1883 / 126 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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* sms nothwendig, und er verstehe auch nicht, Hbaumbach sich gegen den Ausdruck „schwindelhafte Zwecke“ (“Tiräuben könne.

«126.

zum Deutschen Reichs-Anzeiger

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 1. Juni

msd Königlich Preußisthen Slauts-Anzeiger.

1883.

Yichtamtlich95„

ßen. _ Berlin, 1." Jum- Im weiteren Ver- der aeslklgen (92) Stsung hes Retehstags wurde -dxijerathung des Entwurfs emes Geseßes, betreffend ,- Uexbänderung der G_ewerb_eordnung, auf Grund de: ammenßellung_ der 1_n zwe1ter Berathung über den- ! foaßten Besch_lusse xmt §. 57 fortgeseßt. §„ 57 lautet null)“ Beschluss m zwetter Lesung: '„1) Der Wandergewerbe chein ist zu versagen: Wenn der Nach- 1' W“ mit einer abschre enden od_er ansteckenden Krankheit be- ' oder in einer abschre_cke_nden Welse entstellt ist; 2) wenn er unter Polxzex-Yufßcbt stebxz 3) wenn Thatsachen Vorlxegen, Welchßdte Annahme rechtfertigen, daß der Rachsubende den GxWerbcbexrteb zu Handlungen, welche deeseßenckodeZ der_ZtguxerZSttten zuMderlaufen, oder zu schwindel- we en enu wn ; bafteHvan Thatsachen vorliegerz, welche die Annahme rechtfertigen, daß der Rachsucbende dcr Arbextesscheu, der Bcüelci, der Land- skre'ubere't, 17cm Trunke oder emem liederlick)en Lebenswandel er- en "xi“ . Ick WTM dem Fuße des Z. 55 Ztffey Z, _soßald der den Verhält- Wen deßVerwaltutgsbeztrks der zustandtgen Verwakungsbebörde engpxechmdenjnzabl _von Personen WandergeMrbcscheine ertbeilt oder (111ng smd (5. 60 Absaxs 2)“. Hierzu öamtragte der Abg. Dr. Baumbach und Gen.: «Wag woüe beschlicßem ;)xArttkel 10 §. 57: * 4 ck17er_erften Zeile deß §. 57 statk der Worte „Der Wander- ' „,Müeschem jst zu versagen“ die Worte zu jeYen: „Der Wandergerverbeschein darf nur dann versagk werden*, 1). an Stelle der Nr. 3 folgende Nummer zu setzen: „';-knn er Wegen sirafbarec Handlungen aus Gewinnsncht, gkgen das Eigentbum, gegen *die Sixflicbkeit, weaen vorsätzlicher Angriffe auf WWW und die Gesundheit 'der Menschen, wegen vorjäßlicher Bxandstiftung, wegen Zuwiderhandlungen gegen Verbote oder Stcherung§maßregcln, beTreffend Einführung oder Verbreitung cm- steckender Krankheiten oder Viebfeucben, zu einer Freibeiksstrafe von mindestens drei Monafen verurtbeilf ist, und seit Verbüßung der Strafe drei Jahre noch nicht Verftoffcn find', 9. an Sjeüe der Nr. 4 3u_s_eizen: _ „wenn er wegen gewobnbeitsmaßlgxr Arbeüsschcu, streicherei, Tcunksuch Übel berüchUgt tft“; 2) zu Artikel 10 §. 57: _ dem §. 57 folgenden Zu1al§_z1_x gelxen: _ „Auf die nicht geWeeraßkge offentl1che Verbreitung von

Bektelci, Land-

Hterzu beantragte der Abg. Ackermann:

Der_ Reichstag one beschließen:

Artrkel 10 §. 57 b.:

als Ziffer ? ist hinzuzufügen:

„wenn er el_n oder mehrere Kinder besi“t, für deren Unferhast u_nd, Pfern fix mt schulpflichtigen Alter ste en, für deren Unter- richt mcht genugend gesorgt ist*.

Ferrxer beantragte der Abg. Dr. Baumbach und Gen.: Dex Re1chstag wolle beschließen: zu_Yrt_._ 10J§.__5§b.:Ab_ __ '

ur en (1 er e nung der Nr. 3, wie solche zu Art. 10 §, 57 Nr. _3 1m Arxtrag 6 zu Art. 10 §. 57 5111) b. beanfragk ist, statt der Ztffer 2 dle Worte zu scßen:

„?_venn er wegen strgfbach Handlungen aus Gewinnsucht, gegen das Eigenthum, gegen 512 S_ttt1ichkeit, wegen vorsätzlicher Angriffe o_Uf das Lebexx und die Gemndheit der Menschen, Wegen vorsäy- 1165er Brandstiftung, wegen Zuwderhandlungen gegen Verbote oder S1cherungsmaßregxlm betreffend Einführung odsr Verbreitung an- stchender Kranxhetten oder Viebseuchen, zu einer Freiheitsstrafe von mmdestens _ dret Monaten verurjheilt Strafe Hrer Jahre noch nickt verfloffen sind;“

Endltch hatte der Nbg. von Schalcha und Gen. folgenden Antrag gestelXt: _ Der Reickosfag Wolle bescbkießen: tm FaÜe der Annahme des Antrages der Abgeordnefen Dr.Waum- bach und Genoffen,

zu Artikxl 10 §. 57 1). Ziffer 2 zu selZen für die Workc „drei Monaten“ dre Worte:

=.seché»; Wockzxn“. _ _ _

Hierauf ergrtff der Bundeskommxstar Gehenne Regierungsz- Rath Vödiker das Wort: _ Meine Herren! Durch die Abstimmung ist, glaube ich, eine ge- wtffe Unklarheit in das Verhältniß der verschiedenen Bestimmungen der §§. 57 und 571) , wenigstens im Sinnc des Hrn. AntragsteÜers Baumbach, bineingekommen, es sei denn, daß der Herr Antrag- steller mir ohne Weiteres konzedire, _ da erledigt fich mein ZWeifel, - daß §. 57 1). Nr. 2 durch die Annahme seines Antrages zu §. 57 Nr. 3 nicht in Frage gesteÜf ist. Das ist tHatsächlich allerdings nicht der Fall und wird von hier aus angenommen. Von hier aus wird behaupjet, daß die bisherigen Abstimmungen zu §. 57 in Bezug auf §. 57 13. Nr. 2 nicht präjudizict haben. (Sehr richtig! rechts.) AUerdings liegt von dort aus (links) ein Cvenjualantrag zu §. 571). Nr. 2 vor, für_ den Fal] der Ablehnung nämlich des Antrages zu §. 57 Nr. 3. Diejcr Anlrag ist nicht abgelehnt, Der Hr. Abg. Baumbach sagtseHrmit Recht: mein Eventualantrag zu §. 571). Nr. 2, zesfirt; also, füge ich hinzu, bleibt §. 571). Nr. ?, aufrecht und unangefochten. Ich möchte bitten, daß der Herr Abgeordnete fix!) damit einvsrstandcn erkéärt. Denn es muß von 5767: aus auf dle

Druckschriften (§. 5 des Reichs-Preßgesctzes vom 7. Mai 1874) finden dieje Beschränkungen keine Anwsndung.

Ferner [ag folgender Antrag vom Abg. Dr. Meyer (Jena) und GLU- vor: _

Dcr Reickystag wolXe sescklteßem

Dem §. 57 Folgenden Zusatz zu gebqn:

In Bezug auf die nicht gewerbsmäßige öffentliche Verbreitung von DracksÖréften G, 5 des Préßgkseßes vom 7. Mai 1874) bleiben _déeKVoftéscöréften des §. 57 der Gewerbeordnung vom 21, Juni 1869 m ra . *

Der Abg. Ackermann erklärte, dieser §. 57 gebe gewisser- vßen die Direktive ay, in we1chen Fällen die Versagung der lassung zum Haustrgewerbe stattfinden könne, Die Be: ,' mung in Nummer 3 des Paragraphen hakte er für durck): wie der Abg.

Die frühere Gswerbegeseßgebung gehe 11 dieser Beziehung viel weiter, sio mache die Er- laubniß von ganz bestimmten Kamelen abhängig, wäh- rend der vorliegende Entwurf nur verlange, daß Thatsachen voraUSgegangen sein müßten, welche die Versagung gerecht- fertigt erscheinen ließen. Der Antrag Baumbach schränke eineH Theils die Regierungsvorlage ein, während derselbe andern Tbeils dem Exmessen der Behörden viel weiteren Spielraum

laffe. Er sei ganz erfreut darübxr, daß der Abg. Baumbach hier den Behörden noch weit mehr Rschte einräumen wolle, aks es nach der Negierungßvorlage und den _Besch1üssen der zweiten Lesung der Fal! sei. Er könne nicht finden, daß hier ein Gxund vorliege, von den früheren V§schlüssen abzugehen, mw We daher, die Zusaßanträge abzulehnen.

Der ng.Meibauer betonte, die Bestimmungen in der FUÜUUJW zweüen Lesung gäben zu Weiterungen Veran: lassUpg. Dw-Ausführungsbehörden würden nur dadurch vermxxrt. Es könne alleH Mögliche darunter gedacht werden, Er ÜW- ni'Öt noch größere Beschränkungen einzuführen. Es sel?" schon genug Befugnisse der Polizei in der Gewerk)?- NMÜ? U“U“gesehen. Wenn das Haus der Polizei noch 1316 Macht gebe, welche ihr nach diesem Paragraphen zuerthetlt »?an sUUk, so könnte sie den Hausirhandel ganz unter-

11.

Der Ubß- von Schalscha erklärte, er könne fich mit 52111 Antrags Baumbach nicht befreunden. Er halt; dze Besttm- MUMM desselben ebenfalls für dehnbar und thetltpetse _unYlar. E" ""ck diesem Antrags müßte man ein dtSkrettonares

"WM der Pulizei ftatuiren. Man wisse nach den vor- Leschlagenen Bestimmungen nicht, wo die Vergehen,_ welche ex_n Hauslren verbieten solXten, anfingen, “und wo ste gus- Lütten. abek_bitte er, bei den Beschlüssen der zwetten es""s. üebyn zu bleiben.

Die DWkUsfiM wurde geschlossen.

LeaeDFufwurdkderAbsaß ] des Antrages Baumbach mit 15_5 _55n 5 Stimmen abgelehnt, dagegen Absaß 2 und 3 nut Die gegen 146 bezw. 153 gegen 149 Stimmen angenommen. und ZuslqßmkttäseBaumbach und Meier wurden zurückgezogen ü d WWW Würde der durch die Anträge Baumbach ver- " SHW §' 57 Mßénommen.

"573“ WWE ohne Debatte unverändert angenommen.

§' 57“ lautet nach den Beschlüssen in zweiter Lesung:

Werden,? Wandergewerbeschein darf außerdem nur dann versagt

ÜWYÜYMU der Nackpsuchende im Jnlande einen fcstcn Wobnfiß

“B wenn er Mit Zuchthaus oder mit Gefän ni von mindestens seIFg Wochen_ bestraft ist und seit Verbüßun? Ter Strafe drei re nkvckZnLtcht verflosseÖ filnd, oder 5 b _

ek__We_gen Lk LBM! der au den Geweröe etric mx umherzieben bezugltchen Vorschrixten imeaufe der [Wert dre:

Jahre wiederholt bestraft tft-

Aufreehterbaltung dcs §. 57 1), Nr. 2, ein erHebliches Gewicht ge- [eZt Werden. Wenn ich freilich dem inneren Gedankengange des Hrn. A g. Baumbaä; richtig folge, so wünscht derselbe, daß §, 571). Ziff.2 nunmehr abgelehnt werde: und damit würde eine ganz wesentliche Verschlechterung des gektcsnden Rechtes heröeigeführt Werden, inso- fern nämlich dann die „3 Monate“, denen der HU Abg. von Schalscha evcntueü „6' Wochen" substituircn wollte, nämlich in seinem von ihm zurückgezogenen, wcil mit zu dem zurückgezogenen ewentueÜen Baumbachschen Anfrage zusammenbängenden Anfrage aufrechk erhalten würden. Die Sache liegt aber nach dem Worx- laut der Anträge zur Zeit nicht so, und es ist immerknn möglich, daß neben §. 57 Nr. 3 'm der Fasiung Baum- bach nunmehr §. 571). Nr. 2 in der Fassung “O_es Beschluffes der zweiten Lesung aufrecht «Halten wird, und ich wurde von hte: aus den aUerdringendsten Anjrag steUen, §. 57 b. Nr. 2 aufrecht zu Erhalten, weil es doch in der That bedenklich _ist, das gxlfende R_ech1“ in einer ganz Wesentlichen Beziehung abzuschwächen. Vet de_r Wetten Lesung babe ich betont, wie von Anfang an gerade hZer eme_schiefe Ebene bestanden Hat, immer mehr nach dem Abschrvachen hm: dre Vorlage der verbündeten Regierungen von 1869, der Bescbluß der Kommisfion des Reichstages vom Jahre 1869, der vonx Rcréosxag angenommene Antraß LaLfer vom Jahre 1869 und jeYt dtese Anfrage bezeichnen vier Etappkn aus“ dieser Ebene. Das ist em permcznentßs Abmindem von dem ursprünglichen 1869er Vorschlag?, _und tcx) bm zweifelhaft, ob die verbündeten Regierungen darin_willrgen wurden, den §. 5713. Nr. 2 völlig abgelehnt zu schcn, Zu etner solcben Ae_n- derung des Rechtes zu Gunsten der Haufirer, des Rechtes dahm, daß fortan nur solche Leute, die mit mindestens drei Monaten bestraft find, während bisher Leuten, die mit 1echs _Wochen bestrczft waren, der Schein Versagt werden konnte, dazu liegt m kctnér Werse ein Grund vor. Jeb bixje also, den §. 571). _Nr. 2 trotz der zum Theil ähnlichen Fassung mit §. 57 Mr._Z nicht fallen zu lassen, sondern lieber den §. 571). nach Zurückztehgng der dazu gestellten evZanellen Anträge, sowie der Paragraph 1th steht, aufrecht zu er (1 en.

Nachdem dann der Abg. Dr. Baumbach atxßgefübrt, daß er durch getrennte Abstimmung den Zweck feines Antrages erreichen wolle, erklärte _ _

der Kommissarius des Bundesraths, Gehenne Regterungs- Rath Bödiker: _

Nun kommt die Gescbiéhtc schon h_erauß, es wczr die Absicht, ge- 'trennte Abstimmung zu beantragen fur _dte verschtedxnen Nummexn des §. 57 b., und dann hätte ich beim Bxgmn der Abfttmmu_ng hinein- sprechen müssen, was nicht gerne von hter aus gxscheben _wurde, aber ich würde unter aÜcn Umständen das Wort _berm _Begmn der Ab- stimmung crgriffen haben. Meine .Herren, es liegt al1o die_Sa_che so, daß, nachdem die Nr. 3 des §. 57 angenoqnnen worden tft, m der That auf jener Ssite beabsichtigt wird, dre Nr. 2 des §, 571). zu streichen, was aus den Anträgen nicht _zu ersehen war und nur durch Konklusion ermittelt Werden kann 11er 1th tm Augenhlick der Debatte zur Erscheinung tritt. Die Anträge verlansen mcbt etwa unter „Streichung des §. 575, die Nr. 3 des §. 57 so und so zu fassen _ das wäre der voUe klare, nette und rund? Ausdruck de_s Gedankens gewesen », das steht aber nicht da, cs wrrd_vcrsucht, dt_e Nr; 3 des §. 57 zu ändern, und Wenn das gelgngen :|, den §._ 071). 1_n dem Sinne umzugestalten, daß man für dre Ablehnung dtexer Ztff_er_2 stimmt. Ich wiederhole auch heute, d_as3 es außerordentltcb fckwxeng ist, bei der Komplizirföeit dieser Besttxnmuzzgen, in Has Getriebe so bineinzufehen, wie es wohl notthndtg sem wurde, um dte Ko_nfequenz_en bis zu Ende zu denken. Von 5121: (rechts)_aus_ wlxrhk, wahrend ich sprach, meinen Worten über das etwa mögliche ]ensettrge Procedere d_er äußerste ZWeifcl entgegengeseßt und bemerkt, darum handele e_s fich m keiner Weise, und nun kommt es 59ch _so heraus, Ic_b _wtederbole also meinen Widerspruch gegen die Stretchung “(Jer Nr. 3 rx; einer so scharfen und bestimmten Weise, wre von h1er aus em solchxr Widerspruch auégesprocben Werden kann. _Es bandelx fick) ym_dte Beseitigung des geltenden Rechts, um eme Aöschwacbxmg m «mer Weise, die außerordenjliä.) Weit gehx. Denn nachdem die Nr. 3 des §. 57 der Vorlage abgelehnt ist, rst _dte Handhabe, Faß man dem Nachsuchenden den Wandergewerbeschstxt_ versagt, weil Thatsachen vorliegen, Walcbe die Annahme rechtferttgen, daß er den Gewerbe- betrieb zu Handlungen, Welche den Geseßen zuwtderlaufen, benußen

" ' ' . U 5 nun soll au_ch das geltende Recht h_esexkigt IZKF FsßelttYatn Jeukandem den Schein versagen kann, der mtt aber

ist, und seit Verbüßung der_

6 Wockoen bestraft ist. Gerade eine große Anzahl von Leuten, die Landstreichex und Bett[e_r sind, Personen, die gestohlen haben, wxcden_ Mit 6, 8,_ 10 W zu 12 Wochen bestraft. Alkes dies re1cht :mmcr noch mch_t, 3 Mon_at find nacko der Intention des Herrn Vorredners nothwendig! Meme .Herren! Dadurch, daß Sie in Jerem Antrag? w§gen dxr Bettler und Vagabunden sagen, der Mann mußte ubelberuchjtgt sem, ist schon eine bedeutende Abschwächung erng_etreten. Eine Bestrafung wegen Bettelei und Vagabondage genugt noch lange nicht, um_die .Berüchtigung“ unter allen Umstän- den darzuthun. Auch hier ist eine Abschwächung gegen die Vorlage. Ich kann nur sas ., daß die Vorlage durcb die gänzliche Ableh- n_ung des § 571). r. 2 m Gefabx gergjben wird. VkeUeicht ist das dle Abficbt, das steht dahin; aber dte_jemgcn, denen daran liegt, daß die Vorlage zu Stande kommt, mökbte 1ch dock) dringend bitten, daß sie die Nr. 2 des § 57 b. annehmen, eine Vorlage, die dym Bedürfnis; en_tsprtcht und die von der linken Seite des Hauses in zahlreichen Fglley unbeanftczndet als berechtigk anerkannt wird. Es handelt fick) bei dieser Gelegxnbeit um eine Bestimmung, deren Ablebnung die ganze Vorlage vxechicbt in Frage fteUt. Um Ihnen darzulegen, in Welchen _Punkten 1elbst die außerste Linke die Vorlage als einen Fortschrttt oder wenigstens als bereébtigt anerkennt und nicht be- kampft, um Ihnen darüber eine klare Uebersicht zu geben, ersaube ich mir anzuführen. daß die wichtige Bestimmung der Möglichkeit der Unterstelxung des HausngeWerbes am Wohnort unter die beschränkem dcn Bßstlmmungen dcs Titel 11[_. aufgenommen ist, ohne von jener Seite aßgegrtffcn zu sein. EinegewisjeErweiterung des Kreises der Gegen- stande, MTM. voxn GeWerbebetricbe im Umberzieben aUSJescbloffen smd, nnd _dcs Kreises der Gründe, aus denen die Versagung dcs Haußrsckzems erfolgen kann, also Blindheit, Taubheij, Geistes- sch1Vache u. _s. w., ist ebenfaÜs nicht angegriffen worden. Der Aus- schluß gejmffer Leistuxxgcn ist nichf angefochten“, es sind mit Ihrer Zustimmung verschärfte Bestimmungen aufgenommen gegen die Wanderlager, Wanderauktionen und Lotterien; die Verpflich- tung der Haufircr, auf Aufforderung die von ihnen zu vexkaufenden Waaren den dazu berufenen Beamten vorzu- zetgen, ift _ nicht beanstandet: es sind mik Ihrer Zustimmung klarere Vestmnnungen aufgenommen über die Kompetenz der Behör- den und das RekurSrecht, Welches es bisher nicht gab u. s.w. Die Rege- lung des Begleikerwesens, des Mitführens von Kindcrn, die Aus- fiiÜung der Lücken in den Strafbeftimmungen ist mit Ihrer Zustim- mung oder doch ohne von Ihnen beanstandet zu werden, erfolgt. Meine .Herren, das sind doch - und ich wiederhole das gegenüber den mehrfach gehörten Behauptungen, es handle fich um eine unge- rechtfertigte Vorlage, die man am liebsten beseitigen möchte _ das find doch THatsachen, eine Summe von elf Punkten zum Tbeik fun- damentalster Art, denen Sie Ihre Zustimmung gaben, THatsacben, die ein die Vorlage gänzlich von Anfang bis zu Ende verwerfendes

Urtheil als unbeg_ründet erscheinen lasen. Die äußerste Linke ist mit der Reformbedürstigkeit der Gewerbeordnung 111 «119,11 einverstanden, ju qnayw gehen dic Ansichten auseinander. Die Punkte, die ich Ihnen h&r vorgetragen babe, Punkte wichtigster Act, find von dort aus nicht angegriffen worden. Also, meine Herren, um eine solche Vorlage handelt es stab, und ich bitte Sie, eine solche Vorlage, die von vielsch Seitsn verlangt wird -- ich habe es bei der zWeiten Lesung wiederholt gesagt, gerade auch von den freifinnigen Magi- straten _ großer Städte -- eine solche Vorlage bitte ich duräb dlc Ablcßnung des §. 571). Nr. 2 nicht in Frage steklen zu wo en.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, dcr Bundeskommiffar habe angedeutet, daß derselbe beinahe in die Lage gekommen wäre, mitten in einer Abstimmung da?- Wort zu ergreifen. Er sei dkm Bandeskommiffar dankbar dafür, daß perselbe diese seine Bedenken mitgetheilt habe, damit der Prästoent und daS Hans slch gegen die Eventuakität schützen könne, daß ein Bun- deskommiffar einem Abgeordneten m das Wort falLe, oder wa?- in Vszug auf die Aquegung WS_Artikél 9 der Verfassung dasselbe bedeute, mitten in der Absttmmung das Wort ergreife. Er nehme an, daß der_Bundeskomxmffar dergleichen Aeuße- rungen nicht ohne spezielle _Ermäckzttgung des Reichskanzlers gethan habe. Wenn der NUchskanzler dem Kommissar eins solche Ermächtigung gegeben hab?, so würde das bemeissn, da“?_ der Kanzler den Konfltkt bet den Haaren herbeiziehen wo 6.

Demnächst nahm wiederum der Bundeskommiffar Geheime Regierungß-Rath Bödik er das Wort:

Meine Herren! Was den Punkt anlangk, daß einem Haufirer, der mehrere Kinder befißt und für deren Unterhalt oder Unterricht nicht sorgt, unter Umständen der Haufirschein soll_versagt werden können, so liegen die Motive für eine solche Bestnnmung in dem Bedürfniß des täglichen Lebens, Wer dem Lehen nahe steht, weiß, daß manche [eichtfinnigen Menschen. namen111ch solche, die voreilig eine Ehe eingegangen find, sich um Frau und Kinder nicht kümmern und als Hausirer über Land gehen. _Wenn fie so_nst noch vielleicht für die Familie einigermaßen sorgen würden mit Ruckficbt auf die Nach- barn oder den Zuspruch der Verwandten und Bekannten, so kümmern fie sich aber gar nicht um Frau und Kinder, w_enn fie, mit dem Haußrschein ausgerüstet, das Weite suchen; das ist eine Thatsache, dic Niemand bestreiten wird, der das bexn kennt. Man will mzn derartigen Haufirern nicht noch_ von Polizet wegen eßnen Haufirschcm in die Hand geben, welche dra_crsten Pflichten, dte s'ae gegen die Familie haben, Versäumen. Wir wollen mcbt die Möglichkeit er- öffnen. daß die Polizei gezwungen wird, von Amtswegxn und kraft Reichßrechts, das Niedertreten der elterlichen Pflichten n1cht nur nicht verhindern zu können, sondern sogar unterstußen zu mussen. _; Es muß Ihnen überlaffen bleiben, ob Six glauben, daß die Behorden von der ihnen zugedachten Befugniß emen Gebrauch mache:] WeriZn, welcher die Betrcffenden in ihrem Erwerbx z_um Schaden_1l)rer 73a- milien schädigt. Eine solche Untersteüung tft m keiner Werse berech- tigt. Sie widersprichf auch der Thatsache, dgß gerade die untergeord- neten Behörden am ehesten geneigt find, Sckxemeausftellenzg lassen, wo es nur irgend geht, vielleicht um die Rute [oEzu wcrden_, vxelleubt aus anderen Gründen. Die Deduktionen des Hrn. Abg. Rtchter schkagen den Thatsachen ins Gcficht und nehmen mckpt die geringste Rucksicht auf das Interesse der Familie", (m_f das Intéreffe dexZ Rechts, _an das Jnkeresfe der Sitte. Dies zu dzesem Punkte,_ der ubrtgens ntcht von einer so erbcblicben Bedeutung rst. Der zkveite Punkt war der,

daß von hier aus zum Mißfallen des Herrn Vorrednerserklärt-

wurde, es würde die Vorlage der verbünheten Regierungen gefährdet sein, wenn man statt .dreiMonate“ ,n:cht_secks Wochen“e1_nscköbc. Die Gründe babe ich entwickelt. Den Gruydxn istmqn mcht_ent-- genengetreten. Man hat gesagt: um solcher mmrmaken Dmge WtUcZn

läßt man die Vorlage vielleicht faÜen; Der Herr Aögeordxzete mztmt dre

Dmgeminimal; die verbündeten Regierungen finden sie mcht mtnkmal;

denn wegen minimaler Dinge laßt marx Vorlagen nicbt falxen. Ich

komme auf die Gründe nicht zurück; :ck habe ste ansgefuhxt und

auch schon bci der zweiten Lesung entwickelt. ck gehe mm uber zu

dem Eingang der Rede des Herrn Abgeordneten. Der Herr Abgeord-

nete sagte: „Der Verjreter der verbündeten Regierungen bat uns an-

gekündigt, er würde eventuell in diesem FaUe bei Begßnn der _Ab-

stimmung das Wort ergxiffen haben, oder sogar, Wenn_ em AbJWLY neter redet.“ Ich habe m keiner Weise gesagt: ich wurde das Wo