1897 / 203 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Aug 1897 18:00:01 GMT) scan diff

des Miniüers für Handel und Gewerbe Wahlbezirke gebildet werden.

11.

_ Zur Vorbereitung der FLahlen stellt die Handelskammer eine Liste der Wahlberechti ten auf, die eine Woche lang offentlici) aus ulegen ist. at die Wahl nach Wahlbeirken oder Wablabtheilungen 1: erfolgen, so ist fur jeden ahl- bez_irk und für 1ede Wa labtheilung eine besondere Liste auf- zustellen und ausFUlegen.

Die Handels ammer macht Ort und Zeit der Auslegung mit dem Hinßufügen bekannt, daß Einwendun en gegen die Liste innerhal einer Woche nach beendeter Aus egung bei ihr anzubringen seien.

_ Nach Ablauf dieser Frist beschließt sie Über die erhobenen Einwendungen und stelltdie Wahlliste fest. Gegen den Beschluß findet innerhalb zwei Wochen die Beschwerde beim Regierungs- Prästdenten statt. Dieser enischeidet endgültig.

In Wahlbezirken, für welche eine Handelskammer noch ni t vorhanden ist, werden die der Handelskammer durch Ab 1 bis 3 zugewiesenen Aufgaben von dem Regierungs- Präsidenien wahrgenommen.

§ 12.

Nach erfolgter Feststellung der Wählerliste hat für jeden Wahlbezirk bei Einrichtung der „Handelskammer ein von dem Regierungs-Präsidenten, sonst ein von der Handelskammer aus der Zahl ihrer Mitglieder zu ernennender Kommissarius den Wahltermin zu bestimmen und öffentlich bekannt zu machen.

1). ?Der § 14 des Geseßes Über die Handelskammern er- hält folgenden zweiten Absaß:

Durch ein der Genehmigung des Ministers für Handel und Gewerbe unterliegendcs Statut kann ein von den Be- stimmungen des Absaßes 1 abweichendes Wahlverfahren be- schloffen werden. _

(3. Der § 15 des Gesetzes uber die Handelskammern wird durch folgende Bestimmungen erseßt: -

Die Handelskammer hat das Ergebnis; der Wahl öffentlich bekannt zu machen. _

Einsprüche gegen die Wahl smd innerhalb zweier Wochen bei der Handelskammer anzubringen, der die Beschlußfassung zusteht und die im Übrigen die Legitimation ihrer Mitglieder von Amtswegen prüft und darüber beschließt.

Gegen die Beschlüsse der_ Handelskammer findet innerhalb zweier Wochen die Klage beim Bezirksausschusie statt, gegen dessen Endurtheil nur das Rechtsmittel der Revision zulässig ist.

Artikel 11'.

&. Tie §§ 16 bis 18 des Geseßes über die Handels-

kammern werden durch folgendTSBestimmungen erseßt:

Die Mitglieder der Handelskammer werden auf sechs Jahre gewählt. Alle zwei Jahre scheidet ein Dritttheil aus und wird durch neue Wahlen (Ergänzungswahlen) erseßt. Soweit die Zahl der Mitglieder nicht durch drei theilbar ist, bestimmt die Handelskammer, bei welchen Ergänzungswahlen die übrig bleibende Zahl der Mitglieder durch Neuwahl zu er- sehen ist. Die Handelskammer hat ferner, wenn die Wahlen nacb Wahlabtbeilungcn oder Wahlbezirken erfolgen, die aus- scheidenden Mitglieder aux dic Abtheilungeti oder Bezirke an- gemessen u vertheilen.

Die as erste und das zweite Mal Ausscheidendcn werden durch das Loos bestimmt. _ _

Die Ergänzungswahlen finden vor Schluß des Kalender- jahres statt. Die Gewählten beginnen ihre Thätigkeit mit dem Beginn des folgenden Jahres. Die Ausscheidcnden können wiedergewählt werden. Sie bleiben im Amte, bis die Neugewählten die Geschäfte ZHÉWMMM haben.

ck &.

Wahlen ziim Ersaße von Mitgliedern, die außerhalb der regelmäßigen Ergänzung der Handelskammer au-deschieden find (Eiiaswablen), werden im Anschluß cm die nächsten Er- gänzungswahlen vollzogen.

Sie sind schon vorher zu vollziehen, wenn der Minister für Handel und Gewerbe oder die Handelskammer es für er: forderlich erachtet, und können alsdann unter „Zugrundelegung der bei der letzten Ergänzirngswahl festgeste ten Liste der Wahlberechtigten voÜzogen werden.

Der Ersatzmannbleibt bis zUm Ende derjenigen Wahl- periode in Thätigkeit, fiir welche der Ausgeschiedene ge: wählt war.

'Die Wahl jedes Ersaßmannes erfolgt in einem besonderen Wahlgange; nur wenn mehrere Ersaßmänner für eine gleiche Wahlperiode von derselben Wohlabtheilnng oder demselben Wahlbezirke xu wählen 11110, erfolgt die Wahl in einem ge- meinsamen Wahlgange.

»? 17.

Jeder in der Person eines Mitgliedes eintretende 11m- ftand, welcher dasselbe, wenn er vor der Wahl vorhanden ge: wesen wäre, von der Wählbarkeit ausgeschlossen haben würde, hat das Erlöschen der Mitgliedschaft zur Folge. Die Beichluß= iaffimg hierüber steht der Hirndelskammer 311.

ck .

Tie Hamdelskammer kann ein Mitglied, welches nach ihrem Urtheile durch seine Handlungsweise die öffentliche Achtung verloren hat, nach Anhörung desselben durch einen mit einer Mehrheit von weniqitens zwei Tritrtheilen ihrer Mitglieder JU faffenden Bescblriß aus ihrer Mitte entfernen.

1). Hinter Z' 19 des Geießes Über die Handelskammern werden xdlgende §§ 193 ULI) 1C9b eingefügt:

_z 3.

Gerzen die :::-.ch Maßgabe der §§ 17 bis 19 gefaßten Bes lüne der «Handelskammer nndet innerhalb zweier Wochen die inge beim Bezirksausschuije statt, gegen dessen Endurtheil nur das Rechtsmittel der ";??de zulässig isi.

B ,).

Tie Handelskammer kann beschließen, daß neben den Mit- gliedern Stellvertreter qewählt werden. In dem Beschluß ist Über die Zahl der Stellvertreter, Über ihre Vertheilung auf Wahlbezirke oder Wahlabtheilungen und Über die Voraus- sehungen, unter denen ire in Thätigkeit treten, Bestimmun zu treffen. Jm Übriqert finden au die Stellvertreter die für it: glieder geltenden Bestimmungen enisvrechende Anwendung.

Artikel s'.

Die §§ 21 bis 24 des Geseßes Über die Handelskammern werden durch folgende Beftirrxmzégen erseßt:

Die Mit lieder versehen ihre Geschäfte un xitlich. Nur die dar Erledigrm einzelner Aufträge etwa senden haaren Auslagen werden (Zum Erstattet.

Die Handelskammer ann beschließen, ihren Mitgliedern eine den haaren Aaslagen für die Theilnahme an den Sißunxzeri entsvrechende Entschädigring zu gewähren. *

§ 22. Die andelskammer hat alljährlich einen Etat aufzustellen, öffentlich kannt zu machen und dem Regierungs-Präfidenten mrtzutheilen.

23.

Soweit die in dem HaushaltSplane veranschlagten Kosten der Handelskammerverwaltung nicht durch besondere Ein- na men gedeckt werden, werden fie auf die Wahlberechtigten 3 und 4) umgelegt. Den Maßstab bildet die staatlich veranlagte Gewerbesteuer. Dabei bleibt derjenige Theil der Gewerbesteuer außer Anrcrhnung, der auf Niederlassungen, Betriebe oder Betriebsstätten entfällt, die ihren Sihnicht im Zaydelskammerbezirk haben, oder hinsichtlich welcher ihren

esrßern das Recht, an den Handelskammerwahlen theil- zunehmen, mcht zusteht.

Jn Gemeinden, die eine besondere Gewerbesteuer einge- führt haben (§29 des Kommunalabgaben, eseßes vom 14. Juli 1893), kann auf Grund Beschlusses der Yndelskammer nach Anhörung der Betheiligien der auf die ablberechtigten der Gemeinde entfallende Betrag an Handelskammerbeiträgen durch Zuschläge zu der besonderen Gewerbesteuer aufgebracht werden. Dieser Beschluß bedarf der Genehmigung des Ministers für „Handel und Gewerbe.

§ 233.

Das Ergebnis; der Veranlagung zur Gewerbesteuer sowie eiwa später eintretende Veränderungen werden der Handels: xamwer von den Steuerausschüffen kostenfrei mitgetheilt. In- wwett die VeranlaFung sich auf mehrere Niederlassungen, Betriebe oder Betrie sstatten cines Beitragspfiichtigen erstreckt, die ihren Siß nicht sämmtlich im Bezirk eincr ?andelskammer haben oder hinsichtlich welcher ihren Besißern as Recht, an den Handelskammerwahlen theilzunehmen, nicht zusteht, ist auf Antrag der Handelskammer vom Vorsißenden des Steuer- aizsschuffes der auf die abgabepflichtigen Niederlaffun en, Be- triebe oder Betriebsstätten entfallende Theilbetrag fe zustellen und den Abgabepflichtigen mitzutheilen.

Denselben steht binnen einer Ausschlußfrist von vier Wochen die Berufung an die BezirkSregierung, deren Ent- scheidurig endgültig ist, zu.

Die Handelskammer stellt die Beiträge fest.

§ 231).

Auf Erstzchen der Handelskammer haben die Gemeinden und Gutsbezirke die Erhebrm der Handelskammerbeiträge gegen eine Vergutuxig von hochßens drei vom Hundert der eingezogenen Beitrage zu bewirken und die Beiträge durch Vermxttelung der Kreis:(Steuer-)Kaffen an dieHandelskammer abzuführen.

_ _Die Hendelskammerbeiträge sind Öffentliche Lasten. Rück- standige Beiträge werden in derselben Weise wie Gemeinde- abgaben eingezogen.

§ 230.

_ _Einsprlrche _gegcn die Heranziehung zu Handelskammer- beitragen smd innerhalb zweier Wochen nach der Zahlun s- aufforderung bei der Handelskammer anzubringen, die darf: er beschließt. (Gegen den Beschluß findet innerhalb zweier Wochen nach der__ Zustellung die Klage beim Bezirksausschusie statt, F"???"M _dteiien Endurtheil nur das Rechtswittel der Revision zu- a tg 11 .

Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

_ Einspruchs, welche 11ch gegen den dem Handelskammer- bertrage _zu Grunde lieciendcn Saß der staatlich veranlagten Gewerbe teuer richten, sind unzulässig.

§ 23 (1.

Die Handelskammer ist befugt, zur Deckung der Kosten von_An1talten, Anlagen und Einrichtungen, die für einzelne Theile des Handelskamnxerbezirks oder für einzelne Betriebs- zwexge ausschließlich bestimmt sind, oder ihnen vorzugs- wetie zu gute kommen, die Beitraßspflichtigen dicser Bezirks- theile oder Betriebszweige zu besonderen Beiträgen heran- zriziehen. Bevor solche Anstalten, Anlagen und Einrichtun en ms Leben __qeruten werden, ist den Betheiligien (Helegeaneit zu geben, nch über deren Zweckmäßigkeit zu äußern.

Zitr Verwaltung solcher Einrichtungen find Vertreter der ÜLÖFSLUZTLU Bezirkstheile oder Betriebszweige in angemessener Za_l bergnzuziehen; sie kann örtlichen oder fachlichen Aus- schussen Uherjraqen werden, die alis Mitgliedern der Handels: kamwer und Vertretern der betheiligten Bezirkstheile oder Betriebszweige zu bilden sind,

Die auf Grund dieser Bestimmungen *gefaßtert Beschlüsse unterliegen der (Genehmigung des Ministers für Handel und Erwerbe.

Z 24.

Einer vorgängigen Genehmigung des Ministers für Handel rrnd Gewerbe bedarf es, wenn die Beschaffung des Aufwandes xur em Jahr_ einen zehn Prozent der Gewerbesteuer über- iteigerdewZuichlag zu derselben erfordert.

J'n_d1esem Falle kann der Minister für Handel und (He- werbe die etatSwäßigen Kosten in der Gesammtsummc soweit herabseßert, daß der zu ihrer Deckung erforderliche Zuschlag nicht mehr als zehn Prozent der Gewerbesteuer beträgt.

_ Artikel )'1.

Tce §§ 26 bis 30 de_s (Heseßes über die Handelskammern

werden durch folgende Bestimmungen erseßt: Geschäftsführung. _ _ § 26.

Zu Anxang ]eden _Iahres wählt die Handelskammer aus ihrer Mitte einen VornJenien und einen oder zwei Stell- vertreter desselben. Jm all des Ausscheidens des Vorsitzenden oder seiner Stellvertreter vor der gesetzlichen Zeit erfolgt eine Neuwahl für den Reit dieser Zeit.

,I,“ 27.

Die Handelskammern können die Oeffentlichkeit ihrer Sißungen beschließen.

_ _ Außgenonznzen von der öffentlichen Verathung find die- ]emgen (Hegennaxide, welche in einzelnen Fällen den Handelsp- kamrnern als_ fur die Oenentlichkeit xicht geeignet von den Behorden bezeichnet _oder von ihnen selbst als zur öffentlichen Berathung mcht geeignet befunden werden.

§ 28.

_ Die Beschlüsse der Handelskammern werden _ außer den m_ den §§ 18, 19 bemmmten Fällen _ durch Stimmenmehr- heit efaßt, VeiStimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vor ßenden. Bet Wahlen findet das im ersten Absaße des § 14 bemwrnie _Verfabren statt. Um einen gültigen Beschluß zu fassen, in die Ladung aller Mitglieder unter Mittheilung der BaathungMegenfiände und die Anwesenheit von mindeftens der Hälfte der Mitglieder erforderlich.

Ueber [ede Berathung ist ein Protokoll aufzunehmen.

§ 29.

Die Handelskammer hat die Re te einer ' '

MMZ" d *ch ß T) ck 11 WWW ie wir na au en vertreten ur en Vor

oder seinen Stellvertreter. stßMben

Urkunden, die die Handelskammer vermögensrechtlich ver:

xflichten sollen, müssen unter ihrem Namen von dem Vor? 1

ßenden oder seinem Stellvertreter und einem Mitgliede de; Handelskammer vollzogen werden.

_ Sie führt ein den heraldischen Adler enthaltendes Siegel mit der Umschrift: „Handelskammer zu (für) . . . . . . . _.-

293. Den Handelskgmmern if? eftattet, ihre Berichte unmittelbar an die_Zentralbehorden zu er takten. _Sie haben_ von den an die Zentralbehörden erstatteten Berichten derjenigen Provinzialbehörde, in deren Geschäftskreis der Gegenstand fällt, Mittheilung zu machen.

§ 30. Die näheren Bestimmungen über die Geschäftsführung werden von der Handelskammer in einer dem Regierungs Präsidenten mitzutyeilenden Geschäftsordnung getroffen.

_ _ Artikel 711. 3. Die §§ 31 bis 33 des (Heseßes über die Handels- kammern werden durch folgende Bestimmungen ersetzt: 8 31. 'I) DerGeschäftskreis derHandelskammern wird im allgemeinen durch ihre Bestimmung 1) begrenzt.

_ S_ie find befugt, Anstalten, Anlagen und Einrichtungen, die die Forderung von Handel und Gewerbe, sowie die techniiche und geschaf111chc_ Ausbildung, die Erziehung und den fittiichen Schuß der darin be1chäftigien Gehilfen und Lehrlinge he zwecken, zu begründen, zu unterhalten und zu unterstüßen.

__ § 32.

Allxahrlich bis spätestens Ende Juni haben die Handels- kammern uber dre Lage und den Gang des Handels während des vorherqegangenen Jahres an den Minister für Handel U_nd Gewerbe zu berichten und den Bericht im Druck zu ver- melfälti en. _

Au erdem sind ne verpflichtet, durch die ds_fentlichen Blätter oder in so_nst geeigneter Weise den Hande- und Gewerbe: treibenden ihres Bezirks fortlaufende Mittheilungen aus den Berathungsprotokoüen zu machen sowie summarisch von ihren Einnahmen und Ausgaben Kenntnis; zu geben.

§ 33.

_ An denjenigen Orten, an welchen Handelskammern ihren Siß haben, werdcn_von diesen die Handelswakler _ unter Vorbehalt der Bestatigung des Negierungs-Präsidenten - ernannt.

_ b. Hinter §34 des Geseßes über die Handelskammern wrrd folgender § 343 eingeschZlLtet.

' a.

Die Handelskammer is? befugt, Disvacheure und solche Gewerbetreibende der in § 36 der Neichs-Gewerbeordnung bezeichneten Art, der_en Thätigkeit in das Gebiet des Handels fallt, offexiilicl) _anzuitellen Und zu beeidigen. Auf Auktionatoren findet die1e Bestimmung keine Anwendung. Vorschriften, die drenHandelskammer fiir die hiernach angestellten Persouw erlaßt, smd dem Minister für Handel und Gewerbe vorzulrgen.

_ Der Handelskammer liegt ferner die Ausstellung wn [T_rjprungszeugmffen und anderen dem Handelswarkihte dienenden Be1cheinigungen ob.

Artikel W]. Das_Geieß über ÖW Handelskammern erhält folgcrde neue Bestimmung:

Beaufsichtigung. Auflösung. _ § 34b.

Die Handelskammer unterliegt der Aufsicht des Miriiitrrs für Handel und Gewerbe.

AUF Antrag desselben kann eine Handelskammer durch Beschluß des Staats-Ministeriums aufgelöst werden. Es sind sodann Neuwahlen anzuordnen, die innerhalb dreier Morat: vom Tage der Auflösung an erfolgen müssen.

Ueber die Geschäftsführung und Vermögensberwaliung der Zandelskammer während der Zwischenzeit trifft der Minister fur andel und Gewerbe die erforderlichen Anordnungen.

Artikel 132. '

3, Der § 36 des Geseßes Über die Handelskammerd

erhält folgende Fassung: § 36

Auf die zu Berlin, Stettin, Ma deburg, Tilsit, Kötzigé- berg, Danzig, Memel und Elbing be ehenden kaufmänniichen „Korporationen und auf das Kommerzkollegium zu Altova findet dieses Geiss mit AuMahme der §§ 27, 31 Und 34“?- keine Anwendung. _

__ Die in Absxß 1 aufgeführten Körperschaften find beiM- mh in Handelskammern umzuwandeln oder, falls eine Hande»- kammer fÜr den Bezirk besteht, fiel) mit dieser zu vereinigM-„

Die Umwandlung erfolgt durch ein von der Kr")rr)c'r1ck1ksksk zu beschließendes, der Genehmigung des Ministers für Hand“ und Gewerbe unterliegendes Statut, in welchem Über Ns Verwaltun der Einrichtungen und des Vermögens Vik KörperschafF, sowie Über das für die neue .HerribelskauMcr maßgebende Wahlwstem Bestimmung zu treffen ist. Durch das Statut kann die bisherige Bezeichnung der KörpersÉM und ihrer Vertretung aufrecht erhalten werden ,

Zur Vereinigung mit einer schon bestehenden Handels- fammer bedarf es eines mit die'er zu vereinbarenden “Statuts welches der Genehmigung des inisters für Handel und G?- werbe unterliegt.

b. Die §§ 25, 35 und 37 des Geseßes Über die Handels- kammern werden aufgehoben.

0. Der § 38 des Geseses Über die Handelskamwern erhält folgende Fassung:

__ WOLKE ?_ntgegenstehenden Geseße und Verordnungen Ms?" an er ra ,

(1. Das Geseß über die Handelskammern erhält folgende

neue Bestimmungen: § 39

Vor dem 1. April 1898 find für die zur Zeit bcitkhkwT Handelskammern Neuwahlen der Mit lieder mit der Maßgaß vor unehmen, daß die ersten darau fol enden («»ngctan'YZ.li waZlen 16) vor Schluß des Jahres 1 stattfinden. Mi" zur Vollziehung ber Neuwahlen bleiben die derzeitigen * glieder der Handelskammern im Amte.

40. , .. - Mit der Ausführung diéses Geseßes ist der Munster 17“ Handel und Gewerbe beauftragt.

_ Artikel )(.

Der Minister fur_Handel und „Gewerbe wird ermächtigt, den t des Geseßes uber die Handelskammern vom 24. Y hruar 870, wie er fich arts der) m den Artikeln 1 bis :| estellten Aenderungen ergiebt, mit fortlaufender Paragraphen- xej e zu versehen, derselben eritsprechend auch die im Texte bezo enen Paragraphen zu bezeichnen und diesen Text durch die eseß-Sammlung bekannt zu machen.

Urkundlich unter Unserer 5 si“ enhändigen Unt ri und beigedrucktem Königlichen FUZZI; erich ft

Gegeben Wilhelmshöhe, den 19. August 1897.

(14.8) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe. von Miquel. Thielen. Freiherr von der Recke. Brefeld. von Goßler. Graf von Posadomskr).

Die von heute ab zur Aus abe gelangende Nummer 37 der „Geseß- Sammlung“ en ält unter

Nr. 9938 das Gesc , betreffend die Abänderung des Ge- [Jes über die Hande skammern vom 24. Februar 1870 ( ese Sammlung S. 134), vom 19. August 1897; und unter r. 9939 die Bekanntmachung, betreffend die Redaktion des (Heießes über die Handelskammern, vom 22. August 1897.

Berlin W., den 30. August 1897 .

Königliches Gesey-SammlungKAmt. In Vertretung: Bath.

Abgereist: Seine Excellenz der Staats: und Justiz:Minister Schön- ftedt, nach der Rheinprovinz; Seine Excellenz der General-Direktor der direkten Steuern, Wirkliche Geheime Rath Burghart, mit Urlaub.

Yiehiamilichéso

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 30. August.

Ihre Kaiserlichen und Königliches Majestäten ßnd mit Gefolge gestern Abend um8Uhr 50 Minuten von der Station Wildpark mittels Sonderzu es abgereist_ und heute Morgen um 8 Uhr 50 Minuten _au bew geschmuchten „Bahn- hofe von Urmiß bei Koblenz eingetrofteri. Zum Empxgrige waren Seine Durchlaucht der Prinz Adolt und Ihre Korng- liche Hoheit die Prinzessin Viktoria__zu Schaumburg:Li_ppe erschienen. Nach kurzer Begrüßung stiegen Ihre Maxestatcn u Pferde und begaben Sich mit dem Gefolge nach dem ?ßaradefelde.

Seine Majestät der König von Siam begab Sich, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Vormittag zu _Wagen vbm Stadtschloß in Potsdam nach dem Neuen Palais, um_ Sich von Ihren Majestäten dem Kaiser u_nd der Kaiserin zu verabschieden. Seirie Majestät der_ Kaiser geleitete hierarrf den hohen (Hast nach der Wildparkstation, von wo der Konig nach herzlicher Verabschiedung die Reise nach Schwerin antrat.

In seinem 62. Lebensja re ist am 27. August d. I. der Kaiserliche General-Konsul ichard Bartels in Marseille verstorben. _

Der Dahingeschiedene war im Jahre 1867 aus_dem Königlich preußischen Justizdienst, dern er als Gerichts-Aßeffor angehörte, in den auswärtigen Dienit ubergeireten. _Nach vorübergehender dienftlicher Verwendung in _Konstantmopel wurde er im Jahre 1868 zum Vize-Konsul bei dem General: Konsulat in Alexandrien und bald darauf zum Vize- Konsul in Iasi!) ernannt. Jm Jahre 1873 wurde er als Konsul nach Helfingfors und im Jahre 1878 in _gleicher Amts- eigenschaft nach Moskau verseßt. Wahrend [emer_ dortigen, nahezu fünfzehnjährigen Wirksamkeit wurde ihm im _aZre 1888 der Charakter als (Heneral-Konsul beiZelegt. Im a re 1893 erfolgte seine Verserng nach Mariet _e. In dem Ver: ftorbenen beirauert das uswärtige Amt emen treuen und allezeit bewährten Beamten, dem ein dauerndes und ehrendes Andenken bewahrt bleiben wird.

Zur Untersuchung des in Vohwinkel vorgekommenen Eisenbahnunfalls hat fich der vortragende Rath im Reichs- Eisenbahnamt, Geheime Regierungs-Rath Semler an Ort und Stelle begeben.

Im Monat Juli d. J. hubert 2531 Schiffe (gegen 2470 Schiffe im Juli 1896) mit einem Nett_o-Raumgehalt von 244648 Re ifiertons (1896: 172086 ReMertons) den Kaiser Wilhe m-Kanal benußt urid, nach g des auf die Kanalabgabe in Anrechnung 916 bringenden E lootheldes, an Gebühren 119 515,20 „44 (18 : 93 355,98 „FH) entrichtet.

Der Kaiserliche Gesandte in Stockholm, Wirkliche Geheime Rail) Graf von Bray-Steinburg hat einen ihm Aller- öchft bewilligten kurzen Urlaub angetreten. _Wäbrend der bwesenheit desselben fungiert der etatsmiißrge Legations- Sekretär der Kaiserlichen Gesandtschaft, Legatrons - Nati) von Portatius als Geschaftstrager.

e r i er Meldungen an das Ober-Kommando der YFM?“ ?stapZschM. S. „Cormoran“, Kommandant Korvetten :Kapitän Brussatis, am 28. August in Chefyo angekommen; S. M. S. „Arcona“ _Kommandant. Kapitan Tur See Becker ist am 28. Augut m Wladiwostok ange- ommen und beabsichtigt, am 31. d. M. wieder in See zu gehen.

Bevern.

Durch Allerhöchste Entschließung vom 28. _d. M. ist der laut Verfügung vom 12. Juni 1896 bis auf weiteres vertagte Landtag auf, Dienstag, den 28. September 1. I., ein- berufen worden. Merkleulmrg-Sthwerin. _ _

Gestern Nachmittag 31/ Uhr traf Seine Majestat der König von Siam zum Be uch Seiner Hoheit des Herzogs Johann Albrecht, Regenten des Großherzogthums in Schwerin ein. um Empfange wgren, _dem „W. T B.“ zufolge, außer dem * egenten IhreHoheiten die Herzoae Friedrich Wilhelm, Adolf Friedrich und Heinrich forme Seine Durchlaucht der Prinz Heinrich LW. Reuß erschienen. Nach herz- licher Vegrü un"? schritten der Konig und der HerzogMegerit die Front der hren-Kompagnie ab. Nachdem „sodann die Mitglieder des beiderseitigen Gefolges vorgestellt _worden und der Parademarsch abgenommen war, begaben sich _der

erzog-Regent und der König mit den anderen Farsi- lrchkeiten in Hof-Galaequipa en in das Schloß, wo der König von Ihrer Hoheit der „Herzogin Elisabeth emyfangen wurde. Abends fand zu Ehren des Koni s von Siam im (Goldenen Saale des Schlosses ein Galadiner tatt. Der Herzdg Johann Albrecht brachte einen Trinkspruch auf den Kom aus, in welchem „Höchstderselbe der Freude darüber Ausdru gab, die einst bei dem König genoffene Gastireund (haft m bescheidenem Maße vergelten zu köxmen. Der omg von Siam dankte und sagte: Er sei uberrascht von dem schönen Empfange und erfreut, nach vierKehn Jahren die Freundschaft erneuern zu könncn. Um 9_ U _r fanden em Wafferkorso auf dem See am Schlosse sowre em Feyerwerk statt. Der König und der Herzog-Regent wurden beim Er- scheinen von der Menge mit großem Jubel begrußt.

Oesterreich-Ungarn.

Der König Milan ist gestern Vormittag von Wien nach Karlsbad abgereist. _

Aus Budapest berichtet „W. T. B.“, daß fich am Sonnabend unter dem Vorfis des Bürgermeisters Markus ein Comité zur Feststellung des Programms fur_ den Empfang Seiner Maiestät des Deutschen Kaisers

gebildet hat. Frankreich.

Der Munizipalratb bon Paris wird anläßlich der Rückkehr des Präsidenten Faure ausRußland 100000 Fr. unter die Armen vertheilen lassen. Die Mitglieder desselben und die General=Räthe werden am Dienstag den Präsidenten auf dem Bahnhof empfangen. _ _

Der christlich-soziale Abbé (Hayra_u d ist mrt starker Majorität wiederum zum Deputirten gewahlt worden.

Rußland.

Der Kaiser und die Kaiserin trafen, aus eterhdf kommend, am Sonnabend in St. Petersburg em, besu ten die Kirche in der Peter=PaulS=Festung und begaben sich sodann wieder nach Peterhof zurück. Heute find, narh _einer_Mel- dun des „W. T. B.“, der Kaiser und die Kaiserin mri den Kai erlichcn Kindern und den Großfürsten Wladimrr trnd 5Y_Zaul Alexandrowitsch na Warschau abgereist. Jm Kaiserlichen Gefolge befindet si u. A. der Krregs-Mmister, General Wannowski. _ _

Dem „Reuter'schen Bureaa“ zufolge beabsichtigt dre Re-

ierUng, in Tanger eine Gesandt1chaft zu erri ten und Schon in nächster Zeit einen Vertreter dahin zu entsen en.

Türkei.

Aus Kandia wird dem „Neuter'schen Bureau“ gemeldet, daß die am 24. dM. usammengetretene kretische National- Versammlung sic?) in zwei Parteien gespalten hai. _Zwolf Mitglieder aus den östlichen Distrikten, darunter der Vorsitzende, wollten die Annahme der Autonomie vertagt Wissen; ferner solle die Zurückziehung der türkischen Truppen bis zum Ab1chluß der griechisch-türkiscben Friedensverhandlungen erbeten werden. Die übrigen 60 Mitglieder waren für die sofortige Annahme der Autonomie und ebenfalls für die Zuriickziehung der Truppen. Eine Resolution in diesem leßteren Sinne wurde angenommen, worauf jene zwölf Mitglieder die Sitzung verließen. Ein

o-

Memorandum hieruber wurde an die Admirale abgesandt.

Grieckxenlaud. .

Auf eine Anfrage Frankreichs und Rußlands Über die Einkünfte, welche als Garantie für eine Kriegsexitfchädigungs- Anleihe angewiesen werden könnten, und iiber die in Aussicht genommene Kontrole entgegnete die Regierung nach_ einer Meldung des „W. T. B.“ aus Athen, daß sie, da die Hohe der Kriegsentschädigung nqch nicht festgeseßt und ihr nicht offiziell mitgetheilt sei, keinerlei beßimmte Antwort geben konne. Da 'edock) nurimehr die Mächte für die Kriegsentschädiäzungs- Anleihe eine bestimmte Sicherheit forderten , so sich

die Neßicrung entschlossen haben, darauf zu antworten,

sobald ie von der Kammer ein Vertrauensvotum erhalten haben werde. Wie verlautet, werde die Regierung als Garantie für die Kriegscntschädigungs-Anleihe die Einnahmen ÜUS der Taback- und der Stempelsteuer anweisen und er- klären, sie nehme an, daß die Vertreter der te in Athen eine Ueberwachung ausüben, welche den Zwe habe, die genaue Erfüllung der Bedingungen des Anleihevertrages zu sichern. _ Das Wiener „;rerndenblattÄ schreibt, die erste Bedingung für die Kredit ähqueit Griechenlands sei die Gesundung seiner Finanzen un die Schaffung von Bürgschaften dafür, _ daß die zur Befriedigung der Staatsgläubiger beYimmten _Einkünfte wirklich dazu ver- wendet werden. olche Burgschaft set die Einrichtung der europäischen Finanzkontrole. Es sei nicht anzunehmen, daß der Vorschlag Englands, die griechische Anleihe durch die Unterzeichner des Londoner Protokolls vom Jahre 1830 garantieren zu lassen, in St. Petersburg und Paris an- nehmbar erscheinen werde; (Griechenland würde auch ohne solche Garantie ein Anlehcn erhalten. Der Vorschlag könne nur so aufgefaßt werden, daß man Erie enland damit helfen und einen Auswe aus der fur a e Be- theiligten gleich unerfreulichen age cwimien wollte. _ Wie die „Agence Havas“ erfährt, ha en die Mächte den Vorschlag Lord Salisbury's abgelehnt,_ nach welchem Ruß- land, Frankreich und En land die Anleihe garantieren sollten, welche GrieYenland zur Zahlung der Kr e sentschädigirng arif- nehmen mu . Die te seien der Anrcht, daß ihre ein-

müthige Uebereinstimmung aufrecht erhalten werden müsse.

Der Minister-Präsident Ralli hat, wie_ dasselbe Bureau meldet, einem Berichterstatter gegenüber erklart, er werde vor der Kammer in klarer Weise die Vertrauensfrage stellen, da er es für nöthig halte, daß das Kabrnet_ die zur Verhandlung über den Frieden erforderliche Autoritat befiße. _

Die am Sonnabend zusammengetretene Deputtrten- kammer konnte an diesem Tage keine _Sißuyg abhalten, da sie nicht beschlußfähig war. Sie_ Wird sich _ heute noch- mals ve ammeln, und falls Wiederum die zur Be- schlußfähig eit erforderliche Zahl von Abgeordzieten nicht zusammen kommt, beabfichtiét _das Ministerium, seine Entlassung einzurei en. _ A s die Versammlung_vorgestern auseinanderging, mißhandelte der Deputirte Grtvas den früheren Marine:Minifter Levidis :ve en deffen Aerifzerungen über die Thätigkeit der Flotte vor revesa. (_Hrwas war Stabschef dieser Flotten-Abtheilung geweiett. Wiewerier be- richtet wird, gedenkt Levidis die Angelegenheit vor die Kammer u bringen und dem Deputirten (Hrwas wegen dieses Vorfaüs Feine Zeugen nicht zu senden. _ _

Der französische Gesandte rn Athen Bouree hat gestern seinen Urlaub angetreten.

Dänemark.

Der räfident der Französisckietichublik Faure hat, _wie „W. T. .“ erfährt, vorgestern Abend deenhagen passiert. Er nimmt denselben Weg wie auf der Hinreise nach Rußland und hat sich auch dieSmal nicht in Kopenhagen aufgehalten.

Amerika.

Das neue Ministerium der Republik Uruguay seßt sich, nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Montevideo, folgendermaßen zusammen: Perez Krieg, Maceachen Inneres, Campistegui Finanzen, Mariano Terceira Aeußeres Jacobs Varela Landwirthschirfi. _ Ein UWLJLr Friedensschluß mit den Aufständischen gilt als wahrscheinl ck. In der Staatsverwaltung sollen bedeutende finanzielle Erspar- niffe durchgeführt werden.

Der argentinischen Kammer wird das Budget für das nächste Jahr am Mittwoch vorgelegt werden_. In dem- selben werden Ersparnisse im Beira e von 9 Millionen vor- geschlagen. Wie die „Times“ arts uenos Aires meldet, werden indeß die in Aussicht genommenen Herabfeßungen eine lebhafte Opposition hervorrufen,

Asien.

Zu dem Aufstand a_n der indisch-afghanischen Grenze liegen folgende weiteren Meldungen des „Neuter'schen Bureaus“ aus Simla vor: Da die Dowlaßais am Dienstag einen kleinen Polizeiposten aufgehoben hatten, riff eine englische Truppen-Abtheilung von Hangu Jen Feind an und schlug ihn mit schweren Ver- lusten zurück. Als jedoch die Truppen darauf wieder zu- rückgingen, wurden fte ihrerseits angegriffen, wobei zwei englische Offiziere und acht Sepoys verwundet wurden. Die Orakzais rücken gegen mehrere Posten in den Samana- Bergen vor und bedrohen in großer Zahl das Fort Gulistan. Sie halten eine sehr starke Steliun beseßt, deren Front eine Länge von zwei englischen Meilen at, beschossen aus dieser eine englische AufklärungS-Abtheilung und zwangen die- selbe, sich auf das Fort zuruckzuziehen. Ein en lischer Lieutenant wurde beim Zurückwerfen der vorgeschobenen osten

estern mit seiner Kolonne durch den Kohat-Paß in en Samana-Distrikt vorzurücken. Eine Abtheilung Khaibar:Schü§en, welche dem Afridi-Aufgebot an- ehören und einen Theil der Garnison von Jamrud ildeten, wurde von ihren Offizieren am frühen Morgen des 26. d. M, entwaffnet. _ Die Stämme län s der Bolan-Paß-Straße nach Quetta sind gleichfa 6 noch immer unruhig._ Die Telegraphendrähte wurden abermals zerschnitten. Erne Ansammlung von Angehörigen dieser Stämme soll _in der Nähe von_ Ziaret stattfinden, woselbst erojße) Besorgmß herrscht, da sick) Frauen und Kinder dort e 11 en.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Landrath, Geheime Regierungs=Rath Jacobs, Mit: glied des preußischen Abgeordnetenhauses fiir „Landsberg- Soldin, ist, dem „M. T. V.“ zufolge, heute früh in Lands: berg a. d. Warthe gestorben.

Arbeiterbewegung.

In Leipzig hielten “rie Liibograpben, S_teindrucker und deren ilfSarbeiter am Donnerstag eine Vcrkammlung ab, in welcher 6 sich mit der Absicht der deutschen, i_vezieli der Leipziger Lithographen, zur besseren Wahrung ihrer Bcrutsintereffen aus dem Vereine der graphikcben Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands aus- zutreten und eine 6 gene Sonderorganifation zu gründen, beschäftigten (v [. Nr. 190 1). Bl.). Ein Redner rieth dringend Von der Aus- rung dieser Absicht ab, und die Versammelten 1chlosien sich diesem Rath in einer Resolution an.

Hier in Berlin ist einer Ykittbeilung des „Vorwärts' zufolge in der Kistenfabrik von Leopold Kailing wegen Lobnstrritxs ein Ausstand qusxzebrochen. _

Aus Kopenhagen wird der „Köln. Ztg.“ aeickyriebxn: Der lange andauernde Ausstand der Arbeiter der Eikenindustrie und der verwandten Gewerbe in Dänemark ichcint seinem Ende nahe zu sein. Je vier Abßeordnetc der Arbeitgeber und der Arbeiter haben sich unter eiderscitigcm Nachgeben zu einem Vorläufigen Uebereinfommen geeinigt. Wenn diss Abkommen in den anzuberaumenden Hauptversammlung?" der Arbeitgeber und Arbeiter gebidlligt wird, so soll die Arbeit am 1. September aufgenommen wer en.

Aus Zürich meldet „W. T. B." weiter über die Verhand- lungen des internationalen Arbeiterschntz-Kongresies: In der Sißung am Sonnabend wurden die Thesrn über die Mittel und Wege zur Verwirklichung des Arbeiterscbußes angenommen; sie enthalten fol ende Forderunßen: einheitliche Inspektion aller indußtricllen Betrebe, der Haus ndustric und der Landwirthscbatt; weib iche Inspektoren iür die raumarbeit; unbeschränktes Koalitionsrecbt für alle Arbeiter und ngrsteliten beider Geschieibter und offizielle Anerkennung ihrer Sekretariats und Kammern; die Ein- führung eines allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Stimm- rech_tes für die Wahlen zu den geseßgebcnden Körperschaften; eine eifrige Propaganda fiir den Arbeiterschuy; die Veranstaltung perio- dis_ Trffinternationaler Kongresse. _ Hieran wurde der Kongreß ge o en.

des Feindes schwer verwundet. Oberst Gordon beabsichtigte„

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