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Köußgläch Preußischer Staats-Anzeiger. ,
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Deutsch er Reichs-Anzeiger
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dition: 8170. Wklhelmstraße Nr. 32.
M 118.
Berlin, Mittwoch,_ ck
den 23. Mai, Abends.
LIZZK
SQ Majeßöt der König haben Wlergnädigst geruht: em Oberßen 3.50. von VKressentin, bisher Com- manxeuc des Vommerxschsn Txatn-Batgiüons Nr. 2, den NWR deer-„Orden BULLET Klgffz rmt der Schle'xfe und Schwerlern am Ringe; DEW. Maxor J,. D. von Dobschüß, bisher Bezirks-Commandexzr des 2. Batmllons (Cossk) 3. Ober- schlefischen Landwehr-Regtments Nr. 62, dem Hauptmann von Brause im, 1, Garde-ngiment zu Fuß, dem Polizei: Mh mxd Rittmenster a. D. von Crehß zu Königßherg in Preußen und dkm Vostdirektor und Hauptmann a. D. von Knoblauch zu Lüdenscheid den Rothen Adler:Orden vierter Klasse; dem Oher-PoftkassM:Rendanten, Rechnungs- Rath Kanzler zu Straßburg i. E. und dem Postdüektor ennig -zu Königsberg 1. Pr. den Königlichen Kronen- rden dritter Klaffe; BLM Amts:Wundarzt a. D. Mann zu Volkmarsen im KreTse Wolfhagen, dem Kaufmann Frisdrich Vohwinke1 zu Geksenkiräxen im Landkreise Bochum und dem Ober-Brandmeisier und LederfabrikantenDöhle zu Esth- wege den KönigLichen Kronen-Orden vierter Klasse; den emeritirten Lehrern 26. Schweizer zu Schönbaztm im Land- kreise Danzig, Wittig JU Großlehna mr Kreffe Msrsebgrg und Bayer zu Aachen den Adler dsr thhaber ,des Kömg- lichen Hauerdens von Hohenzoüern; sonne hem emerttirten Lehrer Binding Fu Neu-Münsterberg im Kretse Pr.:Holland, dem Feldwebel Tiff cher im 1. Garde-Negiwent zu Fuß, dem Zettelsthreiver Vohlert auf dem fiskalxschen Stemkohlen-
Abgereist: Se. Excellenz der General der Infanterie von Tresäow, General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und kommandirender General des 1x. Armee- Corps, nach Moskau. '
Bekanntmachungen,
betreffend Verbote und Veschränkungen der Ein- fuhr über die Reichsgrenze.
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 2. Januar 1882 »- Geseß- ,und Verordnungsblatt S. 29 - wird bestimmt, Haß auch dle Einfuhr von Rindvieh aus Italien nur gestattet ck, wenn durch amt1iches Zeugniß der mindestens 301äxxige Aufenthalt der einzuführenden Thiere an einem seuchenfreien Orte Italiens oder der Schweiz nachgewiesen wird. München, den 18. Mai 1883. Königliches Staats-Ministerium des Innern. Freiherr von Feilihsch. Der General-Sekretär: Ministerial-Rath von Schlereth.
Jichkamtliches.
bergwerk bei Wettin im Saalkreise, dem Zettelschrejber Wagner auf dem fiskalischen Steinkohlenbergwerk bei Lobe- ji'm im Saalkreise, dem KohlenryesserW-xul auf dxr ßska- lischen Steinkohlsngrube Dudmxxxer-ZagerJfret-de be: Saar- brücken, dem Gräßichén Bauaufseher Moser" zu Schkoß Lübbenau im Kreise Calau, _dem Gärtner Stames any zu
Johannisberg im Kreise Gretfswald und dem Schafmetfter
Peter Gallinger zu Rsinhausen das Allgemeine Ehren- zeichen zu verleihen. ,
Deutséhes Reiki).
Bekanntmachung.
Am 1. Juni 1). Is. wird von der Bahnlinie Diedenhofen- Teterchen der Eisenbahnen in Elsaß-Lothrin_gen dte 15,86 km lange Reststrecke Diedenhofen-Kedingen mn den Zwischen-
ftationen Künzig, Diesdorf und Meßerwieso für den Personsnz Gepäck- und Güterverkehx eröffnet Mrden. Berlin, den 22. Max 1883. ' In Vertretung des Präsidenten des Noichs-Etsenbahnamts: Körle. Daß Km Jahxe 1870 in Kennebunkport (Staat Maine,
V.St.v.Y..)erbau1e, bisher unter der Flagge der Ver- einigken SWM von Amerika gefahrene Vleschtff „Colum- bus“, von 185382 Regißertons Ladungsfawgkejt hat _durch den Uebergang in das aus§chließliche Eigenthum des bretmschen StaatSangehörigen ohann Friedrich Arens das Re_cht zur ührung der deut n cflagge erlangt. Dem bezexchneten chiffe, für welches der gemhümer Bremen zum Helmgths- hafen gewählt hat„ ist am 20. April d. J. pom Katserltchrsn Konsulat zu Liverpool ein Flaggenatteft erthetlt worden.
Königreich Preußen.
Se. Majeßät der König haben Allergnädigft geruht: hen bisherigen außerordentlichen Vrofeffor in der philo- iovhxscben akultät der Universität Göttingen, Dr. Ernst YIM!" f, zum ordentlichen Professor“ in derselben den,]!isher'igen Ersten Lehrer am Schullehrer-Seminar zu Waldau,-Karl Leopold Tobias, zum Seminar-
Direktor, und * de" Ersten lutherischen Pfarrer Ed 11 a r d M e n ch e in lutherischen Pfarretklaffe
WMW! zum Metropolitan der _ankenber Mernennen; sowie .
dem genlackirer Hermann Linke zu Berlm das PWW Lines Königlichen Hof-Wagenlackirers zu verle1hen.
Mikkkßerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal-Angelegenheiten.
Dem SWiqar-Direktor Tobias ist das Direktorat des SWUWr-Semmars zu Ragnit verliehen worden. 35" An „dem neu eingerichteten Seminar-Nebenkursus zu WUB M der ordentltche Lehrer Wäber *vom SchUÜchUW YanrzuusBunzlau (c::ls ?rdentliZer Lehrer ULD del? HÜlflss- e vom “- ule rer: em". u »reu ur a Hülfslehrex angeaeat. ck h "W z z 8
Deutsches Reich.
_ Preußen. Berlin, 23. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König.;befichtiTten hénte Morgen um 10 Uhr auf dem Tempelhofer Felde d: kombinirte Garde; nfanterie- Brtgade unter Führyrég des General-Majors von chlkchting- untd nahmen später den Vortrag des Geheimen Civil-Kabinets- en gegen.
- Nachmitta ?: um 3 Uhr wurde der Ober:Präfident von Guenther emp augen.
„DJS Diner gedachten Se. Majeskät bei dem Minister des
Kömchhen Hauses, Grafen von Schle'miß, einzunehmen.
- Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprmz wohnte am Montag und Dienstag dem Exerziren der 1. Garde-Jnfanterie-Vtigade auf dem Born- stedter Felde bei. „
Heute Morgen um 9 Uhr kam Höchstderselbe um!; Berlin, stieg bei Wärterbude 4: zu Pferde, wohnte der Vor- steUung der komhinirten Brigade bei und kehrte um 1 Uhr Mittags nach Wildpark zurück;
- Der Ausschuß des Bundesraths für Zoll: und Steuerwesen, sowie die vsreinigten Au§schüffe desselben für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
- Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet fich in der Ersten Beilage.
_ Im der heutigen (85.) Sißung des Reichstages, welcher der Staat-Z-Minister von Scholz sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum BundLHrath und Kommissarien desselben beiwohnten, wurden zunächst zahlreiche Urlaubsgesuche be- wiuigt. Dem Nbg. WiHl-Zperger ]Zdokh, welcher einen vier: wöchentlichen Urlaub ohne jede Begründung nachsuchte, wurde
derselbe verweigert. Hierauf sehte das Haus die dritte Berathung des Gesetz-
entwurfs, betr.' die Krankenversicherung der Ar- beiter, fort. , , _ , Das Haus begann dte Speztaldtskusston, und zwar wur-
den die §§. 1, 13. und 2 gemeinsam diskutirt. Dieselben lauten nach Beschlüssen in zwe1t16r Lesung:
welche gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt sind" Salinen, Aufbereitungsanftalten, Brachen und Grubsn, in Fabriken und Hüttenwerken, beim Eisenbahn- und Binnendampffchiffahrtsbetriebe, auf Werften ,und ber Bauten;
2) im Handbwértk "Fd in sMstxgen müht lm §_. 2 au,;gefuhrten te enden Gewer e erke en,
s b 3) in Betrieben, in denen Dampffeffel oder durch elemenxare Kraft (Wind, Wasser, Dampf, Gas, hetße Luft ec.) bewegte Trt'eb- Werke zur VerWendung kommen, sofern dtfese Verwendung zucht ausschließliéb in vorübergehenher Benutzung etner nicht zur Betrtebö- anlage gehörenden Kraftmaschm? besteht, ' "
sind, sofern nicht die Beschafttgung threr Natur nacb e1n_e voruber- gebende oder durch den Arbeitsvertrag tm „Vorgus auf emen Zeit- raum von Weniger als einer Woche beschranYt rst, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Geseyes gegen Krankhetk zu vexfichern.
Betriebsbeamte unterliegen der Verficherungßpfsxcbt ,nur, wenn ihr Arbeitsverdienst an Lthn oher Gshalt sechs zwe: dnttel Mark für den Arbeitstag nicbt uberstemt; ' .
Als Gehalt oder Lohn im Smne dieses Gesech gelfxt) auch Tantiémen und Naturalbezüge. Der Werth der exzteren t1t nach Ortsdurchschnittspreisen in Ansaßlzu bringen.
8,
Die Vorschriften des §. 1 fitiden auf die in der Land: und
Personen, 1) in Bergwerken,
t ' t t en Gehalt oder Lohn beschäftigten Personen mit ZZZLWBFYL (gGeegfindes AUWendung, soweit die1elbe nicht durch
Beschluß einer kacinde für ihren Bezirk; oder eines weiteren Kom- munalverbandes für seinen Bezirk oder fur Theile_deffelben (mSge- schloffcn wird. Dieser Beschluß bedarf der Genehmxgung der höheren Verwaltnngßbehöcde.
§. 2. . " ' Dureh statutariséhe Bestimmung eimer Gemeane . fut: türken Bezirk, oder eines weiteren Kommunalverbandes fur ferne): Beuel oder Theile deffeWen, kann die NuWendung der Vorscbrtsten des. §. 1 erstreckt werden:
1) auf diejenigen in §§. ], 13, bezeichneten Personen, deren Beschäftigung ihrer Natur nach eine vorübergehende okzer durch den Arbeitsvertrag im Voraus auf einen Zeitraum von wentger als einer Woche beschränkt ist, „
2) auf Handlungs-Gehülfen und -Lebrlinge, Gehulfen und Lehrlinge in Apotheken, .
3) auf Personen, lvelcbe in anderen als den im §. 1 b&ßeub- neten Transporkgcwerben beschäftigt werden, _
4) auf Personen, wekche von GeWerbtreibenden außerhalb three Betriebsstätten beschäftigk werden, _
5) auf selbständige Gewerbtreibende, Welche in eigenen Be- triebsstätten im Auftrage und für Rechnung anderer Gewerbtrei- bender mit der „Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeug- nisse beschäftigt Werden (Hausindustrie).
Die auf Grund dieser Vorschrift ergebenden statutariscbm Bestimmungen und Anordnungen müssen neben genauer Bezeicbmmß derjenigen Klassen von Personen, auf welche die AnWendung der Vorschriften des §. 1 erstreckt werden soll, Bestimmun en über die Verpftichtung zur An- und Abmeldung, sowie über die erpflichtunß zur Einzahlung der Beiträge enthalten. *
Sie bedürfén ,da: Genehmigung der höheren VerWaltungß- behörde und sind m der für Bekanntmachungen der Gemé -
behöxden vorgeschriehenen oder üblichen Form zu varöffentlkébeä. Hterzu lagen mehrere Anträge vor: 1) vom Abg. Dr. ammacher: Der Reichstag ZvoUe eschließen:
„in §. 1a.: „dle Worte ,mit Ausmthe des Gefindes“ wegen des m §. 4 gewahlten Ausdrucks zu ersehen durch die Worte: „mik Außnahme der Dtenstboten“;
m §. 2 Absaß 2:
die Worte .und Anordnungen“ in Konsequenz der im Ein- ?tan'gc?) des Paragraphen beschloffenen Aenderung der Vorlage ux
ret en. ' '
2) vom Abg. Frhrn. von Hertling:
Der Reichsta wolle beschließen:
1. den §. 13. zu ?kreichen; 11. in §. 2 1) Zeile 6 von oben die Ziffer 13. zu streichen, 2) nach Nr 5 als Nr. 6 einzufügen: auf die in der Land- unk Forstwtrtbschaft beschäftigten Arbeiter; 3) von den Abgg. 1)1'. (Hutfteisch und Dr. Paasche: Der Reichstag wolle beschließen: 1. 1) 'zu §. 1 als Nr. 4 hinzuzufügen: G4s. “Z rx der Land- und Forstwirthschaft, jedoéh mit AUInahme des
2 m e ';
2) in §, 13. die Worte „auf die in der Land- und Forskwirtkj- schaft gegen Gehakt oder Lohn beschäftigten Personen mit Aus- nghme des Gefindes“ zu streichen und in Zeile 4 hinter „nicht“ dre Worte zu sexzen: ,bezüg[ich einzelner oder aucr in §. 1 ge- nannten Kategorien von Personen“, demgemäß den §. 1a. wk:
folgt zu faffen: . , „Die Vorschriften des §. 1 nden AnWendung, soweit dieselbe
nicbt bezüglich einzelner oder (1 er in §. 1 genannten Kategoria: *
von Personen durch Beschluß einer Gemeinde für ihren, Bub:!
oder eines weiteren Kommunalverbandes für seinen Bezirk oder -
für Theile desselben ausgesch10ffen wird. Dieser Beschluß bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde“; 3) in §. 2 Nr. 1 Zeile 1 das Allegat „[ a.“ zu streichen; 4) von den Abgg. ])r. Hammacher und Dr. von Kulmix und Gen.: " *Der Reichstag wolle beschließen: Jm §, ] Absaxz 1 Nr. 2 die Worte"; .nichk im §. 2 aufge- führten“ zu streichen, dagegen im Schlußsaße des ersten Absaßes zwischen den Worten
„find' und .fofern' einzufügen: „mit Außnahme der im §. 2 unter Ziffer 2 bis 4 aufge- führten ersonen'. ' 5) von den * bgg. ])r. lesck) und Gen.:
Der Reichstag wolLe beschließen:
Jn §_. 13 den Schlußsalz wie folgt zu faffen:
„Diejer Beschkuß bedarf der Zustimmung derjenigen Gemein- den, in deren Bezirk die bezeichneten Arbeiter ihren Aufenthalt haben, und der Genehmigung der höherxn Verwaxtungsbebörde.“
Ferner lagen folgende handschrtftluhe Anträge der Abgg. ])r. **
ammacher u. Gen. vor:
a. Für den Fakl der Aufrechterhaltung des 13. demselben folgenden Zusatz zu geben: Von der VertÖetmts bleiben jedoch befreit Zolcbe, Personen der vorbezeichneta! Art, welche ohne be ondere Gegenleistung für den Fall der Krankheit gegen ihre Arbeitgeber einen Anspruch entweder auf Fortgewährung des Lohnes oder auf Leistungen haben, ihrem Crtrage nach mindestens denjenigen Leistungen entsprerhak, Welche die Ortskrankenkaffen gewähren. '
b. Für den Fall der Streichung des §. 1a. gemäß dem_A-xtraß Kirsch im §. 10 Absaß 1 die Worte bis zu *.29/0 des ubltcbm
aJLlohnes' zu streichen und in den §§. 13, 14, 158. die Zahl
100 auf 50 herabzuskßen. _
Der Abg. Frhr. von Hertlmg erklärte, daß der Gefes- entwurf ein erster Schritt “it; der Regelung der Armenpftege sei, dem noch andere Schrrtte folgen würden. Dem Ar- beiter müßten gesesliche Ansprüche auf Unterstützung gegeben werden. Das Ziel , das hte): stills werde; sei eine normale Gestaltung der mbufkÜ-SUW