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verwendet wurde. Das Land hat einen Ueberftuß an ! zahmen Biel), und wird 'von verschieHetretx der herrlich- sten amerikanischen Ströme durchschmtten; auch hat es mehrere sehr bedéutende Seen. Mitten unter der axl- gemeinen Verheerung und Verwüstung, die' durch dre Kriege unter den in den angrenzenden Provm-zen sonst so zahlreichen Heerden angerichtet wurden, sind die Heer- den der Paraguayaner allein unversehrt geblieben, und haben an Zuwachs gewonnen. Die meisten von den in Europa bekannten Cerealien werden hier ebenfatls, außer vielen demLande eignenGetreide-Arten, micEr- folg gebaut. Baumfrüchte aller Art werden'in Menge gezogen, so daß die Einwohner, bei geringen Bedürf- nissen, in der Fülle des Ueberfluffes und im Besikze ei- nes Landes leben, welches von jeher als das Arkadien der neuen Welt geschildert worden ist. Friede, Einig- keit und Eintracht-h-errschen unter denselben , und Pa- trioten, im wahren Sinne des Worts, haben'sie keine andern“ Wünsche, kein anderes.Streben, als die Wohl- fahrt ihres geliebten Vaterlandes.“ _
, ,Jn den regelmäßigsken Sitten und Gewohnheiten er- zogen, bedächtig, mit ihrem Schicksale zufrieden und ein
ruhiges Hirtenleben führend, waren die Einwohner von“
Paraguay, sobald die Unruhen im Jahre 1808 in Syg- nien ausbrachen, aufmerksam auf die Folgen, welche diese plötzlichen Veränderungen in den andern Theilen “des Continents, dem sie angehörten, erzeugen dürften. Bei ihrer eigenen abgeschiedenen Lage sahen sie bald, daß sie weder Hülfe noch Schulz vom Mutterlande zu er- warten Hätten, dessen Angelegenheiten bald darauf sehr verwickec wurden; zu gleicher Zeit aber entschlossen, alle die Drangsale und Uebel, 'von denen Revolutionen- ge- wöhnlich begleitet sind, zu vermeiden, erkannten sie ,die Nothwendigkeit, fich auf andere Weise' vor Anarchie zu bewahren, und ihre Angelegenheiten zu verwalten, ohne von ihren Nachbarn abhängig zu seyn oder in deren Fehden verflochten zu werden. Von dem richtigen- Grund,- „salze der Selbsterhaltung “geleitet, ohne die geriix-gste po- litische Gährung, traten die at.1g,ese_l)en|en Einwohner zusammen, zogen die Lage des "Landes in Berathung, und gegen tausend Abgeordnete erklärten fiel) einstimmig für eine gänzliche Unabhängigkeit und „politische Ange- schlossenhe'xt, in welchem Zustande sie auch seitdem- ver- harrt sind. Sie beschlossen" ferner, daß die Regierung demjenigen . Tanne aus ihrer Mitte anvertraut werden solle„ welcher durch. seine Tugenden und Kenntnisse das meiste Zutrauen der Nation verdiene; um aber den Conficr zweier Parteien zu vermeiden, sollte die Regie- rung unter zwei zu Männer getheilc werden; und die Wahl fiel auf den (seit dieser Zeit so berühmt gewokdenen) Dr.Jrarwia und Hrn. Yegros. „Diese bei-den“Männer verwalceteu
die Angelegenheiten von Paraguay eine- Zeit lang gsx '
mei-n-schafclich;.j-eder-dersele hatte einen besondern
Bezirk und befehligte- eine gleiche Trupp-enmacht; bis im *
Laufe der Zeit das Nachcheilige diesex Vexwalcungsweise emge-sehen, wurde; und- da ,mit-»tlerwerle dte- Machc und der Etn-fluß, des Dr.. Francia „in hohem Grade zuge-
nommen hatten, so warde derselbe bei einer zweiten all- „
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dieser Auszeichnung gleich berechtigte *
Volke hochgeehrc und geliebt bekleidet.“
der Dr. Francia seitdem an den Tag gelegt hqt, exheut
alle Anstrengungen aufgeboten., dasselbe einerseits zumBej- tritt zur la Plata-Coalition und andererseits zur AUschlje, ßung an Arcigas zu bewegen; und wär ' durch die Einmischung eines Kollegen gez “' mt gewesen, so würde er nimmermehr im Stande geg?»
so erfolgreich vor inneren Spaltungen und Zwistigkeiten
gend ein anderer Theil des südamerikanischen Kontinents erfreut.“ ' (Die Fortsetzung folgt.)
Brasilien. ' (der b'rasjlische Stern) enthält aus Rio “Janeiro fob gende Nachrichten vom 18-.*Jun.-: Auf de_r großenFläk “ der Meeresküste find Vorbereitungen getroffen, um ax» Truppen der Hauptstadt zu vereinen, Welche dort um 'Anfährung des Kaisers große milieairische Manoeuvr qquüthtx, auch mehrere Tage lang sich im klein Kriege Üben sollen. «Am Ufer des Meeres smd un [)eure Zelte aufgeschlagen, unter welchen" sick) Tischeb finden, an denen wenigstens 800 Personen
Am -verwichenen Mittwoch hat unser _uner'müdlicv Kaiser alle Forts am Eingangs des Hafens und' Innern der Bay befiehtigc und sie im * Allgemejch„ in gutem Stande gefunden. Cruz ist furchtbar; -
scheue" Bürger derselben Provinz eingeleitete" Pro zum Vortheil der Angeklagten beendigc ist, so bitt wir Gott, daß-die Kammern in ihrer bevorstehen Sitzung sich mit der Verbesserung “des Kriminalverf rens beschäftigen mögen, damit “kein Angeklagter tw" das Drangml empfinde, neun Monate im Gefängn .und ein Jahr außerhalb seines Geburtslaudes zu schma ten, um zu guter leßc zu erfahren, daß - er illega „ Weise verhaftet worden. * - '
„Königliche Schauspiele. Mittwoch, 15- Sept. J1n„SchaUspiel[)ause:. Rat . plan, der kleme_ Tambour, Lyskwiel in 1 Auqu-ge. U Er mengtjstcl) tn Alles,. LU-scyp. in 5 Abtheilungeu, na dem Englt]chet1. (Hr. Karl erzelmann: Plumyer.) .»
BarometexxTherMFHer]Wind! Witterung 7
13YSept.A. 280 3-1, +10-X-s770 S-W--'|ernheu. _, 83“ S-W- stinkender Nebel-
„ Gedruckt bei „Hayn.
14.-Sepc.ik*. 28“ 4? + 7770 , * M'LZO “5"?5,|+ 15É0 57" :|S.W.'.Sonne wolkés- "T'
- _ * Redakteur Fohn- „
gemeinen Versammlung der Einwohner,_ zum. alleinigen Statthalter ernannt, welche Stelle er reitdem, von dem
„Aus den eigenthümlichen Karakterzügen , Welche daß, er 'die oberste Gewalt weder aus eigennülztgen noch
aus herrschsüchtigen Absichten gesucht hat. ,Das Land wurde bald von Buenos-Ayres angegriffen; es wurden
, „ „„.-n seyn, deu * _ Angriff _semer Nachbarn abzuwehren, odéß sein Gebiet
zu bewahr'en, und dasselbe spätevzu dem Flor und de Ü , Wohlfahrt zu Erheben, deren es sich“nun, mehr als ir
* Das Journal UZTrHUa ]ZrastLj *-
Plalz . habe _ '
Besonders das Fort Sax»
_* Da_der gegen“densKan-onjßus *CaMpos/ “ExmitglM der Regterung v-on- Para und gegen viele andere an
"erreicht wird,
* und Abgaben,
Meteorologische Beobachtungen.
Entwurf
ei “ne s,
der freien Stadt.. Frankfurt am Main.
Art. 1, Alle in hiesiger Stadt gegenwärtig seßhafte israelitische Familien und Individuen, nebst deren ehe- lichen Nachkommen, stehen als israelitiscye “Bürger in dem Staatsunterchanen-Recht der freien Stadt Frank.-
furt.
Sie können zwar, indem fie von der unmittelbaren
* und mittelbaren Verwaktung des Staats “und der ;chrift-
lichen Gemeinde ausgeschlossen bleiben, des vollen Staats- bürgerrechcs nichr theilha-ftig werden , und behalten .da- her auch in ihrer Eigenschaft als israelitische; Bürger, neben derungestörten Ausübung ihrer Rektgton, ihre- eigene_Gemeinde-Berfaffung; jedoch werden. sie in allen Gewerbs-„und Abgabe-, sowie in allen pr-ivatbürgerji- chen Beziehungen mit “den Bürgern hiesiger Stadt gletch behandelt, *in-so'fexn diese Beziehungen durch gegenwär- tiges Gesetz (wodurch alle frühere, deßfalkßge geselzltche Bestimmungen, die sich“ nicht auf den Kaktus und die-
' V'erschiedenheit.__der Religion gr-Ünden", ausdrücklich und
für immer. aufgehoben werxden) keine *besondern Modifi-
kationen erhalten haben.
„ Art. 2. Wer _vo„n hiesigen ,*israelicischei1 *Bürgern ? erich" geboren oder mit, Einwilligung der Obrigkeit, aks-
K rastitischer. Bürger ins" Unterthane„n-Recht aufgenommen ".
ist, kann, unter._detx, jm gegenwärtigen Gesche enthalte- nen,;näheren Besttmmungen , und nach den, auch- für die Christen bestehenden Vorschriften", jede Art von bür- gerlichem Geschäfte, Gewerbes-ugd Hay„dxhiecuug treiben.
Art. *3. Es sollen jährlich nicht mehr "als funfzeh-n israelitische Ehen geschlossen werden', jedoch darunter zwei sich befinden dürfen, bei welchen die Frau “oder der Mann fremd ist. Wenn jedoch in einem Jahre diese f?„xalkl „n„ic_l)„„t_
_ so kann die fehlende Anzahl an d e nach- folgendenIahre übertragen werden. '
Art, 4. Neben „der Uebernahme der geselzlichen öf-
fentlichen und an die Gemeinde zu entrichtenden Gelder muß ein hiefiger israelitischer Bürger, um die Bewilligung zur Ehe zu erhalten , diehinlängliche Fäßsigkeit, eine Familie ernähren zu können, gehörig nach- we en. * Art. 5. Allen dénjenigen Verpflichtungen, welchen die Christen hinfichtlicl) der Betreibung einer' Handlung, eines Handwerks oder sonstigen Gewerbes unterworfen sind, unterliegen auch die israelitischen Bürger.„
Art. 6. Wenn 'ein Jude sch dahier als Handels- man-n niederlassen will, s o muß er durch vollgültige Zeug- nisse erweisen, daß er die Handlung, von dem, auch bei Christen gewöhnlichen Alcer„von 15 Jahren angerechnet, wenigstens drei Jahre lang ordentlich erlernt, „und fich die dazu erforderlichen Kenntnisse eigen gemacht, auch nach dieserZeit, wenn nicht hierübervom-Senate in einzelnen Fällen dispenfirc wird, wenigsten 4 Jahre in einem hiesigen oder 2 Jahre in einem auswärtigen christ-
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“israelitischen Bürgern, ist
* mfc Brennholz? Frucht, F
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lichen oder jüdischen Handelshause als Handlungs-Kom- mis gedient haben. ' . ' ' “Art. 7. Den israelitischen Handelsleuwn ist wie den christlichen erlaubt, Fabriken und Manufakturen von jeder Gattung Waaren dahier anzulegen , jedoch dürfen solche, wk: bei diesen , nicht in den Nahrungs- .und Er- werbszw-eigder hiesigen Handwerker eingreifen. In die- xsen Fabriken und Manufakturen dürfen keine Handwer- ker aufgenommen --_- und, , nach Ablauf der ersten zehn Jahre, künftig chrtstlicheArbeiter nur nach vorheriger Dis ensation des Senats, in besonderen,„dazu geeigne- ten ZFUW, gebraucht werden.
rt.“ 8». Den als Handelsleuten aufgenommenen jede Gattung des Handels Hülfs eschäfte des Handels, eben so wie den mir alleiniger Ausnahme des Handels „ _ ourage und Mehl, worunter jedoch, der K-ke nhandel mit, Mehl, durcb dazu aufgenom- "mene “Mehlvändler nicht verstanden wird.
Art.-9. Die jetzt vorhandene Zahl der israelitischen Waa- ren- “und Kleixnyändler, soklvon einem Jahr zum anderen vicht über das VNhäktniß ihrer “gegenwärt. zen Populqax tion zu-r künftigen- vermehrt, werden könne ', Jedoch ux den näch|en „Jahren,; 'wo' die israelici-schen. B kger bet Ha-Wwecken und anderen Gewerben noch" nicht ibi" SL- h-drrgex Mrcerkommen finden, eine billige Ausdehnung ßaccßnden.. ' „ - . _ . , ' -,
“ Art. 10. Zur Erlernung und Betreibung der Hand- werke sollendie Kinder der israelitischen Bürger, 'eben-
, und . der Christen, . erlau t,
* falls unter nachfolgenden Bestimmungen ermächtigt wer- “"den": 7:1) ein jüdischer "tischen Bürgern “ehelich geboren
Lehrling muß von hiesigen israeli- seyn , und das 14te L_e- bensjahr zurückgelegt haben.- 13) Derselbe ist zwar m Hinsicht der nach den Artikeln einesjedenHandwexks erforderlichen Lehrjahre den christlichen Lehrlingen gle1ch zu halten; daferne derselbe aber bei “einem christlzchxn Meister_in dieLehre gegangen ist, und nicht erwetshch am jüdikchen Sabbath, gleich den christlichen gsarbetcec „hat, so muß er ein Jahr länger in der Lehre stehen. 0) Eben dieser "Unterschied tritt in An4sehung_ der Zahl der Wanderjahre ein. (1) Es steht den ijraelitixchen Bür- gern frei in dem Fall, daß ein jüdischer Lehrling.tn ei- nem von'ihm erwählten Handwerk, bei_einem htestgen “ andwerker erweißlich nicht untergebracht werden könnte, Fre Kinder auch an andern Orten bei christlichen oder jüdi- schen Meistern dieses Handwerks *in die Lehrezu geben, und sollen denselben ihre in der Fremde bestandenen Lehr- jahre bei ihrem künftigen Fortkommen eben so angerech- net werden, als wenn se selbige bei einem hiestgen Me:- ster bestanden hätten. -
Art. 11. Ein israelitischer Handwerks-Meifter hat, soviel den_eigenen Betrieb seiner Profesfion betrifft, alle