2006
5. 2 Der zu diesen Ania m_und Beschaffungen orderliche Gcldbedarf ist in Höhe von 2 illtonen Thaler aus den eftändcn des Staats-Aktivkapitalicnfonds zu entnehmen und im Uebri en durch Veräußerung eines entsprechenden Betrages yon Schuldve chreibun- gen aufzubringen; im Jahre 1872 sind 1edoch nicht mehr als 14,000,000 Thaler, im Jahre 1873 nicht mehr als 10,000,000 Thaler
ü u ma cn. | sfiYchmn, dYrch wclche Stelle und in welchen Beträ en bis zur Er- füllung der nach den vorstehenden Bestimmungen uläs geanummen, zu Welchem Zinssatz, welchen Bedingungen cr imdtgun? und u welchenKursen die UHW:ldverschretbrmgen verausgabt werden ollen, joeftimmt der Finanz- mister. '
Jm Uebri en kommen we en Verwaltung und Tilgung der „An- leihe, wegen Annahme dcrscl cn als rupillcn- und depositalmaßige Sieherheit und we cn Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gescßes vom 19. ezember 1869 (Geseß-Samml. S. 1297) in An- wendun . .
5.22 Jede Verfügung der Staatsregierun über Hie im 5. 1 bezeichneten Eisenbahnen durch Verciußerung be art zu ihrer Rechts- gülti keit der Zustimmung beider Hauser des Landtages.
. 4. Die “Verwendung der bei dex: Fonds, fur die vollstäydige Ausrüstung der NiederschleYsch-Mävkischen Eisenbahn nut einem Doppelgeleise (Geseß vom .Juli 1859) im Betrage von 698071 Tbalarn 28 Sgr. 8 Pf. erzielten ErsparrxiJe zum Umbau des Bahn- hofes Berlin der gedachten Eisenbahn war nachträglich Heerichmrgt.
Z. 5. Die Ausführung dieses Gejeßes wird deni im
smdel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und dem Finanz- ertra en.
U ndlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigcdrncktem Königlichen IMMO
Gegeben Berlin, den 0. arz 1872.
(b. 8.) Wilhelm. Fürst v. BiImarck. Gr. 1). Noon. Gr. v. Ihen lik.
v. Scl ow. Gr. zu Eulenbur . Leonhar t. ck Camphausen. Faß.
er _ ür in': er
Ministerium des Innern.
Nachdem die Verathungen „über das hinsichtlich der Auf- nahme und Fe stellung der Preise für Naturalien und andere Lebensbedüx ni e fortan zii beobachtetideVerfahren zum Ab- schluffe aedie en find, [affe ich den K-imglichen Be irks-Berwal- tungsbehörden hterneben die un Emverftgndnr e mrt den übrigen betheiligten Herren Ressort-Chefs fur dies Verfahren unter dem heutigen Tage ertheilteAnweisung izt 3 Exemplaren mit dem Auftrage zugehen, wegen der Ausfuhrung derselben unverzüglich die weiteren Anordnungen zu treffen.
Dabei bemerke ich Folgendes: , , . „
Die biZLerige Notirung der Preise," wie dieselben fur ge- wiffe Lebens ediirfniffe auf Wochenmarkteir gehandelt wer- den, hat weder den Bedürfnissen der einzelnen hierbei interessie- ten Verwaltungszweige enitgt , noch quch die Herstellrxng einer brauchbaren und erschöpcienden Statistik der Lebensmittelpreise
estattet. Es hat deShalb die Ausvehnunxé der PrerSernntte- Furig auch auf den sonstigen Marktver ehr außerhalb der Wochenmärkte und auf den Ladenverkehr angeordnet wer- den mii en.“ ck „
Aitffwelchen Orten die Notirun zu erfolgen habe, ist der Bestimmung der Bezirks: Verwqtungsbehorden uberlaffen worden. Bei dieser Bestimmung werd dayon auszugehen" sem, daß kein Bedürfniß vorliegt, auf ganz klernen_Wothenniarkten die Ermittelun vornehmen zu lasxem daß„v1eln1e r die auf solchen behande ten Preise _we en 1 rer Ahhangigkeit von zu- fälligen Umständen für die erstellung „eines zutre enden gil-
emeinen Bildes der Preisbewe ung nicht verwen bar smd. age, en wird bei der Auswah daranf Bedacht Zunehmen sein, Faß an den Garnisonorten, den Nortrial-Mark orten und eventuell für jeden Kreis- resp.,Amtsbe erk “an dem hervor- ragendsten Verkehrsorte re elmaßige Prei notirungeiz erfolgen.
Die Gegenstände des arktverxehrs, welche" verzeichnet wer- den müssen, ergiebt .das der Anwersuxrg bergefrxgte Schema O.., und diejenigen Artikel, deren Ladenprerse zu notiren find, xnacht das Schema 13.“ ersichtlich. Den Bezirks"- Verwaltungßbehörden steht es frei, den Kreis dieser Gegenstande „zu erweitern, Her Bestimmung, wodurch denselben diese Befugmß emgeraumt ist, liegt die Erwä ung zu Grunde, daß, wenn quch vonemer Reihe von Artikeln Jehauptet werden,kan13,_ daß ihre Preis?, m gllen Theilen des Staates ein gleichmaßiges Interesse darbieten, daneben andere vorkommen, deren Bedeutung zwar örtlich oyer
rovin iell beschränkt, ier aber hervorragetxd ist. Es werd aher ei der Auswaél ieser leßteren Gegenstande davor) aus- ?)ugehen sein, ob “diese den für die Volksernahrung undsfur den ärgerlichen, aushalt von besonderemWerihe smd. Dies wird in einzelnen andestheilen“ beisp'elsweise bei folgenden Artikeln utreffen: Spelz, Dinkel, Hir e, Buchweizen, Talg , Leinöl, Tiiüböl, Schmalz, „Fan und Flachs. , ,
Was sodann ie rgaue Tür die Preisermittelurisg und has Ermittelungsverfahren anlang, so ergiebtdie Anwci ung hier-
- vereinbarten
über einm erschöpfenden Aufschluß. Es ist in dieser Beziehung :zur noch darauf hinzuweisen, daß es den Gemeindevorftänden uberlaffen bleibt“ zu bestimmen, ob sie eine besondere Markt- Kommission bil en, oder die derselben obliegenden „Geschäfte selbst übernehmen wollen. Ebenso ist die Wahl der mit der Yreisnotirung u betrauenden Beamten ihnen an eimgegeben.
ie Bezirks - erwaltringslzchörden werden ind en“ zu kon- trolliren haben, daß hierbei rn einer, dem ZWe e der Preis- ermittelun entsprechenden Weise verfahren werde.
Rück 1chtlich der Verwendung der gxsammelten Preisnotizen und der Einreichung derselben an bei rmmte Behörden, sowie des Bezugs der Formulare von dem Königlichen statistischen Bureau verbleibt es zunächst bei den- bisherigen Vorschriften. Soweit das Bedürfniß einzelner Ne orts eine Aenderung hierin nöthiZ„macht,„wsird besondere Verst“ gung ergehen.
ie Königlichen Bezirks" - Verwaltungsbehörden wollen mir, sobald rn dieser Beziehung von ihnen die erford lichen Anordnungen getroffen find, ern Verzeichni derjenige Orte ihres Ve irkes zu ehen lassen,. in denen die Preisnotirung fortan «?olgen so ., und Zugleich diejenigen Artikel bezeichnen, auf welche wegen eines be onderen Interesses der einzelnen Be- zirke die Notiruna ausgedehnt werden wird.
Berlin, den 29. März 1872,
Der Minister des Innern. Eulenburg. An sämmtliche Königliche Regierungen und Landdrofteien.
AUWeisung zur AufnaZme und“ Feststellung der Preise
für Naturalien un andere Lebensbedürfnifse. .
5. 1. Auf den Wochen- und den,a1„1deren re elmäßig wiederkeh- renden Märktezi sollen m allen denjenigen Ortsgchaften, welche von den BeZirkSregierungen (Landdrofteien) hierzu bestimuzt Werden die Preise er nachstehend aufgefülzrten Artikel, soweit ein andei mit denselben stattfindet, nach den in §§ 2 bis 7 gegebenen orschriften ermittelt und festgestellt Werden: .
1) Weizen, 2) Roggen, .Z) Gerste, 4) Hafer, 5) ?eu, 6_) Stroh, 7) Erbsen, ?kWohnen, 9) Linsey, 10) Kartoffeln, 1) Rindfleisch, 12) „Hammel ei ch, 13)Sch1veine§le1sch7 14) Speck, 1,5)Butterx1k;)Eier.
Den Bezirksregierungen (Landdrosieien) bleibt es überlassen, den Kreis dieser Artikel zu erweitern, un'?) die Aufnahme an solche Gegenstände ausdehnenzu la en, Welche fur die betreffenden andes- theile von hervorragender Be eutung siiid.
Z. 2. Die Ermittelun und Aufzeichnung der durchschnittlichen für jeden einzelnen dieser 2 rtikel während des betreffenden Marktes
reise, ift auf den rößeren Märkten, sofern nicht an- gestellte Mark meister vorhanden Jud, einem oder me reren besonders u diesem Zwecke zu verp ichtenden Beamten, an den kleineren ?Rärkten den mit der Beau sichting dcs Marktverkchrs heauftragten Polizeibeamten zu übertragen. . 1 Bestimmung der met der Auf- nahme u betrauenden Personen ist darauf zu acixten, daß dieselben von periönlichem Jntere efrei sind und das zu einer korrekter: Auf- nahme erforderliche Geschick bcstßen. - .
„3. Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe des beiliegenden Schema Ex., de en S alten 2 bis 5 von den in Z. 2 bezeichneten Beamten auszu üllen md. ,
Die gedachten Personen haben sich zu diesem Ende auf dem Markte zu bemegen, auf die vorkommenden Angebote und, Vcrkc'i'tfe der zu verzeichnenden WaarengattunLcn ihre Aufmerksamkeit zu rich- ten, Preis und Beschaffenheit der elben zu beachten., zizverlässige Personen, Verkäufer- Käufer, Häydler, Makler 2c. uber den Stand der Preise zu befragen, Überhaupt den Verlauf des Verkaufsgeschäfts zu verfolgen, und sich, aus* den „ so ge- wonnenen Na richten und Anschauungen em UrtLeil uber den durchschnittlich, iir Waaren der in Frage stehenden Be chaffenhett ver- einbarten reis zu bilden. . , .
Insbe ndere ist bei Getreide, soweit der Preis desselben nach Verschiedenheit des Gewichts sichvvcrschicden gestaltet, dasjenige Effek- tivgewicht zu ermitteln und mit der ortsubltchen Bezeichnung in Spalte 2 des Schema 151 einzutragen, welches bei der Bestimmung der Waare, als: schwere, mittlere, resp. leichte als durchschnittlich maß- gebend angenommen worden ift. .
Auch haben die Beamten, namentlich beiGrtreii-“e und anderm Bodenfrüchtcn, sowie bei Heu und Stroh die Menge der auf'den Markt im Ganzen zum Verkguf gelangten Waare von der betreffen- den Bfeslclhaffenheit überschlägl1ch zu ermitteln und danach die Spalte 5 aus n ü en.
855. 4. Die Weitere Bearbeitung der in Gemäßheit des 8. 3 gesammelten Nachrichten erfol2t Für größere Märkte deZ Marktkommisfiynen, we'che durch den Genre 11 cvorsiand unter dem orsiße eines Mitgliedes dcs lehteren zu bilden smd. Dieselben find den örtlichen Verhältnissen„- entsprechend in der Weise zusammenzuscßcn, Haß „den ntcrcsscn der Konsumenten und Produzenten möglichst gletchmaßig? echnun ge- tragen wird. Wo kaufmännische Korporationen, oder Fanrels am- mern bestehen, find Abgeordnete derselben zitézttztehen. n kleineren Marktorten bleibt es dem Ermessen des Genie ydcvorstandcs anhcinu
estellt, von der Bildung cmcr Marktkommisnon abzusehen und di, unktioncn der'leßtercn selbst wahrzunehmen. . .
Z. 5. Der Marktkommission, resp. dem Gemeindevorstande ließt es zunächst ob, die in Spalte 2 „bis 5 von Seiten dcriMarktbcmntcn gemachten Eintra ungen zu PkUchy und nach gcivksscnliaftcm Er; messen, nöthigenalls gut Grund von Nachfragen bci zuverlässigen Sachiundigcn zu berichtigen.
s'
„Insbesondere ist daran zu achten, daß nicht
wechslungen bezüglich der ngaben über
namentlich bei dem Getreide, und bezüglich
desselben vorkommen. Nach definitiver
schreiten. Gewicht in Spalte 6 auf den Zuführen, und
anni gemachten Verhältnißzahlcn (Gesek-ngmlung' von ff.) 111 der Art zu bewirken, daß 'die überschießenden Be-
, , Ffd. aber als„ volles
Pfund gerechnet werden. Demnächst ist bei (1 en Ge cnttänden der
S. 746 träge unter Z Pfd. weggelassen, von
,.-
„Jeftsteliung der Eintragungen in Spalte 2 bis 5 ist sodann ur Ausfu ring ,der ferneren Spalten des Formulars zu eim Getreide ist das in Spalte 2 an egebene wirkliche Liter) zurück-
Neuscheffel ( hierzu die Umrechnung nach den amtlich be-
in Spalte 4 enthaltene Preis auf die in Spalte7 wichtseinheit- resp. bei Eiern auf Schock berechnet, m
utra en. Dabei ist, soweit die urspriingliche Aufnahme nach Spal e 3 in Maß obne AnYabe des wirklichen Gewichtes erfolgt ist, L e DurchschnitthcWicht zum Anhalt zu
das beßmöglich zu ermitteln nehmen.
Der in Spalte 9 zu. notirende allgemeine Durchsclmittspreis für jede der Getreidearten „ist in der Art zu berechnen, da Spalte 5 notirtcn Quantitaten iiach zuvorigcr Reduktion auf einheiten von WAHR». jede mit dem für 100 Pfd. der betreffenden
t verzeichnetenPreisemultiplizirt. Dicsich ierauser-
Qualität in Spal
gebenden Beträge aber ebenso, wie die auf Einheiten von.] reduztrtcn Quantitäten addirt und die Summe der reis»: durch die _ erechnung find Beträge unter «3; Thlr. unberücksichtigt zu lassen, Beträge vor“: 3; bis
Summe der Quantitäten dividirt wird. 1 Thlr. gleich 1 Thlr. zu rc nen.
Z. 6. Die besonders an zustellende Berechnung der Monatsdurch- schnittspreise, resp. Martinimarktpreise erfolJt gleichffalls analog der 5 al. 4 egebenen Vorschrift in der Ar ,
im J. (bezw. beim
er' Markt ferner ob:
Bei dieser
da
„ cbJrrthüryer oder Vor- die Bex affenheit der Waare, er GewnhtSangaben
, iir jeden Artikel etrxide für die einzelnen Geimchts orten) die Summe der auf allen einÉelnen Märkten verkau ten Quantitäten m dre Summe der dafür gczabl en Preise dividirt, mcht aber aus dcharktpreisen der einzelnen Markttaßx allein die Fraktion gc ogcn wird._
5. .“D mmisfion resp. dem emeindcvorstande liegt
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1869
e etchnete Ge- palte 8 ein- . digunßen.
die in cwichts-
Pfund verke rs.
eeigncter
Marktpreise
ie Notirung dieser
kommisnon re
, in angemessener
Der Minißcr des Innern.
Eulenburg.
zu ................... . ............ am ...............................
1) zii'besiimmen, ob auf Märkten, ivo theils nach Maß, theils nach ckGewrcht verkauft wird, die Preisangabe in Spalte4 des Schema 4 nach Mgß oder nach Gewicht erfolgen soll,
2) dafur zu sorgen, daß die besoer (Z. 2 '
' zu be immen, ob mit dieser Aufnahme eine oder mehrere Personen. beauftragt werden sollen, und denselben cv. örtliche Bezirke resp. bestnnmte „Wgarengattungcn zuzuweisen.
„ 8.8. In denxemgeerrten, in welchen dem Ortsgcbrauche nach Märkte fur die im J. 1 bezeichneten Artikel selten oder gar nicht gehalten Werden, erfolgt auch die Ausfüllung der Spalten 2 bis 5 Schema 1T. durch den Gemeindevorstand resp. durch eine der Marktkommixsion lcicharttg zu bildende Kommission, und ionat besonders,
ersonen," welehe die Preisaufnahme eise kontrolltrt werden,
zwar für jede Woche im „ auf Grund der „dariiber in geeigneter Weise ]e nach Maßgabe der örtlichen Vcrhältniffc einzuziehcndcn Erkun-
n Stelle der auf den Märkten verkanftcn Quantitäten sind die im Laufe der hetreffendcn Woche verkauften Quantitäten soweit thunlicl) uberschagltcl) zu ermitteln und in Spalte 5 einzutragen.
Die Ausfulluy dcr„ubrig.cn Spalten, sowie die Berechnung der MonatH-DurchsWUt Spreise erfolgt hicnächst nach Maßgabe der in ZZ. 5 bis 7 erthctltcn Vorjchrrften.
T. 9. Neben der Preisermittclun Marktwaarcn erfolgt noch cine re der im Schema 8 verzeichneten
g für die im J. 1 bezeichneten elmaßigc Notirung dcr Ladcnpr ' egenstandc des stehenden Handel
, „ . „ Preise erfolgt nach Maßgabe der eben da: selbst bezeichneten Qualitaten_ und Gewichtseizrlxitcn durch die Markt-
_sx. „den Gemeindevorstand auf Grund der darüber in d' Were ]e nach den örtlichen Verhältnissen einzuziehendcn
n igungcn.
Die Notirung findet rücksichtlich dieser Artikel jedoch nur einmal im Monat und zwar auf Grund derjeni Welche in den letzten Tagen des betreffen golten haben. Einer Quantitätscrmittclung bedarf es bei diesen e- gensiänden nicht. *
en örtlichcn Preise statt„ en Monats am Orte e-
Gegenstand.
Durch-
schnittléickztcs
, . kwch " (beiGetrcide.)
Maß- re p. "Gewichtx- einheit, wo- nach wirklich “gehandelt“ worden.
Hiernach berechnet sich
kUeberschlags- DFZ, '
angabe . ,der auf dem WIFI “verkallftcn treide zu Quantitäten. “Reu-
MT“)
der Preis für
für
zu
„ 'der Durch- schixittspreis
ede
' “Getre deart
_ “pro 100 Pfd.
fur
thlr.|ig.|pf. khlr. lsg-tpi'.
"st 5, „| 6.
8.
9.
W eizen ?solxwxre ........................... mritlereZ Sorte ..................... “leichte ........................... Roggen schwere ............ . ................ mittlere Sorte..“ .................... let te .................. , ......... Ger e schwere “ ............................ „mittlere Sorte ...................... leichte ............................
Hafer
-schivere mittlere lei te Erb en, gew . Kochen .................. '
zum
Bohnen; Weiße Speisebohnen ........
Linstenff..l. ................ „ ...... * .7 ...... ; “ar o' e n. ...........................
Str oh Rngen-x Weizen- ,oder Missel-
siryh, ich" - oder Krumßrvh) ........
eu oooooooooooooooooooooooooooooooooooo indfleisch _ _ von “der Keule ...................... .
peck „ Butter, cwöhnliche .................. &ßbutter ...................... E ier ... ................................
Bemerkung: Die Spalten 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9 sind nur beispielöweise aUSgelelt. Die Ausfüllung der Spalte 7 ist für die be-
treffenden Artikel maßgebend,
“8 lid. er 83 P p
Preuß.
* 80“ Scheffel
, Z 100 Pfd.
]!!!i
[ii||il[|!i
1 Liter
MMM WWP. Z 1 Pfd.
] Pfd. ,Mandel
77 76 73
21 12
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