Staatsorgane sei gar 1115919, geschehen, Um das Geseß zur Geltnng zu bringep. Und w1e solle denk. die Sache Nnk1ang finden, wenn emem Bauer,“ der sein Gut , eintragen Tassen molle, vom Amtsrtchter gesagx werde, ob er auch den Unsinn mitmachen wolle? Es ma“che ja so viele Kosten! Die Kosten bxtrügen_ aber nur 3 M Der Justiz:“).jkinister thue gewiß gut, 018 Jusnzbeathen anz'ameifen, nicht von der Em- tragung abzurathen; es liege letxteres aucb keineswegs in dxr Intention des Ober:LandeSgeö.chts-Präfidenten 1)r, Falk m Hamm! KHnne man freilich in Brandenburg das Gesetz nur mit der Höseque bekommen, dann greife Man zu! Man “ könne nicht wxffen, wie “bange die Zeit fÜr solche Gesetze noch günstig 0121be. KWmisfionsbemtbung dürfte wohl un- u1ngän.«.lich fem, denn dem Nnerben müsse man Vorzüae Wk „den üxxrigen Erben einv'äumen! Er wüN'fthe, daß sich 0119. Parteien vereinigten, mn den Bauxrnftan-d zu retten; derselbe *sei das Gerippe der geordneten Gesellschaft, des Staates. und der chtion. Darum Müßten aUe Par-täen zusammenwxrkcn, um densslben zu erba'bten; denn wenn einmal der Bauerp- stand Wüständig brücßig geworden sei, dann breche nock) mel mehr JUsalan, als der “bloße Bauernstand.
Der Abg. Hanßn erklärte, der Schwerpunkt der Verband- Lung-Zn sei: Wolle man die Regierungsvorlaae oder den Be- jchluß des HerrenDauses acceptiren'? Die Regierung 100110 dem ländlicßen Veßßer ermöglichen, durch Eintragung semes Hofee; in die Höferoue der Zerstückelung vorzubßugen; Has -Herren[)au§ wolle denselben Zweck durch zwangßmetse YesUm- mungsn i-m Wegs des Erbreéhts erreichen. Die Borthetle der Regiérungsvorlage seien zunächst die, daß fre kemen Zwapg ent-ha1ts, Und daß sie die Testamentöerrtckytungen entbehx11ch mache. Der BMW mache nicht gern sein Testament, _dertxlbe 1"sei abergläubisä), scheue die Kosten und Unannehml1chketten
“mit den Erden. Nach der Negierungsvorlaae könne der Vauex Das alles: vermeiden, wenn derselbe drei Mark zahle, und sej- Iten Hof in die Höferolle eintragen lqffe. Em besoyderes „Intefta'exbreckzt aber für eine Provinz einzuführen, sLT sebr unzwschmäßig, zumal da ein allgemeines Jntestatsrbrecbt für das ganze Land in Aussicht stehe. Wenn mgn_ fich darauf berufe, daß der brandenburgische Promnztal = Landtag die HöferoUe nicht wolle, so sei“ der doch mcht so unfehlbar; jetzt erkläre derselbe üch gxgen die HöferoÜe; im „Jahre 1880“habe derselbe ausdrücklich fi_ch dahin resolvirt, daß er fick) nicht ablehnend gegen die Höferolle verhalte. Daß der Bauer von der Höferoüe keiwzn Gebrauch machen werde, fürchte er (Redmr) nicht, zumal wenn Amtsrichter und landwirtvscbast: liche Vereine fördernd wirkten, und auf die großen Vortheile der HöfeWÜe aufmerksam machen würden. Er bitte das Haus, das GeseH zu Stande zu bringen, aber mit und nicht ohne Die Höferoüe.
Hierauf nahm der Minister für Landwirthschaft, Domänen :und Fovften, 1)r. Lucius, wie folgt das Wort:
Meine Herren! Da ich mit dem Herrn Vorredner annehme,-
daß Wenigstens diejenigen erren, welcbe fich speziell für diese Materie intersjfiren, den Verband ungen des Herrenhauses eingehend gefolgt Find, s-o “darf ich mich auf wenige kurze Bemerkungen beschränken. “Cs ät voÜkommen richtig und zutreffend hervorgehoben, daß der Provinzial-Landtag der Provinz Brandenburg keineswegs e_ine durchaus “*ableönendc-Haltung eingenommen hat geaenüber der Institution der Löfcroüe. Der Provinzial-Landtag der Provinz Brandenburg bat im ahre 1880, also vor 3 Jahren, mit großer Majorität den Antrag “des Hrn. von Gerlach angenommen, der dahin ging, daß man die “Einführuwg einer Landgüterordnuna unter Annxbme der Höferolle nicht unbedingt ablehnen wolle. Wenn derselbe Landlag im Jahre 1881, alx'o ein Jahr später, als ihm ein von dem Provinzial-AuLfÖuß oder von «einer Provinzial-Kommisfion auSgearbeiteter Gxseßeanucf “vorlag, einen gegentheiligcn Beschluß gefaßt hat, so rst, glauhe ich, darauf kein crßöbtcs GeWicht zu legen, derm damals m der zweiten 'Beratbung ist, wie ich glaube, obne widerlegt 313 Werden, "Behaupjen zu dürfen, die ganze Frage der Höfeordnungsmcht mel): --eingebend e-rörtert worden. Der brandenburgische Provinztal-Laydtag “stand (1110) damals 1881 vieUeicbt unter dem Eindruck, daß mögltcber- weise auch für Wcstfalen geseßlick) die Sache die Gestaltung gewinnen "würde, daß d0rt eine Intestaterbordnung eingeführt würde. Ick glaube, Idas ist ein Moment, worauf besonderes Gewicht zu legen ist, gerade auch darum, um das zu accentuircn, da der Provinzial-Larxdtag Weincswch in seinen verschiedenen Bescblu faffungen eine Art von Wankelmütlyigkeit gezeigt bat, sondern daß er nur in beiden Fällen gerade das, was er zur . eit für richtig und für erreichbar hielt, zum Ausdruck gebrackzt Hat. 5 ist ferner richtig, daß in den Verband- 1ung6n, dic Tux Jahre 1880 sfaktgefunden Haben, von verschiedenen Seiten gérade Pon Freunden dieser Gesetzgebung die Einführung der “Höfnroüe geraBezu befürwortet wurde. Es wurde auch in diesen . anzen Beratöungen des Provinzial-Landxags betont, das; in igbnen noch nicbt die definitive Enjsebeidung liege und daß ja “diese geseßgeöerisckpe Arbeit noch verschiedene Stadien zu durchlaufen habe, daß sie einer Begutachtung der Gerichte und der "Verwaltungsbebökden unterzogen werde und daß fie, ehe fie fich zu
ciner Guse esvoriage gestalte, von Seiten, des Staats-Mimfteriums zu prüfen Lei, und (mcb-die Höchste Sgnknon zu erhalten [1956- Es ist in den Verhandlungen des Pwvinztal-Landtages aucb kemeswegs, wenn ich so sa en darf, mit eirxer hesonpkkek] _JMÜ' näck'igkeit die Einsü rung der Höferolle als die Nachtemfu rgng derfelben zur coväivio sino“, qua vgn gezyacbt woxden, sondern tm Jahre 1881 ift die Propofition des nändnckgen Ausxchuffes dem Gesetz- *cntwurf, wie er Ihnen hier in de'- von dem Herrenbaxzs bkscbloffcqex1 x*'€€ts1'14k15; vorließt, auch einfach angenommen Worden. 7llsc) weder xm
ahre UW noch im Jahre 1881 ist die ganze Frage m_ dexx Werse 314871111152 Worden, daß man gefragt hatte: _Entweder eme .„zntesxat- erbordnung odcr nichts, oder eine Lgndguter-Zrdnung unt, Hofe- roÜe oder nichts, sondern in bexdrn Fallen kat _ftch der Provinzial-Landtag nur eigentlich in der Form von Resolujronen zu- leYt für die Einführung einer Jntcstaterbyrdnxmg auk-gesprocben und fruher event, für eine Landgüfcrordnung mlt HoferolLe. Daf;_aber da- mals der Provinzial-Landtag der Mark Brandxnburg in_dteser Be- ziehung in einer gewissen, Wenn Ste yoUcn, Ünstcberbcxt baydclsc, lag jedenfaÜs mit darin, daß zur damalxgen Zcit dic Staatsregterung selbst über die ganze Materie noch kxme feste SlcüunQ gen_ommen batxe Ich darf daran erinnern, daß dtese GJseßgebung ka pte PW“ vinz Westfalen, wofür fie am mcisten vorberetxet nzar, noch im, Fluß war und daß erst im Herbst 1881, nachdem Yle St'aatsxkgxer'ung im Laufe des Sommers schlüssig geworden Wax, uber die prtnsztelle Behandlung dieser geseßgeberischen Frage e_rst tm Noyember odcr De- zember 1881 dem westfälischen Landtagexme Lanpgujeroxdnuna vor- aelegt worden ist, die eben die Cinfuhxupg elner Hofcwlle zur Vorausseyung machte. Nachdem aber dze Staatsregierung geaep- über den Wünschen des westfälischen Provtnztal-LandtggeH fick) dahm refolvirt hatte, daß denselben nur Folge zu geben se) n_11t der Crn- scbränkung, daß nur eine Landgüterordnzmg untex Einfuhrung emer Höferolle zuzugeben sei, liegt es ganx_gew1ß tn naturlxcber Konsequenz, daß die Smalßregiuung auch den Wuyscben dcr ProvtnzBrandenburg gegenüber genau dieseLbe Stellung cinntt'nmx. Der Hr. Abg. von beor- lemer hat meines Erachtens voÜkommen rtch11g umd xutreffend_ausgcfub,rt, daÉ nach seiner Auffassung, Wann man übxrbauvt fich fUr dre Em- fü rung einer Jntestaterbordnung hätte ent1ch1ießen wolLen, daf; Yann dsr Zeijpunkt der richtige gewesen wäre schon Westfalen gegenuber. Darin stimme ich ihm unbedingt zu, denn in Weys'alen 1130an aUer- dinßs dieBedingungkn dafür vorhanden; Wenn sie uberhagpx irgend wo vorhanden Waren, um eine JntestaKerbordnung derart einzufahren. Denn, meine .Herren, es hat dort durch Jahrhunderte neseHlich ein Ansxbenrecht bestanden und den dortigen Anschauungen wükde cs entsprochen Haben,
* wenigstens in einkm großen Theil der Provinz, Wenn es in irgend
einer Provinz zulässig erachtet worden wäre. Nun war aber_sch0n Jegenüber den bezüglicben Wünschen des bannoveriscben Provmzral- Landtages, die ja doch denen des westfälischen vorausgegange'n waren, die Frage in dem gleichen Simm becmtworter woxden und formt lag allerdings für die Staawregierung hierin ein weixerex Grund vor, in demselbcn Sinne auch Westfalen gegenüber zu sntschelden. Aber nicht bloß dies: Rückficht führte zu dieser Entscheidung, sondern vor Aller'n aucb der Umstand, daß in Wkstfalen die Erfahrung vorliegt, daß 1m Jahre 1886 durch das bekannte Gesetz der Versuch gemacht worden ist, prakmcb eine Jntestaterbordnung einzuführen und daß dieser Versuch gescheitert ist.
Meine Herren! Ich darf zurückvcheiskn auf die Motive der Vorlage der Landqükerordnung für die Provinz Westfalen. Es ift dort_ ausführlich die ganze (VesÖicbtc des Gesexzes vom 13, JUL! 1836 dargelegt. Damals ist nach Wenigen
Jahren die Staatsregierung in die Nothwendigkcit gekommen, drexen Gesetzentwurf wi-xder aufzubeöen, weil er an dem Widerspruch der dortigen Bevölkerung scheiterte. Jeb kann, obschon fcb ?affclbe 9uch im Herrenhausc getßan babe, d0ck nicht umhin WFMJstMZ emige der Citaje von dort zu wiederholen. Es ist darin ae ag :
Schon im Jahre 1840 beriÖFete die Eenerakkommfsson zu Münster, daß nach ihren eigenen Wahrnehmunaen sowie nack) den ihr bekannten übereinstimmenden Urtbeile der Gerichte 'das Gesey vom 13. Juli 1836 den Anficbten und Wünschen des Bauernstandes in wesentlickoen Bestimmungen nicht entspräche und "daß NÖ “Saber dee letztere durcbgebendZ der Annoendung des GeseYes durcb Verträge und 12 twiliige Verfügungen mög1ichst zu entzie en versuche. Der Ober- räfident von Vincke, der der Wesenjlicbe Träger dieies früheren Gesetzes geWesen War, becicbjet s01bst und bestäkigf, „daß im Bauernstand der Provinz aUgemeine Abneigung_ gegen das Geseß vorwalte und daß wegen der vielen sjatutari1chen Eigen- tbümlicbkeiten und gcmz verschiekenen Herkommen, welche in der Provinz namentlich in Beziehung auf Erbfolge und (Gütcrgemein- fchaft gelten und tief im Vylke wurzeln, eine genechk, aUe Theile der Provinz umfaffende Gekeygebung überhaupt nichf zu ermög- licke11 sein wird.
_ Es wurden dann die Jusfiz-Minister Mühle: und Savigny über die1elbe Frage gebökt. Die Gutachten derselben fiyd den1_ damaligen Geseßentwurf gleickyfchs beigegeben worden, und diese ent1chicden fich gleichfalls in sehr 1charfen Wendungetz dafür, daß dieser Gefes- entwurf, troZdem es mißlick) sei, ein (HMH, was kaum 6 bis7Jabre in Kraft sei, wieder aufzuheben, wieder aufgeHoben Werden müffe, und das geschah dann.
Ich glaube, dieser Erfahrung gegenüber war dik_ Königliche Staatsregierung allerdings nicht in der Lage, aucb Westfalen gegen- über damals die Konzesßon ju maében, ein Jntestatersrccbt einzu- führen und in Konsequenz dieser Anschaunng ist fie auch nich in der Lage, dem brandenburgiscben Laadtag gegenüber diese Konze1fi0n zu machen. Es darf auch darauf hingewiesen werden, daß streng ge-
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nommen die Einführung einer Jnkestakerbordnun , ab e allgemeinen Gründxn, die ich auck) nachher mir ZrlaulJerftebkkokelrxxnaxw deuten, doch (ma) m_ibrer Wirksamksit keineswegs etwas "Uwi“? bqres und sehr kräftiges ist, Eine Jntestaterbordnung txjn doe- Wie das der Name sagt, nur dann in Kraft, wenn wed“ xnzter Lebenden nocb__ von Todcs wegen der Erblasser, üb“ 1etnerx Besitz Vcrwgt bat. Nun ist aber in d? Provtnzen Brandenburg, Sachsen, Westfalen und meines Wissen? uberall es der Faü, das; der bäuerliche Erblasser Übe'k seinen Bes durcb Testament oder UeberlaffungSvertrag verfügt. Wir dürften kaum Verarxlaffung haben, dieser Gewohnheit entgegen zu Wikkq uyd zu wunscben, daß der bäurrlicbe Erblasser ab jutestn. stirbt, daß er ohne Testament aus dem Leben scheidet. Gerad: dxese herrjcbendx Gewohnheit, über den Befitz zu Verfügen gtebt vtelmebr eme vollkommen zweckmäßige Handhabe dafür, einen“ wirksamezx Gebrauch auch von der Höferolle zu mackoen.
(Fs ist zwar wtederbolt darauf bingedeutet worden, kesondets in den Verhandlungep des. brandenburgiscben Provinzial-Landtags daß 'der Bauer abgeneng sex, von einer neuen Institution Gebrauéh zu machen, daß er fest und zäbe_ am Hergebracbten hänge, daß er dc-n Gang! yacb dem Gmcht* frbeue. Nun glaube j dock), dsm gegenuber kann man fragen, ist die Mübewaltung nach dem Gxundbuckpaxnte-zu geben und die Cintra uns in die Höfe: rolle'durlb emfachx mun_dltche Exklärun'g gegen ZakHlung von 3 “11! erlxdkgxn, hcnn ewe großere Mubewaljuna als die, notariell oder g0nchtlrch emen UeberlaßungIvertrag zu machen oder ein Testame niederzulegen? Geysiß ntcbt, und ich glaube außerdem, zu Gunsten der Höferolle laßt_s'1ch, so neu die Institution ja ist doch Manches anfahren, vor Allem die Erfahrung, dié wir in den leßfen 7 und 8 Jahren damif gemacht haben Ich verweise auf Hanyover, Lauenbxzrg, auch auf Oldenburg, Von" Oédcnburg'nahm [a dtcse K_anze Gejeßgebung ihren Ursvrung_ Das Oldenburgtsche Geseß datzrt_ auz_ dem Jahre 1873 Und da ist der (Gang der gewesen, daß fast die HalFte des Areals, welches in die Höferolle überhaupt eintragungs abig ist,_ auch eingetragen ist Dann folgte das YaUnoverfche Eexesz von 1875 und, dort find _ 83000 Guter eingetragen, rund 63 0/0 d,; eintraaungsfahtgen Befißes. Zn Lauenburg sind nach eknerWirk- samkeit von erst 1? Jahren schon 10 oder 11% der in stage kommenden Befitzungcn eingetragen und es ist mitvollem Me fcbo_n bervorgehoben_wvrden, daß diese Eintragpngen fich ZW,;- gekauft haben tn bestimmten Bezirken, in solchen nämlich, wsd,“- betreffenden Lgndrätbe oder Ricbtxr Wahrscheinlich der In“ stituiwn, günsttg find, also dazu ermutbigt haben. Und da'nn 11egt_ es aucb durchaus in den bäuerlichen GeWobn-o betten, dax; dsr Bauer mobt sowohl tHeoretischexj Jnftnktjonen oder Belehrungen foljgf, sondern vielmehr_ dem Beispiel. Wenn er Pelß, „daß aus semer Ortschaft 2 oder 3 Leute in der einfachsten Welse dzcsetz _Akt vornenommen Haben, so werden sub auch so1che finYCp dxe Yrestnx Akt Nachfolge leisten. Ick gkaube,derHerr Justiz- anxsfter Mrd [einerseits den Ausführungen des Hrn. vonScborlemer em ijr auxmerksames Ohr geliehen haben, daß Seitens derjuständigen Beborde Hier und da SÖwierigkciÉen a2macht worden smd, um die gxwoklfx Emtragung zu bewirken. Ich würde meinerseits glauben, daß es d1e_Pflt§bt u_nd das_ Recht aller derjenigep. ist, Welche ficb fürdiese Jnjxttutton interesszren, Erfahrungen dieser Art innerhalb ihres Kurses zur Kenntmß der vorgesetzten Behörde zu bringen, wo durch erneq Mangel an Bereitwiüigkcit _- und ich muß sagen päikbt- kyidrtger Weis; - e] verhindert wird, von Wobltbaten dieser geses- 1tchen Insttrutton Gekxauch zu machen. Ich bin fickzer, daßiuxedxm Fgll vyn der Centraljtelle aus die erforder1iche Remedur einitekexx wtrd, dix geboten is:“.
Meme .Herren! Ick: scblfxße meinerseits, indem fck wkederbolf nn,?) drtxtgcrzd empfeble dxe Wrederöerséeüung der Regierunngorlage. Dre Beschluss: des HerrenHauses extsprechen weder der Regierungs- vorlage, xtoe'h entsprccden fie in wichtigen Punkten deu Bescklässen des Provmzrgk-Landtags der Mark Brandenburg. Sie entfernen steh vyn der Remerun Svorlgggin dem wichtigen Punkte, daß fie das In- stituf der Hö_fero : aus1ch11es3en, fie entfernen fich von den Beschlüffen des Provtnztal-Landtags in dem sehr wesentlichen Punkfe, daß"
während der Provinzial-Landtag für die Wertbberechnung dcn.
40fcxchen Grundsteuerreinerxrag geseßk batTe, durch die Bescblüj'se des Herrenhauses nur der 30fache Betrag gesetzt ist. Wso in zwei wesentltchcn Punkten entfernen fick) die Beschlüsse von denjenigen des Landtags und von 17er Provosxtion dec Regiexung.
Ich kann mekinersejts nur dem Wunsch und dem ApveU, der schon (131 das Haus „aencbtxk Woxden ist, Ausdruck geben, daß ich wiederholt dre .Herren btttc, die p_ounschen, auf diesem Gebiete gese gebcriscb thaß zu Stunde zu bringen, die es nicht herbeiführen wo en, daß vxelletcht eme Swckung' auf _diefem Gebiet? eintrete, von der man nicht weiß, wann sx: wxedex m Fluß geHrakht werde, daß diese für Wrederkersjeüung der Regxerxmasvorlage besonders in dem wesent- lrchen Puykt der Höferolle bter eintrexen mögen, da ich andernfall; dal ?_chlxttern der ganzen Vorlage mit großer Wahrschein1ichkeit voran 1e :. *
Nach Annahme einys Vertagungsantrags bemerkte der Abg. ZeUe persönlich, er habe nicht gesagt, die Vorlage ent- halte _eme Bev0rmundung des Vauernstandes, sondern er habe thwto bezügltche Bemerkung cines Regierungßvertteters an- gexu r .
Hierauf vertagte fich das Haus um 41/4 Uhr auf Milt- woch 10 Uhr. _
. v , XJ-n-szrate fck den DMKN" Reichs- und “MÜLL- OÉffÉIJÉJTckÉX NWZ LSFEWÖ UZInserate nehmen an: die Annoncm-EMMMM WB
Preuß, Staats-Llnzeiger und das 'Central-Handels-
registc-c nimmÉ an: die Königliche Expedition 1. Ikeakbrjstéz uuä Uytsrsuohanxs-Jaaben. 5. Tväustrsts Zkubüasemenba, des Deutschen Rejch5.Juzejger5 nnd Königlich 2, Zubbaadatwuan, anZSbow, ?oklaäuvgon unc1 Srosßbauäe].
. „Invalideudauk“, Rudolf Mose- ßaasensleln yabklkßn & Vogler, G, L. Danke & Q, C- SÜW“?-
_. . u. «isrgl, 6. ??rsabiaäens Zskstmbmuabkn sv. Büttner & Winter, owie a]!- üörioen größeren WWWM Ütaals Anzeigers. 3. 76kkäut'a, yokpaokmnxsn, 8111513155103“ ow. 7. l-jyskarjsobs Wijeu. 8 Annonxeu-BUUÜUN BWM: Ms., .Wilhelm-Straße Nr. 32. 4. Usrlsosuug, Imorrisarjuu, Ziya-adluxx 8. *kbsaßar-YUsjgc-v. ) La äs: Zöneu- . . a. s. ". 7011 öü'euüjabsu kapjsrsn. 9. kawjüsu-Uaabriubtsu. boüaxs. ck D
Qeckbrjefe und Untersuchungs=Sachem Bart, Anflug von Schnurrbart (schwarz), Augen-
die Untersuchung:“«ßaft Wegen Untreue und Unter- lickje Vermögen des Angeklagten mit VÉsÜlag
St cker ' , ' braxxen schwarz, AUIM WWW, Nase syiy, Mund schlagung verthngt, Es wird ersucht, dem elßen u bele t worden, was unt detzt Bemerken bxerdurcb “HerkLZSadekfÜb-MZYZYÉFLWYZLYWYFFLYYF Jewobnlxcb, Zabne voUstandig, Kinn splß, Gesicht verhaften Und m das Lnndgerickthefängniszszu R?" öffen?lich bekannt acmacht Wlkd- daß Verfugungen
DeWger ausPotsdam,.tr-clcher flüchtig ist, ist die r""d- ELWR“)? blaß- SpkaÖe NUM)- Klei“
dolstadt abzuliefern. Rudolstadt, den 30. Januar desselben über das Vermögen ch StaaWkaffe gegen-
Untecjucbungshaßk weg-m Betrüglichen Vankeruttß dung: schwarzer Gehrock, dunkle Stoffbose, niedriger 1883. Die StaatSanWaltsayafr am Landgericht, über nichtig find, (11, 4 83.) Dortmund, den
Oerbängt, Es wird er “ckck, den elben a Der aten HUF, Gummizugsticfel. Besondere Kennzeichen: ,und-iy. das *Gevichtsgsefänmßß szu Potisdam baxzu- “MWM Aussehen.
Ocffentliäxe Ladnng. Der Schreiner Wilhelm
19. Januar 1883. Königliche Staatsanwaltjchaff.
Tiefer „ 1 *_ „ “___ Gustav Adol Seilen eib, [* , : sUÜULIZYZXWFÖYT KÉTYIXYYYFFT [6060] Steckbriefs-Erneueruug. 1809 _;u Wfittcn, vx???) beYuFeixt,ama1161 YIM SWHMXÖTTTZ XufYFxlte- Vor ZV «nuWMFxr 25 Jahre, Größe ca.1 1111620111, WYFLÜZMZTW den Kaufmann Carl August pfixchkmer in der Abficht, fich dem Einéritte in g * *
“Stätur schlank HML"? schwa!) & , z, Stirn ho , Barr *schriz-„AUIMbraue-n schwarz, Au en braén, “Nase
am 1. Oktober 1840 zu Berlin den Dienst dss skßHenden Heeres oder der [6041] OTÜMMÜL Ladung.
geboren, in den Akten 0. 4 (101879 wegen Voll- [0112 zu entziehen, obne
gewobnkrckz, Mund Wöhnlicb , ä d „M streckung einer dreimonatlicben Gefängnißstcafc unter undeßgeöick verlassen 01321: nach oval, Ge13cht normal, G r' 5 "e M"" ' "" dem 28. Februar 1882 erlassene Steckbrief wird bier- pflichtigen Alter 1 an e [b d g 1)“ ts Kuratel ihres Kindes Ivo Leopold gcgen dm “d- M"; efich sfarbe blaß, SHW!“ Berlin, den 5. Februar 1883. aufgehalten zu ÖQLY, VZYHTU geexzenBTUÜFTILZLs.e1 Georg Clemenz, Scbloffergesellen aus Ufmoen, ä-Z-
Deu . Besondere Ökuuzeithex: pockennarbig.“ durcb erneuert. R
Steckbrief. G _Tapeziexer OttoegLUÉkeZßn
unten beschrieöenen Steckbriefs-Erledigu
_“- 1883, Vormittags 9 Uhr,
L;!nteereklm geboren, Welcheé ZZtchZiZétZZßnuar 1860 vorehclichte Bertha Em Schuß, gen.Drews, zur Hauerhandlung geladen.
etreichtem militär-
Das k. AmTSgcricbt Hofheim hat in der,.KW“
*Erlaubmß das sache dee led. Elise Knori von Ostheim nnd der
“ Staatsanwaltscbaft bei dem Königl. Landgerichte [. Nr. 1 Str. G. B, Derselbe Wird auf den 6. April unbekannjen Aufenthaltes -- mit dem "M)“
vor die Straf- den Beklagten zur Anerkennung deaterschafk.
Nike Der gegen .die un- kammer des Königkichcn Landgerickxto zu Dortmund, Zahlung VM U “'““ Tank: und Kindbcttkostßn'
Bei unentsckul- 104 ckck jährlichen Alimenten auf 14 Jahre, ie
, it die wesen Diebstath und wiederholten Bemxges in den digtem Ausbleibst wi “d d d älfte des Schulgeldcs xc. zu verurthlen. “- Akten „1. 1x. 12. 981. 82 WHZ? thebstahls Tn den Akten 0. 0. 11. 500. 82. unter dem 3, Juni 1882 nach 55 472 der Sjtrafplrozeßßrrskchxßgaxxyfn KJJMZÉ H
Verhandlungstermin auf Montag- den 2- April
ucbt, denselben zu verhaften 8- Es wird er- erlaffxsne Steckbriewairo zjtxückgenommeß. Berlin, lichen Landkathsamt zu B ck "br die der 1883, früh 8 Uhr, anberaumt, Mu- Beklagter Luchungs . Gefängniß hier, “ AU-LZYTc-Zkilt FJ; Unter- den 2. Februar1883. Kön! ltches Landgericht [. Dec Anklage zu Grunde liegendenoTchFsacher? auößestell- öffentlich geladkn wird.
Zuliefern. Berlin, den 2. Fes 1iche Staatsanwaltschaft bei deerÜZdFYt ZYX
sÜkkibng: Alter 23 Jakvxe, G 5 [6058] Statur schlank, Haare fchwarz, SxiZnßZeHsTszZZÉ
aus aalfeld, 40 Zahle alt, welcher süchtig ist, ist Str. Pr. O. das im Deutschen Reiche befind-
2- ab“ Untersaghungsricbter Io [ ten Crkéärun * ' ' 883 . . g verurth [[t we d . u [et 1 durch Hofheim- 30- IMU?“ 1 ' . ___-Steckbrief Berß derDerafkaHnmer YYY KZniJlicFeanand- Dic JxrxchMreeirt-uej. _ . ert u or * _ 8 1 en . ' Ge en deu Maurergepellen Emil Jriedrill) Zörund Jes §. 1WnStxrémG.6B,JaF§rdc158 §. 81ka- k-zSekketar'
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