on mehreren Grundbesikzern und Pächtern in _ _ ; rovinzen und in Westphalen Anerbietungen znr Ablieferung.
* uf die Annahme derselben,
, heile gedeckt und es wird beabsichtigc,
Allgemeine
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“?ieußisclée Staats Zeitung. -
118Y Stück. Berlin, Dienstag den 1|en-Oktober11822.-
Amt! che Nachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Königl, Maj. haben den Hofgerichksrath Pape 'zu rnsberg, zum Geheimen .Zustizrath zu ernennen geruher.
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Der bisherige Ober-Landes-Gerichts-Referendarius Ernsi riedrich Adolph Nehse, ist zum Justiz - Kommiffarius bei en Unrer-Gerichten im DeparteMeiic des „Ober - Landes - Ge- jchts zu Fraiikfurt a. d. „Oi, mit Anweisung seines Wohn- tézes in Driesen, bestellt worden.
Bekanntmachung.
In Folge der in mehreren öffentlichen Blättern aufge-
ommenendiesseitigenAuffoderung vom 18.Zun. «. sind zwar den Rhein-
on JNilicair-Verpfiegungs-Naturalien eingegangeu und es ist so weit nicht unverhältnißmäßig dieWege geleitet worden. nur zu einem geringen nicht allein noch fer- ere Anerbietungen von Producenten anzunehmen, sondern auch ach Erfoderniß anderweitige Beschaffungs - TNaßregeln an-
uordnen. . Demgemäß können die Grundbesißer ihre Anerbietungen
n' der bereits bekannt gemachken Art an die Herren Präsi- entender Königlichen Regierungen, in dereti Bez_irke_ sie wohn- aft sind, noch forrgesekzt, dock) dergestalt zeitig einrbictzen, daß ie an den weiter unten zur Eröffnung der Submijsionen an- eselzten Tagen und Orten aus dxn dabei benannten Bezirken =,ur Prüfung und Entscheidung hingelangen können, und wird uf selbige, sofern die Preisfoderungen angemessen siyd, iwc!) ..orzugsweise Rücksicht genommeii wei'de_n. Andexwetrige Lie,- erungslustige werden aber ebenfalls ausgefodert, threOfferten uf den theilweisen oder ganzen Bedarf des kütifctgenZYhi-es nRoggen oder Bror, desgleich_e_n an Hafer,Heuund Stroh, ür einzelne oder mehrere Garniioneti entweder ziir Abliefe- ung an die Magazine ode" zur unmUtelbaren Ablieferung an
ie Truppen, und zwar: _ .
1. bis zum 14ten kommenden Monats an die Zntendantur des 7cen Armee-Korps zu Münster, für die Regierungs- Bezirke Münster, "Minden und Arnsberg;
2. bis zum 19ten kommenden Monats an den Herrn Re-
gierungs-Chef-Präsidenten von Postel in Düsseldorf, für
den Regierungs - Bezirk Düsseldorf mit Einschluß des ehemaligen Regierungs-Bezirks Kleve;
bis zum 25sken kommenden Monats an den Herrn Re- ierungs-Direktor Rhades in Köln, für die Regierungs- ezirke Köln und Aachen;
4. bis zum 2ten November 9. an die Zntendantur des 8cen Armee-Korps zu Koblenz, für den Regierungs-Bezii'k Ko,- blenz und die Bundes-Festung ONainz;
5. bis zum 7ten November 0. an den Herrn Regierungs- Vice-Präsidencen von Gärtner in Trier, für den Regie- rungs-Bezirk Trier;
6. bis zum Uten November €. an den Herrn Geheimen
* Kriegs-Rath Ribbentrop in Luxemburg, für die Bundes,-
“[ Festung Luxemburg,
' s VerstegelteEinlagen mit der Aufschrift „Submission“ ein,-
ohe Preise gefodert'find, bereits in Der Bedarf ist jedoch dadurch
„3-
'* "senden.
Diese Submissionen werden an den erwähnten Orten bis
' A den bezeichneten Tagen aufbewahrt und alsdann durch den
Wirklichen Geheimen Kriegs-RachMiiiler an Ort und Stelle
r„öffnet, auch mit den Submittenten die weiteren definitiven
erhandlungen gepflogen werden.
Den Naturalien-Bedarf der einzelnen Garnisonen “wer-
'“ *- ä?ndie vorgenannten _Herren Präsidenxen, Direktoren :c. und vke1ikleett11dc'enturen für die gedachten Bezirke an Erfodern Mik-
“ Die Submissionen müssen enthalken *) Namen und Wohnort der Submittenten;
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gehoben bleiben,
b) Bezeichnung der Garnisonen, für welche die Lieferung- angeboten wird;
0) für welche Zeiträume und welche Gegenstände;
(1) ob die Lieferung in die Magazine oder unmittelbar an die Trappeii “erfolgen wird; ' '
€) welche Preise gefodert werden, und zwar in Preußischem Silber-Gelde,“nämlich beim Roggen und Hafer nach Scheffeln, beim Brot, für ein 6pfündiges Stück Brot, beim Heu nach Centnern von 110 Pfund , beim Stroh nach Schocken, Alles in Preußischem Maaß und Gewicht.
Die Haupt-Bedingutigen sind folgende:
Die Lieferung in die Magazine muß spätestens vom 1sken December «. ihren Anfang nehmen, und fortlaufend min- destens ein 2moni1tlichevVorratb in den Magazinen er- halten und dessen stetes Vorhandenseyn auch bei der un- mittelbaren Lieferung nachgewiesen werden.
Das Brot muß aus gutem , von reinem Roggen geschrotes tren Mehle verbacken, zu einem solchen Brote 6 Pfund 24 Loch Preuß. gut gewirkter Teig eingslegt, und dasselbe gut und trocken zu 6 Pfund ausgebacken werden.
Der Roggen muß rein seyn und mindestens 80Z Pfund Preuß. der Sckieffel wiegen, und wird der Preis für je- den blank geßrickwnen Scheffel vergütet.
Der Hafer muß ebenfalls rein und gesund mit einem, Ge- wicbce von wenigsteiis 45Z- Pfund Preuß. der Scheffel geliefert werden und wird der Preis eben so wis-beim Roggen für jeden blank gestrichenenSchiffel vergütet, je-
7 doch wird für Hafer, welcher durch Wasser-Transporc' anlangt, nur ein geringerer Preis* ezahlr. *
Das Heu muß ein tadelfreies Pferde- utcev seyn, der Cent,- ner zu 110 Pfund Preuß. (bei OJTagazin-Lieferungen un- gebmiden). Das Roggeti-Stroh muß mit Aehren, das Schock zu 60 Bunde & 20 Pfund geliefert werden. .
Der Lieferant haftet fiir die Erfüllung seiner Verbindlich. keiten wir einer angemessenen Kaution in baarem Gelbe oder Preußischen Staats-Papieren, ungefähr zumsten Theile des erthes der Liefei'ung. Fiir die abgeliefercen Naturalien wird aux die mit den Quiccimgen zu belegende Liquidationen, durch die Gsnergl-Militair-Kasse oder durch dis Regierungs-Haupt- Kassen, sofort Zahlung geleistet. *Die Submittenten bleiben nach Ablauf der oben angefiihrcen Termine noch 10 Tage an* ihre Offerten “gsbunden. "
Berlin, den 27. Sspt. 1822. Kriegs-Ministerium. Viertes Departement. v. Zaski. Müller.
Bekanntmachung. .
Um den Titel des Etats der Staats - Schulden, welcher die im Jahre 1806 bei dem Handlungs ,- Hause Lindenkampf und Olfers in Münster negociirte Anleihe betrifft, Fam Ab;- schluß zu bringen, ist beschlossen, sämmtliche aus derse ben noch im Kours befindliche Partial-Obligationen baar einzulösen.
Das genannté Handlim s-Haus Lindenkampf und Olfers in Münster hat daher den “Luftrag erhalten, bei Bezahlung“ der den xsien Januar 1823 fälligexiZinsen, gegen Aushän- digung der betreffenden Partial-Obligattonenund Koupons, auch
das in ersternverschriebeneKapitalzgrückzuzahlen. InGemäßx - x '
heit dessen werden die Inhaber dieser Obligationen hierdurch" aufgefoderc, unter derselben ihre, sowohl Über das'Kapical als über die laufenden und etwa_ noch rückständigenYinsen, lau- tende Quittung zu seßen, die solchergestalt quittirren Obliga- tionen, nach Ablauf des xjkettIanuars 1823, bei (dem gedachten“ Handlungs-Hause zu product-ren, und gegen Zurückgabedersel- ben, nebjtsämmclicher dazu gehörigen, auch auf die ]pätere Zeit ausgefertigten Zins - Koupons, baare Zahlung sowohl “des Ka- pitals als der Zinsen bis-zum xsken Jatt.*x823 zu gewäxtigen.* Kapitalien, welche dieser Auffoderung ohnerachtek „unab- werden vom 1. Januar “1823 ab. gerechnet,
nicht weiter verzinset. - „Berlin den 23. „Sepr.'1822.
Haupr-Verwaltung der Staats-Schulden. Rother. v.d.SchuletIurg. v.SchÜlze. Beelih.
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