1897 / 126 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 May 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Meine Herren, ich möchte damit beginnen, daß ich jede Meinung, als wenn wir im Fiuanz-Ministeri-m das Gesch und seine Durch- führung aus fiskalischen Gesichtspunkten ansehen, gänzlich abweise. Wir haben, und ich insonderheit, uns von vornherein nur die Aufgabe gestellt, das Gesetz in dem Sinne zu behandeln, daß eine gerechte und gleichmäßige Heranziehung nach Maßgabe x_der Leistungsfähigkeit der einzelnen Zensiten im Staate stattfindet. Das wäre ja überhaupt eine sonderbare Stellung, die die StaatSregierung oder der Finanz- Minifier einnäbme, wenn er hier seine Aufgabe rein fiskaliscb be- handeln wollte; das würde doch beißen: so viel wie möglich Steuern zu erheben ohne Rücksicht darauf, ob der betreffende Zensit nach dem Geseße schuldig und verbunden ist, die betreffenden Steuern zu zahlen. Ein solcher Gedanke kann bei diesem Gesetz für eine vernünftige Ausführung garnicht in Betracht kommen. Aber, meine Herren, es ist allerdings eine schwierige Aufgabe gewesen, nach und nach zu einer wirklich größeren Gleichmäßigkeit in der Tragung dcr Staatslasten zu gelangen, weil wir so lange Jahre den geradezu entgegengeseßten Zustand batten. Eine solche Um- gestaltung des Nichteindringens in die Verbältniffe, das überall durch die Finger Sehen, die hierdurch entstandene Ungleichmäßigkeit in der Tragung der Staatslasten zu ersetzen durch neue Einrichtungen in entgegengeseßter Richtung _ daß das große Veränderungen in der Belastung des Einzelnen hervorruft, Mißfiimmung bei Vielen erregt, war von vornherein garnicht zu verkennen; das hat auch niemand von uns verkannt. Ich habe s(bon früher erklärt, daß jeder Vorschlag, der ohne Gefährdung der gleichmäßigen und gerechten Ver- anlagung, Erleichterungen für die Zenfiten, eine größere Sicherheit für das Zutreffende der Veranlagung, eine größere Ent- lastung der Behörden herbeiführen würde, die Sympathie der Staats- regierung genießen wird und in jeder Weise objektiv wird geprüft werden. Ich muß aber zu meinem Bedauern sagen, daß das, was ich heute gehört habe, mir .nicht sehr viel Aufklärung über diesen Punkt gegeben hat. Meine Herren, ein solches Geseß, wie das Einkommensteuergeseß, mußte von vornherein beim Mangel an allen Erfahrungen, die man nur aus der Praxis des Lebens kennen, entnehmen kann, nothwendig in einzelnen Punkten revisionsbedürftig sein, schon am Tage seiner Geburt, und wir sind im Finanz-Ministerium durch unsere Erfahrungen allerdings jetzt überzeugt, daß das Gesetz in einzelnen Punkten revisionsbedürftig ist. Wir glauben aber den Zeitpunkt noch nicht gekommen, um in dieser Beziehung schon mit bestimmten Anträgen an den Landtag heranzutreten. Diese Punkte betreffen sowohl das Verfahren, als die Bestimmungen des Einkommensteuergeseßes selbst.

Meine Herren, wenn der richtige Zeitpunkt gekommen ist, so wird man diese Revision vornehmen müssen. Aber sie wird keineregs, wie auch Herr Graf von Kleist anerkennt, den eigentlichen Grund- cbarakter der ganzen Steuer berühren oder angreifen. Das würde identisch sein mit einem vollständigen Umsturz unseres ganzen heute bestehenden Steuersystems. Man kann nur einzelne Kontrodcrsen, einzelne Mängel, die in der Praxis hervorgetreten sind, Verbesserung des Ver- fahrens, Berücksichtigung der Entscheidungen des Ober-Verwaliungs- gerichts in eine solche NoveÜe bringen; die Grundlagen des Ge- seßes werden immer dieselben bleiben, mit diesem Grundcharakter sind eine Reihe von Mängeln unzertrennlich verbunden. Es giebt keine vollkommene Steuer weder in der Theorie der Konstruktion der Steuer noch in der Art der Durchführung.

Meine Herren, Wenn man jetzt klagt über die Belastung der Be- rufungskommisfionen, über die Rapidität der Entscheidungen, daß man durch die Maffenbaftigkeii der Berufungen in den Kommissionen ge- zwungcn ist, die Sache ctwas leicht zu nehmen _ wie war denn die Sache früher, wo die sämmtlichen Berufungen in Klaffensteuersacben an das Finanz-Ministerium gingen und 100000Berufungen einkamen? Das werden Si? überhaupt ganz niemals ändern können. Aber wenn Sie das heutige Vkrfabren mit dem früheren Vergleichen, so haben wir doch einen ganz bedcutenden Forschriit gemacht. Und das Verfahren ist ja so beschaffen, daß die Einwirkung des Finanz-Ministers nur eine außerordentlich geringe ist. Ich habe ja nur zu korrigieren, wo Fehler in denjrnigen Bestimmungen gemacht find, die das Verfahren betreffen, Im übrigen ist ja das Materielie der Veranlagung dem Minister entzogen. In der ersten Instanz Voreinschäßungs- kommission, eine Gemeindekommifsion, dann eine aus den Selbstdrrwaltungskörpern zusammengesetzte Veranlagungskommission, dann eine in gleicher Weise zusammengeseßte Berufungs- kommission , endlich das Ober- VerivaltungSgericbt. Leßteres entscheidet alle Rechtsfragen, die Prinzipienfragen, und es ist noch kein Fal] vorgekommen, wo Line konstante Praxis des Ober- Verwaltungßgerichts in irgend einer Frage herdorgetreten ist, gegen- über welcher fick) das Finanz-Ministerium nicbt gefügt hätte, seine eigenen Entscheidungen, die es zum tbeii noch heute für richtiger hält, nicht prengegeben und die Unterbebörden angewiesen hätte, in Gemäß- beit der Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts zu verfahren. Meine Herren, da ist also auf den einzelnen Fall, auf die Art der Bemeffung des Einkommens, auf die Festseßung der Höhe desselben die Einwirkung des Finanz-Ministers gleich Null, und es giebt wohl kein Land, wo die eigentliche Finanzbehörde so Wenig auf die Veran- lagung selbst einwirkt , wie Preußen nach diesem Geseße. Ich halte dies für ein Glück. Denn wenn ich sehe, wie jest schon die Angriffe gegen die Finanzverwaltung in Beziehung auf die Veran- lagung der Steuer seitens angeblich beschwerter Zenfiten sick) richten _ wie würde der Zustand erst sein, wenn der Finanz- Minister für die Veranlagung jedes einzelnen Zensiten persönlich verantwortlich gemacht werden könnte? Meine Herren, eine Reibe von Schwierig- keiten entsteht dadurch, daß wir keine spezielle Deklaration haben. Hätten wir fie, so würden die Zensiien allerdings viel mehr belästigt werden. Die Deklaration wäre viel schwieriger, der einzelne Zensit müßte seine Verhältniffe viel mehr offen legen, aber die Zahl der Beanstandungen würde geringer sein und fie würden sich erstrecken auf pezielle einzelne Punkte der Deklaration. Die Frage ist bei der Be- ratbung des Geietzes ausführlich behandelt worden. Man hat sich aber allseitig dafür entschieden, man kann eine so spezielie Deklaration seitens der Zensiten nicht verlangen. Wie geht es nun mit diesen Deklarationen? Häufig sind sie in sich so mangelhaft, daß man gleich sieht, daß der Zenfit _ seine eigenen Verhältnis: nicht übersehen hat; es findet eine Nachprüfung statt, denn weiter ist die Beanstandung nichts; man zitiert den Mann _ wir haben immer darauf gehalten, es solle mündlich verhandelt werden und nicht schriftlich _; in der Regel klärt sich die Sache auf. Die Masse der Beanstandungen wird erledigt im Wege des Beanstandungsverfabrens

selbst; ich wert:: darauf gleich zurückkommen. In manchen Fällen liegen auch Rechtsirtbümer zu Grunde, und in solchen Fällen werden die meisten beanstandeten Zensiten nach erfolgter Belehrung sich sofort darüber einig sein zu sagen: ich sehe ein, ich habe mich darin geirrt, ich gebe "meine Erklärung in den und den Punkten preis. Dadurch kommt es gerade, daß eine so große Anzahl Be- anstandungen wirklichen Erfolg haben. Wenn das nicht der Fall wäre, so wäre das Beanstandungsverfabren eine unverantwortlich: Be- lästigung der Zensiten. Wenn wir aber nun in der Praxis aus fast allen Bezirken der Monarchie sehen, wie diese Beanstandungen that- sächlicb zu einer Korrektur der Angaben über das Einkommen führen, in den allermeisten Fällen mit Zustimmung des Zensiien fiihren, soist ja klar, daß man ein solches BeanstandungSverfabren, wenn man zu einer gleichmäßigen und gerechten Veranlagung kommen will, garnicht aufgeben kann. Vollkommen zutreffend ist, daß in einzelnen Fällen von manchen Behörden dabei zu weit gegangen wird, daß man zu spezielle Fragen stellt. Sie werden vielleicht die Zirkularverfügung gelesen Haben, die ich darüber erlassen habe, wo “ich geradezu die Be- börden ermabne, einmal: seid vorsichtig bei Beanstandungen überhaupt, prüft den Fall genau; und zweitens, fragt nicht zur Sache zwar ge- hörige, aber wenig bedeutungsvolle Einzelpunkie, das ist eine unnüße Belästigung der Zenfiten. Wie wollen Sie aber den Minister dafür verantwortlich machen, wenn eine solche Verfügung nicht in allen ein- zelnen Fällen beachtet wird? Der Herr Jnterpellant hat darauf hin- gewiesen, daß vielfach dieses übermäßige spezielle Eindringen in Einzelheiten durch die Subalternen vorgenommen würde, weil die Summe der Arbeit, welche den Subalternen dabei zufällt, allerdings auch nach meiner Meinung viel zu groß ist. Meine Herren, wo sind denn die Anträge geblieben bei der Beratbung des Geseßes, selbständige Ver- anlagungsvorsißende einzuseßen in der ganzen Monarchie wie in Sachsen! Der Landratb sollte es thun, und der Landrat!) _ davon babe ich mich überzeugt _ ist auch, troßdem er mit anderen Ge- schäften überlastet ist, doch vielleicht in der Regel der beste Vorsißende der Veranlagungskommission. (Sehr richtig!)

Wenn der Landratb aber den Vorfiß in der Veranlagungs- kommisfion aus anderen Gründen führen muß, so ist ganz klar, daß die Sache bei seiner sonstigen Ueberlastung garnicht anders geben kann, als daß er einen erheblichen Theil der Geschäfte dem Steuer- sekretär überlassen muß. Das ist so ein Punkt, bei dem es mir gaaz lieb wäre, wenn die Herren mir sagen könnten, wie man die Sub- alternen entbehren kann und wie der Landratb alles selbst thun soU bis in die größten Kleinigkeiten hin; wenn Sie mir das aber nicht sagen können, so nüßen mir die Klagen nichts, so ist das ein Uebel- stand, den man in den Kauf nehmen muß, wie bei jeder Art der Steuern derartige Uebelstände hervortreten.

Meine Herren, der Herr Jnterpeliant wundert sich darüber, daß so viele Berufungen und so viele Beschwerden stattfinden. Die Zahl der Berufungen und der Beschwerden nimmt aber konstant ab und ist schon jetzt geringer als bei der früheren doch sehr laxen Veranlagung der Einkommensteuer. Was will das sagen, meine Herren, wenn 50/9 aller Steuerveranlagungen in Form von Beschwerden an das Ober- Verwaltungsgericht kommen ? Und sie werden sich auch noch vermindern. Das führt mich auf Herrn Fuifting, den Vorfißenden des Steuersenats. Die Herren des Obsr-Verwaltungsxxericbts bekommen nur die im Ganzen mit 50/9 nicbt übermäßigen Fälle, wo wirklich nicht richtig verfahren ist, und bilden sich leicht dadurch ein Gesammturtbeil. Die Richter beim Ober-VerwaltungSgericht sehen von der ganzen übrigen Veranlagung nur das, wo Beschwerden erhoben werden. Dadurch wird ihre Meinung unzweifelhaft beeinflußt. Bei allem guten Glauben, bei aller Tüchtigkeit und Sachkunde, die ich in dieser Be- ziehung den Herren gewiß zutraur, werden doch auch vom Ober- VeWaltungSgericht Verfügungen erlassen, die sehr schön auf dem Papier theoretisch aussehen, aber in der Praxis doch schwer durch- geführt werden können. Das ist eine Frage, die ich hier nicht weiter erörtern will.

Meine Herrin, Es bat mich einigermaßen geschmerzt, daß Herr Graf von Kleist sagt, ich hätte meine Meinung in Bezug auf die durchgängige Redlichkeit der Zenfiien geändert. Das ist durchaus falsch; das habe ich nicht gethan. Jm Gegentbeil, noch in der Ant- wort auf die leiste vor ein paar Tagen staitgefundene Rede des Herrn Grafen Von Kleist-Schmenzin habe ich ausdrücklich gesagt: Die meisten begründeten Anstände beruhen auf Irrtbümern, auf verkehrten, irrigen Auffassungen, nicht auf abficbtlicben Hinterziebungen. Aber, meine Herren, ich hielt mich doch verpflichtet, hervorzuhebeu, daß leßteres doch auch vorkommt; wenn hier die Frage erörtert wird, so kann man das nicht verschwsigen.

Meine Herren, solche Fälle zu generalifieren, ist mir nie ein- gefallen. Im großen Ganzen tbeile ich voliständig die Ansicht des Herrn Grafen Kleist, daß die ganz überwiegende Mehrheit der Zensiien die redlicbe Absicht hat, dem Staat gegenüber seine Ver- pfiichtungen vollkommen richtig zu erfüllen. Wenn das nicht der Fall wäre, so könnten wir die ganze Einkommensteuer nicht haben. Wenn durchgängig die direkte bößliche Absicht bestände, dem Staat gegenüber Hinterziehungen eintreten zu lasen, so wäre nach meiner Meinung die ganze Einkommensteuer unmöglich.

Mir sagte einmal der Herrscher eines anderen Landes: bei Ihnen mag eine solche Sache möglich sein. Ich versichere Sie, wenn wir in meinem Lande eine solche Steuer einführten, dann würden wir wohl gar nichts bekommen. (Heiterkeit.) Das mochte nun im Scherz gemeint sein, es charakterisiert aber doch unsere Verhältnisse. Wir haben nur mit Rücksicht auf diese durch3ängiße Pflichttreue, Staats- treue und den ehrlichen Sinn unserer Bevölkerung wagen können, eine solche Steuer einzuführen.

Meine Herren, wenn nun aber daraus hergeleitet wird, daß wir uns einfach an die Deklaration halten _ wie das einige Blätterver- langen _, und gar nicht weiter nachprüfen sollen, ja, dann kämen wir auf die Verhältnisse von England, von denen Graf Kleist gesprochen hat: er möchte wobl wissen, wie die Sache in England ist. Darauf werde ich ihm gleich antworten. Der größte englische Finanzmann Gladstone sagt: noch nicht ein Drittel des Einkommens in England wird versteuert. (Hört! hört!) '

Ja, meine Herren, wenn wir uns das in Preußen gefallen [affen wollen, nachdem wir die ganzen Realsteuern aufgehoben haben, daß noch nicht ein Drittel des Einkommens versteuert wird, dann brauchen wir allerdings keine Beanstandungen, dann würde die Sache aucb so geben.

Meine Herren, es kann ja sein _ auf die materielle Seite des Geseßes, worauf Herr Graf Kleist eigentlich garnicht eingegangen ist

komme ich fur Zeit nicht; das wäre ja (mä nicbt uötbia _, daß wir

bei einer Revision des Geseyds aueh in derkonftmktiouderBeböri-en, in.,ihrer Zusammensevung u. s. w. „Aenderungen vornehmen können und müssen; aber, wie gesagt, das ist ein sebr schwieriges und kost. spieliges Unternehmen, und ob ck viel nähen würde, weiß ich muß nicht einmal. Sie wollen doch immer bedenken, daß das Einkommen. steuergeseß verhältnißmäßig noch sehr jung ist, ein solches schwieriges Gesetz lebt sicb in der Durchführung nichiia 4, 5 Jahren ein.“ Die Zenfiten _ das fühlen wir deutlich _ lernen jeden Tag ihrerseits das Geseß mebr verstehen und richtig handhaben, und die Behörden auch: fie waren auch einem solchen Gesetz gegenüber im Anfang ziemlich rath- los, sie mußten aucb Erfahrungen sammeln und vor allem das Kleine vom Großen unterscheiden lernen. Wir sind also noch in den ersten Lebriabrcn _möchteicbsagen _, und da schon das Gesev durchareifend umzugestalten, würde ich für sehr bedenklich halten; wir könnten dann in die NotHWendigkeit kommen, in wenigen Jahren diese Umgestaltung zu wiederholen. Wenn wir eine stetige Verbesserung vor uns [eben, Fortschritte in Bezug auf die richtige Beurtheilung der Dinge und die Handhabung im einzelnen, wenn wir sehen, daß die Beschwerden 7und Berufungen fich vermindern, wenn wir auch durch die scharfe Kontrole, die wir im Finanz - Ministerium ausüben, uns überzeugen, daß die Behörden, die Veranlagungskommiffäre und die Vorsißenden fich fortwährend tiefer in die Sache einarbeiten und namentlich, wie gesagt, allmählich lernen, auch den richtigen Takt gegen die Zen- siten zu üben, das Kleine bei seite zu [affen und auf das Wesen der Sache loSzugehen, so, glaube ich, dürfen wir uns mit einer durch- greifenden Revision nicht zu sehr beeilen.

Meine Herren, man hat mir oft gesagt: das sind doch nur so erbärmlicbe Kleinigkeiien, und damit werden die Zenfiten unnütz belästigt; warum verbietest du das denn den Behörden nicht? Das sieht doch so aus, als ob das Finanz - Ministerium die Sache ganz fiskaliscb anfaßt und sich freut, wenn durch die Untersuchung dieser QuiSquilien etwas mehr Steuer hervorgebracht wird. _ Wenn ich heute ein Generalrescript erlicße, wo ich den Behörden sage: kümmert euch nicht um die Kleinigkeiten, so bin ich doch in Gefahr, daß das der größten Mißdeutung unter- liegt. (Sehr richtig!) Was heißt die ,Kleinigkeit' bei Steuern? Meine Herren, was für den Staat eine Kleinigkcii ist, ist für manche Gemeinden eine große Sache (sebr richtig!), und ich könnte auch die Gemeinden außerordentlich schädigen, wenn ich die Behörden gewissermaßen anleiteie, nach subjektiven: Ermessen Kleinigkeiten nicht zu berücksichtigen. Ick) kann die Behörden mündlich und gelegentlich und bei jeder speziellen Frage, die mir aufstößt, darauf hinweisen: diese Sache hat doch zu wenig Bedeutung, um so viel Papier zu verschreiben. All- mählich wird der richtige Geist, die richtige Unterscheidung zwischen Wichtigem und Unwicbtigem nach meiner Meinung von selbst in die Behörden kommen, und Sie wollen nicht verkennen, daß auf der Beachtung auch des Kleinen, auf der großen Gewiffenbaftigkeit unserer preußischen Behörden im wesentliehen die Blütbe unserer preußischen Finanzen beruht: Mit Kleinem Großes leisten, das ist immer der Wahl- spruch der preußischen Verwaltung gewesen; ich scheue mich, in dieser Beziehung durcb allgemeine Verfügungen in unsere Beamtenscbaft einen laren Geist hineinzutragen. (Sehr richtig !)

Im Einzelnen find dem Herrn Grafen von Kleist einige wesentliche Jrribümer untergelaufen; beispielswäse, wrnn jemand zu hoch veranlagt ist und es wird ihm schwer, die Steuer, deren Richtigkeit er bestreitet, in dem betreffenden Jahre zu decken, so wird er immer Stundung bekommen können. Er braucht auch nicht zweierlei Reklamationswege zu beschreiten: einmal in Bezug auf die Staatssteuer und dann in Bezug auf die Gemeindesteuer. Die Staatssteuer ist der Grund. Wird sie ermäßigt, so geht damit auch die Gemeindesteuer von selbst herunter.

Meine Herren, ich kann nur wiederholen: werden mir bestimmte, präzise Vorschläge gemacht, die zur Zeit auf dem Verwaltungswege aussufübren find, wo wir die Klinke der Geseßgebung nicht in die Hand nehmen brauchen, so werden Sie mich sehr bereitwillig finden, darauf einzugeben; das größte Interesse für die StaaiSregierung überhaupt und für den Finanz-Minister liegt ja darin, daß diese Steuer und die ihr innewohnende Gerechtigkeit allgemein im Lande anerkannt wird, und daß troß der Bemängelungen im einzelnen und der Unan- neHmlichkeiten, die für die Zenfiten mit der Sache verbunden sind, doch die Zenfiten sagen: die Steuer ist an sich gerecht, und es kann keine andere Steuer grundsäßlich gerechter sein wie diese. Wenn mir eine verkehrte Behandlung vorkommt, so dürfen Sie mir glauben, daß das gewiß niemanden unangenehmer betrifft als mich selbst. Aber, meine Herren, wenn im Einzelnen bei der Veranlagung mal Verkebrjheiten vorkommen, wenn ein Einzelner benachtbeiligt wird, so hat er doch ein so geordnetes, sicheres Rechtsverfahren, um zu seinem Recht zu kommen, wie es nur möglich ist. Vergleichen Sie damit die frühere Veranlagung, wo die persönliche Leistungs- fähigkeit nichts bedeutete, wo der verschuldete Haus- und Grund- besißer genau dasselbe an den Staat zahlen mußte wie der unver- schuldete, _ da waren ganz andere Ungleichheiten vorhanden, da war der Staat auf einer finanzsteuerlichen Grundlage basiert, die ihn in jeder schwierigen Lage im Stich gelassen hätte. Ich gebe auch zu, was die Ergänzungssteuer betrifft, daß es ja unendlich schwer ist, eine richtige Schäßung des Grundbesitzes herzustellen. Ich bin sogar überrascht geWesen, wie gering im Ganzen in dieser Beziehung die Beschwerden sind und wie man doch im Großen und Ganzen anerkennt, daß die Behörden wesentlich das Richtige getroffen haben. Das läßt sich aber nicht ändern, wir mußten dazu übergehen, neben der Einkommensteuer eine Vorzugs-Einkommensteuer _ denn weiter ist die Ergänzungs- steuer nichts _ vom Besißeinkommen einzuführen, weil es die größte Ungerechtigkeit gewesen wäre, das Einkommen aus persönlicher Dienst- leistung in gleicher Höhe zu bcsteuern wie das vererbliche Bests- einkommen aus Vermögenöobjekten. Die Schwierigkeiten liegen in der Sache. Ganz werden wir sie nie überwinden; aber, wie gesagt, das große Gute dürfen wir nicht prengeben, um einzelner Mängel oder einzelner Verkehrtheiten der Beamten willen. (Bravo!)

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

M 126.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Auf Antrag des Freiherrn von Manteuffel wird die

Be re un der Interpellation beschloffen. _ „_ '

spHerr? vIn Helldorff-Bedra: Ich halte das, Bedurfniß einer Revision des Geseßes für erwiesen und dringend. Die Schwierigkeiten der Ausführung des Gesetzes liegen bloß zum tbetl in den „Personen, sie liegen auch in den neuen Institutionen selbst, besonders in der vor- geschriebenen Form der Deklarationßpfltck)? und. in der Unterlassung der Regelung der Beweißpfticbt und des Beweisverfahrens durch das Geseß. Die Beweise dafür finden sich vollauf m der erwabrzien Schrift von Fuisting. Auch das Beanstandungsverfabren bedarf erxter Korrektur. Der Zensit muß anständig behandelt, sein Cdrgefubl respektiert werden; in diesem Sinne muß mern der Fiskalttczt ent- gegentreten. Die Abschäxung der Abnuvung 1it_ so schwierig, das; man doch lieber einen A zug gestatten soilte. Die große Masse des wohlhabenden Bauerrftandes muß aus der Dellaratwnspfltckyt eni- !affen werden, denn sie führt heute nicht Rechnung und wird sie me

führen. .

FinaUJx-Minifter 131“. von Miquel:

Meine Herren! Natürlich werde ich alles prüfen und das Beste behalten. Ich habe schon gesagt, daß es mir ganz fern liegt, zu glauben, daß im ersten Anlauf ein solches Geseß in allen Einzelheiten überall das Richtige getroffen hat, und daß eine Korrektur, eine Ne- vision auf Grund einer längeren Erfahrung nicht durchaus angezeigt wäre. Der Herr Vorredner bat ausdrücklich bezüglich der materislien Bestimmungen des Gesetzes nur zwei Punkte angeführt, und zwar mit dem Bemerken, daß er selbst anerkenne, es sei wohl ratbiam, diese Fragen gegenwärtig noch nicht dem gesetzgeberischen Wege zuzu- führen, sondern in dieser Beziehung noch mehr Erfahrungen zu sammeln. Beide Punkte find schon oft behandelt; ich brauche also gegenwärtig darauf nicht einzugehen. Ich werde im übrigen seine Bemängelung des Verfahrens meinem in dieser Beziehung erfahrenen Herrn Kommissar überlaffen.

Nur auf einen Punkt möchte ich eingeben, bei dem man sieht, wie man, wenn man nicht in dem täglichen Geschäft steht, auch mit dem beste:: Glauben auf Grund irriger tbatsäcblicher Auffassung sich einer falschen Anschauung hingeben kann. Meine Herren, das ist der Punkt der Remunerationen. Der Herr Vorredner hat allerdings gesagt, er one Mißdeutungen da nicht aufkommen lassen; er hat abér doch schließlich _ Wynn auch nicht zwischen dsn Zeilen, so doch zwisébrn den Worten _ angxdeutet, als Wenn diese Nemunerationen gewiffrrmaßén als Belohnung für möglichst hohe Veranlagung der Steuer angesehen werden könnten. Nun existieren aber solche Remunerationen, wie Herr von HeÜdorff fie sich vorstellt, überhaupt nicht. Seit der Einführung diesss Geseßes gerade sind diese früheren

beliebigen Rsmunerationen beseitigt worden und smd jetzt nichts weiter wie fortlaufende, jedes Jahr den betreffenden Beamten zu- stehende Remunerationsbeträge, die man ebenso gut Siellenzulagen oder irgendwie anders nennen kann. Disse also haben hierauf absolut gar keinen Bezug, und ich hätte eigentlich lieber gesehen, daß man solche, doch immerhin sebr bedenklichen Andkutungen nicht ohne Kenntniß der Thatsachen macht. Was die Subalternen betrifft, so bestehen für dieselben Nemuneraiionsfonds bei der Steuerwerwaltung, wie für alle Subalternen der chierung. Wso auch in dieser Be- ziehung besteht gar kein Untsrschied. Was nun aber die Remune- rationen selbst betrifft, so wundere ich mich, daß Herr von Helldorff, der sich doch viel mit den parlamentarischen Dingen beschäftigt, ver- gessen hat, daß ich es gewesen bin, der in diesem Jahre dem Abgeordnetenhause eine Vorlage wegen wesentlich anderer Gestaltung des RemunerationSwesens machte, und daß einer der ersten Sätze in diesen neuen Grundsäßen wegen Auf- steÜung der Remanerationsfonds und drren Verwendung der ist, daß die höheren Beamten nur in ganz besonderem Außnabmefällen _ das werde ich gleich näher charakterisieren _ überhaupt Nemunerationen erhalten dürfen. Diese AuSnabmefälle sind mir durch das Staats- Ministerium gewissermaßen oktroyiert worden, Ich wollte sie anfangs garnicht; aber ich habe mich überzeugt, daß solche AuEnabmefälle doch auch bei höheren Beamten vorkommen und nicht vermieden werden können. Es besteht aber ausdrücklich die Bestimmung: nur in ganz besonderen Außnabmefällen und nicht aÜein für hervor- ragende Leistungen und besonders starke Beschäftigung, sondern nur in ganz bssonderen Fällen. Mir ist da z. B. vom Ministrrium der öffentlichen Arbeiten angeführt, daß, wenn ein Techniker neben seiner amtlichen Thätigkeit sicb eingehenden wissenschaftlichen Studien und Experimenten bingiebt und dänn eine sehr wichtige Entdeckuns macht, es durcßaus nothwendig sei, dem Manne eine Remuneration zu bewilligen. In solchen und ähnlichen Fällen wird man auch die Nemunerationen für höhere Beamte zulassen müssen.

Was die mittleren Beamten betrifft, so ist auch bier vorgesehen, daß die besonderen Remunerationsfonds getrennt dyn den Unter- stüßungsfonds aUSgeworfen werden sollen, daß nicht etwa unter dem GefichtSpunkie einer Bedürftigkeit in gewisser Höhe Remuneraiionen gegeben werden dürfen, und zweitens, daß diese Nemunerationen auch nur bei besonders hervorragenden außergewöhnlichen Dienstleistungen in dem betreffenden Jahre gewährt werden dürfen. Ein Ausschütten der Remunerationsfonds zu Weihnachten in mechanischer Weise, damit nur nichts in den Resorts übrig bleibt _ was ja in der Regel sehr üblich ist _ (Sehr richtig !), ist damit abgeschnitten, Also gerade in dieser Beziehung ist eine erhebliche Verbesserung gegen früher ein- getreten," und die Befürchtung des Herrn von Heildorff, daß möglicher- WLise durch die Remunerationen die Beamten angefeuert werden könnten, besonders fiskalisch zu verfahren, ist in keiner Weise begründet.

Meine Herren, ich kann 'nicht genug betonen, daß vom Stand- punkt der Zentralverwaltung aus irgend eine besondere Fiskalität nie in diese Sache gebracht ist. Sie werden umgekehrt finden, daß wir eine Reihe von allgemeinen Verfügungen erlassen haben, welche den Beamten deutlich zeigen, daß auf diesem Gebiet eine über- mäßige Fiskalität nicht stattfinden darf.

Wohl aber, meine Herren, müssen gleichmäßige Prinzipien und Grundsäye angewendet werden, die hoch und niedrig, Bemitielte und

Zweite Beilage . & . zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzetger.

Berlin, Montag, den 31. Mai

weniger Bemittelte gleichmäßig trkffen. Das Ergebnis; unserer Steuer zeigt auch deutlich, daß im Großen und Ganzen das Ziel erreicht ist. Ich habe Ihnen schon außgefübrt, daß wir den Stand der wirtbscbaftlicben Bewegung in einer bestimmten Gegend sofort an dem Steueraufkommen fühlen. Das ist also ein Beweiß, daß im allgemeinen mit dem wirklichen veränderten Einkommen auch die Steuer aus diesem Einkommen sicb cntsprcchend ändert. Umgekehrt wiffen wir ganz genau _ ich bin darin durch meine doch schon lange Zeit dahin gebenden Bemühungen, das preußische Land wirkiich kennen zu lernen, einigermaßen erfahren; ich kann gewissermaßen vorhersehen: in diesem Jahre wird in dem und dem Landestbeile das Verhältniß der Einkommensteuer zur Ergänzungs- sieuer das und das sein. Das Verhältniß ist ungünstig inbetreff der Ergänzungssteuer für die Landwirtbskbaft, weil das Einkommen der Landwirthfchaft verbältnißmäßig zum gewerblichen Einkommen und zu dem Einkommen des mobilen Befißes ein geringeres ist. Folgliä; muß der Prozentfajz der Ergänzungsfteuer gegen die Einkommensteuer in diesen Bezirken höher sein; je mehr nun in einem Bezirk das länd- liche Einkommen zurücktritt, je stärker muß dies hervortreten. Wenn wir diese aligemeinen Gesichtspunkte, die uns ja durch einfaches Nach- denken gegeben find, die dem wirtbscbaftlichen Zustand des Landes entsprechen, in dem betreffenden Aufkommen bestätigt sehen, so folgt daraus, daß wir im Großen und Ganzen der Wahrheit schon nahe gekommen sind.

Meine Herren, wir werden die Bemerkungen, die Herr von Hell- dorff über das Verfahren und über die Möglichkeit, einzelné Aende- rungen eintreten zu lassen, gemacht bat, natürlich sorgfältig erwägen. Ich werde in der nächsten Sißung Gelegenheit nehmen, die Resultate dieser Erwägungen mitzutbeilen; und es würde mir sehr angenehm sein, wenn dann das Herrenhaus eine Kommission niederssßen wolite, die diese Erwägungen auch ihrerseits durch Gegenrede und Diskussion in Prüfung nimmt. Ich habe aÜerdings die Befürchtung, daß der größte Theil dieser Erwägungen praktisch nicht fundiert und die Aus- steliungen nach den Wünschen des Herrn von Helldorff nicht zu heilen sind.

Uebrigens wird mein HCN" Ksmmiffar über die Einzelheiten sich noch einige weitere Ausführungen erlauben. (Bravo !)

' -' Rat Walla ieÜt eini Jrrtbümer in dXebWiZhYYeJiYJzHerr? von Heclhidosrff richtiY. Ueber die Schwierigkeit der Definition des Einkommensbeariffs sei eben nicht leicht bikiwegzukommen; das Gesetz fixiere ihn nicht, und daher habe

die Veranlagungskommisfion einen gewissen Spielraum. Von Jahr zu Jahr aber komme man durchweg dem Ziele der gerechten und

. . , . r. gleichZLTZlYe§nEZIéla§FWfnxekiéwabrt sich dagegen, das; er in dem vom Minister angedeuteten Sinne von den Remuneraiionen gesprochen habe. Für die Aufstellung der Deklaration wünsche er Lin Vor- derfabren auf Grund persönlicher Aussprache mit dem Zensiten.

Finanz:Minifter Dr. von Miquel:

Ick) möchte noch ein paar Worte sagen über die leßten Be- meikungen, in denen eigentlich der Kern der Diskussion steckt. Ich weiß nicht, ob zufällig Herren im Hause sind, die sich erinnern, daß bei Beratbung des Geseßes der Versuch gemacht wurde, die Dekla- ration überhaupt abzuschneiden. Damals babe ich ausdrücklich er- klärt: dann bleibe ich lieber bri dem gewöhnlichen Einschäßungs- verfahren, wie wir es bent zu Tage haben, wenn wir jede Deklaration als uribedingi richtig annehmen müssen, stoß der tausend Jrrtbümer, die da im guten Glauben oder nicht im guten Glauben in der Deklaration stecken können ; s o weit geht ja nun auch Herr von HeUdorff nicht, er sagt: es soll eine Art Vorwerfabren stattfinden, um sich mit dem Zensiien auszu- sprschen, wenn die Deklaration zu unklar ist, und dann soll die Kom- mission über die Beanstandung entscheiden, wenn fick) die Sache nicht genügend aufklärt. Das ist ja ein Punkt, ,der sich erwägen läßt, aber ich mache darauf aufmerksam, wenn jetzt schon wegen Ueberlastung ge- klagt wird, wie würde es erst werden, wenn die Kommission in allen Fäklen doppelt entscheiden müßte: erst über die Frage, ob beanstandet werden soll, dann beginnt das Verfahren der Beanstandung, und nach- ber muß die Kommission noch einmal zusammengebracht werden, um in der Sache zu entscheiden.

Meine Herren, ich glaube, wenn man in das Gesetz das Wort .Beanstandung“ garnicht aufgenommen hätte, sondern statt dessen gesagt hätte, eine .Nachprüfung' der Deklaration soli Verlangt werden können, so würde die Sache von Vornberein heute viel weniger Anstoß erregen. Ich habe deswegen auch vorgeschrieben, daß es heißt: wir haben aus Ihrer Deklaration uns noch nicht genügend unterrichten können und ersuchen Sie jeßt aufs Amt zu kommen, um die näheren Aufklärungen zu geben, deren wir noch bedürfen, Aber so ist es auch unentbehrlich, das giebt auch Herr von HeUdorff zu. Könnte man überali gleich bestimmte Thatsachen angeben, über wrlcbe der Zenfit Auskunft geben soll, so wäre das natürlich das Beste; aber das ist nicht möglich und das wird mit jeder Praktiker be- stätigen; soeben hat mir das noch ein Beanstandungßkommiffat hier im Herrenhause bestätigt. Wenn in einer solchen Deklaration nichts steht, als eine Schlußsumme, und man hat die Meinung, der Dekla- rant muß fick) irren, er bat doch viel mehr Einkommen, man kann aber keine bestimmten Thatsachen vorerst finden, so kann man, wenn eine Besprechung stattfindet, vielleicht in vielen Fäilen bestimmte Tbatsackyen als nicht genügend aufgeklärt aus der Besprechung beraus- bringen und dann in die eigentliche Beanstandung bringen. Darauf bezog sich meine frühere Bemerkung, daß dieseSchwierigkeit wesentlich hervorgerufen ist dadurch, daß wir nicht gewagt haben, die Deklaration zu sehr zu spezialisieren. Hätten wir das gethan, so würden der Klagen wahrscheinlich aber noch viel mehr Vorliegen und berechtigt sein; dann könnte man allerdi'igs den Betreffenden noch viel leichter für die ein- zelnen Punkte bestimmte Beanstandungstbatsacben miitbeilen.

Es ist mir nur erfreulich, daß durch diese Interpellation diese Frage einmal erörtert ist. Ich glaube, Sie werden die Ueberzeugung gewinnen, daß man leichter im einzelnen Faile tadcln kann, als etwas Besseres an die Stelie seßen; so komme ich immer zu der Ansicht, daß

es doch besser ist, gewisse Mängel, die in dem Verfahren und dem

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Gesetz vorhanden sein mögen, noch einige Jahre zu ertragen, um dann völlig klar zu sein, als jeth schon wieder Veränderungen zu machen, die fich nachher vielleicht in keiner Weise bewähren. Ich ver- fichere Sie, was wir in der Verivaliung thun können in dies er Beziehung, um etwa hervortretende Mängel zu verringern, darauf können Sie sich ver- laffen,das wird geschehen, und das ist auch bisher geschehen. Meine Herren, man kann doch nicht leugnen _ wenn Sie anrichiig und gerecht sein wollen _ müssen Sie mir zugestehen, daß diese schwierige Auf- gabe der Einführung der neuen Einkommen- und der Ergänzungs- steuer doch überraschend leicht und gut durch die ganze Monarchie von statten gegangen ist. Im einzelnen werden ja immer Beschwerden sein, aber ich glaube, Es wird wenig Länder geben, die eine so in- telligente und gewissenhafte Bevölkerung aufweisen können und eine solche treue und gewissenhafte, pfiichtbewußte Beamtenschaft; wenn wir sie nicht hätten, hätten wir ein solches Unternehmen überhaupt nicht wagen können. (Bravo!)

Graf von Kleist-Scbmenzin dankt dem Minister, daß er fich so ausführlich auf die Interpellation eingelassen und die Reform- bedürftigkeit des Geseßes anerkannt babe.

Damit ist der (Gegenstand erledigt.

Der Geseßentwurf, betroffend die Forstschußbeamten der Gemeinden und öffentlichen Anstalten im Re ierungsbezirk

Wiesbaden mit Ausfchluß dex Landgräflick) heffen- ombizrgischen (Gebiets und des Stadtkreises Frankfurt a. M.„ Wird. ent- sprechend dcm Anfrage des Referenten, Ober-Burgermetsters W est erbur g - Cassel, in der Fassung des Abgeordnetenhaufes an- enommen, ebenso die Vprlage, heireffetzd Aenderungen des eglements fiir die preußische Offtzxer:Wrttwenkassc, auf An- trag des Berichterstatters, Grafen von Hutten-Czapski.

Ueber den Geseßentwurf, betreffend das Charité- Krankenhaus und den Botanischen Garterr .in Berlin, berichtet namens der Etats- un'd „Finanzkommissroxr Herr von Reinersdorff. Die Komrmsfton bsantragt die unveränderte Annahme.

Ober-Bürgermeifter Bender-Bceslau spricht sein tiefes Bex- dauern darüber aus, daß Berlin einer solchen Zierde, wre des Botani- schen Gartens, beraubt werden soil; _Bei der Aufstellung des Be- bauungsplans sei der Existenz, dtexes Parks Rechnung getragxn worden, da man einen anderweitigen Park, ein? andere „Lange“ in jener ngend nicbt Vorgesehen habe. Die Stadt werde zwqr den Park kaufen und bezahlen müssen, aber nicht könne _man ihr zu- muthen, den Park als Bauland zu dezablen. Die Polizei sdllie in dxn großen Städten überhaupt der starkeren Bebauung des stadtrscben Terrains energischer als bisher entgegenwirken. Was für eine Generation soil denn in den der Luft und des Lichts beraubten großen Hauser- blocks der Großstädte aufwachsen? Redner beantragt eme Resolution, die Regierung aufzufordern, der Stadt drn Garten zum Preise von Straßenland zu überlassen und ihr die Erhaltung desselben _als öffent- lichen Parks aufzuerlsgen. Die Stadt werde auch dann keinen Vor- theil, sondrrn immer noch eine erhebliche Last baden; aber die Stadt und auch der Staat würden immerhin dabei besser fahren, als wenn es einfach bei dEr Absicht der Regierung bliebe. ' " '

Professor Dr. Reinke-Kiel hält dkn" Zeitpunkt fur die Ver- legung des Gartens für durchaus richtig gewahlt. Der Antrag Bender sei aber im Prinzip durchaus zu billigen. Jedenfalls sZUien doch nicht ganze zwei Drittel des Areals bebaut werden; eme txiaßige Bebaxiung an der PaÜas- und Grunewaldstrgße_ würde den xeßtgen herrlichen Baumbestand nicht erheblich beeintracbttgen, ,unter detxi fich prachttge exotische Exemplare befänden und den man nicht ohne außerste Röthi- gung dezimieren sollte. '

Prinz zu Schoenarch-Carolath bedauert, daß man fich, im vkrgangenen Jahre nicht geeinigt hat zwxschen Staat und Stadt; xeßt sei kaum noch eiWas zu erhoffen. Der VorzuÉZder Erhaltung eines größeren Tbeils dieses (Gartens liege in 'der oblibat eine's Parks für einen Staditbeil, der etwa 300 000 Einwohner zahle. Diesen sich zu erhalten, sei Vor aUem auch Pflicht der Stadt Berlin'; die Steuer- zahler Preußens könnten dafür nicht allzu große Opfer bringen. Wenn in den Häusern den Kindern das Spielen'und derkAufxnthalt aufkdem Hofe verboten sei, so müßten eben öffentliche Sytelplaise und Garten geschaffen werden zur Erholung der Kinder der armeren Klassen.

Finanz=Minister ])1'. von Miquel:

Meine Herren! Die Worte des Herrn Prinzen von Carolatb- Schoenaicb kann ich von Anfang bis zu Ende unierschreiben, aber das führt doch nicht zur Annahme des Antrags Bender. Meine Herren, wir verwenden für wiffenschaftliche, aber im wesentlichen doch auch der Stadt Berlin zu Gute kommende große Anstalten sehr bedeutende Summen, so für die Charité 12 MiÜionen; wir bauen in der nächsten Nähe von Berlin einen sehr großen neuen Botanischen Garten, das find doch Leistungen des Staats, die dem Intereffe der Stadt im hohen Grade Entsprechen (sebr richtig !), ich denke, darüber kann kein Zweifel sein. Meine Herrn, die AUSJaben DLS Staats machen im Ganzen 16 Millionen, und ich glaube nicht, daß man in dieser Aus- dehnung weder die Charité, noch den neuen Botanischen Garten Herge- stellt hätte auf Kosten des Staats, wenn wir nicht von dem vor- handenen, aufgegebenen Botaniscßen Garten einen gewissen Ersaß für diese bedeutenden Kosten gehabt hätten. In dem Augenblick, wo das Projekt hervortrat, verschwand aber das Bewußtsein von den Leistungen des Staats für die Residenzstadt und es war nur noch die Rede von der großen Ungerechtigkeit, die der Staat begebe, daß er sub aus diesem Garten einen Ersatz für die Kosten schaffen wollte. Mir trat überall ein gewaltiger Sturm entgegen, weil man mich _mit Unrecht übrigenß-für den ganzen Plan verantwortlich machte, daß der Finanz- Minister der Stadt Berlin diesen ganzen Play nicht einfach schenke,

Die Stadtwertretung von Berlin ist meines Wissens so weit nie gegangen, wie die Interessenten. Die Interessenten, die in der Nähe des Gartens wohnen, Haben ja alierdings ein großes Jntereffe, daß der Garten, der jetzt übrigens noch keineswegs ein öffentlicher Maß ist, daß der in Zukunft obne Kosten und ohne einen Beitrag ihrerseits als der Nächstbetheiligten und der Stadt Schöneberg als öffentlicher Play vom Staat freigelegt wird. Ich habs immer anerkannt: etwas anders liegt dieser Fall als der andere, wenn etwa morgen Breslau, übermorgen Königsberg und später Köln kommen und sagen würden, wir wünschen auch einen Maß zu haben, wir beziehen uns auf die wunderschöne Begründung des Prinzen Carolatb, der die Notbwendigkeit öffentlicher Plätze aus Gründen der Gesundheit und Sittlichkeit so trefflich nachgewiesen hat, „bitte,

verehrter Staat, schaffe uns auch so einen Play“. Ich sage, dieser

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