Grundsiück gc eben Werden kann; - er kann auch direkt an C. geben und von die cm verlangen, daß er das Grundstück hxraußgicbt, und zwar lediglich auf Grund der Thatsacheé) daß *der C._1m Augen- blick,wo er ein ctra enwird, civußthai,__daß ex B. schoyem Recht auf das Grundftü hat 8. Eine olcheKoUtjtonzwtschcnzwct Eigcnthums- rätendentcn ist natürlich immer nur in einem solchen Rechtssystem Yenkbar, in Welchem der Titel odxr die causa des Vertrages ein ge- trennter Akt ist von dem Akt dcsE1gcnthumserwcrbH, von dem Akt der Ucbcrgabe oder der Eintragung. Insofern tttitgrsxhetdct fich also das ge- meine Landrecht von dem Landrecht und dem *rhemtsch-franzöfichcn Recht. Im rheinischcchcht schließt sich dcchbcr iang mit dem Abschluß des Ver- tragcs ab. Da ist also, wenn cn) spatcrcr ?Lcrtra mit einem Anderen ab- geschlossen ist, keine Gelegenheit mehr sur die ollision.- Insofern hat *die Kollision kein Interesse für das rhemis e Recht,“ aber ci1x großes kaicht fiir 'das gemeine und das prcußi che Recht. Nun jagtdas Landrecht: wenn der C. gewußt hgt, daß der B. mit A. schon einen Kontrakt abgeschlossen hat, so ist dieses bloße Wissen sch„0n eme mala MEZ; und es ist nichtrccht daß er das Grundstück bchvalt, cr" myß es wieder herausgeben. Nun isi das ein an sich schon etwas eigenthumitcher, jedenfalls in dcr Liikratur vielfach bcstrittcncr Gesichtspunkt, daß das bloße "Wissen von Thatsachen, daß Andere cinen Kontrakt abgeschlossen hqbcn, dcn fie nicht halten , demjenigen der es,!vciß, schon eine mala ÜÜEZ vindiziri. Um so Weniger kann mcm dies psycholqgisch behaupten, als ja in der That viele Gründe vorliegen können , die den A.,.dcr dop- pelt verkauft hät, völlig rechtfertigen, wenn er yon B. absprmgt und auf C. übergeht. Bei der ganzen Erörtcrzmg :| der Frage,- uxid das ist, was ich mir bereits vorhin zu crwcihncncrlaubtx -- eme “ar- bung gegeben worden, die auch, der, Herr Referent seinem Vor r_a cgcbcn hat, die ich nicht für richtig „halten kann., Es wir Jas Verschiedenste su ponirt. Es wird, um die traurige Lage des B. rccht- chars DU isluftriren, gcsa t: Ja„ der A. hat das Kaufgeld schon bc ommen, er „tvill ck ck noch einmal von C. geben lassen ; geht der A, mich Anxcrika, so fißt B. da,“ dann muß er sich wenigstens an das Grundstück des C. halfen köyncn. Nun, meine .Herren! Ich glaube nixht, daß es" okt UU praktischen Leben vorkommt , daß Jemand, der em Grundßuck„ auft , dazs Kauf- geld sogleich hingiebt, eye ihm noch das Grundsiuck ubcrgebcn ist, oder ebe noch diejenigen Akte vorgenommen si11d„dUkch,dte xr m das ;Eigcnthum des Grundstücks eintritt. Bet Weitem die meisten Kauf- verträge _- Z'a, es ist das fast geraoezu Regel -- gehen da))on aus, daß vellcicht eine Anzahlung erfolgt, das; aher nn Uebrtgcn Zahlungstermine festgescßt werden, um Yberl bei dcr Uebergabe, um Theil nach derselben. Dann a er mußn Ste auch erwogen, aß, wenn man nun einmal mit solchen that achltchcn Suppositwncn
zu Werke geben will , B. nicht nothwendig em ganz ehrlicher Mann"“
JU sein braucht. Der B. hai dem A. vxrsYochcn, das Kaufgcld in einer besiinuntcn Weise zu berichtigen, Die “ ertchttgun erfolgt durch Wechsel, die ithJegcb-en werden, oder durch Hypothc en 111 pürtsm kSl-j] und der . sieht zu seinem Schrecken, „daß, nachdem er mit cm B. den Kontrakt eschlosscn, die„Wcchscl nicht acceptabel und die „Hypotheken gefälscht :) er nicht realtfirbar und Werthlos fiyd. Die einzige Rettung für A. besiet nun noch darm, daß er ihm das Grundstück nicht iibcrgiebt, aß er es zuruckhält und es auf eme Klage ankommen läßt. " Und wenn er das Recht hat, das Grundstück zuruckzuhaltcn wcnn - er sich darauf siiißen kann, dqß die Einrcdcn , welche er dem . . ent- c cnzuscßcn hat, die stichhaltig genug find, um den B, abwetssen zu Hakim, „warum soll dieser A. nicht an C. verkaufen, warum oll C. nicht das Grundstück kaufm können? Sie nehmen immer an, daß B. ein rechtschaffcner braver Mann ist, und daß A. nach Amerika geht, und-«daß C, durchaus ein Betrüger sein muß , und wenn man dann immerhin fragt, worin liegt denn psychologisch das Moment, daß er ein Betrüger Lein muß, dann Wird gesagt, er ist cm Betrüger. »Thut nichts, cr udc wird verbrannta. Diese YUM . cduktion ift dqdurch, daß man sie aulf das moralische cbict gebracht „hat, eme erhißtere, geworden„ as“ sie eigentlich an fich „ verdient. Praktisch ist fie 111cht von roßcr Bedeutung, Wkll die Fälle solcher Collifion im Leben sehr selten nd. Aber wenn wir legislativ die Sache behandeln, sd müssen wir uns do die Frage vorlegen, wie ist das Verhältniß 1ur1ftisch zu kon- ßruircn Nun sagt die Kommission: 1a, was das Landrecht hier vor- trägt, daß die bloße Kenntniß eines älteren Vertrages sch0n„maja 5695 begründen soll , das geht zu Mit, aber wenn zu den alteren Verträgen die Ucbcrgabezugckommcn ist, dann ist doch durch diesen Akt der Wille der Kontrahenten, daß eine Veräußerun stattfinden Zoll, ein so korrobortrtcr, daß nicht gezwei elt iverdcn ann, daß die Eigcnthumsvcräußcrung Wirklich *nach dem Willen der Kontrahentcw stattfinden „ soll, und wenn A. trotzdem an C. verkauft, so liegt darin ein Verhältniß, Welches min-_ destens _anfcchtbar sein muß. Ich mache daher blos auf den roßcn Unterschied aufmerksam, den die Theorie der Kommissionsvorisxchläge dcm andrccht gegenüber bekommt. Man darf nicht etwa sagen, die Komnnsfion sicht auf dem Standpunkte dcs Landrechts ,' meine Herren! fie bat den qufndpunkt, dcs Landrechts anz Wesentlich verändert. Das Landrecht laßt deri spätcrcnKäufcr ü crhaupt 11ichtEigcnthü111cc Werden. Dic Zionmitifidn nimmt den Grundsaß an, ein cin- ctragcncr, spatcrqr Kaufcr ist wirklich Eigcnthümcr, aber ein Eigenthmw tft anfechtbar. C'r blcibt ULF unange- focbtcner EFcnthirmcr, wem) B. fig!) nicht rührt.“ as ist nun B.? Der . hat vollstandigen Bciiß und eincn älteren Kauf,“ er wird Natürlich anch von dcr Konnnisfion als ein durchaus redlicbcr, h_ravcr Mann hingestellt; also B. ist ein vollständiger, rcdliclicr, titu- lirtcr Vcsihcr, um mich „dcr Sprachwciie zu [*rdicm'n', welche durch das Landrecht gcgcbcn ist; er bcsißt, cr [mt scinchiicl und den Kauf vertrag, und ein volisiändig ki'liiilii'lit'i' Bcfißcr mus; 1_i_s1tkapircn können" , das licgt 111 dem Begriff. Dic Kommiifion schaut nun einen vol!-
* brüchig sein, als es das preußische Recht jetzt ist.“
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ständigen, redlichcn, titulirien Bcfißcr, dem e dicErfißung dcs Eigen- tbums ausdrücklich entXicht. Xdrügkt , eincn Ustikap onSbcfißcr, der nicht uxukapircn darf, eine
heortey vor der die Wissenschaft siillstchcn wir .“ Alle diese ]urisii-
chen Gründe können die Staatsregierung nicht davon abbringen,“
!“
qß eine" solche Stellung ch Naturalbcfißcrs neben dem eingetragenen Ctgcnthymcr, „nxemz man die Eintragungstbcoric überhaupt annimmt, irgendwie zulasß ist* Es würde dann für die Grundschuld, wie es im Gescßentwur ]cßt [)Ußt , der Grund und Boden Wade ebenso
. „ . un hat die Staatsregierung aus der Eintragungsthcorie und dem Ausschluß der
Duplizita't zweier Ei?cntl)ümcr bestimmte Konscqucnzm gezogen
und daß diese Aufsixluxig im Gcscßcntwurfe den richtigen Konse- qucn cn cnts rechen, tft 1a „auch von den Gegnern anerkannt. Der Z. 4 es Ge cßentwurfes Ware ati fich, wenn man ihn dem emein- rechtlichen. Eigenthuerccht gegeniiber: denkt, nicht nöthig gcchcn; er wurde nur nötbig, um den . 25 un zehnten Titel des Landrechts zu beseitigen. Nun kommt a er das sogenannte Extrem dcr Konse- quenzmacherci. Was
schluß dcr sxcwptio r€1 Wnalitmz 81; iratiiws, für Nicht- ]uristcn, so ,wie auch der Herr Referent ausgeführt hat, daß Wenn „der eingetragene Eigenthiimcr veräußert an“ einen Andern und ihm den Bcfiß ubergcben hat, er theoretisch jeden-
xalls - und es fragt sich nur _- ob es praktisch zu billigen ist - _
9 lange er noch eingetragen ist und der Käufer noch nicht die Ein-
dar , und die er ihm dann nicht die Einrede cntgegcnscßcn kann: du
hast es mir ja selbst verkauft und übergeben. Es wird dies als eine -
zu strenge Konsequenz betrachtet und der Fall wird tbeiljvcise falsch aufgefaßt. Wenn man dem Beklagtcn in diesem Prozesse die Ein-
rede: mein Bcsiß leitet fich ja von dir, dem Kläger, ab, giebt, so *
wird damit nur erreicht, daß der Kläger abgewiesen wird. er Klä er bleibt aber eingetragener Eigenthiimcr und der Beklaxie blcit Besitzer. Es . ist also dre Duplizität nicht gchst. Die Theorie der Eintragung Verlangt aber
den müsse; und in dicscm'spezicllen YU ist die WJ nur dann herbeizuführen _daß, Wenn auch der ekla, te die Einrc e nicht hat, er doch die Wtdirklagexauf AuflaLsunLe un Eintragung hat, und Wenn er fie anstrengt, 11.) [STX skb cr
scheiden, ob er bcxcchtigt ist,
die Zwiespältigkctt wieder zur Einhxi Z. 7 im zweiten Alinca troß seiner trappircndcn Hätie.
Das find im „Allgemeinen, die Ausstellungen und die Haupt- ?'
in dcncn dre Staatsregierung zu ihrem Bedauern mit den ._., „ „ „ chen kann und wo sie bitten muß, daß durch die Bcschluffe tm P enum ein Zurückgehcn auf die
YUM". _ , cschluffm Ihrer Kommission nicht
Vorschläge der StaatsregierunTcrzielt werde. Ich möchte nur noch das 5
sich finden, der fich auFlaoen lä kann? „Das kommi wirklich nicht vor. Warum will man theoret üder dte Frage streiten? Ja, meine Herren, das mag wird auch zugegeben Werden müssen es xvtrd praktisch nicht häufig vorkommen um so ivenigcrist aber
falls, nach Z
hineinzubringen. _Man muß außerdem dem V. siegen den C. die Anfechtungsklage Lcßterc'r sol als eingetragener Eigcnihümer gelöscht und dem E. Übergeben werden, so hat fick) in der Kommission die juristi che Kdn-
t, 1venn«cr den Vcfiß nicht erlaanc
s
noch hervvrbcbcn,
troverse entwickelt, ob denn eine solche Klage fundirbar sei 0 er nicht, “»
Daraux3 will ich hier nicht Weiter eingehen. Je cyfalls aber tritt eine sehr nahe liegende Frage hervor, Wenn der C. nnt d'er Anfechtungsklage behaftet wird, so beruht dicse darauf daß er den „altercherir'ag des B. zur Zeit seiner Eintragung gckanni hat. Das ist das cimtg thatsächliche ,xundament der Klage. Darf nun der G,. dem V. die Emrcden cntgegcnschn, die ihm der A. gegen die Vcrirggsklage exitgegenschn könnte , und 1e doch sehr Wesentlich md, dic Einrcdcn, die es bewirken können, daß der B, troß seines cr- tragcs und tyoßdem, daß das Grundstück ihm übergeben ist, doch die AuflaYung Ulcht erlangen kann, Weil der A. Gegenansprüche hat aus dem eriragc, der von B; noch nicht erfüllt ixi. Werden, ]a der _C. kann nicht die Emredexrhe en aus der Per on des A., das find Emredcn aus chu Rechte eines Dritten, Und as ift undllläisiség, es ist also der C. 111 diesem Prozesse gebunden an Händen un en.
s ist auxh iy Beziehung auf das Krcditbediirfniß von einer roßen „Bcdcnklnhiett, die'sc Zwiespältigkeit wieder herzustellen, denn Jie brm cn emocn ]cdcn Gläubiger ciner Grundschuld in die Lage, aß er nicht ohne Weiteres den Glauben hat , dcr eingetra- gcnc Eigcnthümex, der ihm die Grundschuld giebt, sei im Besiy dcs Grundfiiicks. ..Die Grundschuld ist zwar rcxhtsgiilitg bestellt, aber ob ste rcalistrbczr ist, ohne daß fich der Gläubiger großcn Erweiterun cn ausscyt, Weil das Grundstück in der Hand „cines Driticn fich bcfin ct, ist noch außerordentlich zweifelhaft und 1st an fich schon ein Ab- schreckungsmittcl genug. ' .
. Rim kommt cndltch noch dazu, daß die gayzc Theorie konsequent nicht din'cbgcfül)rtwcrdc11 kann. Die Kommisson hat , entsprechend ihrer Acndcrnngcn dcs Z. 9, also * mir bekämpften Theortx , dcnsxlbcn ,(Hrundsaß angewendet auf dicC'intragung dckßwcttcn Rubrik, naiixriick) mit den cntsprccixcn- dcn Modifikationen, die aus dcn Rechten 1ich won selbst ergeben.
Sie schafft al o, in einer Formel aus- „
' _ so ganz bcsondch ““als,frappir'cnd bezeichnet __. wird, isi das zrvctte Alincc) dcs §, 7, für Juristen gesagt, der Aus-
traZUUg crlan t hat, das Grundstück wieder von ihm zurückfordern
“ . . „. . mit Nothwcn- ' digkeit, daß eine solche Dupltcxtat emer Lösung anzöe engeführt wcr- „
„ „ onflikt,“ dann muß *sich ent- *" te EmtraFung zu verlangen, daß dadurch zurückkehrt. Das rcchtfcrtigt N
. , ine „anführen: man hat gesagt und man kann- (1 auch es, unt cincr gevotffcn Berechtigung 1a en, der anze "„ Streit ist eigentlich nicht Von großer praktischen Erhebl chkcit. enn wo würde das vorkommen, daß Jemand, der das Kaufgcld be ahlt ;, hat, dann scme Auflassun hänßcn „läßt, .und Wo wird ein An erer *
n _ ck ..“ sem, und es ck ' eranlassung, cine sjuristisch jedcn- * er Anficht der Regierung unrichtige Theorie in das Geseß “„
wenn gegeben wird. ,;
Dann wird gesagt “
Misprcchcnd dcr cht von
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Die Kommission hat aber gar „nicht daraxz gedacht, denselben Grund- saß für die Eintragung der dritten Rubrtk geltend zu machen, mzd zwar deswegen nicht, Weil wn“ län st in Preußen dcn Grundsaiz fur die Hy othekcn aufgegeben haben. lber wenn man einmal auf dein morali chen Standpunkt steht, dann muß man doch sagen: wenn ich heute, wo mir eine Hypothek bcstcilt worden ist, Weiß, daß gcftexn mein Schuldner einem Andere:) eme Hypothek gssicllt hat uyd 1 laufe ihm voraus, und lasse mcmcxsvpothck früher eintragen wahren Jener die Hyyothek schon hat, so 1 das moralisch ganz da elbe. Nun, meme .Herren, gestatten Sie mir nur noch eme kurze ailgc- meine Bemerkun zum Schluß. Wir beschäftigen Uns ]th mix eincr Re- form auf dem ebicte des Privatrechts, wic fie so tiefgreifend und groß seit der Emanation des Landrechis in Preußegi noch nicht unter- nommen worden ist,“ deim so vielfach das preußische „Landre. t mich durch neuere Gesetze im Einzelnen durchlöchcrt und geandxrt )„ sem rivairechtlichcs System ist bis jeßt in de_n Grundlach volistandxg uner- xchüttertgcblicbcn. Preußen erfreut fich seitdem Ende csvortgciiIaxyrlx11„11- crts eines ruhigen und sicheren privatrechtlichcn Zustandes._ Freilich war mit diesem Zusiaud auch ein Ucbclstayd verbundxn, xm Uebck- stand, der lange Zcit nicht gefühlt wurdc, ]cßt, wo wir seit der Er- Weiterung des Staates in eine vixlicittgere, umfangreichere und _vicl engere Berührung mit dem gemeinen deurschen Recht getreten smd, recht fühlbar hervdrtrtti, . ' Das Allgemeine Landrecht ist das abschließende Resultat der Rechtsentwickclung am Ausgang; des yortgen Jahrhiindcrts,.-c§1ft seitdem stehen geblieben, es hat nicht Theil gcnommcw an der Weiter- entwickclimg,„d1e das gemeincRecht in Deutschland seither gcnomnxcn hat, und es tft doch gewiß nicht zu leugnen, daß gerade die gemein; rechtliche Entwickelung in Deutschland 111 txnscxem Jahrhundert ;- ich brauche wohl nicht näl)cr_ die großen Corrtphcicn zu nennen, dre„fich in dieser Hinsicht unsterblich gemacht hahcn - §Fhr kräftig vorwarts gekommen ist. Dahcr kommt es,. daß 1th in . rcußen das Privat- recht * in mancher Beziehung em zurückgebitcb-cncs ist. Daraus erklärt sich aber mit innerer Nothwendt keit_ das auftretende Bcdürfniß nach einer Ausgleichung und cremigung mii den übrigen Rechtssystcmcn. Uebrigens bedarf diescr AxisgletMing und Vereinigung auch das gemeine Recht, denn ax) sernczn Lethe wachern zahllose veraltete partikulare und lokale Versdckztcden cttcn Wie Parasyten. Dazu_f0mmt aber auch, daß dicVerschic cnhcit _er Rechtic, die cht im preußi1chcn Staate eine außerordentliche manmgfache ist, eine sehr trennendc Gewalt ausübt. Wir haben dies in Preußen an dem Gegensatz des Landrechts zu dem rheinischxn Rechte recht stark gefü [chßt tritt noch in ganzandcrcr Weise, wievor demJg r 1865, als r ck' Gcgcnsaiz der des gcgncincn Rechtes, hinzu. Run 11 gewiß nicht»zu leugnen, daß am wcnRftcn das Privatrccht_ cine unruhige Neuerungssu t verträgt. Dic cchtspfiei1e bxdarf zu ihrem Gedeihen der Rubeund er Stabilitätdes Rechtes. ?bxrm dcmchcn der Staaten rieten Perioden ein, nicht nach der Willkür .der. Menschen, sondern nach in'ncrcn Bedürfnissen und durchdie Ereignisse , wo eme [ange Ruhe gestört wird, wo Neue? ein die Stelle des Alten treten MW- und in dieser Periode lcbcn Wii“ 1th in Preußen. . Preußen hat im Janzen Laufe seiner Entwickelung noch niemals cm so großes Län- ekgcbirt. „mik verschiedenxn Rechtssystcmen auf einmal in sich auf- cnommen. Dadurch, diesen Asfimilirungsvrozcß zu überwinden, i'k ic gegenwärtige legtswiortschc Unruhe entstanden. Man wird diesje Unruhe nicht überwinden, wenn man die nothwendtgcn Reformen linausschiebt und verschleppt, und wird nicht in die Ruhe des Rechts Ommen, ehe man nicht das Nothwcndigc 111 dieser Richtun] geschaffen hat. Wenn also manchmal gesagt wrrd, dic Gicßgcbun s- maschine arbeite zu rasch, und deLhalb gerathcn hat, maxi s[i)ll er Maschine die Ventile öffnen und dcn Dampf qbla xn, damrt te lang- samer arbeit?, so verkennt man dic_ gegenwärtige a“ttuation. Es muß im Gcgcnthcil mit mehr Atuwipharcn-Druck gearbeitet Werden, um so bald als möglich in die Ruhe des Rechts wieder hineiniukomnicn, und daß die Ma chino nicht zu schnell arhcitct, dgs zei t Ihnen doch anz gewiß dic cschichte der Reform, m_tt der ww in_ icscm Augen- lilckc [Zcschäftigt snd und die hoffentlich 1th endlich zum Abschlusse gc ang .
-- In der gcstrißeu Sitzung des Hauses der Abgeord- neten bcantwortete er Minister des Innern, Graf zu Eulen- OMS, die Interpellation des Abg. Mohr, , »o die Staatsregierung gcwttlt sei , gemäß der am 15. Fe- bruar v. I. gemachten Zusage: noch dem gegenwärtigen Landtage einc Geseyesvoria e zu machen, welche geeignet ist, die Mißstände und Ungleicl) eiten bezüglich des Besteuerungs-
rechtes der Gemeinden in verschiedcnen Provinzen zu bc-,
seitigenér, wie folgt:
Die Nothwcndigkcit dcr chulirung dcr Kommunal-Besicucrungs- frage ist von dcrchgicrung ebenso anerkannt, als Sie die Schwierig- keit diescr Regulirung nicht Vcrkcnncn werden. Zunächst beabsichtigt diechicrung, wma es irgend mii lich ist, noch _in dieser Scffion des Landtages cincjiExitwurf, bctxc end dic Kmnmunalbcstcucrung von Forenscn Und,]urtsttschcn Pcrwncn, vorzulegen. Einen (Hessis- cntwurf, dcr fich nut dcr Regtxlirmxg dcr Kommunal=Stcucrfragc, im Allgemeinmr und auf alle (;Jcbtctc sich crsircckcnd, bcfaßtc, kann ich fiir diese Session 11ichtfin Arissichi stellcxi. „
-- Bci Beginn der DiZkufswn ube_r dcn Gcseßentwurf, be- treffend dic Erweiterung des, StaatZ-„Eiscybahnnchs, die. Vex- mchrung dcs VctricbsnuztcrialZ dcr Staatsbahnen, sowie die Erthcilung dcr Jndcmmtat bczuglich der Verwendung von Er- sparnissen bei den durch Gesetz vom 2. Init 1859 bewilligten Fonds zum Umbau des Bahnhofs der Niederschlefisch=Märki=
schen Eiscnbäßxi in Berlin, erklärte der Handel-Minifter, Graf von JHenPltß: „ '
Ick) kann mir nicht vcxsagcn, dyn percmigten Kommissionen und dem Herrn Referenten mcmcn attsrtchiige11 Dank zu sagen fiir den grützdlicbcn und _vollsiändigcn Bericht, dcn Jeder wohl „mit Jntercffc Felcjcn haben wird, und ich -kann mich dex Hoffnung hingeben, daß
as hohe Haus den Beschlüssen der. Komnnsjwncn beitreten wird.
- Im Verlaufe der *Gctieraldiskusfion crkiärie, auf die
Vemxrkungen des Abg. Zuckschwerdt m Betreff der Eisenbahn- politik des Handels-Ministers, dieser: , Meine Herren! Ich habe schon sehr häufig in dicscm'Hausc, nicht in dieser Stßim , sondern friiher gesagt, daß ich ganz nn Gcgcnsaß Zu der A13ficht „cs Lcchrtcn Herrn Vorredncrs dafiir halte, das; fü? as Pyblikzim dzc HtaaiLciscnbahncu das Beste find, fiir das Publi- kum, -fur dieAktwnarc freilich '- find andere Unternehmungen besser. Ich habe (171 melreren _Bcisxpiclcn das schon friiher erläutert, und ich bleibe dabei, un damrt i im Zusammenhange, wenn ich sagc, die Hauptbahnen wenigstens, wie ich das frühcr gesagt habe, sollten alle in der Hand des Staates sein. Viele Hauptbahnen waren aber schondur Gesellschaften gchaut als ich in die Geschäfte hineinkam, und „was amals geschehen ist, arübcr habe ich keine Ursache, mich zu außcrn. Wc1xn„nun„de,r gcchrtse Herr Vorredncr gesagt [)at, “[ck erstickte durch lafttgc, argßltchc Bedingungen die Privatmdusirie in den Eisenbahnen, so muß ich. das absolut negiren, und ebenso, wenn der Herr Redner gesagt hat, 1ch nähme Rücksicht darauf, ob es dieser oder ]ener Bahn schade, _ Darauf nehme ich keine Rücksicht, allerdings darauf, ob tchinnt soliden „odcr solchen Unternehmungen zu thun habe, wo man noch keine solide Basis absehen kan11-meine Herren, Hart, :oorfichtig, parlamentarisch ausgedrückt, ich könnte sonst noch mehr agen.
Wenn nun aber der gxchrte Herr behauptet hat, die Privat- induftric getraute fich gar nicht mehr, Anträge zu machen, :) muß ich dem enigc cnsiellen daß ich keinen Tag, auch heute schon, meine Packete erö ne un die neuen Sachen durchchx, wo nicht ein neuer Antrag irgend einer Privatgesellscha t, oder einer Gesellschaft noch lange nicht, sondern eines Komitcs oder _cincs einzelnen Unternehmers dabei isi, der da sagt: ich bitte um dre Er- laubniß zu den Vorarbeiten zu der oder der Bahn; sehr häufig Wird darüber, wo digMitiel herkommen, und über die übrigen Umstände, ob sie nüßlich seien odcr i1icht, kein Wort gcsa t. Aber dergleichen Anträge find äußerst zahlreich, und den Vorwurß, daß das im Wider- spruch unt meinen Acußcrun en siche, kann 1chmcht zugeben. Meine .Herren! Wenn es ck um c nc Bahn handelt, die keine Staatsbahn i und wo ich alo nicht mit gutem Gcwiffcn Ihnen vorschlagen kann aus besonderen Gründen wie wrr sie heute hier haben, sie als Staatsbahnen zu bayen, xmd-es kommen dann solichcutc, die Geld haben und wollen diese Eisenbahn bauen, dann werde ich es immer Lehr gerne estattxn; aber ich weiß nicht recht, w:o zart ich es sagen oll, alle md 1Ucht so.
-- Dem Abgeordneten Dr. Braun, welchcr hierauf _in_ der- selben Frage das Wort nahm, entgegnete der Handels-Mimster:
Ich erlaube mir nur ein Wort zu erwidern. Eine Absicht hat der geehrte Herr Vorredner mir Utitcrgcschobcn oder mir zugcthctlt, will ich 'saézey, die ich, so viel ich weiß, nie ausgesprochen habe. Ich habe nur xi „ciqerFrüheycn Debatte Über die Eisenbahiicn »- und ich halte das fiir richtig, weil _man _mir dcn_ Vorwurf machte, ich hätte kein Prinzip, -7 gcsth, ich hielte dafiir, daß „die Fauptbahnen Staatsbahnen sxm mußten -, was nicht ausschließt, aß sie auch Reichsbahnen sein können. Ich habe aber auch gesagt, -- und ich bitte, darüber die Ficnographischcn Berichte zu vergleichen, - daß die Nebenbahnen zunachst Sache der Provinzen und der Kreise sein solltxn. „Daß 1x!) aber je gesagt habcnsollte, daß ich es für ganz vor- züglich „hieltckdte großen Gesellschaften zu begünstigen, das ist mir nicht crinncrltch. .
Jm Ucbrigcn kannder geehrte „Herr Vorredner versichert sein, daß alle solche Anregungen 111. Bczxig auf die Gesetzgebung bei mir nicht verloren gehen, _und dqß ich mich bestens bemühe, daraus den Honig Zu saugen, den ich darm irgend finden kann, und mich dabei gern
cr Schwierigkeit unterwerfe, Welche darin liegt, daß, wie Sie heute
schon ?chört haben, meine Herren, die Ansichten der geehrten Redner
]a so chr auseinandcrgehen, daß fie zum Theil gerade das Entgegen- gcscßte sa cn. „ .
In er darauf folgenden Spezial-Diskusfion erklärte bei
?. 1, “311 welchem der Ab , Haebler folgende Resolution bean- ragtc: Das Haus der bgcordnetcn wolle beschließen, die Staatsregieruyg aufzufordern: Gleichzeitig mit dem Bau der Tilfit-Mc1_nclex E11enbalm dic Tilfit-TaurOJgener Staatscbau re in |th wasserfreiem, fahrbaren: Zustande un mit der festen iscn- balmbriicke in, Verbindung zu bringen, ,
der Staats-thster Graf von szenpliy:
Meine Herrcrz! Ich hoffe, daß das äsxohc Haus die Bahn Tilsi-Mcmcl nicht ablehnen wird - ich kann mi ) daher aux ein paar ganz kurze chcrku11g_cn beschranken. Die Bahn hat in Bezug auf ihre chtabilitat cincZukunst, dicse anunst knüpft fick) aber an zwei Bedingungen, deren Erfüllung ich noch nicht in einer Reihe vonIahrcn absehen kann. Die eine Bedingung ist eine VerbindunJ iibcr Taiixoggc11 und Liban nach Rußland, und die zivcite «chtngung ist, daß die Balm von Insterburg iibcr Darkehmcn, Gold» und, Olcßko nach Lyck gebaut wird,“ dann hat diese fragliche Bahn eine finanzielle Zukunft, cher nicht. ,
Was dcn zweiten Absaß dcs §. 1 hcirxfft, so beschränke ick) mich auf die Bemerkung: ich kann es wchr fur, unrecht, nocl) unbillig halten, das; dem Kreise Tilsit zxtgcnntthxiwird, dic Grundcntsihädignng zn bc- willigcn, und zwar aus dcm cinen, wic mrr scheint, recht erheblichen