1825 / 70 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Thu, 24 Mar 1825 18:00:01 GMT) scan diff

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Maj. des Königs Ferdinand, während seines Aufent- halts im Schlosse von Valenxay. :

Rente 103. 30. 103. 20.» _

Londo 11, 12. Mßrz. Die Parlaments- Verhand- lungen betrafen gestern kneist Gege11|ä11de_ von keinem für das Ausland erheblichen Zntercsse.-- Der von dem bekannten Hrn. Martin wiederum gemachte Antrag wegen Einbrmgung einer Bill zur Unterdrückung der Mwhandlung vexschiedener Thiere fiel durch. Der Mi- nister des Innern sprach dagegen, indem er erklärte, daß der Vorschlag nicht angenommen werden könne, ohne anz neue Jagdgeseße zu amchen, die Hahnen- und unds- Kämpfe :e. zu verbieten.

Hr. Huskisson kündigte auf den 21. d. eine Mo- tion von großer Wichtigkeit für die» Hgndels-chereffen des "Landes an. ' *

Nach den neuesten uns zugekommen-en.Nachrichten auskNordam-eréka isk Hr. Adams bxim ersten Skru- tinium zum Präsdenten der vereinigten Staaten er- wählt worden. *

Die dänische Anleihe beträgr nicht, wie früher ge- meldet worden, 1, sondern 5 Millionen. _

Sir Chat!. Stuart wird, wie eins unserer Bläc- ter m_it Beüimmcheic wissen will„ nicht eher von Lisa- bon nach Rio-Zaneiro abgehen, bis er von dem, der: malen in St. Petersburg befindlichcn Hrn. Stratford Canning e'äne Stafette, die er zu erwarten hat, “erhal- ten haben wird. ' -

--'A11s Liverpool wird berichtet: das Schiff Caro, lit1e,_von Alexandria in Egypten kon1n1c11d,„isc so eben

auf dem Quarantaineplaß geankcrr; am Bord desselben"

befinden sich 14 Soldaten, die von den Trümmern'des verbrannten Schiffes Kent gerettet find. Der Kapi- ta1'11Bibbey von der Caroline, sagt aus, daß er die Explosion des Kent in der Ferne wahrgenommen und sDgloick) alle_Segel beigeseßt, 11111 die Richt1111g auf'die Gegend „zu nehmen ,' in welcher die furchtbare Kata- strophe 'vorgéfaüen.

er die obengenannten 14 Soldaten'rectete. Diese wa- ron _mic'dem Schiffe in die Luft geflogennnd sch an den Trümmern , des Wracks festkkannnernd, wieder in das Meer gefallen; die armen Wesen waren saß er-“ schöpft, als die glückliche Annäherung 171 vom Wasser- todexettete. _ '

'In Cheltenbam fand oßnlängsk wiederum der Fall statt, das; ein Mann seine Frau auf dem Markte feil- bot. Da sch kein Käufer fand", so wurde fie; nach den Ausdrücksn des „Journals the Star, nebst anderen, nicht an Mann gebrachte11_Sachen, wieder nach Hause ge- führt, Einiqe'_Wochet1"vorher' hatte in einem benacbé barten Flechen ein ähnlicher Fall" statt gefunden, der je.- dochfür: den feikbietendxen Mann etwas schlimm ablief. EinigeIudividuen bemächtigtcn sich nämlich des Stricks, „an dem er üblichernwßcn die Frau führte, banden da- mit den Mann an, den Scha11dpfahl und ließen zum großen Ergölzen der Menge, einen Hagel von Eiern über ihnergehen. »“ | '

'Nach einem unserer Blätter hat ein Mann inSouth- hampron den seltsamen Einfall gehabt , 6000 "Exemplare der-aügemeinen Weltgeschichte 111 11,000 Flaschen steckén und leßtere “in die “tiefen Höhlen 'Grö111a11ds brin- gen zu losen, damit, imFa'Ue einer theilw'eisen Zerstö- rung desErdballs, diese F1'aschen “den künftigen Ge- schlechtern die Weltgeskhichte lehren „sollen.

' Coksols IIZ. ;. '

Karlsruhe, 11. März.

Folgendes war der Vor- trag desgroßherzogl. Regierungs-Commiffärs, Staats-

ratl) Wintex, womit derselbe den Gesekzéntwurf wegen künftigxr Integral-Erneuerung der Kammern, der Be- (kimmun'g der dreijährigen Dauer des Zwischenraums

Nach zweistündigem "Segeln traf“ er schwimmende Trümmcrn des Schiffes 1111, von denen“,

getsperiode,_ in der Sitzung der zweiten Badens. Kammer vom 26. Februar übergeben hac. „Hochgeeh Herren! Dj_e Sicherheit und das bürgerlichexGlück-' „zelner Memchen so ,wie ganzerVölker, ruhen“ auf 1111“ 9111 wemgen,_ aber“folgerycichen“Grundsätzen. Ein" d1eser Gruudjäße find zugleich Aussprüche der ewig" Gerechtigkeit, ste gelten und müssen gelten, auf wel". Stufe der Kultur der Mensa) und das Volk steh xnögen. Keine Strafe ohne vorhergegangenes Urthe' jedes Urtheil nur nach dem Geselz und 111 vorgeschrie 11111 Formen; möglichst gtciche Vertheilung aller öffc 11ch111 “&"?an freie Uebung der körperlichen und d gc1|1gc11 Kräne, ohne Benachtheiligung anderer; die Gr1111d1ät§e smd wahr unter allen Völkern, und u11 chu Formen der Verfassung. Andere diescr Grun jäkze „Zeyen hervor aus dem besondern und eigcnthüml chen Verhältniß des Volks zu der Regierung. Nkitwi

Zußimmunq zu de_n umzulegcnden öffentlichen Abgabea, das Recht der Bejclchrde; diese können nur da Suu finden, wo dem Volk eine Theilnahme an den öffe1111'1 che11 Angelegenheiten gegönnt ist. Die Verfassung die Gewähr aller dieser Grundsälze. Alles, was unmk xelbar (111.6 solchen folgt, oder was auf gleiche Weise m 1y11e11 zukammenyängc, das allein ist vcrfaffu1196111äß' im eigencjichcn Sinne, -das allein muß unabanderli gewährt sem. Auch unsere Versaffung hat diese Grun 161151: als Gru11dgcsche7aufgenommen. Einige smd “u veränderlécl), 111 so weit sie die Grundlagen “alles öffeü lichen Rcchtß bilden, andere können als Grandbrstim mungen unjerer Verfassung nur 1111: ihr selbst vernicht- werden. Dagegen kdnnen'die Urkunden der Verfassuu mancherleiAnordnungenenthalten, u11d auch die unsrig enthält sie, ,die nur die A11wc11d111_1g“z'„„ nur den Voll; » dsr aufgestellten Grundsäße zum ZMF. haben, die mdgl1ch machen, daß diese in WirksanWeic trsten. S sind glei_ch1am als die reglemeutarischxn Vcrfügungc der Versassung zu betrach_te11.» Die Zahl der Abgeoxd neren, ihr _Alter, ihre persönlichen Eigensckmsten, LU Zcic'der ZujammenkUUft, die Dauer „ihrer Wirksamkeit

bestimmt sein, ohne daß dadurch die Grundsäße sel einer Veränderung unterworfen würden. Weit entfernt behaupce'n zu wollén, daß es gleichgültig sei, wie fie stimmt smd, oder daß nicht die eine oder die ande "211: der Bxskimmung auf die Wirksamkeit sexbsk en 1chiedenen Einfluß habe, daß ferner solche, so lang

„_Beftandtheile der Verfassung smd", nichr gewissenhak beobachtet werden müßten, oder daß fie einer einseitigen Abänderung unterworfen "werden könnten, so ist 11ichc zu läugnen, daß s1e von anderxr Natur find, a. die obgedachten Grundsätze, "Leszcere find unveränderlich Erstere richtxu 's1ch_nach dem Bedürfniß. Ueber '*Z1vechmäß1g*kcic cnt1chetdet die Erfahrung. Nach der Llusjpruch müssen fie fortbestehen, geändert und ve“ bessert werden. „Jede Atwrdnmrg', jedes Gesetz, wel allgemeine Grundsäße zur A11we11dm1g bringen, snd d- Vcrbefserung fähig, und gut ist es, wenn sw'die Mitt dazu _1'11'fich selbst tragen.“ Unsere Verfassung hat b Möglichkeit der Verbesserung vorausgesehen, und daru auch die Mittel 111 ße!) aufgenommen. Der §. "64. be- stimmt: '„Kein Gesel», das die Verfassungsukkunde e gäuzt, erläutert oder abänderc, datf ohne eine“ Zustim mung *von“ zwei“ Dritteln - der anwesenden Ständ glieder'J'einer jeden der beiden Kammyrn gegeben wer den.“ Die Verfassungsurkunde unterstellt also den möglichen Fall einer Abänderung. Sie will, daß solches in verfassungsmäßigen Wegen durch Vereinbarung der Regierung mir den Ständen gcschthen jolie. Aber von der Wichtigkeit eines solch1'n Unternehmens, so wie von dem Unterschied der Abänderung eines Theils

von einem Landtage zum andern, und dergleichenBu!)-ck

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des Verfassungsgeselzesj, und 111111 der- Aenderung 1111115

kung der Abgeordneten des Volks zu der Geselzgebun *

die Art der Erneuerung, alles das kann" so oder ande

» ache selbst,“

11 der Macht der Regierung.

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rganischet1Geseßes überzeugt, hat sie, die ersten 1111 hie «stimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mtcglte- er der StändeveUammlung, die lehrere aber- nur an ie absolute Stimmenmehrheit gebunden. Unsere Ver- ssang- enthält; zwei Vollzugsmaaßregelu, de1e11_Aen- erung dem Lande, der Regierung un_d den ?Nttgnedery er Stände selbst zum Vortheil gere1chen würde. Ste, : nämlich: 1) „Die Periode von ememjLandrag zum „dem auf zwei Jahre bestimmt. »2) Dte Dauer der .„hständischen Eigenschaft der gewählten Abgeorlxneten, er Grundherren, der Sxädte _und Aemt_er aux _acht, je der Univerücätm auf vser „Jahre festge1e_k;1t,..so6ann e theilweiseErneuerung der gewählten Mttglcedex an- cor-dnet, mit Ausnahme der Abgeordneten der: Umver- "ten,““welche zusammen auStretejn. Der Vo'r1chta_q der 1' cgierung geht dahin : 1) Den Zettrauxn von emxem Land- g um *andern auf drei Jahxe feskzmeßen;e „dw Da11er er landständischen Eigensthaxcen aller gewahlten W111- lieder auf sechs Jahre zu bescim111en, nach deren Abla11f her eine Gesammterneurnng der1elde11 e1utrece11 zu la]- en. Sind diese Vorschläge zweckmäßtg, smo fie wahre 1erbesserungcn? Die Regßrung glaubt es auß folgen- mGründen: was 1. die Erweiterung der Perwde von inemLandtag zum andern betrifft, so hcxben 1. alle be,- achbarcen teueschen Staaten , deren Yersaffu11g |Y) kurz or oder kurz nach der unserigen geb11det, den Zeccrgum on einem Landtag zu“ dem andern auf dreiJahrefejcge- ssc. Die königl. baieriscbe Verfafssuug von1 26.932111 1818 agt: „Alle drei Jahre soll wemgskeys Erne Ständqrzer- ammlung Statt ßnden,“ Die kdmgl. würtembergqche 1erfaffung vom 25.“ Sepkezßber 1819_?er0rd11111: „Alle rei Jahre wenigstens maß, 'ejne S1a11dever1§m1nl1111g -bgehalten werden. * Hie großherzognch ; [)esjtjcixeoBcr- assung vom 17. DeceWhJi-r 1820 enthält: „Alle_dre1„z_nhre ollen die Stände versammelt werden.“ D1e gr'oßher, vgl. weimarische Verfassung“ vom 5. »))?ai 1816 besttmmt; ,Vou drei zu drei Jahren wer§e11 die Ubgeordnetxn zu e1- em ordenctécben Landtag verjammelc.“ Aus dmsen ge- eßlichen'Bcstimmungen anderer Scagten folgx darum ie Röthlichkeic der Nachahmung a11e111 [1003.111ck1k, 1111- eachtet aus ihrer Gle1chförmigkc16 auf. h111re1che11de “»rüude geschlossen werden darfz dic s1ch letch1 auffinden assen, und die auch dem Vorsthlag 6er .Regtexung un- erliegen; nämlnh 2. die Kosten, dre eme Srä11xevcr5 ammlung veranlaßt, vertheilen steh, statt auf 311191, a111 rei Jahre, und es wird dadurch ohne Gefahr mr 111: ein Ersparnjß möglich gemacht; Z_. Du: 1 achtheile, die während der Dauer der Scändev-srmmm- ung für die Staatsvermaitung entstehen„ werden vcr- indert. “Vor Und während der- Scändxversmnmluug 11d'-die obernSraatsb-eamten beinahe _a11s1chließcnd méc ändischcn Angelegenheiten bcschäfciget. Sie 1v1'rden der eralcung entzoge11.' Stockungen 111“ deren (Yang s111d „icht zu vermeiden. In, dicser Bezwhung 11“: es_ eme Nohltlwt für das Großherzogthum, 11191111 em 101cl11r T* standso selten eintritt, als .es ohne Abbruch der ständn chen Wirksamkeit geschehen kann. Auch die aus der Klasse er Staatsdiener gewählten Abgeordneten kommen 11111111- er in die Lage ihre Stellen zum Nachtheil des 617911111- en Dwustes verlassen zu müssen, dex in weniaeu Fal- en durch.Zwischenversehuna ge[)ö1__ig be1orgc werden kann. . Die üdr1ge11 gewäblcanJTirglceder, dj_e Landeigetnhüz er und" die aus der Gewerbsklasss werden stck) (55511111- ansehen, wenn se nur nach einem längern Zwijchcn: aum gszwungen werden, iöre Familien, ihr Hauswe- en und 1hre11 öffentlichen Beruf zu verlassen, und dem ffentlichen Wesen ein Opfrxzu br11111e11._ 5. Ueber- aupt aber smd die Interessen d_es Gz'o[;herzo1111)11n1s icbt von der Art und Wichtigkeit, dax; Ka 10 haußqe

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wird der Vorschlag der Regierung, den Zeitraum von einem Landtage auf den-“anoerit, auf drei Jahre zu er.- M'ÜSM- einen günstigen Eingang finden können.

Der zweite Vor1cl1lag, die Dauer der ständischen Eigenschafc der Grundherren, so wie der Abgeordneten der Städte und Aemtcr von 8 auf 6 Jahre herabzu- setzen, rechtfertigt sich beinahe aus den nämlicheu Grün- den". *Viele würdige und brauchbare Männer haben steh dem Dienst des Vaterlandes 111 der Srändeversamm- lung nur darum entzogen, "weil er ihnen auf acht Jahre auferlegt worden wäre, während welcher fie vier Mal ihr Hauswesen zu verLassen “gehabt hätten. Die Furcfxc vor dem Ruin ihrer Familie war mächtiger, als des Ehre, gegründet auf das Vertrauen der Mitbürger. Der Geselzvorschtag der Regierung bindet jeden Gewählx ten nur auf 6 Jahr, und ruft ihn 111 dieser Zeit nur zweimal zur Ausübung semes Amts. Hat er daduxch dem Vaterland dct1.«schuldige11 Tribut seiner Kennt111se und Erfahrungen entrichtet, findet cr es nach dxeftr Zeitperiode samen häuslichen und übxigen Verhältmffez: nicht mehr angemeffen, s1ch wieder wtälxlen zu lassen, 10 mag er vorwurföfrei von den öffentlxchen Angxlcgenhet- ren s1ch entfernt halten. Die ständijche E1genjchaft der Abgeordneten der Universitäten wird zwar 11,011 4 auf Jahre heraufgerückc, jedoch ohne Verwahrung odoer Be- schränkung ihrer Pflichten; Haben fie voxher 111 vwr Jahren zweimal auf dem Lgndcag zu erschem'en gehabt, so erscheinen fie künftig in sechs Jahren z1ve1mal_, und wenn se zugleich Lehrer der hohen Schule “smd, jo wer- den ste selbst, noch mehr aber dis Scudterendxen und ihre Aclcern der Regierung U11detä1:d_en für dress Er- 1vciter1111g des Zeitraums" von“ einer Zusammenkynfc zur andern Dank wiffcn. Die Frage: oh eine Gejammter- neuerung der Kammer, oder eine Theilweise dem 311; teresse der Regierung "und des Volks a11g.31neff1;11-e_r so:. ist 111 dem vor'tgen Jahre in den franzöfijcheu .Kan1mcrx1 mit großem Scharjßnn, mit großem Aufwand hcßorn scher und pol1U1cherKe1111t111sss verhatzdelcworden. Das Resukcac war die Einführung eiu-ex 111te§1raxle11 Erneue- rung statt der früheren tyeilweqcn. 11116) nach der bairischen, der 1vü1*ce1n§)ergijchenz der [)esfi1chet1, dcr11eas- sauischen und *weimartjclxn Versjass11ng,_finde„t nach 61a!)- . riger Dauer der1a11dstäudtschct1 Etgenschatc der legeord'ne- ten, eine Gssaxnmcerncueruug Statt. O_er waxjcntltche Vortheil der Gesam111ccr11cuerm1g besteht 111 deLgrdsxern Stetigkeit der Grunds-KZe in eine)“ unveranderren Hammer, wenigstens für zwei Scändever1an1mlungc11. BZ; „.ewem frühem Anlaß“ ist bereits geäußert worden, daZ-m dcn Ständeversmnmluugen der klcir1ern Staate11fichke111e,1vxx 11ig|e11s s1ch „nicht leicht ge1chlossene ““und planmäßZZ fortdauernde Oppoficionen bilden. können. Jedes M11- glied stimmt nach seiner Anstchc oder. nach [9111er Ueberzeugung. Bald besrcht dn; Mehxhett a116 d1ese11, bald aus jmén Mitgliedern. Daher eme e1vtge Unge- wißhcic 11121): bloß bei einzelncn,“ sondexn bet allsn Ge- genständen, die 111 die Kammer gebracht werden, 011 ße, und 111 welcher Ausdehnung üs die Zußrmmung erhal- ten werden. Die Régisrung legt den Kammery emen Geseßentwurf/die Frucht vwlcr Anstrengung, das eben so nüßlich auf andere ngmßände hätte vexwendet wer- den können, vor. Er wird von eine:: größeren oder *ge- ringern Mehrheit verworfen. Die Regt-srung M1devt1pßk don Entwurf, und sucht ihn den Ansichten dex 932eh1he1-t der-Kmmnem näher zu bringen; s1e_ legt 1111163111on “nächstcn Zusa111n1e11k1111fc wieder. vor. 2111111 W111 1111171: mehr die 11äm11che Kammer, em 11eues Vtertel :| 1111- getrenn, die Neueingetretmen schleeßen sich? was a-llm Gfahrungcn zufolge der ge1vöhnltchsl's'FaU 117, O;? .f?!)- 11111 Minderheit an , und der veräußerte Entwurf der

ersammlungen der Stände erfordern. VWLUUSM dj?

Uerhältuisse eine frülzcre Einberufung, so steht solche Aus diesen Gründen

Ragiernng fäUt von Neuem dnrch. Ode]: aber _dic Re- gierung wümchc vor Ausarbeitungves Cu-xtwur'xs dursh eiue veranlaßte Motion die A11s1chco11 ,der „Kammern