1580 ' ck
erforderljchcq budgetmäßigen Mittex ewahrt bleibt. Ich kann dcs- wegen dteB1tte nur wiedcrholeU, dre egierUngsvorlage“ anzunehmen, Was d1e_ übrigen Abänderyngen, dte von I rer Kommission zu- Z. 3 vorgeschla en find, anbetrtfft, so hat d-1e taatsregierung dagegen ihrerseits eine Bedenken zu erheben.
Zu Z. „9 der Kmnmisfionsvorlage erklärte derselbe Re- s mmmffar ,ngch dem „Abg.- „v. Gdttberg , welcher be- ,upte e, die Kommrssron deschranke dte „Kretsvertretungen durch
re vorhemge Verwe1sun? guf das Krußvermögen, die Bedürf- 111ffr seren _ader so ver ch1edener Natur 111 den verschiedenen
Kre1sen, d1e Brldunß von Foyds s0_ mannigfachen Ursprungs und Charakxers „da „man dre frere Eytschließung des Kreis- thcxgefs bezugkch semes Fmanzwesens 111 kerner Weise beschränken
nr 6:
Ich kann meinerseits der Aqslegxtngd, welche“ der geehrte Vorredner dem I. 9 der Ko1nmchs10nsbeschlüffe m er redaktioneklen Fassung des Herrn Abg. v. Bra11ch1tsch beilegt nichl“ beitreten.
Ich gxaube, der Herr Rcfxrcné hat bereits überzeugend dargethan, daß, wenn auch der Ko1111111sfionsbeschluß von diesem Ho en Hause gngeno-mmen werden sollte, dte Kreistage dadurch eine Em chränfung thxer Befugniß, zu beflimmten chcken Kreisfonds anzusammeln, in kemer Weise erfahren würdcp. “Solltxn gleichwohl gegen den Z. 9 der Kommissionsbeschlü e in dtcser Beztehung noch Bedenken obwalten, so werden dicselbcu- urch d1e_Be|11111nu11g_ des I. 111 unter Nr,3 ihre Erledigung finden. Dre Regtcrung bleibt allerdings ihrerseits bei der Fassung des F 8 der Regxerungsvorch e stehen, sie“ würde aber auch
egen dcn Z... der K'on1n11sfionsbcschlu e nach „der Ausle ung, wie ße
erHerr Referent thm gegeben“ hat, Wesentltche Bcdcn cn nicht zu erheben haben.
. -- Nach dem Abg. Dr. Glaser äußerte 311 Z. 10 der Kom- nnffionsvorlage der Geh. Regierungs-Nath Persius:
Meine Herren! Der geehrte Herr Vorredner verwth den Maß- flak) d'er Staatsstcucm als Verthejlungsmaßftab für die reiSabgaben und empfiehlt, es der Autonomte der Kreise u überlassen, 1v1e fie Yre Abgaben aufbrmgen, wollen,“ nur subfi iär soll der Staats-
teuermaßstab als VerthUlungsnzaßsiab für die Kreisabgaben gelten.
Nun, meine erren, Ihre Konmusßon bert fich redlich bemüht, einen gndcren Vcrtlzxtlungsmaßstab für d1e Kreislasien zu erfinden, als den- ]"e111gc11, den ck Regierun „vorgeschlagen hat. Ihre Komnnsfion und auch dre vrrschiodcnen Fra tronen dtescs Hohen Hauses find aber nicht in der Lage Ywescn, emen solchen Maßstab ausfindig zu ma en, und ich habe aman der Sraatsregtcrun die Erklärung ab ugc cn, daß, ungeachtet schon se1t längerer eit erhandlungen dar der ge- pftogcn Werden, nach welchem, beson eren Maßsabe die Vertheilung drr Ortskommxrnal- und Kre1sla|en,3weck111äß1g erfolgen könne, es thhcr auch der «Faatsrcgtemng no mcht gelungen ist, einen anderen Maßstab zu ermtttcln,„c115„ den S aatsfteucr-Maßstab, welcher unter den ob111a'ltcnden Vcrhaltmscn 11och immer als der gerechte e und zwxckmaßtgftr zu crachtc11 11111 Mrd.. Wenn nun cincrscns die «taats- reg1eru11g und anderersctts d1e Fraktwnen dicses Hoden Hauses bis er mcht „1111 Stande ge1vesc11 find, einen besonderen MaKftab für -ie Aufbunguyg dcr Kretslastcn vorzuschlagen, so glaube ich, wird es auch den cmzelmn Kreistagen nicht gelingen, einen solchen Maßstab ?u erfinnen und dte Erfahmzng lehrt die Richtigkeit die- er Behauptung. Ick hade h1cr vor mir liegen“ eme Nach- von den Vertheckungstnaßsta'ch für die Kreislastcn ' KMM „Anzahl 'von Krctsen der östlichen Provinzen. Aus dtcscr ach1ve111111g xrg1cb1 fick), daß in allen diesen Kreisen, mit Ausnahme 1191131110111, dteKrcrslasten nach dem Maßstabc der Staats-
eucrn aufgebracht 1xcrdc11, und das: rs nur zwei Kreisen gelungen
st, besonderx Maßstabr fur die Aufbrtzrgung ihrer Kreisfafien zu er- findcn, und tuch kann hmzusttgcn, daß dte Kretstage diescr betden Kreise sexbft davonuberzcugt find, daß der Maßstab, den fie beschlossen haben, ken) cxngcmeffencr und gerechter 1ft und daß ein großer Theil der
Mnttgltcder diescr „Kreisxaße die Anficht Hegi, daß es 11vcch111äßigcr ware, Fux? dort dte Kre1s astcn 11ach-dc111Maßftabe dcr Staatsstcucrn zu 1er et en. “
. Die Kreise, aus denen. 11111: die gedachten Nachrichten vorlie en, brmgen schon egemvärtig 1hre_r großen Mehrzahl nach" die Kreisla en nach dem Maß abe dcr sä111111tl1chrndirekten Staatsstcucrn, beziehungs- 1ve1sc nach - dcm Maßstabe der direkten Staatssteuern mit Aus khluß der GeWcrbefteucr auf. Es sind" 59 von 77 Kreisen, die (1111: issen- Maßsiab 911111th haben, und nur 19 derselben verthcilen die Kreis- abgabcn-lx 1gl1ck nach dem Maßsta-bc dcrkKkaffensteuer und der klasfi- fiz1rten_ Etnkommenfteuer.
_ DteSFaaxsrcgier-ung kann nunihrerscitsnicht dafür erachten, daß“ dre ausschlteßlrche Amvendung dex KlassensiUte'r und der flasfifi' irten Emfomnmxßnxer als Maßstab_ fur di'e-Au-fbringung der Kreisßaften der FHerechFrgkyt entspräche, wczl d1e Leißungsfähkgkeit der Kreis-Ein- gescnenen m dtesen Stxuexn alle_1111hre11 richtigen Ausdruck nicht findet, . e? melmehr no2h1xend1g- tft, „eme Kombinirung sämmtlicher Steuern antreten 311 layeny um emen g_erechtc11_ Steuermaßftab- zu er- zielen. Mrt Rrxckscbk darauf schlagx 111111 die' Regierungsyorlage vor, daß auch im Grund- und Gcbaudésteuer sowie die Gewerbe- quer, 1111-1111 aur!) zu gcrmgerm roentsäxzen als die Kkaffen- und-
1e klasfifiznrte Emkomyrenßeucr a s xrtherlungsmaßftab verwerkbet Werden sqllen. Es blnbk-dabei den Kfecstagen 11ochJim111er-der“-Spfcl- raum z1v1schcn 50 und 100 Prozxnt, um den konkreten Verhältnissen entsprechend den Maß ab zu beßtmmm.
gierun
Weisung aus cmer
Wenn» der err orredner an eführt hat-
, . _ es käme bei dcr-AUf- brmgung der _e1slaf1m mehr owohk au die Leistungsfähigkcrt als auf daß ' Interesse an; welches die KreisringereTscnm an den Kretsemnchkungcn haben, so kann ich“ diccr 1'1cht
daß die Leistungsfähigkeit er Kreisrin' ese enen bei der Au riß 1 der Kreisabjgabe'p gan auYer Bctrachtg. elYffen Werden darf.fh g in man hierbet ledtgltch qs ntercffe entscßeidend ein lassen
man da 111 gelangen, vrcle Kretslasten ausschli sich nach d und Ge audestcuer aufzubringen, wodurch aber in vielen ällen eine zu starke Belastung des Grundbcfißes herbeigeführt wer 111 würde. Ich glaube, meme Herren, da nach dem Gange,_„welchen die Debatte m dteser Frage schon vor zwe Jahren genommen hat, es 1111) empfeh-
so würde
' den fie dem oben an e cma gt, an Hersch1cdenen Mängxln. borirtx' untcr en ob1§altxndIn UZ- anden tft es aber drr e111z1g 111ögl1che Weg, auf dem zu einer cntsprerhenden Lösupg dtescr Frage“ 11 gelangen ist. Dte Staatsrcgterung wird fortZahren in ihren Bc1'11ühun besonderes Kommunalsteuersysicm u erfinden; s1c ist aber iFür jekt noch nicht 111 der Lage, Ihnen ein 1301chcs zur Prüfung vorzulegen.
- J1n_ wetteren Verlaufe der Verathung erklärte 311 Z. 14 der Kommrsstonsvorlage der Regtcrungs-Konmüffar, Geheimer Fmanz-Rath Rhode:
_ Meme ?erren! Währeyd nach der in den R. 6 und 9 des vor- l1e„ enden Ge e?entwurfs - 1ch xitire nach den Befchlüffen Ihrer Kom- 1111fio11 --,au Jestelltcn NFl dre Bcitra spßicht zu den Kreisabgaben brdint wn'd urch den 9 nfiß._in1 rein, die Kreisan ehörtgkeit, soll e nach dem,§. 14 auch urch dcn Bcfiß eines Grund ücks oder den Betrreh cmeZ stehenden Gewerbes, bezichunLMveise des Benrgbaues jm Krmsc, ohne glctchzcttigen Wohnstß raselbst, be- grundet werden. Die, Heranztchung der von dieser Ausname betroffenenexxorensm', ]urtsttschen Personen und Aktiengesellschach 11 den Krrtsabgabcn findet in dem Umstande ihre Schwierigkeit, aß 1e Verlhe1l11ng der KruHabgaben gemäß des H: 10 nach kemem an- deren Maßstäbe als dcm1e111g§n der direkten «taatsstcuern ersol en darf, zu dtcsem aber" auch dre“ klassifizirte' Einkommensteuer gel) rt, Welche 1111-17 dre hysischen Personen und war mtr nach ihrem freien pcrsönlrchen Ge a111mteinko111men trifft.“ - ährcnd aus dem lcßteren Grunde, nach der" Ansicht der Staatsregierung die klassifi irte Ein- kommenfteuer auf die forensen und 1uristischen Personen Feine An- wendung- vtclmehr nur deren Heranziehung zur Grund-z Gebäude- 11nd Gewxrbesicuer erfolgey 011111, hat hre Kommisfion, in der Ahsicht, dtc Jorcnscn undwmstn 1111 5 er onen auch der kla fifizirten E111ko111111e11steuer zu _u11,tcr1ver-f1*11, cn rundsah der Städtc- rdnung von 1853 m1ta11fd1e Kretsx ausgedehnt, wonach die Forensé'n und 'uristi- schen Personen auch verpfltchtct-sein sollen, 11 denjenigen Kreisa aben bx111trage11, welcheauf das aus dcmGrun besiße und Gewerbebe riebe ftte ende E11chommen gelegt werden. Die Staatsregierung hat durch eme langjäynge Erfahrunxxéck _d1e Ueherzeugung gewonnen, daß dieser Grundsaß em 1111r1cht1ger1 aß cr eme Queue zahlrei er Unzufräglich- ke11c11 und bcgrlundcter Beschwerden ist. Sie glaubt aber auch einer 1vxttcre11 geseß11chc11 Sanktton dicses Grundsaßcs ihre Zustimmung 111chtPekr1bctlZ1 zu krönxOcn. W d rs rme erren. er 1 e' pruch, in Welchen der Be [u “( rer Komnnsfion 1111t de_m System der StaatsEinkommensteucxchtritßt,“Fällt auf chr" ersten Bitck ins Au c. Der Grundsaß in der von Ihrer KounnYton beschlossenen Fa ung tst wörtlich entnommen aus der Städtc- rdnung von 1853„wclcke 1hrcrseits die Kommunen in den Stand scßt, behufs, Aufbrmgun der städtischen Lasikn neben der Aywcndung dcr dtrckten Staats euern auch besondere Kommunal- E111kom111cnsteucrn cinuzfübrcn und durch deren Einrichtung dafür Sorge 311111113111 daß dzc Forensm und juristische Personen 111öglichst eincr glc1chmaß1gcn Vx1tragspfl1cht mit den städtischen Einwvhncrn unterzogen werden; me solche. Bcfugniß soll nach dem vorliegenden Entwurfe den Kretfen 111cht zustehen, sie sollen fich nur der Staats- c111fo1umcnstcuer bedienen dürfen. Dicse aber ist keineswegs als eine Abgabe zu bezeichnen, Welche »auf das aus dem Grundbcfiße odcr Gc111erbebctriebe fließende Etnkdnuucn gelegt Wurdea. Sie ist eben kczne Ertragssteuer, sondern cznc reine E111ko111mc11stc11cr. Die Be- stnnmung 1111 Z. 15, wonach dtc Ei11schä_ß11ng der Forensen, der Berg- werksbesißcr, dcr Ko111111a11diY-Gcscn chatten auf Aktien, der Aktien- Gescllschaft'xn 1111d der ]11r1ft1schrn crsoncn“ zu den Kreis-Abgabcn 11ach dry fur dtc Vrranlagym 'der Staatssteucrn bestehenden cscßlicben Vorschr1ften erfolgen _sdU, tft aber in Anschun der klaffifiztrten Ein- k9111n1ensteuer unausmhrbar, denn nach d1esen orschriften, soweit fie d1e Ctykonuncnsteuer bxtreffen, haben die Stcuerpflichtigen das Recht, 11ach'*1hren1 Gcsamxnte111ko111111c11, unter Bcrückfichttgung ihrer per- sönl1chenSch11ldverb111dltchkcxten und ane eine in dem Veranlagungs- rrsultate dcm Stctxersaße hervortreten e Svjtderung ihres Emkom- nzens nach dessen cmzelnerx BIugsquclkcn veranla t zu werden. Alle “Nest Vorschriften würden m ezux auf die Foren en und juristischen ersonrn verlxßt wcrdctx Sie ollen nach dem Beschlu e Ihrer ,ommxsston n1cht11ach 1hrem Gesgmmkeinkommen, ohne erückfich- ttguy thrcr persönltchxn Schuskdvctbmdlichkeitcn und auf Grund einer de- ta1kltr etz Feststellung thrcs Emkommcns nach dessen einzelnen Quellen zur Krrrß-Emkommenstcyer herangezogen Werden. Welches find nun dre Gründe, welche für ein solches irrationelles chrFahrcn angeführt Werder:? Ausgchend von der Theorie da dée Krerßabgaben e111e*G,egxnle1|ungx darstellen sollen für die en'ußun dcr Anstqltxn zmd Emreclßunch der Kreise, hat man behauptet, da eine Unbtlkgxett gegetz d1e Kretsverbände, egen die übrigen kontri- * buabeln Kretsapgrhömgen darin liege, daß as im Kreise unter Be- Lusung dcr Cmyghtungm desselben „erworbene; Einkommen der ;xorensen und ]urzsitischen Personen von jedem Beitrage zur Kreis-Ein- fommensicuer fr_c1ge_asjcn Werde. Zu egeben, daß das Be cucrungsi recht der_Kche m' der T “,t MT diese Theorie zur'ckz'u Uhren *.st, so 11? doch dre klass z1rte inkommenskeuer kein ittel,
verkennt nicht, daß der Vorschlaß, a
EU; ein
doch nicht so unbedingt zustimmen; denn ich vermag nich zuzugc cn,
11111 den Kreisen ein entsprechendes Aequivalent ür die'eni 11 Vor- thcale zu verschaffen, Welche durch ihre Leistungesn deijrYndbefiße
“ !) Wollt! . , -- -- - - nkommeuftcmr werdcn 1a
cr Grund- ?
len wird, bet derRegicrungsvorkage stehen zu bleiben. DieNegicrun - n ? “ v111,1919eke11sthulden
15531
Gewerbebetriebe der Kreisangehöri xn, Wie" auch der orcnsen juristisckjen Perfo'nen erwachsen. 1e Vertrage der kxa ßfizirtcn ' ' ' nicht nach den Leistunßcn der Kretft, son-
der Pflich igen bemcjsen, fie
an Leistungen. settens der Sie fich zwct forensische
persönlichen EinFommen nen also bei einem ganz gle1chc11 Maße esse sehr verschieden. aquallen. Denken „ ,' ndstüéke von ganz gletchem Umfange und Ertrage welchen dte 'jßungcn der Kreise in ganz gleichem, Maße Fu ute kommer), denen das eine * auf Höhe semes volen Ertrages 1111t belastet, das andere aber _von „Y)pothcxrn dem Kreise aus dem emen rundsmck aus dem anderen dagegen allerdmgs "“dem Einkoanen daraus entsprccycnder Steuerbetrag 311 Thou 'erdcn. Dicerw hnteVergeltungsthcome, xmefje dem Vorschlage, Ihrer “.. misston um Grunde lie t, ist also fyr dtesen ü_bcrhc111pt 111chtbe- ' eiscnd. Uc rigens wird a er die cr1vcchn1c U11b1111 fett selbst quel) estntlich dadurch gemildert, daß„ wenn nach dem orschlage dcr taatsregicrung eine besondere Etnkommensbcfteuxrung dcr Forensrn 11111 stattfindct, die Kreise denn auch 111cht_ genöth1gt sem _ürden, in Gemäßhcit des vvo11_ Ihrer Komnnsfion dcm Ent- * urfe eingefügten §. 16 dasxem e E1nk9mmen, welches den gabenpfltchti en aus außerhalb es Kretses _belegencn „Grund- - igenthum- 0 er aus außerhalb des Kretses stattßndcndxxt e1vcrbe- oder Bergbaubetriebc zuflicßt, be1 Feststellung des 1111 Krc11e : vcranlagenden Einkommeys derselben außer Berechnung zu lassen. 111031111301 und Großen läßt ,.fixh wohl anne men, daß _der foren- “ che Grundbesiß und Gewerbebetrted mncrhalb “er sechs öftltchey Pro- mzen des Staates sich auf die cmzelncn Kretsx derselben z1emltch "seichmäßig vcrtheilen wird. Wenn _also den Kmscn, nacZ dem Vor- der Staatsregierun 1 allerdmgs das fqrenfiscyc inkommen us auswärtigem Grundbeßße odcr Gewerbebetrtebr entgehen würde, "9 würden sie doc? für diescn Verl1xst nahe 11 cntschadigt werden durch 711 Gewinn des en Kreisangehörtgen zu 1eßcndcn und fortan 11111- ubesteuerndcn Einkonnnens aus auswärtigem Grundbestße und c-werbcbetriebe. st bt t s bl “bt d Was erncr die Aktienge ell cha en gn e ri „ 0_ ver cz -, eren “mkomme1f1 nicht der Grfells aét aks, elner s'clfx andigen 1v1r,thschaft- ichen PersdönUZkeit, sondc'rn' cs fließt den emzelnen Aktionaren als .nhabern *es eseUschaftsver111ögens zu., . ; DiesesEinkommm würde aso 11ach dcmKomnnsswnsvorschlage .on den Aktionären nicht nur [ZU „der, Gesellschaft, und war hrer als Brutto-Einkommen ohne Beruckfichtrgung 1hrer„Schul.en, sondern 11ch bei ihrer persönlichen Heranziehung zur Krezs-Etrxkonnnensteucr, ..1so“l)ier noch einnml zu versteuern., Hjerm ,l1egt cm Urbelsiand, welcher vom Standpunxrc dcr Gerechttgkett eher Tu vermetden sem
' 1 nach dem
. 711 kein Steuerbettrag,
dür tc „als die än liche "1111111111111; der Aktienge cllschaften 11011 der ** efis-kEinkomnuLsteUJer. V icht minder vom Stan prmkte dcr B1ll1g- keit, Denn auch hier steht die Sache so; daß das, Emkonnncn aus den Verschiedenen Akticnunternchmungcn mnerhalb „mnerhalb „der srchs ößlichen Provinzen fick) im Großen und, Ganzen zremltch gle1ch111aß_1g auf dic einzelnen Kreise derselben verthetlt, so daß, Wenn die Kretse bci der U11 uläsfigkcit dcr Einkounnens-Besteucrung dcr Aktiengeßll- chaftc11 als ?ol er, nicht 1,11 der Lage wären, das EinkonnucnRarxswart er "ktionäre aus, „111 Akricn-Unterneh1111111gen innerhald des Krezsxs zu c- steuern; ihnen dafür das Einkommen der dem Krctse a11gehör1gcn_Ak- tionäre aufs auswärtigen Aktie1111nter11ehmunge11 kontrrbuabxl blteb-x. Anlangend inSbcsondere dic Etsenbahngcsellschaftrn, so xrrtt deren Heranziehung zur Kreis-Einkonmwnsteuer auch 11111 der, B1ll1gke1t i11- fofcrn in Widerspruch, als die Lasten; jyclchc den Kr:1sc11„durch d1c Eisenbahnen erwacdscn, in den mctsicn Fallen ch Wcüexu uberwogen Werden durch die vielen Vortheilc, welche den 51111131 111 Bezug guf ihre gcsannntcn Verkehrs - und ErWerbsvcrclxrltznffc durch d1csc großartigen Komnmnikati011Sa11stalten " 311 Tzherl werden. Zu Welchen" Schwierigkeiten .es ferner fuhrt 111 BezuF „auf d1c- jenigen Eiscnbahnanlach, welchc fich. uber den Vere1ch mrb- rerer Konnnunalverbände erstrecken, d1e E111k0111111c11strucrbctrage jeden einzelnen Komunnmlverbgndes fcstz1xschen, davon [11111111 Sre, Meine Herren, fich ja selbst bet Gelcgcnhr1t der Brratl)1111g,uber d1c ctition der Gemeinde Kalck- betreffend“_ d1e Hera11z1clck1113g _emcr Ma- chincnwerkstättc der Cöln-Mindcncr C'tsenbahn zur stadttschcn Cm- kommensteuer; überzeugt, „ . . . „ . „ ,
.. Zu den ]11ristischcn Personen. endltch, wer nach dem Vorschsagc Ihrer KommiYfi-on - mit einer noch zu erwahnenden *Aus11a0me -.-, ebenfalls der ““reis-Einkommcnftcucr untcrkegen sollen, “gehören auch die mit ihren gesammten Einnahmen 111171 AuSgaben .11111erha1l1 des Kreises stehenden Gemeinden. Wm. laßt „cs „fick; 1110111 „11111 der Gerechtigkeit vereinen,. dic Gememdrn 913211 .]cde Beruck11cht1gung Mer Gesammtvcrbältmffe ohne ' _ _ . hudgets, nur nach einzelnen Po1t10111nx1hres E11111ahmc'lxudgcts, nach lbrem Einkommen aus einzelnen„11merl)alb dcs Krrtxrs belege11en Grundstücken und etwaigen gewerbltchcn Anlagen allgemem zur Kre1s- Einkommensteuer heranzuziehen. _ . __ ,
Die Unzuläsfigkeit der Besteuerung des Staatsr1nko111111§118 für Kreis31vecke 1st von Ihrer Kommission anerkannt, cs 1ft_ahcr furywtlz- Wendig erachtet 1vordc11, den S'taats-Grundstitcken als Ersatz fur _dte ausfallende Einkonnnenfteuer eich, bcsondcrmx Zuschlagfzur *Grund und Gebäude cwér in Höhe der „Halfte. des1entgrn Pryzentsaßes auf- zuerlegen, 1111 welchem die Klaffen-11nd klasfiflztrtc E111k9111111c11ste11er zu den Kreisabgaben herangYogen“ w1rd. Dcr Vorsxhchz bescitrgt ?War diejeni' cn prinziptellcn edenkcn "welche aus dem “_? cm der [asfifizirtcnQink0111111e11stcucr gegen die cran311h1111g„_dc1311trißi chen 111“- soncn und insbesondere des Staakeszu leser «teuer zu 811k11ch111k11„11?1; Lk entbehrt aber an sich der innerM“Folgcrichti§1kc11» und beruht 11011-
Man würde dieser Annahme unter der Vorausschau? daß „im Ganzen und Großen das
aus den Staats rundstücken Ungefä Zwecke der Grun „ Du veranschlagen1väre. Jndcß die es erhältmß wird fichdoch 1111 Einzelnen
einkonnnens auch d
Ejnkommcnsteuer ausschließen; Aus dem Staatseinkommen werden ja mcht nur den ernzelncn Krc1sangcl)örigcn,
“edc ',Berücksichtigmm . ihres Ausgabes-
. . bxitreken können“: Wrrkliche, mtrths a tltche Einkommen r auf das „uplum des für die eucrveranla un estgestellten Remertrages derselben. ehr verschieden gestalten, und ]edenfalls dürfte die NaZur des Staats-
cNothwendigkeiteincsAequivalentsfurdieausfallende
„ „ sondem auch den Kreis- verbandey als soxchen vtcle Zuwendungen zu Thetl, für Welche der Staat smrersan ezncn Erserß nur in der allgemeinen Besteuerung der, Staatsz, derKrcrLgngehör1ge11 bcans rucht. Er verleßt daher auch 111ckt d1e Gerechtrgkert, 1xe11n dte Krci e ihrerseits für die den Staats- gru11dßüchen durch d:c„Kre1sa11|alten erwachsenden Vortheile fich mit dememgen Steuervdetragcn begnü en, welche nach dem Maßstabe der (Hrund- und Gehaudefteucr bxme en werden, Meine Herren! Jene Vergeltungsthcorw läßt stel) 111 der That in Bezug auf das Verhält- niß wischen dcn Kretsen und dem Staate nicht geltend Machen.
ine so_lche Aufrecßnung yon „LctßunZz und Gegenleistung zwischen. zwei politi1chcn Verbandenotft 1a 1111 ruxzdc ganz Verfehlt. Jede Aufwmdung der Krise fur dxc Staatsgrundftuckc, für das dcmStaats- Ganzen hieraus zufitcßrndeEmkommcn vermehrt 1a diejenigchittclx durch welche allen Kretscn „Schuß und Erlkaltung gcfichert wird, che Mittel, durch welche alle dtexcm cn Staa sanstalmr und Einrich un- * 111 unterhalten werden, auf „eren Voryandcnscm schließlich die x1stenz der Kreise beruht, allx jene M1tte, _durch Welche unter an- derem auxhdic vielen, den Kretsverbänden nur zu Gute konnncndm 113111 scha1tl1chen Angaben bestritten 1verdcn,.1vrlche beispielsweise der „tat dcs Ha11dcls- und der Etat des la11d1v1rthschastlichen Mi- 111fter1ums aufwmst. Nun, für alle diese Zwecke erhebt der Staat seinechits von den Kre1sc11 keine besonderr Steuer und das Exempel von „eisiung und _GeÉcnxetstun ist also mcht richtig.
Meme Herren,! s tft den 1: von dem Herrn Berichtcrstattcr und an in der Komnnsfton von mehreren der geehrtrn .Herren Mitglieder dc elbcn „hervorgehoben „worden, daß es schzv1crtg Lei, in dieser häk- lichen Sache das Richtrxxe zu treffen. Sovrel 1y1r 111x111 aber doch- Lugebcn müffxn, daß d e Anficht der Staatsregterung ]edcnfalls die, onscquentcre 1|, und, meme Herrrn, wo es fich um die Durchfüh- rung eines Steuersystems handelt, 1st das Konsxqucntere' wohl auch das Gercchtcre. Ich empfehle. Ihnen hrcrnach dtc unveränderte An- nahme der Regierungs-Vorlage.
-- In der Didkuffion über Z. 19 der Kommiffionsvorla e. nahm _darauf-nqch dem leg. von Gottderg der Regierung :. FoYWtffcttr, Gehenner RegwrungZ-Nath Pers 111s, nochmals
(1 or :
Ich möchte Namens der Königlichen Staatsrxgxerung mich der, von dem .HerrnVorredner gxxiußertcn A11ficht,a11schl1eßen; Ich glaube,; daß, die Fassung dcr„Veschlu1se Ihrer Konmusfion doch m mehrfachen Beziehungey nicht hmrctcbend klarjt , und daß in Betreff der Aus- “FMF der1elbcn .in Il)rcr„Kom111ts1on verschwdcne Z1ve'1fel beste en ge lie en find.„ Es ist zunach in der Nr. 1 gesagt, „daß die den 11- 111einden gehörenden oder in eren Gebrauch befindltchep Grundftkxcke rei bleiben foslcn von den „Kretsabgaben; was aber unter »(Hemem-
ena zu verstehen ist, erg1ebt Ech aus der F'affmY der Nr.1 dieses
Paragraphen n1cht 111itgcnüge11 er Dcutl1chxc1t. o viel ich mich
aus den Verhandlungen der Komm1sfio11 crtnnere, war„111a11 zwar
darüber im All emeincn Unverstanden, daß unter »Gcmcmdcna mchf allein die politi chen Gemeinden, sondern auch die Schulgemeinden zu
begreifen seien; darüber aber, gingen die A11fichten1n dcr Kmnmission
auseanndcr, ob dazu auch dte Kirchen, cmcmden, d1e ParochiglJemrin-
dcn gerechnet werden sollen. Diese cht cljahcr' 1vcrdc11 durch dte Iestnn-
1111111g untcr Nr.2110ch vermehrt, i11de111d1c1c111gc11 M1tglicdcr der Kom-
mission Welche unter dem Wort„»Gc111e1ndench( auch Ktrchcngemcinden
Persian en wissen wollten, ihrersccks nicht der m_ der NQL enthaltenen
Vorschrift zustimmen konnten, Wonach d1e Ktxchhöse noch bcsdndcrs
11011 der Stcucrpfiichf cxiunrt werden, dc111_1da dre Kirchhöfe 1ve111gstcns
wohl in der Mehrzahl der Fälle dcn K1rchcngcmc111dcn gehören, so, war es nicht erforderltch, d1e irchhd'fe noch ausdrückluh zu_ henennenx- wenn man unter »Gcmeindrna 1111 Absaß 1 sowohl poltt1sche, als
auch kirchliche und Schulgememdcn verstehen darf. , „ “ Dann "hat aber auch der „Herr Vorredner nach memem Dafur- haste'n ganz richrig hervorgehoben, und 1ch habe diesenPunkt auch be- reits meinerseits beider Beratlmng des früheren Enxwurxs berührt, daß eine, Einschäßung; der _zu Dienstwohnungcn bcsttxnm ctr Thetle öffc11tlicher Gebäude nut verhältniß111€ißig großen Weitläufigkettcn ver-_ 01111) t ist Und daß diese We1tläußgkettcn, in dcr Thgt zu dem Ertrage der teuer in keinem richttgcn Verhältmß sixhcn, 1ch habx quch da- rngls schon hervorgehoben , daß, 11achdem cmmal das Prmztp ange,- 11'o11m1c11 worden tft, daß-d1e Kretsabgaben nach dem Maßstabc dcr direkt'en Staatssteuern- ayfgebracht Werden fochn, es 111 der ansequenx dicses Prin =ips liegt, d1e rnigen Stcuerbcfrcmngcn, 1vclche k).“- Gesche vpm ;21, V ai 1861, in ctxcff der Staatsgrund- 1111d Gcbaudcsteuer ulasscnj auch in Betreff, der *Kreisabgabcn zu statmrcn. Inden) die“ ?)11 icrungSyorlagedemgrmäßeinfach auf dtr Grztnd- und Gebäude- stc'ue'rgcscße vom 21. Mar 1861, welche ber§1ts ubrrall ztzr Ausfuh- 11111 gelarggt s111d,_Bezug 1xi1n111t,.schl_1„cßt fie all; dxe Zwe1felx welche in "ctreff, dcr Auslcgung der Ko111-1111s11onsvor1chläge bestehen, aus und *„cznpxfichlk; sick) désl)albx,111cines Erachtens mehr zur Annahme des- Hohcn "Ha“usesx' als _d1e leßteren. * . -
11 Z. 20 der Konnnisfionsvorlage bemerkte darauf
derselbe ZT-rgierun s-Konnniffar: 20 eröffnet ist, erlauben
Ws auf der" Annahme, daß 50 'rdze11t dcr Gr1111dste1tcrct1ya cinen Jk0chc11 Steuerbetrag darstellc11,'a s 100 Prozent der Einkonmwnstcucr.
Nachdem “die 'iskusfion auch übxr ?. . Sic 111i'r'ei11'ige“; empfehlende Worte fur ie Be1bchalt1m? drs Z. 16 der Regicrtuigsvockage. Der §.'16, meme Herren, führ kcme neu