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entßalten (G. S. S. 75) durch egenwärtiges PrivilegiumUnsere lano“ des errliche Genehmigung zur usgabe auf den Inhaber lautender, mit inscoupons versehener, unkündbarer Pfand- und Kuditbriefc, wie olchc in dem beiliegenden Stam“, näher bezeichnet und nach Vorschrift desselben zu verzinscn _smd, n_nt der rechtlichen Wirkung er* theilen, daß ein jeder Inhaber dtcsxr Psand- und Kreditbricfe *die dar- aus hervorgehenden Rechte, ohne dte Uebertragung derselben nachweisen zu dürfen, geltend zu machen Hefugt tft. ' . - ' Das vorstehende Pravilegmm, Welches Ww vorbehaltlich der Rechte Dritter crtheilen, und durch. welches für.?)ie Befriedigung de'r Inhaber der Pfand- und Kreditbrtxfe odcr stcoupons eine Ge- währleistung Seitens des Staates mch? übernommen wird, ist nebst dem Statute dxr Gesellschaft durch dte Gesc sammlung ur allge- meinen Kenntmß zu bringen. Dasselbe erlt cht und die esellschat soll zur Einlösung der von ihr auSgegebenm Pfand- und Kreditbric : chatten sein, sobald AbänderungenÖcs Statuts ohne uvor erlangte andesherrlicye Genehmigung zur Emtragung in das andclsregifter angéljeklxetdlerdm't U s Höchst" h" d' U t fck 'f d r n 1 un er n erer etgcn an igen n er rtt un beigedrucktem Königlichen Infic cl. Gegeben Berlin, den 13._ Tärz 1872.
,(1.. 8.) Wilhelm. , von Sel_chow. Graf zu Eulenburg. Camphausen.
Statut der Schlesischen Bodcn-Kredit-Aktienbank. . Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. Z. 1.„ Unter der Firma: Schlcfische Bodcn-Kredit-Akttenbank wird durch gegenwärtigcs Statut eine Aftiengesellschaft mit dem Siße in Breslau gegründet, welche, den Zweck hat, den Grund- und Kommunalkredit zu ördern. -
Z. 2. Die Bau bes ränkt ihre Thäti k-xit auf Schlefien unddie angrcpzendey Provinzen, es preußischen taatcs. Innerhalb dieser PWVLZZTU 1ft e berechtigt, zur Betreibung ihrer Geschäfte Agenturen zu ern cn. ' „ -
. §. 3. Bekanntma ungen der Bank müssen in dem Deutschen Retchs-Anzctgcr, der rcslaxter, dcr Schlefischcn und der Berliner Börsen-thtung erfolgen. Eine AenderUnY in diesen Publikations- Organcu muß in den [)B dqhin benußtcn ' lättern -- insoweit die- selben mcht etwa unzuxänglxch find -- bekannt gemachb-wcrdcn.“
. Wetter Abschnitt.
Grundkgpttal. Z. 4. Das Grundkapital wird durch Zeich- FTM vonf Aktien, welche auf den Inhaber lauten, gebildet und vor-
n g au
Graf von Jhenpliß.
„23; Milliqnen T aler in . “12,500 Stück „Aktten über je Zjvethundcrt Thaler festgestellt.
Mit Gcnehmtßzxmg der betreffenden Rcssort-Minister kann dasselbe
nach Beschluß der eneralversaxnmlung der Aktionäre auf
„ 5 Millwnen Thaler erhöht jyerden. Eme wetterc Erhöhung unterliegt der landesherrlichen Genehmrgung.
Y. 5. Dte Einzahlungen auf die Aktien find in Raten, wclche vqn em Verwaltungsrat!) (§. 582 qusgeschriebcn Werden, zu leisicn. Dte Aufforderung zyr Zahlupg tft retmal in den Gesellschaftsblättern, das leßte Mal wentgstxns mer Wochen vor dem für „die Einzahlung xeßgcsehtcn Schlußternztn, bekannt zu machen. Erst nachdem 40 pCt.
eFffGrundkapttals cmgczahlt find, darf die Bank ihren „Betrieb er nm.
Die wcitcrcn- 60 pCt. werden nach Bedürfnis; auf Ausschreibung des Verwaltxmngatlxs m Raten von 10 bis 20 Ct. eingezahlt.
F. 6. Fur 'die Emzablungxon 40 pCt. dcs ominalbetrages der Jezetchnetcnthten find die thchncr gemäß pos. 2 des Artikels 222
es Alxgcmemcn Deutschen .sandelsgcseßbuches unbedingt verhaftet. Nach EtnzahÉunYdtesex 40 rozent können auf Bcschluß des Ver- waltungsrat cs_ tc Yetchncr von der Haftung für die Weiteren Ein- zahlunngz befreit un dann auf den Inhaber lautende Interimsscheine nach bxtltegcndem Schema (Betla e 1) aus efertigt werdcn.
. Bis dte Aktten aus xgebcn md, ve chen dicse Interimsscheine 1hre Stxlle. Erst ,nach 11139hlung des vollen Nennwn'thes Werden die Aktien ayögchändtgt. Die Aktien werden nach dem anliegenden Schema (Vetlage 2) ausgefertigt.
Sowyhl dcn Intermässchcincn als auch den Aktien find Divi- dcnkzcnschcme auf 10 Jahr:: und Talons nach den beiliegenden Schemas (Verlage 3 und 4) be: cfu t. .
Nathblaux dje er Feix werden gegen Einsendun der Talons neue Dtvtdendxnchetnc auf je weitere 10 Jahre ausgcgc cn.
_§, 7. Akxtonäre, leche die von Hem Verwaltungsratbe ausge- schrtevencn Emzahlun en m der festgescßten Frist „nicht leisten, find zur Zahlung von 6 rozcnt Verzugsztnsen, vom Verfaslta e an ge- rechnet xmd Yk Entrrchtun emer Konventionalstrafc von 1 Prozent des fälltgen etrages vcrp ichtet.
Staxt Hesse:; fönnerx aher auch auf Beschluß des„Vcrwaltun s- rathes dte saumtgen_ Akttonärc ihrer Llnrechte aus der Zeichnun cr Aktte11_und den gelctstetcn Theil ahlungcn u Gun en der Gesellychast vcrlufttg erklärt werden. (Art. 0 und 1 des llgemeinen Deut- schen Handels ejeßbucheS.)
Diese Ex lärung wnd von den) Verwaltungsrat!) bekannt ge- macht uz1dod1e Y_USgabe neuer Internnsschcine resp. Aktien an Stelle der ungulttg cxqurten veranlaßt.
Z. 8. _ Bez «der Er öhunxzji des anndkapitaFTLZ. 4) sind die ersten Akttenzezchncr „resp; eren echtsnachsolger na crhältniß i rer Z„etchx1ungen etn'Drttthetl 1an die derzeitigen Aktionäre nach er- halxnxß des Aktxcnbefißes dtc anderen zwe: Drittheile der neu zu emitttrxndcn Aktten zum NcnnWerch zu übernehmen berechtigt. _
Dieses Vorrecht muß mnerhalb emer Präklusivfrlst von 4 Wochen,
vom Tage der Bekanntmachtzng durch“ die GeseüschaftsbläFer an ge- rechnet, auSgeübt werdxn, wtdragenfalls dasselbe crlijcht. nter dem Nennwerthe dürfen Aktten nicht begeben Werden. _
Z. 9. An Stelle von Interimsschcinen, Aktien, Dwidendenscheinen und Talons, welche. durch Be ädigungcn un eeignet für denVerkehr geWorden sind, _gletchwohl a er dre wesentli cn Merkmale der Echt- heit noch unzweifelhaft erfcnncn„lassen, ist die Direktion ermächti , ge cn Ausliefcxung .dteser hcschadigtcn-Papiere auf Koßrn .des -
a ers neue gletcharttge Paptere auszugeben. Für vollständtg unbrauch-
ar gewordene oder verloren gegangene Interimsscheine und Aktien k?nnen nur auf Grund der durch den Eigenthümcr veranlaßten ge- r1chtlichen Mortifikation derselben neue Interimsscheine resp. Afttm verabreicht werden.
Divrdendenscheine werden nicht amortifirt, verfallen vixlmehr, tvenn fie nicht innerhalb 4 Jahren vonx 31. Dezemlycr desjenigen Jahres an (Zerechnet, in wclaéem e fällig geworden sind, erhoben werden„ zu un en der Gesell chaft. . _ .
Wird der crlust der Divadendenschewe jedoch mncrhalb dieser vier Jahre bei der Direktion an cmcldct und glaubhaft nachgewiesen, scx kann „nach Ablauf dieser Fri?! der Betrag de_r' angemeldeten und blßltdahn?) zur Einlösung nicht präsentirten Divtdendenscheine ausge- za wer en. „
Ebenso cnig werden vollständig“ unbrauchbar gewordene resp. verloren geg ngene Talons gerichtlich amortifirt. Wird von d'enx _n- chr der Akne vor Ausretchung der neuen Dividendenscheme _ cr
erabreichung derselben an den Präsentantcn dcs Talons wider- sprochcn, von Leßterexn xcdoch dies; gefordert, so erfolgt die AuShändi- gung erst nach vouftcindxgcr Erledtgung der streitigen Ansprü e.
Kann ein Taloy 'mcht cmgeretcht werden, so sind dem nhaber der betreffenden Akne nach Ablauf des Zahlungstagcs des dritten der Dividendrnschejne, welche auf den Talon zu empfangen waren diese Dividendenscheme zy verabfolgcn. Der Befiß dcs betreffenden...alons gewährt alsdann kcm Recht auf Emp ang der Dividendens xine.
J. 10. Die Aktßoxxärc haben in nschung„ ihrer Verp tchtungen gcgen dix Bank,. soww m Beziehung-ihrer Streitigkeiten mit derselben dcn Gertchtsstand vor dem Stadtgericht in BreslUu zu nehmen. Sie haben daher eintretender) Falles eme Person oder ein Handlungshqus am Orte dicses Gertchts zu bezeichnen, an Welche gerichtliche
_Jnsinuationen rccht§gültig erfolgen können.
In Erznangelung 'cder derartigen Bezeichnung greifen die geses- lichcn Befttmmungcn Ölaß. . _ Dritter Abschntkt. „ .
GeschäftSk-xeis. 5. 11.- Dic Bank ist berechtcgk, nachstehende Geschäfte zu bctretben: „
]) unfündbare Darlehne gcgen hypothekartsche Sicherheit und unter„Ved_ingun der Tilgung durch Amortisation „zu gewähren und für dtcsclben un ündbarc Pfandbriefe auSzugeben;
2) an Kreisk- “Kommunen und Korporationen auch ohne hypo- t ekariscbe Sicherheit amorti-fir- odcr ix: bestimmter Frist rück aleare
ZUM? zu gewähren und für diejelben entsprechende Kre ibricfe an zu c en;
3 kündbare Hypotheken zu erwerben und zu beleihcn, sowie die Anlegung von Geldern in „Hypotheken und die Aufnahme und Ver- äußcrunÉ von Hypotheken zu vermitteln;
4) epofitengclder än unehmen und das Inkasso von Geldanwä- sun en und Effekten zu beßorgen, sowie die disponiblcn Kassenbestände nuß ar zu machen durch Diskontirung odcr Beleihun von chhselnx
“Erwerbung oder Beleihung von Wcrthpapieren und interlegung bet
Bankinstitutcn. _ Z. 12. Spcbxlattonsgcschäfte zu betreiben ist der Bank untersagt. Der Echrb yon Grundeigenthum - ist derselben nur zum Zweck der Benußungxals (He chäft§lokale sowie dann gestattet, wenn dadurch dem Aysfqll ciner oxdcrung, vorgebeugt Werden soll. Letzteren Falles tft jedoch die Wtedervcräußcrung 1obald als angängig vorzu-
nehmen. §. 13. (Unkündbare hypothekarische Darlehne.) Die
. unkündbarcn hypothekariscben Darlehne werden zur ersten Stelle und
nur auf Gxundstücke ausgegeben, welche einen sicheren dauernden
Ertrag Fewahren.„ Falls das Darlehn nicht ur ersten Stelle im
Hypothc enbuche c'tngetra en werden kann, so iH? dcr Darlehnssttcher
verpflichtet, die m der riorität vorgehenden Forderungen entweder
ZUFL-Zschung zu bringen, oder dcrcrworbencn Forderung die Priorität
J erschaffen, oder endltch auch die vorgehenden Forderungen an die an?? ak3zutéxccte1§1Ö lh ss ck d s B fleht sf
ann cr. m_" c n n er ie er crp i ung nicht o ort nach- kommen, so" tft die Bewilligung des Darlehns war nichts desto- wcntgxx zulasfig, der Darlehnssucyer ist aber verp ichtct, wegen der Ansprache aus den voreingctragcnen Forderuygcn eine Kautton für dte' Bank in der Art zu'beßcllen, daß „er für je 80 Thlr. solcher alten F?rdxrungen 100 Thlr. m für ihn emrttirten Pfandbriefen der Bank
et dtcsex depomrt.
Bet Berechnung des Betrages der derselbxn, wenn fich Fein höhercx heraus eilt, au fünf tFrozent und der Rucxstand der ansen, soweit deren Berichtigung ni t glaubhaft nachchtesen worch :|. auf 8 ahre an enommen.
. 14. Ländlicher (;Irundbc 13 kann is zu "5 des auf Grund von Taxen durch, landschaftliche Behörden festgestellten Werthes belieben Werden. Dte Beleihung desselben ist an ohne diese Taxen zulässtg- wenn der Kapttalsbetrag des Darlehns c nschließlich der vorangehen- den Verpr tungen "
. 1) bei Yegenschaften ohne Gebäude den 20fachen Betrag des ]ährltchen Rxmertrgges,
2 bet Liegenschaften mit Gebäuden die Summe 3) des 24fachen Betrages des jährlichen Rcincrtragcs der Liegenschaft, b&„deß 11-fachen Betrages des jährlichen Nußungswcr es der steuer- p rchttgcn Gebäude, zu Welchen die aks Unterpfand ha tenden Liegen-
ordcrunxxen wird der Zinssaß
Masten und GÖMUN Pehufs Veranlagung zur Grund- resp. Gc- udefteuer in cmäßhezt dcr Gesche Vom 21. Mai 1861 abgeschäßt worden sind -- abzü [:ck des 20fachcn Betrages dcr„Steuern und Ab aben an den S aat die Gutsherrschaft, die Ktrche- Pfarre, Kü erci und Schule -- nicht überftci cn. Den Abgaben sind 313311- rcchnen: Renten x_md Lei ungen, Mc iorationszinscn, und der prtort- tätiscbe Kanon bet ursp nglich zu Erbpacht odcr Erbzins ausgegebe-
_ 'nen Grundßücken
Städtischer Grundbefiß kann belieben werden, wenn der Kapitqls- betrag des Darlehns einschließlich cm*aiger vorangxhendcr Verpfltch- tungen innerhalb des 10fachcn Betrages des vorbezeichneten Gebäude- steuer-RußunÖswertbes verbleibt. „
. 15. ie- Gebäulichkeitcn- welche sich auf dex verpfandeten Grundstücken befinden „und bei Feststellung der Bexethqusgrcnze in Rechnung gestellt find, müssen“ egen „Feuersgefahr bet emer „der Bank genehmen Gesellschaft vcrsi crt sem und die Brandentschadi- gungsgcldcr mit verpfäydet werdcn. , „
.§. 16. Die Gewährung der Darlehnx erfolgt m Pfandbrtcstn, deren Verkauf die Bank gegen Provifion auf Wunsch des Darlehns- Empfängers übernimmt. „
Beim Abschluß des Darle ns hat der Empfanger außer dcnÄu-
"wöhnlichen Kosten eine in je cm einzelnen Falle festzuscßcnde
schlu provision zu entrichten, dercn Hö e sich nach dem Betrage des Dax ehns richtet, jedoch 12, Prozent des Leßteren nicht übersteigen darf.
Darlehne unter 500 Thlr. werden mehr gewézhrt.
5. 17. Die Tilgung der Darlehxzc gcsch_icht tm Wege der Amor- tksation. Eine theilweüe oder gänzltche Ruckzahlung des Darlehns ist jedoch dabei nicht ausgesthlosscq. (J. 19.) .
Von dem Darlehnsnchmer rst ncben„den Zinsen m_1d der. zur Til ung. des Darlevns bestimmten Amorttsationsquote em Bettrag zu en jährlichen Verwaltungsko cn zu zahlen. (J. 21.) , .
Z. 18. Die „Zinsen dürfen n feinem höheren Betrage strppltrt werden, als den die auf die Valuta gegebenen Pfandbrtclxe txagen. Die Verzinsun beginnt mit dem Tage, von welchem a dte al_s Darlebns-Va uta aungeichtcn Pfandbriefe verzinßltch md.“ Dte vereinbarten inscn Wc cn ohne Rüchsicht auf dre for schrettxnde Amortisation is zur Beendigung derselhcn von der ganzen ursprung- lichen Darlcbnssumme und zwar vierteljährlich Yzablt. Der auf Hen bereits amortisirten Fheil dcs Darlehns fallende etrag derselben wxrd
U
zux Amortisation u verwnxdet. .
Nur zwei bestimmte, dtc öbe von fünf Proxcnt nxcht über- eigcnde Zinssäße, Welche der erwaltun sratl) fest ekt,“ dürfen. zur nwendung ebracht Werden. Die Ausga e der Pfandhrtefe zu emem
anderen Zins aße kann nur mit ministerieller Genehnngun _crfol cn.
§.-19. Die Höhe der gleich citig mit den Zinsen u en richten en
Amortisationßquote darf jahrli ntcmals wemacr al “5 Prozent der
Darlehns umme betragen. Außerhcn) Z| der Darlehnscmpfangver berech-
tigt, die mortisation dura) fretthltgg Zuzahlun ztx vxrsxarkerx) so
Wte das Darlehn, insoweit es noch mehr gtnortitrx rst, gqnzli zu
tilgen. Diese Rück ahlungcn können nux m den „Frustermmen und
mmdeftens in dem etrage eines Pfandbrtefeß cle: cthrden, unter- liegen jedoch jedesmal der vorherigen Vcreux arung „nut der Bank.
Frei eftellt bleibt es dabei dem Darlehnßempfanger, dtesc Zahlun en
111 fandbriefcn zu leisten, doch müssen leßterc zu denselben er en
» 20526 gexörcn, wie die für die betreffende Hypothek aUSgcferUgten an rte e.
Wenn der dritte Theil des dargeliehcncn Kapitals, amortifirt ist, Wird die Bank auf Antrag deLDarlchnsempfaygers über den aznor- tifirtcn Betrag löschungsfähiLe Quittun exthctlen und die Zmsen nach Maßgabe des gezahlten «*,heils dcs apttals „herab cßen.
Ueber diesen Theil des Darlehns kann dxnmackxst cr Darlcbns- empfänger durch Ccsfion verfügen, dcm rcsttreyden Theil des Dar- lehns muß jedoch die Priorität vorbehalten bleiben. . „
Z. 20. Für jedes Darlehn wird ein besonderes Amortisattons- conto gebildet und am Schluß des ahres dem Darlehnsschuldnxr eine Abschrift dieses Contos zugeferttgt. Reklamattonen gegen dre Richtigkeit des Contos müssen innerhalb eines Moyats angebracht werden, widrchnfalls die Anerkennung der Ntchttgkctt desselben an- genommen mtr . „ . „ _
“ Die für die Amorttsatton bestimmten Betrage Werden m dexn
Amortisationsfonds (Z. 47) gesammelt und aus thm die Mittel fur
die Einlösung der den amortifirten DarlehnSsummen entsprecheyden
Pfandbriefe entnommen. Die, Daxlehne „werdcn den Pfandbrtefen
entsprecZend in verschiedene Sekten emgcthetlt. (Z. 30.) ,
J. 1. Der mit den Zinsen und der Amorttsattynsquoke,„gletxh- zeitig zu entrichtende Verwaltun skoften-Bcitxag wn'd auf 1ahrltch “7 Prozent der Darlehnssumme est eseßt. „Bet größeren Darlehnen kann cm niedrigerer Verwaltuygsko en-Bettra verembart jvcrden.'_ §. 22. Zinsen, Amortisatwnöguotc und „corwaltungskostcn-Bet- trag sind zu en festgescßten Termmen prompt cmzuzahley.
indet die a (un nicht innerhalb der auf den Termm foléxenden acht age- stat, ?o i die Bankzur Erhebzm einer Konven Tonal- strafe von Z Prozent des noch mcht amortxfir en Betrages dcs Dar- lehns bcrechti t. “ . 23. Wenn das zur Hypothek bestellte Gryndstück den Befißcr
WechFelt, so hat der neue Eigenthümcr sofort be,: dym Erw„erbe die
pers nliche Haftbarkeit aus dem Darlehnsvertrage m emer gerichtlichen
oder notariellen Urkunde zu ühcrnehmcn und die leßtere innerhalb vier Wochender Direktion emzusxndxn. Nachxrfolgter Bcsxsztttel- berichtigung hört demnächst die personltche Verpfltchtung des fruheren
Befißers für die Zukunft auf. „
?. 24. eder Em fän er' eines unkundbaren„Darlc ns hat der Van schriftlch cine dreßéxe innerhalb des preyßtschcn taatsgebiets anzugeben, unter Welcher ie Zustellun der Mttthcilrxnaen der Bank an ihn zu erfolgen hat. An diese A (esse werden dtc 1tfie11ungcn, gültig für den Darlehns-Empfänger gerichtet, so lange nicht eme an-
b
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dere Adresse der Bank schriftli? bezeichnet worden ist. Betrifft die ZyZothek mehrcrx Betheiligte, 0 haben dieselben cinenkgenxcinsamen
felellortk zu bezeichnen, an welchem die Zußellung gülttg für sie alle er 0 en ann.
' . 25. AuZnahmswäse können die unkündbaren hypothekarischeu Darlehne in folgenden Fällen Seitens der Bank,gekündtgt wexden:
1) wenn eine von dem Schuldner zr; leistende Zahlung zucht in- nerhalb dreier Monate nach dem Fälltgkeitstermine an dte Bank abgeführt worden ist, . . '
2) wenn der verpfändete Grundbesiß oder ezn Theil desselben 1111 Wege der Exekution .zur Sequestration, Admtniftration oder Sub- Yaftation gebracht oder auch nur ein derartiges Verfahren eingeleitet, owie wenn, dieRechtsgültigkeit oder der Rang der bestellten Hypothek bestritten wav- .
3' wmn der Schuldner in Konkurs geräth,
451venn durch irgend Welche Yrsache der Werth dcs hypothe- karischen Unterpfandes tm Vergletch gegen den be,: Gewährung des Darlehns geschäßkent Werth so gesunken 1|„ daß der noch nicht amortxfirte Thul Hes Darlehns nicht gehörig gefichert erscheint, Ywie wenn eine thetheise Veräußerung des Unterpfandes oder eine heilung desselben unter mehrere Eigenthüm-er statt efunden hat, ohne daß wegen chulirung der Hypothek mrt der am! ein Abkommen ctroffen i . . . '
Vermin erun en es Werthes, Welchem fem u11rvtrthschaftltches Verfahxcn des Be,?ißers zum Grunde liegt, sowte solche Abveräuße- run en, deren Un chädljchkeit nach Maßgabx Hes Gcseßcs vom 3. März 1 von der zuständigen Behörde bcschemtgt wird, berechtigen d'ie Bank ur. Kündtgung des Darlebns nur in dem thra c, 1velchc„r 111 dem erth der verbleibenden Substanz nicht mehr scme atutenmaßige Deckung findet,“ zur Kündigung des ganzen Daxlehns aber nur dann, Wenn der gedeckt bleibende Bexrag mcht den germgsicn Saß eines zu- lässigen (Z. 16?1 Darlehns erxetcht; .' „
5) Wenn ie vertraJsmaßig veremhartc Verficherung der beaude gegen Feuersgefahr nich erfüllt, oder mcht aufrecht erhalten wwd;
6) wenn bei einem Bcfißwechsel des vxrpfandetxn Grundstücks nicht emäß Z. 23 von dem neuen Befißer dte persönltche Haftbarkeit für d e Schuld übernommen ist;
7) wenn die Auflösung der Gesellschaft crfylßt. „
Dcr RückLahlun des Daclchns hat in dteen Ausnahmsfallen einc dreimona lichcK ndigun voran ugeben. Nur _ber noxhjvx11dige11 Subhastationen und in dem alle a 3 bxdarf es dtcser Kunndtgungs- frist nicht, die DarleLne sind vielmehr nz hiesen beiden Fallen auf Verlangen der Bank ofort zur Zghlung falltg.
In allen diesen Ausnahms-fallen erfolgx nach der Wahl des Schuldners die Rückzahlung des Darlehns m baarcm (Holde odcr entsprechenden Pfandbriefen (Z. 19). * . „
Z. 26. Mittelst besondereschlements w1rd_dcrYerwaltu11gsrath die näheren Bestimmungen über die Werthscrmtttelung der „den un- kündbaren hypothekarischen Darlehnen als Pfandobjckte dtencnden Grundstücke und.„über deren Verficherun gegen Feuersgefahr festsetzen, so wie auch diezenigen Nachweise bezcchnen, welche den Darlehns- Anträgen beinltfugen st d. „ „ - _
Z. 27. ( nkündbare Yfandbrrefe.) DteBanktftzxtrAus-
abe von verzinslichen unkün baren, durchsAmorßsattoy zrz ttlJenden
fandbricfen -- einschließlich der zu emittrxenden Krcdttbrtefc §._ 36) ? Zit? tzum zwanztgfachen Betrage des emgezahlten Grundkapttals
ere .
Zinßurhalb dieser Grenze dürfen die Pfandhriefe jedoch Seitens der Van nur insoweit emittirt werden, als dtcselben durch, den Be- ftimmungen dcr §§. 13 und 14 entsprechende, Hypothekenforderungen vollständxg gedeckt sind. ,
§. 28. Die Pfandbriefe lauten auf den Inhabex und find (Zet- “tens desselben unkündbar. Den Rominalbetrag der emzelnezz Stucke, welcher jedoch nicht Heringcr wre 50„Th„lr. sem darf, eßt 17er Vcr- waltun srath fest. ie find von zwei Mttgltedern dxr trcktwn Und einem itgliede des Verwaltungsraths zu unter ejtchnen"und„v,on dem Justitiar der Bank dahin zu „beschenxigenx daß te statutenmgßtge Sicherheit vorhanden ist. ür. dte halb1äbrltch u zahlenden Zmsep werden den Pfandbriefen stcouxßqns, auf hö „ens 10„Jahrc, soww ein Talon beigefügt, gegen dessen mlteferung einer Zett neue Zins-* coupons ausgegeben werden. * „ „
Die Ausftrti ung der ISZfandbrtcfc, Ztyscoupons und Talons er- folgt nach den an icgenden chcmas. “ Betla e .5, 62 7.) -
Die Bestimmungen des Z. 9 m etre beschadtgter oder ver- lorener Aktien, Dividendenécheme und Talons finden axel) auf be- schädigte oder verlorene P andbriefe, stcoupons und »alons ent- sprechende.Anmendun . - " ..
„29. “e Zinjgen Werden gegen AuLhandtgung der„„Coupons an den bekannt gemachten Stellen “UZYZÜÜÜ. mxd verjahren im Fakle der Nichtcrhebung zu Gunsten der ank zn vter Jahren, yom 31. Dezember deSjcnigen Jahres -an gerechnet, m welchem sie fallig geworden sind. „ „ „
§. 30. Die Einlösung der m Sekten den ausgegebcnx1xDax- lel)en entsprechend, eingetheiltxn Pfandbrige xrfolt ylanmaßtg mit der fortschreitenden Amortisation nach vorgangtgcr csttmmyng purch das Loos. Die ezogenen Nummern, soww dxsr Ort ux1d d1e„Ze1t der Auszahlung wer en durch die Gesellschaftsblatter drcxmal zn ange- messenen Zeiträumen ,Bekannt- emacht, das erste Max mmheftens 6 Monate vor dcnxAuszahlung termmc, an welchem dte Verzinsung dcr Pfandbriefe aufhört. * . „
; Die eftstellung der verschiedenen Sextenz das Verfahrey bei dcr Amortisat on, sowie die Dauer der Amornsattonsperioden rvn'd durch ein 200)! dem Verwaltungsrat!) zu erlassendcs Reglement geordnet. (Z §. 31. Die Rückzahlung der ausgeloosten Pfandbriefe erfolgt gegen ihre Einlieferung nach dem Nennwerthe.