1887 / 306 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Dec 1887 18:00:01 GMT) scan diff

in d Ve

Iewicbt „XJR den 23 Lebt !.

Jedo brauchen an

In beiden eingetragen.

geschicbt nach den Bezeichnungen dcs Absaß dcs §.

so sind die erf zuseßen. Anmeldungen, Welche den Vorschriften im im Eingang dieses Paragrap mangelhaft angefertigt smd, w oder Er änzung zurückßegeben. Bcauptet derscl e, dcklaration übereinstimmen _ leytcren Unrichtigkeitcn odcr ertbüm

13 erwähnte besondere Verzeixhni orderlichen Angaben in der Etng

dieses auf der Einggngsanmeldung

worauf zu genauer spezieller Rcviß ericWeit eine solch

gefundenen Unrichtigkeit dienen kann, nach den dabei obwaltenden Umständen

amts ab. 4) Weitercs V

Ergebnis; der Vergleichung auf den A

ist, bewirkt das H

auptamt (Konkobuch

Anmeldungen auf das befrkfféndc Konto

excm zcicb angestempel

oder dems

aber!, fof bk klick)

„Es wird sodann zur Revixon 'der zu kontirendcn Waaren ge- sÖMten.

Ist das Nettogewéck)? für 'jcdes Kollo von dem Anmelder bereits angegeben, und zwar ber tarrsmäßig verschiedenen W::arcngattmtßcn enaucr Bezeichnung pes Nettogcwéckzts jeder Waarengattung, ät dcr Anmeldcr erklärt, daß er sich die Abrechmmg der Tara uttogswicht gcfaUen [ Revision leitcnden Beam

mtr oder

register, verabfolgt 0 dem ihre U erkannt worden, von d

“rohen und M f d “FWW d euser

Gelegenheit der Abf

Waar gan

kk)

aaren, oder Reparatu

ern nicbt ständige Einr machen.

rdnungsuummer des Kontos auf denselben nn p[ar_der Anmcldung, nachdem da sofern ein s

wenn der Anmelder d endung dcr geseßliclyc

ben nicht entf erden dem Anmelder zur

die „Eingangs

d mcbt anferi er unter

olcbcs voröanden,

Fäüen wird das Nettogewicht von der Revisionsstelle

Axxch_ in dem Falls, Nettogewrcbts durcb Auw brinat, steht. der Revifionssteüe die Befugnis; BUNT) Verwckgung_ fcstzustcllon, Yexxackung angemcheinlich hinter

ie Ermittelung das n Tara in Amrag zu, 'das Nettogewicht wenn das wirklicbe GcwiÖt der dem tarifmäßigen Tarasatze zurück-

Die Benennung der Waaren in der ßdazu _bestimmten Spalte Tarifs. Ijt dqs im zweiten ß mcht beigefügt, angßanmeldung bei-

§. 13 beziehungsweise prechen 1)de ("tb

«meldung mit der Grenz- tgen zu können, Weil bei dcr gclaußn find, so Hat er sofort schrtstlich zu exklären, on geschritfc

n wird. 8 Erklärung zUr En

* ' tschuldigung der statt- Hangt m ji'dkm einzänen Falle von dem Ermessen des Haupt-

erfabrcn mit den Eingangsanmeldungen.

Nachdem die Prüfung der deren Verglerchng mit der E

Eintragung in km: Hetrcffcndcn Registern erfolgt und dieses

§ . onamtlicben Abfertigungspayiere un'd mgangsanmeldung (§. 13), jowie dre

5) Revifion der zu Lntirendcn Waaren,

in den gesc lichen Beträgen vom Br find nacb ' nordnung des die rcvrfionen zuläsßg.

[ckck mznmxbr de eberemsttmmung

aare t

Dem Konto- andeWeite Aufm den nach den be Um üllungsn ode tnso'weit stattöa gewnbt de W

nach dem Auslande bésiim der elben vermindert, der Ein gewordcnen Ums Die [ester aaren in das Au ubernicbten,

E en 't * . kontirte HJ ts dle BUÖUÜUUJ, Vervonommr

m Anmelder.

kontirten Waaren.

scbre ben und nach ihrer Bearbeitung

_ ck M wieder anzuscbrei stimmungen über den B

1). Bestimmungen über die

Die Abschreibung von dem §Kontb

bei “der Versendung verkaufter ode

m ubrigen kommen eredelungsverkebr in A

§. 20. '

Inbabrr steht ztvar die Thetltzng, achung der kontirtxxt Waaren fret; V stehenden Vorfchrxsjen zum" r Einlagen find jedockp _waercnd ft, als hierdurch das uxsprungltcb ange '

r aarcn nicht vermehrt wird. Nach dem Bruttogewxcht z_u Heroncnde verpack:e Waarcn müssen bet der gen von gleicher Art gebracht Werden. ünscbt der Konto-Inbaber oder Käz: ck dcm Auslande andere, als dt nzei e zuläss'

solchen Bearbeiiung,

erfolgt :

Waac'en n9ch dkm Auslande unter Zollkontrole, fer

. bet Ucbertragun anderen Konto-Jnhabers, der Abmeldung kontirter Waaren zu einer Niederlage un- veronter Waaren,

.li. bei der Abmeldung kontirter Waaren zur Veredelung im * Inlande.

bschreibung kann i?! bt der Direktivbehörde vor snabmsweise

vorzuschreiben.

». !

„»

“* Vexpflichtung zur

Der Konto-anaber bat Fön P WmMW

oder eines anderen MmBe Wx-

?) Abzuschreibende Waarenmcnge'.

„22

3) Abfertigung bei Versendung “kontirter oder nach der Niederlage unverzoüter Waaren. AFZabe von Certifikaten.

Tt ein Certifikat

vollmäcbti ten ! sieges aUSzufj

Mindestmengen

jede Waaren

B unter seiner HgndlungSuntersx; unt ausdrücklich

und unter

ellen. Dies

r unverkaufter kontirker

er s Beifügung des Handlungs-

er änzt danack) das zweite Exemplar der Anmeldung und Die Waare wird, nach- mit der Anmeldung geprüft und an- er Revifionsstelle abgelasjen. . cr Waare, soweit es ersorderltck) an;) nach der; baulich ist, zum Zweck der Verg1e1chung be! ertigung abzuschreikcnder Waaren zuruckzubehalten,

Es find jedoch

0- Unzulässigkeit von GewiÖtsveränderungen der

Umpackang in Um-

fer Hebufs Versendung der e Vorbezeichnetcn, obne Vor- 1gen Veräjzderungen in den zum Ne k) örrgen Um chließungcn oder Ctnlagcn vorzunsbmen, ?reckyender Antrag in die YuEgaandcklaration aufzunehmen. ?träätderung ist alsdann bet der

e en.

rä) eine Veränderung

Vervollkommnung sollen, find vom Konto abzu-

bTkaabeJ ihre; Bescbaff

Ab e'b aaren. sychrl ung kontirter

1) In wekcben Fällen die Abschreibung von den Konten nur erfolgt. 21

ner

g kontirter Waaren auf das Konto eines

jeÖer beliebigkn Menge erfolgen. behalten, zur Verhütung von r die Abschreibung

Waaren nach dem Auslande

ft ,oder der des cbrtftlicher Voll-

es Certifikat muß

, erhaupt Bertckxtigung

nebst dem nmeldungen bescheinigt worden balterei) die Uebertragung er , bemerkt die laufende und dre !) giebt das Haupt- s dazu gehörige svezielle Ver- demselben angesicgelf oder t Woxdxn ist, dem Anmelder zurück, bchäl! das chile xémvlar aber etnytwsilen an fick). Das Haupféxemplar legt der Anmelder dem Hauptamts-Vorstande ÖM sönsk Hiermit beauftragten Oberbcamten vor, Welcher auf elbcn die Beamten Bezeichnet, Welche die Revifion Vorzunebmcn ichtungen eine solche Bczcicbmmg ent-

affe, dann ten Probe-

Umpackung oder «änderungen in Nettogewicht gehörigen dcr Lagerung nur schriebene Netto-

ttogewicht so ist ein ent- Die uWangEabfertigung amtlich ??st- In gleickßer Weise ist zu verfahren, Wenn du en zum Netfogeij gehörigen Umsckzließungen oder Einlagen zur mier Waarcn zwar das Netto- ßangszoll für die

chließungen oder Einlagen aber en find solchenfalls entweder gleich sland auszuführen oder unter amtl

hierbei ent- unerboben zeitig mit ichcr Auf-

aar is 't ["fs [ d' “stbuxg Od? RHYTHM? en_nowetzua1,aö te 2 aun er enitä in geetgneter Wetse gesichert werkJen kann. G g welche einer ? unterworfen werden

nach_ der Zahl

FaUt dkr

darauf noch an

er sich im Be

auszusteUen.

Auck) müssen ?) Verpackt werdet

Die Kolli

Inhalts leicht Erfordert

m besondercn

zusertigM.

aaren unter

iederlagcamt

Begleitsckycin [)

beziehungsweise richtungen eine ob sz'xmmtliche revidtrt werden

Entstamm Konten, oder,

Entstamm

es, eTwa den

mitteln. _Dix dnrchaus Wszte

nur eine spezi

Bet groß

benso werden, wenn

werden.

Beläge zu den

Hierdurch EingangSabgab

der

In d:: R

a. Gestattung

Waaren müssen gehalten und

werden kann. Entfernungen,

skc'ng an gerechnet, Konto,*wch1n fie dem

auf Einen Sonn- odcr Feiertag,

Bchufs dcr“ Außg

Zugrundelkgung derselben eine A

und sämmtliche Certifikate den Deklar

packt zur Revifion zu stehen und erst 11 Yann dies unter der Bedingung gestatfet

Ebenso ist es gestattet, zum

ordnet enthder der Amtsvorstand oder

Mühe mit dkn höchst besteuerten

Kisten :e. zu bewirkende Revifion. tk) verwiegyng und Vergleichung von Marke und

menden größeren _Waarenyost na noch weitcr ,bcschrankt werden, [ung bezügltck) des fünften Tb

Inhaber selbst der Zoll

aaren nur auf besondere Veranla

„Die_Direktivbebörde it erm; txt : 2Bedurfmffes Abweichungensvon YYY, dZÖÖ

3, 24, 25 und 26 vorgezeichneten Verfahren zu gestatten.

unter folgenden BedingungenWerpackt werden: 1) Die fremden unverzollfen Wgaren oder, wenn diese in über- wiegender Menge vorhanden find, die im freien Verkehr befindlichen im Innern_ des Kollo durch besondere Verpackung getrennt-

Iich amtlich verschlossen werden, teren bei dem AuSgangsamt obne Inwikweit, namentlich bei Vecsendungen atxf kurze

und Menge der er

der Stücke, Dußxnde,

die Kontomzmmer enthalten, welche dem Konto-Inöaßer in der Konto- bzxchbalteret ngeben ist, sowie die fortlaufende Nummer des bezüg- ltchen Vcrkaufspostens. Es muß ferner in demselben die Benennung der Waaren nacb Anleitmta dcs Zolltarifs, das und_ d=c Nummer des statistischsn Waatcnvcrzeé AUZULÖTM Ums; das (Zertifikat die auf Grand benen Angabén übcr die bandlungöüblich Benennungen der Waaren, roffe 2c., sowie bis im §. 9 exwahnte Bezugnahmé auf das VékkanÖ-, Ver dle Verfiäyerung, daß die gemachten Angaben richtig scicn. entbakxen. Dic Certifikate sind nur vi2r Wochen, vom Datnm ihrer Aus- ültig, U11d begründen keine Abschreibung vom

Hauptamt nack) dicskr Frist vorgslcgf jverrcn,

N?xtogcwicht derselben cbmxch (:ngegcbey'seZU. dss §. 13 vorae]chr1e-

sandt- 2c. Buch, endlich

Tag des Ablaufs der Gültigkeitsfrist der (Zertifikate

genommen werden.

b. AUEJangsabfcrtigung.

so dürfcn diksclbcn auch am Tage

as,. Abgabe von Aquangsdcklarationen. 4

angSabfcrtZg-ung' Hat dkrjenige, welcher dj_esclb'e beantragt _ Abmelder _ 11521: die auSzufübrendcn Waarcn, !owctt

fix; der darüber sprechenden Ckrtisxkate befindet, mit

Die Waaren müssen mit der Deklaration abTerTigung gestellt, jedoch _ mit _ geebenen FaUes _ dergestakk gevack _ , worüber ein Certtfikat lautet, nicht in verschiedenen Koll! befinden.

usgangsdeklaration nach dem Muster („'

zugleich zur Amßgangs-

AuMahme des im §. 26 vor- t werden. daß sick) Woarkn,

ie Certifjkatc, sowie die Waarcn, Welche in einem KoÜo

1, in der Deklaration k)

intereinander aufgéfübrt Mr_den ationcxn beigefügt sein.

sinx so einzurichten, daß sie behufs dec Revifion ihres

geönnct werdkn können.

es der ©eschäft§verkcha auszuführende Waaren unver-

vcrschließbaren Räumen oder

wahrender amtlicher Aussicht stattfindet. JU dcr Wal)! dcs Abmeldcrs überlassen, die sck)_on mit zur Stelle zu bringen, oder

ach derselben zu verpacken, so werden, daß die Verpackung

mindestens unter fort- diesem FaUe blcibk es

ZlaSgangsdeklaration entweder crjt nach erfolgter Revifion an-

Ausgang bestimmtk, niedrig belegte

unausgcseßker amtlicher Aufficht lose zu vérladen, da-

fern die Ausfuhr unter amtlicher Begleitung oder unter Raum- verscbluß erfolgt. , Falls die zu einer

Außgangsdckwration gcbörigen Waarcn über ein und daI|elbe Grenz

amt ausgeführt oder einem und demselben

im Innern überwiesen werden sollen, kann von der

Ausfc-rtigung cines förmliäyen BegleitsÖcinö a angsdcklaration, welche solchcnfakls :n doppel *s]tel]en und mit dem erforderl

enußt werden,

bgeseben und die Aus- Ten Exemplaren auszu-

ichen Vordruck zu versehkn ist, als bb. Revifion dcr ausgehenken kontirtcn Waaren.

Der Abmelder [cgt die AustangÖdcklaration dem Amtsvorstande,

deffen Stercrtreter vor, Wclcher solche den dazu be-

strmmten Revifionsbeamten zuschreibt, sofern nicht ständige Ein-

solch: Zuschreibung embchrlich machen. Gleichzeitig

der erste Revifionöbeamte an,

KIM speziekl oder nur einige der;“elben probeweise

so en. en die Waaren nacb Außweis der

Certißkatc verschiedenen

smd in den K_oUi gleichzeitig Gegenstäx-de, welche ver-

schiedenen Tarisnummern anclxehören, zusammen Netw-Ermittelung die Rege .

verpackt, *so bildeÉ die

t jedocl) die ganze, aus verschiedenen Kolli bestehende

Waarenpost einem und demselben Konto od_er verschiedener Konten mchrfaä) auf den Certtfik

kebrcn dieselben Ranzen aten wicdsr, so genugt

drittcn Theil dcr KoÜi, vorzugsweise abcr dicjcnigcn,

Artikeln gefüüt sind, netto zu er-

übrigen KoUi werden nach Lage dcr Sache. theils

11, d. l), so rcvidirt, daß von

dsr Bestbaffenbcit dex"

Waare dic erschöpfendste Ukbkrzeugung genommen wird, theils erfolgt

eUe, durch Anschneiden dcr Ballen odar Oeffnen dcr

ails Hßwendet es bei der Brutto-

Nummer.

em G2schäftsandrangé. und Wenn es fich namentlich

darum bandxlt, KontQWaaren mit cinem !) Ladxmg begrtffa-nen Schiff abzusknden, kann die Zahl der netto zu crmxttelnden KoÜi einer von einem und demselben Konto hßrstam- ck dem Ermessen des Amtsvorxtandes und genügt es, wenn die Netto-Ermittc- Lils der KoUi geschieht.

kann auch in anderen drin

die außzufübrcnden Kontogü

ne Schwierigkeit hcrau

estimmten, bereits in

gsnden FäUen verfahren

ter von dem Konto-

steUe zur Revision und Abfertigung gkstküt

Bebufs dex Revision müssen von dem Deklaranten die Waaren dxrgestalt auSemander elegt werden, daß jede Waarenpost, worüber cm Certifikat lautet, o?)

sbefunden werden kann.

cc:. Ausfertigung ZZ!“ Beglei1scheine.

,Hat fich bei der Revision nichts zu erinnern gefunden, so be- sckmnigt die Revisionsstelle solches auf der Deklaration, veranstaltet untcr ihrer Aufsicht die Verpackung der Waaxe KoUY, sowie die Ausfertigungdes Bcgleitscbems nach den allgemeinen Vorsévristen. Die bescheinigte Ausgangsdekla Certifikaten zu diesem Behufe an di abgegeben, walche letztere. solches auf der Ausgangsdcklaration und den worden, die Certififate an die Buchbalterei absicht, die dadurch die

und dkn Verschluß der

ration wird nebst den

e Beglejtschcjn-ExpeditionssteUe nachdem der Bcglettschem ausgefertigt und

Certififaten bescheinigt

Abschreibungen im Konto erhält und davon dcn Konto-

inhaber auf sein Anmelden in Kenntnix“; scöt

wird der Konto-anaber seiner Verhaftung für die e von den zum Ausgarzge abgefertigten Waaren ent-

cklarant über alle von ihm

,Waarxn nur einen oder mehrere Begleitscheine thm uberlaffen.

lasxet, und die Zochrwaltung hält s1ch nunmehr wegen des Ver- bletbens der Waare lediglich an den Begleitscheinexxrabenten nach den

über ZF BegleitscheinVerfabren bestehenden Vorschrtften.

abzuführenden fremden verlangen wi11, bleibt

e_gel muß aber der ganze Inhalt eines Certißkats oder

mehrerer in em und denselben Begleit1chein übernommen werden.

Weisung der in dem nämlichen Certifikat aufgeführten

der Beipackung von inlä di befindlichen ausländisn che1f1ch§

' Z. 28. e Waaren, boxen Abschreibung

['

yon der vorerwähnten Trennun

ung außnabmsweise zulässig.

Mqßyabe des örtlichen

§§. 13, 16, 17, 18, 19,

oder im freien Verkehr aaren.

Zergestaxt, da? die Art Schwrerrgkeit onstatirt

g und dem be|onderen

amtlichen Verschluß zusammen verpackter Waarcn ab ce en werden kann, bestimmt dix Direktivbehördc. g sh

2? DaZ-zuxxldeyde Gesammtkollo muß, insowe'it nicbt amtliche chletung etntrttt, ebenfalls unter amtlichen Vkrsckysus; gcscßt, und

26 mins; ferner ' 3) "" Bk chetn die Beipackung von Gegenständen des freien

leits Verkehrs erwäßnt, auch das ' . ILIWM werken. Bruttogewtcht des Gesammtkollo an

4) Uebertragung konlirtcr Wanken auf ein andcres Konto.

SoUen Waarcnposien von Zem*§?onto des einen an das [) eijges arxdercn Lagermbqbers übertragen werden, so stcllft derchsttT Etaenthmer em (Terxtßxat nach Vorschrift dps H. 23 aus. Mit dicsem tncldexfick)" Déklk'kxlßk- ay? dessen Konto die Waaren übcrgebcn soUen, untcr chfugung emer EmganJSamneldUng - §. 13 _ bei dcr Konxobucbhaltcret. Auf Grund des Certi fats crfolgt dort dic Ab- schretbung vox" Konto _des ersten Eigent ümers und ans (Hrund der Anmeldung dre Anschkelbmlg zum Konto Desjcnigcn an wclchcn die WMF überge?tt.[l s [ck W R

-iner (Hex ung () xk anten zur evi 1o '

ehcrtragung zwar nicht, die Anmeldung der letZeZenbtetIFfaFrblecFF zeiUg mit der Uebernahme dsr Waarc geschehen,

5) Abmeldung kontirtcr WZMZJ zum ZWLck der Vcrcdclnng_

Sollen Waarcn zum Zkvcck 132“: VkrarbeiWn , Vervollk odcr Reparatur vom Konto a_bgemchldck wexdm- ?o b'at der (MMW; mit der Vcredelunngcharatwn em Cernfikat nach Maßgabe des §. ZZÉU übergebkn. Aus Grund des [MUM UMR dle Abschreibung vom onto.

Ü. Ermittelun und Fcstskclsuna dcs Zollbeträ ez , g den kontirtcn Waaren. g , von

3. Zeitpunkt derselben“

§. 31.

Die Ermittelung und Feststellung des Zosxbetmgcs von der) Ukcht abgeschrieben?" Waarcn nach Maßgabe des bctßche'ndcn Zoll'tartfg ge- schieht jährlich an einem von der Direktwbehöxdc _zu bcstthmden Zeitpunkt, Jedoch ist am Schluß der erstcn'Halstke cmes jeden Jahres von jedem Konto-Jnhabcr cine nach _der nn nachstvorbergcgangenen Jahre erwachsenen ZoÜschuld zu bemesjende AbsÖWISzübULJZI 8 WM) der am Jahresschwß zu bkwérkenden Abrechnung zu [exam]. Bei neuerrichtetcn Kontcn ist die Abschlagszahlung auf (Gxund cmer von dem Konto-Jnhabcr naéb Maßgabe sejner Hm1dlungsb1tchcr nach dem Muster 1) aufzustellenden und in zwxika'chcr Ausfekt_igung an das Amt einzurcichendcn Abrechnung über dte _m dcm erjten Semester des Jahres aus dem Kontolager in den freren Verkehr getrstenen Waarcn festzustellen. _ . _ ,

Treten im Laufe cincr Kontxrunaspcrwde Tanfbemndcrungen cm, Von we[chcn kontirtc Waarcn betroffen Werden, so sind die Konten, soweit als nöthig, mit Ablcmf der alten Tarifperwdc nach Maßgahe der im §. 32 enthaltenen Bestimmungen abzuschließen und es ist dte Aufnahme der Lagerbestände zn bcwxrken. . Der ZoUbetrag für Yen hierbei ermittelten Absay kontirtcr Waaren nach dem Jmlande Wird jedoch erst bei der nächsten JabrcSabreckzmmg erhoben.

1). Verpflichtung zur Anmelduna ch2s Absaßes an kontirten Waaren.

Jeder Konto-Jnhaber ist Verpflichtet zu der im §. 31 angegebcnen Zeit andern von dem Hauptamt vorzufchreibcnden, ihm bekannt zu machenden Tage die Anschreibung und Abschreibun gn kontirten Waaren nach dem Mustcr 1) bei dem Hauptamt Jcbrtftlich an a- melden. Dieser Deklaration hat derselbe eine Deklaration seiner 2- stände an kontirten Waaren nach dem Muster 11"- b ufügen, in welcher diese Bestände überückztlich zu_ver:eichnencß1nd.' Au bat derselbe sein Lager dergestalt zu ordnen, daß die amth Hindernis; stattfinden kann.

0. Revision .dchZLagerbestände.

Diese Aufnahme (§. 32) muß stats dgrck) zwci Veamtc', von denen Linék cin Mitglikd des Haupfamts odcr cm Obkrbkamtar ist, erfolgcxj. Es ist dabei zunächst Ucbcrzxugung von dem Vorbandwnfem aÜer m der Dckkaration als Bkstand auf;]cfijbrtc'n Waarchostkn zu nehmen. _ Alsdann ist probeweise die spezielle Révision der Waarcn und Netto- vcrwiegunn zu bewirken. _

Die Direktivbebörde bcstimmf, ob eine so1chcLageraufnabmc jedes- mal jährlich oder in längeren Zwischenräumen vorzunehmen set. Die: selbe kann auch zu jeder anderen Zeit cinircten, wknn es für noth- wendig erachtet wird.

(1. Ahndung von Unrichtigkeiten, MY)? fich bei dcr Reviswn vorfinden.

Ergiebt fich bei der Revision, daß in der Bestandsdeklaration die enge der vorhandenen Waaren unrichtig angrgeben ist, und über- steigt die Differenz 10%, s? tritt Ordrzun s;]trafe ein. Von dem ganzen ermittelten Mrndergcwtcht wird dtc mgangSabgabe erhoben.

6. Uebertragung des verbleibendeZkBestank-es auf das neue Konto.

. |.).

Der nach Abzug des fick) ergebenden Absaßes im Inlande und der sonstigen Abschreibungen _ §. 21 _ verbleibende oder bei den Lager- revifionen besonders erm1ttelte Bestand bildet die neue Anschreibung auf das Konto.

1". Zeitpunkt der Entrichtung de-rSermitteltcn Eingangsabgabc.

. 3 .

Die nach §. 31 zu leistende Abscsplagszaölung ist binnen drei Ta en nach Ablauf des betreffenden Halbjahres, der für das gan e Ja r festgestellte Zoübetrcxg aber, _ abzüglich der vorerwähnten Al?- chlagßzahlung _ zur Halfte bmnen drei Tagen nach erfolgter Fest- stxlluZZ und Bekanntmachung, zur anderen Halfte spätestens binnen vzer „ochexj nach chr Bekanntmachung zu berichtigen, Die Ver- saummß dieser1Termme hat das Erlö chen der Erlaubniß zur fort- laufenden Kontrrung zur unmittelbaren olge,

B'. Aufhören dcr Kontobewilligungen. §. 87.

Wird die Bewiüi ung eines fortlaufenden Konto zurück ezogen . 6 und, 7) yder cker der Konto-Inbabcr selbst das Kontogwievex an so tritt dre Verpfitcbtung dks Konto-Jnhabers zur Verzollun dezienkgen'Waarenxm, welche er auch ferner auf seinem La er behalte“ wtkl, sowie per fett ,der leyten Bestandsaufnahme in das I geseyxn kt-zmxtrteZz YiZYaremk !) [[S

n ie er ez e ung ommen diejenigen Bestimmun en e en * Zur Anwendung, welche Zn den §§. 32 und 36 bezüglich dger jähklécb'k“ Aufnahme „der_Lagxrbestande u. s. w. egebcn worden find.

Hterbet wtrd dre Zoabehörde glei zeitig bestimmen, ob, M MWH Umfange und unter welchen Bedin ungen eine Stundun des bei zuzahlxnden Zolles einzutreten hat v er etwa AbschlaJSza kungen der Einzahlung des ZoUes zu bewilligen sind. .

(3. Strafbestimmungen.

. 38. * ivs Zuwiderhandlungen gegen §die Bestimmun en des RMZ?“-

werden, soweit nicht die Strafen der ,. 134 Kis 151 des elbsk mit

zollgeseßes Anwendung finden, in Gemä eit des §. 152. das

einer Ordnungsstrafe bis zu 150 Mark geahndet. *

, W (Die Master L_Q smd im .CenLralblatt für das Deuts“)? R“

S. 596 ff. abgedruckt.)

: Aufnahme desselben obne

nland ab" *

L_,