1897 / 181 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Aug 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Dentfther Neichs-Anzeiger

nnd

Staats-Anzeigero

1er BMW bewäxt Wjihrlih 4 .“ 50 „5.

Königlich Preußisch er

Ile pvj-Waltn nehmen SMW! an:

|: Berik! außer den joß-Anßalteu an!] die Expedition

"., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Kammern kokeu 25 43.

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Inserti-upuiz für den Raum eiuer knüpfte 30 H, x Inserate rinnt u: die Königliche Expedition “4

dez Bentsüxen Keiths-queigerz

W) Unkgli-h preußisch» Staatz-Inzeigetx

Berlin IF., Wilhelekt-"aße Nr. 32. * !

N.:: 181.

Seine Majestät der König haben Allergnäbigst geruht: dem biskéerigen Legations-Sexretcßr bei der Großherzoglich

- _ badischen Ge andtschaft an NÜerhockZsnhrem Hofe von Galat-

Wellenbur , dem Banquier P Laum zu Wien und dem

Kaufmann Höhler ebendaselbst den Rothen Adler- Orden

- vie'rter Klaffe,

dem Kaiserlich russischen Konsul, Staatskatb Petkowits ck

» zu Breslau den Königlichen Kronen-Orden zwetter Klasse,

- dem Mitgliede dcs Auffichtswlhs der Dresdner Bank,

' Bankdier Hartmann zu Dresden den Königlichen Kronen-

““ Orden dritter Klasse, sowie

) dem Hof-Mufikalienbändler Gutmann zxx Wien den Königlichen Kroncn-Orden vierter Klasse zu verlethen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

. . dem remier-Lieutenant von Kropff vbm 1. Groß: ,; erzoglich essiscben Infanterie; (Leibgarde:) Regtment Nr. 115 “ore Erlaubnis; zur Anlegung des ihm verliebenöxx Ritterkreuzes " weitcr Klasse des Herzo lick) braunschweignchen Ordens einrich's des Löwen zu erkZeilen.

Deutsches Reich.

' ' Dem bisherigen Kaiserlichen Vi*ze : Konsul in Coban “_ Zentral-Amerika) Fmberrn H. von Türckbeim ist die er- - ;aetene Entlaffung aus dem Reichsdienst ertheilt worden.

Königreich Preußen.

Seine Majestäk der König babe'n Aüergnädigst gerubt:

den Staats-Minister von Koellcr zu Kammin zum ber-Prästdentcn dcr Provinz Schleswig:H0[stein zu ernennen.

Seine Majestät der König haben AÜergnädigst geruht: , _ den bibherigen außerordentlichen _Profcffor in der evange- “1sch:ckeologtschen Fakt:,ltät der Universttät zu Bonn 1-18. Otto “O'rtschl zum ordeml1chen Profeffor im derselben Fakultät zu rnennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts: nnd Medizinal:Angelegenheiten.

Der bisheriqe Privatdozent 1)1'. Felix Solmsen zu

- . »“; onn ist zum außerordentlichen Professor in W philosophischen

“akultät der dortigen Univerfität ernannt worden.

. _Pem Mrzsßkey Theodor Müller in Krefeld ist das “traibtkat „Komglrch preußischer Mufik-Tirekwr“ beigelegt nor en.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Vorschriften

; ur dte Ausstellung von Lehrplänen und das Lehr-

erfahren tm D_eu1schen und Rechnen an den vom

taat u:]terst_ußten gewerblichen Fortbildungs-

chulen mut woche_ntl„ich 4 bis 6 Unterrichtsstunden fur1eden Schüler.

I. Allgemeine Bestimmungen.

[VN,NUfstellung der Lehrpläne für gewerbliche ortbildungs- en l_st davon ZUSzugehen, daß der Unterrichts toff vorzugs- . „Zs? fur das bur etliche Leben von Nuyen sein und den .) Ms- YUd_Bexuf61ntereffx-n der Schüler dtenen soll. Dabei * “Usb dxe ortlrchen qewerblichen Verhältnisse (Ueberwiegen nels' kstxmmten Berufs u. s. w.) Nückficht zu nehmen und 9 “ck die „BÜZ? des reli iöscn Sinnes und dcr Liebe zum aterlande lm nge zu be alten, '

)LehrgegenständeundZaht derUnterrichtsstunden.

1eder Klasse müffen wöchentlich mindestens 4 Unter- "WYnden ertheilt Werden, vo,n denen je 2 dem Unterricht wMutschen unh Rechnen (emschließlich Buchführung) zu _ men find. Bei 5 Stunden find 2 auf Zeichnen und 3an ' "ck und Rechnen, bei 6 je 2 auf Zeichnen, Deutsch und ?ck“?" zu verwenden.“ Die Lehrstunden ßnd so zu vertheilen, 'ßé abgesehen vom Zetchnen, für gewöhnlich dieselben Schüler WchYiYeenrdLeßbrgegenstande nicht 2 Stunden hintereinander

Berlin, Mittwoch, den 4. August, Abends.

2) Gliederung der Schu[e.

_ Der Unterricht im Deutschen und Rechnen is: in je vier aufsteigenden Stufen zu ertbeilen, für die thunlichft besondere Klassen einzurichten sind. Haben zwei oder mehr Stufen zu- sammen weni er als 30 Schüler, so sind fie in einer Klass m getrennten btbeilungen zu unterrichten: zählt dagegen eine Stufe mehr als 40 Schüler, so sind Parallelklaffen zu schaffen. Zeder Schüler ist, nöthigenfalls nach voraufgegangene'r Prüfung, derjsnigen Stufe zu überweisen, in die Er nach seinen Vor- kenntnissen gehört. Aus h_enxnigen Schülern, die noch nicht für die unterste Stufe rkif Und, werden besondere Vorbereitungs- klaffen gebildet.

3) Bezeichnung der Klassen.

Die einzelnen absteigenden Klasen sind mit römischen Ziffern, und zwar dte oberste mit 1, die unterste mit 11' zu bezeichnen; bei Paxaklelklaffcn wird der Buchstabe &, 1), (3 U. 1. w. ?lerFZahl hinzugefugt. Die Vorbereitungsklaffen heißen „Vor-

a1 en“.

13. Bestimmungen über den Unterricht im Deutschen. 1) Lesen. Aufgaben dss LeseUntcrrichts.

_Durch den Leseunterricht soklen die Schüler in der Lese- ferttgkeit gefördert, zu vsrständi er Auffassung und richtiger Beurtheilung des Gelesenen bsfäJigt und an nüßlichen Kenn? nissen auf den verschiedensn Gebistxn des gewerblichen Lebens bereichert werden. Außerdem sind ste durch den Leseunterricht zu selbständiger Beschäftigung mit guter Lektüre anzuregen und und in ihrer Gemüths: und Cbaquterbildung zu fordern.

Lesebuch und Auswahl der Lesestücke.

Dem Unterricht ist ein utes Lesebuch zu Grunde zu legen, dessen Inhalt das'JnterL e der Schüler für ihren Be: ruf zu fördern, ihren stttlichen Willen zu stärken UND die Vaterlandsliebe zn belebkn geeignet ist.

_ Lssebücher, deren „Inhalt die Angehörigen einer Kon: fesmon verleßenkömzte,11nd nicht „ertattet; auch ist die Be- nußung von Lesebuchern, die in en Volksschulen gebraucht werden, zu_ vermeiden. Schüler, denen das mechanische Lesen noch Schwwrigkeitcn bereitet, find na_ch Liner Fibel zu unter- xichten. Die zu behandelndkn Lesestücke sind im Lshrplan für 16138 einzelne _Stufc genau zu bézeichncn und so aus,“,uwählen, daß ein Fortxchrixt vom Leicthren zUm “_SckmMrercn stattfindet. Auf jeder Sthe Und Lesestücke zu berückyichtigen, deren Inhalt entnommen ist: _

11 dem religiös-mjlichen sten,

2 dsr Gewerbekunde,

3) der Natarwiffenschaft, Geschichte Und Geogravbis,

4) der (Hessßeskunde und Volkswirthschaftslebre.

_Yus der (Heseßcskande smd i_m Anschluß an geeignete Lesestucke die Gxundzüge der Verfmsung des Deutschen Reichs und des Preußischen Staats, die Vorschriften de'r Gewerbe- ordnung über die Arbeitervxrbälinisse (einschließlich der (He- seUen: und Lehrlingsverbältniffe), das Geseß über die Gewerbe- gerichte und die VersichkrungsGeseßgchng zu behandkln.

Belehrungen aus dem Gebiete der Volkswirtbschaft haben fich auf die ErläuterUng wichtiger EZyrichtungen bes beuti en wirthschaftlichcn Lebens (wie Sparkanen, Genoffenscbaftswekxen Besteuerung u. s. m.) zu beschränken, wobei theoretische Er: Hrtderungen der Grundbegriffe nach Möglichkeit zu vermeiden m ,

Lehrverfahren.

Bei Besprechung der Lesestü_cke ist zu beachten, daß die in der Volksschule übliche Lebrweiw nicht ohne weiteres auf die FortbildunFL-schule Übertragen werden kann: es ist vielmehr auf daS A ter und auf den Umstand Rückficht zu nehmen, daß die Schßler bereits im praktiychen Leben fteben und von jedem LcYestück einen (Gewim) für ihre aUgemeine oder gewerb- liche Bil ung erwarten. Zcrgliedcrungen dcs Gelesenen bis ins einzelne find nicht_ zmcckmäßig; grammatische Er- örtexungen_sind nur i))smvett statthaft, als fie zum sprachlichen Verytändniß einks Saßes unerläßlich sind. Tage en ist besonderer Werth darauf zu legen, daß die Schü er den Hauptinhalt der gelesenen Stücke klar und gewandt wieder- geben lernen. Poetische Stücke find nur in beschränkter Zahl

zu behandeln. 2) Aufsäße.

Die Aufsaßübungen haben den Zweck, die Schü1sr zu be- fähigen, fich über einfache, ihrem Anschauungskreise und Berufs- leben nahelie ende ? agxxt klar und bestimmt schriftlich aus- zudrücken. uch so en ne die Form der im bürgerlichen und gesckxäftlichen Leben vorkommenden Arbeiten kennen lernen. (Ge chäfLSaufsäße.)

Aae vierzehn Tage ist abwechselnd ein Aufsatz all- gemeinen Inhalts und ein (Hes äftsaufsaß anzufertigen. Diese Arbeiten dürfen nicht o vorbereitet werden, daß die Schüler die einzelnen Säße auswendig lernen und dann fast wörtlich niederschreiben. Die Schüler

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sind vielmehr an die selbständige Wiedergabe der Gedanken Anderer und demnächst auch an eigenes Entwerfen zu gewöhnen.

Dis Aufsäße müssén nach der Vorbereitung zunächst im Tagebuch entmorfsn, dann unter Zugrundelegung dteser Entwürfe gemsinsam besprochén und, nachdem fie von den Schülern noch- maks dnrchgeseben und nbtbigenfalls verbessert sind, in das Nein- beft eingetragen werden Dabei ist jsder Aufsaß mit einer fort- [(!UfMdSU Nummer und mit dem Dan des Ablieferungs- xagés „FU vsrseben. Der Lebrer hat die Aufsätze zu Hause WrgfältiJ durchzwfsben, die Fehler zu unterstreichen und sein Urtbei1_ uber die Arbeit unter Beifügung des Datums der Durchmcht darunter zu seßen. Nachdem die czrtbograpbischcn, grammatischen und stilistischen Fehler, die 1ich der Lebrer gruppreise zusammenstellen muß, m?.t dkr ganzen Kasse bSsUWTth sind, haben die Schüler eine Fehlerverbefferung anzu- fertigen, die bei der Koxrkktur der nächsten Arbeit mit durch- zusehen ist,

Die Aufsäße allgemeittxn Inhalts soUrn sick) möglichst an die durchgenommenen Lxsestücke 9nschließen: cix-fache Um: seßungcn von Gedichten in Prosa xind nicht zuläsng.

Bei der Anfertigung von Gsschäftgaufsäsen sind die Schüler über die richtige Form und Faffung Uon Briefen, Rundschreiben, Rechnungen, Quittungen, Geschäftßanzeigen, Lebrvsrträgen, Eingaben an Behörden, Anträgen (mf Erlaß von Zahlungsbefehlen u. s. w., sowie Über die wichtigsten Bostimmungen dcs Post:, Telegraphen:, Telephon: Un_d Eisenbahn-Verkebrs zu belehren. Dabei cmpfjeblt es yick), auf den unteren Stufen von einem den Schüle'rn vorliegenden Musterbeispiel aUSzugebßn und es unter Anpaffung an ähnliche Verhältnisse, wobei auf den Beruf der verschiedenen Schüler Rücksicht zxk' nehmen ist, nachbilden zu lassen. Dagegen ist auf den oberen Stufen die Benußung von Mustsrn tbunlichst zu vermeiden und dahin zu streben,. Faß die Schüler dsrartige Schriftstücke fslbständig abfaffen emen.

Auf die sprachlichén Mißbräncbe des sogevannten fan: männischkn Gkschästsstils ist fortgeseßt aufmerksam zu machen.

Z)Sprachlehre, Rechtschreibnng und Schönschreiben.

Ein planmäßiger Unterricht in der Sprachlehre und Rechtschrcibung kaxm in der Fortbildungsschule nicbt ertheilt werben; es wird nch indeffkn bei dcr Bcsprecbung der in den Aufxäßen Von den SchÜlcrn gsmachten Fehler (Helsgenheit bieten, die 'm Bstracht kommenden ngcln kur,“ zu wiederholen. Auf den unteren Skyfßn wird es ferner nötbig sein, häufiger Diktate schreibkn zu lasen. Diese sind so einzurichten, daß diejenigkn _Wörter und Sprachformen geübt werden, deren Schreibmei1e den Schülern crfabrunchmäßig besondere Schwierig- keitsn bietet.

Ein besonderer Unterricht im Schönschreiben ist in der Regel nicht 314 ertheilen; zur Erzielung einer gefäüigen Hand- schrift ist abkr streng O_aran zU halten, das; (1118 schriftlichen Arbeiten sauber und 10 „UF: wie möglich angefextigt werden. Auf dsr: oberen Sthcn nd die Schüler im Schreibsn ohne Linisn zu Übsn.

(". Bestimmrxngen Über den Rechenunterricht.

AUfgabe des Rechenunterrichts.

Durch den Rechenunterricht s:)[l unter steter Berücksichti- gung der Anforderungen des gewerblichen Lebens die Rechen- sertigksit der Schülcr erhalten und gesteigert werdcn.

Lehrstoff.

Der Lehrstoff ist (mf die 4 Stufen in der Regel in fol- gender Weise zu vertheilen:

Stufe 11'. Die 4Grundrechnung§arxen mit unbenannten und benannten ganzen Zahlen sind gründltch zu wiederholen, wobei auf bis Uebungen im ahlenkreise von 1-100 be- sonderes Gewicht zu [sgsn ist. erner ist das deutsche Münzz Maß: und Gewichtsststsm Und die abgekürzte Schreibweise emzuprägen.

Stufe 111. Das Rechnen mit gewöhnlichen und Dezimal: brüchcn ist eingehend zu behandeln und demnächst an Sorten: verwandlungs- und Negeldetri-Aufgaben, sowie an einfachen Beispielen aus der ZiPSrechnung zu üben.

STUÖL 1 . Dre Prozentrechnung (Zins:, Diskont=, Rabait:, ewinn- und Verlust- und Tara-Rechnung, Aufgaben über Lebens: und Feuerversicherung, BerechnunZ von Staats- und Kommunalsteuern u. s. w.) muß hier grundlich durch- genommen werden; ferner sind Aufgaben aus der Flächen- und Körperberechnung zu behandeln, auch Gesellschafts: und MischungSrecbnung an einigen Beispielen zu erläutern.

Stufe 1. Zunächst find chwierigere Aufgaben aus den vorher behandelten Gebieten, b anders aus der Félä en- und Körperberechnung, zu wiederholen. Bei den Au ga en aus der Diskontrechnung smd die wichtigsten Bestimmungen der Wechselordnung einzuprägen. Sodann sind Aufsteüungen von Lohnlisten und Kostenanschlägen vorzunehmen, wo: bei namentlich auf die richnge Berechnunq der Ee- ZebäftSUnkosten Gewicht zu legen" ist; _erner smd olche Aufgaben zu behandeln, die mb auf dte Arbeiter-