2) alle lachen, die nicbt die ganze Feldmark umfaffeu und nicht 50 b“. im Zu ammenhange enthalten;
3) diejen gen Flachen, deren Kartirung in einem größeren, als dem 20er Maßstabe erfolgt;
4) dte Flußo und Stromvermeffungen und alTe Nivellements.
Für" die N vollements'und sämmtliche vorgedackxte Vermessungen, sowie fur dre Mebrqrbext der doppelten Zeichnun und Schrift, welcbe bei Karim dre in mebrere Sekiionen zerZaUen, an den SektionSgrenzen erforderlich wird, ferner für aUe übrigen, oben zu 111 bis 71 n_icbt aufaeführten Arbeiten, namentlich für die Regu- lirung der außeren Flurgrenzen, für die Feststellung streitiger oder zwxifelbafxer Befißftanngrenzen, für das Durcbbolzen von Richtungs- limen bet Waldmeffungen, für die Anfertigung der Bonitirungs- Coupons, die Bonitirunq. bas Eintragen derselben in die Karten und die Berechnung der Bonitirung, für die Anferligung der Ueber- Üchtskarwn 11111) der 11. Reinkarten von geringfügiaen Entschädigungs- landerxiem fur das Kopiren der Karten nacb größeren oder kleineren Maßstaben als den oben zu 71 bezeichneten, für die Anfertigung von Vermeffunqsregißern nacb fertigen Karten, für Termine, für die amtliche C0rrespondenz, für die Kontrole der von unvereibeten Ge- bülfen gelreferten Arbeiten , für Planberecbnungen und Plan- abste rxgen werden _ wenn nicht etwas Anderes vereinbart ist - Tagesdiaterr bezahlt.
Z. Dre Tagesdiäten betragen:
1) bei den etatkmäßig angestellten Vermeffungsbeamten 5 „14,
) bei den nicht etatSmäßig angestellten Vermeffungsbeamten
für einen Arbeitstag von 8 Stunden und für jeden Reisetag :Zn; therscbied, ob an dem leßteren auch gearbeitet worden ist e n .
Diesx Diäten können bei Arbeiten außerhalb des Wohnorts auch:
». fur solche Tage, an denen die Witterung das Arbeiten tm Felde verhindert, sowie
11. fur die zwischen “den Arbeitstagen liegenden Sonn- und est- tage, mit Ausséhluß derjenigen Fäüe, in denen ein Sonn- und Fe ttag oder mehrere Festtage unmittelbar aufeinander folgen, liquidirt wer- den, insoweit diese Tage von dem Vermeffungsbeamten außerhalb Fitz“? WFM)? 8,0171? zugebrßchßtß ttFrtiUn müffen,F ZW für jede?
ne_nen a er ruung un 11 edun rer e 1 an s- 1111
Revrfionsbehörde unterliegt. (] sy g
Dagegen darf neben den Tagesdiäten (für die volle Zeit der Kalendertages) eine Bezahlung für Ueberstunden nicht gefordert wer- den, soweit olcbe nicht 111 einzelnen Fällen auf Grund des §. 36 des Feldmeffer-Reglements vom 2. März 1871 vereinbart ist.
12. Widerruflicbe Monatsdiäten.
111. Den Vermesungöbeamten können an Steüe der zu 0 und ]) vorstebend (Zufgcfuhxten Gebührensäse und Tagesdiäten jederzeit widerrufliche Monatsdtaten bis zum Betrage von 210 „46, im Durch- schnitt 175 «ji, von mir bewilligt werden.
Neben den Monatsdtaten darf eine Vetgüfung für Ueberstunden nicht vereinbart werden. Die besonderen, bezüglich der MonatSdiäten zu treffenden Maßnahmen behalte ich mir vor.
D.Bezablung_1_1er Vermessungsrevisoren.
R11, Verme unaßrevnoren Werden für Geschäfte und NYM, welcbe ihnen 57511 5 Festßellung der Richtigkeit der von anderen er- meffungsbeamten, auxgefuhrten Messungen und Berechnungen über- traJen find, sowte fur die ihnen übertragenen Rektifikationen der als nur cbtig erkannten Arbeiten nach den für die Vermeffungsbeamten Jer ??Seinanderseßungsbebörden aUgemein geltenden Bestimmungen
eza [ . 0. Reisekosten.
U11. Die Vermrffungsbeamten erhalten, wenn fie Geschäfte außerhalb des Ortes, an welchem fie ihren Wobnfiß haben, in einer Entfernung von nicht weniger als zwei Kilometer verrichten, ein- Yliise li,? dec Fortschaffung der Karjm und Instrumente folgende
e e 0 en:
1) wenn, bezw. soweit die Reise auf Eisenbahnen oder auf Dampfschiffen gemacht werden kann, für 1 11111 13 H
und außerdem für jeden Zu“ und Abgang zusamnren 3 „FC,
2) wenn„bezw. soweit die Reise nicht auf Eikenbabnen oder auf Dampfschiffen zurückzulegen ist, einschließlich der Auslagen für CMY», Brücken- und Fäbrgelder für 1 km 40 „5.
aben erweislicb höhere Reifefosten, als die vorstehend be- stimmten, aufgewendet werden müffen, so werden diese erstattet.
Die Reisekosten werden, und zwgr bei Reisen auF rem Landwege nacb dem nächsten fahrbaren Wege, für Hin- und Ruäreise besonders bekxchnet. Hat jedoch der Vermeffungsbeamte Dienstgeschäfle an ver- chtedenen Ortenqunmittelbar nacheinander außgericbtet, so ist der von
rt zu Ort zuruckgelegte Weg ungetbeilt der Berechnung der Reise- kosten zu Grunde zu legen.
Bei Berrchnu'na der auf einer Reise zurückgelegten gesammten Entfernung wrrd Jedes angefan ene Kilomejee für ein Kilometer ge- rechnet. Bei Rei e_n, bei wachen die zurückgelegte Entfernung nicbt wenjaer als zwet Krlometer aber unter (:ck! Kilometer beträgt werden Rejsekosten 1znd zwar sowohl für der: Hin- als für den Rückwag für volle acht Krlometer gewährt.
Ü. Schlußbestimmungen.
FU,. Diese Verfügung tritt mit dem 1. Avril 1885 in Kraft.
Der Cirkularerlaß vom 4. Januar 1877 =Éin-Min. 1. Z. 20381, Landw. Min. 12753 - (M.-Bl. d. i. . S. 61), der Etrkularerlaß vom 12. Oktober 1881 _ Fin.-Min.1. 14078, 11. 10564, Landw. Min. 1. 11625 -- (Mim-Bl. d. i. V. S. 223), der Cirkularerlzrß vom 19. Mai 1883 -- Fin.-M1n. ]. 2777/3420, Landry. Mm. 1. 1985 _- (Min.-Bl. d. i. V. S. 75) und die Ver- fügung vom 9, Juni 1882 (1. 3624) werden aufgehoben.
Berlin. den 25. März 1885.
Der Minister für Landwzizrtbsrhaft, Domänen und Forsten-
uc 5.
An sämmtliche Königliche General-Kommisfionen.
Abschrift erhält das Königliche Ober-Landeskulturgerich (bk? Königlrcbe Regierung) zur gefälligen Kenntnißnabme. Der Minister für Landrertbscbaft, Domänen und Forsten- ucrus. An das Königliche Ober-LandeskulturgeüW bierselbst und die Königliche Regierung zu Wiesbaden.
,
Minißeriym der öffentlichen Arbeiten.
DR: NegierungsBaumeifter Gustav Tolkmitt, bisher in Frankfurt a. O., ist zum Königlichen Waffer-Baurnspektor ernannt und demselben die technische HülfSarbeiterfteUe bei der Königliänn Regierung in Potsdam verliehen worden.
“Mises vormals nassauifcbes StaatSanleben von 4000000 F1. ä. 11. 29. November 1858. “
Bei der am 5. d. M. stattgefundenen 22. Verloosung der Partial-Obligationen des unter Verminelung des Bankhauses der ZYYUY 45071 von Rotbskispild u. (?öbne in Frankfurt a. M
en v v 4000000 Fl. an g orma naffau schen StaatSanlebens on
. (1. 29. November 1858 find nacbverzeicbnete Num- mern gezogen worden:
. 4. Zur Rückzahlung auf den 30. Iuni1885. 111111. B'. J 100 H1. = 171 „x. 43 „3 Nr. 341 352 454 692 756
777 855 942 111 1207 1212 12 = 16 Stück über 1600 1. = 2742 „71 51? “13565 1685 1866 2002“
1.111. 0. 1 200 F . - 342 „41 86 „3 Nr 221 319 398 873 876 933 957 1019 1114 1145 1319 143 “ ' ==
1. = 4800 „44 04 Ö 4. 1117 1902 14 Stück über
1111.11.1300.= 14.41
N 5 29' 91.205 2 950 972 = 7 SW über 2100 F!- “5606 .“ 03 I.395 458 504
=3
11116. .1. s 500 F1. = 857 .“ 14 6 Nr. 1 96 184 208 228 608 710 821 894 953 970 1065 1276 1325 1412 1469 1781 1826 1873 2842 2904 3101 3212 3394 3421 3707 3850 3862 3864 3881 4002 4176 = 32 Stück über 16060 F1. = 27428 „74 48 .3.
111121. 1(. 1. 1000 F1. = 1714-7429 „3 Nr. 226 594 596 664 665 679 767 = 7 Stück über 7000 F1. = 12000 „Fi- 03 „3, zusammen 76 Stück Über 50571 „11 46 «3.
13. Zur Rückzahlung auf den 31. Dezember 1885.
111112. D'. 9. 100 F1. = 171 „46 43 „3 Nr. 81 113 759 810 921 12771347 1350 1357 1391 1631 1632 1881 1891 = 14 Stück über 1400 F1. = 2400 „74 02 H.
1,1117. (31. d- 200 Fl. = 342,74 86 „3 Nr. 107 168 198 205 514 516 684 756 1216 1257 1552 1604 1730 1761 1996 = 15 Stück über 3000 F1. = 5142 „M 90 --5.
111115. U, 3 300 F1. = 514 „44 29 „93 Nr. 21 469 484 565 661 698 937 = 7 Stück über 2100 F1. = 3600 „14 03 „5.
1,111. .1. k 500 F1. = 857 „Fk- 14 -3 Nr. 48 141 499 563 597 657 884 9691002 1004 1174 1438 1471 1771 1803 2310 2496 2659 2714 2720 3010 3085 3102 3305 3653 3692 3867 3937 3973 4119 4.164 = 31 Stück über 15 500 F1. = 26 571 “M 34 «5.
111117. K. 1 1000 Fl. = 1714 .“ 29 43 Nr. 270 356 378 444 519 901 947 964 = 8 Stück über 8000 Js. = 13 714 „44 32 -_-3, zusammen 75 Stück über 30000 F1. = 51428 „16 61 „z.
Die Inhaber dieser Partral-Obligationen werden 51ervon mit dem Bemerken in Kenntniß Zeseßt, daß_dle Kapitalbeträge, welche nur bis zu dem angegebenrn bezuglicben Ruckzablungstermine verzinst werden, bei folJer-den Stellen erhoben werden können:
be dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild u. Söhne in Frankfurt a. M., der Königliche]! Regierungs-Hauptkaffe in Wies- baden, sowie bej jeder anderen Königlichen Regierunas- oder Bezirkß- Lauptkaffe, bet der „Königlicheß SxaaWscbulden-Tilnungskaffe in
erlin' und der Königlxäoen Krerskaffe" in Frankfurt a. M,
Dre Außzahlung erfolgt geßen Ruckga e der Partial-Obliaationen mit den nach dem 30. Juni 1885 faÜigen Zinsscheinen Reihe 7 Nr. 2-8 und Zinésxbein-Anweisunnen resp. mit den nur!) dem 31. Dezember 1885 fangen Zinssrbeinen Reihe 7. Nr. 3-8 und Zinsschein-Anweisungen.
„ Der Bejrgg der etwa fehlenden unentgeltlich zurückzugebendcn stscbeme wtrd an dem zu zahlenden Kapitalbetrag zurüäbebalten.
Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vorgenannten Bankbause, noch bei d'er Königlichen Regierungs-Haupt- kaffe bier oder der Königlichen Kre1skaffe in Frankfurt a. M., son- dem bei ein_er der anderen Kassen l_ewirkt werden, so find die betref- fenden Obltgaüonen nebst Zinsscbenzen und Zinsschein-Anweisungen 14 Tage vor dem Verfalltermin bei dieser Kaffe einzureichen, von welcher dieselben “ vor der Außzablnng an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden find.
Restanten aus früheren Vetloosungen:
pro 31. Dezember 1866: I'. 559.
pro 31. Dezember 1877: .]. 2319.
pro 30. Juni 1878: k. 552.
pro 30. Juni 1882: (3. 357 437.
pro 31. Dezember 1882: (1. 311.
pro 30. Juni 1883: ,k, 414, 11. 885, .1. 2260.
pro 31. Dezember 1883: .]. 194 1379 1443 1446.
pro 30. Juni 1884: 17. 1457 1967, .). 3583 4084,
pro 31. Dezember 1884: 17. 860, (3, 1394 1805, .). 40 516 1447.
Wiesbaden, den 9. März 1885. _
Der Regierungs-Prafibent. In Vertretung: de la Croix.
Yichtamtlichez. Deutsckxes Reich.
Preußen. Berlin, 31. März. Se. Majrstat der Kaiser und König ertheilten gestern Iéachrntttag. 0617 Kaiserlich rusfischen Generalen von Richter 1_1nd Furst M1erskr Audienzen, empfingen den OberstSchenk Fürsten zu Haßfeldt- Trachenberg und hörten den Vortrag des Reichskanzlers Fürsten von Viswarck. _ _ __
m Laufe des heutigen Vorxmttags nahmen Se. Majestat den ortrag des PolizeizPräsrdenten entgegen, empfin en darauf das gesammte Ojfrzier-Corps Hes Magdeburgrs en Kürasfier-Regiments Nr. 7 und ließen „Steh von dem Kriegs- Minister und dem Chef des Militärkabmets Vortrag haltxn.
Um 11/2 Uhr ertheilten Se. Majestät denz hierher berusenen Kaiserlichen Konsul in St. Petersburg, Frerherrn von Soden, Audienz.
- Se. Kaiserliche und König1iche Hoheit_der Kronprinz begab Sich gestern Morgen mit Sr. Königlrchen Hoheit dem Prinzen Heinrich und sechs Herren zur Tretbxagd auf Schnepfen in das Spandauer Remer und kehrte um 5 Uhr nach Berlin zurück. _ ' '
Abends 7 Uhr empfingen Jhre Karsrrltcyen un'd Königlichen Hoheiten , der Kronprrnz 11nd dre Kronprinzessin die russrschen Generale von Richter und Fürst Mierski.
Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestäx des Kaisers und Königs werden die gesammten hrer an- wesenden aktiven Generale, unter Führung des kom- mandirenden Generals des (Harde- Corps, Generals der Infanterie von Paye, morgxn Mrttag 121/5; Uhr den Fürsten von Vrsmarck 1m Namen der Armee zu seinem Geburtstage beglückwünschen. _Dre Generale versammeln fich 11 dem Zweck um _12_Uhr 1111 großen Konferenzsaal des öniglichen Kriegs-Mmrstemums und begeben fich von dort in das Palais des Fürsten von Biswarck.
-- Der Bundesrat „sowie der Ausschuß deffelben für Iustizwesen hielten heute tsungen.
-- Aus Anlaß eines Spezialfalles hax der Minister für Landwirthschast, Domänen und Forsten, um jeden Jrrthum über die Auslegung des H;. 7 811. 0 des Regulativs vom 13. Januar 1882, betreffend die bauliche Unterhaltung der Dienst- etablissements der Styats:Forstverwaltung, zu beseitigen, durch CirkylarverfUJyng vom 10. d. M. bestimmt, daß dem Nußnießer emes Etablrffements bezüglich der Unter: haltung der kleinen sog. Handfeuersprißen nur die kleineren Reyaraturen, wel_che zur Instandhaltung der Sprjßen erforderlich 1md, a_ls, anfdtchluxlg, Oelen 2c. obliegen, dagegen die Erneuerung emze ner Theüe der „SM en, als Kolben Vxßtile4stHanf1chläuche rc. für fiskalrsche echnung zu be:, wu; en 1 .
_ Der von der Ehefrau vorsätzlich oder 0 [
herbeigeführte Brand xines im Eigenthum ihresf 23661318: stehenden Gebäudes rst nach einem Urtheil des Reichs. nerichts, 11. Strafsenats, vom 2. Januar 1). ., als vor-
sä liche resp. fahrläsfige Brandstiftun a g _ §.s309 des Strafgesesbuchs zu bestrafen. g u 308 resp.
_ Die Bevollmächtigten zum BandeSratb: Großherzoglich o_ldenburgrfcher Geheimer Staatsrath Selkmann, Herzog- lrch sachsey-meiningischer Staats=Minis1er Frhr. von GisskE, Landes-Dtrektor des Fürstenthums Waldeck und Pyrmont, von Saldern, Senator der freien und Hansestadt Ham- burg, ])r, Bergmann, Kaiserlicher Unter-Staaxssekretär ZU. von Mayr und von Puttkamer find hrer ange- ommen.
- Der Kaiserliche Gesandte bei der Schwerzertscben Erd- genoffxnschaft, Wirkliche Geheime LegationS-Rath von Bülow, bat emen ihm Allerhöchst bewiüigten kurzxn Urlauh ange- treten. Während seiner Abwesenheit von Bern fung1rt der
TZeägationßSekretär Schoen als interimistischer Geschäfts- 1 ger.
"- S. M. Brigg „Nover“, 6 Geschüsc, Kommandapt, Korvetten-Kapitän Cochius, ist am 29. März c. rn Btgo em- getroffen und beabsichtigt, am 7. April c. die Hermrerse fort-
zuseßen. S. M. S. „Ariadne“, 9 Geschüße, „Kommandant Korvetten-Kapitän Chüden, ist am 30. März c. 111 W1lhelms-
haven eingetroffen.
Bielefeld, 30. März. Der „Wächter“ veröffentltcbt d“- de!*BUMU'UU913zus10111) betreffende Bekanntmachung. Dieselbe lautet: ,
Nachdem am 26. und 27. d. M. bier öffMUlÖé Zusammen- kotklmqsn stattgefunden haben, bei welchen den Exekulivbeamten in der rechtmäßi cn Ausübung ihres Amtes mit vereinten Kräften durch Gewalt Widerstand geleistet ist, und da weitere dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt, so wirdil aiuf Antrag des Herrn Regierungs - Präfida-nten von P grbtin hiermit der Belagerunqézustand für "den Stadtkreis Bielefekd und e Amtssxemeinde Gadderbaum-Sandhagen auf Gmxld ch Geseßes vom 4. Juni 1851 provisorisch erklärt. Mit diejer BeYanntmacbuxg geht die vollziehende Gcwalt an mich, den Militarbefehlea “ über. ich seße die Artikel 29 und 30 der Verfaffunns“ urkunde für die genannten Bezirke bis auf Weiteres außer Kraft und ordne auf (Grund des §. 9 des bezeichneten Geseßes zunächst Folaendes an: 1) Jede Ansammlung von mehr als 6 Per- sonen auf öffentlichen Straßen und Pläyen ist verboten. 2) :Die Fenster an denjenigen Straßen, auf welchen troß jenes Verbotes An- sammlungen von Menschen stattfinden sollten, sind von eintre- tender Dunkelheit ab zu erleuchten. 3) Alle Öffentliche Wilths' bäusek find um neun Uhr Abends für embeimiscbe Gast?- zu schließen. 4) Das Tragen von Waffen und gefährlikbcn Werk- zeugen ist verboten. Zugleich wird auf die in den F. 8 und 9 dei? Gesrtzes vom 4. Juni 1851 angedrohten schweren Strafen hrcrm nachdrücklicb aufmerksam gemacht.
Bielefeld, den 28. März _1885.
Köppen, Oberst und Garnison-Aelfefter.
Sachsen. Dresden, 30, März. Das „Dresdner Journal“ meldet: Se. Majestät derKönig hat dem Reichs- kanzler und Präsidenten des Kömglick) preußischrn Staats- Minisieriums, Fürsten von Bismarck dre 'Jnsrgmejr des Haus-Ordens 'der Rautenkrone in Brillanten höchsteigenhändig überreicht. Morgen Nachmittag werden der Staats-Mmister von Noftiß-Wallwiß, als erster Bundesraths-Bevollmächtigter für das Königreich Sachsen, sowie der _Staats-Minifter und General der Kavaslerie Graf von abmce, als Vorsitzender des KöniJick) sächsischen Gefammt- inisteriums, sicb persön-
lich nach erlin begeben, um den Reichskanzler zu beglück- wünschen. Oesterreich-Ungarn. Wien, 30.März. (Presse.) In
"ol c des am reita erfolgten Schlosses der Sißungrn des 235€ e ordn 12th hm?? es bleibt eine Rerbe votr Verhandlungs- egenßänden der Erledigung nach den Osterferren vorbehalten, 0 das Anarchisten eseß, das Gesch über 510 Anfechtbarkeit her Erkenntnisse der Kilitärbrhörden 2c. In der Nachsesfion wrrd unter AZderm kauch FMF kKer Zusalge des Prafidenten dw A 0115 071111141 ur 91" an 1117 eangen. , ,
ff - W. T. Vz.) Der ehemalZegMilitärattc.ck11 m Berlin, Oberst Fürst Alois Liechtenstein, ist in (Sims gestorben.
Großbritannien und Irland. Bond 011, 30. März. ZW" T. B,) DisxKönigin und die PrianYst" BSW)“ tl?!) thte Nachmtttag von Windsor nach Axx-[es-barns a gere1 .
In der heutigen Unter aus i un erklärte der Unter- Staatssexrexär Lord Fifzmahuricsexzdir€t1glisckUdeutscbe _Kommtsslon Tperde Re Frage wegen des Sklavenhandelxs 111 hem m_estltchen Theile des Stillen Oceans 111 Erwägung zlehen und Maßregeln zu einer Kontroxe des“ selben empfehlen. - Lord ißmaurice theilte ferner nuf, Miß die „Antwort der rus ischen Regierung au dlc englischßn Vorschläge abgeßangen sei. Den genauen Juha . kenne d1e Rrg1erung noch nicht, doch verlaute, daß in „dk?- selben der baldige ZusamMentritt der Gre"1W**„-r rungS-Kommission in Aussicht genommen. set“- "'Auf- Hoffnung, daß fich durch diesen qusarnmenmü "',“. ver regung auf beiden Seiten * ck
. . legen werde. Ange nicht versöhnlr en Antwort ' ' a emerkunos'.“ _ erwünscht? da seien 1rrittrend. B konnten
sie die friedli * Lö un gefährde" el 0- " Gorst regte die Frage bezüchékick; 6er2slbtrsk“"171n? deer l_ands an und hob hervor, daß Helgoland für "abe während emen merkantilen noch einen ftrategrfchen Werth h ,
r werde- der BLW der nsel von den Deutschen YTWWÜ 53on
m Laufe der * ebatte erklärte UnkU-St ; ßmaurice: er glaube nich?“ daß in DTULsYEndsÜZx' ondere Wünsche be üglich Hel“ olands 110713111), Helga; a-uch seien krine eweise daLÜk v““ daß * lei'mschten- ' länder eine Annexion der Insel durcb Deutschlajnd 71) eher YUKYUNDWF dix Insel ihrrr geograpésäYrJZ e ZZZL die e a eut a ' ' ' * Abtretung der Jnéeel SUYFYYFZÉZMM "achtlxmg 136771? berdirs könnte eine solche nur durch Par “me"aveln- erfolgen; Man würde es aber dsr Regierung sehr „SHOWS wenn sre em derartiges Gese einbrächte. Nack) kurzer wurde der Gegrnstand Erla ?ck. Der Times“ zufolge _ . r . . “ „ „ haben die VertZeteé d'er Türkei gestern die Dek'lsachésa" “Mia und Konvention bergkick) der egypU ; nzen untcr ei net. '
„ ie „Timesz“c?agt: England wolle keinenchKrkxie"€ mrt Rußland provoziren, Rußland aber aun Krieg strategischen und politischen Mittel ewähren- .“ "en Wenn gegen E71 land später wirkungsvoller ?Übke" 3" könnese'i mög? der strett ge Wüstenstrich eines Kampfes nick)t Werth * Rußland auf denselben vrrzichten.