““ck“- RU'*MQ-«,M-W«Y»:7-4 *. , .
_ '.;«““-33“.-3-312-3-«334-33-x-MN. „„Zu...-
&
* 1336
noch nicks, und do mußte cine Enis cidung über diese 20000 T ( " .. „ , k. run das . LTYYMXFYM; s a dee i n„nch anach auf den Standpunkt es andßrn ' aleeseForzu rmgen, aber das i d s kung die Interse m„1 chWUch Beamtxn, der WZ) jeder Rich- Schlunm c. Es find Fälle aus der Mai Schzyerfte„„ und jenigen Gesichts: en„„se nes Ressorts wahrnimmt, geste t, und _dic- tirt, und im andern aufe haben Sie d h; yprovmz kon scßung- das Gesxxxl ZH: (11kasz! YYY; UZ? d„a„r„zech ?()UWrTFl? FZYLUZ- Md Oszerschl§fien konstattren hören. * biejxg ?YxßéhautkntYr Z' . . . . 3 , . cn," e rvor en a an ' ' ' ' ' * 3333333333“ 3333333333333 3333333333 333.3,“333333- 33333““ 337“ “F“ 33.3“3333333333333333 333. 73737; - „ , „ - _ „ c . eme erren. at ' * '" Gesetz nicht fur nothwendtg gehalten wurde. Qe-rtvcrhältniffe, zu dem, w'aHs Fr ?Frr YrädsfdrxntgdgerSaMtY
Man hat weiter gesagt: auch dis sonstigen Mittel, selbst Ministeriums an anderer Stelle eindringlichst ausgesprochen Fat-
YYY ended[FYZWÉYWZYFFZUIMZTFM Staanrcgierung nicht zusiände, ich denke, Sie werdcir dann nicht sagen, die Staatsregicrrm rech kichlia, daß eine Dis iplénar wnit ZUM“ HMM- cs 1| 1a blos von künftigenGefahrcn und bcgründeBesorgniffe vor 339333331? „ck ivcnigftens die“ Éestimnchnga auscn_Re„§zet„c„r„rk„1J§„x„e„n, “chso „le c H„- nein, die „Könjglichx Staatsregierung spricht von gegrnwärti tt; YM F v „1332 ZnspdiechStcue vsrgcleksxnj „s „| richtig, chß I )a c efahrcn, wctl dre Kenne vorhanden find zu derartigen Konflikßen „ c„ro cn tver„cn„ „nnen a„uf Grund des DiEziplinar- meine vo d ' ' ' ' 33333333 33333333 33333 333 33311-333- “333. 333“ 33333“ 33“ : 333 . _ , au eme waF1 rae ea t: " ', ' chßtxnll)„1„1„c„xc1§1„1„gtt„Mr_dnr kann. Aber reichen denn _diesY Fälle, Iss TZuZthiso „„?„csch_r2a„1xx§„„ex1nch S???) nFettl1f1e “.Zzeßrl'xß WIR „ens,„„ nzo „.... 3.3.3.3“ 33.3"33333 333“ 333 .3'“.33“ .““9“ 3.333“. ?“ ' "* ' . - - „1 „ c _ a m, u eagerun sustand u rk" . ' ' “ ' 3333333333. 33.....333““3...33“““3333“ 3.33“ 333. “333 333333333 3303 ““33“-?.“““3El““s§'“'““““§3“ ““““?“IZWW “*“?“ 1ch an: die Aufficht über die Amts- rind die moraltschc ührun d d' N nen. "1 an n„ M mößlich, auf eine Konfc sion chrcr, aber nicht über den moralischen, dcn außeramtlichen Wg dc? test ?aßregel zu beschratzken, „Werl das einfach Unrecht ci" w rde. der Geistlichen, über, den ist*wieder gehandelt in d K mx c Das Gesch muß allgcme„m “sem und deshalb verlangt die Staats- Instruktion, und deshalb „W [„„i einzelnen Rc icrun cerd„o1„„?„„s„tst„ortal- regierung dqssclbe als em allgemeines. Die Staatsregierun tdut obgcwaltct, auf dicseFäUc bczieße „„„ch das Rcht dcrngdZe semung das um so ltcbcr„ als ste fich vollkommen bewußt ist, die eber- nicht, da könne eben nur die gctftltche Behörde eintr t un strafen zen ung hat, an dem BOM) der Verfassung 3“ stehen, und nichts das für WM Sic „Mn chr, bestritten wird „c cn. ch halte An eres„ zu Verlan en als dtc Ausführung des Art. 23 Ich k . „ , „ „]kUcSRccht, und nur meme volle U ] ' ' ' ' ' ' ann dennoch gtebt cs Falle, 111 Welchen auch dre Nucktvtrkung des Lebens- vorhin Seitens 333 elrecxzäßrmsZteLrlrzngßdYcFÄxTchMWstaZMMdYeYedveF
wandcls überhaupt auf die Stellan als Schul-Jnspekwr eine so tung des Artikels. Ick theile die Anfichten durchaus. Der Artikel
mächtige ist,“ daß auch von diesem esichtspunktc aus ein ' ' , , , „ „ geschrtttcn gtcbt dem Staate di " * ' * WM FYIIZ3.Y"Z,§I§3§3?ZT'?.FIZLT'J MZA“.ZT'Z'Z'LZZYZ'XKZW"3Y'?' S"““Y'x. WWF?!“ “““ÜWÉUIÖKLU LTW? „33323323. MLT uns bestritten wird, daß wir ei11“s0lches Enklassun s „ ",b cm ur e ung„_ rmgen und den einzelnen „Gestaltungen des können wir damit „„„ch„ durchkonnncn Eine Re „g rech ha cn, so ebcns „gegenuber anwenden will, das be immt das (Heck ' ' - - .* , gierung -- und es dessen 11 alt edcs [ ' “ . „ ! ZsetlcYFnYceriM „YMLPYZULZZ ;„eFYrRts YFZ, Z;tr„_p13„o„re [KUWUGYW 1d1zeff2e„n ZLÄS'stsaaZei? gZéJiast. LINKE MIXER? IFÖJZYWF dmx . „ „„ „ „ „ „ te„ er)a me ic u tvc ' . ' ' „.;“3333333333333 3.3“33333333333333- 3333333333333 3333333“3“..“““““““ “Y““- M33MMW““M“? te cgierung veranlaßt, mir aus ihrer neuesten“ Erfahrun fünf Fäll V “d ! „cmcn„ a „e em ' c und in dem andern etwas vorzutragcn,-von denen ich Ihnen einen mit Nothwendi li? v t e „crschrc c„nes. S'“ blcr t 111 HM emen W» in dem andern Falle muß, um Ihnen zu zeigen, wohin es fühch würde, WHF dicoÉtraac?en dtesxlbc, 1hre Wtrkung „abcr Mrd durch die konkreten Verhältnisse , „ , „ „ ts- bestmunt. Ich laubc 1 würd di ' Ncfx1t§„r„l1§ß„„t„1„t„c„htd„k;a„s„„Inzxaxsruzgskcchtähdat. Ickx sture nnch durchweg in Anspruch ne?,mcn,“ "Yun iche dice "YZchsEZZFÜnXYYÉFÖ:YZF ImIahre 1869111133 1870 c„l„UMd-Ö „3 LU find. Arttxels 23„auch nur in Umrissen Ihnen vorfülzreir wollte“ vielleicht lisYchkaJfidngemäßigtgefrmdxn,csYneYchYYÉZYeIZrYIirßrchaFFeorr ZYFZVUYZZiZod1nYi11112ereirchSlPthdiY „habe dj§s nn AbßeordJetenhaufe na vtccn ichtungcn;crhat-unddafürliegenhierdreibisvi ' ' ' m „a “ unw: erlegt c lieben. Es iß aussagen vor __ unter Anderem gesprochen in „„ „_ „ echugcn- csaYt worden, „der Artrfel 23 ftmnne freilich mit Jem Allgemeinen säkularifirtcn -- früher im Bcstß eines Kloß s der deilg vM einem an Wbt ubere„m,' aber er läßt auch in allen möglichen anderen Staate gehörigen - Walde, daß der Staatede „c„fi„„n che11,1cßtdcm Gestaltungen em Aufxxchtsrecht übrig. ck muß das verneinen“ und hüt hinzugcscßt: mir haben Leute esa t dxßcs cn gestohle11„habe, lch „muß das zurückwetsen _" selbst auch sOWcit ks s nicht un; Weil skeHolz aus diescmWaldc slchlcngun§d b b 1? vxrfvlgtwürden, AWM 24 der VYgffungsurkrmde handekt, gegenüberckder Kirche wum |ck nur nicht crwischenlasscn Ésist da;]m?) LLFLHUM gesagt,fie Meme Herren! tk warmen Worten beginnt 'Ihr V ' Z . , „ - [ben Manne u sprechen "b d' ' ' „crrch gcpredrgt Wordcn egen dte Fuhrung unseres Landms YMsdc ' z ' U“ cr lc segensrctche Verbindung der Schulen unt der und härtcftcn Aus „„.,„ch„„„„ unsere Verbündeten Fr tn cn bttxerstcn Kirche. Ich_bm fe„rn„davon, derartige Punkte anzugreifen; aber ich niedrtgften Llusdrückcn beschimpft worden „„ Yrften find mrt dc„n kann auch hter, wre 1ck das schon an anderer Stelle that, nicht mug fragen, warum „| dem der Mannnichtft „„ ck1„1„„ "„un Werden Ste betonen, daß es „fich darum nicht mehr handelt, wieWeit die “irche Jä- meine „HMM „„„,c1„.„ Se Ma“ „ ra rc „ :ck rerfolgt worden? Rcchtc„ haben soll m der Schule; der Kamp ist ausget . ]estat dcr Katser dle Gnade hatt * ls d 5 - ra “" worden, 3. “" ' - . _ e, a te Verfa un cma t wu d. - „ . “3... 3333333333,“33333“33“3333333333“....“3.33 333333 “33“s “J“?“- ck“3 ““ §“§*“2“?““*“'§“Z4 “““““??? lnlaß an den betreffenden H„„m Bischof “ , „ ]c na emer i ung in das raktischeLeben übergeführt d , „ „ ,„ gertchtct hat. Er spricht werden. Aber wir ollten me“ ' ' ' „3333333333“33333333“ 3333333.333“333333333333331333. 333“ 33.3333“ “33§3“““ak3h 3333333„3333333333333333333 arlcgung seiner staatsfcin lichen Gcsmmm : ' " ' ' c cr “ e no emma schlagen. Wir haben den ' . g, und noch dazu m hochst scßltchcn Bd 11 t - x " . - - ge ungeeigneter FWU, dergestalt gemißbrauckyt und „„ , „ „ c 131131 ren Jußen, auf diesen stelle ich nuch, und von haben, d aß ibn „„„„„ die Allerhöchßc Amneft' » „„ rmprmmttrrt zu diesem aus sage :ck: den Vorwurf, den der BerichtIhrer Kommisfion für diesmal vor der strafrechtlichen Verso! „„ leb r„r„e „vom 3. August ups macht, namltch, daß das Recht der Kirche Verletzt ei, kann ich ichEw.-Hoch1vürde11»fährtdcrObcr-Prokrßrasxg fenta ""We“ „Ich„ ""cht Merkenmn' “Ick weist ck" “Mück IM“ “)“on- Wie “ staatlichenOrdnunq die sachcntsprechcndc NcrfüOr or »du11Jntcr31cd3r Ms 1111 Ab eordnctctxhause gethan habe. Der Art. 24 PF schonvielfachcrschn'tchrseßtmg dcstarrTrs gungun WVMögslcl) dre nach §' 3 dxr *orlage m“ seiner GUM" Verbleiben: ich mrß ' „ ganzcrgcbcnft anhctmftcllc erkennen unt d [ t ' ' - - * c"? u.s.w. Und dre Antwort War" »da ich dem cdacht f * d', " “M JUMP Mttgltedcrn hrcr Komnnsfion, daß d“ g c „„ an et scheinende ZUrcchthism§g „MF Warnung “dr „„Zu P„arrcr te Crwahnun dcs H„lrt. 24 eme uberfiüsfige war; denn es versteht fi kal-Dckanatsamt ektl)cilt habe „„ Denmächst „ „F „„„n„„„„ n„1em Genc- vpn selbst, „aß nut dcm Geseke, 1vclchcs den Art. 23 ausführt un neuen Anzeigen befaßt „„Ach rind R hat in eincm Ychrck'ßtcrung mit dtes ausdrückltch „sagt, daß damit der Art.-24 nicht eändert Werden - - . , [ches kann. Aber meme Fer" d' S ' ' ' tmr htcr auch vorltcgt, gcgen denselben Herrn Bischof a„tscn„,„we„ , Q ren, 1e„ taatsrcgtcrung * doch der Mei- ergebe silb aus den Verhandlrmgen - [ier s11d tgr„uhr, L's nung gewesen, der Aufnqhnze dicses Sach nicht widersprechen JU Kanzel u Aeußerungcn, „WM cinen auff) „„ „„1 w -- nte cr dre s:)„llcn, 1ve1l„er zur Bqschjdrchtrgrmg dcr Gemüthcr diente„" und war Gcfinnrng b„„„„„„d„„„„„ sowie zu Schmähunacc1n „en „ angÖl .an„ loyal„er mcht bloH eurer vtclle1cht trre gelertctcn Masse, sondern auch der „drä- glieder gcmißbraucht („aW und „s wirdd€1*c1:)'8ci1t?€emsr cmemdcnztt- g„er dcr ktrrhltchen Gewalten," denn, wenn ich nicht irre, findet fich in von seiner “jcßigen Pfarrstelle ab ubcrufcü Und adi“ ?esxLytém, ck" exncr PMUM' der Bischöfe gesagt, als Wolle das Gescß'eingrcifcn in Zum Theil in Folge anderer Würzdigun drr Thats lee ! e | "_ dw“ Rechte, dre nach Art. 24 dcr Kirche "zustehen sOUcn- Es ist von adgeschlaqen , und jekt schcht zum drit en Male ach„cn _ abcrmcxls nnr Wezter zu„ („'ctonen: Das Gesc will nur den Art. 23 aus "[ ' - .- * 3W1schcn der Re 1e- Jnsorvcrt bectttt cs all d' . UMW- rEUrßsrxteMég demselben Herrn Btjchof jchcn desselben Mannes Lm c1[le*2?„„„2„lndcres läZßt cr chhYZsjYY F?erllFZt11stanrrtéckZt1 LAY??? ' . , . er»a vor am Di * " “' Nch“3333.33 3333 333333.33“3.3.“333 333“ 3-““““ “3. “'3“3.““““- 3333.““333““333“13“3“333.3“ ITL? gewiesen ist, in 33331333 Amte zu lassen daß der «(„a-„ „ _ „ = „re ,«a c) ]a doch „so :„- »Bis 1th hatten die kirch- Schulamtc belassen k ann? („ck glaube, daß man diese Frclrh? m „„seÖycm lt„ckcn „QZJMT und dannt d1e K1rche selbst nicht bloß in Br 11 au „ . „_ „ „ „ t dre relrwc Seite so d "b l t d g vernemenmuß. Es geht „„„ch„„ „„ „ „„ „„„ch„ mögl1ch SoxcheZäane „3113; g „ „, n„crn u ermup as Ganze der Auf1cht de das klare und „„Miftlwst Recht „„„s Staates dain't 6 „be or ern Schxtlm1tcrr1chts m Handen. Das Gesch “trägt nun, abgesehen von damit er schÜßc dic Allerhöchste PWM 3314333 kklsckxx W | st13ahre, der 111 „„Art. 24 („Pachten rclrgiöscn Seite, die Aufficht auf den Staat Or ane und Mi„b„„„„„„„„„ vor Verungkimpfun m „135€ ssl!“ WMW cht“- laßt abcr „rcse rcltgtösc Seite, wie fie besteht, unbcrührt. Ick Anchcn vor Herabwürdiqunq Ermuß „„„MKÜUH 9611111131?!" “IMOZ Jalil“? „also, tmt gavzcm Rcchte sagen zu köimcn, daß in dcr „ , „„.. „ „ „ „ gcgen dcr- .at fcme V [ . d ' ' arttge Leute, und um chnrllcn verlangt dre KÖmgltche Staatsregie- chsclbcn gerrx'ißrcéxmrxd „„„r YséttrekxierchIiireFec. voxSlélxcgitLFt zdjeraTchJZtt, JZ
an
ck wäre in der Lage noch den einen oder“ ei doch
rdnungs- und Weil die Keime siclä bereits u lchen Pflanzen entwickelt laben. e kx *
ck Wohl ni t an, einzelne Provinwn des Staates in.
Staate die Auxficht zustehe, alle mit dieser Aussicht betrauten Behörden “und Beamten „
„nicht im Entferntcstcrx gesagt, daß dre Bchördxn, die gegenwärtig beftehm, aufgehoben sem sollen; er herßt nur:„D1e1eniJen, dre betraut find und die da hanchn, haben von nun an tbr Man
.und giebt von„ der „Kirche, „oder sonst wo her.„ Aber die Behörden 'selbst werden 111 kemer Werse aufgehoben. Ww ist denn das auch
', möglich? Solljch etwa vcrmöge des Saßcs im §. 4: »Der Minister
', der geistlichen Angelegenheiten wird mi„t der Ausführung dieses Gescßcs
“„ beauftragte soll ich etwa in Jolge-dtcscr Weisumz das Recht haben, die auf Gcfcken beruhenden Behörden zu beseitigen. Ich denke, méme “..Herren, es wird Ntcmand der Meinung „sem. .Wenn mir das Gcscß nicht mit klaren Worten „m„ dre Hände gtebt die Macht, da und dort JZ ändern, so bleibt es der den jeßtgen Zuständen, und auf andere
*- an und für sich, um an die altpreußrschen Vcrhältniffeanzuknüpfcn, - dic Schulvorsiände vollkommen unberührt, und unter den Schulvor-
: 8 wird also in dcr ekirhung gar nicht angirt; er hat faktisch dre
“Alterirung seiner materiellen Rechte ist nicht vorhanden. Es wird '» ?Negierungsvorlage wohl gerechtfertigt, aber wie die Sache liege, nach?
“. dem das Gesch aus dem Hause der Ahgeordnctcn Ykommen „sci , set »«es anders und zwar wegen der Erwahnung der
F gelei et worden zu dieser Hervorhebung r
Es ist die Frage cwesen, ob dies e auf dem Gescße beruhen, ob dre Instruktion vom?)
1337"
so, denn Wenn nicht“ der Geistliche Mitglied des „Schulvor an- Rechte des Staates an der Schule und d wäre der ersie Sa des Art. 24, daß möglcchste Rü 1cht Schule, um nichts Anderes, insbesondere nicht um eine Lösung des
M 9 . . . . „auf éonfeßionelle Verhälkmxse et-dcr Emrcchtung der Schule genom- Zusammenhanges wischen Kirche und Schule. 11 L ck eßattet, darauf hinzuweisen,
en wer e, nieht gehörig lquührung zu brm en. Auch diesen
hemerkte: Der Artikel sage nur, es
at. „ 'Herhältniffe möglichst bcrückfichtigt werden, das heiße, wo die Kon- Umstandes, daß sehr be crdcne Summen session der Mehrheit der Kinder eine derartige Berserk tchxigun ,vxrlange, dieies Geseß überhauptschzur Aquührun zu brmgcn, und zrvcitens, Wo dre leressen des Staates xu t nn „cge stehen. Umstandes, daß, möge man da und dor Meme Herren! Je„ner a des„Art. 24, glaube ich, kann lncrnach an- [ifikation der Geistlichen zu diesem Amte fällen „ ezogen werden fur die » egrundung der von um" eben behandelten doc„h „„immczhin„die Sache so stehe, daß man in an te un au
ehauptun .
cr Rechte der Kirche an der *
habe im bgeordnctenhause mir g
m
Saß vermag„ich nicht anzuerkennen. Der Art..2 spricht in dieser daß es ja nicht mö [: ei an e tchts der Ver affun surkunde die da
Beziehung nichts Andcrcs aus, als was «„Herr v. Ladenberg, der von befiehlt, es „ollen HZ Zréindunx? Her SchUle m€x]??? g , e
„den Ge nern so oft aufgerufen wird, zu ferner Zeit klar auchsprochen den die kon ollen dre konfesstoncllen Unterricht unter Leitung der Kirche zu stellen, - daß ferner angefichts des
| berü 1chtigt wer-
cffionellen Verhältnisse; die da bc , cs sti er religiöse
nur zu Gebote fteLen, um
„ Ange tchts des auch Urthezle über die Qua- , wre man„ wolle, - den allermerften Fällen
keine anderen Personen angewiesen set, -- daß man-
e verlange die Tren-
. g „ ' Es tft dann gesagt, es wurden auch andere Rechte verleht, sage ich, unter diesen Umständen wok)! wahrlinie Staatsregierung
es würdxn verleßt die“ Rechte *der Pgtrone, es würde in Frage nut Unrecht beschuldigt, wenn man behauptet, gestellt dte„ fernere Dauxr dcr gegenzvartrgen Organe der Schulver- nung der Schule von der Kirche. - .YaltuYéx, iZTbesondere dre Schulvorstandc. Memo Herren! Auch das - i ni ri i.
ja ein so wKentlichcs Moment ist, weZches die Géncrql-Diskuswn ,LuchftILrer Kommisfion geleitet hat, mrt Nothrvcndigkert ausla en. ' sj
Ich muß mich über den zweiten Avsaß Z. 1, weil er
ort allerdings gesagt, daß in Folge des Umstandes, daß dem m Auftrage des Staates handeln; aber es ist danntauch
at vom Staate
eise ist uns die Macht 333333 gegeben, als 111 Z. 2. Es bleiben also
ändm hat nach preu ischer Schulordnun der Patron seinen Play.
Gewalt, freilich nicht mc)r aus xtgcncm Rechte, sondern als Mitglied einer Behörde, die da handelt un Auftrage des Staates; aber eine
mir nun gesagt werden: Ja, so zu argumentiren, das wäre nach der
cmeinde „m §. 3.
Da habe ich zu bemerken, daß das argunwnwm 6 Goulrarlo, wie
überhau t bedenklich, hier nicht zutrifft, denn das Abgeordnetenhaus von einem besonderen “
unde. Es war der Blick auf die städtxschcn Schuldeputationerz.
ahre1811 ein Gescy sei oder nicht, Ich würde
Weifcllos der Me nung gewesen sein - und bis auf diesen Augen- . lick bin ich es noch - daß, wenn auch der Saß nicht stände, doch
durch den zweiten Satz des §. ] die Rechte vollkrnnycn gewahrt seßen
*- in Verbindung mit dem §.2. Aber da„ hrer m der Thax eme “ .' „Zwrifelssta e zu entscheiden war - im Smne der „Staatsrcgterung '- chaltc ich. abci cin, * drnn dic Staatsregierung rst mnner der Mei-
nung gewesen, Man mr'tffe .die Vcrordnmrg von_1811 al? Geseß be- Lrachten - deswegen hat fie nichts„gegen die Ermahnung cmge'wendet, und deswegen, meine ich , wird eme Bafis für em arJUmczrxtum 9 »ooubrarjo m keiner Weise vorhanden sem. Ich glaube also dtese Be- sorgniß als berechtigt wiedcrnm nicht a1„1erkcnne„n zu „kömzen. Man hat, wie auch heute der erste Redner, NF dre traurtge E1n1„131rkung der durch ,das Gcscß entstehenden Verhältrrr c auf „dre Gcrnemde.l)mgc1v1eftn “und gesagt: wenn neben dem Gerstlichen c1n„qnde„rer Schul-Jnspektqr fungirt, so giebt es nichts als zahllose Strctttgkmtcn. Ick kamz "mzr a„l1erdm s denken, daß derartige Fälle vorkommen mögen, „es ware„ a emfach ie menschliche Natur leugnen, wenn man das mcht zuga e. “Ader, meine .Herren wenn ein geistlicher Schul-Inspcktor abgerufen wwd, wird _dg nicht das Verhältniß 111cl)r„odcr Weniger „vorher schon [s-„o ewesen 1em„? wird denn die Staatsrcgterung ohne dre aUerer cb- 11ch en und Wrchttgften Gründe die Inspektoren abberufen und er- »artigcn Folgen fich aussexen? Ich meine, nein. Mir schemt, daß das Argument in der That o schwer, mr_ht wiege, wie es hier geschildert worden Y. Und dann „kommt e„s nnr n„och vor, als ob der Zustand, der im omrnisfionsbertcht gcschrjdrxt jyrrd und in den ihm beige- ebenen Petitionen, rvo das Verhgltxnsz des Pfarrers zum Lehrer rmmcr als ein fatsrilrcnhastcs, bxfrredrgendcs bezeichnet wird, als ob “der zwar se r schönsei, und al§ ob 1ch als Kultus-Miniftcr mich nicht im höchsten rade freuen mußte„ Wenn es so wäre.,„ „Aber ich «Znuß doch sagen, idea! 1| dcr„ Zustand „doch &eschrldcrt, real “rst er nicht so, wre er gcn1acht„ wwd. Es- g33bt do noch der Er- fahrun der Fälle genug, wo 31V1schcn demSchrll-Jnspcktor, dcm Pfar- rer un dem Lehrer Spannung und „Streak drs zum Aeußcrstcn vor- kommen. Also der jeßige. Zustand fuhrt auch solche Verhältniffc mit sch, wie te von dem neuen befor k Werden. „ Von onfesfionsloscn Schulcnt gesprochen wordxn. In dcchrrcht Wird sogar hervorgehoben, daß der C'ntwur„z zu „rctktrchcn marxsfulxre. Ick meme, daß das doch Behauptungen „md, te emen crvcrs mchl erlangt haben, denen ich darum [)icr mcht entgegenzutrctcn brauche.
Aber das Wort »Tremmn der Kirche von der Schulc« ist gefallen. ,
Ministeriums m) „ „ Theil auch an dteses Hohe Haus gertchtct 1 _ vor: Petitionen aus den Provmzcn Preußen, Schlcsoicn, ofen, achsc11,Westfalcn, Rhein- provmz, Hannover, c cn un , ' Summa von rund? , Namen;
so wett es kcnntltch gewescy, dte Zahl von 68 Geistlichen, von 37„ Schulpatronen und bcmahe 500 Lehrern, owre über Kirchenvorstehxrn; und vor„ einer kleinen eile ist mir wiederum em Packxt' zu mzmendcr Erklärungen überbracht worden, und gerade gletcl) dre retoberften Petitionen gehen wiederum aus von Getftltchcn. Sie haben heute gehört, wie ein Geistlicher, ich
Diese einung, die freilich
bei„ den ersten Erörterungen Über die' Vorlage schr ver- brettet war, hat aher, so scheßnt es mir, doch in den lcßten „Wochen auch tm Lande eizuge Aenderung erfa ren. Es war früher erörtert worden, warum für das GMB so wenig?
Zekommcn; aus dem Munde dcs errn Referenten haben
etitionen . . . ie gehört aß dre tKahl fich bereits sehr crhc ltch vermehrt hat, und daß die Zahk
ijrsbesondcre auch der Geistlichen, die in Betracht kommt, eine größere
eworden rst. „Mir lie e„11 nach einer „““-Zuscnnmcnstcllungd bis heute orgcn an Emgdabcn, „te an „den Herrn Präfidentcn es Staats- an uncl) gerrchtet find -- 1ch schalte ein, daß ein
cm, und zwar unterschrieben 111
Na nter diesen Namen befindet fich,
laude, cr gchdrt der Provinz Hannover an, ohne daß ich es jedoch €Zuber sagen mrll , semr frühere Unterschrift unter einer Gcgcnpctition Zurückgezogen hat, ww mir das in emem Briefe eines seiner Amts- rüdcr von Mehreren als sehr 1xahrscheinlich bezeichnet worden war. ck will Sie mcht „crnxüdxn mrt Verlesung derartiger Erklärungen. 0 viel steht fest, dre rtchttge Würdigung diescr Verhältnisse im Lande hat begonnen, rmd„da2éollte ich doch meinen, daß es Sache dieses Ho cn auscs set, dtese ustlärung zu vollenden und sie vollkommen in en emütl)crn„zu fefti cn. Bei der Stellung dicses Hohanauses im Staatskörpcr b1n„ich ü erzeztgt, daß, „wenn sein Votum bejahend ausfällt, die Besorgmffe wo 1„11cht rem femdscliY Elemente ins Spiel kommen, schwinden werdcn ww Nebel vor der onnc.
- Ngch de_m Herrn Kohleis „nahm der §Yräft'dent des Staats-Mrmstcrmms Fürst von 2333111 arck da Wort: Ich habe, c„l)e ich dem vorvorigen Redner, dem errn Grafen Bninsk-Z, aux dle chdunY'antwortetc, die er spezie an mich ge- richtet hat, a gewartet, daß i„e Lage der Akten durchrmcn angesehenen Veriretcr aus derselben Provmz vervollständigtwürde, und daran an- schließend richte ich “meine Worte zunächst vorzugsweise („111 den vor- vori en Herrn Redner und gebe ihm sehr gern zu, daß dre Art, wie er de Bestrebungen ch polnischen Adels dargestellt h„at, sehr ver- schieden ist von der, „ . Aber tch kann auch hin UWH?" daß der Herr Graf Bums verschirdcn ist von der gro cn ehrzahlsemerLandslcUte,mseiner ganzenruhtgen geqräßigten und lo alen Anschauung seiner Stellung. Von ihm din 1ch über- zeugt, aß er nur auf dem Wch dcs Gcscßes und des Rechtes das- em e, was ihm am Herzen lieg, erstreben rvrrd. Ich habe indessen ie cberzeugung mcht von Allen. Daraus, daß er „das „Wort er- Yiffen hat, habe ich den Schluß gcJogcn, daß augenblickltch dlc Kanstere trmmung in dem Lager, für as er gesprochen [Tat, vor errscht. Wir hören de_n rauheren Sturm des Zorns gewödnl ck („11133 anderem Munde, Wenn er „nach den Zwecken, die un Allgcmcmm verfolgt werden, angebracht lst. „ „ „ „ „ Es kann indessen mcht meme Abficht sem , hrer bci Gelegenhext dicses Geseßes den oft in diesen oder anderen Räumen geführten Strxtt über die Stellun „dcs polniYchen Elements im preußischen Staate rn" allen den Spezia ttäten, in enen ße berührt_wvrden ist, von Neuem aufzunehmen. Die Akten darüber lie cn öffeytlich vor, der Prozeß ist noch in der SOWebe und durch eden Wird er mch gesch„l„tchtet werden; er wird auf dem Wege der Geseßgebung und drr Ayfklarupg gcschlicbtet Werden. Um Leßteres zu erreichen, i„ft e„s für das Kömg- liche Staatsregierung vor aller) Dingen Bedürfmß, daß „dre Er- lernung der deutschen Sprache 111 den polznschen Landesthxtlen auf breiteren und gefichertercn Grundlagen betrtcbcn Werde, mcht blos in Posen, sondern auch in Oberschlesien und Weßpreztßcn. Der err Graf Bninski ist der Meinung gewesen, daß dtes m a„usreichen cm Maße eschche. Ja, wenn die Geseke , wcxchc cht daruber hcfte„hen, „ überall efolgt würden, dann wäre es möglich, aß„ es„ so wett kame, aber doch auch noch nicht wahrscheinltch, denn dre1cßt bestehenden Gesc c geben eme Zwicspältigkcit dcr Vorgescétcn dcs Schularzfsehers: die yierarchie geht nach oben ausrinandcr. ?ber dcm Gcsrßc„äußerlich zu genügeu, ist außerordentlich letcht: Schulmspckxorcn, dre rhrc-Auf- gabe ernst Nehmen , überzeugen fich z. B., daß dre polmscky- gcborncn Kinder in den höhcrxn ' Klassen das Wemgc,„ was bei der Yüfung verlangt wrrd, vorlesen „und daher von keinem orte de en, Was fie zu lesen schcmcn, wrffcn, was es bedeutet, son-
Meine Herren! Es handelt rel) bcidicscnchsch nicht um Trennung der Schule von der Kirche, sondern um eine genauere Abgrenzung der
drrn cs ij ihnen uc] boqzur Prüfung beigebracht. Dic Vorgescyten drcscr Lehrer, welchc polmsche Kmdcr zu unterrichten haben, sind bei