790
in solchen Orten verursacht worden find , arzs den bcreßtestm Mitteln der von rankretch zu za lenden Krte sentschädtgun Vergütun gewähr werden. Auf en Antrag es Präfidtum Kat der undesratb in der SiyUn vom 23. U. M. nach An- örung des Ausschusses für das „echnungswesen beschlossen, daß das gedachte Gesch auf solche Falle, in welchen„Pe_rsonen in Folge von Krie soperationen körperliche Beschadtgungen erlitten haben, kerne nwendung finde.-
_- Nach dem Bericht des Kafferlichen Ober-Pxäfidenten von Elsaß-Lothringen befinden fich im Befiße vieler Einwohner von Elsaß-Lothringen Prämienan eihe-Schetne, welche durch das Geseß vom 8. Imxi V. I. betreffend die Inhaberpapieremit Prämien, von dem deutychenkÖ? , _ Wirkung des GeseÉes erstreckt fich auch auf die aptere solcher Anleihen, deren egebung das Geseß an dte edmgung der _Abstem elung geknüpft hat, welche bis Nm 15. Juli v. J. statt- finde_n onnte. In Elsaß-Lothringcn machte man von dieser ' Bestimmung keinen Gebrauch, weil stch die Wirksamkeit__ des Geseßes vom 8. Juni v. I. nicht auf dieses Land erstreckt und leßteres dem Geltungsbereiche des Geseßes ge en- über noch als AuZland gilt. Ferner haben, sich n- zeichen dafür ergeben, daß Prämienanleihescheine, deren Um- lauf im Geltungsbereiche des Gcseßes vom 8. Juni v. I. nicht mehr zu elaffen ist, sei es weil ihre zeitige Abstcmpelun ver- säumt, ei es Well sie überhaupt durch das Gese ver annt smd, aus dem übrigen Deutschen Reiche in erhebli er Anzahl nach Elsaß-Lothringen strömen, wo ihre Verwerthung geseylich nicht ge irQert ist. Von beiden Gestchtspunkten aus macht sich das edürfniß geltend, den in Elsaß-Lothringen auf diesem Gebiete dem übrtgen Deutschen'Reiche gegenüber ausnahms- weise noch bestehenden gescßlichen Kuxand möglichst bald zu beseitigen und die Bestmmmngen e Geseßes vom 8. Juni v. I. auch dort in Kraft zu se en. “1: diesenchhufe ist dem Bundeßrathe unter dem 10. v. .von em Reichskanzler der Ent- wurf eines GeseYes wegen Außdehnung der Wirksamkeit des Reichs- Gesxßcs vom 8. Zum 1871, betreffend die Inhaberpapiere mit Pramten, („mf Elsaß-Lothrmgen vorgelxgt werden. Der Bundes- 1"th hat diesem (Heseßentrvurf in der Sißung vom 24. v. M. nut der Maßßabe zugestimmt, daß der “15. März 1872 als Termm der A stempelun ein erückt wird. Unter dem 27. v. M. 1| das Gesey von Sr. aje ät dem Kaiser und Könige voll- zogen worden. -- Eine von dem Reichskanzler leichzeitt vor- 1?elegte Bekanntmachung, durch welche die auf rund de J. 5 es Gcseßes vom 8. Juni 1871 zu erlaffenden Aquührungaestim- mungen getroffen werden, hat der Bundesrath in der Sißung vom 24. U. M. genehmigt. .
_ In der heutigen 11. Si ung des Herren an es welcher der Finan :DßinZstcr ZCamphausen -1lt)nd fals,
Regierungs = Kommi arien der Geheime Justiz - Rath
131". Förster und der Gch.Obér-Finanz-Nath Wollny beiwohnten“
und welche der Präsident Graf Eberhard zu Stolberg - Werni- ZFUW um 1111th eröffnetß, beschloß das Haus zunächst mit ,ückficht auf dre vrelen vorlte enden Petitionen und Vorlagen eme besondere" Agrar-Kommis um zu wählen. Vor der Tages- ordnung erklaxte auf eine bezügliche Anfrage des Herrn von Pldy der Regxerungs-Kommiffar Geh. IusüY-Nath 111“: Förster, daß es der Wunsch der Staatsregierung sei, aß die Beratth der noch den Komnusfionen vorliegenden Gcseßentwürfe, welche fich auf das Ergenthumsrecht beziehen, in den Kommissionen so lange auszuseZen, bis die bereits durchbcrathcncn (Hefe e in dem Abgeordnetenhause durchbcrathen wären. Der Präxident erklärte, daß das Haus diesem Wunsche entsprechen werde. »
ierauf trat das Haus in die Tagesordnung, deren erster
egenstand war Vericht der 7111.Kommiffion uber den Geseß- entwurf; betreffend die Form der Verträ e, durch Welche Grundftucke zexthetlt Werden. - Graf Mün er und Genossen bcantraßten, dtesen (Hefe xntwurf von der heutigen Ta esord- nung a zuseßen. ur lesen Antrag sprachen der ntra : steller xmd die errey Dr. von Goßler, von Vernut , Graf Rtttbergx der Frafidenk und der Regierungs-Kommiffar Geheimer Juskx rath 1'. Förster, während dle Herren von Kleist- Rexow, Graf kühl, Graf zur LMP? und der Referent Herr von Kröcher fich gegen„denselben und für die sofortige Be- rathung der Vorlage erklarten. Das Haus gene migte schließlich den Antrag des Grafen zu Münster und seyte ie Vorlage von dchage-Yordnung ab. -- Es folgte der Bericht der Justtzkom- munon Wer den Gesetzentwurf, betreffend einc Zusadestim- mung 751911 Artikel 74 der Verfaffungsurkunde vom 1. Ja- nuar 1800 Und zur Verordnung wegen Bildung der Ersten Kammsx vom.12._ Oktober 1854 (S. S. 3911. Jahr . 1871). Der Referent Graf zur Lidve empfahl die Annahme (der Vor- lage m der vom Adgeordnetenhause beschlosstnen Fassung, und daß .HZUS txat dte1em Anfrage ohne D*iskussion bei. --- Der dritte (ysgcwxand dsr Tagssdrdmmg war der 1111111dlich€ Bericht
arkte ausgeschlossen find. Diese“
der (YYXftsordnungs-Kommisfion über dén Antrag des Herrn von : - "
Him 3. 18 Absaß2 Sat: 3 der Geschäftsordnung hinter den Worten:
„odcr wexm m Folkze der Verlsjnderung von Kommisfions-Mit-
gliedern eme Kommi fio_n_beschlu unfähig wird- einzuschalten:
poder wxnn Kon1m1s1wns-Mitglteder auf zwämal an ck, von dem ansidentcn des auses oder von dem Vo Wen en der Kommission; welcher_ e angehören, ergangene inladun en weder zu den Kommtzfionsfihungcn crsch1encn sind; noch 171 er- hauY gxantwortet ha en.« .
Der „ertchterstatter Herr v. Vernuth beantragte Namens der Konmnsfion: *
»Das Herrenhaus wolle beschließen: in Erwägung, daß aus dem, “Ein ange des vierten Saßcs im zwäten Absaße dcs“ §. 18 der Ge- schä tkordnun die Folgerung fich schon er iebt, dtc Verhinderung eines» Kommi fions- i_tgltedcs könne auch an einem anderen als dem in jenem atze, bezctchnetcn Wege festgestellt werden, über den Antrag von Yves; z'ur Tagesordnu überzugehen.a , *
_" achdem der Antrag eUer seinen „Aytrag noch motivirt, erklarte sich das Haus nut „großer Maxo'Utät für den Antrag der Kommsfion. _ **
Der mxrte Gegenstand der Tagesordnun war die Schluß- derathmx uber „den Gesehentwurf, betreffend ie Aufhebung der 1111 Km e Metsen erm geltenden Verordnungen über die General- Brandver tcherungs - Anstalt zu Cassel. (S. S. 3940- JahrZ 1871.) ' .
er Refere_nt Hexr von der MarquK beantragte, dem Gesc entwurlf) dle “ustnnmung zu ertheilen,“ und das aus schlo fich o nx DZkusfion dxesem Antrag? an., -- Es olgte der ZWML Vertchtv der MZatrrkel-Kommtsfion, für welche Hr. von [53 berichtet und den Antrag eilte:
Das errcn aus wolle beschließen,“ zu c lärcn: daß der Siß im Herrenhau e für ie Stadt Crefeld erledigt sei, und gegen die Anord- nung emer andertvcitigen PräsentationsWahl für die edachtc Stadt sowie e en Lös ung „des bisherigen Ober-Bürgermei ers Onderech m der atrikel ck mchts zu erinnern finde. ' “
OHM Diskussion wurde auch dieser Antra an'geuommen,
woran das “Haus die Herren von Kröcher, “raf zur Lippe,
von aldaw-Steinhövel und von MS zu Mitgliedern der Matrikelkommisfiotx xmd die Herren . raf ur Lippe und Hasselbach „zu Mtt ltedern dcr Staatsschul en-Kommisfion wählt:; Hierauf fck") oß der Präfident um 1- Uhr 20 Minuten dle Stßung; zur nachstM Stßung wird derselbe die Mitglieder besondexs einladen. ' ' -
-Der iy dxm Entwurf des Gesc es, betreffend die Beaufstchttgung des Unterri ts- und Erzie- hunstesens, angezoge11e_Art. 23 der Verfaffung lautet:
: [lle öffentlichen und Privat-Unterrichts- und Erztehungs-An- stalten stehen unter der Aufficht vom Staate ernannter Behörden- Kie Öffentlichen Lehrer haben die Rechte. und Pflichten der Staats-
ener.-
Andere in der DiSkusfion erwähnte Bestimmungen der
Verfa ung find: -
Ar. 24: _»Beidxr Einrichtung der öffentlichen Volksschulen find die ko11fesfior1cüxn Verhaltmsse möglichst zu„berüchfichtigen, Den religiösen. Unterricht 11) dex Volksschule letten dte betreffendxn Reli ions esell- chaften. DteLettnng der äußeren Angelegénheiten der olkchhule
cht dex Gememde zu. „ Der Staat stellt, unter eseßlich sordncter
ethetltguyg der Gcmemdcn, aus der Zahl der BZähÉgten ieLchrer der öffentlichen Volksschulen an.« Ferner Art. 26: in beonderes Gesetz regelx das ganze UnterrichtsWesen. Endlich Art.112: is unt Erla des 1111 Art. 26 _vorgesehenen Gchßes chendcf es hinfich [ich des , chul- und Unterrtchtswcscns bei en 1th geltenden gescylichm“ Bestimmungen. _ „ .
An Amendemcnts zu dem Geseßenthrf [tegen folgende vor :
Abg. „Holy und Genossen: QD die Worte in dcr Ueberschrift: »In Au§fuhrun des Art 23 der crfassungs-Urkundc vom 31. Ja- nuar 18303: zu rctchen; b) „statt des §. ] der Regierungsvorlage zw FILM: Krets- odcr Lokalschulmspektoren, Welck „ fltchten mcht erfüllen, kögmen durch Besch uß der Bezirksregterung, threr Stellun als .Schuhnspcktoren enthoben und müffen in o ern fie Getftliche- md, durch emen andexen Getstlichen derselben 011 es ton ersth Werden; c:), der Z.. 2 der Rcßtcrun svorlagc ällt fort.
Motive. Pte Arttkel 26 un 112 er Verfa ung vom 31. Ja- nuar 1850 fixtrcn dcn ggcnwärtigen Rechtszustand bis um Erlaß de§ Ynterrtchtsgese es. 16 VorlaZc der Re terung hebt en ge en- wartxgen Rechtszu and „auf,“*.ohne as durch ie Verfassung in us- ficht genommene Unterrtchtsgeseß an die Stelle zu seßen. Die obige Fassung, des Geseßes estattet_ den behaupteten Nothstand in soweit“ Rl besettFch als_ der urch dre Verfassung garantirtc, gegenwäftige
echtszu and cs trgend zuläßt. : Ab . v. Bonm:
1? Zu Z. 1: den erften Absaß wie folgt zu fassen:
»Untcr Aufhebung aller 111 einéelnen. Landestheilen entgegen- stxh'endcn Bcsiimmungcn steht die Au ficht Über alle öffentlichen und Prwat-Untcrrichts- und Erziehungs-Anstachn dem Staate zu.«
21 Zu Z. 2: den dritten Absatz zu strcxchen.
35 Folgende zwei neue Paragraphen [)xtxzuzufügen: *
„8. 3. Unberührt durch dxescs Gesch blctbt die den Gemeinden und deren Organen zustehende Thxtlnahme an der Schulaufsicht.
€ 4. Der Miyister _dcr geistltcßxw Unterrichts- und Medizinal „. Angelcgcnhcitcn erd nut dcr Aqux'tHrung dieses Gescycs beauftragt.
e die ihnen obliegenden
“791
Abg. v. Brauchitéchz
An Steile der Q bsaße 2 und 3 des Z. 2 der Iorlage folgende Paragraphen anZunehmen : *
Z. 3. Die nZektorendxr Volksschule werden von der Bezirks- regierung auf _die auer cnxes Jahres crnzmnt. Zur Uebernahme dieses Amtes 1| Jeder verpflichtetx welcher 111 dem Aufsichtsrathe der Schule seinen Wdhnfiß hat, es set denn, daß er a) über 60 Jahr al_t ist oder b) an cmcr anhaltenden Krankheit leidet oder 0) 3 Jahre ,intereinander das Amt vexWaltct hat. Mit der Ins cktion der
olksschgle find vvrzulewctse Geistliche derjenigen Konfexdm zu be- ttauen, welche 111 dem 5 uffichtsbczirke die vorherrschende ist.
F. 4. Alle dem egenwärtigcn Gesetze entgegenstehendm Bestim- mngrentfind aufgeho en. Das Gesch tritt mit dem 1. April 1872 in a .
Abg. v. Rauchhaupt: „ _.
11 dem Antrage Holß hinter dte Worte »derseZben Konfcsßone einzu chalten: Moder in dessen Emnangclung durch eme andere geeig- Uetx erson-x _ ,
b . Devens:
1) n den Eingangswortcn des Entwurfes die Worte »in Aus- führung des Artikels 23 der Verfassungsukkunde vom 31. Januar 1850« zu streichen, 2 an Stelle der §§. 1 und 2 folgende zu seßcn:
. 1. Lokal- un KretLschul-Jnspektoren können wexxen mangeln- der » flichterfüllun durch Plenarbeschluß der zuständ gen Bcztrks- regierung ihres S ulamtes enthoben Werden. »
2. Die StaatSbehörde ist verpflichtet, das durch vorgedachtcs'
Verfahren erledigte Schulamt, wofcrq dasselbe von einem Geistlichen bekleidet war, wwderum unt emcm Getstlichcn derselben Kirchengemein- schaft zu bcseßcn. Nur für den Fall, daß dem ztzr Wicdcrbescßung jenes Amtes von der Staatsbchörde berufenen Gctstlichen hierzu die Genehmigung semer kirchlichen 'Oberbehörde versagt werden sollte, darf die betreffende Schulinspektion auch xmem Nßchtgeistlichen kom- miffarisch sx) lange übertragen werden, bis sch rvtcderum cin geeig- neter Gciftltcher findet.
-- Im weiteren Verlauf der gcstri cn Sißung des Hauses der Abgeordneten betheiligtcn 1ch an der General- debatte über das Schulauffichtsßeseß noch die Abgeordneten Dr. Windthorst und Lasker, un in einer persönlichen Be- merkung der Präsident des] Staatsministeriums Fürst von BiZmarck. Demnächst Wurde die Generaldebatte vertagt.
In der heutigen(28.)Si§ung des Hauses derAb cord- 11e„ten, welcher am Ministerxische der räfident des taats- Mlnisteriums Fürst _von Btsmarck , ex Staats-Minister 131". Falk und einige Regteruugskomnn arien beiwohnten, wurde die Generaldtskztffion über den ese -Entwurf, be- treffend die, Be-aufstchti 1111 des Un errichts- und Erziehungswesens, for gesey. _- Gegen die Vorlage nahm unächst das Wort der Abg. Stroffer. Der- selbe beßritt dem, Abg. Lasker das Recht, den christlichen Geistlichen Vorschriften Über- ihr Verhalten zu machen ,' die von
ihm als Beleg für den schlechten Volksuntcrrickyt "in den katho--'
.lischen Ländern an cführtcn statistischen Zahlen wolle er nicht bezweifeln, doch „chle der Beweis , daß die maUJelhaften Bildungszustände m „den katholtschen Ländern wir lich der Kirche zur Last zu [egensctew Die Motivirmxg des GcseYentwurfs sei mangelhaft und doch berühre er die heiltgsten Interessen des
Landes,“ unm-YYÉ könne man es rechtfertigen , gegen das, a _
“Centrum eine 6 zu, gebrauchen , welche das ganze Land treffe. Der Staats-Mimftcr 1)1'. Falkführte darauf m eingehen- dem Vortrage den Beweis für den verfaffungsmäßigcn Charakter der Vorlage, worauf der Präsident des Staats-Ministcriums „Fürst von Bismarck“ bei Schluß des Blattes das Wort nahm.
Ba ern. München, 8. Februar. In der heutigen
Sißung' er Kammer der Abgeordneten de ann, nachdem
der AUZÜ'M des Abgeordneten Kolb gcnchmig worden, die
“Debatte Über deanitmtivantrag Schüttingcr-Barth, betreffend
die Resexvatrechte. - Der Referent der Kommission , Abgeord- neter Sedelmeyer empfahl die Annahme des Antrages. Ab- geordneter Huxtlerund 15 Genoffen brachten cinen Abände- rungsantrag en1,_tvc,lchem zufolge die bayerischen Bundesraths- Mit lieder nur 111 ]e1_1en Fällen bezüglich ihrer Stimmabgabe im Ltndesxathe an die Zustimmnng des Landtages gebunden sein foUen, m welchem verfassungsmäßige Landesrechts oder die Reservgtrechte Bayerns berührt werden. Die Antragsteller Scksüttmger u11d„Barth schlossen sich diesem Abänderun s- ua rage an. Schutt'mgcr sprach sodann für den Antra , V lk JeZen denselben. LeYterer konstatirte aus den Verhan lungen e Reichstages des norddeuxschen Bundes über die Geneh- miJung der Versailler Vextra e, daß Bayern ein Recht auf un edingtes Veto YIM dre. xweiterung der Kompetenz des Reiches, sowie die „ othwendxgkett dcr Zustinnnun der Einzel- landtagc zu derselben angestrebt , ],edoch nur die'8 estimmung erreicht habe daß beantragte Beranderunszen der Verfaffung als adgechné gelten , wenn sie tm Bunde rathe 14 Stimmen gegen ßch aden. *
Sachsen. Dresden, 8. Februar. Der König und die
„Königin haben dem gestern Abend im Königlichen Residenz-
schloffc stattgefundenen Hofball Kammerbakl) beigewoZnt, an dem auch der Kronprinz und ie Kronprinzesfin un Prinz und "Prinzessin Georg Antheil nahmxn. Der letzte dierährige Hofball wird nächsten Dienfta-KNftattnnden,
"_- Sämmtliche Staats- inister wohnten der hcuti en Sißung der Zweiten. K am m er bei,die als ersten Gegenstand er Tagesordnum die Frage einer nochmaligen Abstimmung über den Antra cr Abgg. 1)r. Heine und Schnoor wegen der
usttz=Ncnu1utcn in Leipzig dcbattirte. Auf Antrag des Abg. , r. ,Mmckwixz beschloß man einstimmig , von cmer noch- maligen Abstimmung abzusehen, und lehnte gegen 22 Stnnmcn den Antrag des Ab . v. Einsiedel ab , den Jxftcrn gefaßtezx Beschluß zu kas tren, welcher da_hin ging: te, Frag_e„ 11) Wie weit und in welchem Ummnge das eregH-Mnustcxmm berechtigt sei, das Schloß Pleißcnburg für Militarzwccke m Benußung zu nehmen und das bisher statt- gehadtc . Benuxzun Zverhältniß zu beseitigen , beziehungsweise xznmögdch zu ma ex1,_dcr 1. Deputation zur Be utachtung „zu uderwctscn. Hieraus fuhr die Kammer in der crathung des Eznnahmcbud cts fort, „stellte als Nußungcn der Kammer- Üter :c. 127, 74 Thlr. m das Budget ein und beschloß auf ntrag der Deputation: »die Staatsre "erung zu ermächtigen, den Verkauf von Kam- mergütcrn bei pa enden Gelegenheiten vorzunehmen und den Erlös s 311311 Ankauf von Forftgrundstücken zu verwendcma otvte „ - »für dcn'Fall, daß ein, dem gegenwärtigenReinertrag cntsyrc- chender Kaufpreis nicht zu erlangen sein sollte, die Kammerguter
im Wege des öffentlichen Meist ebots zu verpachten.«
ch Nuxungcn aus den Weinbergen und Kellereien gaben keinen Aula Zur Debatte, diejenigen aus dem Königlichen Stcinkohlenwer 6 wurden um 90,000 Thlr. nach dem Anfrage der Re terung erhöht, mit 215,000 Thlr., die'enigeu aus dem Braun :) lcnwerke Kadiyfch inHöhe 1301170, Thlr. ins Bud:. *
et einge ellt. Bci leyterer Pofition wurde eine etition aus „eismg um Aufschließung und Abbau eines im Tnumli forstc gelegenen Brmmkohlenlagcrs der Regierung zur Bcrü fichti=* gung egcbcn. “* urttemberg. Stuttgart , 8. Februar. In der weiten Kammer fand heute die F0rt§elzuug der Vcrathung uber den Antrag Oesterlen, die Reservatrechte betreffend, statt.
Der Antxag lautet:
*Die Kammer wolle beschließen:
1. Das verfassungsmäßigc Recht der Stände auf Zustimmung zu Abänderung des Vertrags vom 25. November 1870 zu verwahren 1111d demzufoch Y?“- 11. der K niglichcn StaatSrcgierung zu erklären: 1) daß die Kam- mer eine 0 ne ständische Zustimmung bcschloffcnc Abandmmg jenes Vertrages ür dcn wurttembcrgischcn Staat als verpflichtcnd nicht zu erkennen vermöchtc,
2) daß durch einseitige Zu immung zu Abänderung oder Auf- hebung desVertrages vom 25. kovembcr 1870 die dafür verantwort- lichen Regierungsorxane cincr Verlcßung dcr Landesverfaffung fich schuldig machen wür en.a _“
Der Abgeordnete Stck und Gcnoffcn stellten während der Debatte folgenden Antrag:
1) Daß der Königlichen Regierung das Recht zusteht, Abstim- mun cn im Bundesrath im Sinne- des Abs. 1 des Art. 78 der Reichs- verfaKung ohne Zustimmung der Landesvertretung vorzunehmen.
.; Daß gegenüber der Königlichen Staatsregierung hinsichtlich der im Art 2 des Vertra 3 vom 25. November 1870 Württemberg vorbehaltenen Rechte die d»rwartung auszusprechen ist, es werde von ihr mit dem etwaigen Verzicht aux eines oder mehrere dieser Rechte nurJ in Ucbcrcinftimmmm mit er Landesvertretung vorgegangen WCULU. _ .
Daran anknüpfend, bcantraxtc Sick noch an die Regie- rung die Bitte zu richten, ein M inistcrverantwoxx!ichkcitsgcscß einzubrin cn.
Der UstiJ-Ministsr Mittnacht gab Namens der Staats- Ncgierung un mit GenehmignnL?“ des Königs die Erklärung - ab, daß die Staatsregierung dle estnnmung des Art. 78 der Rdichsverfaffung :
Dic'cmgen Vorschriften der Reichsverfassung, durch Welche bcftimmée Rechte einzelner Bundesstaaten in deren Verhältnis; zur
Gesammtheit festgestellt sind, können nur mit Zustinnnung dcs
bcrcchti ten Bundesstaates abgeändert werden, _ so verste 8, daß nur die Zustimnmng der Bevollmächtigtennn Bundesrathc-zu ciner*solchen AenderunZl eYorderlich sei. _ De_r Minister suchte die Berechtigung dieser 11 affun aus [Ltftorr- schen und logischen Gesichtspunkten nachzuweixzen un „hob namentlich hervor, daß der Absaß] des Artikels 78 der Reichs- verfassung, nach welchem Abänderungen der Reichsverxaffung im Wege der Gcseßgedung crfdlgen und al ab- gelehnt gelten , wenn 14 Stimmen nn Bundesrath dagegen ind, in untrennbarcm Zusammenhange nut dem oben auge- Fährten zweiten Absaye desselben Artikels stehen. Mit der von
Sick und Genoffen ?ewünscksen Vorlage eines Ministerverant-
wortlichkeitsgcscxzes dune, sich die Staatsregierung cinvsrstan- den erklären, auch solle die Berechtigung der Erwartung nicht