' 2258 ' + 2259 Vorkommnisse, daß der Reichstag beschlußunfä i gewesen iß möchte Der dem Bundesrathe ur Vera un „ - “ “' “ » . . . ' ' - . - , orlt ende Ent- _ er See a dient. Au erhalb des Bund ebiets ol i eme ol e . 32 ur Leiftun von Wachdtmi en auf dem Schiffe :| der ich doch bitten, nicht auf das Konto dieses Ue eJßandes zu ichretben wurf elner Seem an ns ordri' ung lau'tl'et: " eg . Yutragui'i ßnur, wnmß-das SeefahrtsbueZg zu die's'ein ngccke'vZ- S iZfsmannZden Anordigmngen des „Schifißers gemäß 1edex Zett sowohl ' ' an er Reise wie im Hafen verpflichtet. Der nicht dtensithuenden
und dadurch Dcnjeni en, die keine solche Entschuldigung abcn für - - ihrAußmblciben irßzzewi en u erlei trn' im ' ' EW“ Abschnikt- (Emltümde Besiimmu en.) 5. 1. Die I'M "" ' - - - - ' Zhi. 3". „...Ein? ...;... ixxsF...?ch.x.-Z .. Yiiiii?'i?«'§ 32:2" «MZYZFHTZMR,"W..“Y. “& x.?" IWM M'" MW.:TNWMMMMMM“ M '“ M W ZM.KÉiuiiTndiiaYiiiitxZ's' Mi;ZFKILZLLZL'MVKMZTYR ernarie wemcneereen u " ' . * “:“-* t ' . ' ' " ' mich ni'ein Gedächtniß gnicht täuscht- aßus detenchthZJiY§kyettrioijeveli1Z das R'?" "“ R““h-sfi“ g-e 3" Nm" ausüben dürfn“ ' m§i Z:?ich FK,?„YJJWZJ :?:Y'JHYFenTFÉYaYWYYWTÜeersek?YT? A'b'Y'LZ'rY'dda'Z YYFU'YWY'ZYM liegt; so ifi der Scbiffsmann Lkrmbß'ächxeatk ÜiZEJebZLxekYZrlliiZnäßliZed YYIUS'FF sJelZLenLnZ des 'chi'ffckS(chÉ'FFfZQW-ZF dZJZZMGJskßMsLUYeYn'zU-YBYF hk,? Y:; Dienß anFUretm, so t er sich hierüber sobald rsvie möglich nur in dringenden Fällen ck ' " ert als zehn Stunden täglich . ' ng or ? ? d d lb d S [1 ' egen den M er und das ccmannöami vor welchem die Musie- beim Laden, Stauen und öschen zu ar ei cn. „ „ „ Reichstags, namentlich der preußischen Provin Brandenbur erung esse cn auch. essen. e vertreter. . g ' ' 8 ' ' Be N' 111 eines Sch!ff“ arxgeZ-Zrten, die tLrerseits „keinen Landtag und auch3 die Reise an'? mit I]"? [ZurdvsSYffSumYnschafkk rverden ““ck die Wiffthere * runthtLigtHfiié ZZZMZÉM besteht in der Verlautbarung der Be- bruchßs',??WieBFeiSÉeeYR't'rrtrk'de'J'rinsffbäxg'Zreir Schsiffgodeßr Ladun hat nach ep hatten, a er vielleicht deShalb glaubten, den leßten Moment ck sch "ß- Z Schiffer exechnet, des leichen "' unter " ck W" endigi'm des Dienstverhältnij es citens des S iffers und der aus der Schiffsmann alle befohlene Hülfe zur Erhaltun von Schi UUd zum*Emschwcnken abwarten zu können, während derjenige, der weiter YYYenmauch 1? “' chkffso s'“ mit Au nahme des Schiffers zu diesem Yzerhältniß ausstheiden cn &iannscbaft. ie muß, sobald das Ladung unweigerlich zu leisten, und darf ohne 'nwilligrzng des ' Dienstverhältniß heendigt ift, crfol en, und zwar, wenn nicht ein Schiffers, so lange dieser selbst an Bord bleibt, das Schiff mcht ver-
wegwohnt, doch vorsichtiger in der Wahl seines Rcise-taqes ist. ck kann nur versprechen; daß ich na wie vor suckZ'en Werde, ein - Mm“ MW?“ ohne zur Sckxiffsmannschaft " gehören, auf A d s vereinbart wird vor dem eemannsamt d S'eni en afens [affen solches paralleles Si en u ver ütcn da ab 1 d ' . einem chzffe als Maschinisten, Yufwarter oder 111 an er Eigenschat n M ' ' ' 1 g H ' ' ' ' ' " ' re 7-5 h ' ß ck er g “"b““ er Retchs ange eilt und, haben; so ern mcht in Ansehung der B 'mmun exr wo das SMT, YYY)ÖW“?YnZTJYYdeeréZ'Éan demnmgm sowiérfükrlYitchßFibe'li'i'in'dxxiSScinfszY- fYr I(XHektrlé'i't'É'scchéfxteYaFWYer' hat
tag werde da nachsichtig ein. wo die Bedürfnisse der einzelnen Staaten - emannSam des 11- Abschnitts durch erika?! em anderes beßimmi i diesel en Se V er Schiffer dem abzumusicrn- Ladung, den Anordnungen des Schiffers gemäß, nach b
es absolut fordern, und wo die Lokalitäten der Si un en des Land- . “ ' S g Rechte und Pflichten, welche ' diesem Geseke m Ani'ehun der den axiß'smaFrdieter'eFxlF'retYM) die bisherigen Rang- und Dicnft- Y sorgen, und bei der Bergung gcgen Fortbezug der Heuer und der
ta s so beschaffen sind, daß ein gleichzeitiges Mitwirken doch nicht aus- . -
ge'ichloffen ist. Ich habe aus den..Mitthcilungen des preußischen Ab- Schiffsmannschaft feFigeseßi sind. Es macht hierbei kemen Unt third, tni d d' D d D' | it [ck ck ' ' f Ver- ekö 1 un Hülfe U leisien
e ordneten an es d . . - . ., . ob sie von. dem Schiffxr oder Rheder angenommen worden smd, verhäl ? U" U auer et, un ze zu es um Mr “U , I I 3 . * . . *-
J [) s gesehen, aßeme dringlichwunschmsweriheSißung eben §- 4. SeemanUSamter sind innerhalb des BundeSgebiets die _, langen auch ein F?BRJYYÄYÉUWYZYM Das eßtere darfm Verklär'rztéig Fiißuévérifxänißi'xnseiißeerirr'JZfils'Zteete'idJiuckT FeréIMreernlin dcr
ieses auses'indiesenTagen siaitfinden wird, daß derNachtheil,wenndicse - - das See a ri'Ibu - ? Musterungsbehörden d" emzelnen BundeSsiaaten und "" AuSiande ' " cscheinigung und das Zeugniß (Z. 18) werden von Dieser Verpflichtung hat er gegen Zahlung der etwa erwachs§w
ausfic e, einem siren :, _axrfrexhx erhaltenen Prinzipe entsprechend, größer - 19 Die wäre, als aus der Vér iändigun der'Mitglieder beider Versammlungen, "'-" Konsulatx des Deutschen Reichs; - .- 8»Éeetirannsamt vor wel cm die Abmu erun att ndct ko cn- den Reise- und Versäumnißkosien nachzukommen, auch wenn er Le Die Errtchtung der MU|erungsbebördka innerhalb des BundeS- FJ firmpustei beglaubi ck - | g " | ' " Heuerverxrag in Folge eines Verlustes des Schiffs beendigr ist (9,52)-
dahin gehend, daß der Landtag ineSihung abhalten kann, hervorgehen - - ** gebtets sieht den Landesregierungen zu und erfolgt nach den Landes- Z 20, Verweißert gver Schiffer die Ausstellung des Zeugnisses Z. 33. Wird nach Antritt der Reise entdeckt, daßt delrnTYxch , !
Wi? ick über andeuteic, c? in der Macht er Parlamente selbft ' " 1 oder cnihät dasselbe Be chuldigungcn deren Richtigkeit der mann zu dem Dianie, zu Welchem er fich verheuert ha likgcn,axog§rr hmkcy, 7395 m der Nahe gxlegene Hauptstädte ein- NicÉa'xde !?)foAKAYILFZÉFYUFFÖÉZFZZZYUVJMDPYY)“Zi 5' 'chiÉmann bestreitet, so hat auéAntrag dcs Listeren das Seemanns- ist, so ist der Schiner befugt, den Schiffsmamr, mit Qiusschlizß ich ze ner „. n er, tch will nicht bloß hier hinweisen auf Dessau, sondern bevor er sich über Namen, Heimath, Alter und wenn er noche Fkk amt en Sachver alt zu untersuchen und das Ergebniß der Unter- Steuermannsk un Range herabzuseßen und seine Heuer verhalimß-
auch auf Braunschweig,Schwerin und Dresden, cs mögli machten, .. . . .„ . . „ de Sch ffsmann u be cheini en mäßi zu vcrrm ern in keiner Versammlung, bei keiner wichti en Debatte un Entschei- Vaterl_1chen Gewalt unterworfen oder mmde ahrrg lft- uber die Ge" suchung m ' ' g ' ' ÖT " ' B ' G br ck so hat er die 1 m, „21. Die c ol te bmu erun wird vom Seemannsamt m acht der chiffer von dieser efugmß e au , „_ nehrmgung des Vaters oder Vormundes zur eb .ahme von Schiffs" dcm §Seefahri5buchre' Yes abgemustertx'n Schiffsmannes und in der ctroffcne Anordnung, s bald cs geschehen kann, dem Beiherercn be-
dun u l n d' ' ' ' .- „ pflexenz. LMH xr'us 'Zie'sée'r XFloZF-adéüxß lckxyesTZZTT-ltlms'xikke 'In-WIH? I'MYnf vorsbemem éeemameamt ausgewiesen und von demselben Mußerrolle vermerkt anni zu machen und in das Schiffsjournal einzutragen. or der Jémr “YYY dJßnSxKeulZßYUYbYe- IFOK" ich YFM bcrxitwillig "' §.ee6§1hrDieu§)ätc§uYeerY FTYMdLZÜstliche Genehmi un (3 5) 5. 22. Die Muficrrolle ist nach Beendigung derjmigxn Reise Bekarintmaxhung urid der Eintragung tritt die Verringerung der Heuer , ra „ : er „ck ag aus cken ward, ent- gilt, sofern ihr eine Einschränfun nicht beigefükxt ift, a'és s - oder derjenigen Zeit, auf welche die als Musterrolle ausgefertigte An- nicht 111 W'Yiaeméeelitier ist in Ermangelung einer anderweitigen Ab- ee
sprechen, jederzeit mit den übrigen Bundesregierungen rechtzeitig in - “n'- für ' mu erun spot ndlun 12 ck be ic t dcm Seemannsamt; vor §- 36- allemal "theilt" Kraft derselben w rd, wer das v zehnte Lebensjahr " " ha rt LINZ, zu'üßerliefLriL 'Leßteres übersendet dieselbe rede vom Zeitpunkte der Anmufterung an zu 'zahlen. andere Ver-
Verbindun treten über die Zeit, wann der Reichstag beo . .. . . . vollendet hat, emem selbständigen Großjabrtgen gletciReachiet, insoweit welchem abgemuftet des MusterungsbaftnS. Z. 37. Die Heuer ist dem Schiffsmann, ofern keine
rufen wer en soll und nach Mö lichkeit da in wirken d - - g h ' aß es fich um den Abschluß von euerverträgen und e aus denselben dem SZZÉaWFJ' der Beftand der Mannschaft Aenderungen erfährt, einbarung getroffen ist, erst nach Beendigung der Reise oder beidZesT
nur ol e Gründe wl i ' ' s ck ; e che ganz kkfkig und JWMIMd für hervorgehendcn Rechte und Pflichten handelt. Die landesgeseßlir en nach Maßgabe vorfte endet Bc- onsiigen Beendigung des Dicnftverhäliniffes zu zahlen, wenn
die Einzelstaaten smd, IUWIUÜR Sißungen bedin en werden. Daß Bestimmungen über die Fähigkeit, vor Gericht aufzutreten, wer en bei iöeichcn eine Muftcrung (Z' 10) at dcr Schxffcr, sobal ein See- ühcr erfojgk-
der ReichSkanzler dabei auf das Entgegenkommen er übri cn Regie- -- sii um m unauöführbar ist so i) rungen rechnen kann dafür bür t neu das eu ni des erm . hierdurch 11th beruhri. _ um g ' ' s kann “edo hei wi enrei"en in dem ersten ' g Jh Z (; ß Vor §' 7' Wer bereits em Seefahrtsbuch ausßcfertigt erhalten hat, * YLUZZJYUZUYWQ ?ndikeZier't'ftekZI'rlä rh1eaichdzcunl;isicl'ckirc:1 ZRT? &II-TW HafchinSrZiÉeYiaYs Schiff1 gmx? oderZ unsichgröße'ren Theil entiöscht
redners. -
Was noch die Fra e betri i, die das Amendement des e -muß be ufs Erlangun eines neuen Seefahrts urbs das ältere vor- . - - - * s lun der (U te der is da in verdienten Heuer von Hoverbeck berührtxgso wä'Te es auch da durchaus für deriH (ri)?1 legen o er den Verlu desselben glaubhaft machen. Daß dies geo " YR: ?FFWLFF JYKRM bFchi§ie1112eé1xzc1i§lzßgliich JT'UFYeJZiYZZY: FWF“? FÜNF) sof'c'rn ber'éits'sechs Monate [Zeit der Anmufierun
schäftsbeirieb erwünscht, daß wir die Gewohnheit «nähmen, skheheY wird von dem SeemannSamt in dem neuen Seefahrtöbuch in zioi'e Hiüftmolle und in die SeefahrtSbücher Jer betheiligten Schiffs- verfto “cn smd. n gleicher Weise ist der Schiffsmann bei Absatz Zu einer bestimmten Zeit re elmäßig zusammen zu “kommen, “WWF i ,- id i V . leute einzutragen je weiterer sechs onate nach der früheren Auszahlung wiederuxn dre aß “ " unvcr chu " “ erlusi glaubhaft gemacht, so 'Zbdusem 24. ' ' er die fiir die Musterungsverhand- Auszahlung der „Hälfte der seit der lehren Auszahlung verdtcnien
di e 't d ' ' - - - ' " es ZU nach en ünschen und Konvemenzen des Vermerke zugleich “'" Bescheinigun des Seemannsamts er die D“ Bestimmung ub ung der Mufterrolle- Zl: erhebenden Heuer zu fordern berechki
ReichStages, als der ersten und bevorrcchtetsten parlamentarischen Ver- " - - - [ * i s li ßlich dcr Ausferii "
sammlun bestimmt wird da man“ an keine ind ' fruheren, RMI" "115 Dtmßverhaltm e, fyww über „die Dauer der ungen, "' ' g „ , d i wi'w it vor dem Antritt der Reise Vors M-
g ' ß fich 'H crmsse anderer Dienstzeit, insoweit der Schiffsmann 1ch hierüber genugend ausweis?- “ ZTÜFYKYUZ YRXUÖYFÉR'Y'etmdÉckYifoiWkrßva e“ZH)letic"'Ordi'tltß- 3a [FUZZI a?;b Yi? .;“)ti'uere zie: leisten oder HandgeldeZW zßhlenFtYdÉ-z . ge rau e
' ' ' ' be immt, in rmangelung einer Vereinbarung, der da man a e 1 ni t an i c i ' „ er nach Inhalt seines Seefahrtswchs an emusiert r WUK" dem Rheder zur Laß fallen. . . „. . kehßrt, die' exwga eicrbi'en Zäterén Zusa'ZnY'ant'riTstc d:?1 FireiZJLYesniYZßn darf nicht von Nerxem an exnußert werden, bevor er ?“!) über & ' L stW zur Erlteld'iYUBYKYFQZFYE'TUÜM d'e Bestimmung dm" MUÉÉYZF'SYxleYsj-Zahlungcn an Schiffslcute müssen, wenn Nicht ein schen, sondern es diesen überläßt, sich mit ihren Landtagen Beendigung Yes fruheren tenstver ältniffes durch den '" das Sec- ' an Brei!???nchlbschniit Ver'iragsve'rhältniß Z 25 Die Anderes vereinbart ist, nach'Wahl derselben eniWeder baar oder “bsufinden Wie sie können- Es Wäre sehr erfreulich, wenn fahrtsbuch “"z"““gendm VMM (§§- 21“ 23) “Usßewjesm W- Gülti k't W v rtr" cs ift durch schriftliche Äbfaisung' nicht mittelst einer auf den Rheder ausgestellten- auf Sicht zahlbaren An- ßch feststellen ließe, welche im Allgemeinen im Reichsw e Kann yach dem Ermeffen de? Seemannsamts ein so ck“ Vermerk b d' "in ' Heuer e ag weisung gklci et wer M-
' 9 MM beigebracht werden, so dient statt de cle- sobald die Bemdi- _ e Mi! '26 Wenn bei dem Abschluß des Heuervertragcs dic Vcrcin- J. 40. Txor Antritt der Reise hat der Schiffer leiiä tAbrFmsngZ-
' ' et c en or u -
und im Lande für die Periode gehalten wird welche r - " - . den Zusammentritt des Reichstages in der Regel Hic WünscheZ- gung des Drensiverhaltmffes auf andere rt laubhaft gemacht “ß“ barun' über den Betrag der Heuer nicht durch ausdrücklicheErflärung buch an?ulcgen, in welcthcixelled i F'e'tfchiegéee'kxee; & Handgelder einzu-
Wcrtheftc wäre. Ich b?be Andeutungen gehört iiber Ende Januar ein vom Seemannsamt hierüber einzutragen er Vermerk im S“" ' id m wei ck die Mi e euer als vereinbart an- und Ab chlagSzahlungcn- 9 Anfang Februar; das wurde ]a auch den Konvenienzen der Regierung' fahrt§sb§cka orm und Preis des Seefahrisb chs' b - t gxßsennk Leia»? Isk Sleeuansfamt Yes gM"?!sierungshafens für die tragen n . n den) Abrechnungsbuche ist yon dem Schiffan§mn in chug auf die Zett der Verhandlung vollkommen entsprechen. rail) ' Die Jiußfertigung selbst erfolgt koftelti UUFÜÉYFÉÉZBUWW selbsiÖur cit der Anmusierung übliche erklZirt. [ d YÖr'ffFZ'anXm'ZFWes'FeerrlaJthl'chh z'e'ianÉiZ'KZYes Y!:Éerösr'ich'eva . - . u 'n n t - . Z' ' enn fich Jemand verheuert- o wol) er Yu“ e Schiffers zu' über eben und d'arin ebenfalls ]ede auf die Heuer des
Eine Schwierigkeit liegt in der Entfernung dieses Zeitpunktes von D “ “ 'tä tn rn . . . .. as wee a rtöbu mu uber di M' - rtr dem Anfangstermme ch1emgen Budgets, welches zunachst berathen Auskunft gebfen'? ck ß e "* rverhäl isse des Inhabers stube xschloffencn Heuervc ag elxlecYsYe-UWVWYLFYM sp ck “inhaber geleistete ahiung ein utra en. Er?" * » - der Reise
werden um . Können wir ' d ' *. ' . . ß )e ahm fomn en, da nur das Re 5. 10. Der Schiffer hat die Musterun (Anmufterung, Rach- auf nunÉLnur aus dem "M | nach Anfertigung der Mußer- Z. 41. Wenn die Zahl er iannscbclft |ck während
könnte. ck kann mir, wenn die Erleichterun cn eintreten, welcbe, gesehen
Regierungen. -- namentlich werde ich in dem Votum des Rei sta s - “ ein ftarkcs Argument Segen abweichende preußische Wünsche finéen, Z'- beizusquen.W 1 . ]
r nungsjahr auf den ersten Juli verlegen, so ist die cm Bedenken a - - 28 ' d ' S ' s ? musterung. Abmusierung) der Schiffsmann cbaft nach Ma abe der I' ' rr cm "" mami ' 3 . i d ' t wieder er ("tut wrrd so sind falls nicht ein ßg rosie gehmcrt, so geiten r Um 111 Ermangelung anderer Berira s verminder un mch g 3 tin Heuerßeträge unter die
geholfen. Bleibt das aber ein Ideal der nicht der Finanzverwaltung - - an ehöri en L ai cn u d m en i mi au re nc . folgenden Besitznmungen (ZZ. 11 bis 23) zu veraniaffen. * ' "b ' i s- Anderes bedun en i die dadurch crspar „ ift ges angel), dann 'triztt die FraFe herYn, Z) niic'ht deenßrMTUJZZ-Tl . Jeder Schiffsmann hüt sicb! WWU UM em unabwendbares YYYFMIMÜLMMY JQ? ?e'ixe't'kx YY'ZTFJFYUZZÜUYW; ?iésclbe vcrbleibcyden Sgchiffx'i'l'eute nach Verhältniß ihrer Heuer zu verthetleri. sammentriti für d en N ci chst a a wünschenswerther isi. 5 würde, wie Hmderniß cntgegenfieht, zur Musterung zu stellen. f der'ii welche nach der Musterrollc den übrigen Schiffsleutcn Ein Anspruch auf die Vertheilung findet edoch nicht statt, wenn die esagt, erfreulich für die “verbündeten Re icrungen sein, Wenn fie den .-11. Die Anmusierung besteht in der Verlautbarung des mit im? I;)r s! ebührt Verminderung der Mannschaft durch De ertion herbeigeführt" isi uyd nhaltspunkt irgend welchen mit UHU rheit formulirten Wun- dcr chiffsmanxischaft ?xschl-yssxncn Heuerverirages vor einem See- _ ene ZZUJcDi'e' Ver Üichtung des Schjffsmannes mit seinen Effekten die E eiten des desertirten Schiffsmanns nicht an Bord zuruckgeblie- sches des Reichstages und. der Bevöl cru n g hätte, und die maxmsamt. Sie muß ur die innerhalb“ des BundeSgebiets liegenden | Z' B' rd ein ufixden und SchiffSdienste zu leisten, beginnt, wenn ben md. . Regier u n g en würden g ern e bereit sein, 73 an ach fich regelmäßig Schiffe unter Boriegung der Seefahrtsbucbcr vor Antritt oder Fort- . Ftani 31717,er bedun en ist mit der Anmusterung. enn die Zahl der Mannschaft fich während ?“ RUse UM mehr u richten. Ick sage, in der Regel; d nin einen g an z festen Termin seßun Her Reise v„or dem1cmg.en„Seemannsamt, in dessen Bereiche 11 ck LYW der SchiffSu§ann Zen Dienstantritt länger als vierund- als ein Sechstel verringert, so muß der Schiffer dieselbe auf" Verlan- Zafür anzuseßcn- halte ich für schwierig. Es kann sein, daß die Vor- das chlff (legt, fur andere Schiffe, sobald ein Seemannsamt an- i Stunden ver 6 ert isl ier Schiffer zum Rücktritt von dem en der verbleibenden Schiffsleute ergänzen, sofern die Umstande eine lagen für den Reichstag aus irgend welchen Gründen nicht rechtzeitig gegangen werdxn kann, erfolgen. z"""1r'132rtra e ber t zHie Ölnsprüche wegen etwaiger Mehrausgaben Ergänzung estatten. * - fertig werden. Es kann sein, daß dadurch dic Nothwendigkeit ein- , 12. DreAnmusierungsver ndlung wird vom Seemannsamt Leue, m Eßsa ma'Zn'i und we m sonstiger aus der Verzögerung er- . 42. n allen Fällen, in welchen ein Schiff länger als„z_wet tritt, die Masse der parlamentarischen Arbeiten, die auf den ein einen als . ustxrrolle ausgxfcrtt t. Dre elbe muß enthalten: Namen und r e,!" Schäpden wcrden hier§urch nicht berührt ahre auswärts verweilt, tritt in Ermangelung einer anderweitrgen Herren lasten, noch dadurch zu vermehren, daß man eine zweite eichs- Nationalitat des Schiffs, amen uiid Wo nort des Schiffers, Namen, wach MTF Den S chiffSmann welcher nach der Anmuftcrung dcm brede für den seit der Ausreise in Dienst befindlichen Schiffsmann tagssesfion in demselben Jahre beruft, während man sonst vielleicht mit Wohnort und dienstliche Stellung uch „chiffSmannes, “und die Bc- A trßit o'der der For e ung 'des Dienstes fi entzieht, kann der eine Erhöhung der Heuer ein, wenn diese nach Zeit bcdunge!1 iß- einer aus ekommen wäre. Außerdem würde es, Wenn ein Geseß darüber Ymmungen dcs euervertrages, einschließlich etwaiger besonderer Sn i' Erfüllun einer Pflicht durch das eemannsamt zwangs- Diese Erhöhung wird wie folgt bestimmt: 3) der Schiffsxunge Yné'iack't t'Zeindsxllxxcc, eine weserÖtiliche Beschränkung einer derjenigen wfrrsalizreetxiuYZ'iffschr?esok't'rderdeenmÉ'eF MZSYHstPÖWerTWUek “LMM we sFJnJ'xktm lassen" ""t mit FWW? ?Fs'äzittm[YYreschFn'YZbeYades'i'chYä'esleirseu-Zexxr rroaivc : aiers ci . ' " - - - * ran e r ' ' ' ' crau e ena ur ' ' “ s s "' e Sr Ma esiat "“ck der deutschen m Uebrtgen wurd die Form der ufterrolie vom Bundesr'ath 'be- DYFUFY YWFYZWF JÜLI- biFiFtexr ZYXFLYU dsc? ZZZ??- JIY'WMmatrosen, und mit Beginn dcs vierten ahres in dre in der
Verfassung persönlich ußehen' aber jedem unsche der die Me r eit - . . Z) ' ' hh tmmt. dienZes den Anordnungen des Schr ers univeigerlich ehorsam zu Musterrolle bestimmte Heuer der Vollmatrosen ein, b) der Leicht-
des Reichstages für fi hat- mag es Winters-x maq es Herbstzeit sein, 5 - ' * * . 13. Der Hafen, in welchem dre Mufterrolle aus e erti t i “ - ' ' " "[t m't Be inn des dritten Jahres die m der g f g |“ leisten und zu ]eder Zeit alle für Schiff und Ladung ihm ubertragene matroesrewlkxha beüi r te 51 euer dcr Voli a! ose nd it Be-
deZine diixerktefFrÜxn'ZTttfei'e'ht, M); b'c'rx'cei'Fwi'il'id entßegeticixer'r'iYieFerunFisiecrlZ gilt als Musterungshafen "" Sinne dieses Geseßes. Arbeiten u verrichten st " würde mich freuen, wenn darüber eine 21) einung mit Mehrzahl feft- en 3. IZM Léfitrduä'dn Fchiffsnzxmrx crß Fach APuftklrung der übri. “' . Er hät diese Vexpélichtung zu erfüllen owohl an Bord des Schiffs gmx" sz ü'lzie'rtetÖTIer'irscsafii'iieiFtu'ich[indieor'erchÜstrmxäe cx?1 gcögxßteeäx ck 1chAuerttun erMuerr . - „ “ Lurie Us a ck . " . g Fk o e angemuftertx und "' dessen Booten, als auch in den eichterfahrzerxésenaWi urIt'e'x (: euer mit Beggmn des dritten Jahres um em Fünftel und mit Be-
esiellt würde; ich würde mir zur Regel machen, da danach gehan- ? Zelt würd d ' ü ' 0 hat das Seemannsamt eine ol e u ., ' " e un ich w rchbWetchungen nur dann be ürworten, wenn 1 ck achm sierung in der Muster dem LÜUdes sowohl MÜ“ gewöhnlichen Umstanden, Yun des vierten Jahres um ein ferneres Fünftel ihres urspriinglichen etrages.
besondere Gründe dafür vorliegen. rolle 3" vermerken. Havarie. i bi Ab 7, : © 8 ur - ffers darfsXcheaÉrlanÜiß Ms eilt, so „43, Die aus dem Heuerverirage herrürerenden Forderun en
musi§ru1115' Let: 'EFJMMLYYW ji;?sdB'xindesxbiets erfolgenden An' Ohne Erlaubniß des S ii . r - . .
g " om “mannsümt hierüber mußerung nicht verlassen I hm eme Zeit festgeseßt i „ noch eines Schiffsmannes- welcher auf eiiiem al? ve chollen “173" ckck en Schiffe sich befunden hat; werden fallig mit Ablauf der m en Ar- _
und über die eit des Dietzstantritts ein Vermerk in das See a rtZ- mu er ur ese ten eite wenn aber keine buch jedes SchFffsmannes ungetragen, welcher zugleich als AusxaLW- vor 8 UZr QlßßnaidsßzurüZzukebrm-
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