Bekanntmachungen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein- fuhr über die ReichSgrenze.
Amtlichen Mittheilungen zufolge, ist die Rmderpest m Breslau, preußische Provinz Schlesr_en, festgestellt worden. Die in dem Geseße- vom 7. April 1869 (Bundes-oGesexx blatt Seite 105) und in der Instruktion vom, 9. Zum 1873 Reichs-Gese bl-tt Seite 1472 vyr esehenen Sxcherheits- und ilgungsma regeln find an en 111 ztxten sow1e an den durch die Seuche bedrohten Orten zur Ausführung gelangt. Berlin, den 17. Oktober _1883. Der Re1chskanzler. In Vertretung: von Boetticher.
Personalberäuderungeu.
Königliäx Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Verfevungen. Im aktiven Heere. Baden-Badcn, 11. Oktober. v.Rohr, Pr. Lt. k 13. auido des Garde-Gren. Regis. Nr. 1, unter: Entbmd. von dem Kommando als Adjut. bei der 2. Gardß-Jnf. Brig.. in das 3. Garde-Gren. Regt. versetzt. v. Rol) rscbezdt, Pr. Lt. vom 3. Garde-Grcn. Regt., unter Stellung 9: 18. aum“. des RegtS., als Adjut. zur 2. Garde-Inf. Brig. kommatzdtrt. ,
Durch Verfügung des Krieas-Mmßstermms. 9. Oktober. Filtner, cug-Pr. Lt. vom Art.!Oepot m Breslau, zuxn Art.Depot in Torgau, röblicb, Zeug-Pr. Lt. vom Art., Depot m Hannyver, kommandirt in Oldenburg, zum Art. Depot tn Breslau, Meter, Zeug-Pr. Lt. vom Art. Depot in Cöln, zum Art. Depot in ._H'an- nover, untcr Kommandirung nacb Oldenburg zur Verwalt. des Fxltal- Art. Depots daselbst, verseßt.
Königlich Vanerlsäxe Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven ecre. 9. Oktober. Volk, Hauptm. 6. 1a. auirs des 1. Fu -ArtiUerie-Regiments und Direktor der Geschoß- fabrik zum Dire tor des Hauptlaboratoriums, Frhr. v. Brandt,
arakteri. Major 9.13 anita des 3. Feld-Art. egts. und Unter-
irektor er Gewebrfabrik, unter Verlei . cines Patents seiner Charge, zum Direktor der Ges oßfabrik. Lenz, Hauptm. 9. 10. suits des 1. Fuß-Art. Regts. und 5 eferent bei der Jusp. der Art, und des Trains, zum Unter-Direkwr der GeWbrfabrik, Stinglwagner, Hauptm. und Comp. Chef des 2. Fuß-Art. Regts., unter Steüung S 19. suits dieses Truppenjheils, zum Referenten bei der Jnsp. der Art. und des Trains, ernannt.
xn!- (Königlich Württembergisäxeß) Armee-Corvs.
Ernennungen, eförderungen und Versxsungen. Im aktiven Heere. 3. Oktober. Frhr. v. Ziege1ar, Sec. Lt. im 7. Inf. Regt. Nr. 125, in das Inf. Regt. Nr. 126 verseßt. 5. Oktober. v. Neidhardt, Hauptm. 91a suite des General- stabes, untcr Enthebung von seinem Kommando zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe und Wiedereinrangirung in den General- stab, in das Kriegs-Ministerium, Münzenmaier, Pr. Lt. im Feld- Art, Regt. Nr. 29, unter Beförder. zum Hauptm, in den Generalstab verseßt und, unter StelLung 9. ]a. 511an desselben, zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe, kommandirt.
.Im Beurlaubtenstande. 8. Oktober. Damcke, Sec, Lt. dcr Res. des Train-Bats, Nr. 13, Huber, Sec. Lt. von der YFM? Inf. des Res. Landw. Vats. Nr. 127, zu Pr. Lts. be-
: er.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 8. Ok- tober. v. Marchtaler, Gen. Lt. und Commandeur der 13. Art. Brig. in Genehmigung seines AbschiedsUesucbes, mit Pens., v. Milz, Oberst a ]u. guido des 3. Inf. Regts. Nr. 121 und Plaß-Major von Stuttgart, in Genehmigung seines Ab chiengesucbes mit Pens. und mit der Regim. Unif. zur Dis . geste t. und Commandeur dcs Train- ajs. Nr. 13, unter Verleihung des Charakters als Oberst, der Abschied mit Pens. und mit der Unif. des Ulan. Regis. Nr. 19 bewilligt. Keller, Major und Bars. Commandeur im Inf. Re t. Nr. 126, in Genehmigung seines Ab- schiedßgesuches, unter Ver eibung des Charakters als Oberst-Lt. mit Pens, und mit der Regts. Unif. zur Disp. gestellt. v. Rosch- mann, Oberst z. D., zuleßt Bez. „Commandeur des 1. BW. Landw. Regis. Nr. 122, die Erlaubmß zum Tragen der Unif. des Landw. Regts. Nr. 122 ertheilt.
Jm Beurlaubtenstande. 8. Oktober. Scholl, Sec, Lt. von der Landw. Inf. des Re). LandeaTS. Nr. 127, Wunderlich, Sec. Lt. der Nys. des Inf. Regts. Nr. 124, der Abschied bewilligt.
Jm Sanitätscorps. 8. Oktober. Schöner, Ober- StabSarzt „1. Kl. und Regxs. Arzt des Inf. Regts. Nr. 121, der Abschied unt Pens. und jmt der Unif. dcs Sanitätßcorps bewiUigi. Glöckler, Stabßarzt der Landw. im 1. Bat. Landw. Regts, Nr. 120, der Abschied bewilligt.
Yichtamtliches. Deutsches Reith.
. Preußen, Berlin, 17. Oktober. An dem gestrigen Dmer bet Sr. Majestät dem Kaiser und König nqhmey, wre „W. T. B.“ aus Baden-Baden meldet, Ihre Kömgltchen Hohetten der Großherzog die Großher ogin und der EFYZroßhberzog Jon EBULPÉ fder Fürst uFd die riZzessin von c energ, er r 1 o von reiur, 1). b" und ZertÜthée FOekaHTheilb J F 9 . r m“
eu e n e as iner ei rer Ma'e tät der Kaiserin und Königin statt. h 1 s
" _ Nachdem die in der Anlage 1) zur Dienstanweisung sur dre preußischen Musterungsbehörden vom 24. Febrüar 1873 enxhaltene Zusammenstellung derjenigen Bestimmungen, welche m Bezug -auf die Militärverhältnisse An- zumustern der zu beachten smd, mit den Festseßungen der Weßr- uud I.???eroydnung in Einklang gebracht, sowie auch be- Ug ich der txthetlung vervollständigt worden ist, welche die „usterungsbehörden den Landwehr-Vezirks-Kommandos über dje Anmusterung der SchiZsführer zu machen haben, sind, wie wir dem „Armee-Perordn.-_ [.“ entnehmen, die deuts chen See: nzannSämter m Betrexs der Anmusterung von Militärpftick): ttgen bezw. von Mann (haften des Beurlaubtenstandes mit nachstehendxr Zkysxrukxion versehen worden:
1) Dre 111tärpft1cht beginnt mit dem 1. Januar des Kalenderja res, 1n welchem der Wehrpflichtige das. 20. Lebens- ]ahr vollen e_t xznd dauerx sy lange, bis über die Dienstpflicht Y ZF? Lpfttckthgen endgülng entschieden ist (§. 20 Nr. 2 der
a ung .
2) Junge Leute, welche fick) noch ni tim militär i - tigen _Yltex befi_nden, dürfen für eine überchden ZeitpunYfidés Emtruts m dteses Alter h_inausliegende Zeit nur insoweit *angemuftert werden, aks sxe eine_ Bescheinigung des Civil- Vorfißenden der Ersaßkommfffion 1hres Gestellungsortes dar-
v. Schönlin, Oberst-Lt. _
über beibrinkxen, daß ihrer Abwesenheit für dte beabstchngte Dauer gesetz iche Hindernisse nicht entgegenstehen (§- 3 der Kontrolordnung. _ _ . 3) Junge eute, welche das militärpfltchttgeYltqr bere1ts erreicht oder überschritten haben, dürfen nur ür dte Dauer der ihnen bewiüigten Zurückstellung als Sch**ffer oder als Schi sleute zur Anmusterung zugelassen werden (§. 4 Nr. 4 der ontrolordnung; J. 27 und 31 Nr. 6 der Ersaßord-
nung). „ „ ,
4) Der Anmusterung solcher Leute, xvqlche M) 11,11 BLW eines ihnen von der Ober:Ersaß-Komm1sstfotx oder im Auf- trage der leßteren von der ErfaH-Kommtsfton voszogenen und unterstempellen Ausfchließungsz AUSWUÜSTUULZJ EMH- Reéervescheines 2. Klasse oder SeewehrschzxmesUbeftndem odxr weche durch EntlassungSpapiere nachchtwn kqnnen, daß sT?- ans allen Militärverhältnissen angeschxeden smd, steht aus militärischen Rücksichten kein Hindernis; entgegen.
5) Mannschaften der Reserve, andwehr UNd Seewehr, sowie der Ersaßreserve 1. Klasse sind betAnmustxrungen durä) die Seemannsämter von der Abmeldung betm Bezxrks-Feldwebel entbunden.
Von jeder Anmusterung der vorgenannten Mannschaften. sowie der vorläufig in die Heimath 6eurlaub_ten Rekruten und cFreiwiüigen und der bis zur Entschetdung über ck)? ferneres Militärverhältniß zur Disyosition der Ersaßbehorden ent- lassenen Mannschaften (§..5 Nr. 41). und 0. der Kontxolyrd- nung) durch die Seemannsämter haben leßxere demumgen Landwehr-Vezirkskommando von welchem dte Betreffendetx kontrolirt Werden, sofort Mittheilung zu warben und dave: die Tauer der Amnusierung anzugeben (§. 10 Nr. 7, §. 15 Nr. 4 und §. 7 Nr. 10 der Kontrolordnung).
6) Mannschaften, welche zur Di9pofition der Truppen- oder Marinelheile beurlaubt sind, dürfen ohne besondere Genehmißung des zuständigen Landwehr-Bezwkskommandos Weder as Schiffer noch als Schiffsleute zur Anmusterung zugelassen werden (§. 7 Nr. 8 der Kontrolordnung).
7) Bei eintretender allgemeiner Mobilmachung haben alle Militärpflichtigen (s. Nr. 1), sämmtliche Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Armee und Marine (Seewehr 2. Klasse einbegriffen) sowie die Manns aften der Ersaßreserve 1.Klaffe, welche sich auf See oder im Uslande befinden, so schneÜ als möglich in das Inland zurückzukehren und sich beim nächsten Vezirks-Feldmebel zu melden (§. 27 Nr. 8 der Ersaßordnung, §. 7 Nr. 2 und §. 15 Nr. 5 der Kontrolordnung).
Soweit die Mannschaften dem Beurlaubtenftande der Marine (Seewehr 2. Klasse einbegriffen) angehören, kann die Anmeldung außer bei dem nächsten BezirkS-Feldwebel auch bei den Marine-Stations-Kommandos zu Kiel oder Wilhelmshaven oder bei der “Werft in Danzig erfokgen.
Die gletche Verpflichtung zur sofortigen Rückkehr von Se_e oder aus de_m Auslande liegt, sofern bei ausbrechendem Kmege durch Katserl1che Verordnung die Ersaßreserve 2. Klasse oder der Landsturm aufgebsten wird, alTen hiervon betroffenen Mannschaften ob. ,
Wer an der pünktlichen Rückkehr verhindert sein solLte, hqt „slch hierüber durch zuverlässige Atteste auszuweisen, w1dr1genfalls er Strafe nach der Strenge der Geseße zu ge- wärtigen hat.
, 8) Da sich wehrpflichtige Deutsche über den Zeitpunkt des Eintritts in daS1nilitärpflichtige Alter hinaus auf fremden Schiffen nur dann anmustern lassen dürfen, wenn sie durch ein Alle| der zuständigen deutschen Behörde (Ersaßkommission oder SeemannSamt) darthun können, daß der Uebernahme ch betreffenden Schiffsoienstes von deutscher Seite kein Hmdernisz entgegensteht, so haben die Seemannsämter vor Aus- stellung eines derartigen Attestes stets die Militäroerhältniffe her Betreffenden einer sorgsamen Prüfung zu unterziehen; mgle1chen ift das qu. Attest stets mit einem genauen Signa- lement des Inhabers zu versehen.
_ In dem durch das Ministerialblatt der inneren Ver- waltung (18 1882, S. 209, veröffentlichten, an den Ober-Prä- fidxnxen der Provinz Westpreußen gerichteten Erlasse des Mmtftxrs des Innern vom 24. Juni 1). I. ist bezüglich der Verpfltchtuyg der Polizeibehörden zur Reinigung der_Ponl1ze,igef,angenen vor der Ablieferung an das Justtzgefqngmß zm1schen denjenigen Fällen unterschieden, in welcYen dte_ Adl1eferung des Gefangenen aus dem Polizei- gefangntsse erfolgt und denjenigen, in welchen eine fest- ge_non_xmen_e Person, ohne vorgängige Aufnahme m das Poli: ze1gefangn1ß, m das Zystizgefängniß eingeliefert wird.
Verschtedene Pohzexbehörden haben unter Berufung auf den gedachten Erlaß 1lch geweigert, die Reinigung solcher Per- sonen zu ubernehmen, welche der gerichtlichen Gefängnißverwal- tung Seixen's dxr Poltzeibehörde, ohne vorherige AufncHlZme in das Poltzetgefangmß, zugeführt werden. Der inister dxs Jnne_rn erachtex m einem Cirkularerlaß vom 13. v. W- dtese We1gerung für unbegründet, da nach den Minißerial: Erlaffen vom 30, November 1827, vom 14. November 1833 ux1d vom_ 22. Marz 1859 die Polizeibehörden verpflichtet seien, d1e von 1hnen _an andere Behörden abzuliefernden oder zum TransPort besxrmmterx Personen frei von Ungeziefer zu über- geben. In d1eser Hmstcht sei durch den §. 128 der deut- schen Strafprozeßordnung, welcher die unverzügliche Vorfüh- rtzng der" Festgenommenen vor den Amtsrichter vorschreibt, mchts geandßrt worden. Die Polizeibehörden müssen daher, werzn durch_1hre Beamte und ohne Veranlaffung der Justiz- behörden die Verhaftung erfolgt, den Festgenommenen in remem_ Zustande an 'das Gerichtngfängniß abliefern (affen, gle1chv1el, oh derselbe m das PolizeigefängnZß aufgenommen war oder mcht.
_A,Uch „m dem FaÜe', ijn welchem etwa ein Beamter einer Poltze1behorde ohne Mttwrrkung dieser Behörde eine Person fésknehmen und upmtttxlbar an das Gerichthefängniß ab- ltefern sollte, erschemt_ eme AUSUahme von der allgemeinen Regel, nach welcher Zne Polizeibehörden zur Reinigung der von MM, an has Gerxchthefängniß abzuliefernden Gefangenen verpfltchtet stxtd, mcht begründet, zumal in dem Cirkularerlaffe vom 11- JUK 1881 a_11g_emein angeordnet ist, daß die von den Or anen des Poltzez- und Sicherheitsdienftes festgenom- menxn, exsonen mcht dlkth dem Gericht, sondern zunächst der Yyltzetbehorde des_Aufgre1fungsortes zugeführt werden soÜen. 7me Ausnahme b1ldet nur der in dem Cirkukarerlaffe vom
. August 1880 gedachte Fal1 der direkten Ablieferung fest- genkm'meper _Personen durch GenSd'armen. Diese AuiZ-nahme Yt Edlßkck) 1m Interesse des Dienstes, also im allgemeinen
FUSMWWÜL LZmacht worden, und wenn dieselbe eintritt, wird we er der (Hensd UM), n_och_ die Polizeibehörde des Aufgrei- fungsortes, Mlck)? mcht m der Lage war, die Reinigung des
Festgenommen zu veranlassen we en der Reini ' un Anspruch genommen werden ,könnZn. g JSkOÜM m
_ Der Kaiserliche Gesaydte am Königlich gri “ Hofe, Freiherr von den Br1_ncken, _1st vom MUMM Athen zurückgekehrt und hat dte Geschäfte der dortigen g,;
sandtschast wieder übernommen.
_- Der iei e Gesandte der Vereinigten Staaten Amerika, SaLgx-Zt- ist'vom UrLQUb- nach Berlin WFL kehrt und hat die Geschäfte der Gexandtschaft wtederübq. nommen.
_ Das „Marine-Ver.-Bl.“ veröffentlicht folgende NW richten über Schiffsbewegungen (das Datum vorck. Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang M dort). SM. Knbt. „Albatroß“ 27/7. Santos_20_/8„ _ 25/1 San FranciSco 10./9. (Poststation: Montemdeo []]-WMW) S. M. S. „Carola“ 13/8. Kapstadt.18./8. _ („:,/10,2;- 5./10. _ 9/10. Plymouth 10/10. _ nach K_xel. ( station: Kiel.) S,M.S. „Frßyg*f.„ I| telegraphtscher richt zufolge von Bahia nach Qattr m See gegangen. (Po * station: St. Thomas [Westmdxen]). S. M. Knbt. “Hyäne"? 12/5. Apia. Beabsichngte am_ 27/6. nach TonaazugehW (Poststation: Sidney [Austrglten].) S. M. Knbt. „Jltis“ 16./8. Shanghai. Leßte Nachm'cht'von dort 30/8. „(Poststatwm Hongkong.) S. M. S. „Le1pz1g“ 12/8. Wlad1wost0k14/8, *“ „ 19/8. Wusung Rhede 1/9.“ __ nach .Chefoo. M station; Hongkong.) S. M. Arz. „Loreley“ 24/9, W Kale!) 24/9. _ 25/9. Konstaxttmopel 28/9. _ M' Vuyukdere. Letzte 'Nachrtcht von 'dort 10), (Poststation: Konstantinopel.)"S. M. S. „Marte“ 2./8.P ;? Arenas 16./8. _ nach Sud-Geormen. _ Befindet
telegraphischer Nachricht zufolge in Montevßdeo. (BMW." Panama.) S. M. S. „Moltke“ 2/10. Ktel. (Poßßx Kiel.) S. M. Knbt. „Nautilus“ Kiel15/10. S.'1
„Olga“ 16 /8. Rio de Janeirz) 27/8. _ 27/8. Ilha 13/9. _ 13./9. Rio de Janetxo. _ Beabstchtigte am * nach Bahia zu gehen. (Poststation: St. Thomas [Westin S. M. S. „Sophie“ Wilhelmshaven 14./10. S. “1" * „Stein“ 19/9. Kapstadt 22/9. _ nach Singapore. '. station:21den.) S. M. S. „Stofch“_8./8. Wusung. _ 11/1 Nachricht ans Hongkong. („o_stftatwn: Hongkong.) S.! Knbt. „Wolf“ 16./8. Shang m. (Poststatwn: Hongkonz.)
Kiel, 16. Oktober." (Kl. tg.) Se. Königli» Hoheit der Kronprinz von * ortugal nebst 0 , traf heute mit dem dänischen Postdampfer„Freya“ von Ko , hier ein und reiste mit dem Frühzuge über Hamburg 11111 Amsterdam weiter. “ x
Das Kanonenboot „Nautilus“ ging gestern Naa»; mittag nach Australien, zunächst nach Plymouth, in See.
Sachfen=Weimar-Eisenack. Weimar, 16. Oktobex * Au (Tl). Corr.) Von den Vorlagen, die den Landtagdes'k WL Großherzogthums nach seinem Zusammentritt am 22. d. M' M alsbald beschäftigen werden, nimmt die hervorragendste Stelle W 13er Etat für die mit dem 1. Januar k. J. beginnende dre'v UW, jährige Finanzperiode ein, und neben diesem der Entwurf von1 eines neuen Steuergeseßes, in dem, entsprechend einem_vom werde- Landtage gxäußerten Wunsch, verschiedene Steuerstufen tmealx MM und anstezgendex: Steuersäßen an Stelle des bis: ' 'herégen emhxithchxn Steuersaßes ein Mhrt werden '"" oYen, sowett mes_ ausführléch er ec'xxx, SWM tmrd den Landtag eme Erhöhung der Vesokwm der
Verwaltungsbeamtcn beschäftigen. Diesekbe ist "M“» C1 W Ausstellung der Etats den Anschlägen zuGrunde gx)» W» den Etat selbst betrifft, so ist dieser in seinen allgeme'mux Ver- hältnissen als sehr günstig zu bezeichnen. Mit Rückstäzt auf den Umstand , daß die Steuergeseßgebung übxr die Einkommensteuer neu geregelt werden soll, lk allerdings eine Verminderung der Einnahmen und der direkten Steuern vorgesehsn worden" während dieselbe i!, Voretat mit Über 1 700 000 0/6 einge ellt war, ist sie imEF wurf des Etats um 250 000 „FQ niedriger, nur mit 1 520000 vorgesehen; ferner ist die Erhöhung der Beamten-Besoldunge in Anfaß zu brin en, die sich auf 107 000 „46 beläuft. T “' dieser beiden Voten zu Ungunsten des Etats im Vera! mit dem vorigen Etat schließt der Entwurf mit einem Uebex s chuß von 38 826 ck11 jährlich ab. Dieser Abschluß wird erster Linie bedingt durch'die Steigerung der Einnahme! aus den Reichssteuern, dte mit einem Mehr von W 369 000 «M eingestellt sind. Ferner ist eine Mek einnahme bei den Sporteln, aus dem Grundbefiß 11.1» vorgesehen. Es steht wohl zu erwarten, daß unter dxesa
Umständen der Landtag fem Bedenken tragen wird, fiMM
seits trat der Erleichterung der unteren Klassen der „er“
pflichtigen, andererseits mit der durch Gründe der BW, längst allgemein als geboten erachteten AUSgleichungW
foldung der Verwaltungsbeamten gegenüber den er Vesoldungen der Gerichtsbeamten einverstanden zu
Oesterreich-Ungarn. Szegedin, 17. Oktober. ( T.,B.) Der Kais er ist gestern Abend nach Wien a-x' Vet dex Abreise wurden Sr. Majestät von der Beyo - exxthusxasttsche Ovationen dargebracht. Während seme1„ tag1gen Aufxnthaltes hierselbst hat der Kaiser die öffentl _. Anstalten, dxe Amthebäude und die Schulen der neugeW; ' Stadt auf da?: Eingehendfte besichtigt. '
Großbritannien und Irland. London, 16. "' ":ck- (W. T. B.) Der Rath der fremden Bondholdexs Z an Steüe des zum egyptischen Finanz-Rath ernannten V1 heute, Gaillard zum Präfidenten im VerwaltungSrakß ;? ** türkischen Staatss uld gewählt. ..
_ 16. Oktober. W. T. B.) Aus Capetown » ' gemekdet, daß Cetewayo sich gegenwärtig in Natal; finde, nachdem er dem englischen Refidenten seme U ' . [ würfigkeit erklärt habe. "
Frankreich. Paris, 16. Oktober. (W. T. B.) *“ ', ' Ministerrat!) hat in einer heute Vormittag abgehakt , :. Sitzung den Antrag des Marine-Minifters Veyron auf “ * - richtung eines aus 36 Mitgliedern bestehenden oder .; .* Kolonialraths angenommen. _ Da?- Gerücht W., Demission des Handels-Mimsxers Hériffon Mrd m * MÜ giernngskreifen als unbegründet bezeichnet. ' , „ „* * . .
Der „Télégraphe“ sagt: 'der Marine-Mlmsték ", F sichtige, den katholischen MissWnen in dem vxm Fk., reich verfolgten System größerer kylonialer Ausbrettunß wichtige Stelle einzuräumen; die Mtssionäre könnten sshklä tige Dienste leifien, seien aber bis jeßt zu sehx vernach worden. Faüs die Absicht des Ministers in semer Umge
»
Z'“;
etwa auf Widerspruch stoßen soÜte, sei derselhe entschloff 251.ng die Frage dem oberen Kolonialrath zu unterbrerten- Ku