1883 / 153 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Jul 1883 18:00:01 GMT) scan diff

griffen gegenüber, wclcke ric beiderz Vorredner Herr Dr. Dove und Herr Professor Dr. Beseker gegen die Vorlage gerichtet Haben, muß ich doch ganz kurz den Inhalt wiederholen. _. Was wil], denn dee Vorlage? Die Vorlage will sich einfach auf derzjen) en Standpunkt stel- len, der in Anfebung 'der Anstrützng von Getstlt en früher im preu- ischen Siaate in Den alten Wie in den neuen Landestbeilen bestanden at, _ ferner auf Denicnigen Standpunkt, der in anderen dcntichcn Länkern und in andercn'außerdcuischm Ländern wie Oesterreich, die 'mit Preußen ng äHnÜWe Verhältnisse haben, Heute bestehen, und zwar bestehen DHne Befäower für den Staat und ohne Beschwer für *die kaiboiisckye Kirche. Die Konsequenz dieses Prinzips ist elskn die, da'f; in Anieösjng der D'bercn Geistliäxen einc Mitwirkung des Staats bestehen bleiben soll, eHe dieselben in ihr "Amt eintreten. Ick wil! 'das jeßi nieht weiter ausführen, denn ick) habe schon oft darüber ge- “sproäyen, wie solche 'Taatliche Miizvirkung Jahrhunderte lang deutschen Reéh'kes gewesen ck und wie ich an der Hoffnung festhalte, daß dasirniqe“, was in «deren Staaien zu Recht besteht, auch für Preußen '?)in isi. Aber auch vor Einführung der Verfaffungsurkunde ist es da nur 'der Fau «ewesen, Daß in Anseßmrg der_Geistliäxen, welche unterhalb der Pfarrer und PfarrverKveser stehen,_al1o in Ansehung derjenigen Seal- iorqcacsi'stlichen, U73 bestimmungsmaßig ac! Unrum sieben, der Vikare kund KQPläne, so weit sie nichxjcste Benefizien Haben, wie überba'upt "dsr Stcllvertreker und Hülkßgentlickzzxä, daß bezüglich deren eine Mit- wirkung dcs Sraates nicbt eingetrerrn ist und ich halte es für einen TichtiJrn und gro en Gesichtspunkt, WZ der preußische Staat die Kurie und der kat olifcben Kirche einen ustano offerirt, welcher in anderen Ländern zum Segen ihrer Glaubensangxbörigen besteht und lange JahrzÉmte hindurch in Preußen obne Bestbwer bestanden bat.

'Eine weitere Ausdebmmg dieses Gedankens hat dazu aefübri,

Mä) in formeller Beziehung cine Aenderung eintreten zu [affen und "Den “kirchlichen Gerichtshof, welcher nur kurch die Amendements des Abgeordnekrnbauscs im Jabra 1873 entgegen der Vorlage der Regie- rung in da?; Gesetz eingeführt ist, zu eliminiren und den Kultus-Mi- misier cm Die richtige eniécheidenD-e Sielle zu setzen. Im Zusammen- kbang hiermit kann ich 9 eich Wi dcn Haupteinwand des Herrn Prof. Dr. Dove zurückgreifen. Derjelbe bcdauext _ wie er sagt _ auf das tiefste, daß nach der_Vorlage _in Anjebung der Rschtskonirole einRückisrhritt gegen den jekzrgen grsclletcbxn Zustand eintrete. Ich will nicht aus den KommisfionsverHandlungen Naberxs mitiheilen, ich beschränke mich auf die Andeutung, daß wir dir von einem KommisfionSmifaliede, welches Mindestens dieselke Auioritäi und Kenntnis; in diesen Fragen befitzt, wie Herr 131". Dove, die außdrücklichc Anerkennung habe aus- sprcchn Hören, daß es aus sa.ch[i_chen Gründen richtig und erwünscht ssi, auf diesem Gebiet den kirchlichen“ (Gerichtshof aus der kirchen- politischen Gesetzgebanz wieder auszmcheiden. E? wurde mir Seitens des Herrn Vorredners entgegengehalten, daß dre _Rechtskontrole in den Händen eines Gerichtshsfes nothwendig sei im Interesse der cvanavlischrn Kirchen. Mit Unrecht, in den 10 Jahren, in welchen dor Einiluß des Gerichtsboies de_stebt, haben dre Evangelischen nicht ein einziges Mal Beschwerde bei demselben erhoben, und ich sollte Meinen, die Bedeutung des" „Faktums ist nicht zu übersehen, Die evangelische Kirche ist uberhaupt mch drm Gesexe vom 11. Mai 1873 kaum in der Lage, fick) mtt Bricbwerden uber Ein- iprüche ch Ober-Präfidenirn zu befassen, Weil die Ansteüung der evangélischen Geistlichen fast ausnahmslos durch Königliche Behörden „erfolgt und, wo Königliche BeHörden die AnsteiLunq von GeistliÖen “bewirken, ist überhaupt nach dem Gesetz selbst em Einspruchsrecbt des Ober-Pcäfidenten für auegeZchsoffen zu erach1e_n_. Was die Kontrole zu “Gun-strn der Altkathoiien anbetrifft, so ist, wie richtig hervor- gehoben, aUerdings ein Mal ein [olcbxr Fall der Besch1verde gegen einen Einspruch eingetreten, auch ist d1e Besckzwerde zu Gunsten des altkatlwiiscben Bi1chofs gegeii den Ober - Präsidenten ent- schieden. Ick kann aber («ck hier im Zusammenhang nur wieder- holen, daß gerade dieser Fal] mir völlig klar gemacht „Bat, das; im Wege einer Rechrskontrole die Frage über die Gegründet- ZHeit “des Einspruchs nicht zu Entscheiden sei, und, meines Erachtens, smpfiéhkt-es fich auch bei Regelung des Bejchw2rdrwches der Gesetz- xge'bung anderer Staaten zu “folgen, Welche m dre Hand des Kultus- 'Minifter§ die lkßte Eniscbeidung gelegt'bat. Hierbei laitet mick) 4auch noch ein Grund von aUgeaneincr polrtischer Bedeutung, Weicher *alle Kirchen- und alle politiicben Parteien berührt. Das ist die Verantworrung dcs Kultus-Ministcrs vor dem Lande; Ein Gerichts- hof ?ist *n'rexuals verantwortlich, aber der KultuS-Minister ist verant- *worilich und muß Rechemschafi geben über die Prinzipien, die seine Handlungen leiten. ,

Schr sympathisch haben miä) die Worra berübri, welche Herr Prof,

Dr. Dove in Ansehung des Artikels 3 _ er nannte zwar Artiel 5, cube: .er meint wohl den chigrn Ariikel 3 _ gesprocben bat. In der “THEY ist der Artikel 3 der Vorlage, wie er jetzt zu Ihrer BLsÖLUsZ- ffa'ffung siebt,i“m Verbindung Artikel T)_ des Geseßes von 1880, xbastimmt und geeignet eine Reihe Tiefgreifender Unbequemlichkeiten «undiUnzufräglixhkeiten zu Seseiiigon, unter drnen die Ausübung der "Seelsorge gegenwärtig noch Tsider. Es ist künftig, wenn die Vorlage *Gefeß wird, aüec Maßen Möglich, daß die einzeluen Amtshandlun- gen, sofrrn sie überhaupt von „gesetzmäßig angestellten Geistlichen geübt wardrnxnéckxt-Meßr unier die KvnTroLe des Strafrichters failen, und daß die rätgiösenx-Handwngen, die wir -unseren_ katholischen Mitbürgern von gänzemE-erzen Können, durcb Einen geseßmäßig angesteüten Geistlichen "Z dem MiteniUc-nfang der M*.onartioie anstandslos vollzogen Werden kynqen, sofern war nicht Her Weffende Geistliche die Handlung so emrrcbtetÉxäß anzunehmen tsr, er wolle sich ein Amt anmaßen. Jn dießr :Bechbupg ,maéhen wic Linon *sebr annehmbaren Fortschritt, und, wenn *man *duseJHeipen von mir„genannten Bestimmungen neben- ein'aarder-bäé't, -wwd sich der Charakter der Vorlage dadurch als ein emirchnt=woö1wolxucher und frisdjkiebender den christlichen Kirchen, ins- Besondere Mr :katbokzsöhen gegeU-Fxbar “kennzeichnen.

Was „zu "Art.4«(oder ftüher „5-3.) *in Ansehung der bischöflichen 3Weibbazrdlunchenbemxrkt worden ist, dem'kann ich nur meinerseits zustim- met], WZ'diesÉniehr woblwollenWWeiseWÖ Namens der Kommission xSertenZZide-Z Herrn Referenten geschehen ist. Die Staatsixegierung Kbax kerr- Bedenken grgerr der; Vorschlag des Abgwrdnetcnbauses, :desten Komuiiss-Hn den Art, 4 m NWegung gebracht Hat, auch wir ifind dafézr, :*da'ß xdie staacxlich anerkannjen Bischöfe diejestigen Sakra- -mente, disxden Bischöfe-a vorbehalten sind, (Kuck) spendM dürfen in ?Uüxerskußxna'-ibwr Amisörüder in „Mderen Diözesen, .aber auch in *dkkxemgm Diözesen, Welch? im staaÉlichen Sinne erledigt rfind.

Wenn (:ck so in großcn Umrißcn den- Charakter der Vorlage ge- kemczetchnet Rabe, xso gehe ich nunmrbr iiber zu den chrWeilungen, -we1che dsr Vorlage namexé-Tich in dieiwn hoher: Hause zu „Theil ge- “.vwvden sind, .

«Herr Dr.,?)oneioat an irie Spitze sri-mer Brmerkungen drm Tadel *JkskeÜt- daß thdte Art der noveüiftiichm Form drr Vorlage sebr urxsäympath sch sR, N" bat (Her in seinen „weiieree'. Blusfübrrmgen es Wir „zum, beson-derer)_ VetdiWst angerechnet, Haß ich auf das Zn «_Ugememen Ausdvaken gebtétene Vcrlaßsen nach einer orgamisckzen .KMfi2n_eLquegechom-mende EWirimgen niäxt abgegeben habe. Wenn Jnan diesc betdeu Güdankengarxge eingehender verfoégt, so liegt in 715x187! WCMS EraÖtens ein Widdersprucb. Ick habe, wie ich meine "“t WU UUÖJesUCZl-bem und wäerrhole es Hier: ck betrachte es «rade (ass sine Starke der VWl-age, da über den schwierigsé-en

Punkt Unser“! ganzen kicäoenpolixtil. k k rex Weise „eine sondere Vorlage [schen eseßgebuanxn üsxrk'edix

emacbt, tß't, Vorlage Xonkkvet pbnx Riacxstcht, ank? andere Materien abgeurtbeklt Werdermwß, Mdrknupfe bterber, wie ich es schon bei anderer Ge- Zegenhett getMm „Habe, “gern an die -Worte JKxes Herrn? Refe- zenxen an, der un * vorigen Jahre ganz richtig den Finger auf die- ZFIZIYSDWÜF lnge,“ wel???- alls WYZTHe offen bleiben müßtc, wenn der . er orxa rxgen or age m in ir end einer mhmx „Und Durchf1chrung gelangen würde. g Form zur An «zm Gro en und Gayzen chben die Urtbeils über die Vorlage sgbr- freundl: gelautet; tmmerbm sind auch bier die beiden Gege'n- saxe angedeuxet, welche sich bei der Beurtheilung gezeigt haben: ein- mal; daß dte Gesetzesvorlaae vom Standpunkte der Katholiken "ein Notbgesey, sei, sodann, daß sie nach dem Standpunkte, den Herr Dr, Baseler emgenommen hat, mckts anderes sei, als ein Hinwegräumen,

cin Hinwegwerfen aller staatlichen Sichexurgsmittel; _ Bride gegensätzliche Beurtheilungen Halte ich fur glxtclymaßzg „un- riäsig. Immer mehr sich durch dre Diskusion

hat auch im anderen Hause herausgestellt, daß das GULF, Wenxi xs auch in noveUististher Form auftritt, ein ficheres und festes Prmz1p eyt- hält, und auf großen und weiten Gesichtspunkten beruht, und" lch möchre annehmen, schon die wenigen Worte, Welche ick) bisher nher die. Bedeutung des Grießes aesprochen habe, Werden Ihnen, diese Auffassung bestätigt haben. Die Form des Gesetzes Hat, Wie sick) nicht verkennen läßt,Anlaß geben können zu der Annahme, als handele es sich Hier immer nur um Abstreichcn, um ein Abßröckeln besteHender Bestimmuvaen, Mit Unrecht, denn dasjenige,wa6 übrig bleibt, stellt ein ganz festes, klar durchdachtes System dar, ein System wricbes Jahrzehnte, jc: Jahrhunderte lang, in deutschen Staaten crprobtwor- den ist. Indem ich dies aussprechr, trete ich der Acnßerung des Herrn Dr. Bessler bestimmt enrgkgen, als ob die Rcaierung irgend wic die Waffen niedrrlegen WoUte, ehe es, wie er meinte, zur eigent- lichen Verhandlung mit der Kurie käme, als ob die Regierung schwach sei, ohne entsprechende Gegenleistung Aües biitgcöcn wollr._Ja, er schloß damit, daß er die ganze Vorlage als eine höchst traurige, als ein Zeichen einer bösen Reaktion bezeichnete. (WiderspruZZ. *

Das Wort ,Reaktion“ ist gefnlicn, und die orie „höchst traurig“ ist auch ncfalien. ,

(Vr. Weseler: Reaktion ja, aber in einem ganz anderen Sinne,)

Schön, dann bin ich gern bereit, mich über diesen Sinn belehren zu lassen. Dem mag nun sein, wie ihm wil], jdenfaÜZ war die Be- uribeilnng eine Würfe, ablehnende. Meine Herren! Es ist nicht angenehm, solche Worte fick) sagen [affen zu müssen; aber wenn Sie sich die frühere Gesetzgebung des eigenen Landré; ansehen, die Erseß- gebung anderer Sfaaten, so fallen alls diese herben Vorwürfe schon damit hinweg, wern Sie sich entsinnen, das; bcreiis in anderen Staaten, das besteht, 'was die Staatsregierung jetzt für Preußen anstrcbi. Als Oesterreich seine Gesetzgebung im Jahre 1874 machte, hat es genau denselben Standpunkt eingenommen, wie ihn *die Siaaißregicruna in Preußen im Jahre 1883 einnehmen wil]. Es ist damals der öster- reichischen Rrgierung nicht der Vorwurf gcmacbt worden, sei es, daß sie ohne Fühlung mit der Kurie die Sache betrieben, sei es, ,daß sie „zu wenig die staatlichen Rechte wahre. Ebensy ist ck M Württemberg und Baden gewesen; es bleiben als solche Siaafen, die etwas schärfer die Zügel anziehen, nur das _Großberzogfbum Hessen und das Königrcick) Sachsen übrig. Ylle ührtgen Staaten aber, mit "denen wir uns vergleichen können, cmschireßltch Braunschwäg, Sachsen-Weimar, Oldenburg, Elsaß- Lrtbrmgen, geb2n_ in ihrer Mitwirkung bci BeseYna von geist- ltchen SieUen mcht weiter als die preußische egierung es Ihne'n brxr vorschlägt. Wenn man fick) dieses Bild geaen- warng halt, so geböri eine gewiffe enjsckyloffene Bestimmtheit der Auffaffung dazu, mit solchen Vorwürfen der Staatsregierung cnigegenzutreten; wie es geschehen ist.

Herr Dr. Besxler brachte dann eine weitere Reibe von Symptonen h_erber, YM ans dtesen zu deduziren, das Centrum Wolle keinen Frieden, die Karte Zvolle keinen Frieden, und wir treiben fortwährend neuen unfrtedferitgen Zuständen entgegen. Meine Herren, ich kann nicht prophezeien, aßer immerhin ist es sebr schwer, aus einzeknen Symptoncn ein weiteres Re(bt herleiten zu woilen , als für das emzelne Individuum das Recht gegen eine Vorlage einzutrefen. Aber Haß durch diese Symptome nunmcbr die Siaatsregierurig fich genötbtgt sehen solle, das, was sie im Interesse der Kaibolikcn und des Staats _ ich wiederhole es auch bier _ für richtig und noth- Wendig erkenpt, nickt zu thun, das vermag ich nicht eixzusehen.

' UelZZr ,die einzelnen Fragen _ ick) wilk nur damit bekunden, daß ich sorgsakttg zugehört ha 6 _ möchte ich in das Detail nicht ein- treten, aber dock) daran erinnern, daß ich meine Stellung zu den gx- mischten Ehen schon längst eingenommen und gekennzeichnet habe, und die StaatSregterung theilt meine Auffassung. Die Frage der Inter- kalarien ist Seitens des Herrn Vorredners eingehend erörtert, so d_aß ich Gefahr [aufxn müßte, den Charakter der gegenwärtißen Dis- kussion zu verschieben, WERU ich mich in glcicher Weise darüber vex- bretten Poüte. Der geehrte Herk'Vorrcdner hat Recht gebabi, *die Beurtheilung des fraglichen Erlaffes ist eine Recbisfrage, und wenn es eine RechtsFrage'ist, so habe auch ich im Abgeordnetenhause Recht geHabt, wenn ich mub in dieser Beziehung vorsichtig und zurückhaltend geaußert habe,. Ich Habe erklärt und erkläre, ich stehe hinsichtlich der Rechtsfrage in manchen Wesenilichen Pimkfen auf einem „anderen Standpunkte! als der Fürstbischof, aber um deSwiÜen kann ich mtck) nicbt eniichlteßen, sofort zu Felde zu ziehen auf dem Gehiet der kirchenpoltttscben Vorlage, Und eines möchfe ich noch binzufugen _

ick) wil] den Fürstbischof nicht vertheidigen, ich will nur ob- jektives Recht vertreten _ der Herr Dr. Beseler rechnete dem Fürstbisckwf seHr zu Ungunsten an, daß er,

k?nnen?) die guien Intentionen der Staatsregierung, glrichWb! in dicser_Sachc"so vorgegangen sei, wie es geschehen. Dem gegenubxr muß [ck erwaHnen zmr der historischen Gerrchtigkeit wegen, daß sexn Erlaß vom 19.„Marz datirt, daß der Fürstbischof also gar mchi m der Lage war, uber die Intentionen der Staatsregierung unierricbtet zu sem, da die Vorlage vom 5. Juni, die Note vom 5. Mai daiirt. Nur das, istrrchtig, daß die Verfüaung vom 19. März später bekannt ge- xyorden 1st als die Vorlage der Staatsregierung, und auch ich ÖÜÖ? 11e zuerst aus den Zeitungen kennen gelernt.

„Es wurde nun noch _ das War ja eine Bemerkung, die ihre Scharfe gegen den Justiz-Minifter und den Kultus-Minister wandte _ auf den §. 3 des Gesetzes vom 13. Mai 1873 Bezug gc- nommen und deduzlrt, daß der Fürstbischof dem Kriminalrichter demi? verfallen sei„ Weil er den irchenvorständen die Psrspektive (LYf dte Exkommunikation eröffnet habe. Es ist das eine Frage, die weder mein Herr Nachbar zur Rechten, noch ich zu entscheiden Haber, syndxrn die eben vom Strafrichter zu entscheidrn ist, denn unsere Einwirkuxtg arzf die Richter und Staatsanwälte ist, wie_ _ den Zikxxrxn be'kannt ist, eme überaus geringe, eine Fakultäk der pol1t11chkn

tmst'er m_Ansehung der genannten Bestimmung besteht nicht. Aber auch biercmochte [ck um der Gerechtigkeit willen den geehrten Herrn Redrger brtxen, daß er den §. 2 desselben GesetZes auch einmal prufe, der im Zummmenöange mit §, 3 stebf. Schon er selbst batin seinen Dedukiioixen darauf bingewiesen, daß dieAndrobung von Zuchtmittrln dez: Etnivtrkung des_ Strafrichters verfalle, wenn sie gegen ein Mit- glred der Kirche gerichiet ist. Es ist bikber bei Auslegung des Geseßes angenorximen, daß solche gleichsam ausgesprochene Erklärungen, welche aqgemetn gehalten und, nicht gegen einzelne bestimmte Miiglieder einer Kirche gerichtet sind, nicht unter die §§. ? und 3 faUen.

Herr Dr. Dove _gretft weniger von allgemeinen Gesichtspunkten, Fondern mehr au? speziellen Einwendungen die Vorlage an. Einen Punkt in qug a"uf dre Rxckotskontrole habe ich schon berührt. Weiter ging er _qugcnd uber Artikel 1 hinweg, indem er bcrvorbob, es sei unbe- greeflagh, daß rnan das Geseß vom 11. Mai 1873 abändern one, da gl€lche Besttmmuygexr auch in anderen Staaten erfüllr Werden. FOM Ü OW nicbt nchtig. Wir wollen erst die Bestimmungen, die in aadersr Staaien gelten,'einführe11, um damit den bestimmten Nachweis zu lleferg , wie die preußische Regierung bestrebt ist, der; BVDW"! f_ur „eme friedliche Behandlung zu bereiten. ,Wenn wrrxtxs kunfttg wtxder über Kirchenpoliiik unterhalten und die qegenwa-rtige Vorlgge tft nicht zur Ausführung gelangt, so werden so'lcköe Dedyktwnen, wre Tie Herr 111“. Dove gemacht hat, am Plaße sem. Er ging ferner an den Kern der Maigescße über und beklagte bloß, *daß der Kern derselbe!) verloren gebe und die Schale übrig bleibe. Der Kern deri Margeseßa ist für ihn dieAnstellungsfrage, und m_tck) die Vorbildungsfrage. Ich kann mit Bezug auf letztere nur wiederholen, nzas :ck an anderer Stelle ausge1prochen habe, die Vorbüdungsfrage rst geregelt worden im vorigen Jahre nach dem Modus von BaiZen, aber «Uerdings nichk in der Weise, wie Herr Dr. Dove es jetzt mochte. Der Hadtscbe Modus ist genommen nach dem VorsÖYWL der thm nabZskebMden politischen Partei und wenn Sie UUch Pik drm K-opfe schütteln, ich wiederhole, der badisckze Modus ist von .A. W Z-_ ein _Weck drr Nationalliberalen. Die Gesichts- vuxikte, welchc die Regierung , leiten, sind nicht schwer zu verstehen. Wir versuchen dre Anstellung [etzt so zu regeln. wie sie in Baden 1860

ere elt ist, wir haben im vorigen Jahxedie Vorhildunqsfrage so ge- Iegeizt, wie sie in Baden 1889 geregelt tft. Auf dieser Basis trat der rieden ein zwischen der Karte. und dem bgdiscben Staat, ,Und wir aben abzuwarten, ob wem) tn Preyßcn em glxichxr geseßltcber'Zu- stand besteht, die Kurie bereit sein wtrd, den Bisckpofen dix Fkäbeit, die Mitwirkung drs Staates bei Axxskeliung per oberer Gejstkchenin Anspruch zu nehmen, wieder zu gewahren, dlc rhnen mJneuerer Zeit

t. . . entzogen ls als (1116 diese Betrachtungen, ist der Blick, der auf

Wichtiger, , ' ' tt 't, und die rage, wre w1rkt das Gese, die Zukunft gcr1che ts F sind seine FÄgan?

Wel es wir heute berathen, und wie . DUH) ist die Frage, welche die Regierung, anzusteuen harte, ebe fie die Vorlage einbrachte und dirse Frag? gewmnt, eme erhohte Bedeutung, wenn wir am Schluffe einer großrn "Akttyn stebcn und cnzf den zurückgelegten Weg der Berathungen zuruckleickxn. D9s Eninscbezdende ist der Artikel 1: Ertbeikt die Kurie den" Brickxvfen dle Crxnachttgung, die Mitwirkung déi Besehmxg drr Pfarrgmter ,und den gleicbstehenden Aemtern einiretan zu lassen, steÜt sich die Karte auf den Bode'n des Geseßcs, so ist klar, daß auch für den Gegner drs (_Gcseßes ein er- wünschter friedlicher, boffnungSreiÖer Zustand eintritt; dem) auch diejenigen, die Herrn Dr. Dove politisch nahe stehen, haben immer durchblicken lassen, daß, wenn die Voriage chs , crrcllh'x, was sie anstrebe, auck) fie selbst die Vorlage rßckwärts hilirgcnxwursdexi. In kirchenpolitischen Dingezr sind Prophexemngen bejoyders xchwrer1g, abxr nochmals ist zu konstatirrn, daß eirui Zustand etabltrt Mrd, den Wir alle mit volTer Frrude begrüßen wurdrn. Cin Theil der Schrcxnken, wache jetzt die Gesengebung gegen dte freie Bewegung der Kirchen errichter hat, sinkt man selbst dahin, „andere Schranken Wird _die' Königliche Staatsregierung fallen [affen konnen und auch die _Partezcn des Landiags werdcn gerne bercif sein, nachdem. auf dem wichtigsten Gebicte eine freundlickye Berührung eingetreten 1st, ,die Hand dazu z:: bieten, auch noch weitere Schwierixzkeitcxi zu beseitigen, Dariiber kann kein Zweifel herrschen. AÜerdmgs rst , von errn „Grafen vqn Brühl angeführt worden, man sol]? sich mcht Harm „iauséhen, die Vorlage würde nicht den Zweck erreichen, daß eme großere Anzaßk Von Geistlichen in die Seelsorge crnirrii. DJS gehe ich m grxviffex Beschränkung zu. Aber vcrgeffr-n durfen wtr_ ntchf,'daß wn im vorigen Jahre die Mittel grgeben Haben, nach Yleschtchrung erheb- liche Erleichterungen zu skhaffen, und Haß, ze lgnger “der Arx. 1 der Vorlage unausgefübrt Hlerbt, ie langer, die Bi1chöie es ablehnen, auf dem Boden chses Gefxyesßch m1i,der Regierung ins Einvernehmen zu setzen, Festo znebx fur die kathollsck)? Kirche die Schwierigkeiten, geeignete Krafte fur dir Seelsorge zu ver- wenden, naturgemäß wachsen. _ _ Was aöer nach der Auffassung virlrx Herren naHer K['regegüx erscheint, ist die zxveite Altcrnativr, die 11a1nlrch,_daß die-Bxscbofe eine Beseßung von geistlichen „Aemtcrn untcr stäatlicher Mitwukizng nicht eintrefen lassen und es in Betreff der Ernerxnurg von Gerst- licben so bleißt wie es bisher gewesen. Auch bst dickem, den be- rechtigten Erwariungen nicbt entsprechenden, aber mHgltkhen Zustande wird nach der Auffaffung der Königlichen Staatsregierung folgerxder Gewinn sich ergeben und unverfcbränkt hleiben. dre Erretxhung „eiiies Zustandes, daß eine Seelsorge für *die Kaiboliken mögirchzst, WTS [ck jchon vorher erwähnt Habe, ist durch Artikel "öder genenwaxtrgen Vorlage in Verbindung mit Artikel 5 der Novelle von 1880 die außreicbende Möglichkeit gewährt, daß den Kaiboliken, welckze von der Spendung- der Sakramente und von dem Meffeleien Tröstung und Heilkerboffen, dieselbe auch zu Theik Werde. Das ist ein Gewinn, den die Korsw- liken iHrerseits zu verzeiÖnen haken. Aber aucb das_Kynto der“ Königlichen Staatsregierung zeigt einen Gewinn, den_nqxultch, daß, trenn auf die angedeutete Weise eine Seelsorge ermoglicht ist, der Regierung nicht mehr der Vorwurf gemacht Werden kann, daß sie Schuld babs, wenn so vieie Katholiken ohne die Tröstungen der Re- ligion [eben und sterben und dieses irritireude und exciiirende Mittel._ aus der allgemeinen Bewegung entfernt wird. Wenn Sie sich das in vollem Umfange vergegenwartigen, so wcrden_ Sie den politisÖen. chanken würdigen, daß die Regirrung du_rch diesen Akt der Gese «. gebung s1ch auch des Druckes eniledigrn will, der „sowohx mnerHa 5 des Parlaments wie außerhalb desselben auf alle ihre Handlungen ausgeübt worden ist. , ' . Aber, meine Herren, wir pflegen bckanntkä) ber geießgeberxscben Maßnahmen mehr nach der schwarzen (1123 nach Yer rofigen Lire zu blicken. Die Sinaisregierung bar sic!) habe): mcbrxer Ansichi ver- schließen können und dürfen, daß durch hie NKÖTagsfubrung drs Art.1 auch Nachtheile, erhebliche Ngchtheile eintreten konnen. Die Nach- Tbcile smd zunächst für die Katholiken seibst unverkennbar. Unsere deutschen Gemeinden verlangen einen festrn Pfarrer_und der deuxfche Pfarrer eine feste Gemeinde; dariiber lit kem Zwmfeß und mogen auch einzelne Bischöfe seit Jahrzehnten eme andere Praxls haben, em- führen woüen, das Ziel und das Jdeczl, We1ch€s_unieren Gemeixxden und Pfarrern vorscbwebt, find unverandert gchlieben. Kl'czr warhe- vor Allem sein, daß wenn hier Seitens dxr Letter der Dwzeien em Wandek geschaffen würde, dem Kieruß jedenfaÜ'S der ausrcrc'lxnde Nachwuchs fehlen würde. Denn„ wie :ck schon in der K_ommtmon Hervorgehoben, der junge Katholik,'der sich dem theolognche_n Stu- dium widmet, empfängt im Allgemeinen die erste Anregung nicht von- sick), sondern von. den Eltern, und die Schichten unseres Volkxs. , aus- Welchen crfabrungömäßig die Mehrzaks ,der kaiboiricben Gerstltéoen hervorgeht; werden ihre Söhne mcthmer ungenxxffen Zukunft aus- selZen wollen, denn auch ihr Jdea['t1t und bleibt der Pfarrberr. Nun will ich nicht verkennen, daß drr Yedeqkén, xvelcbe anknupfcn an die frühere Thätigkeit der Bischofs txt (€an uxid Posen, dem Gedanken Raum geben können„a-ls wurde die mrssionirende Thätigkeit der katholischen Gaistlichxn :mmer mehr Pkaiz greifen, und ich kann es der konservasivrn Partei des andern Hauses nur bock) an- rechnen, daß sie auch nach dieser Richtung bin den warnenden Fingc'r“ dem Hause und dem Lande gegenuber erhoben hat. Ich kann „dem weiter hinzufügen, daß auch in zahlreichen Kreüen der Katholikext, namentlich außerhalb des Landtages, auch in leitenden Kreixcn die' ernste Besorgnis; bcstebt, daß, wenn der Art. 1 nicht zur Ausfuhrung gelangt, die Verhältnisse der katholischen (Gemeinden und der kaxbo- lischen Geistlichkeit schWLr geschädigt werden. Denn a1_xch „daruber berrscht kein Zireifel und es liegt ia der Natur der Verhaltnisjek daß die _ ich will mich vorficbtrg ausdrüäen _ mangelndx Fabiakeir der jüngeren katholüchen Geistlichen, sicb leiten zu lasset), m der Thal in einer für die katholische kirchliche Ordnung tmmrr unbe- quemar sicb gestaltendrn Weise bervoriritt und daß die Sch- sorge, die nach dem so enannien irischen MODUS namentlrcb in Posen eingeführt ist, ni Tdiejenigen Vortheile mit sich bringt, die, .wenn man die Sache im Landtage diskutiri, tbr zustbreiben möchte, sondern daß gerade in Posen, man die sog. Ma'wikare in katholischen Gemeinden zuweilen [ieber „ziehen als kommcn sieht. Verkcxmen wiÜ ich andererseits nichr, daß auch für den Staat aus der Nichtausfuhrung des Arr. 1 Naäytbeile einireien können _ in Welchem Umfang„stelß dahin _ aber waß ici) vor aUen Dingen als ficberen Nachthetl in Aussicht nehmen um?; _ und hiermit

wende ich mich vorzugSWeise an den Herrn Grafen Brühl und seine

Freunde _ das ist,_da_ß die Weiterenbvickelungsfäbigkeit unserer zrchenpolttischen Verhaltnisse im WLW der Geießgehung außerordenf- lich gehemmt sein wurde. Herr Graf Brühl hat es als einen Vor- zug der Vorlßge geruhth daß die _Vorlage nicht die Aufrechterhal- tung der Mataesetzaehung m fich schireße, daß ein Vorwärtsscbrciten Seitetis der Mehrheit des anderen Hanses in Aussicht genommen sei, daß die Vorlage fich rnehr als eine Art Abschlaaszablung darstelle und daß man von semxm Skandpunkte die Hoffnung auf weitere Vorlagen hegen kann. MexneHerren, das find grwiß aUes ganz treffcnde Worte, aber doch febkt ibmn die richtige Beleucbfung. Ich wieder- hole: Wie Aenderungen gn der kirckxrnvoiitischn Gesetzgebung können nur_durcj) neue_Geselze emireten und jede Regierung, die diese Wege Hetriit, un'? meines Erachtens auch jede politifxbe Partei, muß sub fragen: wre _denkt nian fick) eine legislative Arbeit in der Landrs- vertretung, nne grupptreq fick) die Parteien, mit denen die Regie- rixng Geseße machen MU“? Bei der Beantworrung dieser Fkk)“ Wild auch Herr „Graf Brühl nicht verkennen, daß das Ruck- graf der gegenwartigen kjrcbenpolttischen Gesetzgebung in der

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