“- - .*e. „ -.-„* : tx x„ . ,- _ , _ ** “' , «wo . „4. -- "32' -„ ; „;,-;_- -,- ;.“- „i,*-“ ** KM kx =“ *. „; . ** -„ * „ :--:-„ “7-5“- '.* .'" -- - _ _ck ".“ ' * - XMBFÉMW“ *“ , “ „; ** , , * “- * “ «ck „ „
Verzeichnisse der auszutauschenden Zins-thejne und Zins-Coupons melden, auch diese &us-„Schotty uiid Coupons den gedachten Verzeichniffen betfügen.
“ "?:! 3. * * 'Die Verzeichnisse müskepßlgende Rubriken: 3) Das Verzeichniß über dte' Ztns-Scheine. 1) eine für die ununtxrbrochen fortlaufende Ord- nungs-Zahl der Scheme. . 2) eine für die Nummexn der st-Scheine, nach der natürlichen, „aufsteigenden Reihefolge, und _ 3) eine für den Zins - Betrag in Reichs ; Thalern und Silhergroxchen. b) Das Vekzeickmis über die_Zins-Coupons: 1) eine für die in natürlicher aufskeigen'der Reihe- folgc fortlaufende Ordnungs-Zal)l der Coupons, 2) eine für die Nummern der Obligationen, nach der Myatürlichen aufsteigenden Reihefolge , und “Z) eine für* den Zin-s-Betrag nach Reichs-Thalern und Silbergroschen ,
und nächsidem die schriftliche Erklärung des Ausstel- _
lers enthalten, ob dersejlbe die Staats-Schuld-Scheine hier in Berlin, oder m Königsberg iu Pr. zu er- halten wünschr,
4.
Die Staats-Schulden-Té[gungs-Kasse wird über den Empfczng der xhr solchergeskakt eingehändigcen Zins-Scheme und st-Coupons, dem Ueberbringer derselben sofort einen an yorWux lautenden Inte- rims-Schein ausstellen , und gegen Zurückgqbe „dessel- ben, ohne sich auf eine Prüfung über den Bestlz ein- zulassen, an dessen Inhaber die Staats - Schuld- Scheine in Berlin bei ihr selbst im April 1824 aus- reichen, und in Kötzigsberg durch die dortige Regie,- rungs-Haupt-Kasse tm Mai 1824 verabfolgen lassen.
5.
Wer [Ich zum Umtausche der Zins-Scheine und „Coupons bas. letzten März 1824 „nicht bei der Staats- SchuldenxTclgungs-Kasse meldet , von dem wird an- genommetz, dqß_ er dieser Art seiner Befriedigung mfsagt und dtejelbe der früheren allgemeinen Be- stimmung gemäß, an der Börse suchen will. Es ver- ßeht sul) aber voxt selbst„ daß dieser erst m-ix Ende des Jahres 1836 schxteßende Ankauf an der Börse, nur dann wiederjbegmnentkann, wenn die auf den Um- tausch der Zins - Scheme und Zins - Coupons gegen Htgzts-Schuly-Scheme verwendeten Summen, durch dxe chritch fällig werdenden Mittel gedeckt s eyn werden.
ndltcs) wird '
* 6.
noch bemerkt, daß fich weder die unterzei nete au t- Verwaltkng. der“ Staats-Sckwldm, nochchdie SHtaaks- SchuldeU-Ttlgungs-Kasse auf Briefwechsel über diesen Gegenßand mét. einzelnen Interessenten , noch weni- ger aber auf Uebersendung der Staats-Schuld-Scheine
. .- „,.-H;. -__„_' * MMM'WW“WW??KWÉMWMMM-UM «W- kMzMxM ?&?.W-«xng «37 -- _ , ,
„_ »“ ':
“ p
an dieselbét1,zeitxlaksett kann, alle der !eicfen etwa e"::xgehxendénGésuche “also unbeantwortet blgeibekx werden. Berltn, den 27. Dec. 1823, Haupt-Verwalxungx der. Skaacs-Schulden. “Rother. yon “Schütze. Beliß,“ . Djeelz. -. A. R. yon Rochow. ' .. ,
Durch ein Patent vom öfen vo. ' Kaskbrennxerei-Bqstßer Krause [)jeselbjLIk, J?" YYJY uyd für 19mmtlache Provinzen diesseits der Weser Pte ausschl1eßl1che Berechtigung verliehen, nach eineé thm e'tgenchuml'tchen TNethode die von den Kalköfen entwexchende Htlzs „zum Brennen des Gipses jn dreé vßxschtedenen, von thm (zugegebenen menen Akten von Etpsöfen nebsc deren Zügen, mic dérekter und t'ndi-
* rekker Einwirkung des Feuers zu benußen.
11. Zeitungs-Nachrichten.
AUSland.
. Par-xs, 25. Dec. Der'heutige Monjthur enthält dxe tmchYtge Verordnung (vom 24sten d. M.), wodurch der König des Deputirten-Kammer auflöst, um eine dyrcha_us neeue zusammenzustellen. Die Wahl-Kolle- gjen smd faz? ches ganze. „Königreich zusammenberufen, undesollen slch m den auf drei, der Verordnung ati- gehangten TgbleaUs aufgeführten Orten vereinigen, und zwar dze der Departements, welche nur ein Kolleggum btlden, so wie die, der Arrondissements, am 23ßet1 Februar,? und die anderen Départements- Kollegten am 6, Marz. Die Sißungen der Kammer ])1'0 1824 werden .am LZsten März eröffnet, und die Wahlltsten demnach am 16. Jan. publicirt und am 19. Februar geschlossen werden.
Durch eme zweite Verordnung von demselben Tage ernennt der „König die Präsidenren der ver- schiedenen Wahl-Kollegien. --
Haag, 22. Dex. In- der Sikzmrg der zweiten Kammer wurden die Ausgaben für 1824, als zweiter Thetl des „Budgets diskutjrt. _
Herr Staffarc sagte unter andern: Das Work: Spgrsamkext, übt eine Art von Magie. über die Re- präsentanten einex Nation aus, „welche unter der Lask vpn Abgabe:; erltegt; es gewährt Hoffnungen und stimmt zu Gunsten des Budgets. Aber nach reifer Untersuchung aller einzelnen Stücke, „findet sich, das quvernemenc fordere in diesem Jahre eine eben so starke Sxxmme, wie im vergangenen. Zwar; smd darxn große Summen für Kanal; und Straßenbau bxfttmmt,.Gegenj?ände von “hoher Wichtigkeit, nur isl mcht erwaesen, daß fie unabwendléch dringsnd find.
Hr. von Hogendorp machte mehrere Bemerkun-
KWYRQWM ?,„1'
"gen über Mängel der Finanz-Geseßgeßung und sprach den Wunsch aus, daß eine gleichmäßigere Verchetlung der Grund-Steuer“ so wie auch de'r Personen-Seteuer eintrete, welchs, nach seiner Metnung, zu druckend auf den mittleren Klassen laske. „ « Hr. Vileinxdagegen machte M1? höchsk östlkübke Schilderung der Lage des Ackerbaues, und drang auf die Hexabselzung der Grundsteuer. . . Nachdem noch mehrere Hexrén gegen dze Ftnatxz- Gesetzgebung gesprochen, verchetdxgtx der Ftt1axxz-O):t- nister zu'lelzc den GeseH-Énkwurß w1derlegte Yte vox,- qebrachren Gründe gegen das BWIA, U_nd skukzte stch HauprsäckUich auf OM Umstand, daß dieses Budget nur für das Jahr' 1324 IZM, daß dessen Aufnahme (' hr gewunschc werde und fur das
nur är die es- „;a , . . . . Jahrf1325svolle Freiheit zu anderweitigen Ernrtch-
a ?. tunngxktZßrd sodann abgestimmt, und fürjdie An- Naht"? der Entwürfe fand slch eme Majortcäc von 80 Stémmen gegen 22. .
Frankfurt, 12. Dec. In der 24|en Stix.- zung der Bundes-Versamnxlgng am 1_1.Dec. gab zuvördersr der K. K. präsxdrrende Gesandte Herr Freiherr von O)?ünch-Bellmghau_sen nach Un- terzeichnung des Protokolls der 23sken Stlzung folgende Aeußerung ab: '
Die Schluß-Bemerkungen der zu das eben abge- lesene Protokoll niedergxlegten Kairerl. Köpigl. öster- reichschen Präsidial-Absrtmmung werden Exner hohen Bundes-Versammlung von Neuem di? Ueberzeugung bestätigt haben, daß Se. Maj.“ der Katser, durchdxun- gen von ächk föderativen Gesinnungen, das Gedeihen dieses großen und mächrigen Bundes nur dann zur vollesten Beruhigung gesichert finden köntxe, wenn bei den Verhandlungen dieser hohen Verxammlung von solchen Grundsätzen ausgegangen wird, „welche mir dem eigentlichen Bundes - Zwecke und mxc dxm zum allgemeinen Wohle so glücklich bestehenden Cr- halkungs-Systetne i'm Einklange stehen. .
Diese Grundsätze haben dem Kaiser und semen erhabenen Bundes-Genossen bei allerxVerhandlun- ZM über die großen Fragen unserer Zeit zur unver- rückten Richtschnur gedient, und die Aufrecßthalcung und Befolgung derselben ist von den aufgeklärten Regierungen der deutschen ..Bundes-Staatetz längst als das einzige P?ittel anerkannt, dem gemetnschafc-
lichen Vaterlande die höchsten Zwecke und die wesent- „
lichsten Güter zu sichern.
Wir aber, denen die große und wichtige Aufgabe geworden ist, diese Zwecke zu fördern und das, was die Bundes- und die Schluß-Akte als den gemein- samen Willen aller Bundes-Regierungen aUSgespro- chen hat, auf die eiwÉelneu, unsern Wirkungskreis betreffenden Fälle im inne dieser Akte anzuwenden, wir können und dürfen uns nicht verbergen, daß bei einem Vereine, so vielumfassend , so mannichfack) bez rührend, und so neu, wie der deutsche Bund, wir
unvermeidlich auf Schivierigkeiten, Wohl auch auf Lücken in der Bundes-Geseßgebung geräthen müssen. Jene zu heben, und diese'zu ergänzen, beides aber im Sinne des abgeschlossenen Vereines, ist unläng- bar der schwer|e Theil unserer Aufgabe. Es konnte aber auch nicht fehlen, war bei dem, vorzugsweise den Deutschen eigenen, lobenswürdigen Strebennack) gründlicher Darstellung und wissensehaftlichen For- schen zu erwarten, und verdienr wohl auch im All- gemeinen nurkunsern Beifall, daß sch Schrift|eller und Gelehrte mtc Studien des Bundes-Rechtes, wie solches aus der neuern Bundes-Gesekzgebung hervor- geht, befaßt/haben; es kann gleichfalls nicht befrem- den, daß nebst viel Gediegenem auch mancher erthum und manche falsche Theorien zu Tage gefördert wurden.
Aber eben darum, und weil die Anwendun der bestehenden Geseßgebung und die fernere Ausbiédung des deutschen Bundes nur allein durch uns und durch die Instruktionen unserer hohen Kommit- renten bewirkt werden kann, wäre es bedenklich und verantwortlich, solchen Lehren in unserer Mitte ir- gend eine auf die Bundes-Beschlüsse einwirkende Au- toritäc zuzugestehen, und dadurch in den Augen des Publikums das System jener Lehrbücher zu sanktio- ntren.
Diese Anficht isk es, welche mehrere hohe Höfe in der leszten Sißung zu allgemeinen Bemerkungen hierüber veranlaßt hat. ,. Das Präsdium bezweifelt: nécht, daß die „Bundes - Versammlung hierdurch sich zu einer solchen Erklärung aufgeforxxerc finden werde, welche jenen Grundsätzen und diejen Ansichten ent- spricht. * DiehoheBundes-Versammlung erklärte hierauf einstimmig: daß selbe in den hier ent:- wickelten Grundsätzen nur ihre eigenen wieder ge- funden habe, und daß sie„ mit diesen im vollest'ett Einklange, von der festen Ueberzeugung durchdrungen sey , daß nur auf diesem Wege die Anwendung der beßelwnden Bundes-Geseße gesichert, die fernere Aus- bildung der- gemeinsamen Geseßgebung im reinsten Sinne des Föderaciysyßems bewirkt, und den hohen Zwecken des Bundesgeuügt werden könne.
Die Bundes-Versammlung wird daher in ihrer O)?itte„jenen neuen Bundeslehren und Theorien keine auf die Bundes-Bescs)lüsse einwirkende Autorität .ge- karten,„und keiner Berufung auf „selbe bei ihren
erhandlungen Raum geben; übrigens aber glaube dieselbe, der hohen Weisheik sämmtlicher Bundes- Regierungen mit vollem Vertrauen die Fürsorge an- heimstellen zu können, daß nicht auf ihren Sch'ulen und Universitäten jene Lehren Eingang finden, und dadurch von dem eigentlichen Verhältnisse des BLU“ des falsche und unrichtige Ansicht aufgefaßt und ver-
breitet werde. (F sß f l c) orte ung og. _ * ;“
' “Venedi , 12. “Dec. Man meldelaus Lavornp:
Der Befehlleaber der Britcischen Seemacht cm Mit-