1883 / 185 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Aug 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

' Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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R Das „Abonnement beträgt 4 »“ 50 H n für das Dicrteljahr.

FEInsertionspreixx für den Kaum einer Drurkzeilc 30 „3. J

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Berlin, Donnerstag,

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den 9. August, Abends.

ZZ Alle Poß-Anßaltm nehmen Bestellung an; 7 Y für erlin außer dtn post-Jnßaltrn auch dir Cxpr- Z'

dition: 827. Wilhelmsiraße Nr. 32.

1ZZ3.

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Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben im Ngmen des Reiches den Kaufmann James O'Hagan zum Vtze:Konsul in St. Nazaire (Frankreich) zu ernennen geruht.

Dem Herrn G. Harrison Smith ist das Exeßrxatur als Vize- und Deputy-General-Konsul der Peremtgtßn Staaten von Amerika in Berlin Namens des Muhs ertheüt worden.

Dem zum Konfu[ der Republe Chile in Berlin ernann- ten Kaufmann Georg Voten 1st das Exequatur Namen?- des Reiéhs ertheilt worden.

Geseß, - Zetref'fTriödie Konsulargerichtsbarkeit in Tunis. Vom 27, Juli 1883. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Rejchs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Retchstags, was folgt:

von 4 «46. (für 100 kJ) für frische Datteln und Mandeln (Nr. 2511. 1 des oUtarifs), für getrocknete Datte n, Mandeln, Vomeranzen und Granaten (Nr. 2511. 3 des Zolltarifs), für Oliven (Nr. 259. 1 des „8011- tarifs), für Speiseöl in Flaschen oder Krü en (Nr. 26 a, 1 des Zoll- tari s), für Olivenöl in Fäffern.(Nr. 26 a. 2 des Zolltarifs) . allgemein in Kraft, und kommt daher der in ]ßner Bekannt: machung angeordnete Nachweis über die Herkumt der daselbst bezeichneten Waaren in Wegfall. Berlin, den 9. August 1883. Der Reichskanzler.

In Vertretung: v o n Burchard.

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Es starben in Kairo an der Cholera,bi§ Dienstag Morgen 78 Personen, bis Dienstag Abend 53; m Alexandrien 21; in Suez 5; in Jézma'ilia 1; in Rosette 15; in den übrigen egyptischen Ortschaften 456 Personen. Von den eng- lischen Truppen starben 5 Soldaten.

Der Verlauf der Krankheit in Egypten war vom 23. bis zum 29. Juli folgender (vgl. Reichs-Anzeiger Nr. 165,

Z Die .dem Konsul des „Deutschen Neicös in Tunis für "„ die Regentschaft Tunis zustehende Gerichtsbarkeit kann mit Zustimmung des Vundesraths durch Kaiserliche Verordnung eingeschränkt oder außer Uebung gesest werden. Urkundücb unter Unserer Höcbsteigenhändigen Unterschrift und beigedxucxtem Kaiserlichen Infiegel. Gegeben Bad Gastein, den 27. JUN 1883. (148) Wilhelm.

In Vertretung des Reichskanzlers: Graf von Haß feldt.

Bekanntmachung.

Auf Grund Allerhöchßer ErmäYigung und nac!) ein- Jeholter Zustimmung der verbünheten egierungcn hat zwischen em Reichskanzler mzd der Kömglich spanischen Regierung ein Uebereinkommen dahm stattgefunden, daß unter Vorbehalt der späteren Ratifikation des HandelS- und SchiffahrtHvertrages zwischen dem Deutschen Reiche und Spanien vom 12. Juli d. I. der deutscheZoUtarif und der dem Vertrage beigefügte Tarif „4. auf die Einfuhr von Gegenständen spanischer Herkunft in Deutschland vom 14. August d. Js. ab vorläufig Anwendung finden werdep, während unter dem nämlichen Vorbehalt vyn dem glexchxn Tage cxb dte zweite Abtheilung des spa- mschen Zvlltarxfs auf'dte Einfuhr von Gegenständen deut- scher Herkunft m Spanten Anwendung finden wird. „Demgemäß werden von diesem Tage ab die nachstehend beze1chn_eten Gegenstände bei ihrer Einfuhr in Deutschland aZZemUn zu den folgenden ermäßigten Zöllen zugelassen, und z r: _ frische Weinbeeren zum Tafelgenuß - Tafel- traubexx - (Nr. 9 f. des ZoUtarth) ....... zum Zollsaße von 4 «FH (für 100 YZ), grobe Korkmaaren„(Nr. 13 i'. des ZolXtarifs) . « Korkstopfen, Korksohlen, und Korkfcbnißereien' (Nr. 13 8- des Zou- tarifs) ......... .„ JENS", Korinthen und osinen (Nr. 2511. 2 des ZolXtarifS) . . . . Chokolade (Nr. 25 ]). 1 des ZoUtarifs) . . . . Johannisbrot (Nr. 25 y. 2 des Zolltarifs) . . . 2

Gleichzeitig treten die nachstehend aufgefü rten, in der Bekanntmachung vom 30. Juni 1883 (Central [alt für das Deutsche Reich Seite 221) beze1chneten ermäßigten Zollsäße von 10 „FH (für 100 kg) für frische Weinbeeren, andere als

zum Tafelgenuß (Nr. N. des ollxans),

für 'frtsche Apfelsinen, Citronen, Limonen, Pomeranzen, Gra- natxn (Nr. 2511. 1 des Zoll- tartfs),

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173 und 176):

Z u l i Z Datum 6521?!“ 4 23.1 24. x 25. x 26. K 27. 128.128. _ „. Damiette. . 8 11 5 ' 4 1 31 - 32 Mansurak) . 7 13 12 12 2 7 -- 53 Tantak) 5 16 28 30 28 29 46 182 Alexandien . -- 2 2 - 1 1 4 10 IIIA . . . - 33 21 6 9 12 17 98 Cbrhm-elKum - 117 71 48 105 92 71 504 Ghrzeh 68 95 55 56 8 24 51 357 Kairo . . . 427 463' 367 363 317 302 322 2561 Mahlakébrr . 46 66 56 -- - 56 84 308 Suez . . . 1 1 - - - - 3 5 JSMa'jlia . , 1 2 -- _ 3 3 4 13 Indenübrigen infizirten Ort- ! . , [ schaften 82 54 86 120 112 59 251 764 TWWLGO ! | 1 1 ] sammUumme 645 873 703 6391 586 588 853 4887 In Alexandrien ist eine „Commission supérjeurs extra-

oräjnajrsé gebildet worden. Dieselbe seßt sich zusammen aus den egypttschen Mimstern, den 3 englischen Generalen, welche an der Spiße der OkkupationSarmee, der egyvtisthen Armee 'und der egyptischen Gensd'armerie stehen, sowie dem Polizei- Präfexktxn von Kairo. Die Kommission hat den Zweck, ein emhettltchcs Zusammenwirken aUer egyptischen Gesundheits- behörden herbeizuführen.

Nachdem in Aden gegen Provenienzen aus Bombay Quczrantänemaßregeln angeordnet worden sind, Werden Sch1ffe, welche aus einem unverdächtigen Hafen kommen und Aden WW. 1). Mts. verlassen haben, in Egypten zum freien Verkehr zugelassen.

' Aus der Türkei werden folgende Veränderungen in den ther geltenden anrantänevorsckzriften gemeldet:

1) Ylle Sch1f1e, wclche Cholerakranke an Bord haben 05er a1tswelchen Todesfäüe an Cholera vorgekommen find, konnen den Lazarethhafen nur nach VoUendung einer Kon- Zusrsnaz von 25 Tagen und nach gründlicher DeHinfektion ver- a en. '

" 2) Lazarethhäfen erhalten je zwei schwimmende Hospitäler fur etwmge Cholerakranke.

3) Me Schiffe, nzelche aus infizirten Häfen kommen, sind gehalten, 1hrßPaffag1ere und Waaren im Lazareth auszu- schtffen und eme ngrantäne von 20 Tagen mit Desinfektion durchzuxnachen. Diejenigen _Schiffe, welche sich dieser Maß- rßgel nzcht „unterwerfen und m Quarantäne auslaufen, event. due Rückretsx “nach den infizirten Häfen antreten, um eine neue Paffagterfracht zu nehmen, werden während der ganzen Dauer der Epidemie in einem Hafen der Türkei nicht mehr zugelassen.. * _4) Eine vierte Lazarethstation sol] auf einer Jnselßes Archxpelagus eingerichtet werden, um das Lazaretl) von Vexrut zu raumen.

5) Die mit weimaligem ärztlichen Besuche verbundxye 24 stündige Beoba tung, welcher in den Dardanellen Schtffe aus verdächtigen Häfen und nach in Smyrnq oder Beirut Zeslttandener Quarantäne unterworfen find, bletbt_ aufrecht er- a en.

so zahlt er für 100 Stück 65 .

Anmerkung. Verlangt der Yllpflichtige die Auszählung,

Me Nummer 19 des Reichs-Geseßblatts, welche von heute ab zur AUSgabe gelangt, enthält unter ' , Nr. 1510 das Gesetz, betreffend ine Konsukargemchts- barkeit in Tunis. Vom 27. Juli 1883; unter_ _

Nr. 1511 den Allerhöchsten Erlaß, betreffenh dxe Zah- lungsanweifung dec Vergütungen für 7312 durch dte T_ruppen- übungen entstehenden Flurschäden. Vom 24. Jun 1883; und unter

Nr. 1512 die Bekanntmachung, betreffend die Ueber- einkunst mit Luxemburg wegen gegenseitigen Markenschußes. Vom 2. August 1883.

Berlin, den 9. August 1883. ,

Kaiserliches YosZ-zZettungs-Amt.

Beißiikg.

Königreich Preußen.

Auf den Bericht vom 9. „Fuß 1). J. genehmige Ick) hier- durch, daß der Zinsfuß der Settens des Kreises Beuthen auf Grund des Privilegiums vom 17, November 1875 (Geseß- Samml. 66 1876 S. 33) ausxxegebenen Kreisobligationen, so weit dieselben sich noch 1m Umlaufe befinden, gemäß dem Kreistagsbeschluffe des genannten Kreises vom 30. März d. J. von viereinhalb auf vier Prozenkherabgeseßt und diese Er- mäßigung auf den Kreisobligattonen und der laufendeü Zinsscheinreihe vermerkt werde. Me sonstigen Bestimmungen des erwähnten Privilegiums und der auf Grund deffelben ausgefervgten „Obligationen, insbesondere auch hinstchtliä) der Tixgungsfrrst, bleiben unberührk. _

Dtejer Erla ist , Fach Vorschritt des, Geseßes vom 10. Apml 1872 ( eseß-Samml. S. 3577-31! “veröffentlichen.

Bad Gastein, den 18. Juli 1883.

W i lh e l m. Für den Minister des Innern:

von Goßler. von Scholz, An die Minister des Innern und der Finanzen.

Ministerium für Landwirthschast, Domänen - und Forsten,

Statuten

der Königlichen Landes-Baumsébule und der Gärtner- LeHranftalt zu Potsdam.

Seit Erlaß dxs revidirten Statuts der Königlicken Landes-Baum- schule und der Ggrtner-Lebranstalt zu Potsdam vom 3. Dezember 1872 haben Verschredene, zum Theil in der Weiteren Entwickelung der ökzetckxnetenYnstalten beruhende. zum Tk)_eil durch das Fortsckyreitcn dxr gartpernchen'Kunst und Wissenschaft bedingte Verhältnisse das Bedurfmß zu emer abermaligen Revifion und Vereinfachung des Statuts hervorgerufen.

Untex Aufhebung des Statuts vom 3. Dezember 1872 treten deshalb dre nachfolgenden Bestimmungen in Kraft.

1. EinleLitung.

§. . Unfer_ dxr Oberaufficbt der Königliéhen StaatSregierung und unter M11wtrkung der Verwaltung der Königlichen Gärtxn zu Potsdam und de; Vercins zur Beförderung des Gartenbaues m den Königlich preußixcben Staaten zu Berlin, bestehen bei Potsdam: 1 eme Landes-Baumscbule, 2 eine Gärtner-Lehranstalt.

Beiden Anstalten sind durch 'die Allerhöchste Ordxe vom 20.August 1823 als Stiftun en zu gemeinnüyigen Zwecken dle Rechte der Korporaüonen und die orzüge der üskalisthen Anstalten ver- liehen worden, '

11. Zweck und Einriäytung der Anstalten. „4. Landes-BZaumschule.

Die Landes-Baumschule bat die Anzucht _und Verbreitung der Obstbäume, Fruchtsträucbxr, Schmuckgebölze, sowie die Kultur nüßlicher Holzarten zum ZWeck. Ste beschafß zu gxoßen Oßst- und Parkanlagen,. zur Bepflanzung von Wegen und offentltchxn'Plaßen, zur Hersteüung erfolgreicher Schxxkz-Pflmzzungen 2c. daß nothtge aterial an Bäumen und Sträuchern m mögllchfter Woblfetlheik. Sie bietet allen Unter- nehmern, welche fick) :mt tbren Bestelxungen an fie wenden, eine auf große Unternxbmungen berechnete blllige und solide Bezugsquelle. Dies schließt_ jedoch nicht Ms, daß fie lhre Produkte und Vorräthe auch in klemeren Quannfaten verwarf et, ohne den' Betrieb der Pcivatunternehmer von BaumschulZn zu eeinträchügen.

Die AufsteUung von Mutte'rstai'mmen und Musterhäum , d' Formbildung der Obstbäume, die Obstbaumpflege, die AnstelXuTx volt? Versuchen zur Ermtxtelung dex einträglicbsten Kulturmetboden, zur Kultur yeuer und wwtbstbaftlnb nüßlicber Baum- und Gebölzarten b1[derchem§ ?elsHYUiches Zkhejjtl ihrer A:;jgabe.

' cr ex 11 _- u_n u ergarten oll u leick) u Benn uns denn Unterncht fur dre Eleven der4©ärtnev8e§ransta1trdienen. B

Die den ZWecken der LandeSÉZ-um chule dienenden Grundstüäe smd theilS, Wte das eöemalige Pfarrgebö zu 'Uli-Geltow, Eigentbuuj: der Anstalt, theils, wie die Baumschule zu 5Illt-Geltovo und der vo

. rk de_r Gartner-Lebranstalt bewirtbscba tete Mustetgakten “m WWW bet Poxsdam, von der Landes-Vaumfscbule qepaädket-