Yicsxtamtlichez. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 2. Mai. Se. Majestät der Kaiser und Kön1g„begaben Sich heute Morgen 91/4 Uhr nach Potsdam und bestchtigten im Lustgarten daselbst die drei Bataillone deH Ersten GardexRegiments z. F.
Im Laufe des Nachmittags kehrten Se. Majestät nac!) Berlin zurück.
_ Der Schlussbericht über die geßrige SWUUL des Reichstages befindet fich in der Zweiten Beilage.
_ In der heutigen (77.) Sißung deZ Reichstage§, welcher dsr Staats-Mmister Bronsart von Scheuendorff sowxe m_ehrexe andere Beyollmächtigte zum Bundesraih und Konz- mtffarten dßffelben beiwohnten, kam zunächst folgendes Schrei- ben des Re1ch2kanzlers zur Verlesung: ,
. Berlin, 1; Max 1883.
UFA Yk. (FTG dcr YeiéßsYJZ-ßDrucksaÖen liegt em Antrag vor:
er eisagwoee keen: _, „
Die Militärverwaltung aufzufordern, den Gesébafssbetrteb in MiÜtärWerkstätten für Privatrecknung,den Handelsverkebr der Kan- Tinen mit Civilpersonen und die Verwendung von Pferden der Milifärverwaltung zum Lohnfubrgewerbe zu untersagen.
Mit Bezugnahme auf Arükel 17 der Reickxvatfaff'ung, nach welchem Sr. Majestät dem Kaiser unter _Veranvvortljchkett _des Reichskanzürs die Ueberwachung der Ausfuhrung der Retch§ge1eye zusteht, und auf Artikel 63, nach welckem daH gesaxnmte Relébsheer unter dem Befehl des Kaisers steht,. “be"ebre (ck m1ch, darauf auf- merksam zu machen, daß die M111tarverwal1uyg des deutschen Heeres weder im Reichstage, noch zu demselben eme SteÜung hat, welche ihr die Empfangnahme uyd Befolgung von Aufforderungen dieser Hohen Körperschaft ermög'lrchke." ,
Jeden Gesekxvorsckzlag und xede fur den ByndeSraik) bestrmmte Mittheilung des Reichstags wird _dex unterzexckmete Reichskanzler bereitwiUig zur Kcnnjniß Sr, Majesiat des Katsxrs und, zur Be- rakhung des Bundesraths bringen, und wenn eme solche Vorlage die Milixärverwaltung betrifft, so WS_kdEn de_ren Organe im Bundesrath Gelegenheit haben, sub uber die1elbe auszulaffen. Gegen die dem erwahnten AnKrage zu Grunde liegende Voraus- seßung der Möglichkeik aber, daß die Milijärverwaltung des Reickys verpßiäotet oder bereckotigt sein könnte, direkten Aufforderun- gen des Rexcbstags Folge zu [kisten oder dieselben auch nur amtliéh
entgegsnzunebmen, glaube ich im Namen Sr. Majestät des Kaisers Verwahrung einsegen zu ]oUen und bitte Ew. Hoch- woblgeboren ergebenst, dieselbe zur Kenntniß des Reichstags zu
bringen. Der Reichskanzler. v o n B is m a r ck. Bei Schluß des Blattes stand auf der Tagesordnung die Forifesung der 2. Berathung des Geseßeutwurfs , betr. die Abänderung der Gewerbeordnung.
_ „In der heutigen (62) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize-Präsident des Staats-
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wählten hervorgehenben "* Unvereinbarkejt mit Bekletdung des Amtecs in 10, wegen [rohen Alters kn 3 m_1d wegegder regierungsfsindlichen Stellung des Gewählten _n] 18 Fallen. Von auen diesen FälLen seien nur 3 in,dze Munstertalmstanz gelangt. Diese Zahlen zeigten, daß dasVestézttgungsrxcht sehr maß- vollgeübtwerdeuudfürdasWohlderGememder)selbjtnothtyeng sei;daf3 endlichdie Gemeinden sich fastimmerber „dem qbfchlagtgen Bescheide beruhigten. Es handle sich also hter mehr darum, den Behörden cine odiöse Pflicht abzunehmen; unangenehm sei dieselbe freilich, aber erforderlich für das Staats-uny Ko_m- munalintsreffe. Der Abg. Zelle möge doch ein Amen-dement embrm- gen, WMW bei Versagung der Bestätigung Gründe anzugeben seien; ob die Regierung einem solchen Amende'menk „ZU- ftimmen werde, könne er freilich nicht sagen. Dte Anstcht,
akS ob die Versagung der Bestätigung meist aus politischen Gründen erfolge, sei unrt tm kad von der Présse im sensationellen Interesse verbrettet. Die Ange-
höxigkeit zu einer der regierungsfeindlighen quxeien soÜe nach semer Anfieht keinen Grund zu einer N1chtbestatxgung_abgeben, sondern nur das agitatorische Element. Matertell set du: vor- liegende Frage völlig erschöpft; er erkläre deshalb nur,- daß der Antrag Dirichlet das Gesetz für die Regierqng unanpehm- bar mache; aber auch der Vorschlag der Kommxsston s?! der- selben sehr unerwünscht.
Der Abg. Dr. Brüel sprach fich für die Kommissiotzs- beschlüffe aus, die nur das enthielten, was das Zentrum tm
Jahre 1881 vorgeschlagen Zabe. , Der Abg. Frhr. von edliß und Neuk1rch erklärte, daß Wenn er ein Mittel
er mit pern Antrags Zelle sympathifire. sähe, „nn Rahmen dieses Gesetzes dem _ Mißbrauch des Bestättgungsrechtes vorzubeugen, würde er dtes gern ergreifen. Aber die vorgeschlagenen Mittel erschienen ungeeignet, Gegen den Antrag Zelle sprächen sowohl taktische wie materielle Gründe. Er bitte, diesen Antrag ebenso wie den Kommisfionß- vorschlag abzukehnen.
Dex Abg. Dr. Windthorst bestritt die Beweiskraft des vom Mmister vorgebrachten statistischen Materials. Dasselbe umfasse _einen zu geringen Zeitraum und falle außerdem uxtter seme wohlwollendere und gerechtére Amtsführung, auch dürfe man nicht in Rücksicht uns die Person eénes Ministers Geseße machen. Ein der Kirche offen ergebener Mann könne m Preußen zu nichts kommen. Aber troß aner Bedenken würde er (Redner) für den Kommissionsvorsehlag stimmen, Yxnn der Ménister denselben offen als annehmbar bezeichnet hatte; dz! dtes nicht gesch€hen sei, werde er für den Antrag Zelle st1mmen. Der Antrag der Kommission enthalte ein s9lches Maß von Entgegenkommen, daß man zweifelhaft sein konne, ob daffelbe noch zuläsfig sei.
„ Der Abg. Dirichlet begründete seinen Antrag und sprach sezne Freude darüber aus, daß das Centrum für denselben sttmmext werde. Da der Minifter den Abg.Zel1e zur Einbrin= gqng enxes Amendements bez. der Angabe von Gründen bci Ntchtbestgtigung von Communalbeamten ermuntert habe, werde seine Partei bei der dritten Lesung einen solchen Antrag
Ministeriums, von Puttkamer, der Minister der geistlichen 2c.
Angelegenheiten, von Goßler, sowie zahlreiche Kommissarien
beiwohnten, skßte das Haus die zweite Berathung des Gefes-
entwurfs über die Zuständigkeit der Verwaltungs- _ und Verwa[tungsgerichts-Vehörden mit§.14a. fort. , Derselbe lautst in der Fassung der Kommission:
Soweit die Bestätigung der Wahlen von Gemeindebeamten nach Maßgabe der Gemeindeperfaffungsgeselze den AuffiÖtsbebörden zusteht, erfolgk dieselbe durch den Regielungs-Präfidenten.
Die Bestätigung kann nur unter Zustimmung des BezirkSaus- schuffes versagt werden. Lebnt der BeztrkSauSscbuß die Zustimmung ab, so kann diefelße auf den Antrag des Regierungs-Präfidenten
, durcb den Minister dks Innern ergänzt Werden. „
Hierzu lag vom Abg. Dirichlet und Gen. folgender An- trag vor:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Dem §, 143. als [eßten Absatz hinzuzufügen:
, ortan bedürfen von den Mitgliedern des Gemeindevorstandes nut: dre Bürgermeister und deren regelmäßige Stellvertreter der Bestäjigung.“
und der Abg. Dr. von Heydsbrand und der Last: beantragte:
Das Haus der Abaeordneten wose beschließen:
Jn §. 14 a. als dritten Absatz aufzunehmen:
.Der von dem Regierungs-Präßdenten mxter Zustimmung des BezirkSauSscbuffe-Z gefaßte Beschluß ist endgülftg.“
Nachdem der Reférent, der Abg. Dr, von Heydebrand und der Lasa, seinen Antrag als eine nothwendige Ergänzung der Kommissionsbeschlüffe kurz empfohlen hatte, sprach sich der Abg. Halm gegen die Anträge ,der Kommisfion aus; er würde das Geseß für viel besser halten, wenn das Bestätigungsrecht in der jcßigen Weise fortdauere.
Der Abg. Zelle erkannte die Nothwendigkeit an, daß die Bestätigung der Gemeindebeamten aufrecht erhalten bleibe; aber da dieselbe stets etwas Odiöses habe, müsse fie, soweit thunlich, eingeschränkt werden. Dies bezwecke der liberale Antrag. Solche Anträge seien wiederholtpon der StaatSregierung als unbedenklich bezeichnet worden. Die Gemeindeordnung von 1850 kenne die Bestätigung nicht' erst dte'spätere Reaktiqn habe dieselbe eingefühxt. Jeßt exiftire auf dxesem Gebiete em Zustand, wie derselbe in einem Rechtsstaat mcht anomaler ge- dacht werden könne. Die Kommisswn wolle dem Präfekturz systsm nur ein Mäntelchen umhängen; dem Abg, Hahn se: die?» sreilick; noch zu viel. Gegen den Antrag der Lmken sei die Verschiedenheit der Städteordnungen und. der_ Wohlbedingungen in denselben einacwen?et_worden. Dtesset doch mtr bis zu einem gewissen Grade rtchtxg. Ferner weise man darauf hin, daß der Antrag vgs Zustqydekomtyen de; anzcn Gesetzes verhindern könne. Dxese Erwagung konne dte
mke nicht von ihrsn Ansichten abbringen. ,
Der Vize-Vräsident des Staats-Ministermms," von Putt- kamM erkläxke, daß die Gegner des staatlichen Bestätigungs- xcbxs v_on Kommunalwahlen in der Regel eine abschreckende DÖYWUUL machten von der Art der Ausübung dieses Rechts.
'e hab?“ [“ich „der Vorredner gethan, wenn auch, wie JalthZkean' eZn _maßvoüer Weise. Für die Ver- wie das Bestätigungsrecht irTern 2Zchxvcér, zu beurthßtlejl;Z wurde. Aus diesem Grunde hab LM YMMZMYÖÜJ h? ersucht, ihm über diesen Punkt eitem er e Obex-PrafiUen erk lage zu schaffen. Dies sei nach geschchgenauedstattsttsche nter- Refunat. In der Leit vom1 Januarej118llzl11 bxrgebe folgendes
' - * ' . 1133111111. August
1882 set bei 1872 Wahlen nur m 73 Fäuen di B "t' «versagt, worden, und zwar wegen vorgekomxx eßa [gung- fehler m 11Fäl1en, wegen notorisch mangelnder ZIL?“ olym- in 12, Wegen Unwürdigkeit des Gewählten in ]Z ifi aeton mangelhafter Verwaltung eines früheren AmZesw gfx; 7, wegen den aus der sozialen Stellung des Ge-
- einbringen.
Der Abg. von Rauchhaupt erklärte im Namen seiner Freunde, daß dieselben definitiv an dem Kompromiß der Kommisfionsbeschlüsse feühielten.
Nach einem kurzen Schlußwort des Referenten, in welchem derselbe die Fassung der Kommission zur Annahme empfahl, wurde der AnTrag von H€ydebrand und der Lasa angenom- men, der Antrag Dirichiel abgelehnt und „L;. 143. in der Fassung dex Kommisfioa mii: der Modikaation des erskeren Antrages genehngt.
§. 141). wurde ohne Dsbakte nach dem Kommisfionßvor- schlage unverändert angenommen,
Ebenso die §§. 15-17.
§. 18 lautet nach der Fassung der K_ommijfion:
Der Bezirkßaussckxuß beschließt, sowaik dre Bexéhlxxßfaffung nach den GemeindeverfaffungSgeseßen der Aufficbtsbehörde z_u1tehk':
1) abgesehen von den Fäüen des §. 15 uber dte zxmscben de'm Gemeindevorstande und der Gemeindevertretung, beztebungEWexse dem Bürgermeister und dém koklegialisckxen Gememdevorftande ent- stehenden Meinungsverschiedenheiten, wexm v_on einem Theile auf Entscheidung angetragen wird und zugletcb dre Angelegenheit nicht auf fich beruhen bleiben kann, , |
12) an Stelle der Gemeindebéhörden, tm FaUe _threr durch widersprechende Jnfereffen herbeigeführten Beschlußtznfahigkeit,
3) an Stelle der nach Maßgabe der Gememkeverfaffungs- geseße aufgelösten Gemeindevertretung.
[» lséer Bezitksausscbuß beschließt ferner an SteUe der Aufsickpts- e or e:
4) über die Art der gerichtlich ZWangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen Stadtgemeinden,
5) über die Feststellung und den Ersatz der Defekte der Ge- meindeöcamten nach Maßgabe der Verordnung 'von! 24. Januar 1844; der Beschluß ist vorbehaltlich des ordentllchen Recht§weg2s endgültig.
Hierzu lag vom Abg. Dirichlet und Genossen folgender Antrag vor: '
DZI? HZUEUFer Abgkordneten wolle keschlteßcn:
m .
a. in der Nr.] die Worte: .Heziebungswcise dem Bürger- meister und dem kollegialischen Gemetndevorstande“_zu streichen;
1). gm Schlusse als besonderes Alinea Hmzuzufugen:
„Em BeanstandxngErecht des Bürgermeisters Legen Beschlüsse des Gemeindevorstandcs findet, abge1ehen von den Fallen des §. 15, ferner nicbt statt.“ _ __
Der Abg. eÜe begründete diesen Antrag, wahrend der Geheim? Ober:§ egierungs-Rath Haase densxlb'en bekämpfte, da er dxe Jntereffsn der Gemeinden selbst schadtae.
, Der Abg. Lauenstein trat für den Aytrag ZeUe ein, der em sehr nachtheiliges Recht der Bürgermetfter besettigen wo11e.
Unter Ablehnung dieses Antrages wurdx der Kommissions- befchluß vo_m Hause aufrecht erhalten. Dxe foxgendext Vara- araphe'n ws §. 41 inkl. wurden ohne DFSkllssWU naa)- dem Kom1msfionsbeschlusse unverändert genehnngt.
Zu §.42, welcher nach dem Komm:[ston§vorschlage lautet: _Beschwerdcn von Armen gegen Verfugungen, von Ortsarmen- verbanden darüber, ob, in welcher ;Höhe und m welcher Weise Armegunterstüßungen zu gewähren "md (§. 83 des Geseßes vom 8. Marz und §. 51 des Gesetzes vom 24. Jun: 1871)“, unterliegen: ]) sofern eine Stadt von mcHr als 10,000 Etnwobnern an dem Armenverbande betheiligt ist, der cndgultcgen Beschlußfaffung des BezirkSausschuffes; ) andernfaas der endgültigen BesCblUßfaffung des Kreis- aussckzuffes.“ " DeSgletchen unterliegen Beschwerden vyn Armen geaen Ver- fugunßen von Landarmenverbänden über dre Art und Höhe der Untertüyung der, endgültigen Besxblußfaffung des Bezirksaus- Ychizttsxes, fofern dre Landarmenverbande nur aus einem Kreise e e en. lag vom Abg. Dirichlet und Gen. der Antrag vor:
Das Haus der Abgeordneten woÜe beschließen:
Jm §. 42 in der Nummer 1 d 2 ** Wort: „endgültigen' zu streichen. un und im SMUÜW das Der Antragsteller begründete diesen Antrag, 3
politische Varteifr'age, sondern eine rein praktische feier keine
Der Vize-Vxäsident des Staats-Mini eriu kgmer bxkßmpste den Antrag, der zwar keinsx Pan-VZFKFU' eme poltttsche Frage enthalte. Man müffe anfangén die tßren Jgstanzen der Selbstverwaltung zu stärken Und Y?- ezner Kurzqng des Jnstanzenzuges beginnen. Aus rein xZ ttschen Gestchtßpunkten bttte er, den Antrag Dirichletp a zulethenÖZ ck W a em no der Abg. ])cKöhler und derR 1)r. m_nx Heydebrand und der Lasa die KommisfioexfoxsYü verthetdxgt hcztten, wurde,u1zter Ablehnung des Antrags Dirichl; e §. 42 unverandert, genehmtgt. Ebenso die §§. 43- 7* t, §.U4k8 laYtetAm Fer FaffungNder Kommiffion: '
e er le nor nung von eu- und . „SÖulßn, Welche der allgemeinen Schul RYPQYYWYF bn offeyter-recbxlrche Verpflichtung zur Auf ringung dkkkBauk di" sowte uber_ dre Vertbeilzmg derselben auf Gemeinden(Gutsh YU- chryuxlyFltoatndZ an?, IZntte, staÉt d'erselben oder neben dMLWY
e . behöchls. e ed etheTl, Lofernd trett entsteht, dte Sch**[mkfßkbks- Gegen en es 11 fin et die Kla e im
verfahrexx staxt. Dieselbe ist, soWeit dergin AnsFrTxYaYgsftr-ü'
zu der ihm (xngesorznenen Leistung aus Gründen desö M
Rechts statt seiner emen Anderen für verpflichtet erachtet -
gegen diesext zu richten. “ M
Auch tm klebrigen unterliegen Streitigkeiten dec Beth
(Absaß !) darüber, wem von ihnen die 13ffentlich-rexhtlkcheVKg
bindlicbkeit zum Bau oder zur Unterhaltung einer der Erfülltm'
der allgemeinen Schulpflicht dienenden Schule obliegt,»:x Entflheig dung im Verwaltungsstreitverfabren. '
Die Klage ist in den Fäüen des zweiten Absaßksinneröalß zwei Wochen anzubringen. Die zuständige Behörde kann kur Ver- vollständigung der Klage eine angemessene "Nachfrist [»sz
Durch den Ablauf dieser Fristen wird jedoä; die Klagejm Ver;
waliungsftrettverfabren auf Erstattung des (Geleisteten MMW!
aus Gründen des öffentlichen Rechts verpflichteten Dritten „:'sz
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:: an tg ux: etwa ungs rei vera ren NÜWTMW der KreiSanssÖUZ und, ofern es 1 um Stad BLFWYFFÜWLÜ' d .sstl.ch 1"?! [ Wilen handelt,der
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bed_auerte die in Yiesem Paragmphen [WW NWWUJLK befinde fich hier 111 einer taktischen Verlegmße'xx, 11a Dém Abänderungßantxag vorliége. „Seit dem KouweWgeLeß sei die Schulaufsxchtsbehörde in eine Parteitolle gedrängx. Die Regierung habe fzIr die Schulbausachen ein quafi prozeffuali- sches Verfahren etngesührt, wünsche aber dringend, njcht mehx dre Rolle des Klägers übernehmen zu müssen. .
Dex, Abg. von Rauchhaupt vertheidigte den Beschluß der Kommixston, der einstimmig gefaßt worden sei und ßch prak- tisch ganz gut bewähre.
_ Der §. 48 wurde nach dem Kommisfionsbeschluß unvev- ändert genehmigt; deSgleichen ohne Diskussion die folgexzden Paragraphen, bis 61 inck. Um 12 Uhr wurde die wetten Berathung th Abends 8 Uhr vertagt. *
_ Nach Mittßeflungen aus Griechsnland ist von der Qämjußtratjou (i'ezutksyrjsg (16 18 (30u5truot1'0u ck65 cbswiua (18 F6!" kjrég-kéwyonnéss eine größére Lieferung von Loko- motiven und Wagen für die peWponnesis-FM Bahnen ausgeschriebén worden. Die Einreichung der OfferLLu hat bis zum 8/20. resp. 19./31. Mai d. Js. bei der oben?!!- nannten Behörde zu Erfolgen, und sou der Zujäzkag am gleichen Tage deé3_ folgenden Msnaks gestbehen. *
Die Submiffmnßbedinaungen Regen in unFerem Redak- Üonsbureau zm: Einsichmahme cms. - '
_ Der Bevoümääxxigte zum Bundesrath, Großherzoglich oldenbusxgisäze Staatsrath Selkmann, ist von hierwieder abgerei .
Kiel, 1. Mai. (Kl. Ztg.) Die Panzerfregatten „Kaiser“, „Deutschland“, „Kronprinz“, „Fri edrick; Carl“ und die Glattdech§:Korvette „Marie“ wurden heute in Wilhelmshaven, die gedeckte Korvette „V [Ack er,“ das Torpedo- faksckjrzchug „Ulan“ und der Aviso „Grill'e“ in Kiel in Dienst ge 2 t.
Wiesbaden, 28. April. In der heutigen 9. öffentlichen Sißung des Kommunal-Landtages wurden zunächst *die Protokolle der beidenleßten Sitzungen verlesen und ein xreuer Eingang an den ständischen Verwaltungsaussthuß verwtesexr. Dann trat der Kommunal-Landtag in_ die Tagesordnung exn und überwies auf den Bericht der Emgaben-Kommisfioy em Rekurßgesucl) des Lorenz KeÜer zu Glashütten dem |andzsckéxk Nussckzuffe. Auf den ferneren Bericht derselben. Kommis/M in Betreff eines Antrages des Landraths in Wellburg Wk“ Errichtung eines Netzes von Verpftegungsstationen MW und mittellose Durchreisende wurde beschloffen, daßdt-s“ ": trag an den ßändischsn Ausschuß zur,wei,teren “ gegeben werde, und dabei bemerkt, daß d1e "Frage tung einer Arbeiterkolonie demnächst den ftattdiikkkl tungßausschuß zu beschäftigen haben Hauptstage dabei die sein müsse: ob ß? m“ netes Terrain zur Beschäftigung (WLW [MW ziehender Personen im Regierungsbezirk auffinden ck! werde und ob erwartst werden könne, (* ck MM Verein zur Anlage einer solchen an sul) wWÖWéLWÜ Kolonie bilden werde, wie dies beijpielswxiüemWWWWs geschehen ist, und zwar glaubt die Kommtffwnkaß daun e'me Schreiben des Ober-Vräfidenten, vom 17. UMTS, ider Erledigung gefunden hat. Auf den ferneren NUTZEN“ Eingaben-Kommission hinsichtlich des Berichts des 719"an Verwaltungsausschuffes über die Ergebnisse, der |U" . * Verwaltung vom 1. April 1881 bis M 1882 ward beschlossen, _den Bericht zu den A die nehmen und dem ständijchen VerwaltungSausschULs§2WM mit Umsicht und Sorgfalt geführte Verwaltung ckan W; erkennung aUSzuspreckzen. Auf den Bericht Yer Emsa Kommisfion, betreffend den Entwurf einer Abanderung„ , Regulativs über die Dienstverhältniffe des kommuyalßa" schen Verbandes, wurde beschlossen: 1. An dte „ “ck des §. 35 des Regulativs über die 5131enswe1chab.x der Beamten des kommunalständischen Verbandes 'm- Regier'ungsbezirk Wiesbaden treten folgende „BSW- mungen: §. 35. Die Penfion beträgt, wenn _dte nor seßung in den Ruhestand nach voÜendetem 10. zedock) vollendetem 11. Dienstjahre eintritt, 25/59, und ß318k1von an mit jedem weiter zurückgelegten Dienstjahre um «30 trag in J“. 36 bestimmten Diensteinkommens. 'Ueber den event von 45/59 hinaus findet eine Steigerung tychk statt. 153" im §. 32 erwähnten FaÜe beträgt die WWW |““ /60-