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3) die Sparkasse des Amts Oldenftadt in Betreff verschiedener Dar- “
lehne von be w. 400 Thlrn., 900 Thlrn., 1500. Thlrn, 1500 Thlrn. un 1000 Thxrn, . '
4) auswirkt) IoZJZn .Femrtck) Geffert m Molzen, in Betreff der _ arlehne von _ T lrn. und 1100 Thlrn,
5) Rentier Geor „Augu Rühne m Reizen, .in Betreff der auf 1200 Thlr. Yk cbaßten erpfttchtungen des 2c. Heuer aus einem Ziegeleipach ontrakte.
Uelzen, den 3. ebruar 1872. ' * » öniglichcs Amtsgericht 11].
_ck
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen :e.
„ Bau- und Nußhol Verkauf. Essokl den 22. Februar (3. an Kruge zu Dammendor nachstehendes „Holz des dierährigen Ein- schlages aus dem Belau e Damm endorZJagen 41 &, 509Stüch eichen Bau- und NutzholZ,c 5 Stück buchen au- und Nusholz, 149 Stück krefern Bau- und ußholz, sowie circa 18 Raum-Meter eichen
Klaffernußholé; Ia en 443 5 Stück fie ern Bau- und Nußholz im* '
Wege der Lizi ation ffentlich an den Mei bietenden gegen leich haare Be ahlung verkauft, onu Kauflusttge an dem geda ten Tage au? Ort und Stelle Vorm ttags um 10 Uhr hiermit eingeladen wer- den. Dammcndorf, den 3. Februar 1872. * Der Oberförster.
[WW] 'Holzverkauf. In der etwa 1; Meilen von Neustreliß an der Penzliner Chaussee gelegenen Brusdorfcr Gutsforst ftehen ur Zeit 1000 Naummeter kie ern Scheitholz 200 , do. do. Knüppelholz zum Verkaufe“ bereit. * * Etwai e Reflektanten wollen fich zunächst an den Gutéförfter Voß zu rusdorf bei Neustrelitz wenden. (3. 91/11.)
[388] -Bxkanntmachung. * Für die Kömgltche Werft soll der Iahreöbedarf an Stangen: eisen und Eisenplatten pro 182? ficher gestellt Werden.
Lieferungs-Offerten find vxrsiegelt mit der AufschriftySubmiff1on aquieferun von Eisen« 1316 zu dem „am 27. Februar or., Mittags 1 Uhr,_1m Bureay der „unter eichneten Behörde anbe- raumten Termme unt robcn cmzuretchen? -
Die Lieferungs-„Bxd ngungen, jyelché9u portofreie Anträge gegen Erftattun der Koptaltetx abschrtftlt m1tgetheilt werden, liegen in der Regi atur der Kömgxichen Wert zur Einsicht aus.
Danzig, den 31. Januar 1872. .
Königliche Werft.
[358] Bekanntmachung.
Am Dienstag, den 20._Februar 1,872, Vormittags 12 U r sollen im Bureau der unterzetchneten Festungsbau-Direktton die ei.
dekselben in diesem Jahre erforderlichen Nkauel'materialien
im Wege der öffentlichen Submisfion vergeben werden, und zwar:
370 Mille Mauersteine und Klinker, 20 » . Dachsteine,
1400 Kubtkmeter Ziegselbrocken,
1200 Tonnen Cemen ,
850 Kubikmeter Mlöschter Kalk,
1900 » auer and. _
Submittenten habext ihxe resp. fferten rechteiti und verfiegelt der Jeßungsbau-Dtrektton emzusepden, und mu an der Auxschrift vermer t em, über wel s Material dte Offerte abgegeben wir .
Die edingungcn nd im Fortifikattons- Bureau kur Ein cht ausgelegt, können aber auch gegen Erstattung der Kop alien ü er- sandt werden. .
Wilhelm-Zhaven, den 2. Februar 1872.
Königliche Festungsbau-Direktion.
Verschiedene Bekanntmachungen.
xx
AußéwrdentWe Genral - Versanünlung
„ der , « Aktionäre der Magdeburg - Cöthen - Halle- Leipziger Eisenbahn - Gesellschaft.
Die .Herren Aktionäre der Ma deburg - Cöthen «Halle - Leipkiger Eisenbahn-Gesellschaft_ werden hzer urch zu einer außerordentl chen“ General-Verxeammlungs2 welche 1m Saale des „hiesigen EmpfangSge- bäudes, Für enftraße r. 1-10, stattfindÖtNa f
D011nerstag,„den 7. (er ds. Js, „ ld Nachmittags 3 Uhr, emge a en. '
n derselben Werden die Anträge des Direktoriums und des Gesc Ychafts-Ayssghuffes, betreffend: 1) „ie Ermächtigung des Gesellschafts - Vorstandes zur Aufnahme eußes Darlehns von 2,000,000 Thlr. auf das Stammunter- ne men,
2) die Ermächti ung des Gesell cha s -Vor andes ur Kündi' der auf dem gStammunterne mef1t1 ruhenfitden PrToritätsTchtIlLZ-enjgt
und ur eventuellen Aufnahme neuer Prioritä:ken,_ an* S elle der ;
ekün igten,
3) ie Genehmikakz des JWZscben dem Direktorium ber MULL.- ?"“; * a e- i-
burg-Cöthen- Leip iger Eisenbahn-Gesellschakt und dem
rektorium dcr Magde W-Hasberstädter Eisenbahn-GeseJ aft . e
achschlo enen Vertrages vom 24. Januar 1872, we „en er- C hm-Halle-Leipzi er Eisenbahn mit sä'mm lichen “ wei - un ?FÖUFHUM an Jie Magdebxtrg-Halberftädtcr Eanbex n-Ge- e a 26.) ' *" “ . 4) ie in Fol e des Vertrages mit der Magdebur - alber dter YZchbtah -. esellschaft notywendigwerdendm Abgän'ööerungßnä der a u en “ zur Berathung und BesYußfassung kommen. - Jeder Jnhqber von tcxmmaktcen, welchcr an der-General-Ver- sammlung Thetl nehmen lel, hat fich rch. seinen Machtgeber „_ am ck., 5. oder 0. M "rz d. Is. Zu den Stunden von 8-12 Vor- und von 3-6 U r Nachmitta 8 mx Geschäftsloka4e des Direktoriums, ürsicnkball reiße Nr. 6 a s Etgenthümer yon 5 oder mehr Stamma tien zu legt Eintrittskarte m Em „fang u nehmen. * * - Dix stimmberech tgten Yhaber „19011 Stammaktien 11113. 13 üben nur bet dem Gegenstande „r. 3 dfcr Tagesordnung ein Stimmrecht aus. Bei den Beschlüssen txber dte Gegenstände *1, 2 und 4 steht Kuen in Gemäßheit der Bxfttmnzungen 8. 9 Nr. 4 und 5 des vierten achtrages zum Statuts em Sttmmrecht nicht zu, -“
Magdeburg, den 6. Februar 1872. “' Der Vorsitzende ' des Aus chuffes d'er Magdeburg-CöthemHalle- eipziger Eisenbahn-Gestllfckjaft. Ueuhauék. “'
imiren un die
1
Außerordentliche enerl-Versammlung , er .
,d _ Aktionäre der Maqdeburg-Cöihen-Halle-Leipziger
[
Eisenbahn-Gesellschaft.
' Die Herren Aktionäre 'der Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipzi er Etsenbahn-Gesellschaft werden hierdurch zu einer außerordentli m General-Versammlung, welche im Saale des hiesigen Empfangs- gebäudes, Fürstenftraße 1-10,|attfindct, auf
Donnerstag, den„7. März d. Js, , [d Morgens 101/2 Uhr“, emgeaen.
In derselben wird der Antrag des Direktoriums _und des Gesell-
_ schaftsausscLuffes, betreffend
ix eventuqlle AuflöÉung der Magdeburg-Cöthm-Haüe- Letpziger EtsenbaZn- esellschafta
zur Berathung und Beschlu fassun kommen.
Jeder Inhqber von Stqmm- ktien, der an der General-Ver- sammlung Thetl nehmen erl, hat 1 resp. seinen Machtgeber am . 4., 5. oder 0. ärz d. Is. ' xn den qundm von 8-12 Uhr Vor- und 3-6 Uhr Nachmittags nn Ge chaftslokale des Dtrektoriums, Fürstenwallstraße Nr. 6, als Ei ent ümxr von 5 oder mehr Aktien zu legitimiren und die Ein- tri tskaxte m Empfang" u nehmen.
_ „Dre Befißer von tamm-Aktien bjßwka 13. find war zur Thetlnahme an der General-Versammlung berechtigt, je oScy [feht chnen yach J. 9. „des merten Nachtrages „zum Gesellschafts- ta ute em Sttmmrecht tm vorliegenden Falle mcht zu.
* -Magdeburg, den 6. Februar 1872. vs A sstl) ffes d FTWMMWÉW H n Lli e u u er_ageur-'en:ae-eker EisenbahÜ-Gxsellfämft. „px g Ueubauor. _
,-
[380] 'Bekanxntmachung. Die"“ hiesige Waldjvärtekstelle zur Beauffichtigung uüseres
Siebenmthenwaldes und déeroßen Werders, mit "welcher ein jähr- ,
liches" Gx alt ,v-an1o00 Thlr. un 40 bis 50 Thlr. Anwei egeld ver- bunden 1 , 011 vardtgft anderweit beseyt Werden. Die An ellung er- olgt unter orbelkalt geßenseitißer Aufkündixung, da die edachten orstZheilxvjadeh-o zt wer en un die Stelle aher in 4 bis Z Jahren e nge en rr . „ F?rstver or ungsberechtigtc, Welche noch rüstig sind, das 40. Lebens- Kahr mcht (1 er chritten aben und dre Stelle annehmen wollen, wer- en aufgefordert, fich b nnen 3 Monaten, spätestens aber bis zum 15. Mai d. I. unter erlegung ihrer Zeugnisse bei uns zu melden.
Lippehne , den 26. Januar 1872. Der Magistrat. _ _ , Zwette Betlage
„2x 34.
la ung cs Betriebes und der Verwaltun “der agdebur - ** “;)“,
* chen Amts Königsberg, was olLt:
Ystlüeht nach dem thtogcwi t, 'edoch bleibt ein U
' “773
Zweite
. * B e il. a g e- "“Zum Deutschen Reichs-Ayzeiger und Königlich Preußischen Staats-aneiger. , ' Donnerstag" den 8. Februar. ,
1872.
Neick6tags : Angelegenheiten.
E n t w u r f „ . zu einem Gesetze Wegen Erbebng dcr Brausteucr im Deutschen Retche.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deuts cr Kaisyr, Köni " 'von Preußen 2e., verordnen im Namen des Deut chen Rexchs, nacZ
erfolgter u immung des Bundesrathes und des Reichstages, für das mncr ab der “"olllinic liegende Gebiet des Deutschen Reichs, jedoch mit Aussthlué) dcr Köni reiche Bayern und Württcmbcr , des Großherzogtbums Baden, ElsaF-Lothrmgcns, „dcs Großherzoglich ächfi- Lchcn “Vordergcrichts Ostheim und des Herzoglrch sachscn-coburg-gothai-
Z. 1. (Erhebungswesse'un (,k ebungssäße der, Braustcuer.) Die
_“ * Brausteucr wird von den zur Berufung von Bier verwendeten nach- ;benanntenStoffen zu den folgenden Sakon erhoben:
1) von Getreide (Malz, Schrot u. s. w.) mit ............ 20 Sgr., 2) Von Reis (gemahlen oder ungemavlen u. s. w.) mit. 20 » ' Z von Stärke, Stärkemehl (mit Einschluß des Kartoffel- mehls) und Stärkcgummi (De trins mit ..... 1Tl)lr. 4) vonZucker aller Art (Stärke-, rau en-y.s.w. ZMF) sowie von Zuckerauflösungen nut ..... 1 » 20 » , 5)„von yrup aller Art mit ..................... 1 » 10 » für jeden Ccntyer. - *
Yon (Hexntschxn solcher'Stoffc, wclche verschiedenen Steuersäxen untxrltcgen, tft _dtc Abgabe für das Ganze nach dem Saße für en darm enthaltenen höchst bcfteuerten Stoff zu cntrichten.
§.„2. (Besienerunß dcr Esfigbraucreien.) I| mrt de_r Bierbrauerei ugle1ch eine Esfigbere tung yerbunden, oder wird Es"?2 aus den in YFZ 1 benannten Stoffen in ei _cns dau bestimmten .lnlagen im
roßen zum Verkauf bereitet, :) muß ie Braußcuer auch von'dem solchergcftaltÉur Effi bcreitun verxvendctenMaterial cntri tetkvcrden.
J. 3. ( teucrp ichtiges ewicht.) Die Versteuerung cr jm Z. 1 unter 1 bis 3 genannten Stoffe erfo gt nach dem Bruttogewxcht der- Lelben in derxcnigen Bcschaffcnhcit wie diese Stoffe zur Einmmschung
ommcn sollen, fedoch mrt der Maßgabe, daß ein Ueber cwi t an einer Lanzen Maikchpost untcr 2/29 Ccntncr bei Berechnung cr teuer nicht'“ erückfichtigt Wird.
Die Versteuerung der im J. 1 unter 4 und 5 l[)xenc'cnqten Stoffe
, e ergervtcht an der efammtpost„unxer eincm P ume gleichfalls außer Berücksxchtigung.
Z. 4. (thatton) Die erstcuerung kann nach Ucberemkommcn mit der Steuerbehörde unter den von derselben fest escßten Vchinguu-
en durch Entrichtung einer Abfindungssumme an einen bestimmten eitraum erfolgen.
Die in Ansehung diescr Fixationcn zu beobachtenden allgemeinen Grundsäße Werden von dem Bundes-rathc vor eschrieben werdcn. '
. 5. (Faustrunk) Die Bereitung dcs „mustrunks in gewöhn- lichen Kochkc ein ist von der Steuerentrtchtung frei, wenn dtc Zube- rektung des Haustmnks lediglich zum eigenen Bcdadrf 111 Familien von nicht mehr als 10 Personen über 14 Jahre geschieht.
Wcr von dieser Bewilligung“ Gebrauch machen will m„uß solches dcr Steuerbehörde zuvor in Wenn ahre anmelden und Öarubcr einen Anmeldungsschein fich erthetlen la en, _
Ein jedes Ablassen dcr solchergxsialb steuerfrez zubereiteten Ge- tränke an nicht zum Haushalte gehörige Personen 1| untersagt.
m Falle einer wiederholten Verlcßung dex vorstehend an die Bewttligung dcr Steuerfreiheit geknüpftcn Bcdmgungcn ,kann dem Schuldigen die Bcfugniß zur ftcucrfreien Haustrtxnksbercttzmg nach dém Ermessen der Steuerbehörde auf bestimmte Zett odcr fur nnmcr entzo en werden. _ '
€ 6. (Vergütung der Steuer bei Versendung in das Ausland.)
*Bei gehörig nachgejmesener Ausfuhr von Bier aus dem Geltungs-
bereiche des gegenwärtigen Gesetzes wird eine entsprechende Rücxvcr- ütung der erhobenen Braustcuer unter den vom Bundesrathc diescr- ßalb zu erlassendxn Bedin ungen und Maßgaben gewährt.
Z. 7. (Anzetge dcr rauerei-Räume, sowie der vorhandenen Braupfannen und Bottichc.) Wer Esfig zum Verkauf, oder, 0 ne nach Z. 5 von dxr Steuer befreit Tu sein, Bier bvaucn will, hat. er Steuerhebestelle, nxsowcit dies nich bereits auf Grund der bröherrgcn Jeseßlichexr Vorschriften geschehen ist, mindestens 8 Tage vor Anfang
cs Betriebe? eme NachMisung nach einem besonders vorzuschreiben- den Muster m doppeltcx Ausftrtigung einzureichen worin dix Rätxme Fur Aufstellung der Eerathe_u11d zum Betrtebe der Brauerei, emscblzeßR ich der Gährungsraumx, 519 Vraupfanncn, Brau-, Kühl- und Gahr- ,gefäße, ingleichen" der m Litern 'ausgxdrückte Rauminhalt jedes ein- zelnewdieser“ Gcfaße, genau und vollstandig angchben sein müssen.
Jngleichen hat der Brauer, wcnn neues, Gcrath angeschafft, oder wenn das vorhandene gqn oHcr zum TTctl abgeändert oder 111 em aydcres Lokal gebracht rvtr , mnerhalb er nächstfolgenden 8 Tage htervon Anzeige zu macherx. „ '- _
Inh aber von Brauere1en,-sorv1e,andere Personen, Wenn leßtere Braupfannen“ befißen oder sie verfertt ez), oder andel damit tretben, dürfen die Pfannen nicht aus ihren ayden ge en, bevor sie, es der Stxuexhebcftelle ihres Wohnorts angczctgt und von dieser eme Be- schetmgung darüber erhalten haben.
, Ncbencrbcbungcn.)
, J. 8. (Vermessung, Bezeichnung und. Vcrxckgluß dcr Geräthe.) Dte 11,1.danxaurrcien vdrhandcnen oder dre kün ttg hinzukommenden und d_te' achapdertcn Braucreigeräthe werden nach der Bestimmung der Steuer chördepuxnerirt, auch von derselben nachgcmcffen und, Towext thunltjch, nut emeyBczcichnung versehen. Denamtlich ermit- cltcxz Raummkxalt und, die Nummer-muß,. dcr Braucreibcfißer an den lCZsesrathcn deutlrch bezetchnen ynd diese Bezeichnung géhörig erhalten
en. *
„ Um, für die Zeit, ,wo die Brauereigcräthe nicht in Betrieb sein durfen, xhre unhe ugtc Benußzmg zu verhindern, können die Geräthc, auch nach Umstanden d1e Zugangc zur B*caukcffclfcuermm, an Ort und Stelle durch emen SYcuexbeamtcn unter Verschluß gcscßt Werden.
„Z. 9. Erfordermß emcr Waage.) Jede Brauerei soll mit einer geatchten aagx, Worauf jvqmgstens funfCentner auf- einmal gc- woégen xvexdett köxmcn und nut den erforderlichen geaichtcn Gewichten verchen_sem. Bis solche angeschafft wordxn, kann der Betrieb der Brauerei untersagt werden.“ , “
Z. 10. (Aufbewahrxmg «Her Vorräthe an Brauswffcn.) Jeder Brauer tft erbunden ,scmcn Vorrath an Malzsthrot und an anderen zur Bicrberettung be unmt_c11,1m'§. ] unter Nr. 2 “bis 5 bezeichneten Stoffen nur an emcm gcrvtffen, cm- für allemal vorher anzuzeigmdcn gee'igneZen Orte aufzubewahrey.
„ Dte unter Nr. 4 und 5 1111 §.„1 genannßcn Stoffe dürfen nur in Räu1nen,1vclche von der Braustattc gänzlich getrennt find, aufbe- wahrt werden. *
Der Vorrath an Malzschrot daxf, sobald Bratwinmaisthungen angemcl et sind (Z. 14),d1e langftens fur den folgenden Tag deklartrtc Men esu cht übersteigen. .
111 der Brauer von den mx 5. 1 unter 2 bis 5 bezeichneten Stoffen Vorräthe halten, welchc nxcht zur Bierbereitun-g xbestimmt sind, so muß er atlxlf Verlangen „der Steuerbehörde dieselben in einem» anderen ciU- fÜL“ .a emal auzuzcjgendcn Raum aufbewahren, auch steh den nach Bedürfnis; von d„cr Stcucrbchörde zu treffenden Anordnungen Wegen der Buchfühxung uber solche Yorrathe und wegen des Ver- schlu cs dcrscl6e1*1, msbesonderc zur Zett dcs Braucns untchcrfen.
. 11. Dre nn Z." 10 gedachten Anfbewahrtmgsorte stehen ohne AuBnahme untcr Aufxxcht xmd Kontrole der Steuerbeamfen.
Z. 12. (Buchführung 111 ansxbung dex zuckerhaltigcn Surrogat- stoffe.) 1) Ueber dre zur Brerbcrettung besttmmten Vorrätbe von den un §. ] unter 4 und 5 genannten Stoffen lat dcr Brauer nach näherer Anleitung der Steuexbehördc cm .von M Zcßtcren gcliefertcs Buch Yk führen, m welches jeder Zugang sofort der der Einbringun unter ngabe dcr bngenm Gattung und Menge, der Kollizahl un Verpackungsart, dcs czugsorts, des Namens (dcr Handelsfirma) des Verkäufers, des Taéxcs und der Stunde der Aufnahme, jeder Ab ang abér sogleich bei A la ung der versteuertcn Men e in die BrauZätte (J. 19) unter An abe cr Gatttmg und Menge, Howie des Tages und der Stunde der crausnahzne einzutragen ist,
Jeder Zugang muß nntjübcr den Be ug lautendenVersendungs- papicren (Fakturcn, Frachtbrtefcn u. s. w.) belegt sein.
2) Die “Entnahme von Braustoffen aus dem Aufbewahrungs- raumc (Z. 10 Absatz 2)„zu anderen xpecken, als zur Verwendung in der Brauerei, ist nur tn Ausnahme allen nach vorher besonders ein- zuholender Genehmigung der Steuer chördcn zulässY.
Z) Der Brauer hat das nach der vyrftchcnden 5 estimnumg zu 1 u führende Buch den Steuerbcamtcn 1c§er Zeit auf Verlangen zur *inficbt vor ulcgen, auch Rcchyungsabsthluffc des BMW und amtliche Bestandsau nahmen der Vorrathe sgh gefallen u lassen.
Ein hierher egen dcn buchmäßigen Sollbe and ermittelter Min- derbefimd soll a s in der Brauerei vcxwendet 911gcsehcn, und wenn derselbe zjvci Prozent des Sollbcstandes übexstctgk, nachverstcuert, ein Mehrbefund aber dem Buchbestande zugeschrieben werden.
Z. 13. (Vorschriften, für den gcmeixxscbaftlichcn Betrieb der Brauerei und Brennern.) Bci chu gememschaftlichxn Betriebe der Brauerei und Brennerei darf für dte„lcßtcre, falls nicht die von der Brauerei zu cntrtchtcnde Steuer fixtrt ist (Z. 4), reines Majzschrot nicht verjvendet, das „Luc Brennerct [Zcfttmmte Malz muß vxelmelxr vor dem Schroten auf er Mühle wemgftens zum vierten Tbetlc unt ungcmalzxxm Roggen vermisckyt werden. „Wird neben der Brauerei Branntwcm aus Kartoffeln gebrannt , so ist zu lcßtcrcm Behufedcr Gebrauch von reinem Malzschrot zwar gestattex, dasselbe unxß jedoch besonders angemeldet und aufbewahrt werden und sieht unter der Aufficht und Kontrolc dcr Steuerbehörde.
Z. 14. (BrauanÉeZige und Steuerentrichtupg; Un uläsfigkcit von-
er,„abgcsel)en von den m den §. 4 und 5 . e- dachtcn Fällen, brauen wxll, tft verpflichtet, der Stcuerhcbcftclle schr: t-
" lich anzuzeigen, welche Gattung und Menge der im §. 1 genannten
Stoffe er zu jedem Gebräude-nehmen, an„welchc11„1 Tage und zu Welcher Stunde cr einmaischxn wird, und ivteviel Bter er aus dem angegebenen Braumaterial ztehen Well. Es steht dem Steuerpflich- tigen frei, diese AUzeige so oft er braut, zu machen, 0er tm Vorths für einen bestimmten eikraum. Im ,crfteretz Falle ist glcrchzettrF mit der Anmeldung die Steuer zu entrrchtxnktm lehteren Falle kann die Steuer nach der Wahl des Steuerp tchttgen entweder für den Janzen Zeitraum im Voraus oder für ] e Maischung besonders vor eren E ntrikt bezahlt werden.