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ren :c. dürfte es fi empfehlen, deren Fessekung nach Analo- gie der entsprechen en erichtlichen Tarife zu bewirken. Auch wird der in eini en utachten gusgespro enen An cht_ bei- getreten, daß“ die ei den Depytattynew ent ehenden opialien -- mit Ausnahme der Kopialtrn fur d1e_na Z. 6 des Regu- lcrtivs auf Kosten der Partei. anzufxrtigen en Duplikate - als in dem aufchquanwm nntbegriffen zu betrachten smd. Die eben erwahnten Duplikat-Koptalien werden, da die Bezirks- Negierung am Siye der Deputatwn das Bureau: und Kanzlei- Personal zu stellen hat, _nach den dieserhxclb bei den Regierungen bestehenden Grundsäßeii zu berechnen sem.
Ew. xc. ersuchen WU: ganz ergebenst, auch von der egen- wärtigen Verfügung, wxlchx u dem Ende ebenfalls in . .. _xem- Klaren erfol t, den Mitglte M1 und stellvertretenden Mitglie-
ern der O ipreußischen und der Westpreußischen Deputation sowie den Bezirksregierungen der Provinz Preußen gefällig „Kenntniß geben zu wollen. , _ Berlin, den 1. Februar 1872. ' ' Der Minister des Innern. . Der Justi -Mmister. Gr. Eulenburg. In ded enRéertretung: e ge. An die Herren Ober-Präfidenten und die Regierung zu Sigmaringen.
' , a. . Regulativ zur Ordnun des, äußeren Geschäftsganges bei den Deputationcn für da Zermat Wesen. (5. 43 des Geseßes
, vom 8. März 1871.) cseé- ammlung S. 130 ff, .
(Vom 1. Fe ruar 1872.)
Z. 1. (Geschäfte der Deputation.) In öffentlicher Sitzung der eputation und nach mündlicher Verhandlung unter den ar- teien erfolgt in allen Fällen die der Deputation zustehende En rhei- dung erster Jnsian
in denjenigen Étreiisachen, die ge en ein'en Armenverband ihres“ füh
Sprengels von einem anderen deui chen Armenverbande anhängig
?cmacht werden und in denen dte„Ersiattung von Armenpflege-
often oder die Uebernahme eines Hulfsbedürfttgen verlangt wird.
§.38 ff. des Reichsgeseßes über den Unterstüßungswobnsiß; Z. 40ff. es Geseßes vom 8. März 1871). _ „ - . * -
?. 2. Nicht ausschließlichdm öffentlichen S1 un en „vorbehalten find, ie sonsti en der Deputation oblie enden Ge chä e, 1nSbesqndere
1) die Fe schung der gRen unge orsame eugen und Sachver- ftändige, vorbehaltlich des ekurses an “das, undesamt _fiir das Heimaibwesen, zu erkennenden Strafen, _so ww die Entschcidung der Rckur c bezüglich der von den Kretskomm1ssione„n fesJeseßtcn derarti- gen trafen (Y. 49, 61 des Geseßes vom 8. Mar 1 _1)
2) die LU ung des Schriftwechsels unter den artetcn nach einge- lieZteZk ?xFufmßigWan das Bundesamt für das Heimathwesen (Z. 46 ff.
e e er e ; _
3) dieYoUftrcckuI dcr exution gegen die Armenverbände ihres Sprengels gemäß §. dcs etchsgeseÉcs; „- .
4) die RückLängigmachunk] der xekuitqn, wel “e von einem Armenvcrbande hrcs Sprenge s auf Grund einer vorl xifig vollstreck- baren, in höherer TYnsianzwieder aufgehome Entscheidung erwirkt Worden War (§. 54 es RUTHZJLÜLLZ); - . „
5) das vermittelnde Em chrciten behufs „Herber uhrung einer Einigung unter den bctheiligtcn Armenverbänden über as Verbleiben einer, nach Z. 5 des Freizü igketis-Geseßxs von) ].,November 1867 auszuweisenden Person oder ?Famüxe an ihrem bisherigen Aufenthalts- orte ( . 55 des Reichsgxseßes); sowie , „
6 bei nicht erreich er Emi ung, der Erlaß der, gemaß 5-56 des Reichs?eseycs, vorbcbaltlich dcr „cryfung an das Bundesamt für das Heima Zwesen, zu treffenden bezitgltckyen Anbrdmxngcn, ,-
?) ie endgültige Entscheidung der Streitigkeiten. über die Noth- wendigkcii des Transports cines ausJuw'eüendcn, tm Spreu cl der Deputation sich aufhaltcnden ülfsbed rfiigen oder über die rt der Ausführung des Transports ( . 58 des Reichsgeseßeks), -
8) die Entscheidung lcßic'r Instanz in den cm en Streitsachen, welche die BeschWerdm gcgen Verfüxiungen der orfjändc der Orks- Armenverbände darüber, ob, in ive cher Höhe und 11 welcher Weise Armen-Untcrstiißnngen ZUÖewähren find, zum Gegenstande haben (Z. 63 des (He eßes vom 8. ('N-1871
9) die en gülti ?, vorbehaltlich des Rechtsiveges erfolgende Ent-
scheidun der Reku ** gegen ENischeidungen der Perwaltungsbehördcn m den . 65 und 66 des Gcseßes vom 8. Marz 1871 erwähnten Streikéachcn zwischen einem Armcnverbande. 1111?) den zur Unterstiißung eines .f Ülfsbrdiirftigen vcrpxlicbteten Ange örtgcn, -- „_ x 10, die endgültige Ent chcidung darii er, ob und Weiche Beihülfe einem Orts-Armcnverbande ihres Sprengels behu s Erfüllun der ihm obliegenden Verpflichtungen von dem Land-Q rmenverban e zu gewähren ift (Z. 36 des Gesetzes vom 8. März 1871).
Der Deputation bleibt es unbenommen, auch in den vorstehend aufgeführten, dazu geeigneten Fällen die Betheiligien resp. deren Vértdreter zum persönlichen Erscheinen m ihre öffentliche Sißung vor- zu a en.
§. 3. (Sitzungen der Deputationen.) Die Deputation versam- melt sick) an regelmäßigen, im voraus von ihr bestimmten Sitzungs- tagcn; dem Vorfißenden dcr Deputation -ble:bt es unbenommen, im Bedürfnißfalle außerordentliche Si ungen anzuberaumcn. „ .
„ ZR. „(Einberufung der Sie vertreter, Urlaub der Mitglieder) Eur ltßlted weiches durch Krankheit oder durch sonstige nicht zu besetti en e ).„émftände verhindert ist, einer ordentlichen oder außeror- dentli en Sißung der Deputation beizuwobncn, oder sich der Wahr-
nehmung der ihm sonst obliegenden Ges äfte zu unterzie en, „hat Fiss sofort,i behufs Einberufung seines Ste vertretcrs, dcm orfihen- en anzuzegen. -- * , ,“ .
In schleunigen Fällen hat das verhinderte Mitglied seinen Stell- vertreter unmittelbar zu benachrichtigen; der Stellvertreter isi alsdann, auxh ohne besondere Berufung veon Seiten des Vorsißmden, ver- x tchtet sie? zu der betre enden Sißung einzufitlden, beziehungsweise
te Gesrhaf e des Mitglie es zu übernehmen.
Z. 5" Die ernannten Mitglieder und deren Stellvertreter be-
dürfen zu einer, die uner yon 6 Wochen über cigenden Entfernun
vom Stße der De utatwn cines bon den Mini ern des Innern un
der Iuftiz gemein chaftlich zu ertherlendcn Urlaubs, -- unbef adct der
- z(Ionlsts cx: hmfichtltck dcr Beurlaubung der Staatsbeamten bc chenden o r: en. *
Die gewählten Mitglieder und deren Stellvertreter haben bei beabfichtigtcr längerer Enifernun von ihrem Wohnorte fich mit ein- ander zu benehmen und dem 3 orsißendcn- sofort entsprechende An- zeige-Öy erstatten. „
te ernannten wie die gewählten Mitglieder haben unter allen
Um äpden dafür or e zu tragen, daß eingehende Zusendungen im Fa e ihrer Abwesey ei sofort an ihren Stellvertreter befördert werden. [FH, 6. (Bxfugm e des Vortßenden, Leitung des Versahrenss Der Vo tßende leitet un überwa „t den esammten Geschäf sgang ei der Deputation. Er eröffnet die eingehen en Schriftstücke und versie t fie mit dem Bermerk Wegen des Tages dcs Einganges. at eine artei den Schriftstücken (Z. 47. 48 des Gesc es vom 8. är 1871 kein Duplikat beigefügt, so verfügt er die nfertigung deffcl en an ihre 9 en
K | .
FZ 7. Die in denäFällen des . 2 unter Nr. 2 bis 5 u treffen- den erfügun en werden der Re e nach ohne Vortrag im ollegium, entweder von em Vorfißendcn elbft oder unter seiner Mitzeichnung
- von demjeni cn Mitgliede dcr Deputation erlassen", welchem der Vor-
Mzende dix „earbeitung der Sache überträgt. Ergiebt sch zwischen esem Mitgliedc und dem Vorfißenden eine Meinungsverschiedenheit oder wird ge_ en, das Ver 'gte Einspruch von Seiten einer Partei erhoben, so 1 die Beschlu nahme des Kollegiums hierüber herbeizu- ren. "
Dem Eru1e[sen_ des Vorfißenden' bleibt es in allen Fällen Über- lassen, den vorgangtgcn Vortrag im Kollegium anéuordnen. *
. 8. Die Bestimmungen des §ck7 finden g cichmäßig AnWen- dun aiich auf alle soysttgen Vexx'igcixngch welche, ohne der sachlichen Ent chetdun „vor ugrerfen, ledislt .te Leitung des Verfahrens vor der Deputa ton ezwecken. _ _
„ 45.9. In den, zur kollegialischen Entscheidung der Deputation elanJénden 'Sacizen-besielli der Vorfißcnde a_us der Zahl der ernann- en o er „der gewahlten Mitglieder einm Referenten und nach Befin-
den einen Korreferentcn,“ auch kann er fich selbst-zum Referenten oder zum Korreferentcn besiellen. .
5. 10. Der Vortxende letiet die Verhandlungen und Berat un- gen msden Sißungcn er Deputaiwn ,' er stellt die Fragen und am- melt die Stimmen, - vorbehaltlich der Entscheidung des Kollegiums, falls über die Fra eftellung oder über das Ergebnis; der Abstimmung cine Meinun sve chicdenhcit entsteht.
3. 11. ZTn' den enigen * in nicht öffentlicher Sißung und ohne vor- Yntxzige. mün liche «handlung unter den Parteien zur kollegialischen
chetdunß gxlangcnden Sachen, welche einer esonders schleuni en Eriedi ung cdurfen, kann der Vorfihende geeigne cn Falles eineschnft- liche bsiimmung der Mitglieder veranlassen; ergiebt sich hierbei jedoch eme Meinungsverschredetzhett, so B in allen Fällen die kollegialische Entscheidun 111 einer Stßung der xputaiion herbei uführen.
„ 2.12. Mündliche Verhandlun m öffentlicher iyung) Die zur mim [ichen Verhandlung gelangen en Sachen werden in der durch den Vorfißenden bestimmten, durch Ausbau vor dem Siizungszimmer bekannt zit macheyden Reihenfolge erledig. In der Vorladung an die Parteien isi die Zur mündlichen Verhandlung bestimmte Stunde anzugeben. Bleiben erde Parteien aus so wird das Sachverhältniß durch _den Reiferentcn vorgetragen. Da elbe YMMD wenn nur eine Partei crschcni; dcr leßtercn ist nach dem ortrage des Referenten das §Wli§t zuÉcbeZZ' sy d k“ d t d En
. . er ort en e_ ver üni ie er an ene t eidun nebst den Entscheidixngsgründen. Die Yerkiindiggunz? der EntheidunZ kann bis „auf die nachste Si img ausgeseht werden. Zu der le teren werden die erschrexrenen Par eren mündlich vor eladen; eincr orla- dung der angcbltebenen Parteien bedarf es ni t.
Z. 14. Mittels der Entscheidung find sofort die Ko en des Ver- Za rens so ivte die u" erstattenden Auslagen und Ge ühren (Z. 56 c Gesetzes vom 8. arz 1871) festzuseßen. Die e scJung der zu erstattenden Auslagen kann qusnabmsweise einem eon eren, nach Anhörungdes Gegners und m nicht öffentlicher Sihun zu erla en- dxn kollegialtschrn Beschlu e der Deputation vorbehalen blci en; die durch „das betreffrndc erfahren etwa weiter entstehenden Kosten Fllewdemnmgen Theile zur Last, welcher dieselben durch vcrö eric eibrmgung seiner Auslagcnrecbnung oder durch unbegründeten .Wider- spruch veranlaßt hat.
§. 15. Der Vorsitzende handlabt die Ordnnng in den 6 entli en Sißungen der Deputation,“ er Zaun jeden Zuhörer xaus fYensechcu entfernen lassen, welcher Störungen verursacht.
§. 16. (Ausfertigungcn2c.) Alle Entscheidun en Ver i": un en 2c. werden in der Ausfertigun mit der Unterschrift g , “f g g (Brandenburgigsche rc.) Deputation für das „ „Heimathwesen versehen und'von dem Vorsißenden vollzogen. Alle Konzepte der*auf Grupd kollegicxlischxn Beschlusses ergebenden Ent chcidungen find von wixmgstens drei Mitgliedern, mit Ein chluß des 'orfißenden und der beiden ernannten Mitglieder, zu voilziehen.
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n den Fällen des & 1 wird die AUsferti ung der En cheidun mit Zier Ueberschrift * 9 ts g m Namen des Königs
und mit dem Sie el .cr Deputation - Preußischer Adler mit der
Umschrift: (Bran enburßrscbe .2c.) Deputation für das HeimathWescn
-- „versehen; in_ den namlichcn Fällen smd im Eingangs der Aus-
Érttgmz die, Mitglieder der Deputation aufzuführen , welche an der nische: unZl Theil genommen haben. ,
Z. 17. . [le Namens, der Deputation zu bewirkendcn Zustellun en erfoigexi nniielsi Requifitton der betreffenden Bezirks-Ncgierung 7- es Poltzet-Prasidtums Tu Berlin _ oder der, der Bezirks-RegtcrunZ nachgeordnrtcw Bchöc cn oder durch die Post, erforderlichen Fall gegen Behändtgungsschein. ** _ „
_Mittclst Ncqmfition dcr vorgedachtcn Behörden erfol tdcsglctchcn die Vollstreckung der Von der Deputation crlaffcnrn „Entßchetdungen.
Z, 18. (Geschäfts-Kontrollbüchcr 2c.) Die Einrichtung der erfor- derlichen Geschäfts-Kontrollbiichcr bleibt bis auf Weiteres dem Vor- sißendcn drr Deputation nach Beraibung mit der lcßicrcn Übcriassey.
Die Bezirks-Rrgicrung amSiße dcr Dxputation - das Polizei- Präsidium zu Berlin - hat bis auf Weiteres dcr Deputation die erforderlichen Geschäftslokale,“ das erforderliche Subaitern-Pcrsonal und den Biircaubcdarf zur Verfiigung zu stellen. Etwat e Memun s- versck1edcnhciten über das Erforderliche smd zur Ent?cheidung er Minisker des Innern und der Justiz zu bringen. „ ,
§. 19. Am Jahresschluß hat der Vorsiycnde in Gemeinschaft rnit dem zweiten ernannten Mitgiicde den Ministern des Innern und der Justiz eine Uebersicht der vorgekoxnmenrn Geschäfte berichtlich einzu- reichen. In derselben ist die ahl der von der Deputation im Laufe des Jahres abgehaltenen ö entliehen Sißungrn, so wie, nach den Hauptkategorien gesondert, die Zahl der anhängig gemachten, erledig- ten und upcrlcdigt gebliebenen Sachen anzugeben, - ztnter Hinzu- füßung derjenigen guiachtli en Bemerkungen, zu dcnen„dtc, bci Hand- ba ung der materiellen un der prozeffualischcn Bestimmungen des Reichs escßes über den Unterstüßungswohnfiß und des Ausführuans- Wseßcs om 8. März 1871 gemachten Erfahrungen Anlaß zu die cn
emen. _
Berlin, den 1. Februar 1872.
Der Minister des Innern. Der Fustiz-Minisier. (gez.) Gr. Eulenburg. In dcdcn I;Yertretung _ e ege.
Bekanntmachung.
Die nächste rüfun fiir ordentliche Lebrerinncnftcllcn in dem
Königlichen Lehrer nnen- cminar Zu Berlin findet *
sixtt am 12. bis 1 . Marz d. I. a .
Gesuche um Zulassung zu dieser Prüfung find bis zum 5.„März auf einem Stcmpclbogen zu 5 SF. an uns zu richten, und mrt fol- genden An aben 1 dem vollftän i en Vqr- und Zunamen dcr Leh- rerinnen; 23) dem cburtsori; Z) eburts ahr und Tag,“ 4) Namen, Stand und Wohnort ' des Vaters, und o derselbe noch am Leben; 5) wo die zu *priiéende Lehrerin ihre Schulbildung erhalten hat; 6) aiif welche Weise dieelbc _fich fiir das Schulamt vorbereitet hat; ),m Welchcnchrlältniß dicielbe bisbcr cftanden; 8)ob und m welchen m" t allgemein crfbrderlichchcgenßän en dicscibe noch besonders gcprut zu werden wünscht. Hier muß Frgnzöstsch, Englisch, Zeichnen 2c. aufgeführt werden,“ 9) Angabe der enzgcretchten Zcu nisse,“, 10) Adresse, an welche das Prüfungszcugniß geschickt werden sq ,' forme mri na-ch- chenden Yengniffcn: 1“ einem Taufschcin; 2) einem Schul§eugmß; ) eincm i übruiigsatte ,' 4) dem Zeugmß eines Geistlichen tber,die Littliche Bcfähigun zum Lchramte, von welchen Abschriften beizu- ügen sind, zu ver ehen. Berlin, den 14. Februar 1872.“ , Königliches Probinzml-Schulfollcgium. Reichenau.
„Königliche Forstakadcmie zu Münden bei Göttin cn). Lehrplan fiir den Zeitraum von O ern 1872 b s dahin 1873.
Vorlesunqcn. Direktdr Profexsor 1)„1'.Heyer: Stand- ortskc rc, Waldbau, Forst-Einrtchtung un Ybschaßupg, Staatsforst- wirth chaßtslehre, Waldwerthrechnung, forstlxchr Statik. - Zweiter Lehrer er Forsiwischschaft, orstmeister Knorr: Forst- schutz, Forübenußung, z;orfttechnologtc,„Forstvcr-waltungskunde. - Lehrer der anorganischen Naturwrssenschaxten, Profesjor 111". Mit cberlicb: Physik, Meteorologie, anorgani che und organische Chemie, 5 flaanenchcmie, Mineralo ic, Geog1wfie.-- Lehrer der organts en » aturwisjcnscha ten, Profrssor Vr. Vox -
rcvc: Einleitung in die Naturgeschichte, allgemeine Botanik, spezic e *orsibotanik, Anatomie und Physiologie der Pflanzrn, allgemrine Yologie, Naturgeschichte der Saugcthierc, Vögel und niederen Thiere, (. tomologie. -- Lehre“"r der Mathematrk, Professdr Schering: Arithmetik, Pianimciric, Trigonometrie Stereomctrte, Analysis, Geodäsie, Planzctchncn. -- Lehrer der Öieclytskundc, Amtsrichter Leonhardt: Strafrecht, Civil- und Strafprozeß. - Priva tdo ent [)e'. Lehr: Volkswirthschaftslchrc, Txnanthssen- schaft, Ablö ung der Waldservituten nut Rücxsicht auf „te preußische Agraracscßgcbung. _ Oberförstcr-Kandtdat Muhlhausen: Waldwegebau. “ ,
Exkursionen. Mittwoch und Sonnabend: forftltrsfxe Exkur- sionen unter der Leitung des Direktors, dcs Forstmci crs Knorr und des Oberförücr-Kandidaien Mühlhausen. Im Sommer: 911 den Nachmittagen 2 *.Mai L'kcßübuggen und 2 Mal naturwissen-
schaftlicthxkursionen.
Der Sorx'merkursus beginnt am 8. April, der Winterkursus am 15. Oktober. Münden, den 17. ebruar 1872. , Der _ irektor dcr Jorstakademic: 1)1'. Gustav Heyer.
Nichtamtliches.
Frankreich.. Paris, 16. Februar. Ein „Artikel des »Iournabde Paris:, »Das Manifest der Achtziga, lautet: Un efahr 80 Mitglieder der Rechten, unter welchen wir die errcri rthur dr Cuxnont, de Mcaux, Baragnonchpcyre citiren, nd Über ein politisches Manifest einig geworden. (xs ist das Mani- eß, welches man rnit Unrccht das Manifest Moulin nennt und das wrr rtchIZJcr ,und cm acbcr das Manifest der 80 nennen“. Das in Rede stehende amfestwtzr öder Oeffe11ilichkeitiioch nichiübergcbcn. Seinem H9uptmhalte nach isi es aber bereits bekannt. Die Urheber und Unter- zeichner drs Ma1izfestxs dcr80wollen dic erbliche und traditionelle, aber ugletch die konxttutwnclle und parlamentarischeMonarchie. Mit an- ercn Worten, te wollen das ?gus Frankreich wieder an den Thron sehen; aber sie woilcn, daß es ic Bcdingun cn annimmt, ivcl e die der moderncn Regterqun sind. Es ist ein ach und klar. Die es ist drr Zweck; Was die titel anbelangt, so ist das Manifest der 80 nicht wcmZxr deutlich., Seine Urheber und Unterzeichner erkennen das Recht der . ation an, ihre Regierunq-zu wählen. Sie erwarten den Triumph ihrer Ideen nur von der Diskusfion und dem Votum. Sie machen nur emen Aufruf an das von seinen frei gewählten Manda- taren vertretene Land. Voir der weißen Fahne kein Wort. Das StillschrVetgen darüber hat cnze Bedeutung, Welche man nicht hervor- zu eben brauxht. Dgs Manifest der 80 erkennt endlich die politische un bürgerliche Gleichhcti an. “Man sieht, es ist ein gan es System, welches si _ „m FWU Worten zusannncnfassen läßt: Versöbnung dcr tra xtwnellcn Monarchie mit der modernen Gesell chqft, des erblichen mit dem nationalen Rechte. Wir zögern nicht, es zu sagen, Weil es die Wahrheit ist, Die Unter-
Leichner des Manißfesics der 80 haben einen wichtigen Schritt ge- ““
han. Sie haben. ck, auf ein Terrain grfteilt, Welches für uns voll- kommen qnnehmbar ist. Die Frage ist jetzt, zu wissen, ob die ganze Rechte, ww besonders der Graf von Chambord, ihnen auf dieses Ter- rain folgen Werden. Wir smd nicht berechtigt, dem erhabenen Ober- ls)aupte des Hauses Frankrezcl) RathschläÉe zu ertheilen. Es ist Sache einer Freunde, ihn die Sttmmc ihrer rfahrung und ihrer Ergeben- heit vernehmen zu iassen. Wenn aber der Graf von Chambord, duvch eine. große patriottxche Bemühung einige obne Ziveifel achtungs- Werthe aber zu absolu e Ideen aufopxernd, in seinen Hauptpunkten dgs Manifest der_ 80 annehme, so önnte es in Frankreich von diesem , Augenblrckx an augenscheinlich nur eine ein ige moxmrchtsche Partei" rben. Was, uns anbelangt, so ist unzsere Pflicht uns . vollstan ! vorge eighnet. Wir haben es immer Ikhört, und wir wiederhqen es: . ir rrpräsentire-n keine dynastischen nsprüchc,“ wxr rc räsrnttrcy politische rin-ipicn, Diese Prinzipien ndfolgende: »Q c bürgerliche Gleichheit, dte-poiitischc und religiöse reiheit, die konßituiioyellcRcYcTrun .« Diese Prinzipien, wir finden e in tbrer„Wcsenhcrt 111 dem ani est der 80 wieder. Wenn dieses Manifest dic Nichts nur,dcrcr wird, welche cs ang-,*non11ncn und unterzeichnet haben, 0 Mrd in Zukunjt uns nichts verhindern, mit ihnen zu gehen," Alles fordert uns tm Gcgenthcil dazu auf: Wir können von ihnen noch durch Fragen etrcnnt sein, die ihre Wichtig- keit hachi, die aber kemc wesentlichen raxzen sind. Es ist nicht der Augenblxck, um über solche Fragen zu dskutiren; es ist nicht der Augenblick das aufzusuchen, was uns trennt,“ es ist im Gegenthcil der Augenblick, das aufzusuchen, was uns vereinigen kann.
- cHas onurnal officiela theilt mit, daß die Zahl der vom 4. bis 10. Februar von den Kriegsgerichten gefällten Urtheile 305 betrix und 589 Prozesse niedergeschlagen wurden. Die Zahl aller bl er efällten Urtheile belauft sich auf 4242,
. während 20,704 Indivi nen in Freiheit geseyt wiirden.
- Das,»I0itrnal de Paris« bcstätigt, daß Emil Olli- vier fich weigert, vor „der Untersuckungs-Kommission über den 4. September zu rrschrmen, und m seinem Schreiben sich auf Artikel 13 der Kaiserlichetß'Verfaffung beruft, wonach Minister »nur durch den Senat m Anklagestand berseyt werden können«,* er werde daher nur vor dem Senat Rechenschaft Über sein Verhalten ablegen. ,
- Das »Iournal officielcc bringt“ folgende Nachrichten aus Al erien: ““ * *“
»In cr Provin Algier herrscht Vollkommene Ruhe. Das Ein-
Kahlen dcr Kriegskon"ibuti911cn geht bei einigen Stämmen der Kabb- en langsamer vorwarts. Die Blattern haben fick) in den Kreisen
- von Djelfa und Teniet el Hab, eben so wie eine Schafscuche gezeigt,
welche roßc Verizsecrung anrichtet. n der Provinz Oran bckla t man si in gewr-en Theilen des Tel s über eine Zunahme der Dieß- ftähle und des Vagabundircns. Im äußersten Süden find den Stäm- men der Sahara von den Marokkanern Hecrden weggenommen wor- den. Die Marokkaner paßten diesen Stämmen bei ihrer Rückkehr aus Gouaca auf. Die Familie Si Kaddurben sHang wurde in Maskara internirt. Was Si Kaddur selbst betrifft, o schemter sich nach Goleah mit nur einigen Anhängern zuruckgezogey zu haben. In der rovinz Constantine befestigt iich die Ordnung immer mehr. Die olonne Lacroix nimmt ck vor, nachdcm stedas Agalik von Uargla reorga-
«„nifirt hat, den uf und den Uled Rtr zu visitiren.a
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