1935 / 51 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Mar 1935 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher inchsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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die Post

Berlin

Berlin, Freitag, den 1. März, abends

( Nr. 5 1 Reichstvankgirokonto .; L...! l

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Perfonalveränderungen.

Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Vereinbarung über die Verlängerung der Geltungsvauer des deutsch- rumänischen vorläufigen Handelsabkommens und des Zusaß- protokolls dazu vom 27. Februar 1935.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Bekanntmachung, betreffend die Umsaßsteuerumrechnungssäße auf ReichSmark für die Umsätze im Monat Februar 1935. Bekanntmachung des Reichs- und Preußischen Minjsters des Innern, betreffend Verbot der Verbreitung einer ausländischen

Druchschrist im Inland.

Begründung zum Geseß zur Aenderung des Finanzausgleichs.“

Vom 26. Februar 1935.

Anordnung _ 121713 - der Ueberwachungsstelle für Wolle und andere Tierhaare (Meldepflicht für Saarfirmen; Inkraft- treten der Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle im Saarland). Vom 1. März 1935.

:--.xwrdnung [3 11 der Ueberwachungsstelle für Baumwolle (Inkrafttreten von Anordnungen der Ueberwachungsstelle im

_ Saarland). Vom 1. März 1935.

“.;-[ordnung 80. 5 der Ueberwachungsstelle für Baumwoügarne

and -gewebe (Inkrafttreten von Anordnungen der Ueber-J

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» m.,; ISst . . , , .

..?.xd'k akg 7T“? „„;kx'UkÜéxWWgssjeUe.“ Bast Freien von Anordnungen" der Ueberwachungs

(and). Vom 1. März“ 1935.

..?-.ordnung 25 der Uebemvaclwngsstelle für unedle Metalle“ Inkrafttreten von Anordnungen der Uebe_rwachungsstelle im Saarland). Vom 1. März 1935. "

*“. ordnung 9 der Ueberwachungssteüe für Eisen und Stahl

Inkrafttreten von Anordnungen der Ueberwachungsstelle im

“Saarland). Vom 1. März 1.935.

enn Saarland). Vom 1. Mäx? 1935.

e im "Saar-

* , Anordnung 9 der Ueberwachungsstelle für industrielle Fettver-

sorgung (Inkrafttreten von Anordnungen der Ueberwachungs- stelle im Saarland). Vom 1. März 1935.

; Anordnung 12 der Ueberwachungsstel1e fiir Lederwirtehaft

_(Jnkrafttreten von Anordnungen der Ueberwachungsfte e im Saarland). Vom 1. März 1935.

Anordnung Nr. 22 der Ueberwackwngsstelle für Kautschuk und

Asbest im Saarland). Vom 1. März 1935.

' '; Anordnung Nr. 4 der Ueberwachungsstelle für Ruß (Inkraft-

treten von Anordnungen der Ueberwachungsstelle im Saar- land). Vom *1. März 1935.

_ Anordnung Nr. 1 der Ueberwachungsstelle „Chemie“ (Inkraft-

treten der Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle im Saarland). Vom 1. März 1935. Anordnung Nr. 4 der Ueberwachungssteüe für Tabak (Inkraft- treten _von Anordnungen der Ueberwachungsstelle im Saar- " land). Vom 1. März 1935. Anordnung 17 3 der Ueberwachungsstelle für Waren verschiedener _ Art (Inkrafttreten von Anordnungen der Ueberwachungsstelle im Saarland). Vom 1. März 1935.

Bekanntmachung des Reichskommissars für das Kreditwesen, be'treffend die Festseßung von Yinssäßen.

Besttmxnung des Werberats der eutschen Wirtschaft über die EiYZ'xhrung seiner Bekanntmachungen im Saarland. Vom 1. ärz 1935.

Anordnung über die Regelung des Arbeith-einsaßes im Saar- land. Vom 1. März 1935.

Anordnung über die Einführung der Anordnung über den

Arbeitseinsaß von gelernten Metaüarbeitern im Saarland. Anordnung ü er Einbeziehung saarländischer, Unterstüßungs- empfänger in die Maßnahmen zur Verhütung und Be- endigung der Arbeitslosigkeit. BeYnntXaIung über die Errichtung von ArbettScxmtern im aar n . , Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung von Zahlungs- * verpftichtungen gegenüber dem Ausland. , DiTJZZH'eichsindexziffer'für die Lebenshaltungskoften tm Februar

Bekann'tmachung dér Filmobefprüfstelle,“ betreffend Aufhebung eines Filmverbots.

. ] Preußen.

Ernennungen und sonstige _Personalveränderungen.

Handelsteil in der" 1. Beilage 4. Seite

Amtli-éhes. Deutsches Reich. '

Ü Der Führer und Reichskanzler hat den Kaufmann Faul G. Kabel zum Konsul des Reich:? in San Pedro ula (Honduras). ernannt..

WM“ (Inkrafi-

Verordnung

über die vorläufige Anwendung einer Vereinbarung über die Verlängerun der Geltungsdauer des deutsch-rumänischen vorläufjgen andelsabkommens und des Zusaßprotokolls dazu . vom 27. Februar 1935.

AUF Grund des Geseées über die vorläufige AnWendung zWeiseittger Wirtschaftsab ommen mit ausländischen Staaten vom 4. April 1933 (Reichsgeseßbl. [ S. 162) wird hiermit verordnet, daß die am 26. Februar 1935 in Berlin durch Notenkvechsel abgeschlossene Vereinbarung über die Verlänge- “rung der Geltungsdauer des vorläufigen HandslSabkommens _zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Rumänien 'vom 18. Juni 1930 nebst dem Znsaßprotokoll vom 19. De-

öffentlic'ht. Diese Verordnung ergeht im Anschluß an die Bekannt- , machung vom 29. Januar 1935 (Reichsgeseßbl. [[ S. 58).

Berlin, den 27. Februar 1935. Der Reichsminister des AuZWärtigen. Freiherr von Neurath.

Herr Gesandter!

gende Vereinbarung etro fen Worden ist:

ind darüber einig, das; das durch NotenWecbsel vom 7. Januar 1935 bis zum 28. ebruar 1935 verlängerte vor- läufige Handelsabkommen zwis en dem Deutschen Reich und dem Königreich Rumänien vom 18. Juni 1930 nebst dem Zu «protokoll chm 19.De ember 1931 bis zum 31.Marz1935 ein chlreßlich in Kraft blei t. . .

Gleich eitig ist vereinbart Warden, daß m der Zett vom “1. bis 31. är 1935 RindvieJlY uSchlacbtzWecken ans Nr. 103 des deutschen Zolltarifs im a men des nach Anlagenllbes Zusaßprotokolls vom 19. Dezember 1931 zu dem vorlquftgen deutsch-rumäniscben Handelsabkommen vom 18, Zum 1930 Rumänien zustehenden Zollkontingents nur zu 1/12 der Jahresmeng-e u dem ermäßigten Zollsaß nach Deutschland eingYihrt Wer en darf. _ _ _

iese Vereinbarung soll rattftztert_ Werden. Der Aus- tausch der Ratifikationsurkunden soll m Bukarest erfolgen. Die Vereinbarung tritt am 15.“ Tage n_ach Austaysck) der Ratifikcttionsurkunden in Kraft, ste wtrd jedoch bereits vom 1. März 1935 ab vorläusi an emendet Werden.

Ich benuß-e auch dtch'n nlaß, qm Ihnen, Herr Ge- sandter, den Ausdruck meiner ausgezetchnetsten Hochachtung zu erneuern.

Köka

An seine Exzellenz den Königlich Rumämjchen Gésandten Herrn C o m n e n.

[.LZatiunM KEZ318 3 Komxxnjc-j, Zollin. Berlin, den 26. Februar 1935.

_ Herr Staatssekretär! bee re. mich, Ihnen -u betätigen, da zwischen der KöningYch RTmänischen und er FOegtschen Kegxerung fol- gende VereinbarunJJgetrbffen Worden zst: ,

'Die Königlich umämxche und dre Deutsche Re terung sind darüber emig, daß das urch NotenWechjel vom 27. gmxar 1935 bis zum 28. Februar 1935 Verkangerte 'poxlauftge Handelsabkommen zwischen dem Königreich Rumamen und dem Deutschen Reich vom 18. Juni 1930, nebst deux Zusaß- protokol] Vom 19. Dezember 1931 bis zum 31. Marz 1935 einschließlich in Kraft bleibt. .

Gletch eitig ist véréinbart worden daß in der Zeit vom

1. bis 31. Bär 1935 Rindviel) zu SchYachtzwcken aus Nr. 103 des deutschen Zolltarifs im Rahmen des nach AnlageUU'de-Z Zusa prowkolls Vom 19. Dezember 1931 zu dem vorlquft .M deuts :rumänischen Handelsabkommen vom 18, Zum 1 30 Rumänien zustehenden Zollkontinkglents nur zu 1/12 der Jahr??- men e zu dem ermäßtgten Zo saß nach Deutschland em- gefüßrt Werden darf. , ' ' Diese Vereinbarung soll ratxfrzrerb Werden. Der, Aus- tausch der Ratifikationsurkunden oll m Bukarest erfolgen. Die Vereinbarung tritt am 15._ ag? nachAusta1zsch der Rafi ikationsurkunden in Kraft, ste Mrd jedoch bereits vom 1. ärz 1935 ab vorläuxig angetvendet Werden,

Ich benutze auch die en Anlaß, um J nen, Herr Staats- sekretär, den Ausdruck meiner ausgezet neten Hochachtung

zu erneuern. _ _ _ thtla Petala , QbarZé ä'xxi'fZirczg Qä-intérjm. Seiner Hochkvohlgeboren Herrn Ministerialdtrektor Kopfe,

Staatssekretär a.i. , AuZWarnges Amt.

Özember 1931 mit Wirkung vom 1. März 1935 ab vorläufig . “angeWendet wird. Der NotenWechsel wird nachstehend ver- _

_ Auswärtiges Amt. Berlin, den 26. Februar 1935..

chlbeehrc,“ micßz, Ihnen “zu beZtäxéégxé-k-z-Zaß Zwischen dez; Deutchen und der Köni lich Ru...«:'-..7ch,.1:“Regierung "7019“

Die Deutsche un- die Königlich Rumänische Regierung

Anzeigenyreis fz'tr den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm H: : ' ? 55 mm bretten Zelle 1,10 M, einer dreigespaltenen 3 nun hc' 92 mzu breiten . erlm 877.48. Wilbelnzstraße _32. AÜe Druckaufträge sind . * setxig beschriebenem Papter völlig druckreif einzusenden, insbeso :s: * darm a_uch anzugeben, welcbe Worte etwa durch Fettdruck unterstrtchen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am . hervorgehobxn jyerden solle.). _ Befristete Anzeigen müssen z:. ., vor dem Etnruckungstermm bei der Anxoig-nsfelle eingegang *

eise 1.85 «. Anzeigen nimmt an die Anze; ".I!

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Postscheaxkonto: Berlin 41821

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Bekanntmachung über den Londoner??? 77- KZV.»

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Otto!. 77431; ..?-U“

Aenderung der Wertberechnung von Hypc-s„«-.-;-;xo. ?.?.?-

sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold :ck“: :D.-...:; lauten (Reichsgeseßbl.1 S. 569).

Der Yondbner Goldpreis beträgt am 1. März 1935 fur eme Unze Feingold ...... '. . = “; ',

in deutsche'Wä rung_nach dem Berliner Mittel-

kurs_ für_ em engltsches Pfund Vom 1. Mär. * _ 1935 nut RM 11,96 unmerecbnet . . = ? _ =“ '- Tur ern Guamxn Feingold demnach . . . = ' *g "**:-D*. n deutsche WäHrung umgerechnet. . . . == - ..:-_.. -.

Berlin, den 1. März 1935. Statistische Abteilung der ReichSban Dr. D H r i n g.

Bekanntmachung. Die umsaizsteuerumrechnungssä1ze an* .», fur. dle UMsäHe tm Monat Februar 1931- *

Grund von § 5 Absaß 1 Saß 2 des Umsa sten 16_. Oktober 1934 (NeichWeseßbl. [ S. 94 ) 1“ . .' mtt § 40 der Durchführungsbestjmyxuugen ste'uergeses vom 17. Oktober 1934 (RUÖSgcseß . x Wte folgt festgeseßt: ' Q_'M.W * “*,-D "*I , *

Lder. St_aat Einheit 1 Aegypten 1 Pfuqd 2 Argentinien 100 apterpesos 3 Belgien 100 * elga' 4 Brasilien 100 Milrets 5 Bulgarien 100 Lewa 6 Canada 1 Dollar . *_ 7 kaemark 100 Kronen "x_/ 8 Danzig . 100 Gulden Z 9 Estland 100 Kronen 10 Finnland 100 Mark -* 11 Frankreich 100 rancs “*.*“, 12 riechenland 100 racbmen _ ***; 13 Großbritannien 1 fund Sterlr ? 14 olland 100 Gulden 15 sland 100 Kronen 16 talien 100 Lire 17 Japan 100 en 18 Jugoslawien 100 inar 19 Lettland 100 Lat 20 Litauen 100 Litas 21 Luxemburg 500 rancs 22 Norwegen 100 royexj 23 Oesterreich 100 Schilling 24 Polen 100 loty 25 Yortugal 100 skudos 26 umänien 100 Lei „'.-' 27 Schweden 100 Kronen * 28 Schweiz 100 Franken 29 Spanien 100 Peseten 30 Tschechoslojvakei 100 Kronen 31 Türkei 1 Pfund 32 Ungarn 100 Pengö 33 Uruguay 1 Peso 34 Vereinigte Staaten 1 Dollar von Amerika

Die estse ung der Umrechnungssä e ! Jrlzn MILÜMH ausländischen Zahlungsthel

Berlin, 1. März 1935. Do:- Reichsminister dex Finanz- J. A.: Heddmg.

Bekanntnmchung.

Ich habe auf Grund der Verordnung denten zum Schuß von Volk und Staat r 1933 die Verbreitung der nachstehend genam _ Druckschrift im Inland bis auj weixexes ver.-.-... *_ „N e u e s E u r o p a (Sttrmg-chdcl, Frankreich).

Berlin, den 27. Februar 1935.

Der Reichs- und PreußisYe Minxster des Innern. J. A.: Dr. isevtus.

Begründung zum Geseß zur Aenderung des Finanzausgleichs. Vom 26. Februar 1935. (Reichsgcseßbl. 1 S. 285.) Das Aufkommen der Einkommenstcxter, der Körper- schaststeuer und der Umsaßsteuer hat sich 1111 Rechnmx Sjabk 1934 günstig entwickelt. Entsprechend smd dxe Anker e der