1824 / 84 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Wed, 07 Apr 1824 18:00:01 GMT) scan diff

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oewohnen gegenwärtig Ihre Loge im großen Park von F

* ind or. . . W TZTittwoch den 7ten L. M. werdep Se. Ma).“ Lever; in Carltonhouse halten; den 29sken findet zur Feier dev Geburts- und Namens-Tages Sr. Königl. Ma]. Cercle im Palaske von St. James starr. ' Weti der Namens,- Tag, der 23ste April, „dieses_„Ja[)r m die O|er-Woche fällt, so ist die Ceremome ans vorgenannten Tag verlegt 1.

WW.dZZie Wuth, auf fremde Anieihen zu _spskultretx, läßt noch nicht nach. Eine von SettdnoBrastltdns, die bw- jetzt nichr einmal am Markt erichienen, ist schon Mit 3 pCt. Prämie bezahlk wordetei. Auch spricht man von einer 6procentigen Anleihe fur Byends-Ayxes zu 80, dessen frühere Obligationen zu demiejlbigen Ztnsfuße im eigenen Lande zu 42 pCr. zu haben smd.

Die Stempel-Eitmahme von Teßamenten :c. betrug im vorigen Jahre 1,801,841 Pf. 1 Sh. 8 P.

In London sind jetzt 22 Feuer; und Lebens-Verfiche- rungs-Gesellschaften. 393,050 Aktien btldeir den Sramm von 20 derselben , worunter 150,000 Aeren zu 20 Ps. 'St. find. Von zwei Verßckzerungs-Geseilichafretx, deren Aktien-Anzahl nicht öffentlich bekatitit iß, betragc das Kapital 1,745,“100 Pf. Sr. --7 _Es ist im Vorjchlde, noch 2 eiserne Brüdken unterhalb der_Lotzdon-Bxücke Uher die Themse zu schlagen. Die Unterichmfceri hierzu smd schon vollzählig. -- Unter de." mannichfalttgen Prddiik- ten der neuesten englischen Litteratur, welche der hiesige Hof- Buchändlcr, .Bohte, „zur nächsken Oster ; Messe nach Deutschland bringen wird, befindet stch_auch dds berühmte Prachcwerk über die Krdnung Sr. ]eßc regie- renden Maj. Der Text ist, gleich der YUJM Charta, mit goldenen Buchstaben gedruckc.

“Aus Bombay, wird untexm 20.„November gemeldet: „Als die englischen Schiffe im voxtgen .Augusc hier an- kamen, erneuerte der chinesische Vicekdntg chu alten be- kannten Streit, wegen Ermordung zweier Cymesen, durch das Schiffsvolk der Fregatte Topas. Da die Rxgterung zu Canton die Sache ernst nehnwn zu wollewsctzter), cka- cen wir unsererseits dasselbe, ließen die eSch1ffe nicht in den Fluß einlaufen, sondern in der Nahe der Jnsein Linkin und Lintao in einer bequxwen Bucht cmlegen, die “dem Chef der brittischen Faktoret in China, Hrn. James B. Urmßon, zu Ehren, den Namen Urmskon-Bay er,- [)ielt, mic welchem ste auch in Zukunft auf den Karten be- zeichner werden wird. . . „_ Wochen“ gedauert harte, gaben die chtxiesgchen Behörden nach,; und «wir kamen mit unseren Schiffet1 von Macao herauf. Gegenwärtig *gehc Alles setn_en gewöhnliclxdn Gang,“,Wd wir danken diesen neuen Sieg, der Festigkeit und Entschlossenheit des Répräseucanten der oscmdischen Kompagnie.“

. Durlach, 26.“ “März. Diesen Moirgen starb„ nach kurzer Krankheit, der Kreisdirektor Freiherrv; Lieben- “ftein, Mirglied der badenschen Landstände, in' der vollxn und frischen Kraft des männlichen Alters. Mit weit- ausgebreiceten Kenntnissen, einem hellen. fxeten Blick ins Leben, ungemeinerThätigkeic undkbeichetdener An- “spmc'hlosgkeiczverband der Vere'wigte emen offnen, gera- dené'Karakcer “und die rechtlichste Gesinnung. Wer auch

Nachdem der Srreic ungefähr 4“

nicht immer seine Ansichten theilen konnte, der mußte

rechtigkeit widerfahren lassen.

dieser reine 'Wille verdient erkannß zu werden. Frankfurt, 2. April. In ihrer

Sikzung (Staats-Zeicung Nr. 40 und 77), vorgekomme-

Bundesleißungeti, Der K. Sächsische Gesandte v. Carlovikx», hielt im

Namen der in der MM Sikzung gewählcen Kommission, *

einen ausführlichen Volkrag über diesen Gegenstand. Zn demselben wurde der eigentliche Differenzpunkc

zwischen den gddachten Fürstl. Häusern dahin angegeben: Das Haus Schleiz wolle dsn auf der Volkszabl

eines jeden Bundesstaates beruhender; -?aßscab dir

mir der Reichs- und Kreis-Verfassung auch der M&ßsrab

[ich s ey.

einzelnen Häuser, unter sich durch

Reichs, noch auch nachher erloschen.

In dem KommkisiMs-Gutachten wird ausgeführt, daß die hier zu entichexdenden Fragen, zum Theildii ; 5) daß den

Verfaffung des Bundes, zum Theil aber die Rechtswi- hälniffe obiger drei Häuser untsr sich*beträfen.

Usber erstere habe nach den Bestimmungen der Wie- ner Schluß-Akte (Urt. 4. 7. 17. 31.) die Bundes-Vir- sammlung zu Futscheiden, und dahin geHöre wesentliüi

die Frage:

eine E esam mch e it konstituire?

Dies sey nur der Fall in Absichxider Stimmfüekx rung; außerdem aber hätten sämmtltche souveraine Fur- '

sten als Individuen, (nicht aber Fürstl. Korporacionen) den „Deutschen Bund geschlossen; so würden sie in dex

, Bundes-Akre bezeichnet, und so hätten dia Fürsten Reni;

in einer gemeinsam ausgestellten Urkunde, die Bundes- Akte racisicirc, ohne inBezug auf eine Scheidung beider Linien, irgend einen Vorbehalt hinzuzufügen.

Wenn also_;d_ie Fürftl. Reußischen Häuser jüngerer Linie, mir in Hinsicht der Stimmführung als Gesamtur-

heit imBunde erschienen, ,so könnten sie auch nur die

Die Häuser Lobenstein und Ebersdorf aberbe- hauptecen die Fortdauer des HauSgeseßlféhen Maß; srabes, wonach vorhin die Reichs,- und Kreislasren vei: thsilt worden seyen, weil die jüngere Linie im Bunde eine 7 Gesammcheic konskicuire, mithin die Bundesmati'iéei nur den Maßstab für die Leistungen dieser G esammrdeitge: gen den Bund abgebe, während das Beitragsverhältniß de Hausvercräge normir sey; der darin festgeselzte “Maßstab zur Subreparkition, gründe sich auf ein (Geme-it1schaftsverl)ältniß der gesamm- :! ten jiingeren Linie, habe sick) nicht: bloß auf Reichs- und Kreislasken, sondern auch auf andere gemeinsamers Lasch j erstr.echc, und sey daher weder ditrch die Auflösung des

in wie fernedis aus drei souverainen Fürscl. Häusern _. bestehende jungere Reußische Linie im Deutschen Bunde, **

"j und ; leichternde“ Bestimmungen gemaeht-

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), den Stimmen vertieilten Beikräge zur Kan leikasse ent anden; -- nun aber doch seinem“ Sébarfsinn und seinem Wohlmeinen GLP; nach ) z 7 | Er wollte das Gute, und ] hingegen jedesFÜrstliche „Fans für sich, nach dem . ;),. Maßstabe der Bundesmatrike ,

10ten dtteährj- gen Sißumg beschäftigte sich die Bund'es-Versamm- ' lung ausschließlich mit der, schon in der 1|en und Neu ?

insgesammt entrichten, alle Übrigen Leistungen müsse

gewähren. Dieser Mgß- stab dürfe auch durch keine Uebereinkunfc der Fürstlich- Reußischen Häuser Unter sich, ohne ausdrückliche Zustim- mung des Bundes, abgeändert werden, und um jeder

. - , , ) kün ci en Jrrung vorzubeugen scheine es angemessen, nsn thsdrenz, zwi1chcZn den Fürßlrch-Reußischen 1 f g , . HäUiLW züngerer Llnle/ über die VMHSUUUI der '. eines jeden der Fürstl. Reußischen Häuser jüngerer Linie,

, besonders einzutragen.

in die definitive Bundesmatvik'el den Matrikularanschlag

Zn Absicht: aller sonstigen streitigen Punkte hixisichxs der fortdauernden Gültigkeit der Hausvertrage, ist die

"_“ Kommission devMeinung, daß ihre Entscheidung in dem- I jenigen Wege erfolgen müsse, welcher itz_der Erd;- und Gesckylechts-Vereinigung des Fürstl. Reußtichen Geiammt- hauses, vom 10. Nov. 1668 für alls; innerhalb desselben , . ]- entstehenden Srreitigkeicen vorgeschrieben sey. „Bundesmacrtkel, die Verkheiiung der Bundesleiscun; -4; gon zum Griinde gelegt wissen, hauptsächlich darnm, weil :“ der Kommission, faßte die Bundes-Versammlung hier- , . 5 nächsk folgenden Beschluß:

zur Vercheilung der Reichs,- Und Kreislasren erloscden, und die Bundesmatrikel für alle Bundesleieder veröind-

Im Einverständniß mit: den Ansichren und Anträgen

1) daß der fiir alle Buride6glieder verbindliche Maß- srab der Bundeömatrikel, auch der Maßstab der Bundesleistungen eines jeden .der Fürftl. Reußischen HäUser jüngerer Linie sey;

2) daß mithin jsdes dieser Färstl. Häuser sein Bundes- .

Kontingent nach dem obigenMaßstabe zu stellen habe; 3) daß die Bundes-Versammlung -- nach der in der Wiener Schluß-Akce urk. 31 ihr auferlegren Verpflich- tung, für die Vollziehung der Bundes-Geseße .und „Beschlüsse zu sorgen -- von den FÜrskl.Häussrn „Reuß- Lobensteitz und Reuß-Ebersdorf, binnen „sechs Mona- ten eine Anzeige von der erfolgten Herstellung .und Ausrüstung ii)res Bundes-Kontingents erwarte; 4).daß die Bundes-Versammlung, auf den Grund der Bundes-Akce, Anstcznd nehmen müsse, der Proteftation der gedachten Häuier, wider die individuelle Ein- txag-ung dsr Fürskl. Reußischen Häuser jiiiigerer Li- me, in die, unter der Arbeic begriffene definitive Bun- desmacrtkel, die gewünschte Folge zu geben; und . FÜrskl. Häusern jüngerer Linie Reuß an- heim gestellt sey, die Übrigen, in der vorliegen- den Differenz zur Sprache gekommenen, streifigen Punkte, welche nicht, wie die oberwähnten, die Bun- d.e§-Yerfaffung, sondern die Rechtsverhältniffe dieser Hamer unter sich betreffen, auf den durch die Erb- und Geschlechcs-Vereinigung aller FÜrscl. Reußischen Häu- sxr, vom 10ten Nov. 1668 vorgezeichneten hausgeselzli- chen Wege, gütlich oder rechtlich zu beseitigen. Leipzig, 30. März. Das 2te Stück der Gesetz- Sammlung für das Königreich Sachsen enthält eine ekanntmachung, die Leipziger Handels-Abgaben-betref-

fend. Der im März 1820 festgesefzce Tarif wird dadurch vereinfacht, mehrere Abgabensäkze werden vermindert,

ftir den Durchgang der Güter mehrere denselben er-

Mainz, 1. April. Vor einigen Tagen wurden be-

; kanntlich verschiedene Schiffe auf dem Rhein, in Bingen

und Caub angehalten , wodurch bei dem Handelsstande Besorgniffe über den ungehinderten WaarenxTranporci

sind bereits diese Maßregeln wieder zurückgenommen, und zwar so, daß dergleichen

Ayfenchalt auch für die Zukunft nicht wieder vorfallen

wxrd.

Wien, 30. März. Se. K. „K. Maj. haben den Feldmarschall-Lieucexiant und Stellvertreter des komman- direnden Gejnerals tm Venetianischen, Maximilian Frei- herxn v. Wimpffen, zum Chef des General -O„uartier- meister ; Stabes, und an dessen Stelle, als Stellvertre- ter des kommandirenden Generals im Venetianischen, det) F9ldmarschall- Lieutenant und Divisionair, Johann Friedrich Freiherrn v. Mohr; ferner den “beim Hofkriegs- raths-Präsidtum kommandirten Oberst - Lieutenant von Wacquant Infanterie Nr. 62, Heinrich Freiherrn von Kavatzagh, einscweilen zum Militair- Referenten beim Hofkriegsrathe gnädigsk zu ernennen geruhet.

. Livorno, 22. März. Heute kam eine englische Kriegsbrigg in acht? Tagen von Algier hier an. Die A(- gieorerwollen von keinem Vergleich hören und die Feind- seligkeiten dauern fort. Seic dem letzten Bombardement haben die Algierer ihre Festungswerke sehr vermehrt. Fütif englische Fregatten oder Kutter blokireti Algier, zwet andere Bona. Sonst warenkeine Kriegsschiffe dort. - Die Familie des Exkaisers Zturbide ist vor- gestern von hier nach England gereist.

Neapel, 13. März. Die schon vor 15 Jahren angefangene Straße von Postlipo nach Pozzuolo wird jekzt nach langer Unterbrechung vollendet werden. Die

“Regierung verwendet darauf 26,000 Ducati. -- Jm

näch|en April werden die Dampfböte zwischen Neapel, Palermo und (Marseille in Thätigkeit gesetzt werden. “Das Dampfboot nach Marseillelegr die Fahrt in 5 Ta- gen, jenes nach Palermo in 24 Stunden _ztirück.

- 16. März. An den Küsten von ()äläbkjä-UÜS- rjdrd verursachten heftige Südwinde mehrere Schiff- :brüche. Am Zcen d. M. gingen ein, und am 5ten zwei Fahrzeuge zu Grunde; die O)?annschafc rerteke stch bis auf einen an's Land, wo sie von den Küsken-Bewohnern gütig aufgenommen und unterstützt wurden. Seither har man zu diesem _Zwecke längs den Küsten hölzerne „Baracken erbaut.

Stockholm , 22. März. Um etwanigen Mißbräu-

chen mit der schwedischen Flagge und schwedischen Do- kumenten so visl als möglich zuvorzukommen, haben Se. Königl. Maj. verordnet, daß jährliche Verzeichniffe der schwedischen und norwegischen Schiffer, denen See-Do- kamente aUSgefertigc worden smd , vom Kommerz-Kolle- gium durch den Druck herausgegeben und den schwedisch- norwegischen Konsuln im Auslande mitgetheilt werden ollen. s Ueber die Fragen von der Gewerbe-Freiheix und der freien Ausfuhr ausländischer Fabrikate hgc dte Regie- rung bis jekzt noch nicht entschieden. Fnfichtlick) der letzteren sollen aber schon vorbereitende t)]kalcen und diplomatische Kommunikationen mit ausländijchenMäch- ten stattgefunden haben.

St. Petersburg,- 19. März. Vorgestern haben fich Se. Maj. der Kaiser auf einige Tage nach Zarsko- jeselo begeben.

Die im Jahre 1821 zur Errichtung eines Denkmals