1883 / 112 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Deutscher Reichs-Anzeiger _

und

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Berlin, Mittwoch,

Ille Boß-Qusjalteu nehmen Beßellmtg an; für Berlin außer den Bolt-Qnßaltrn auch die Expe- dition: 8127. Wilhelmstraße Nr. 82.

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den 16. Mai, Abends.

1Z83.

Se. Majestät der König haben Allergnadtgft gerußt: dem Legations:Nath a. D., Amtsvorsteher und Ritter- *gutsbesißer von Neumann auf Gexbftedt,1m Mansfelder Seekreiie, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichen- 7laub; den Kapitän-Lieutenants von Ehrenkrook _und Herz, dem Hauptmann a. D. und Rittergqtsbeüßer Freiherrn von Hammerstein auf Parchau im Kreise Carthaus, dem Rektor des Real-Progymnastums zu Lühenscheid, Mayer, und dem Oberlehrer Raabe am Gymnasium zu Culm, den Rothen Adler:Orden vierter Klasse; dem Oberiten 3. D. Leys zu Neisse, zuleßt Commandeur des Oberschlesischen Feld-Axtrllerw- Regiments Nr. 21, und dem Obersten J. D. von legrtm ZU Cassel, bisher Brigadier der 11. Gensd'armerie-Brigzxde, en Königlichen Kronen-Orden zweiter Klaffe; dem bisherigen Brandmeister der Berliner Feuerwehr, Kramer, zu Zam- "hammer bei Eberswalde, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; sowie dem Privatförster Reinholz zu Blumen- thal im Kreise Ober-Barnim, und dem Polezeidiener Son nen zu Mündelheim, im Landkreise Düsseldorf, daS Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht;

dem bisher an AÜerhöchstihrem Hofe beglaubigt gewesenen «außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter Sr. Majestät das Großkreuz des

des SultanS, Sadullah Pascha “Rothen Adler-Ordens zu verleihen.

Deutfches Reich.

Uebereinkunft

zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich- Ungarn, betreffend die gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalperfonen zur Auskbung der Praxis. Vom 30. September 1882.

Uebereinkunft.

Nachdem Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, und Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen 2c. und Apostolischer .K'önig'votz Ungarn, es für nützlich befunden haben, gegens81t1g die in "der Nähe der Grenze wohnhaften Aerzte, Wundärzte,'Th1erarzte und Heb- ammen zur Ausübung ihrer Berufsthätigkeit, zu ermächtigen, haben Allerhöchstdieselben den Abschluß einer dteefälligen Uebereinkunft beschlossen und zu diesem Behufe zu Bevoll- mächtigten ernannt: ' " .

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, Konig von Preußen: Allerhöchßihren Unter-Staatsfekretär im Auswärtigen Amt, Wirklichen Geheimen Legations-Rath Dr. Clemens August Busch; , « Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, König

von Böhmen 2c. und Apostolischer König von *

Ungarn: Allerhöchstihren Geschäftsträger Marius Freiherrn von Pasetti-Friedenburg, welche, auf Grund der ihnen ertheilten Vollmachten, über fol- gexide Artikel übereingekommen find: Artikel 1.

Die deutschen Aerzte, Wundärzte, Thierärzte und Heb- ammen, w_elche in der Nähe der deutsch-österreichischen Grenze wohnhaft smd, sollen das Recht haben, ihre Berufsthätigkeit auch in den ößerreichischen, in der Nähe der Grenze belegenen Orten in gleichem Maße, wie ihnen dies in der Heimath ge- staltet ist, aUSzuüben, vorbehaltlick) der im Artikel 2 enthalte: nen Ve)chränkung; und umgekehrt sollen unter gleichen Bedin- gungen ine österreichischen Aerzte, Wundärzte, Thierärzte und Hebammen, welche in der Nähe der österreichisch-deutschen Grenze wohnhaft find, zur Auslibung ihrer Berufsthätigkeit m_den deutschen, in der Nähe der Grenze belegenen Orten bejugt Tem.

Artikel 2.

M? vorstehend bezeichneten Personen sollen bei der Aus- ÜÜUUJ 1hres Berufs_in dem anderen Lande zur Selbstverab- ZUchUUIU von Arznemütteln an die Kranken, abgesehen von

em Fa e drohender LebenSgefahr, nicht befugt sein.

D'e P Artikel 3. _

:'n der 'N" ersxnen, welche in Gemäßheit des Artikels 1 in den ihren Ber3?eauesr11 &?an belechtxetk; Ortesn de? NFch§3chlandeds , , eum eu t ein, 1" or auern niederzulassen, oder ein Domizil zu fberründen,ches s

. . . , ei denn, daß ste W der M diesem Lande geltenden Geseßgebung und

namentlich nochmaliger Prüfung unterwerfen.

selbstverständlich & - Hebammen ejmé daß die NEM?- Wundarzte,

Von der ihnen im Artikel] dies .der beiden Länder, WM" st?

ugm'ß Gebrauch MUchM Wüllen steh bei der Auziibun ihres Berufs m den in der Nähe derGrenze belegenen Ortex?

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des anderen Landes _den dort in dieser Beziehung geltenden Geseßen zu unterwer1en haben,

Außerdem wird jede der beiden Regierungen ihren Medi- zinalpersonen anempfehlen, bei den in Rede stehenden Anlässen die in dem anderen Lande bezüg1ich der Auslibung der be- treffenden Berufsthätigkeit erlassenen Administrativvorschrifien zu befolgen,

Artikel 5.

Die gegenwärtige Uebereinkunft soll zwanzig Tage nach beiderseits erfolgter Publikation derselben in Kraft treten und sechs Monate nach etwa erfolgter Kündigung Seitens einer der beiden Regierungen ihre Wirksamkeit verlieren. Sie soll ratifizirt und die Ratifikationen sollen sobald als möglich in Berlin ausgewechselt werden.

Zu Urkund deffen haben die Bevollmächtigten dieselbe unterzeichnet und ihr Siegel beigedrückt.

Zn zweifacher Ausfertigung vollzogen zu Berlin am 30. September 1882.

(11.8) Busch. (Q. 8.) Pasetti.

5) In Posen, Provinz Posen. ])r. (H e ß , General-Superintendent, zugleich Vorfißender der Kommission. Dr, P o l t e , Provinzial-Schulrath. Rei ck a r d , Konfistorial=Rath. 6) In Breslau, Provinz Schlesien. 1)r. Erd m a n 1) , General-Superintendent, zugleich Vor- sißender der Kommission. Dr. W eingarten, Profe or. N icht e r , Konsistorial-Rat und Militär-Oberpfarrer. 7) In Münster, Provinz Westfalen. . ])r. Smen d , Konsistorial-Rath, zugleich Vorfißender der Kommission. N i e m a n n , Konsistorial-Rath. ])r. M a n g o ld , deSgl. und Professor. 8) In Coblenz, Rheinprovinz. K () rt e n , Konsistorial=Nath und Militär-Oberpfarrer, zugleich Vorfißender der Kommission. _ B a rt e ll) e i m , Superintendent.

fißender der Kommission.

Vorstehende Uebereinkunft ist ratifizirt worden, und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden hat stattgefunden.

Die Nummer 7 des Reichs-Geseßblatts, welche pon heute ab zur AUSgabe gelangt, enthält unter

Nr. 1492 die Uebercinkunst zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn, betreffend die gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Aus- übung der Praxis. Vom 30. September 1882. Berlin, den 16. Mai 1883.

Kaiserliches Post-Zeitungs-Amt, Didden,

Königreich Preußen.

Se. Majestät der. König haben Allergnädigft geruht:

_den Regierungs-Rath Bode zu Liegnitz zum Ober- Reg1erungß=Rath, und -

den seitherigen Kreiß-Phyfikus ])r. Bohde in Stade zum Medizinal-Referenten zu ernennen; sowie

dem_praktischen Arzt, Sanitäts-Rath ])r. J uli us Ja cobi zu [BZrlm den Charakter als Geheimer Sanitäts-Rath zu ver ei en.

Berlin, den 16. Mai 1883.

Ihre Majestäten der_König und die Königin von_ Sachsen smd heute M1ttag hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Medizinal-Neferent 1)r, Bohde ist der Königlichen Landdrostei zu Stade überwiesen worden.

Dem Oberlehrer am Friedrichs-Kollegium zu Königs- berg 1./Pr., Otto Ungewitter ist das Prädikat Profeffor beigelegt worden.

Bekanntmachung.

Jux Verfolg der Bekanntmachung vom 13. März 1882 wird hierdurch, zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Prüfungekommisftonen für die wiffenschaftliche Staatsprüfung der Kandid'aten des geistlichen Amts für das Jahr 1. April 1883/84 une folgt zusammengesetzt sind:

]. Komisstonen, welche hie StaatsPrüfung in Verbindung mit der theologischen Prüfung abnehmen.

_ 1) In,.Hallea. S., Provinz Sachsen.

"Or. Jacobi, Prozessor und Konfistorial-Rath, zugleich Vorxtßender der Kommi'fion. ])r. Schlottmann, Professor. Dr. Beyschlag, deSgl. 2) In Königsberg i, Pr., Provinz O|- ' und Westpreußen, 'ss'yr' Voigt, Professor, zugleich Vorfißender der Kom- mx ion. ])r. Jacoby, Professor. Dr. Hase, Militär-Oberpfarrer und Konfiftorial-Nath. 3) In Berlin, Provinz Brandenburg.

Or. Semisch, Konsistorial-Rath und Professor, zugleich Vorstßender der Kommisjion.

])r. Kleinert, Konfistorial-Rath und Professor.

Dr. Kögel, General-Superintendent, Ober:Hofprediger und Ober:Konsistorial-Nath.

4) In Stettin, Provinz Pommern.

])1'. Krummacher, Konsistorial=Rath, zugleich Vor-

Wilhelmi, Konsistorial:Rath und Militär-Oberpfarrer.

])1". Krafft, Konsistorial-Nath und Professor. 9) In Hannover, Provinz Hannover. ])1'. Thilo, Ober-Konsistorial-Nath, zugleich Vorfißender der Kommission. ])r, Wagemann, Konfisiorial-Rath und Professor. Dr. Wiedascl), Professor und Gymnasial-Direktor. 10) In Kiel, Provinz Schleswig-Holstein. ])1". Schwarß, Konsistorial-Rath, zugleich Vorfißender der Kommission. KPT. Scheppig, ordentlicher Lehrer an der Realschule zu te. Ostendorf, Rektor der Realschule in Neumünster, 11) n Marburg Regierungsbezirk Cassel. ' Vr. ucae, Profe or, zugleich Vorfißender der Kom- MsfiJ'r' P fff . errmann, ro e or. 1)r.Zergmann, desgl. 12) In Herborn, Regierungsbezirk Wiesbaden.

Dr. Eryst, General-Superintendent, zugleich VorfißendN der Kommiwon.

1)r. Maurer, Profeffor. -

])r. Spieß, Gymnafial:Direktor in Dillenburg.

11. Kommissionen, welche ,die Staatßprüfung ohne Verbindung mit der theologischen Prüfung abnehmen. 1) In Emden, Provinz Hannover.

„Bartels, Konfistorml-Rath, General-Superintendent in Aurich, zugleich Vorfißender der Kommission. -

])r. Schweckendieck, Gymnafial-Direktor a. D.

van Senden, Seminar-Direktor.

2) In Breslau, Provinz Schlesien. - ' Vorbehalten. 3) In Münster, Provinz Westfalen. ])r, Schultz, Geheimer Regierungs- und Provinzial- Schulrath, zugleich Vorsißender der Kommission. ])r. Niehues, Professor. Dr. Storck, Professor. 4) In Bonn, Rheinprovinz. 'ss'Or' Schaefer, Professor, zugleich Vorsißender der Kom- mt ron.

])r. Willmanns,Profeffor.

])r. Neuhäuser, deSgl.

Die weiter erforderlichen Bekanntmachungen werden in den öffentlichen Blättern der verschiedenen Provinzen Seitens der Vorsißenden der einzelnen Kommisfionen erfolgen.

Berlin, den 12. Mai_1883.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegen eiten. von Go ler.

Ministerium des Innern.

„Dem Ober-Regierungs-Nath Bode ist die Stelle „des *

Dirigenten der Finanz=Abtheilung bei der Regierung in Marienwerder übertragen worden.

Personalberänderungeu.

Königlith Preußislhe Armee. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungén. Jm aktiven Heere. Berlin, 8 Mai. Schmidt v.Knrbeks- ' *dorf Ü., Sec. Lt. vom Füs. Regt. Nr. 73, in das Füs. Regt.

Nr.,39 versetzt. '

, Abschiedöbewilligungen. Jm aktiven Heere. Ber- lin, 10. Mai. v. Barby U., Gen. Lt. und Kommandant von Rastqtt, v. Lüderitz, Gen, Lt. und Commandeur der 18. Division, v. Ein em, Gen. Lt. und Commandeur der 15.Division, Berger, Gen. „Lt. und Conzmandeur der 31. Division, in Genehmigung ihrer AHsÖtedsgesuche mit Pens. zur Visp. gestellt; letzterer zugleich in den

Adelstand erhoben.

Königlich Bayerische Armee. Ernennun en, Beförderun en und Verseßun en. Jm aktiven eere. 10. Mai. rbr. v. Hertling- Ö “Ü- von der Funktion als Flügeladjut. enthoben und mit der Uni?. des

Brandt, Konsistorial-Nath und Schloßprediger.

?. Schweren Reiter-Regts., zu den Offizn. 3.13 suits der Armee verfeyt. v. Le Bret-Nucourt, Pr. Li. und FlügebW'iUk Sr.