1935 / 73 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Mar 1935 18:00:01 GMT) scan diff

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Hauptzollamtsbezirk. . . . . . . ..... . ..

Reichs- uud,Smatsanzeiger Nr. 73 vom 27. März _1935. S. 4

Muster 5 4 (zu § 14 ZGrO.)

Anschreibebuä) für Viehhändler und gleichznstellcndc Gcwerbrbctriebe

dcs Vichhändlcrs, Flcischcrmeisters, cherblichen Virhmästers . . . . .

...

für das Kalendrrjahr 19 ..

oooooooo oooooroaojod'tooooodod.!!! in o-oooo-oo'oo-oo-t-

über" den Zu- und Abgang an Pferden,

Ri.»,dcrn, Schafen und Schweinen*) jeden Alters und Geschlechts.

Enthält ............. . Blätter, die'. mit Liner amtlich vcrbleitcn Schnur durchzogen find.

Laufende Nummer

.Jsdas Tier ist auf einer brsonderen Linie einzutragen.

___-.___-

Dicses Buch ist ............. .....

-------------- a.taeooooo-odccoc-oo-a

aufzuheivahren.

Buchführrr ist . . . . .............. “. . . . Als Strllvertreter des Buchführers rst an- erkannt:

jero oooooooooooooo , dkn oooooo o. 190. Der BezirkZzollkommissar.

*) Nicht Zntrcffcndrs ist zu durchstreichcn. Für jede Ticrgattnng ist ein hrsonderes Buch zu führen.

* (Stempel)

Anweisung zur Führung des Buches.

. Tic Vncksiihrnng muß über sämtliche Tiere Auskunft geben, die

der Bmchinhabrr rrwirbt oder in srian Besih bringt, gleichviel, ob er sie in scine Stallnngcn bringt oder alSOald nach dem Eriverb odcr dor Brsißcrlangung vrräußrrt oder schlachtet. E'

. [n-

tragnngcn zwischen dcn einzelnen Linien sind verboteén,

. Für alle Eintragungen sind Tinte oder Tintenstift zu brnußen;

Ausfchabungen und Ucherschreibm1ge1r sind_vcrhoten. Bei Streichungen muß das Gestrichrne leserltch blmben.

. Jeder Zu- und Abgang ist sofort einzntragen, . , _ . Auf dem das Vich [19glcitrndrn Transportanantse 1st m der

Bwnrrknngsspalte die laufende Nmnmrr (Sp, 1) drs Anschreibe- [mches zu vcrmcrkcn,

.A. Zugang.

HerkUnst des Tirres sowie Aus- stellungsort, Buch- stabe und Nr. der

mitgrkommcncn

Transport-

hezettelungen

(g. F. Nr. der

sonstigen Be- zeltelungen); bei Händlern, die ein Marktbuck) führen,

auch lfd. Nr. des Marktbnches

Pferde, Fohlen, Rindvieh, Kälber, Schafe, Schw eino, Ferkel (Nichtzu- treffrndes ist zu streichen)

Farbe und mindestrns

3 besondere anffällige

Ü.) ?llter, IIZerN-nalß,

l)) Ge- schl8cht bei Schafen und Schiveinen : Gewicht

3 _ 6

1]. Abgang.

Verbleib Vorüber- d.Tieres; gehende Ent- Name fernung aus VL- 11. Wohn- dcm Stgll mer- Ab- Vuch- ort des (zum Werde- kungen

t [, neuen gang und gangs Tag Lage? Erwerberss Weideplah)

** "**AZZZY VLF gestellter a Transport-

lafsung ,; - des au-1ve1s

9 10 11 12 13 14

8) 1))

. Die Transportausweise sind nach der Nummernfolge geheftet

bei dem Buch aufzuhelvahren.

. Bei jedem ancmg von Vieh ist in die Spalte 0 Name und Wohn-

ort des Vorbrsihers oder, sofern das Tier selbst gezogen ist, der Vermerk „hier geboren“ einzutragen.

, Bei jedem Abgang von Virh ist in Spalte 12 Name und Wohn-

ort des neuen Erwerbers einzutragen oder, Wenn das Tier ge- schlachtet oder gefallen ist, dirs zu vermerken.

. Bei Rindvieh mit amtlichen oder anerkannten Ohrmarken oder

bei Pferden mit amtlichen oder anerkannten Brandzeichen sind die Nummer der Ohrmarkr oder die Buchstaben des Brand- zeichrns in Spalte 5 zu vermerken.

. Wcrden die in Spalte 3 in Zugang grstellten Tiere anch nur

tagsüber auf die Weide gctrieben, so ist das in Spalte 13 (vor- übergshende Entfernung aus dem Stall) zu vermerken. Hierbei ist ferner der Tag, an dem das dauernd zur Weide getriebene Viel) zum Stulle zurückgeführt; wird, sowie jede Aenderung im Bestande des Weidevirhs und jeder Wechscl der Weideplätze an- zugehen.

Die Eintragung darf unterbleiben, Wenn der Wcideplaß un- mittelbar am Gehöft gelegrn ist.

. Am 3]. Dezßmhcr jeden Jahres muß das Buch abgeschlossen und

der Vic:hbeftand in ein neues Buch übertragen Werden. Das abgeschlossene Buch ist ohne Aufforderung sofort dem Zollamt abzuliefern.

. Die Prüfnngsheamten können das Buch jederzeit einziehen. Sie

haben in einem solchen Fall dem Buchführer ein neues Buch unentgeltlich auszuhändigen, nachdem sie den tatsächlich vor- handenen Viehbestand in dieses eingetragen und die Eintragung als richtig bescheinigt haben.

. Der Inhaber des Getverbebciriebs hat dafür zu sorgen, daß das

Buch ordnungsmäßig aufbewahrt wird. Ein Verlust ist sofort dem Bezirkszollkmnmissar anzuzeigen.

. Zuwiderhandlungen gegen dirse Amreisnng Werden, sorveit nicht

nach anderen Vorschriften eine höhere Strafe verwirkt ist,.nach (5 413 der Reicksabgabenordnung mit einer Geldstrafe bis zu 10 000,_ RM bestraft. *

Muster 5 13 (zu § 14 ZGrO.) ZollgeWerbebukh

über den Handel mit ........................ . . . . . . . ." ...... . .

Enthält ...... Blätter, die mit einer amtlich var- bleiten

Für

ein besonderes Buch zu

___-___

1.

für das Kalenderjahr 193...

Das Buch ist: . .................... ..

aufzubrwahrcn.

Buchführer ist:

Als Strllvcrtretcr dcs Buchführers ist an- erkannt:

ooo. -------- , dLn tttttttt _....19,. Der Vezirk-Zzollkommissar:

ooooooooooooooooooooooo .

Anweisung zur Führung des Buches,

Das Buch muß iibcr sämtliche Warru der bezeichneten Art, die der Vuchinhabe'r znm Handel in seine Räume bringt, Auskunft geben. Dies gilt auch dann, Wenn der Buchinhaber Warrn aus den Vorräten seines Haushalts oder seiner Wirtschaft zum Handel entnimmt. Dem Einbringen von Warcn in die Räume des Buch- inhahcrs zum Handel steht gth das Bereitstellen von Waren für den Handrl außerhalb drr umfriedetrn Räume, torun die Auf- bewahrnng der Waren in diescr Form üblich oder aus hesonderrn Gründen notmrndig ist.

Schnur dnrch-

zogen sind, jede „Warenart ist

fiihren.

. Jeder Warenzugang ist auf einer brs-xndcren Linie einzutragen.

Eintragungen zwischen den Linien sind verboten.

Für alle Eintragungen sind Tinto oder Tintenstist zn hennßen, Ausschabnngen und Uebrrschreihungen sind verboten. Bei Streichungen muß das Gestrichene leserlich bleiben.

4. Jeder Zugang ist sofort nach der Einbringung, jeder Abgang sofort

nach der Abgabe in das Buch einzutragen.

Beim Zugang von Waren sind déren Transportansrveise in Sp. 9 der Abteilung .4 zu vermerken und nach Nummern geheftet bei dem Bache aufzubejvahren.

. Bei jrdem Zugang Von Ware sind in Abt. 3 Spalte 9 Name

und Wohnort des Lieferanten oder, sofern die Ware selbst erzeugt ist, der Vermerk „Selbst hergestellt“ einzutragen.

ö.. Zugang

Kenn- zeichen

ber Packstücke !

Gesamx- Art gewicht (oder Stückzahl)

Tag des

G t d Zugangs egens an

4 !

)

Gewicht

der

Packstücke

Herkunft der Waren (Name und Wohnort des Verkäufers)

IFélweisS der IerkYnft Auf- ( o -u, teuernr un en TransportaustseRech; hervahrnngs nung d. Verkäufers usw.) ort

einzelnen

7 8 9 10

13. Abgang

NNÖWÉZ der Aus et [lter GrUnd Vkame U. Veräußßrung TrYnLZVrt- des Wohnort (Emyfqngs- Ab- der Er- “be)cbemtgung “Uswels

Usw. des ganges werbers ErwerberS) Tag Nr.

Bemerkungen

2 4 5 S

7.

8.

Beim Abgang von Waren ist die laufende Nummer des Buches in den Transportauswäsen zu vermerken und deren Nummer Und Alissfe1mrigstd'g'iü Spälké 5 und 6_ her Abt. 13 einzutragen. Be'i jede'm Abgang von Ware sind in Abt, 13 Spalte 3 Name und Wohnort des Ertverbers und, wenn die „Ware selbst ver- braucht wird, in der gleichen Spalte „zum Selbstverbrauch“ ein- zutragen. Ist die Ware (3. B. durch Jener) vernichtet Worden, so ist dies in Spalte 2 mid 7 der Abt. 13 Unter Angabe der Be- ivsismittel anzugebén.

Mit dem 31. Dezember jeden Jahres ist das Buch abzuschließen und der Warenbestand in ein neues Buch zu übertragen. Das abgeschlossene Buch ist ohne Aufforderung sofort der Zollaufsichts- stelle abzuliefsrn.

. Die Prüfungsbeamten können das Buch jederzeit einziehen, Sie

haben dann dem Buchführer ein neues Buch unentgeltlich aus- z'Uhändigén, in dem sie' den tatsächlich vorhandenen Warenbestand ordnungé-mäßig einzutragen und die Eintragung als richtig zu be- scheinigen haben.

. Der Buchführer' hat das Buch sicher anfoHeWahren, Ein Verlust

Hauptzollamtsbezirk ............

des in

ist unverzüglich dem BezirkSzos-skommissar anzuzeigen.

Muster 6

(zu § 15 ZGrO.)

' Marktbu-h Pferdehändlers. . . . . . . ............ . ..................... . .

.at-1101]- ooooooooo c ooooooooooooooooooooooooooooooooooo ..

enthält Blätter (amtlich verbleit).

1,

2.

. . ................ , den . . . ......... 19 ...... (Stempel) . ....... . . . ., Bezirkszollkommissar.

Antveisung zur Führung des Buches.

In dem Marktbuck) sind sämtliche Pferde, die der Händler in dem Marktorte zum Verkauf stellt, auf den Marktplay bringt, auf dem Markt oder im Marktort oder unterwegs ankauft, nach Alter, Geschlecht, Farbe, Brandzeichen und sonstigen besonderen Merk- malen genau zu bezeichnen; ferner sind Name und Wohnort des Vorbesißers und der Erwerbspreis einzutragen. S o f o r t n a ck) dem Verkauf eines Pferde?- sind Name und Wohnort des Erjverbers und der Kaufpreis einzutragen.

Jedes Tier ist auf einer besonderen Linie einzutragen, Ein- tragungen zmischen den einzelnen Linien sind verboten. '

3, Für alle Eintragungen sind Tinte oder Tintenstist zu . Ausfchabungen und Urberschreibungrn sind Who, zum eu en Rei san et Streichungen muß das Grstrichene- leserlich bleiben, ' er u

. Das Marktbuch hat bei sich zu führen, Wer im Auf

Pferdes) Marktes

ändlers die Pferde zum Markt führt, fyä beaufsichtigt oder vom Markt fortführt. Ésisr:

Veterinär-, Gendarmerie-, Polizei- und Forstbeamten langen vorzuzeigen. . Sofort nach der Rückkehr vom Markt sind sämtliche Ein, in das Anschreibebnck) des Pferdehändlers zu übernek) . Ein _Verlust des Buchs ist sofort dem Bezirkszollkom zuzcmen. Varstösze gegen diese Anlveifung Werden, soweit nicht na Gesetzen eine höhrre Strafe verwirkt ist, nach § 413 d- nbgabcnordnnng mit Geldstrafe bis zu 10 000 RM be

„4. Zugang.

Tag

Ein- [) tra- gung

der &) Alter, ) Ge- Merkmale,

Ausstellungs- tag, -ort und RTFM U Nummer des Ohm: Transport- V de:? ausweisrs OWM)

Farhs, besondere

schlecht Brandzeichen

2

3 4 * 5 6

13. Abgang.

Tag der Aus- tragung

Name und Wohnort

Kauf-

. Ve preis MM

des Erkverbers

8

9 10

HauptzVUMUt...s-......--.-'---.z Mu

Bezirkszollkommissar . . ........... .

zu § ]. Zollrinderbuéh

für die Grmeinde _ den Ortsteil .....................

Amtsbezirk:

. ooooooooooo o ----------------------------

Kreis: ................ ." .............................

Buchführer:

sein Stellvertreter:

([.. 8.)

1. Dem Z

Angelrgt am:..............„ Enthält numerisrte Blätter davon Blätter Namensverz

...k..'.'t-b, den 1011111. Hauptzollamt:

Aniveisnng zum Gebrauch: ollrinderbuck) ist ein Namenverzeichnis der Rind

dcn Einivohner der Gemeinden _ des Ortsteils _ Vo

in dem

Name, Vorname und Stand des Rinderhalte

betisch geordnet nnter Himreis auf die Blattnummer rinderbuches angegsben sind, Wird das Zollrinderbuchi Abschnitte geteilt, so gilt Saß ] für jeden Abschnitt. Das Zollrinderhuck) ist mit laufenden Blattnummern 31

Jeder Rinderhalter erhält eine Nummer und minde . Bei Uebertragung auf ein neues Blatt ist dien

Blätter

nummer am Ende des bisherigen Blatts und im Namen zu Vermerken.

Die! Rinder sind nach der „Amtlichrn Anleitung zur Be von Rindern nach Merkmalen“ so genau wie mögl' schreiben. Kopfzeichen und Hornhildung sind in jedem zugrhen; falls vorhanden, sind auch Buchstabe und N11 Ohrmarke zu vermerken. Die Bezeichnung „schtvarz“

„rot“ 11 Nr. .

sw. genügt niemals. ., Name, Vorname, Stand des Tierhalte

------------- .pl-ecki!!-

usw.)

Geschlecht (Stier,

* Ochse, Kuh,

Stärke

Farbe und Z U 0 a "I Abzeichen “""-"***" (Ziff. 3 von Tk der Datum Wem? a Anleitung) - Woher? Ort

Datum

4. Jeder

A b g a n g_ An Wen? TranSp ortausweis Wohin?

od. d. T od Ort Datum

Zu- und jeder Abgang von Rindern ist sofor

Anmeldung in die Spalten des Rinderbuchrs einzutr- bei der Anmeldung vorgelegten Urkunden smd durck)

führer

zu prüfen, mit dem Namen des Rinderhalter

lfd. Nr. des Zollrinderbuck)es zu versehen und dana-

Ablauf

des folgenden Kalenderjahres als Anlage zum

buch aufzubesvahren. . Beim Abgang von Rindern sind die Eintragungen-alll Buchseite sauber so zu durchstreichen, daß sie lcscrl1ch sei denn, daß Transportanswrise zum Marktbesuck) Werden; in diesem Falle sind die Eintragungensaus Buchseite erst dann zu streichen, Wenn der Rindex dauernden Abgang des Rindes angezeigt hat. BLU

dürfen

Transportausweise nur in Uebereinstimmun-

Eintragungen des Zollrinderbuches ausgestellt Werde"- stellung ist in dem Zollrinderbuck) unter Angabe vo Nummer des TransportaustVLises zu vermerken.

Das Zollrinderbuch ist sorgfältig aufzubervahren'lmd Anlagen (Nr. 4) den Zollaufsichtsbeamten jederzett aU

vorzule stift zu müssen

gen. Alle Eintragungen sind nur mit Tinte OHUl machen. Ausschabungensind untersagt. PULS die bisherigen Eintragungen leSbar bletbew

. Die Eintragungen dürfen nur von dem Zollbu

seinem

ausdrücklich zugelassenen Vertreter vorgenomm

(Fortsehung in der Ersten Veilach

VerantWortlich für SchriftleitusnH, AnFigenteil und W 1

Druck der

i.V.: Rudolf Lanh «[in-Lichtenberg- Preußischen Drnckerei- und Verlags-Aklken Berlin. Wilhelmstraße 32.

Sechs Beilagen

(einschl. Börsenbeilage und zroei Zentralhandelkreßifte

Kro 73

lg

Erste Beilage

Berlin, Mittwoch, den 27. März

nd „Preußischen Staatsanzeiger

«1.939

Amtliches. Deutsches Reich. (Fortseßung)

Bekanntmachung

xinchs'stelle für Getreide, Futtermittel und on i e land-

irischaftltkhe Erzeugnisse, Geschäftsabteilungs, fxihler die

geltmg der Abltejer'xtng von inländischem Roggen und mlandtschem Weizen.

Vom 27. März 1935,

Mt)" Zustimmung des Reich?» und Preußischen Ministe- '1m§_11lk Ernahrung und LandWirtschaft wird auf Grund ' § 29 drr _Verordnung zur Ordnung der Getreidrwirtschast .nl 14. Jul! 1934 folgende, von den Vorschriften des § 28 wcichcndr Regelung getroffen:

[. Tic Get)"cidewirtschaftsyerhände können mit Zustimmung der _Uptvcremrgung der Tcntzchen Getreidejxvirtschafn

1, dcn_Er3engerxt, die ihre Ablieferungspflicht in angemessenem Unxxaxxge erfullt haben oder noch erfüllen Werden, gestatten, 1nland11_ch_en Roggen oder inländischen Weizen für ZWecke dcr Versutterung zu verkaufen oder 5:1 veräußern;

', 511127- brxonderen Gründen im Einzelfalle genehmigen, daß mlandxxcher Rhggrn oder inländischer Weizen, der für ZWLckL dcr „memxhlichcn Ernährung oder für technisch? Zwecke erwvrchn 1st, „fur ZWccke dcr Verfiitternng 1vciterVerkauft odor LvrttchLraußert Werden kann.

11.

_E'rzenger, dle genxäß ] Ziff. 1 Grtreide für ZWecke der Ver- 1:1tterung__prrkamen oder Veräußern, sind Verpfli tet sich hom Enxpxapger drs Er_xrcidrs auf der Ablieferungs- es eini- q1111g„*he)chetntgext zu_[a11cn, daß das Getrside fiir _ZWecke der Versntternng Verkauft oder Veräußert Worden ist.

.Die Weite nrx? Weitere Hand (Großhändler, Verteilungs- hand er, GenomegUckmfte'tz, Mühlen) können in dem Umfang, m_dexn'ste gemazz 1 Ztsf. 1 anßweislich der Ablieferung?- hcsthemtgungen *thre-ide für Zwecke der Verfütterung er- wvrhen haben, Getreide zu dem gleichen ZWLcke Weiterver- ksanfetx oder Weiterveräußern, ohne daß die Nämlichkeit des (“Zutretdes geWahrt Werden muß.

.?)?i]h[ey_könnrn Erzeugnisse aus inländischem Roggen oder mlandt)chem Werz-en fiir Zchcke der Verfütterung in dem- selhrn_ Umfange „verkaufen oder Veräußern, in dem sie nach 1 Z1f1."1 answetslich der ?(;hlieferungshescheinigungen Ge- 11019? fur ZWecke der Verfiitternng ermorden hahen.

_ Reichsstelle für Getreide, Futtcmmttel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse. Geschäftsahteilung. Ros a. Knauf„ Der Beauftragte - des Reichs- und Preußischen Ministers für ährung und Landwirtschaft bsi dcr Reichsstelle für trcide, Futtermittel und sonstige landwirtsckwftliche Erzeugnisse. Herbert Daßler.

Druckfehler-Verichtigung.

Ja der in Nummer 69 des Deutschen Reichsanzeigers Preußischen taatsanzeigers vom 22. März 1935 ver- ntlichten Anordnung 24 der Ueberwachungssdelle Tür tschu_k und Asbest ist ein Druckfehler unterlaufrn, er mit berichtigt wird.

Untxr ll. Buchführungspflicht § 6 Zeile 13 muß es statt „nkanssNrkanfspreis“ richtig „Einkaufs _ Verkaufspreis“

M.

Bekanntmachung.

Aus _(Hrund der 2. Verordnung des Herrn Reichs- ehrsmtmstersntwm 21. Juni 1933 zur Durchführung des eyes zur Brkampfgng der Notlage der Binnenschiffahrt nischer Retchsaanger Nr. 143/33, Reichsgeseßbl. 11 tx 317) hat drr Fachabteilung [[ des FrachtenauSschusses *]111 m der Stßung am 30. Januar 1935 folgende Be- sse gefaßt: 1. Die Frachten für Kies, Sand und Kalksteine nach den Vesthluffen Vom 11. August 1933, Reichsanzeiger Nr.21.1/33, 29. September 1933, , 3“, 28. April 1934, 103/34, 9. August 1934, 194/34, Werden "bis zum 31. Dezember 1935 verlängert oder 8 befristet. .Der Frachtsatz für Kies von Parey nach Dhro wird an RM 2,60 Je obxn „frei Kahn“ cinkchließlich Karßialabgabenf, der racht f_ur Ktes [oon Hohen aaten nach Gatow wird an) M 2,35 je cbm „srei Kahn“ festgeseßt. 9- Tte Y_eschlüsse_treten mit hem Tage ihrer Veröffentlichung 1m Retchsanzetger in Kra t,“ Vorstehende Beschlüsse sind von mir bestätigt.

Berlin 97, den 23. März 1935.

“Obrrpräfident der Provinz Brandenburg _ Wasserbau- " direktion Kurmark.

J. A.: Siebenhüner.

Bekanntmachung. Dte am 23. März 1935 ausgegebene Nummer 31 des eseßblatts, Teil 1, enthält: Erste Verordnun zur Durchführung der Deutschen Ge- " Lordnung vom 2. März 1935. Um Ing: 1 Bogen. Verk-aufsxreis: 0,15 RM. Postversen- **:s uhren: 0,04 RM für ein tück bei Voreinsendung. Berlin U97 40, den 25. März 1935.

Reichsverlagsamt. Fabricius.

Preußen.

' ' Zweite Aenderung des Berzetchmsses der Kulturämter und ihrer Geschäftsbezirke.

(Bek. d' R' "* PUM- f. Ernähr. u. de. v 25 __ U]. 14063 ___-) ' - 3. 1935

Auf Grund des § 8 des Grseßes übe „_ r Landeskulturbe- horhleanxmK Zl. 6. 1919 (Gcscßsamml. S. 101) bestimme ich: . _a .uturamtVerlinj' ' " ' ' 2 €))!" thltYUlramt errichtet. vtrd geteilt, m,?lurjch wxrd . „um. . pril 1935 treten im Verei ni; de . " 119133 threr 1Yesch1a4f183453e3irke (FekanzutIackngr ZYUZJMFX _ . , __ 5 ,x“ * Aenderungen ein: WNW" O' 585) ) folgende

Lfd. Sitz des

Gr ([ ä tsb ' Nr, KUlturamts s ) f eztrk des

, Bemer- Kulturamt?-

kungen

Provinz Brandenburg (Oberpräsident _ Landes- kulturabteilung _ in Berlin) StZYTbZthrk erlin; Ebersnmlde

» a , «üterbo - Lucken- An ' : Walde, Ober-Baran, Pots- BLYYt xdgm _(Stadt), Zauch-Belzig 897 68, KW? Meder-Barnim, Teltow, Schüßen- ()|-Havelland, West-Havel- straße 26 land, Rathenow (Stadt), Brandenburg/Havel (Stadt) zugelegt wird der Kreis Luckau (Laasiß) zugelegt wird der KreisRuppin

Berlin 1

Berlin 11

Guben Perleberg

Provinz Hannover (Oberpräsident _ Landes- kulturabteilung _

_ in Hannover) Jrexs Aschendorf-Hümmling Kreis Aurich, Emden (Stadt), Lerr, Norden, Wittmund, thhelmshaven (Stadt) *) Retchsanzeiger Nr. 253 v. 28. 10. 1933.

Berlin, den 25. März 1935. Der Reichs: und Preußische Minister fur Ernahrung und Landwirtschaft. .F. V.: Willikens.

Papenburg Aurich

Verkehrswesem '

Reichssender Berlin im Sommer über 20 Stunden Tagesprogramm.

„__ Am 1. Aprtl 1935 stellt der Reichssender Berlin seinen Sendebetrteb auf-xdas Sommerhalbjahr um, Die Sendungen be- gmnen dann an COUU- nnd Werktagen bereits um 5 Uhr 30 Min. und enden Wochentggs nm 1 Uhr Sonnabends und Sonntags 1xm_2 Uhr nachts,_ 10 daß am Wochenende der Reichssen-der Ver- lm tm Sommer em „Tagesprogramm von einer Dauer von mehr als 20 Stunde?] ah1v1ckclt. 'T'ie Vorle ung des Sendebeginns auf 5 Uhr 30 _O)?t11., soll denjenigen Vo ngenossen dienen, die am Stadtrand 1n__Stedl1r11gen oder im Sommer in ihren Lauben Wohnen und yberhaupt" allen denen, deren Vernfßarbeit früher begmnt. T_a m der Warmeren' JahreSzeit der Mensch aber auch spater schkasen geht als M Winter, Wird die Verlängerung des Abendprogramms ebenso begrüßt Werden.

Aus der Verwaltung.

Gemeindegrundsteuerordnungen werden auf- gehoben.

Der Reichs: und" Prenßische Innenminister hat zum Real- Lrucrsperrgeseß Au3f11hrungsbestimmungen erlassen. In dem an 12 preußischen Behyrden und Gemeinden gerichteten Erlaß wird angeordnet, daß spatestens mit Wirkung ab 1. April 1936 die noch best91)§1tden Gemeindegrundsteuerordnungen aufgehoben Werden musjen. Die gemeindliche GrundVerögenssteuer darf dann_'nnr noch in Form von Zuschlägen znr staatlichen Grund- vexmogcnstener erhoben Werden. Die neuen Zuschlagssätze mussen so bemessensein, daß sich das bisherige Gesamtaufkommen der Steuer nicht erhöht. In dem Erlasse wird Weiter auf die den ohersten Landesbehörden gegebene Möglichkeit verwiesen, eine Er- hohung der Realsteuersäße zuzulassen, Wenn der Haushalt der Geme'nde auf andere Weise nicht ausgeglichen Werden kann. Es wird rklärt, __daß von dieser Ermächtigung nnr in gaüz besonders Jelqgsrten Fallen Gebrauch emacht Werden soll. Die Aufsichts- ehorden sollen derartige nträge von Gemeinden nur dann Weiterleiten, Wenn sich auch bei Anlegung des strengsten Maß- Ltabets eine andere Möglichkeit zum An.?gleick) des Haushalts nicht iete .

Nach der Schulentlassmtg Eintritt in die Hitler-Jugend Ein Manifest bes ReichSerziehungSministers.

Zwischen den Reichsministericn_ für Wissenschaft, Erziehung uwd Volkaildunq und der Reichsjugendfiihrung sind Verein- barungen ctroffen Worden, die die gemeinsamen Maßnahmen, zur Fortfü rung der Erziehung-Zarbeit an der Jugend nach der

Bekanntmackmng.

Auf Grund des § 1 des Geseßes über die Einziehung kommumschen Vermögrns vom 26. Mai 1933 (Rrichs- gesetzblUL S, 293) in Verbindung mit der Vrrordnung „zur Durchfuhrung des Gesetzes vom 31. Mai 1933 (Gesehsamml- Nr. 39) und dem Gesetze über die Einziehun volks- und staatsfemdlichen Vermögens vom 14. Juli 1 33 (Rcichs- gcseßbl. [ S. 479) wird hiermit das aus den im (_3rundhuche von CottbuaZ-Sprembrrger Vorstadt unter Band 111 Blatt Nr. 191, Band 17 Blatt Nr. 503, Band 17 Blatt Nr. 571, Band 28 Blatt Nr. 899, Band 31 Blatt Nr. 990 eingetragenen Grundstuckcn nebst Inwentar bestehende Vermögen der friiheren

Freien Turnerschaft1893 Cottbus und *, Umgegende.V. * fur den Prrnßischcn Staat, Vcrtretcn durch den Prrnßischen Fmanzmrmster, eingrzogrn, mit drr Maßgabe, daß die auf dem Grundstück Band 111 Vintl Nr, 191, Band 17 Blatt Nr. 503, Band 17 Blatt Nr. 571, Band 28 Blatt Nr. 899 und Band 31 Blatt Nr. 990 eingetragenen Hypotheken dcs Br'auereibesihers Emil Kircher in Cottbus Von 1007 Gramm Ferngold, 3000 Goldmark und 8000 Goldmark für erledth erklärt Werden.

Ezn Verzeichnis des hiermit eingrzogenrn hctveglichen Vermogens [tegt im Zimmer 140 a der Régierung aus.

Drese Bekanntmachung tritt an die Stolle drr Zustellung.

Frankfurt (Oder), den 25. März 1935.

Der Regierungspräsident. J. A,: M öhu s.

tBekanntmachung.

Auf Grund der Vorschriften des Gcseßcs vom 14. Juli 1933 (Reich_sges_eßbl. [ S. 479) über die Einziehung volks- und staatsfemdltchen Vermögens wird hiermit das im Grund- buch von S ch 0 l l e n 2 Band )(11 Blatt 494 verzeichnete G r u n d | u ck nebst Zubehör des früheren

Arbeiter-„Turn- und Sportvereins tn Schollene e. V. zugunsten des Landes Preußen entschädigungslos eingezogen. Magdeburg, den 19. März 1935.

Der Regierungspräsident.

3a- Erholsrocckung _1W9eucn15401kes

J. B.: Berthold.

U

Nichtamtliches.

Schulentlaffung betreffen. Reichserziehungsminister Ru"t Wird nne d'er Reichsxugxztdpreffedienst mitteilt, ein Manifest 'erlasfen; das 'dte Schxtle'ntlcxjkxenen zum Eintritt in die Hitler-Jugend und danthzxzr'Wettersuhrung der in der Schule begonnenen natio- nal)ozml1st_t_1chejx ?_lnsbauarbeit au_frnft. Das Manifest wird bei den sztlamungsfexern, die in diezcm Jahre zum ersten Male in alle_n Schulen tatmtfmhcn, Von den Schulleitern in feierlichér Werse Vor der Schu'lerwhast Verlesen. Jm Anschluß an die Schul- rnt1assungsfetern f1ndcn__Weihestundcn der Hitlcr-Jugend statt, txt denen den Sck)ul_eu“xla_1)cncn ein Einblick in das kameradschaft- ltche Leben der natwnalxozialistischen Ingend gegeben wird.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Donnerstag, den 28. März.

Staatsoper: DZr fliegende Holländer. L_cttnng: Heger. BMW: 20 Uhr.

Schauspielhaus: P r i nz v o n V r e u F e n, Schivarz. Beginn: 20 Uhr.

Aus den Staatlichen Museen.

Vorträge und Führungen. ' In der komxnenden Woche finden in den Staatlichen Museen dre folgenden Fuhrungen und Vorträge statt:

Dienstag, den 2. Avril. 11-12 Uhr im Kaiser-Friedrich-Mnseum: Die Raffaelteppiche,

Dr. v._Eynern; 12_13 Uhr 11.11 Kaiser-Friedrich-Museum: Rembrandt, Dr.

Harßsch. _ 11_12 Uhr 1111 Alten Mmeum: Glas und Fayencen im Alter4

tum, Göße; Mittivoch. den 3. April.

11-712 U r im Zeughaus: Die kostbare Waffe, Dr. Uhlemann)! 12_13 U r in der Vorderasiatischen Abteilnng: Die Jungaffyrer, Dr. Moortgat.

Donnerstag, den 4. April. 11_12 Uhr im Schloßmuseum: Deutsche Renaissance, Mobiliar und Kunstgewerbe, Freitag, den 5. April.

20,30 Uhr im Schclhßmuseum: Die Festräume des Schloß4 museums (bet Beleuchtung), Prof. Dr. Schnorr v. Carols-y

feld. Sonnabend, den 6. April. - 11_12 Uhr im Neury Museum, in der Aegyptischen Abteilung:“; Vor-_und Fruhzeit. 12_13 Uhr m der Islamischen Abteilung: Rundgang durch die! Sammlung. .

Musikalische

Drama von Hans

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