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des Orts, wohin es gehöre, einer für diesen Ort laufenden Nummer , und der Lastenzahl, welche es_tragen kgnn, auswärts deutlich versehen seyn. 6) Die “ordentlichen Schiffszüge auf der Weser sollen auch kützfctg qus 111chc mehr als drei Fahrzeugen bestehen mxd diese die bisher üblichen Ladungsfähigkeiten nichr Über1chrexten. 7) (Han- delt vom Transport des Schießp'ulvers.) 8) Die anchr- preise 26. sind Sache der dabei miereisirren JUÖWLÖUCU und sollen von Zeit zu Zeit durch den Druck bekamm gemacht werden 26. 13) Aike durch gegenwärtige Akte verordneken Zahlungen sind in Konventionsmünze maxi) dem Zwanzig-Guldenfuße zu berechnen. -- Der zweite Abschnitt handelt von den Abgaben und gehc nach §. 14 -- 25. Es heißt unter anderen darin: 14) Sämmrlicbe bisher auf der Weser bestandenen Zoll ,- Abgaben hören hiermit auf und werden in eine allgemeine Schiffahrts- Libgabs unter dem Namen Weserzoll verwandelc und nach dem Bruttogewichr erhoben. 15) Für 06:12an ber Weser, von ihrem Ursprungs bis Bremen einichlteßltch und umgekehrt, werden Überhaupc nicht: mehx gls 315 Pfennige Kanventionsmi'inze von jedem Schixxpmnd zu 300 Pfund bremiscb an Weserzoll erhoben, und zwar 99:1 Preußen 59 Pf., Hannover 126 Pf., Kurhessen 41 Ps., Braunschweig 16 Pf., Lippe 13 und Bremen 60, zuiam- man also 315 Pf. Von Bremen bis in's offene 9326er und umgekehrt finder weder Zoll noch sonstige Abgaben- Erhebimg skatk. 16) Die Erhebung geschieht dUrci) Bre- men, Dreyo, Stolzenau, “Minden, Erdei', Rinteln, Ha- meln, Holzminden, Beverungen, Laaenförde MW Gie- ßelwerder. 17) Um jedoch die innere Jndnsirie und die Ausfuhr der Landes-ProdUkce zu befördern und ngleick) den Verkehr der ersten Lebensbediirfniffe zu bsgiinscigen und mehrere Gegenüände von großem Gewicht und ge- ringem Werthe zu erleichtern, soll rücksichclici) dieser ein): verhältnißmäßige'Harabsekzung siatc finden. 19) Leer pai- sirende Schiffe, auch die neuen Und zam Verkaiif bestirxxm- ten, sind gänzlich frei. 22) Sonst werbetx Leim: Gefälle erhoben und die fe|gesek§tenAbgaben künftig nur in ge- meinschaftlicher Uebereinknmst erhöht :e. -- Der dritte Ab- schnict handelt vom §. 25 bis 41 von der Kontrolle der Zollbehörden und der richtigen Angabe der Ladungen. §. 28 dieses Abschnitkes enthält Folgendes: Für jede, den Weser-Zoil nach vollem Normai-Saße entrichtende, von einem Orte zum anderen auf der Weser lediglich tanfitirende Schiffsladung ist zur Abfertigung an jeder dazwischen liegenden Erhebungs-Stätw erforderlich: 1) Beibringung des Ladungs-WTanifeskes von Seiten des SchiLers, und Prüfung von Seiten der „Behörde, ob jene orm Überall beobachtet worden; 2) generell, d. h. ohne Oeffnung und, so viel als möglich ohne Verrückung des Colli, vorzunehmende Revision der Ladung durch den Erheber; 3) Zahlung des carifmäßigen Weser-Zolies nach dem Normal-Salze pr. Schiffpfund des im Manifeste angegebenen und als richtig anerkannten Ladungs-Ge- wichtes; 4) Bemerkung der anerkannten Richtigkeic und geleisteten Zahlung, so wie des Tages und der Skunde der Ankunft und Abfertigung, auf dem Manifeske von Seiten der betreffenden Behörde; 5) Ausstellung einer besonderen, beständig in den Händen des Schiffers blei- benden und zu seiner Legitimation dienenden Quittung.
§. 29. Die im vorstehenden ()'. beschriebenen Abs: gungen soil jede Empfangs-Bel)örde so schnell als 6 Uchx und spätestens binnen 3 Stunden für jeden SM ZUI/ bei 5 Mchlr. Ordnungs-Strafe für jeden „Komi ventions-Fall, zu bewirken berpfiicht-sr seyn, jedoch 1» zwischen SonnemAuf- und Untergang. ' das Tibiff rein transicirx, ohne Ab- und Zuladungz soli eine materielle Verifikakion wegsn der zum gérjnq ren Tarif-Salz angemeldeten Waaren jedenfalls imrez, - mal in jedem Territorium vorgenommen werden, „„ das aiif dem WLanifeste verzeichnete Resultat derselb, bei allen Übrigen Empfangs-Scäccen desselben Gebiere für richkig gelsen. -- Der vierte Abschnitt entbälrdx' §§. 42 und 43 und besagt unter anderen Folgendes: 211 Staaten, welche eine Hoheit Über das Strombettedx Weser ausüben, verpffichten sich, jeder in den Grim: 5 seines Gebietes, alle im Fahrwasser der Weser sichß denden Schiffahrcs-Hindernisse ohm' alien Verznq», _ ihre Kosten wegräumen zu lassen und keine die Sick)» heir der Schiffahrt gefährdenden Strom; oder Ui,»; Bauten zu gestaccen. Sollte ein SWandrecht irgendi, an der Weser ausgeübt werden, so wird solches hiedur' für immer aufgehoben. - Der fünfte Abschnift, 16 " Leinpfabe, umfaßt die §§. 44 bis 48, wovon der Li'ii bescimmt, das; sich alle Staaten, welche eine: Hoheitibs. ? das Skrombe-rre der Weser ausiiben, anheischig machen, auf ihren Gebieten den Leinpfad in gutem Standzii : sekzen, und darin erhalten zu lassen. Endlich handelcder Ü siebente und lelzte Abscbnicc, welche? vom §. 50 biI')“ reicbk, von Ausführung der Weser-Schiffabrts-Akte un künftiger Revision derselben. Der 54ske Paragraphi sagt schließlich Folgendes: Nachdem gegenwärtige K:."- venkion in Wirksamkeit getreten seyn wird, soll sichvi . Zeit zn Zeic eine Revisions-Kommission in irgend eine _ der an der Weser belegenen Städte vereinigen, ZUM- ch-zr von jedem der kontrahirenden Staaten ein 2511111- “ Mächtigkeit delegirc Mid deren Vorsitz durcb StinW-„ii- ; “Mehrheit besximmr wird. Der Zweck UND die Wiriiaw- ? keit diescr “Revisions-Kommission sind, sich von dervoii- „ ständigen Beobachtung der gegenwärtigen Konvenriowzi “ Überzx'ugsn und einen bleibet1den Vereinigungswwkczwi- _' schen den kontrahirenden Staaken zu bilden, um Awiei; : lung von Beschwerden zu veranlassen, auch Beranxial: . tungen und “Maßregeln, welche, nach neuerer Erfahruu-i- Handel und Schiffahrc ferner erleichtern können, zii is- rachen. Die erste dieser Revisions;Kommissionen Wii „ unmittelbar nach Ablauf des ersten „Jahres der Wirk: samkeit dieser Akte zu Bremen sich versammeln; Zei und Ort aber der nächstfolgenden jedesmal durci) dl? nächscvorhergehends bestimmc werden 26.
Oppeln, 4. Febr. Arif die von mehreren Seiten *
eingetroff ne und durch ein 10 eben eingegangenes SW-
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_ daß sie entweder über die Haupt-Zoll-Aemter Be- run-Zabrzeg und Neustadt, oder Über das Neben,- Zoll-Atnk erster Klasse zu Klingebeutel, welche Acm- cer in der Sache mit näherer Instruktion versehen worden sind, eingehen, und
§- 33- Wei; ], daß bei den gedachten Acmterni durch Vorzeigung
der öüerreichischen Kontumaz- Atroske und Pässe der Beweis qeführr wird, daß die' den Einlaß nachsu- (MUSU! Personen und die betreffenden Waaren Und __Gegenscände aus der Türkei, O)?oldau oder Walia- (hei Über ein K*. K. Oesterreichisches Kontumaz-Amc eingegangßn, und bis zum Eintritt in die diesseitige PrOViUz m den K, K, Oesterreichischen Staaten verblieben sind.
Potsdam. Bei Ablassung eines, in den Aeckern ehemaligen Amts-Vorwerkes zu Dabergokx», Ruppin-
schcn,Kreixes, belegenen Pfuhis hat man in einer Tiefe vor] 4 -- 5 Fuß unter torfartigem Moor und Mergel, aux bew Sandgrunde einen eichenen Haken gefunden, womrt tn der älteren Zeit die Felder bestellt wordenfind. Er bestehec aus einem Zacken, der aus einem stärkerer: Stamm, gebogen hervorgewachsen, und man sehr, daß er_häu_fig JebrauM worden ist. Nirgends findet fich das mmdxne Keynzetchep, daß Eisen dara'n befestigt gewesen sey, 10006, “sind zwei Löcher mit einem scharfen Instru- ment zteznlici) ch burchgeschlagen,„und eins isi durchge; bohrt. «;_n der the diejes Hakens hat man zugleich eine aus harrem Eichenholze geschnittsne s isse Schaufel gefuxiden, welch? |atc des mangelnden Eisens benußc worden zu seyn icheinr. ; Zu dem nämlichen Pfahl hatte man auch kurz vor-
her 3 Skreitäxte von Stein gefunden.
LZ Skt? e r c: l - Tl 2 13 e t: s i ch t der „Bevölkerung des Regierungs-Bezirks Arnsberg ])10 1822.
Zahl der Bewohner.
„Kreise.-
"Männliche
Verhältniß der Konfessionen.
M
P
Katholische Evangelisch Menoniten Sektirer
Summa Juden
10: 11. 12.
13.
Arnsberg Brilon . Lippstadt . Soesr . Hamm . Dorcmund Bochum . Hagen . Jssrlohn . Altena Olpe . Siegen
17,661 10,411 15,932 15,255 23,493 13,376 13,861 12,004
, 17,201
8,519
10,369 15,194 13,077 17,219 16,582 16,610 14,946 22,089 13,169
3,889 12,113 17,665
8,777
20,694 _
30,257 25,856 34,880 32,993 32,542 30,201
45,582 « 26,545 . , 27,750
24,117 34,866
20,096 29,327 23,826 20,229 9,299 7,248 8,952 4,023 11,167 486 21,576 5,869 623
459 291 1,511 14,296 23,505 24,865 21,012 41,434 15,024 27,132 2,507 28,959 16,263
139 639 519 355 189 429 237 125 354 132
xxKXxKKxxxxxxx-„xx
2,4 14
34'
kx
x*§
53
20,694 30,257 25,856 34,880 32,993 32,542 30,201 45,582 26,545 27,750 24,117 34,866 17,296
Wittézenstedin “
14. Eslo S' 11,358
11,590
17,296 22,948]
55 302 K 208 -
22,600 140 22,948
W Summa [203,470]203,057]406,527|185,321 217,398 79|3676 53 406,527
Der Flächen-Znhalt kann zu 1364- Quadratmeilen
?Lommen: werden. Darauf befand fich“ zu Anfang «WHICH 1823 eine-Volközahl- von 400,527 Seelen“. Die Bevölkerung beträgt demnach im Durchschnitte
ben des K*. K. Oeskerreichischen Guberniums zu Lember 9'MMI'MU auf 9ie-Quaermeils.
vom 17, 6. M. vöilig bestätigte Nachricht, daß in 'der * Moldau Spuren der Pest wahrgenommen worden, ha die hiesige Regierung sch veranlaßt gefunden, zu verfiissn: daß Personen, Waaren und Gedenstände ohne.).iusF nahme, welche aus der Moldau, der Waliachei und aus
der Türkei überhaupt kommen, in das hiescge DEW b
x *
cement nur unter den Bedingungen eingelassen werdet!-
Resuitar'aus“ der“" Bevölkerung [)1'0 1822.
eZahl der im Jahre 1622 Gebornen beträgt“ 15,295.
* Gsscorbenen ,- 9,841,
GEZ smd gi'so- mehr geboren als gescorben 5,454. «M den einzelnen K sen verhäic fick) die Zahl der vknen gegen die de; Gestorbencn in folgenden Ab-
ungen:
. Kreis Arnsberg wie 7 zu 4. ““" Brilon“ - 10 - 7. Lippstadt 8 Soest 13 Lamm 11 ortmund 12 13
„(Hagen 19 „xserlohn 10 Altena 11 Olpe 8 Siegen 11
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