1825 / 261 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 08 Nov 1825 18:00:01 GMT) scan diff

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getheilten Privatsclvreiben heißt es: Nac!) einem Aus- zug aus einem Raport des Gctkeraleuriuccndan- ten Wdlizee, ist alles ruhig. Die ärmere Volks- klaffe scheint der Unruhe müde zu sein, “und hat nur den Wunsch, in einen ruhigem Zustand der Dmg: zu- rückzukehren. Ist sie auch zuwetlen in einiger Bewe- guag, so ist fie dann nur das Werkzeug von Menschen, die weder Jakobiner, noch Revolucionairc, sondern nur unruhige Köpfe smd, welche nichts als eine Regierung befriedigen kann, die ihre Unordnungen gestattet. Die arbeitende Klasse, die Kaufleute und die kleinen Grund; bestßer smd von kemcr Parthei, fie verlangen nur per, sönliéhe Sicherheit und Ruhe, damit sie ungestört ar- beiten, 11110 die Früchte _ihrer Arbeit genießen können. Selbst die königlichen Freiw'illigen scheineu jelzc den wahren Zwech ihrer Znsticucjon gefaßt zu-yaben. "Seit“ einiger Zett war die Frage über die Unab- hängigkeit von Mexico die Ursach häußger und sehr lan- ger Conferenzen, die jedoch zu keinem Resultat geführt haben. Depeschen des Bischofs von La Puebla de los Angews, welche über London hier eingecrosjen sind, ver,- fichern der Regierung, daß die spanische Parthei sich in Mexico immer mehr und mehr verstärke. - Dies kann auch auf die Berathung des Kabinett: von Cm- fiuß sein. Lissabon, 15. Occbr. Am 12ceu, dem Geburts- tag des Kronprinzen, Don Pedro, steckten alle Forts dec hiesigen Hafens die Flaggen auf und 101 Kanpncn- schuß verküudcce das Fest. Alle in- und auslät1di1che Schaffe, die in dem Hafen warm, flaggeteu gleichfalls und beantworteten den Donner dcs Geschéilzcs] . Lau'd'anne, 23. Oktober. Die topograpytsch-milx- tairischen Arbeiten, unter der Darektion einer e_iogeno1_- sischen Milicatr-Kommcjuon, smd jetzt beendet. Die än]- seren „Gränzen dcr Etdg'enoksenxchafc [“wo in 9 verschie- denen Avtvetlungen wäyrend des Sommers 1823 und 1824 vermeffen worden. Eine große Anzahl von ON?- moxrcn wurden über diesen wichtigm Gegenstand einge- reicht. Zwei Bernhte haben jetzt die bedeutende Arbeit beendet. Der eine betrifft die Vertiyeidégung der Stadt Genf, und ist von dem General-Quartier-Meister Fam, ster und dem Obristen G.;;guer eiugermtzt, der andere, die Rykognosctrung 0er avtclmgen Punkte auf der Gränze des Wallescr-Lauces, w-lctw im September dieses „Zay- res von dem Gcneral-Quartier-“Mctfter Ftnßer uno Leu Obrist-Lreurenancs Stokalper und Moritz genmcht wur de. Jelzc hac dre Mimatr:Kommjffton neue Instruk- ' tionen zum Auffinden Ser wacyctgjxcn Vertheidtgungs Punkte tm Innern entworfen, und dicke Arbeit gleech- falls in mehreren Abtheilungen getyeilt. _"

UebersichtderResu1tace des von den Provin-

zial-Stäuden der Mark Brandenburg und

des Markgrafchums Niederlausiß im Jahre 1824 gehaltenen ersten Landtages.

111. Bei der geforderten Begutachtung des Steuer-

Tarifs yaccsn die Stände zur Abstellung der jetzigen drückenden Lage der Produanten und zur Erhaltung des Städtischen Gewerbfieeßcs ihrs ehrerbietigsten An- träge dahin gerichtet: '

1) dax; Qée Etngan-xssteiwrn auf verschieTetre ländliche '

Erzeugxrisse'ervö-ht, die Wolle dagegen von der “Zlusgaxxgssteuer befreit,

2) dchewerbthärigkeic durch höhere und dem Wew-

the'der vex1chicd§ncn Erzeugnisse angemessener: Be- steurung Schutz verliehen,

3) eine gründliche Neviston aller Grundsätze !und der Ü

ganzen Zoll-Vsrfassung a'mgeordnet werden möge.

In dem Allerhö'äzßen “Landtags-Abschiede ist Berück- stchtigungx dicser Anträge bei dem) demnächst zu erlassen den Steucr-Taréf zugesagt worden.

über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden man [' Krafc-.bestehr, g'ésnmmeicen vollständigen *Matercalix', Über die Verhältnisse und den Zustand derselben d'ej; Ständen mit dem Bcfcdte vorgelegt worden,

solche in Berathuxng zu ziehen Und 'ich darübe _ zu-erklärcu, was für Vorschläge und Wünsche [.

in Rücksicht dieses nyeiges der Geseßgebung sa

ihren Provinzial-Verband anzubringen hätten. Die Berachungen über diesen Gegenstand haben i. Wescntlichenxfolgeudes Resultat ergeben: " Zu der Altmark, wo die „Juden durchdas dort no gültige Westphälische Gesch alte Rechce und Freiycm “der andern Uncerthaucu haben, wNnschemanAdäquun dieses Gesehes; in den Theilen d.r Provinzen, wo srre gere Beschränkungen Statt finden (z. B. in Koch ,der vormals Sächsische Distrikt und der Niederlausth sei unhedéngte Einführung des Edtktcs vom 11. 1812 *) nichr Wunsch„ Die Einführung desselben hab wie mat; glaube, den Erfolg der wohlwollenden Abstch nicht „entsprochen; die Juden schienen niche wesentli Fortschritte in der Bixdung gemacht, die Erlaubnis; zu Ergreifung anderer Erwerbsmtctel höchst selten benny vielmehr beim alten Gewerbe, dem Handel, die ärMc beim Schachcryandel, geblieben zu sein. Man wüus beschränkendereAbänderungen des Geseszes, namentli' des srcmxen Einwandernz der Indem, der Erlaubm zum Heiratben, des Erwerbes von Grundstücken, U terz'agung [dcs Haufir- und Schuchertzandels, Vervo des Erwerber; eures Ritterguces und eines Le'yeir- un Erv-Schulzenguces/ da in ekstcr Beziehung das Gesc ihnen. die Standschafc', in. letzterer déeFähizkeit w Umce abspreche. .

Als Hauptmittel einer erhöhten Bildung“ sei

Vcrbeffer-urrg der "Schulen und des Reltgions-UncerricW

rigen Dienst anzusehen. * .

Nach dem Averydcvsren Landtagsabsäsede sollen die Vorx'äzläge über die bürgerl:cheu Vcrhältntsse der Jude dcr deadstchtigcen Bestimmung gemäß bet der Dem Staat Meniscexio über diejen Gegenstand aufgegebenen Ber tyung benufzt werden. .

U. Die von Sr. Majestät dem Könige zu eine vorcßeiihnfrcn und schert: Absatz des Getreides auer gnädigsc emqefüvrte Landlieferung an Roggen (dc Winkpel zu 28 Thlr.) uud Hafer (der W'm'pcl zu 16 Tylr.) zum Beyuf der Militär Verpflegung ist von den Ständen dahin angenommen worden, da["; sl.“ sci) zs.“ Annahme der Lanolieferung auf 4 Jahre bereit erklan haben. "Diese Allerhöcbsk beabstchtigce Maaßregel ist bereits in Wtrksamketc getreten.

sl. Dre Mängel, die sowohl in dem Kurmärf1 Wer: als Dem Nsumärkésthen Land :'Feuer-Societäcs Reglement fich zeigen; )arcen Sc. “)JZajestäc Den König bewogen, in beidenLandeSthcßlen die Zuxammenberufung der zum Societärsverbande gehörigen Stände anzuprm

Emanirung desselben im Preußischen Staate wohnhaften Juden die Rechte der Einländer und der Y_reußtschen Staatsbürger, so fern sie fest vcstimmte Familiennamen führten, und bei Führung ihrcr Handlungsbückyr und Abfassung ihrer WillenSerklärxmgen und Verträge einer lebenden Sprache, und bei ihren NamenI-Unterscbriften der deutschen oder lateinischen Schriftzüge sich bedienten.“

* Als _Etnländcr sollten sie bis auf mehrere Beschränkun- gen, namentlich in Erhaltung Öffentlicher Bedienungen- im Allgemeinen gleiche bürgerliche Rechte _und Freihei- ten init den Christen genießen.

' em nenen Land-Feuer-Sociecärs-Reglement für die Kur- ark ist durch den A'Ueryöchscen LanotagssAbschied mit orbehakt res Ober-AuffiMs-Reclns über die Verwal- ng oer Land-FeUcr-Sociccäc bestätigt, der Antrag auf "heilung der Stempel: und Sportelfreéheic für die ocierät dagegen nicht genehmigt worden.

December „1824 St“. Majestät dem Könige vorge-

agcnen aäérunterchänigsten Gesuche betrifft, so ist zu-

rdeksk 1) der Antrag eines Theils der Landtags-Versamm-

Desgleichen ist ' ) der Antrag auf Einmagazinirung

ces und die Erfüllung der Militärpßlch§- durch dreijä'“ ) die, mit dem Gesuch um Einführung einer Ge-

Dée von ßen Ständen in dieser Beziehung aufge- ten Grundtäße zur- Begegnung der Nachthciie der n Znnst Verfassung und einer allgemeiner: Gewerbe-

heit smd im Wesentlichen: 3) daß Niemanden das selbstständigeBeginnen einés

b) daß Korporation nach

) daß die von der neuen Gesetzgebung begünstigte

)

*) Dieses Edikt gab bekanntlich sämmtlichen zur Zeit zz,

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117. Es waren ferner die aus allen Landestheile en und die diesem gemäß ausgearbeiteten Ent *

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der Provmz, m welchen das Cdtkt vom 11. Marz 181 :: (xenon voljscändjgen Reglements den Provinzéatskätxf . en zur Beurtheilung und Begutachtung votlegen zu

ssen.

Der von den Ständen eingereichte Entwurf zu ei-

Was nun die mit dem Berichte der Stände vom

lang, die K-artoffel:Brennereien um 50 pCt. höher als die übrigen Brennereien zu besteuern, und das Gesuch um gradacive Beßeuerung der Brennekeien nachdem Umfange ihres Betriebes, nach “den vom Staats Ministerium vorgetragenen Gründen Aller- höchskcn Orts nicht genehmigt worden, da diese Maaßrcgel in ihren Folgen nicht ersprießlicl), son- dern nachtheilig sein, und den Zweck, höhere Ge- treichreijc zu bewirken, nicht herbeiführen würde.

von 500,000 Sches- fel Roggen zu 1 Thin den Scheffel zur Hebung der jklzigen Px'eise Und Vernarbung des künftigen zu hohen Steigens nicht approbirc worden, 'da diese '))Taaßrkeges nur einen ungewissen Erfolg für den beabfic1)cigcet1Z:vcch,'von der andern Seite ei- nen wahrjcbeiuliäwn Verlust an den zu threrAus- führung erforderlichen bedeutenden Geldmitteln ge- währen würde;" ' ' Dagegen sollsn

werbe-O dnung, dargelegten Vorschläge bei der “jekzt im Werke begrtffenen Ausarbeitung eines neuen Gewerbe-Poltzei-Gsseßes bcrückfiMigc, und das Ge- setz selbst vor seiner Publtkatton dem nächsren Landtage zur Begucachtung voxgelegc werden.

Gewerbes vor Nachweisung der erforderlichen" Ketmtnéß und Fertigkeit gestattet werden soUte. dcr Gleichartigkeit der Gewerbe mit Ullterabthcikungen nach der Eigen- ehümlichkeie der Handwerker gebildet, und Jeder, der ein Gewerbe treiben wollte, zum Beitritt verpflichtet würde, '

Anseßung solcher Handwerker, welche die Land- wircysck).1fterfot'derr, mit mdglichscer Beschränkung gestattet würde,

da[; der Kleinhandelz vorzüglich der Vcrkaufhan- del, eingeschränkr- und nur auf besondere Conces- sonen nach Lokal Verhältnissen erlaubt würde. Auf den von den Ständen geäußerten Wansckx, zu emer neuen zeitgemäßen Gestnde- und Tagelchn- Ordnung für das platte Land, ist ihnen Allerhöch- sten Orts anheim gegeben, auf; dem nächstcn Land, tage dieserhalb motivirce und bestimmte Anträge zu machen, dabei ihnen bemerklecl)g-3machtworden-, daß die Herabscßung des Arbeitslohns nichr Ge- genstand der Gesekzgebung sei, sondern der Pré- ' vat-Vercénbarung,_ w-xlche nuf Kreis-Kommunal- Landtagen von den Ständen getroffen werden könne. «)" Betreff_der Städte-Ordnung vom 10. Nov.

1800 waxren-folgenbe Vorschläge in der Stände-

Ver_]amn1lung zur Berathung gekommen: 3) da[; WahlreclU-und Wahlfähigkeit der Stadtver- orNxxcen mehr beschränkt und dazu ein Einkom- men von “600 Thlr. in großen, 400 Thlr. in mixt- lern "W 30? Thlr. in kleinen Städten erfordert, und dcn Wahlern _eme von dem '))Tagisrrate und den StaYt-Verordncten entworfenen Leske der _dazu geeigneten Personen, ohne die Wävler ]e_doch-daratx zu binden, vorgelegt werde, dre Drenstzetc der besoldeten OJTagiskraes-Personett ?UchbenZ-zeét zu bestimmen, und dies auch auf die 1chc gewahlten _ONagtsrrarsperjonen auszudehnen, den Vorzug ztvijchen abweichenden Beschlüssen des Magc_|rars- Und des ScaOt-Vcrordneren-Collegii s?sk_5U1*'k§M, dje Dienstzeit dex Stadtverordneten au] 6 Jahr, jedoch mit der Befugnis: zum Aus- tr1t_c nach 3 Jahren, zu verlängern und die thl de_rjelben zu heschränken, d)? deujGe]chäftsgang erschwerende und den Bngcr m der Selbstuhätigkctt zur eignen Be- förderung des ftäociz'chenGemcinwohls lässtg ma- chends Kontrolle der Landräche'aufzuheden.

Decke in Vorschlag gebrachteu JNodifie-nionen der Städte; OL'LUUUI sind der Mehrzahl nach von Sr. 912.1]. dem .Kömgc vollkommen zweckmäßig befunden and dre Bx'nukzung derselben bei der beabsichtigten Deklaracxon der Städce-Ordnung dem Scaacs-Mmisks“ reo anbexohlsn worden,

6) DZM- Berichte der Stände waren verschiedene WWW“ und Vorschläge über AbkürzMg des Ge- schaxwgangs der Generalkommisssmwn und Ver- nundernng der Kosten beigelegt wokden- WSW)? 11th Hsm Allerh'öchsten Landrags-Abscksede zur gru11dltchen Prüfung dem ORmiskec des Innern zugesteüc worden smd. Eben so find die Vorbe- rUcungen zu den

7) von den Ständen in Antrag gebrachten Verord- nungen zur Beschränkung der Parcellirung der Bauem-Gücer bcretcs eingeleitet und soll der Ent- wurf dazu dem nächsten Landtage zum Gutachten vorgelegt werden.

8) Dte'aUeru-xcerchänégske Bitte der Stände, di? verschredeuen Landarmen:?lnscalten der Provinzen, weiche cheats zu andern Staatszwccken verwandt, thecls der Scändischcn Verwaltung cuczogen wor- den find, der" Lecheru zurückgegeben, ist mit Vor- beyalc derKoncrolle UndOber-AufsiM der Scaacs- Behörßen genehmigt, die erhobenen Beschwerden über dre zeicyertge Verwaltung zur nähern Erörte- gezogen werden, um den Ständen bei der nächsten Vskwmmwng die nöthige Aufklärung über die Sache "gehen zu lassen.

9) Das Kur; und Rcumärksche LandschachHaus FU Berlin war im Jahre 1580 von den Ständen er- kauft, und seither bis zum Jahre 1820, wo die Verwaltung der Landschaftlich“: Instance an den Staat Üderging, der Saß“ der ftätrdt|“c1)enVcrsamtn- lungen gewexen; die Kosten der Unlcl'valkUUI der Gebäude, der Besoldungen, der Büreau's u_ud der gewöhnlichen Versammlungen der exi'gxn Aus- schüsse, haben nach 15jäyrigem Durchschnitt jäh?“ lich 4617 Thlr. betragen ,. und sind aas det: Ueber- schüssen der lands-„ixafclichen„C'inmhmen bezahlt wor- den. Se. (Maj. 'der KötU'g-hab'en hiernächst auf vgs desfalstge allernnrerthänistcGesucl) der Stände dre Restitucion'dfeses andschafcshaUses “" die Stände zubewille'gen, die Bitte auf Anweisung emer, der obigengleichen, jährinhenUnterhalcungs- sumxne einer nähern Prüfung und denmäcyscrgen Entscheidung zu unterwerfen geruhr.

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