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in Landfolge stellen und verabfolgen zu lassen. -- An dsn Bracken und Wehlen der eingerissenen Deiche smd Fährleute angestellt, welche, gegen Tagelohn oder Be- freiung von der Deicharbeit, die Marschbewohner und alle, welche, ihres Amts und Dienstes wegen, jene „Bracksn und Wehlen zu pasfiren haben, unentgeltlich ÜbcrL'kZM.
'Wien, 11. Febr. Se. K. K. Majestät haben mit allerhöchster Entschließung vom 8. TNaé v. I. das durch den Tod dss Fürsten Prosper von Sinzend_orf erledigte [ehenbare Oberst: Crbland - Vorschneiderx, Kampfrichter- und Schildcräger-Amc im Erzherzogxhume Oesterreich unter und ob der Enns, Allerhöchsciyrem Kämmerer und Oberst-Wacs)trneister in der Armee, des österreichi- schen Kaiserl. Leopold-Ordens Ritter, P?ichael “Maxt- miléan Grafen von Aichaun, Freiherrn ans Golddurg uud Murskettcn, für sich und seine männliche Descen- denz allergnädigsf zu verleihen geruhcc.
S:. Petersburg, 2. Februar. Vorgestern traf der K. Großbxixrannisch außerordentliche Borjchafcer, L-srd ScratfordCanning, hier ein.
Laut eins:; Beschluffes der Minister ; Comität vom 20. Seprembsr vorigen Jahrs, sind alle Privar-Jnhaber von Knpfer-Nkünzcn alten Goprägxs, binnen drei O)??- naxen, vom Tage der ihnen bekannt gewordenen Ukajc an, gehalten, dieselbe in den Kreißrentercicn gxgen Kupfermünze neuen Geprägs oder B. I(- umzuwaxbjelu. Nack) Vorlauf dieser Frist wird alles alte Kupkergeld zum Besten der Krone confiscirt. . . .
Vom 10. bis zum 26. v. M. nahm dw htestge Central-Comitäc zu Untsrstükzungen für die durch "uw Uebersckywemnmng Verarmcen 87338 Rubel ein.. Hiczu trugen Se. Max“. der König von 5 *ürtemberg, tm Ng- mcn ihrer Töchter, derPrinzexsinnen TNarie un_O Syphxe KK. HH. 20000, und die hiesige Frayz. Gemndyckdas: 10000 N. bei. Nächßdem erhielt dle Comkcäc bccrächc liche Quantitäten von Leinwand :c.
Vdn den durch die Ueberschwemmung am 19. No- vember verursacickren Verheeruugen sieht m§n keine Spur mehr. Die Siraßen sind gereinigt, die Brücken xvtxder hergestellt; Laden und ONagazine von uemem geönxxet und nur Waarcn angefüllt; mit einem Worte, Alles im vorigen Stande, und die Geschäfte gehn ihren gewohn- ten Gang, wie früher. Für_die Armen,- w-zlche vox- züglicl) gelitten, ist reichlich gevoxgt, und das Lebensunt- tel sind eben so woblfeil, als fruher. . „ .
, Es beschäftigen sich gegenwärtig Jtalreuer nnr etner Reliefvorstellung unsrer Hauptstadt, die in 4 „Jahren
di c “ein “oll. beenAgus'der1Sck)weiz, 9. Febr. Die päbstliche „Bulle, welche den Kanton Schwyz wir dem Btßtiwm Chur und St. Gauken vereinbart, tst der Regterung
' “es Standes uge ommen. _
die' Die neu Zczxufgelekotxz ökonomische Geselljchafc Hes Kantons Bern hat sich durch gründliche,“ umstchttge und sorgfältige Ausarbeitung des, der Rxgterung ßer- malen zur Gcnehmiguyg_vox'iegenden Plans z_u emer Hagel-Affekuranz-Gexelijchasc ein großes Verdtensc er- worben. . . Türkey. Die Zeitung von Mtssolurxgßt vom 8. Jan. sagt: Zaimi, Loudo und and_ere Hauptstr. der Mißvergnügten haben stcf), nach einigem Hermntrreu nach Anarolico geflüchtet, wo [nan fie aufgahm und wo fie nun die Vsrfügxmgen der Central-Regterungeerwar- ten. Diese schnelle Unterdrückung der ruhestorcnden Partei, so wie die zugleich wieder bewixkte Blockasde von Patras beweisen hinlänglich die Energte und Festtg- keit der Re kerung.
-- C'ingPrivatsckMeiben aus Marseille vom 31. Jan. (in der Allgemeinen Zeitung) enthält Folgendes:
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Man hat hier Nachricht, daß der beabstchti te -- Ibrahim Paschas gegen ONorea noch kei11e51vgeqs ??:an geben war, wie_die Griechen wäßnrcn, sotidern dgae- dazu vom ägyptixchen Oberfeldherrn alle Vorbereitungex getroffen wurden. Seitdem er slch mit einer starkel Abtheilung seiner Flotte im kandiotischen Hafen von Suda befand, smd ihm von der c'cfiatisä)enKüstesowo[[n als aus Alexandria mehrere nicht unbedeutende Tran? p.orte von Krjegsbedürfnissen und Truppen zugekvmmMz Es ist That1ache, daß sich geschickte europäische Osß; ziere, worunter mehrere Franzosen, bei ihm befinden in. die e_r großes Zutrauen setzt, und die ihn bei ihrer, krregeri1chen Erfahrung von zu gewagten Unternehmu". gen abhalten werden. Auffallend sch-xint es, daß sich die in den Gewäffexn von Candia befindlich gewesenen griechischen KriegsWLffe insgesamkvon dort entfernt haben; doch kündigte man an, daß eine starke griechi- sche Flottille, unter Mtauljs Oberbefehl, im Begriff: stehe, von Hydra auszulaufen, um die ägypxische Flotte in Suda zu beobachten. Uebrigens tsc man in der Le-
vante von der Unwahcheit des Gerüchces von einer an;
geblieben geheimen Unterhandlung der griechischen Re- gierung mit dem Vicekönig von Aegypten, allzzenwin
Üdkrzeugt; vielleicht wurde dassclbe nur von den Gris, '
chen verbreitet, um bei den Tüxkcn Mißtraaen zu erregen.
-- Aus Semlin vom 1. Febr. meldet dasselbe Blatt: Aus Belgrad verbreiten sich beunrulxigende 05-3- rüchte über den innern Zustand Serviens; es heißt, daß in mehreren Distrikten eine ernsthafte Währung gegen die Kassen (Richter) [)err1cl)e, indem sich das Volkge- gen die scarkeu Auflagen, die in Folge des jckzigenZu: standes des türkischen Reichs immer Oeückcndcr wcrden, ausiehnen. Wahrscheinlich sind diese Gerüäxsc Übertrie- ben“, sollten sie sich bestätigen, so drohte der MM: abermals ein empfindlicher Schlag.
Königliche Schauspiele.
Montag, 21.Febr. Jm Schauspielhause: P au line, SchaUspiel in 5 Abtheilungen, von Frau von Weißen- churn.
Dienstag, 22. Im Opernhause. Der BYär und Der „Ba ssa, Vaudeville-Burleske in 1. Aufzug. Hier- auf: Kiakin g, großes Ballet in 3 Abtheilungen, von Herrn Titus.
Billers zu dieser Vorstellung, welche mit Dienstag
bezeichnet, sind im Biller:Verkauss-Büreau zu haben.
Wegen fortdamrnder Heiserkeit der Mad. Seidler, und Ur1päßlichkeit des Herrn Blume, können die Opern: Jcssonda, und Armide, an diesem Tage nicht gegeben werden, und wird ersucht, die dazx: gekauften, mit Freitag bezeichneren Opernhausbillets, nach dem Billet- YexkanS-Büreau zm'ücksenden, und umtauschen, oder den Betrag zurückcmpfangen zu laffsn.
5)Reteo rologische Beobachtungen. Barometer | Therm! Hygr.] Wind] Witterung. hell, Wolken.
gebrochnev Himmel-
18. Febr. A. 280 3?“ „MZR, 750 19" FWT“. F. 280 4“ +10“ 819 9)?.289 5“ +6Z0“ 729 20- Febr. A. 286 5“'+5_34_0“ 870
hell , angenehm. trüb. trüb, neblich.
Gedruckt bei Feister.
F. 280 57? +3_Z_0“ 880 “ M28“) 5-2- +70“ 780
EÉÉKÉK
hell, Wolken.
Redacteur J o h n-
A llg en1eitie
Preußische Staats-Zeitung.
„74,2 44.
Berlin,Die11stag, den 22ften Februar 1825.
]. Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Der Obcr- Landesgerichts 1Referendarius Ferdi- nand Eduard Weniger ist zum Zustiz-Kommissa- rius beim Land; und Stadtgericvce zu Neuhaldensle;
bei der Hinrichtung, ein schwarzer Schleier über den Kopf geworfen würde, Letzterer mit cinsm rothen Tuche verhüllt werden möchte. -- Der Graf von Lully Tol- !endal schlag tm Allgxmeinen die Annahme des Gesetzes mit der »))?odification vor, daßkeine Todesstrafe, son- dern [;.-benswterigc Strafarbeic oder Einschließung (nach dem Crnwssen der Nachtcr) für das Verbrechen der“ Heiligthmsschändnng bestimmt wsrde. Er sagte, man
habe sich durch Worte zu solcher Strenge verführen
ben und dem Krengericer zu Althaldexlsleben bestellt iassm, man habe erst von C'ntxveichung, dann von Hei-
worden. . Der Stadt- Syndtkns Stegemann zn Nsu
Ruppin ist zugleich zum Zustiz-Kommiffarins und No,- tarius bei dem Stadtgerichce dajclbsc bestelle worden.
Durchpa ssirt. Der Kaiserlich-Rusfische Feldjäger
Kuety, als Courier von London nach St. Petersburg.
'11. Zeitungs-Nachrichten. A u s l a n d.
Paris, 15. Febr. Zu der Pairs-Kamnwx“ wurden die Verhandlungen über das Geselz, wegen der Heilig, !hmnsschändung fortgesetzt. Der Graf v. Labourdonnaye sprach am 10. nach dem Grafen OJTQLÉ für das Geselz; cr freute sich die in den Gcsefzdüchern vorhandenen Lücken ausgefüllt zu sehn. Der Gocclose, sagte, er, wird“ jekzc nicht mehr dem, durch den Atheismus des Geretzes, ohnmächtigen Richter Trotz bieten können. Durch dies Gesetz wird dem katholischen Glauben eine feierliche
Huldigung dargebracht; es sekzt diesem unserer Religion
ganz eigenthümlichen Verbrechen einen Damm,.czxxge- gen; es straft diesern neuen Gottesmord ((](3161([(3). Dem Redner schien jedoch das Gesetz in mancher Bc- zjehuug zu mild, namentlich lasse es dem Verbrecher zu viel Mittel, um der Strafe zu entgehen wodurch denn die Ausführung des Gesetzes erschwert xverde. Er wünscht, daß nicht, wie derGUeßesvorsthxag es be- Nimmc, erst die Absicht des Verbrechers unterxucls wer- de, -- diese lasse sich schon aus der bloßen Handlung abnehmen, und spreche stch in derselben aus. L_lebrigens wolle er zwar nicht auf Schärfung der Strafe axxtra- gen, indes; sei doch in dieser Hmßchc ein Unter]chied zwischen dem Vatermörder und der_n Heiligthuméjchän: der nothwendig, er schlage vor, da:; während C'rjrercm,
Z
ltgtk)u_n1ss.cl)ändung, endlich von Gottesmord gesprochen und 10 je“; man da[)in gekommen dies"Verbrechen we- nigstens eben so hart wie das geringere, dés Vatermor- des, bestrafen zu wollen. Der Zweck der Strafe sei micht, „könne nicht sein, Gott rächen zu wollen, den Goxc mehr, dem wir im täglichen Gebet versprächen, un]er:_1 Brüdern zu verzeihen. Durch Androhung von Strcqen wolle man Verbrechen und moralische Anstek- kxzng verhüten, _- Erstere fänden aber, in dieser Art, mM scaxt, und die L::lztere sei, bei einem Verbrechen, welches jo allgemsinen Abscheu erregt, nicht zu besor- gen. __ Der Herzog von Broglie sprach hierauf gegen das S_cjekz. Er sieht darin einen großen Schrétc zur religiöjen Unduldsamkcit. Die Störung des Gottes- dienste); in jeder Kirche, sie sei .Katholisch oder Prote- stanctjcl), werde dumb die schon bcskehcndcn Gcsekze mit der Strafe des Gefängnisses belegt. Indem man nun O::rcl) das vorgeschlagene Gesetz eine besondere Strafe für die Störung der katholischen Gottesverehrung ein- fahren wolle, thus man einen Eingriff in die Charte, die (Art. 5.) jeder Religion gleichen Schufz zugesagt wave. Henke, sagt er, fordert man, daß die Hand vom anpse getrennc werde, welche gegen die heiligen Sachen aufgehoben worden“, morgen wird man fordern, daß mir dem glühenden Eisen die Zunge durch|oßen werde, die das Heilige lästert, wer weiß wie bald, daß die Kanzel", wo man den Jrrthum, d. h. abweichende Lehren, predige, gcschlossen werden. Man erinnere fich, daß das Verbrechen, von dem hier die Rede ist, seit der Zsix verschwunden ist, wo die fich hierauf beziehen- den gräßlichen Strafbcftimmungen aus unsern Geseß- büchern ausgerottet worden sind, und man sche sich vor, daß nicht das neue Gesetz ein Zeichen zur Erneue- rung dieser Frevelthacen werde. -- Der Siegelbewahrer bestieg nun die Rcdnerbühne, um das Gesetz zu ver- t_l)cidigen. Er räumte ein , das Verbrechen der bloßen Heiligthumsschändung sei überaus selten, daraus könne man aber nicht folgern, daß das Gcseß gegenwärtig un- ndtl)ig sei. Es darf, fährt er fort, nicht blos die Noth; wensigkeit, das Verbrechen zu unterdrücken, in An- *:chlag kommen. Giebc es nichc neben derselben auch noch moralische, politische Nothwendigkcicen? Noth; wendigkeiten, die durch die öffentliche Meinung bezeich-
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