1883 / 126 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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„DLZ 126.

Berlin, Freitag,

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J ? für Berlin außer den Bost-Jnskaltm auch die Expe-

den 1. Juni, Abends.

Alle poß-Rnlialken nehmen VeßeUuug au;

dition: ZW. Wilhelmstraße Nr. 32.

1883.

Se. Majeßät der nig habén AÜergnädigst geruht:

dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Drammen, Rentier und Grundeigenßhümex Bernt Lange daselbst, den König- Üchen Kronen-Otden merter Klasse zu verleihen.

Deutsckxes Reick].

Bekanntmachung.

, Am 1. Juni 1). JS. werden im Bezirk der Königüchen étsmbahn-Direktion zu Cöln (linksrheinüche) die Haltesteuen u. Canzem, zwischen Conz und Wixtingen, b. Effenberg, Hochheide und Hochstraß, zwischen Hum: berg und Moers, für den PerFonen: und Gepächverkehr, 6. Helenabrunn, zwischen M.-G[adbach und Viersen _ und zwar vox1äufig nur für den Personen-

Verkehr _- eröffnet.

Berlin, den 1. Juni 1883. , In Vertretung des Prästdthöent des Neichs-Ersenbahnamks: r e.

m Gemäßbeif des §. „2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Aussteüung yon Anlethesche'men zum Betrage von Höchstens 150000016, 111 Buchstaben: „Einhundcrtfünfzig Tausend Mark“ chchswgbrung, Welche m Abschnitten von 2000, 1000, 500 und 200.“ Retehökvahrung nach der Bestimmung dcs Darleihers bezw. dxffen Rechtßnachfolgers über die Zahl der Anleibeschekne jeder dxeser Gattungxn, . nach dem ankiegenden Muster auszufertigen, mit vixr Prozent 1ak)r[!ch zu verzinsen und nach der durch das Loos zu be- stnnnxenhxn Folgeyrdnung vom Jahre der Außgabe der Anleibescbeinc ab mtt 1abrlrch mmdestens Zwér und böchstexxö Sieben vom Hundert he's NennwerTHE der yrsprünglichen Kapital1chuld unter Zuwachs der, ZW?" von, Yen'gettlgten Schuldraten zu tilgen sind, durch gegen- wartxges Prxytlegtum Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlicher) Wtrkung ertl)cxlen, daß em jeder Inhaber dieser Anleihe- scheme d1e daraus bezporgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohnse'zu dem Nacwae der Uebertragung des Eigentbums Nrpflicbtet zu em. *

Durch porftebendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechje Drttfex ertbeilen, wird für die Befriedigung der Inhaber Yer Anle1bescheme eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht UMFYMM; i U ? H"chst' di 11 t sch 'ft d

: un 1 un er n erer o ergen n gen n er kl un beigedrucktem Königlichen Jnfiegel,

Gegeben Berlin, den 21. Mai 1883. _

(13.8) Wilhelm.

von Puttkamer. von Schokz.

Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der Kön ig hahen _NUergnädigst geruht: dén Landgerichts-Rath Goerrß m Danzig zum Land- gerichts-Dérektm in Graudenz, * _ - . die Gerichts=21ssessoren Cochtus, Henschen, ])r, „)ur. Hartmann, Bracht und von LKnsingen zu Amts- richtern, und _ ' den Oberlehrer am Gymnqstum zu Gnesen, 131". Ernst Traugott Ejchner zum Kömgliäzen Gymnafial-Direktor zu ernennen; forme , dem Kammergemchts-Rath Hoffmann hierselbü und dem Ober-LandeSJerichstath Eyler in Breslau den Charak- ter als Geheimer Justxz-Natl), ' den Wasser-Bamnspektoren Edens tn Rendsburg und Karl Ulrich in Stettin, sowie den _Kreis-Vauinspektoren Wagner in Frankfurt a. M., Freun d m Stargard i. Bomm, Karl Dittmar in Erfurt, Kaske in Bartenstein, Thomas Koppen in Einbeck, Heydorn in Vloen, Frölich in Greifswald und Elsasser in Strasburg W.Pr. den Charakter als Baurath, _ _ den R€chtsanwälten und Notaren Torno xn M1txen- walde, Frommer in Cottbus, ])r. Ottmann m Freten- walde a./O., ])1'. Hirsch in Berlin, Jordan ij) Luckczu, Adel in Berlin, Graßhoff in Belzig, Illgner m Yerlm, Rintelen in Prenzlau, Contenius in Berlin, ])1'. Mullxr in Casei, Schirmer in Homberg, Mangelsyorff m Graubenz, Holder:Egger in Danzig und Loeck tn Tuchel den Charakter als- ustiz-Féath, . dem KreLs-Phyikus Dr. 11180. Karl Albert Meher_zu Altenkirchen und dem praktischen Arzt Dr. 11186. HUXMUH FitéarddTriebel zu Merseburg den Cßarakter als Santtats- a , un dem „Kaufmann Friedrich Wilhelm Max Harturxg zu Berxin sowie dem Wagenbauer Anton Gselk zu ,Verlm das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verlethen.

Berlin, den 1. Juni 1883.

Ihre Köni li e oheit die Großherzogin- Mutler-von MeYleuég-Schwerin ist gestexn Abend hi" eingetroffen und im Königlichsn Schlosse abgesttegen.

w Privilegium bk

egenevenrueller Aus ertigung auf den Juha er az:-

iendxr Anleibescheine fde:: Stadtkommune „Krotoschtn 'US UW Betrage von 150000 „ck Reichswahrung.

WZ; YUÜÜU, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.V (: em vMMM Ma itrat und der Stadtverordneten- er- ,TZ'ZZFUFZ 3“ KWosÖin MYM 13./22. Dezember 1882 beschlossen das,:W det rovin ial- Ül skaffc für die Provinz Posen ent- "o'T'ka DYlehn zvonH 100000 Mark zurückzuzahlen _und dafur kin Darlehn von 150000 Reich?;mark aus dem Nerchs- w [[ ,validknfonds zu entnehmen, o en Wk, aus den Antrag der gedachten Kommunalvertretung, _ 3" diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung chs Reichs- Invalldenfonds bezW. deffen Rechtsnackofolgers auf ]?den In- “b.“ !autende, mit Zinssckxeinen versehene, sowohl Settqens der [aq !ger, als auch Seitens des Sckmldners unkundbare Anlnheschejne, in einem Gesammt-Nennbetrage, welcher dem noch nicbx getilgten Betrage der Schuld gleichkomxnt, also höchstens im Betrage von 150000 „ck aussteüen zu durfen,

Anleibeschein der Stadt Krotoschin . . te AuSgabe Buchstabe . . . ..“. . Nummer . . . Laber

_ , . . ; . . Mark Reichswährung, Ausxxefextrgt rn Gemaßhett deS' landesherrlichen vilegiums vom 21. Mat1883. (Amtsblatt der Königlickwn Re rung zu Posen vom..ten..........1883Nr...';':“ eit ....... und

Geseß-Sammlung für 1883 Nr ..... Seite ..... ) .

, Auf Grund des von der Königlichen Regierung zu Posen genes)- mtgken Beschlusses des Magistrats und der StadtverordnetenverTamm- lung vom 13./22. Dezember 1882 M an Aufnahme einer Schu d von 150000 „;ck aus dem Reichs-Jnvaldenfonds bekennt fich der Ma- gistrat Naxnens der Stadt Krotoschin durch diesen, für 'eden In- haber gülttgen, sowohl Seitens des Gkäubigers als auäjy Seitens des Schuldners unkündbaren Anleibeschein zu einer Darlebns- schuld von ..... „ck Reickoswährung, welche an den Magistrat zu Krotoschin baar gezablk worden und mit vier ProZent jährlich zu verzinsen ist. Die Rückzablung der ganzen Schuld von 150000 „M erfokgt vom Jahre 1883/84 (11) aus einem zu diesem Behuf gebildeten Tilgungsstock von wemgstens zwei Prozent des NennWertbs des ursprünglichen Schuldkapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Scbuldraten. Der Stadt Krotoschin bleibt jedoch das Rscht vorbehalten, dcn Tilgungsstock durch größere Aus- loosungen um höchstens'„Fünf vom Hundert des Nennwerths des ursprünglichen Schu1dkapttals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfaÜs dem Tilgungsstock zu. Die jährlichen Tilgungsraten werden auf bezishungsweise ..... „M abgerundet. Die Folgeordnung der Einlösung der Anleihescheine wird durch das Loos bestimmt.

Die Ausloosung erfolgt im onat jedes Jahres, die Außzahlung des Nennwertbs der außgelooften Stücke an dem auf die Ausloosung folgenden . . . . . ................ .. .

Die ausgeloosien Anletheschéme werden unter BMU)- nung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termms, an welchem die Rückzahlung erfolgen solT öffentlich bekarxnt gemgcht. Diese Bekanntmackmng erfolgt spätxstens sechs, dret, zwer und emen Monat vor dem Fälligkeitstermine in dem Deutsckjeu Rcilkjs- und Königlich Preu ischen Staats-Anzeiger odex dem an „dessen SteÜe tretenden rgan, dem Amtsblatt der Königlickpen Regtxrmxg zu Posen oder dem an deffen Stelle treten?;en Oran, 11) je einem, in Krotoschin und in Poser) erschemendex) offentlichen Blatte. Soklte eines dieser Blätter emgehen, so_ wwd von dem Magistrat mit Genehmigung der Kßniglichen Regierung zu Posen (bezw. des Königlichen Regierungs-Ptafidenjen) ein anderes Blaxt be- stimmt und die Veränderung in dem Deutschen Reichs- und Konig- lick] Preußisäxen Staats-Anzeigxr bekannt gemacht. ' '

Durch die vorbezeichneten BKatter erfolgezt auch dre sonstigen, diese Anleihe betreffenden Bekanntmczchungen, msbesoydere die Be- zeichnung der Einlössfteüen für die stsckyeinc und dte angeloosten Anleihescheine. Bis zu dem " ' , entrichten ist, wird es in halbjahrlnhen Txrmt'nen, am. „_. . ; . und am ...... , vosrtt heute an gerechnet, mrt vier Prozent 1ahrltch in ReichSmünze verzin . . '

Dcr Zinsenlauf der ausgeloosten Anleibescbeme endtgt an dem für die Einlösung bestimmten Tage. _

Die Außzablung der Zinsen und Hes Kapitals „erfolgf gegen blyße Rückgabe der ausgegebenen Zinsschemc, bezw. dieses-AnKkhcsckWms in Krotoschin bei der Kämmereixaffe und in Berlin und ,Pq'sen bei den in dcn vorbezeichneten Blatternchekgnnt gemgchten' Emltxse- steüen, und zwar auch in der nach dem Emtrttt des Fallrgkertstermms

't. . , . WOLFF dZeTtl1 zur Cmpfangnahme des Kapitals emgererchten Anlerbe-

keitste mine urück uliefern. Für di? fehlenden Zinsscheine wtrZJ der Betrax vom zK'apitzal abgezogen. Dre durch, Ausloosung z_U_r R(gckzah- lung bestimmten Kapitalbeträge, we_lcke mnerhalb dretßtg Iahren nach dem Rückzahlungstermine mcht erhoben werden, „sowie die innerhalb vier Jahren, vom, Ablaufe des Ka'lenderxabres der FäÜigkeit an gerechnet, nicbt erhobenen thsen ver- jähren zu Gunsten der Skadtkommune Krotoschm. ' Das Aufgebot und die Kraftloserklärmxg verlorener und vernrcbteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und ff. der

_ da sxch hiergegen weder im Jntereffe der Gläubiger noch des Schuldners etvms zu erinnern gefunden hat, -

Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877.

R. G. Bl. S. 83 _ bezw. nacb §. 20 des AusführungSgeseÉes zm: Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 - G. S. . 281.

Zinsscbeine können Weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Dock) sol] Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsséheineu vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei d anmeldet, und den statfgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vor- zeigung des Anleihestheins oder sonst in glaubhafter Weise dar- tbut, nach Ablauf der Verjäörungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit diesem Anleihesckxin find zehn halbjährliche Zins cheine bis zum Schlusse des ........ ausgkgeben; die ferneren insfcbeine Werden für fünfjährige Zeiträume aUSJe eben werden. Die AUSJabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfo gt bei den mit der ZÜUTM“ zahlung betrauten SteÜen gegen Ablieferung der der älteren 3 us- scheinreibe beigedruckten Anwäsung.

Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreibe an den Inhaber des Anleihescbeins, sofern deffen orzeigung rechtzeitig geschehen ist.

ur Sicherbeit der hierd'urch xingcgangenen Verpflichtungen haftet die tadtkommune Krotoschm .nnt threm gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Deffen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertbeilt. t 188

. en ...... . .

...... , den . Der Magistrat. (Eigenbändige Unterschrift des Magistrats-Dirigenten und eines Ma- gistrats-Mitgliedes unter Beifügung ihrer Amtstitä.)

Provinz o en. ' Regierungsbezirk Po en. P 1Lßrster (bis . . .) ZJnsschein (1.) Reihe s

..........

Tage, wo solcbergestält das Kapital zu_

schein find auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig- .

zu em Anleiheseöein der Stadt Krotoschin . . . Ausgabe, Buckstabe . . Nr. . . , über ..... Mark Reichs- währung zu vier Prozent Zinsen über . . . '. . Mark . . Pfennig. Detr Inhaber dieses Zinssckyeines empfängt gegen dessen Rückgabe

Dieser Zinssckpein ist ungülxi , wenn dessen Geldbetrag nlébt innerhalb vier Jahren nach- der Fa igkeit, vom Schluß des betreffen- den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Regierungsbezirk Posen.

Provinz Posen. A n w e i s u

U g zum_ Anleibescbein der Sfadt Krokoschin. . . AUSgabe, Buchstabe . . Nr. . . .. üHer . . . . Mark Reichswäbrung. Der Inhaber diexser Anweisung empfängt gegen deren Rück- bee zu dem Anleibe cbein dex Stadt Krotosckzm, Buchstabe . . r. . . über . . Mark Reichswäörung zu vier Prozent Zinsen die . . te

Reihe Zinsscheine für die fünf Jakyre vom . . ten ....... 18 . bis . . ten ........ 18 . . bet der ...... zu ...... und bei den mit der Zinsenmhlung betrauten Stellen in Berlin und ..... sofern dagegen ertens des als solcher [egitimirten Inhabers des Anleibcschcins kein Wtderspruch erhoben ift. ...... ,den..ten......18.. Der Magistrat. (Unterschriften.)

Anmerkung zu den Zinsscheinen und Anweisungen. Die NamenSunferschriften unter den insscbeinen und Anwei- sungen können mit Leitern oder Fgcfimile tempeln gedruckt Werden, doch muß jeder insschein bezw. jede Anweisung mit der eigen- händigen Unterschr ft eines Kontrolbeamten versehen werden.

Finanz-Ministerium.

Dem Regierungs-Asskssor Mahkaun zu Königsberg _i. Pr. ist die Stelle eines-Mitgliedes und Stempelfiskals bet der dortigen Provinzial:Steuer-Direktion verliehen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Gymnasial-Direktor 1)r. Eichner ist die Direktion des Gymnasiums zu Jnowrazlaw übertragen worden.

An der Friedrichs-W2rderschen Gewerbeschule zu Verlier sind die ordentlichen Lehrer [)r. Parow und Or. Lange zu Oberlehrern befördert worderx, . _

An dem Lehrerinnensemmar zu Xanten 1st dle Lehrerin Anna Pathe, Und , - ' _

an dem Lehrerinnensemmar zu Saarburg dte Lehrern: Hermine Schulze angestelLt worden.

Justiz-Miäifterium.

Der Rechtsanwalt Dr. Heinemann zu Perleberg ist vom 1. Juni 3. I. ab zum Notar im Bezirk des Kammer- gerichts mit Anweisung seines Wohnstßes in Perleberg uni? der Amtsrichter Tomaschke zu Pr. Stargardt vom 1. Jult d. I. ab zum Notar im_Bezirk des Ober-LandeSgerichts zu Marienwerder mit Anweijung seines Wohnfißes in Pr. SW gardt ernannt worden.

am . . en . ..... und späterbin die meen des vorbenanntea Anleibescbeißtes für das Halbjahr vom. . ten ...... bis ....... , mit ......... ark ..... Pfennig bei . der zu .. ...... :. und bei den bekarznt gemlachten Einlöststeüen in Berliü und . . . . "..-' ...... , en.. en.....,.. Der Magistrat. (Unterschriften.)

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