1883 / 267 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Nov 1883 18:00:01 GMT) scan diff

.DE). 267.

- Deutscher Reichs-Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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Al]: Polk-Außoltm nehmen Erfüllung an; für Berlin außer den Poa-Annaltru ami) die Expe-

dition: 8117. Wilhelmstraße Nr. 82,

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Berlin, Dienstag,

Se. Majesiät der Kaiser und König haben Aller-

gnädigst geruht:

dem Ober=Postdir2ktor Walter zu Leipzig und dem

Telegraphen-Direktor Meyer zu Wiésbaden die Eclgubniß zur Anlegung der Khnen verliehenen Ordens-Jnstgmen zu

ertheilen, und zwar Exsterem: des Komthurkreuzes JWLÜLL

Klaffe dex: Herzoglich sachsen-ernestin_ischen_ Hau§:Ordens,

Frerem: deß Oßfizierkreuzes des Königlnh gr1echischenErlöser= dens.

"Deutsches Reich.

Sc. Majestät der Kais er haben Allergnädigst geruht: de_n Chemiker Dr. Rudolph Bicdermann hierselbst zum mchtstandigen Mitglied dss Kaiserlichsn Patentamtß zu ernennen.

, S e. nge st ät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, m (Hemdßheck des §. 93 des GesekzeH, betreffend die Rechts- verhältniffe der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (R. G. Vl, S. 61), zu Mitgliedern der *Disziplinarkammern m C "6 [n den Kaiserlichen Ober-Postdirekwr L e h m a n n in Düsseldorf ; in H a n n o v e r den Kaiserlichen Ober-Postdirektor

Abgereist: Se. Excellenz der Staats-Minister und

Minister der öffentlichen Arbeiten , Mayba ck) , nach der Rheinprovinz. Yichtamtläches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 13. November. Se. Majestät

der Kaiser und König empfingen gestern Nachmittag 31/2 Uhr den zum außerordentlicyen Gesandten und bevoll- mächtigten Minister der Vereinigten Staaten von Kolumbien ernannten Or. Luis Carlos Rico behufs Entgegennahmeseines Beglaubigungsschreibenß.

Im Laufe des heutigen Vormittags nahmen Se. Majestät die Vorträge des, Vertreters des Polizei=Präsidenten, Ober: RegierttngH-Raths von „Deppe, des Chefs der Admiralität, General-Lieutenanls von Caprivi, des Genéras-Quartier- meisters, General-Lieutenants Grafen von Waldersee und des Chfefs des Mititär=Kabine1H, General-Lieutsnants v,:m Albedyll - en gegen.

_ Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag 111/2 Uhr militärische

zur Linde in Cassel; in Arnsberg den kommissarischen Ober-Vostdi'rektor, Poftrmh Soldmann in Münster i. W.; in Stetttn den Königlich preußischen Landgerichts-Nath Denhard und den Königlich preußischen Regiermms-Affesor von Knebel-Döbe'riß, Beide daselbß, _für die Dauer der von ihnen békleideten Reichs: beziehungsweise Staatsämter zu ernennen.

VekanktmaÖung.

Am 1. d. Mis. ist die 30,7 km lange Eisenbahn von Warstein nach Lippstadt mix den Stationen bezw. Halte- fteklen Warstein, VMM, Uelde, Anröchte, Erwitte und Western- kotten dem öffenilichßn Verkehr übergeben.

Die neue Linie hat auf Station Lippßaöt Anschluß an die Bahnstrecke Paderborn-Soest und untersteht der Betriebs- Direktion dsr Warstein-Lippstadker Eisenbahn zu Lippstadt,

Berlin, den 12. November 1883.

In Vertretung des PräffdZnZent dss Reichs-Eisenbahnamts: r e,

Flaggenatteste find ertheilt worden:

1) vom Kaiserlichen Konsulat zu Glasgow unter dem 26. Oktober d. I. dem daselbst neu erbauten, mit einer Ma- schine von 400 indizirten Pferdestärken versehenen eisernen Dampssck)iff „Moravia“ von 241700 Registertons Netto- Raumgehalt nach dem Uebergange desselben in das ausschließ- liche Eigenlhum der ,Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt- Aktiengeseüschaft zu Hamburg, welcheHamburg zum Heimaths- hafen dss Schiffss gewählt hat;

2) vom Kaiserlichen Konsulat zu Gothenburg unter dem 27. Oktober 1). I. dem in Eriksberg bei Gothenburg neu er- bauten eisernen Dampfschiff „Ellida“ von 432,86 Registér: tons Netto:Raumgchalt nach 278111 Usbergange desselben in daß ausschließliche Eigsnlhum des deutschen Reichsangehörigen F. M. Bruhn zu Flensburg und Genossen.

Königreich Preußen,

Se. Majestät der König haben AÜergnädigst geruhtx: den RegierungS=Vize-Präsidenten Freihßrrn von Ver- Yepfsch zx Coblenz zum Präsidenten der Regterung in Düssel- or , un den Ober-PxäsidialMath von Sydow zu Breslau zum Vize-Präsidenten der Regierung in Coblenz zu ernennxn; ferner , den Ober-Landexgerichts-Ratl) Plehn zu Hamm in gleuher Amtßeigenschaft an das Ober:LandeSg€richt in Raum- bng a, S. zu verseßew sowie den Landgerichts- att) Wex in Paderborn zum Ober- LandeszenchlßRalh zu ernennsn ; - , dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz= Rath Dens 0 in MMR" de"„Charakter als Geheimer Justiz-Rath, und dem PrwatBaumelsier Karl Schmidt in Breslau den Charakter "[Z BMW“) zu verleihen.

Se. questgt der König haben NTergnädigst geruht: dyn brshertgen Pfarrer Franz Wollschla9ger in

SPPMEWU zuzn Domherrn bei der Kathedralkirckze des Bis- ?hums CuZm 1x) Pelplm, ferner

' den btshsrtgexx D'ekanAuguß Harwart in Christburg ZUM Dornherrn, ?wae dte Erzprjester Eduard Stock in Wartenbuxg und August Schwark jn Rössel zu Ehrendom- hene!) bet der Kathedralfirche des Bisthums Ermland in Frauenburg zu ernennen.

Meldungen entgeaen und empfing hierauf den Rektor der Universität, Professor Dr. Kirchhoff.

Um 121/2 Uhr Mittags empfing Se. Kaiserljche Hoheit den spanischen Gesandjx-U, Grafen von Beüomar. ;

Demnächst stattete „Höchstderselbe Ihren Kaiserlicher: Hoh'et'ten dem Großfürsten und der Großsütßfn Wladimir forme später Ihrer“ Königlichen Hoheit der Großherzogin- Mutter von MecklenburgSchwerin Besuche ab und dinirte um 511hr bei Sr. Maxeftät dem Kaiser.

_ Von Seiten mehxerer Handelskammern wird darübsr Klage geführt, daß die Handhabung „des Gesetzes über den Verkehr mit Nahrungsmitteln 2c. vom 14. Mai 1879 den gewerblichen und Handelßkreisen erhebliche Nachtheixe zu- süge. Die Beschwerden richten sich hauptsächlich gegen die- jenigen Bcsiimmungen im §. 10 des Geseßes, durch welche die Verfälschung von Nahrungs= Wer Genußmuteln zum Zwsch der Täuschung im Handel und Verkehr, sowie dasVerkaufen verfälsch- ter N1hrun s- oder Gsmtßmitt'el mit Strafe bedroht wird. Man klagt darü sr, daß der Begriff der Verfälschung von den Polizei: und Justizbehörden verschieden uxxd theilweise so rigorös aufgefaßt werde, daß selbst ganz unbedenkliche und lejgemein Übliche Manipulaxiomen za Bestrafungen führen

könnten.

Aus Anlaß diessr Beschwerde'n haben die Minister fü! Handel und Gewerbe, deH Innern und M* geistlichen 2c. An- gelsgenheiten durch Cirkulakerlaß vom 14, Seprember d. I. die ngiexungs-Prästdentsn namentlich auf folgende zwei Punkte aufmexksam „aem-zcht:

1) Als Sachvsrständiger wird meist nur ein Chemiker, und zwar gewöhnlich der nächste Apotheksr gehört. Die Unter- suchung einer Am:.ahl von Nahru:1gs- und Genußmitteln, z. B. von Bier und Wein ist aber in den meisten Fällen so schwieriger Art, daß sie zweckmäßiger Weise nur solchen Chemikern a?;- vertraut werden kann , wslckzs aUSreicbende Erfahrungen gerade auf den in Rehe stehenhen Gebieten bssißsn. Der Chemiksr hat aber auch sernsrnur die Aufgabe, darüber Aus: kunft zn gebkn, wie die von ihm _unterfuchkenWaarenchcmisch zusammengkseyt smd, wogegen die Weiteren Fragen, ob die Waare in solcher Zusammenseßung gesundheitsschädlich und ob sis, zum Zwecke der.-Täuschuxxg_ im Handel und Verkehr §§.h10“des Gessßes) vsrfalscht xft, mcht zu seiner Beurtheilung te en. . Es ist daher erfordsrlick), daß diese Fragen in allen irgend zweifelhaften Fällen nur ncxck) Anhörung von- ärztlichen, bezw. von gewsrölichen, spsziell nnt den Gewohnheiten des de- treffendkn Jndustriezweigss v2rtrauten Sachverständigen ent- schieden werdsn. _

»; 2) Als im Jahre 1877 xvtrkjamere Maßregeln gegen die Fässchung von Nahrungs: Und Genußmittel" vorbsreitet werden soUten, wurde im Reickxs-GUUnYheitsamte auf Grund der Berathungen einer Sachverstandtgen:KOmn1isfion eine Denkschrift außgcarbeitet, um d_as Bedürfnis; nachzuweisen und die Richtung anzugebsn, m wxlcher vorzugehen sein würde, Die Denkschrift behandelte m 13 Abschnitten die hauptsächlich in Frage kommenden Jategqrien von Nahrungs- mitteln 2c. und gab am Schlmsje exnes ]eyen Abschnitte§ ein Rxsumé, in welchem die vom arzklschZchSMTschen Standpunkte aus als-unzuläfsig anzusehenden_Mampulationen kurz charak- terifirt wurden. Diese Denkschrtkt 1sL demnächst als Anlage zu den Motiven dss Entwur|s_ zum NahrunWmittelgeseße ver- öffentlicht worden („Material1xn zur"technifchen Begründung eines Geseßéntwurfes gegen d)? Verfalschung der Nahrungs- nnd Genußmittel und gegen d1e gesyndhettswidrige B€fchaffen- hxit anderweitiger Gebrauchsgegenstande“. _ Drucksachen des

Retch3tags, 4. Lsgislaturpexiods 11. Session 1879 Nr. 7 S. 29 ff.).

den 13. November, Abends.

18S3.

Sie hat in Folge deffen daS Ansehen eines autoritativen Jnterprx- tation-Zmittelo gewonnen, an welches dKe Gerichte und dte Sachversjändigcn fick) um so bereitwilliger halten, als dw „an der Hand des» Geseßestpxtes zu entschxiden-ven Fragen mcht selten unter den Technikern selbst stremge find. ' Zu den Be- rathungen der erwähnten, im Jahre 1877 thättg gewesenen Sachvxrständigen Kommisston sind aber Vertreter_ von Hand,?! und Gewerbe nicht zugezogen worden, und dme Denkschr1_st trägt den Anforderungsn de:: leßteren d€m1 auch nur wemg Rechnung. Das Nahrunng-mittelgefeß will aber nach dem Wortlame des §. 10 nur solche Verfälschungen bestrafen, welche „zum Zwecke dsr Täuschung in Handel und Ver- kehr“, d. 1). den berechtigten Gewohnheiten von Handel und Gewerbe zuwider vorgenommen werden. Die „Intex- pretation des § 10 führt, wenn fie sich ausschl1eßltch auf die von ganz anderen G2sicht§punkten czuSgehende D2nkschrist stürzt, nicht selten weit über die'se w1ch11ch urzd sachgemäße Schranke hinaus. Bei der hohen Wtchttgkmt, welcbe der Geg€nstand für die gewerblichen und industrtxllen Kreise hat, dürfen bei der Handhabung des Nahrungsmxttel- gcseßes die vorstehend angedeutsten nicht Gefichtsyunkte außer Acht gelassen werden. Die Regierungs-Präfidenten 2c. find veranlaßt worden, die ihnen untersteüten _Polizei- behörden dahiu zu instrniren, daß sie bet der Vorbereitung der strafrechtlicher: Verfolgung von Ver"- fälfchungen von Nahrungs- und Genußmitteln in allen zweifelhaften Fälken nach Maßgake der vorstehend bezeichneten

Grundsäße verfahren, zugleich aber auch, daß es nicht in der Absicht liege, die strafrechxliche und poKz-sélick)? Verfolgung wirklich gesundheitsschädlicher Verfälschungen von Nabrungß- und Genußmitteln einzuschränken. Die Justiz- behörden find Seitens des Justiz-MinisterZ mit gleicher An- weisung versehen worden. _

Schließlich sind die RegierungZ=Präjidenten ersucht worden, über die Erfahrungen, welche von ihnen mit dem Nahrung?- mittelgeseße während seiner vierjährigen Geltungsdauer ge- macht worden find, gutachjlichx an, die Minister zu berichten.

_ Die Verabredung e'mer Konventionalstrafe für den Fall d_er nicht pünktUchen Zahlung bedungener Darlehns- zinsen (w1e solche bei Hypothekendarlehnen von Hypotheken- banken gebräuchlich ist) ist nach einem Urth-zil des Reichs- gerichts, 7. (Zivilsenats, vom 26. Septgmber d. Z., im Geltungßbereich des Preußischen Allgemeinen Landrechts wirkungleS. Nur für den Fall der nicht pünktlichen Rück- zahlung des Kapitals kann eine Konventionalstcafe gültig ver- abredet werden,

. _ Der Kaiserliche Botschafter am Königlich großbritan- n1schen Hofe, GWF zu Münster, ist nach London zurück- Zekshrt und hat dre Geschäfte der dorxigen Botschaft wieder ubernommen,

' _ Der _BSWÜmächtigfe zum Vunöesrath, Großherzog: [[ck olTJenburgtsche Geheime Staatsrath Selkmann ist von hier Meder abgereist.

„_ Sachsen. Dresden, 13. November. (W. T, V.) Der Kontg lzat den bishexigen Präsidenten der Ersten Kam- m_er, vox! Zehmen, abermals zum Präsidenten ernannt. Dl? Zwett-ZKammer hat mit Akklanxation den bishsrigen Praswexitßn „Haberkorn und die Vize-Präsiöetzten Streit und P se1ffer wiedergewählt.

Württemberg, Stuttgart, 10. November. (St.:A. f. W.) Telegraphischér Nachricht zufolge ist der König heute Vornnttag 9 Uhr glücklich in San Remo angekom- mc'n. _ Zn Betreff der Besorgung der Staatßaeschäfte wäh- rend der Abwescnhéit des Könjgs hax Se. Majestät verfügt, daß_G€genstände von größerer Wichtigkeit zur Einholung der Entjchließung dem König nachgesendet, die übrigen Angelegen- hsiten aber im VoÜmachtsnamen Sr. Majeßätauf den Vortrag der Ministsr von S!". Könéglichen Hohett dem PUKY?" Wilhelm erledigt werden.

Mecklenburg:Schtverin. Schwerin, 12. November. Wie den „Meckl.Anz.““ aus Cannes unter demj8.November geschrieben wird, bewohnen di_e Großherzoglnhex Herr- s ck) a fte n mit den Prinzlichen Kmdertx und dem Gefolge m Capnes das Hotel Mont Fleuri, welches semer gesundxn und schönen Lage wegen den Herrschaften als besonhers „gee1gnetempfohlen warde, gedenken aber, da daselbst em. langerer Aufenthalt beabsichtigt wird, i__n nächster Ze1t eme Vtüa zu beziehen, Der Großherzog hat 1Lch von seinem leßtexx Unwohlsein wieder ganz erholt und Weht sowohl zu Fuß wre zu Wagen größere Promenaden. Anhalt. Dessau, 11. „November. (Nat„=Ztg_) Der Landtag HLS Herzoathums „wzrd durch folgendes Anschreiben des anhaltlsÖLU Staats-Mmrsteriums an den Landtags- Präsidenten uns den 3. Dezember zu einer außerordentlichen Sißung einberufen: ' „In der SZVUUI des Landtags vom 6. Avril d. J- wurde d“

' ckweben- Vertagung ausgesprochen, in der Hoffnung, daß die damals sVSkbält“7

den Verhandlungen über eine anderweike Gestaltung d" nisse des Salzbergwerk; Leopoldsbaa alsbald zum Abschluß