MW die seitens des Reichs den Angehörigen oder den * Erzeugnissen des meistbegünstigten Landes gewährt werden. Staatssekretär des Innern, Staats - Minister ])r. Graf
von Pdsadowsky-Wehner: _
Mein": Herren! Am 30. Juli tritt das bandelépolitiscbe Ver- hältniß zwisäpen Deutschland und England infolge drr seitens der Königlitb großbritanniscben Regierung erfolgten Kündigung außer Kraft. Bekanntlich bestimmt § 7 des bestehenden Handelsvertrags, daß wir nicht nur im cngiiscben Mutterlande, sondern auch in sämmt- lichen Kolonien und Befißungrn des englischen Reichs das unein- geschränkte und unbedingte Recht der Meistbcgünstigung genießen. Die englische Regierung ist indessen nicht geneigt, in einem künftigen Handelßvertrage eine gleiche Bestimmung aufzunehmen, und bat hierin bekanntlich auch der Grund gelegen, warum sie das britebende Handelsvertragsverhältniß mit Deutschiand grkündigt bai. Es ist selbstverständlick), daß, wenn Deutschland in dieser Weise die unbedingte Meistbegünstigung in England und in den englischen Kolonien in Zukunft nicht mehr befißen foÜte, hierdurch unsere buddelspoliiische Stellung im englischen Weltreiche wesentlich eingeschränkt Werden würde, und es ist auch ferner klar, daß durch diese Styliungnabme der Königlick) großbritannischen Regierung, we1che der selbständigen Ent- schließung ihrer selbständigen Kolonirn über das zukünfti-Ze handrlE- politische Verhältniß zu Deutschland nicht vorgreifen wil'l, die mit Dedtschland schwebenden Handelsdrriragsverbandlungen Wesentlich rr- schwert und verlangsamt werden. Es ist uns zu unsrrem Bedauern nicht gelungen, bisher zu einer Einigung mit der Königlich großbritannischen Regierung zu gelangen, und es ist ?"elbfidcrftändiiäp auch auSgcschloffLn, daß bei drr Kürze der Zeit, in drr das hohe Haus sich noch Vér- sammelt finden wird, ein solches Abkommen Ihrer geskßlichrn (He- uebmigung unterbreitet werden könnte. Es ist aber wünschenSwertb, das; zwischen den beiden Reichen, welche durch so vielfache und wichtige handelspolitische Beziehungen mit einander Verknüpft sind, nicht ein handelspolitiscbes Jnterrcgnum eintritt, und hirrin lirgt der Grund, warum wir von Ihnen die' Vollmacht erbitten, welche in disser Vorlage niedergelegt ist. Ich dabr der Bxgründurjg drs (Ent- rourfs nichts beizufügen und kann T*Uk die Versicbrrung abgeben, daß wir von dieser VoÜmacbt keinen Gebrauch machkn werden, wcnn uns nicht gegenüber dem Angebot der Meistbegünstigung unsererseits voükommen ausreicbrnde, gleichwertdige Anerbietungen und Zugrständ- nisse gemacht werden soilten. (Bravo! und Skhr gut! rechts und in der Mitte.)
Auch diese Vorlage gelangt ohne weitere Debatte in erster und zweiter Lesung zur Annahme.
Die Verathung einer bei der dritten Berathung des Reichshaushalts-C'tats zurückgcstrliten Resolution bezüglich des Verbots der Verwendung von Süßstoffcn zur Bicrbercitung wird auf Antrag des Abg. Rickert (fr. Vgg.) von der TageSordnung abgsscßt.
Darauf werden mehrrre Petitionen berathen, wclche bei der dritten Lesung des Etats uriickgcstellt worden waren.
Die Petition eines Schiffsiührers um Gewährung des Wohnungögeld uschuffcs wird durch Uebrrgang zur Ta cs- ordnung erlediY; ie Petition um Aufbesserung dcs e- halts der ctriebs - Sekretäre der Kaiserlichen Werften wird den verbündeten Regierumxen zur Berücksichti- Yng überwiesen. Ferner werdrn cinigc Petitionen, die zum
tat der Postverwaltung eingegangen waren, entsprrchcnd den Beschlüssen der Vudgclkommisfion erledigt.
Eins Petition, beircffcnd die Gleichstcllung drr Post: sckretäre mit den Gerichrs-Sckreiärcn dinfichtlich dcr Besoldung, soll nach dem Antrags der Kommission unter B2- rücksichtigung der in baldige Aussicht grstcÜten allgemcinen Versonalrcform durch Uebsrgang zur TageSordmmg erledigt werden.
Abg. Rickert fragt, ob bri dcr Prrfonalreform rin? Arndexung der Gehälter staitfindrn wrrdé'. Wrnn das nicht drr Fal] sei, dann habe der Antrag gar keinen Zwrck.
Abg. von Kardorff (Rp.): Zn drr Zkiudirejkommisfion Wurde festgesteüt, daf; bei dsr PSYsO]W[12i-.TU1 die Zahl drr (Slxkxßtäxe s§ch Vermindern würde, währexid fiir die' ältrrrn jrxzt noch die Mögli-Frkrit vorhanden ist, Vermijtels ciier Pri:€r:;:g O!:(r-Skkrriär zu WLLÖLU.
Staatssekretär des Nrickis-Postaniir von Vodbielski:
Die leßie? Frdge habe ici) zu [r*jzhrn. Im übrigen möchtr ich nur darauf binwcisrn, das; dir Personalrcsorm Tori; ('irc kiarrre Trennung zwischen drm Brtrirdddiriist und dem obérrn Berwa'stungd- dienst berbeiführrn sol]. Ja, wie “:*-wir die geplanir PLksOiikllkaOkm neue Steüen schaffrn und dadurch auch anderr Gkbaitsderbäljniffr be- dingen wird, darüber hrute eine difinitive Erklärung abziigrbrn - darauf deutet mrin Kopfschütteln dcm Herrn Abg. Rickc'rt gr,;enübcr bin - ja, meine Herren, d(is brutr zu sagen, würde wirklich für mich etwas Unmödliches sein. Ich meine, wir müfssn klar darübcr sein, daß die Möglichkeit nicht außgrschlosien ist; a'bsr die positive Zusage, glaude ich, kann kein Chef riner Verwaltung fiir die Zukunft geben.
Ick) meine also, das muß als .Naterial, wir auch der Herr Berichterstatter den Herren vorgetragen hat und wie es auch in der Kommission eingebrnd erörtert ist, bei (Helsgrnbsit d-xr Personalreform geprüft werden.
Ich möchte dem Herrn Abg. Rickert gegenüber noch brrvorhrden: gerade die geforderten Zahlen sind nach sorgfältigen Erbebungrn der Budgetkommission auf deren Wunsch vorgelrgt wordrn, und für die Richtigkeit dieser Zahlen bin ich berrit rinzustsben.
Der Antrag der Budgetkommission wird angenommen,
Die Petitionen, betreffend Verbesserungen der An- stellungs- und Besoldungsverhältnissc der Unter- beamten, sollen durch die Beschlüsse des Reichdtags für erledigt erklärt werden.
Abg. Singer (Soz.) fraßt, ob es richtig sei, das; der Bundes- ratb den Beschluß gefaßt habe, diese Gebaltsaufbsfferun cn im nächsten Jahre vorzunkhmen, und warum diese Frage nicht im *kaÖtraad-Etat byrrits erledigt worden sci. De-r Reickxstag könntejeßt noch die Erhalts- erböbungen für die Landbriefiräger in drn Etat steilen. Die Sache sollts nochmals drr Budaetkommission überwiesen werden, um die Geballßerböbung in den Nachtrags-Etat einzufügkn. Rednrr empfiehlt ferner eine leichtere Sommerkleidung für die Briefträger und eine Verstärkung der Beurlaubungen.
Staatssekretär des Reichs-Postamts von Podbielski:
Jch glaube, die Darstellung, die Herr Singer von drm Gang der Verhandlungen in der Budgetkommission iibrr diesen Gezenstand ge- geben hat, stimmt nicht vöUig mit der Wirkxichkeit überein. Ich habe bereits in der Budgetkommisswn bei der Erörterung dieser Frage eingehend auSLinandrrgt-„seßt, aus welchrn Gründrn es
zur Zeit für die Reichsrkgieruug nicht möglich sei, die Gehälter „
bereits im laufenden Etatsjabre zu erhöhen, und ich habe damals weiter erklärt, die verbündeten Regierungen wären bereit, im folgenden Etatsjahr 1899/1900 die Summe hierfür einzustellen. Diese meine damalige Erklärung ist auch gutgeheißsn worden durch den Bescbluß des BuHsSratbS, wie er auch in den Zeitungen angeführt worden ist, der darauf hinausgeht, in den nächsten Etat diese GebaltSerböhung für die Unterbeamten einzustellen.
Meine Hrrren , ich möchte davor warnen, Verkuppelrng gewiffermaßen vorzunehmen (sebr richtig! rechts) und dikse Sache wirdcr mit anderen zusammen zu werfcn. (Sehr richtig! rsckiis!) Es kande'lt sicb bier um eine klare Stellung im Etat; dcr Etat wird nicht aÜein vom Nkicbstage, sondern Von diesem und den yrrbündeten Regierungen zusammengestelli, und aus diesrm Grunde möchte ich ivrirner', auf diesen Weg Von nrurm zu geben und etwa zu glauben, daß durch eine Verkuppelung etwas erreicht wrrden kann. Ich glaube, das ist auch die korrekte Haltung der Rrgierung von Anfang an grwescn. Ich hdbe auch in der Budgetkommission darauf hingewiesen, von Mick) großxr Bedrutung es sei, daß auch Von dem Ressort, welches gleich der Postwerwaitupg eine sehr großs Zahl von Unicrbeamten beschäftigt, nämlich dcr preußischen Cisenbabnvrrwaltung, nicbt plößlicb mit drr Erhöhung drr Gehälter Vorgrgangrn wird; daß 69 WM- mäßig sei, wrim beide Vrrwaltur-gen gleichzeitig hiermit Vorgebrn. Die preußische Eiscndadnvérwaltung ist auch schlüssig geworden, die Gehaltsaufdrffrrung erst im Jahre 1899 eintreirn zu kassen, wo auch die RriÖL-Prstwerwaljung dic Summe hierfür in drn Eiat ein- firlirn will.
Was die Sowmerklridung anlangt, so habe ich erklärt, daß bsreits im Vorigen Sommer Versuche mit rincr leichteren Kleidung gemacht wordrn sind und auch in diesem Jahre in umfang- reichem Maße vorgendwmm werds" folien, und daß mein Wilie es sri, eine [richte Klridung für die Unterbeamien und brsonders für die Landbriefiräger einzufübrrn.
Writer sind gclrgrntlich der Eiatsbrrathung die béiden andcren Fragen, Diensizrit Und Urlaub, grstrrifi worden, und ich habe darauf hingewirsrn, we1ch rrbeblichr Mehrkdstcn drr Reichs-Post- verWaltung durch die Stellvertretung beim Urlan enistrben, daß 622 nahezu 100 000 «M sind, daß ich aber den Urlaub, irivrit es geht, durchzuführea beabsicbiige; wir wrrdrn ja bei dem nächstrn Etat uns über die Dienstzeit ausführlicher zu unierhalten babkn. Ich habe meine Brreitwikligkeit erkiärt, nacb diEsrr Richtung den Unter- deamtcn das zuzllinUdkn, was in mcinrn Kräftrn steht.
Abg. 1)» Müller - Sagan (fr. Volksv) schlirßt sich den Aus- führungen und Anträgrn drs Abg. Singrr an.
Der Antrag dsr Kommission wird angenommen.
ES folgt dis Fortscßurig der zweiten Verailiung des von dem Abg. Saliscl) (d.kons.) beantragten (Hcsrßentwurfs wegen der Einführung des Nacheidcs und der ?Zestrafung wissentlich falscher, unbcrideter Aus: a 811.
g Die Drbatte iiber den Antrag Rintelcn zum J“ 443 der Zivilprozrßordnung: einc: korifcssidncllc “Schlußformel bei der ideSlcisiung hinzuzufügen, wird fortgesrßt.
Abg. von Salisch brantragt: für die Yingebörig-n drr rdan- griischrn Kirchr die Formrl „Durch Jrsum Cbriskum ziir Srligkrit“ und für die Amgebörigen der kaibkölijÖLU Kirche dic Formrl ,und skin iwiliges Evr-gc'lium" xnzuiaffrn.
Abg. ])r. Ninielen (er*-&) empfirblt dic arseßlicbs Zuiaffuxig drr konfesswniüan Schlußfdrwcl für dcn (Eid, Wril die Rkch1iprcchunzi durchaus nicht so ;;,iiiistig für die Amwrndung dcr konfrsfionrllen Sch111ßformcl ski, iris. drr Skaiitssckrrtär drs RriÖI-Jnstizatiits ks dargcstrllt babs Grradc da drm Eid? ski"? (bristiich Form g;"nrmm-n sei, müsse rs SÜW Christrn wünsröensirrrti) skin, ihrem GTUUÖCU dri där EideSleistung Aurdruck zu gebrn
Nbg. Von Salisch rmrfirlilt seénkii Anita» da rr kkinrn Cdrisirn, namsntlia') nicbt ('in-xn Gxistiikhen in dir Vérlcxicndrit brirgrii wdlir, daß idm cin Richtrr bei der Lcisuna dcs Eidrs ren GCÖWUÖ (im'r konfessionrllén Schl11s3fdrmcl nicht ,.;cstaitr.
Staatssrkrciär ch Rcichs:Justizamts [)r. Nicbcrding:
Mrinc Hikrrcxi! Jab wsrds dic Zrit drs iwiwn Hansrs für kino RkPlik aus" dné-jxnizr, w,".ö drr Hrrr ABU, 1)r, Rintcirn „iiisgiefüdrt hat, nicht in Tinichä) nchmen. JCL) blribr iroxz diescr Arwsüdrdng bei dcmjenizrii iiriwii, was ich di-x EHM baiie', gestern rwrzutragxn. Ick dcrwabrr mich mir gxriirn Lins chcrkiiiqi, dir in sriiie Aurfüix- rimg ringrsäzldffén ist, indrm (twn gesagt ivardr, (5 sei ja nwbl ilyt nicht (Ul drr Zrit, dcn christiichcn G6füi)lcn bsi dirsi'r Grlcgrnbrit entgesriizutrrten. M*.iiie Hrrrcrr, ick) giaiidr, ici) h(idezzsstrrnin mrirwn Ausführungrri riich1s gcsagr, und Cs bat «rich in drr Triidrnz mrinrr Ausfübrangrn nio'IW iiriitndrn wrrdcn könnrn, was auf die Abficbt gcdruirt wrrden könnts, dri dieser Gelc'grnbrit dsn ckckfi- lickycn Grfülsen cntgcgrnzutritrn. Eine solche Untrrsicllung zu machen, kann ich drm Hrrrn Abg. Ur. nicht gesiaitrn. (Zuruf in dcr Mitte.) Das hat drr Herr Abg. Dr.Minteikn aÜrrdings gethan, und ich nebmc für mich in Anspruch, Wenn ich einrn andrrcn Standpixnkt einnrhme wie rr, daß es mir cbrnsowobl wic idm darmn zu ilwn ist, dir christlich Grfüdle urid Jntereffln dri di-irr Gelc'genbcii zu wahren. (Sehr richtig!)
Mrine Hérren, was dann den Aniraq drs Herrn Nbg, Von Salisch andrtrifft, so bedaurre ich, daß die Warnung, dir ich mir er- laubte grstern an ihn zu richikn, nichjs grfruchtet hat. Ick) muß abrr doch sagrn, daß der Antrag, wie er Vorlie'gt, nach meinem Gefühle sich noch weniger empficblt als dasjknigk, was sick; in drm ursprünglichen Anfrage Rintrlen befindrt. (Sehr richtig! links.) Meine Hrrrrn, dasjenige, was der Antrag don Salisch will, ist nichts Andkrsfx, als dir Eidcßformeln, die die alte preußische GerichtZordnung für dcn Ostcn Preußens eingeführt batir, nun auf das ganze deutsche Reich zu ü-Zeriragen. Diese altrn preußischen Formeln, die allein bei der Eidesleistung gebraucht werden diirften, dation aber keine chhtßgültigkeit übe": die alirn prrußisckzrn Provinzen hinaus, ja nicht einmal in der altpreußischen Provinz der Ni):in1and8 galten sie. In den Rbrinlanden, in Hannover, in Schleswig- Holstein, in Heffen-Naffau und dann in ganz Süddeutsch- land, im Königreich «Sachsen, in Mrcklenburß, in Braun- schweig smd dicse Formrln nicht gebräuchlich grwrfen; dort hat das Volk nach anderen Formeln, theils auf Grund des Landesgesetzes, theils auf Grund frommer Tradition, geschworen. Nun geht der An- trag des Herrn Abg. won Saliscb dahin, dem ganzen übrigen Deutsch- land die vor 1879 in den altpreußischen Provinzen geltend gewesenen Formeln auizudrängen. (Zustimmung rechts.) Ja, meine Herren, das heißt, demjknigen Thrile des Volkes, der bisher in der Lage war, auch nach drr j:ßigri1Prozcßordnung in Nr Lage mar, seincr Gewvhn- heit und der Tradition gemäß ar-dere Formeln zu brauchen, diese For- meln jeßt uniersagen und ihn zwingen, gegensein Gewissen entweder gar
wirderum eine
Rintrlcn .
keine Formel der geseßlicben Eidesnorm hinzuzufügen, von Herrn von Salisch empfohlen wird. (Zuruf rechts.) nur eine von den beiden, im Antrags bezeichneten Fomieln Üesiaitet sein, meine Herren. (Sehr richtig! links.) Daraus folgt, daß alie anderen unzulässig sind (sehr richtig! links), und daraus fojgt daß den Leuten, die bisher geonnt warsn, kine anderé Formel anzuwcnden, es in Zukunft untersagt sein solle, dies zu thun (sehr richtig! links), und gegen dkn darin Nllbaltenen GcwiffcnSdruck lehne ich mir!) auf. (Sehr richtig! links,) Ich glaube. die Erfahrungen, die wir grmacht haben, geben in keiner Richtung einen Anhalt, in dieser Weise gegen die reiigiösen Gefühle eines Theiles des christlichen Volkes Deutschlands aufzutre'te-n, Und deshalb, meine Herren, glaubr ich auch nicht, daß da?; Haus geneigt sein wird, auf diesen Antrag einzugehen.
Nun, Mkirik Herrcn, bat Hrrr don Saliscb einrn Mangel j„ srinem Anfrage ja schon bemerkt und hat versucht, ibn zu brricbtigen, indem ihm bekannt geworden isi, daß die Formel, die er birr ausschließlich für die katholische stölkerung vorgeschlagkn hat. zum tbeil auch Von der ewangclisckyxn Bevölkerung uud vieÜeiÖt auch umgekehrt angewandt wird. (Heiterkeit_) Er will nun damit bclfen, daß nach Belieben der ("rangclifchen und katholischen stölkerung dir Auswahl unter diésrn beidrn Formy!" frristrhrn sol]. (Zuruf rechts.) Ja, meine Herren, nur unisr dissen briden Formeln. Der (Einwand, den ich gcgrn den Vorsckylag crbxby, daf; andrre altgrwobnte, beliebte, ehrwürdige Formrln anzuwenden dem Volke verboten wird, bleibt bestebrn (sebr richtig! iink-Z), und gerade die Formrl, msine Herrcn, die von altrrsber an? Grund ge. meinrr Recht§grwdhnhrit in Deulschland Vor aÜcm Vrrbreitnng gewonnen batte“, nämiich zu schwören: ,so wadr mir Gott brlfr und sein hriliges Wort", dissen Zusaß, der in einem srdr großen Tbkiie Deutschlands vor allem die Vorliebe drr Verdikerung fiir fick) batte, dere will der Herr Abg. yon Salifcb untcrsagsn.
Meine Herren, ich glaubr, es wäre: der aUeischlechteiie Weg, den Sie einschlaszrn können, dcn Schwierigkeiten in dcr Weisr abzubrlfsn, das; Sis, indrm Sic Einem Theil drs Volkes Einen allbeliebtru Zusaß delaffrn, Lian andern Theil drs Volkes de'n Gebrauä) ibm ebenso lieb grwordener Zusäye untersagrn -- zum (Gewiffrnsdruck für den Einzelnrn und nicht znr Erböbnng der Würde des Eidkß im (Ganzrn. (Bradl)! links.)
Abg. Träger (fr. lekßp.): Ich Haltr dir Anträge Von Salifcb und Rinteirn iür sebr gciäbrlich, ja geradrzu der Verfaiiung widri- fprccbend. In dcr alten izrrnßiscizen Grrichtéordnung brit.:nd auch Eine brsondrre Cidksiormrl fiir die Jude'n. Man hat dicsr Ver- schiedrnartigkriirn brfeiiigi, um eine möglichst knappr Eichformrl zu er [L cn.
z Abg. Dr. von Curry (nl,) dittkt rbenfails um Adlrbnixnß QÜLr Anträge), Mil LS dann kei drm brsirhrndcn Rrchiézustanre rikibr, wonach jkdrr seinkn rrligiössn Grfiidlkn Ausdruck JTÖSU könne, wädrknd dic Anitäge dir Schw§r€nrkn in ibrcr Freidcit desckzräxifsn würds".
Nbg Von Salisck) meint, daß di? JiCikhin'klbizie Wrdandlnng von Judrn und (Cdrisirn bei der Eidcdl-istung unzulässig sri.
Abg. Graf ron Bcrnsiorif (Rp.) glaubt, dds; dcr Antrag won Salisch dir Sache crbkdlick) ersclxwere; man Jolitr aiio dri drm Antrag Nintéirn blridrn.
Abg. Schali (d. kons) 'kiält di? konfi'fiidnrlir €7chiiifiirrmrl fiir iwibwcnrig znr „Orbimg drr .Oriligkcit dcs (*I-idw, dir Dlik-Jl'nd norb-
wrndigi 12i. & “ , Abg. Stadthagen (Doz.) diiist, alis Anirägr abzukbncn,
namc'ntiick) den Antrag; Von Salisä), weil drr [Wicke nick)! dcn An- scbaiiimgen der christlichen Srktcn, drr Ykriiiionircn, Hrrrnduirr :(., Yiréwung trage. Eine ,erisiriisnotb bestrl): für di (FHiistrn [([-t nickt, sdiidrrn nur fur die Dif11dcntyn, welchr ziir Lrliiimg drk; (drit- lichcn (Fidrr gszwungrn WÜTÖSU. !).)?an solin- nur drsiimmxn, daf; dsr Eid brz'xinne': „Ick schwöre I?.“, und drm Schwörciidrn dic Schwii- fOUULl ruhig überlaffrn.
Drr Antrag RiUfllM wird darauf angcnonmwn.
Die Kommission likantragt, brziiglicb dcr Vcrsidigimg der Geistlichen in den » 52 und 58 der Sirafprozrßordmiiig Arndcrimgen vorzunehmcn. Nack) ,I 52 sollen die (Hristiichcn zur Vcrmigcrung dcs Zeugnisses bcrccbtigt skiii in Ansehung dessen, was iimcn bri Ansiibung dcr Srclsdrgc anvrrirant ist. Die Kommission hat diese Bestimmung gcslrichcn Und im „ZZZ hinzugefügt:
.Die Vrrnrbmung ("inks Geistlicbrn krstrcckt fick) nich: ,".Ui Dadjsnigr, was ihm déi Ausübung drr Skriso-gr andltkOixl iii. (Md (??irriciyt WU drm Wristlicbkn vor scinexx Vrcnelymurg Von vri- stzl)ciidrn Bi'siirninungsn Kkmnniß gri'rn.“
Sinaissckrctär drs Neiché-Zustizmntö 1)r. Nicbcrding:
Méine Herrx-n! Ich bitte, mir ein? kurze Bsmrrkimg zusc- statrc'n zu dsr Art und Weise“, wir hicr Vrrsucht wordrn ist, die Frage der Verridigung der Grisilichrn andrrs zu löskn, ais diss durch das bei'irbendr chdt gcich€b€n ist. Ich bin zwar nicht krmächtigi, zu die'srr Fragé im Namen drr drrbündrikn Reiiirrungen StrUung zu nrdmcn. Ich glaube, mich aber doch für vérpflicbte't baijrn zu müffkn, mcine Bedciiken gczirn die Beschlüsse dyr Kommission Jdnen mitzu- ibrilev, da ick) Grund zur Arinahmc babe, daf: wenigsirns bci einrm rrszcn Tbkil der Vrrbündcten Regirrungrn diesc Brdenkrn xistheilt wcrden, und zu einer dem «Hause nicht genrbmrn Entfcblisßmig der vérbündeten Regirrungrn brzüglich dieses Punktes führen könnten.
Meine Hcrrrn, das bisherige Rccht geht darum aus, daß an und für sich auch der Geistliche Verpflichtet ist, über aÜes Zsugnif; asz' learn, was in den Kreis seiner Wahrnehmungen gelangte. Nbrr das Gesetz girbt drm Geistlichen das Reeht, über dasjenige das ZSUJUki abiitlebnrn, was ihm in Ausübung der SeelsorJL zur Kenntniß gt- kommrn ist. Dikser Saß war ausgesprochen in drr rrstyn Nummék drs § 52, der mmmrbr nach Beschluß Ihrer Kommission QC“ strichen und der ersch13t worden ist " und darin liegt W von Herrn AbZ. Von Saliscb berdorgsbobcne Zusammenhang der beidrn Brstimmungcn -* durch den dritirn Absaß des § 58- Meßr dritte Absaß des § 58 steÜt nun einen ganz nrucn Grundsaß aus- Auch nach diesem ist selbstverständlicb der Geistlich ycxpfiicbtek- Zeugnis; abzulegen, aber das Zeugniß, das der Gc'isilicizr aszieJM bat, erstrrckt sich nach dicsrr Bestimmung 80 ck80, obne writeier mr 'auf diejenigen Wahrnehmungen, die dem Geistlichen außerhalb des Kreis“) der Seelsorge zur Kruntniß gekommen sind, derari, daß alle Wahr“ nehmungen, die er innerhalb der Scclsorge gemacht hat, als mä)t vorhanden gelten und bei seiner Aussage von ihm als nichk kakMké" angesehen werden dürfen. Der Unterschied, meine Herre!- ist vielleicht für diejenigen Mitglieder des hoben Hauses, )J"? nicht Juristen find, nicht auf den ersten Augenblick gkeif“ bar. Ich will mir deshalb rrlaubrn, an einem Bkspikle den Unterschied klar zu machen; er ist von Erheblichkeit. NU)“ Horren, denken Sie sich den Fall, daß bei einer Schlägers eine Person durch einen Meffersticb schwer in die Brust getroffen |; ck
oder diese, die Es fou .
wird nach dem Tbäter geforsibt; der Geistliche des Orts isi Zeuge der Schlägerei im Ganzen, aber viekleicht nicht in den Einzel- heiten gewesen; er hat aber dadu'rÖ, daß einer der Betheiligten bei ihm Gewiffensberubigung gesucht hat, Ge- legenheit gehabt, in Ausübung seiner seelsorgerischen Thätig- keit bai der Unterhaltung mit diesem Betheiligten zu erfahren, wie drr Messerstiä) und von wem er geführt worden ist; er wird nun vor dem Gerichtshof zum Zeugniß über die Sache auf- grfordrrt. Meine Herren, wenn drr Richter ihn nun fragt: können Six etwas bekunden darüber, wer den Messerstich geführt hat und wir die Verwundung vor fick) gegangen ist? so würde der Geistliche nach dem bestehenden Recht in drr Lage sein zu erklären: ich Verweigere auf (Grund des §52 mrinZeugniß, ich bin nicht Verpflickpiet, hierüber zu zeugen, da, wenn mir etwa über die Frage des Richters etwas zur Kenntniß gekommen skin sollte, mir diesés nur zur Kenntnis; gekommrn sein köxintr in Ausübung meiner seelsorgrrischen Thätigkeit. Wrnn nun adrr diese Fragr auf Grund der Bestimmiing, wie sie hier von der Kommission Vorgeschlagen ist, an den Geistlichen ge- stiUt wird, Wenn drr Geistlichr, der innerhalb seiner srrlsorgrrischen Thätigkeit erfahren hat, wie drr Msffrrstich geführt wurde, von dem Richter gefragt wird: können Sie etwas be- kUUDSU über die Art und Weise, wie die Vsrwundung fich Volizog ? dann wird auf Grund diescr Bestimmung der Geistliche in der Lage icin zu Erklären: nein, ich weiß daVon nichts. Das, meine Herren, ist der Unterschied der beiden Fassungen, und er ist entschcidend.
Nun, meine Herrkn, dir Bedenken, die ich drm gegenüber hege und die, wie ich wiederboie, nach meiner Meinnng auch im Schooße drr vrrbündefrn Regierungen gribcilt werden dürften, die virlieicbt auf da? Schicksal der Vorlage eincn entscheidenden Einfluß haben, sind foidrnds. Bisher war der Richter in der Last:, wrnn dsr Geistliche sich unier Berufimg arif seine isriioxgrrii'ck)? Thätigkeit des Zeugnisses rnihielt, durch Fragen iirxr den sorstigrn Sachverhalt mit aller nötdigen Diskretion festzu- iisÜs-i, daß bezüglich der Begrenzung der seelsorgerisckpen Thätigkeit Und der Wahrnehmungen, die in diese Thätißkeit bincinfailrn, über- daupt über dir Anwendung des EidLIablrbnungsrrchts in drm ge- gxbknrn Fal], bei dem (Hristlichen ein Jrribum nicht vorliege; denn dcr Geistliche? batte sich doch im allgrmeinrn über den Fal] dem Richter ,xsizenüber auszusprechen und skin? EidWablcbnung zu bkgrüiiden. Diese X11iöx;lichkcit, nwine Herren, wird fortfailen, wenn das, was Ihre Kom- mission vorschlägt, Gesetz werdrn sdUte; dern der Geistliche wird ganz rinfach mit Ja und Nein und mit positivikn Erklärungsn
antworten , die sich auf die Wahrnehmungen außrrbalb der Srrlsorqr [*rfÉränksn. Daßjcnixie, was er in Ausübung der Serlsrrge erfadren zu &ckde mrint, ist für ibn und den Ricbtcr :iiibx rordandrn. Drr Richter erfährt daher nach dieser Rickßtunß bin gar iiiidis, er ist drshalb auch gar nicht in der Lach, irgend welche Kdrrcktur drr viriieiciot nicht zuirrffrnden Auffassung des Geistlickyrn ein- irrien zu lassen. Darin, mcinc Hrrren, likgt sine Grfabr für die REMS- Verfolgung,rienicbtunterscbäyt werden darf. Dirsr Gefahr muß um so mri): bracbirt werdln, wenn: wir erwägrn woilrn, daß «3 sicb bisr nicht bloß um di? Geistlichen drr großrn organisierten und diSziplinirrten Kiribsn bandrlf, sondern um Gxistlichr auch andrrrr Bkkrnntniffr, auch für solch? Glaubenrchicinsck;aftcn, dri denen Sie virlleicbt nicbt gencigt skin werden, dem (Hristlirhen unter aÜrn Umständen kraft srinrr Er- ziehung dic Umsicht und di? Einsicht zuzutraiirn, dir nöibig ist, um von diescr Vésiimwung Gibraiich zu machkri, obnr die Rcchtswrwlgiwg iii unberxch!iiiier Weisr €in5uschränkcm
Das zwriic Brdrnken, meins Hérrrn, das irh JLZCUÜÖLT diésrr Vdrfckyxiét gsiirnd zu maÖrn dabk, ist folgrndrs: J::dxm nach der Briiimmung, die Ich Kommission Vorschlägi, daé-jrnigr, wa?; drr Grißliche in ?[Usübung skincr Sr-Zlsorgc rrfadrrn hat, dime writcres aus dem Kroiss drr Fragrstrllung drs Richt8rs (iiiÖsÖCist, wird drr Grisiliche nicht einmal in dir Lage gcbrawi, aiich ÜÖCT diejrnich Wahrnkbmungen srinrr scrlsorgkiisckik'n Tdäiigkrit dcm Rilhirr rir-e ".*-Ziiitibe'ilimg zu mache*n, üdrr die €*! an Und für fioi; kritisn Ansturid nrbmei: würds, sink Mittdrilung drm Richier znirmmen zii laffcxi; drnn drr anait ;*i(!'»,:' Madrnedmungen iiiiirrdaib sriner söi'lsOkngisÖi'U THätigkkii iisgk ganz aitßcrbaid dcr zicrichYichkri Wöbandlmig, rr wird von ihr Mk nicht berührt. Gegrniräctix, xiirinr Herrrn, ist drr Gcistiickw in dcr Lage, indrm (Ir übrr gkwisze Pitni't-x scinrr séLlsOL“JSsischi'11 Wahr- UKHMUKJLU das stgiiif; niTi vcrwrixiert, im Jiiicrcssr drr chbts- vrrfolgung dem Richirr Aiix-kixnfi zU Jeden, obwohl CI sich um Wahr- nrbmungen aUs drm Krrisc srincr scxlsorgrriscbkn Arbeit bandcit. In Zukunft, meine Hrrren, wird dad mus,;esäploffen sKiil.
Nun, meine Herren, Vrrgegénwärtiskn Sie sich, Was allss in den Kreis der seelsorgrrischcn Tbäiigkcii fällt, die ja cinrn srbr vagen, dcr subjcktivru AUÖÜ's-JUUJ frbr zitgäiigiichen Brgriff darstrllf. Wenn wir bedenken, daß sich dir Thätigkeit, vom Beichtstuhl [20713 zu schweigen, nicht bloß betbätiixt in drr Kirche, in der Schale, in An- dachten häuslicher Art, sondern auch im Familienverkrbr, auf Spazier- gängen “- unter Umständen kann ja ein solcher Verkehr den Charakter annrbmen, um in di'n Kreis der serisorgerisckxn Thätigkeit mit Recht biueingrzogm zu werdrn -, dann ist es ailerdings möglich, daß durch «diesc Vorschrift drr Kreis dessen, was der Richter zur Eruisrung der Wahrheit nöihig bat, fo eingeschränkt wird, daß darin eine für die Rechtsintereffen drs Sraatrs und drr Bevöikrrung sebr brdenklichr Maßrrgel gefundcn werden muß.
Drittrns, meine Herrrn, babe ich folgench Brdriifen ddrßuiragen: Wenn der Geistliche in der Lage ist, allrs dasjenigr, was er inner- halb „sein?): amtlichen Tbätigkeit rrfabrrn bai, bei dir Vrrnrbmung als iiicht vrrixaiidln (;Uzusrbcn, dann karin drr Fxll sich folgender- maßcn i'iriirnx Dcr Grisilicbe wird übrr cine Thatsacbk Vcr- nrmmen, die rr nur kennt auf Grund seelsorgeriichkn Benehmens mii drr einen oder anderen Person. Diese Prrsonsn wissen, daß sie dem Geistlichen Mittbcilung gemacht babrn. Die Personen find anwesend in dem Zuhörerraum, während der Gristliche von drm Ritbter vernommen wird. Der Grisilicbe wird gefragt und hat nach dem Geseß zu erklären und zu brscbwören, er wiffe Von der Sache nicbts. Den Eid legt er dahin ab, daß er die reine Wahrheit gesagt habe und nichts Verschwiegen babc.
Meine Herren, ich glaubs, ivrnige Geistliche werden bereit sein, Mit disser Mentalresrrvation, zu der das Gesetz sie legitimieren wükdk- den Eid zu leisten, und noch weniger wird das Volk ein der- artiges Verhalten des Geistlichen zu verstehen wissen. Ich glaube,
die verbündeten Regierungen werden sich dorb die Frage vorlegen Wüst", ob, wenn sie den Geistlichen in eine derartige Lage bringen, Ü“ "Wk dazu beitragen, die Autorität des (Geistlichen zudem zu er-
schüttern; ein Schaden, der dem hinzutreten würde, daß eine Ein- schränkung der Rechtsverfolgung in unzulässiger Weise eintritt.
Meine Herren, die ganze Angelegenheit hat sich daraus entwickelt, daß rs sich zunächst nach einer Anregung des Zentrums nur darum handelte, diejenigen Wahrnehmungen absolut Von der richterlichen Feststellung außzuschließen, die in der Ohrenbeichte zur Kenntnis; des Geistlichen gelangt sind. Die Kommission war nicht geneigt, auf einen dahin gerichteten Antrag einzugeben. Um aber der Sache ge- recht zu werden, hat sie an die Stelie der Beichte nunmehr die ganze geistliche Thätigkeit des Geistlichrn gefaßt, und darin- meine Herren, liegt der Fehler, darin, das; man die Wahrnehmungen, die in der Beichte gemacht worden sind, obne writrrrs gleichgestekit bat den Wabrnrhmungen, Welche der Geistliche in seiner ganzen seelsorgerischrn Arbrit macht. (Sehr richtig! links.) Daraus ergeben sich die Gefahren für die Rcchtsintereffen und die Erfahren für die Steliung des Geistlichen. die ich mir erlaubte, Ihnen darzulegen.
Meine Herren, wenn Sie diese Punkte würdigen, so glaube? ich, Werden Sir nicht umhin können, zuzugebrn, daß es fich um schwrrwicgende Brdcnkén handrlt. Die verbündetrn Regierungen sind, davon bin ich übérzkuZt, gewiß nicht abgeneigt, allen Anforderungen im Jutsreffe dcr Serlsorge, dir auf diesem Gebicte mit chbt gxsteÜt werden könncn, volie Würdigung zu theil werden zu lassen. Aber, meine Hrrren, ich biii doch erflichtet, das herdorzuheden, daß bisher den Justizvcrwaltungen der deutschen Regierungen nichts bekannt geworden ist, was dazu nötbigrn könnte, so weitgehende Abänderungen unseres bkstebeiidcn Rechts Vorzunebmrn, und daß auch von seiten der kirchlichkn Behörden in ksiner Weise Anregungen gegeben werden, die zu einrr solchen wriigreifsnden Maß- regel nötbigen könnten.
Meine Hkrren, ich bin nicht in d:: Lage, Ihnen hier etwas Be- siimmirs vorzuschlagen; ich habe nur die Verpflichtung, um Jdre Vrrbandiungen zu fördern, den Bedenkrn Auddruck zu geben, die ich die Ehre batte, Ihnen Vorzutragrn, und ich kann Sie mir bitten: unterscbäßen Sie die Bedeutung dicser Brdrnkrn nicht!
Abg. von Salisch erklärt, er halt? den Sinn der Bestimmung nicht für so bedknklicb wie der Staatdsekreiär, sorist wiirde ('r dagegen stlmuZLFsi. Schmidt- Warburg (Zrntr) stimmt dcm Vorrednrr zu; ohne eine solche Vorschrift sri das Beicbtgxhrimniß nicht zu wahren.
Abg. Jskraut (Reformp.) erklärt, er schließe sick) den Aus- führuncien drr bciden Vorredner Vollständig an.
Abg. Schall beantragt, in dem Beschluß drr Kommission außdrücklick) zu sagen, daß die Vernehmung des Geistlirden sich nicht e*rstrecken dürfe auf dasjenigr, walz ihm unter dem Siearl des Bricht- odcr Seelsorge-Grheimnissrs andertraut sri. Damit würdc allen An- forderitngen grnüzt srin.
Abg. Freiherr Von Stumm (Rp.) hält dir Anträge Für übkr- flüssig, da nach drr Erklärung des Staaidsrkre-tärs ivrder die gericht- lich6n, roch die kirchlichcn Bkhördcn irgknd rin Bedürfnis; für Eine Acndrrnnii amerkannt hätten. Das Beichtgcbeimtiiß sei durch die br- strhrndr (R(skßiiebmig VoÜkommc-n gewahrt.
Darauf wird U11151/2 Uhr die Brratliung abgebr0chen. Nächste Sitzung Freitag 1 Udr. (Erste Lesung der Novelie zum Namialicistungsqeseß; zweite Lesung des Gescßcs iiber die clcktriichcn Maßeinheiten; Priitionen; Antrag, betreffend die Besicuerung deI Saccharins, und Fortscßung der obigen Bcrathung.)
vorurtHeilsfrei
Preußischer Landtag. Herrenhaus._ 12. Sißung vom 28. April 1898.
Urbcr den Bsginn dcr Sißung ist in dcr gesirigrn Nummer d. B1. drrichtci wordcn. _,
Dic Berathnng dcs Staatshaushalts: Etats fur 1898 99 wird beim Etat der Forstdcrwaltung fortgeseßt.
(Mai von Mirbach bcsvricht den billigrn Erportiarif für rUsfisÖW Holz. Wm" rr aucl) die Bedeutung der großrn Handels- vläße grrn anrrkrnnrn wolir, so sei rs doch ein urtdercchtigtrs Yer- langcn, für kaiybolz den Jdcntitäisnackpweix; aufzuheben; _drim Polz sei keine smigidlc Waarc wir (Hklklidk. Die inländische Holzproduk- tiox-i wiirdk d-„rdurrh geschädigt; die Ablklinung diss??? Verianchns lirgc MUT) im Juirrrffe d'r Forstvciwaltung.
rci-Landfdistmcistrr Donner: Dkk Miniiie'r dar xine Kom- mission an Ort und Siri]? entsrndrr erche dic Vmiäitriiff: grnau studirrsn und mit dcn Jntrrrffrnten rerbandcln sol]. Dis Kommission hat inzwiscbrn die Handrlédläße Danzig, Könir xberg und Mrmrl be- reist und wird dcn Ministerien für Landwirtbs aft und iür öffentliche Arbeitrn eine Vrriagr unterbrriten. Eine Entsckox-idunq ist noch nicht getroffen, adsr die agrariscbrn Wünsche wrrdrn yonomxnrn berürk- sichiigt wrrdsn. deknfaüs wird der Landwirthscbafts-Mimfirr' nicht zugrben, daß das inländische Holz schlechter gcsteilt wird bei den Tranworisn ais das des Auslandes. _
Graf von Klinckowsiroem bkdaurrt, daß die Jntereßsnten Von diricn Konferenzen der Kommission keine Kenntniß gehabt hätten, und wünscht, daß wrnigstcns noch nachträglich . die" Forstintereffcnten befragt würden. Nur iür eine besondere Sprzmliiat von russischem Holz könnr drr Stadt Memel cin biÜigerer Tarif zugestanden werden für den Export nach anderen Ländern.
Graf Von Mirbach bestätigt, daß den Jntereüénten Von den Konfrrcnzrn der Kommission nichts bekannt geworden sei. Er one den Jntereffcn des Handels arm Entgegenkommen, ahrr cs müffeimmrr abgrwogen wsrden, wo das Plus und das Minus liege.
Minister für Landwirthschaft2c. Freiherr von Hammer: stein:
Ich kann Herrn Grafkn von Mirbach darin Recht gebrn, daß eine schriftliche Aufforderung, an den Konferenzen tbeil zu nehmen, an die Vrrtreter der Landwirthscbaft nicht ergangen ist. Es ist aber unterbliebrn, Mil mir von jrner (Seite mitgetheilt war, daß die Herren nicbt aufgsfordert zu wrrdrn wünschten, Ich glaube, das wird Hcrr Graf yon Klinckowstroem be- stätigen. Also HOL"! Graf Von Mirbach hat in der Beziehung Recht, daß eine formelie Aufforderung zur Betheiligung nicht ergangen ist. Sie! ist aber nur unterblieben, weil mir gesagt wurde, man wünsche nicbt aufgefordert zu werden.
Im übrigen erkläre ich, dai; ich, wie bisher so auch fernerhin, gewiüt bin, unsere inländischr Forstprodukiion gegen die Konkurrenz durch den Import ausländischen Holzes möglichst und soweit zulässig zu schützen, ich werde das auch in diesem speziexlen Fall thun, soweit das ausführbar ist.
Beim Etat der landwirthschaftlichen Verwaltung
merkt be Herr von Klitzing: Die Landwirthsckpaftskammern haben das Recht, Beiträge zu erheben. In ?iniYn 5JtZroviÖichnifunLionißrtbdie " i'sR ts anz u. n er rovnz ranenurg Ausubung d eie echrößth S wierigkeiten dabei. Die Eisenbahn-
d. habe" Wir jedoch W ck vollständig, etwas zu zahlen, während die
Direktionen weigern
Eisenbabn-Direktionen in der Provinz Sachsen obne weiteres ngabkk haben. Auch der Strombaufiskus mußte erst verklagt werden. e e er etwas bezahlte; ebenso steht es mit den Pfarrländereien. Die Krei e schicken die Beiträge ein ohne jede Abrechnung, so haben man e Kreise in ver chi-xdenen Jahren ganz verschiedene Beiträge eingeschickt. Es müßten ebelisten eingeführt werden, was den Landrätben an der Hand der Er änznngssteuer arnicht schwer werden könnte. erner müßte der Ze tpunkt der Ein endung der Beiträge bestimmt fes geseßt werden; auf dem Klagewege ist eine rechtzeitige Einsendung der Bei-
träge nicht zu erreichen, es giebt höchstens den BeschwerdeWeg. Redner beschwert sich ferner darüber, daß das in Berlin errichtete Kornhaus nicht der landwirtb'scbaftlichen Hauptgenoffenschast, für die es bestimmt gewescn sei, überlassen worden sei, sondern einer anderen Genoffenschaft,
Es wäre wenigstens dadurch zu helfen, da? das Getreide der land-
wirthscbaftlicben Hauptgenoffenschaft dort an genommen werde.
„ , Minister für Landwirthschaft rc. Freiherr von Hammer-
item:
Ick) gestalte mir, auf den ersten und dritten Punkt zu antworten und die Beantwortung des zrveiten Punktes wegen der Kornbäuser dem Herrn Ministerial-Direktor Thiel zu überlassen.
Was den ersten Punkt betrifft, so ist es entschuldbar und er- klärlicb, daß eine neue Einrichtung wie die der Landwirtbfchafts- kammern nach verschiedenen Richtungen bin noch Erfahrungen machen muß, und die liegrn in diesem Fall auf dem Gebiet des Besteuerungs- rechtes, was ja ein ganz neues Recht ist, zu deffen Ausführung die organisatorischen Bestimmungen sich sehr verschieden in den einzrlnen Landwirthschaftskammern entwickelt haben.
Was die Heranziehung des Eisenbabnfiskus zu Beiträgen für die Landwirthschaftskammern bcirifft, so schweben darüber Verhandlungen, die voraussichtlich in aüernäcbster Zeit zum Abschluß gelangen und „bkzwecken, daß möglichst die Beiträge, welche drr Eisenbabnfiskus für seine Grundstücke an eine bestimmte Landwirthschaftskammer zu ent- richten hat, ein für alle Mal in einer Summe entrichtet werden.
Der zweite Punkt, der bcrdorgeboben wurde, ist, daß es doch sehr unbequem sei, wenn das Verwaltungsstreitvetfahren erfolge. - Mrine Herrrn, das beruht auf der bestehenden Geseßgebung, und die landwirthsckpaftlick): Verwaltung ist nicht in der Lage, in das Recht, im Jnstanzrnwege auf “Beschw-xrden die Entscheidung des Ober- Verwaltungßgericbts bezw. des BezirkÖaussckpusses herbeizuführen, ein- zugreifen. Es ist übrigrns auch zwrckmäßig, daß auf diesem Wege Zweifel über die Auslegung maßgcbender gesrßlicher Bestimmungen zum Austrag gebracht werde'n.
Wenn hingewiesen ist auf die Mitwirkung der Herren Landrätbe, so glaube ich schon jeßt erklären zu können, daß meines Erachtens kaum Bedenken entgegenstehen, die Landrätin: dahin anzuweiseu, daß sie mit dem Material, das zu ihrer Verfügung steht, die Ausführung diesrs BrsteuerungSrechts möglichst fördern, damii dasselbe farblich und richtig nach den bestehenden gefeylichen Bestimmungen angefübrt werdx. Darüber zu entscheiden, ob und wie weit die Landrätbe befugt find, das Struermaterial aus der Ergänzungssteuer und sonstigen Veranlagungen heranzuziehen, sieht mir nicht zu. Das werden die Herren selbst wiffen, und wo Zweiirl entstehen, hat darüber der Herr Finanz-Ministcr zu entscheiden.
Dann hat der geehrte Hrrr Vorredner angefragt, ob die Ent- sch€idung zweiter Instanz geg-Zn Anordnungen der Kreis-Tbierärzte drn Drpartements-Thierärzten zustrbe. Die Entscheidung zweiter Instanz gebührt in drn bezeichneten FäUen den Königlichen Polizei- Präsidenten.
Ministerial-Dirykior 1)r. Tbikl: Das Kornhaus in Berlin sollte nicht demselben ZWkck Haben wie die anderen Kornhäuser in den Pro- vinzsn, die rein gewerblichen Zwecken dienrn. Das Kornhaus in Berlin ist errichtst zu dem Zweck, die beste Art der Lagerung des Grtrridrs ausfindig zu machen. Aber nach Beendigung der Versuche soll das Kornhaus einer solchen Genossenschaft. die, wie die Haupt- genoffenschafi, die landwirtbscbafilichen Jnterrffen dieses Bezirks ver- tritt, znr Vrrfügung gestellt werden.
Hrrr von Klißing; Unter dem 11. August 1897 bat die land- wirthicbafiliche Verwaltung der landwirthsckpaftlicben Hauptgenoffen- schaft angezeigt, daß ihr die Benutzung des Kornbauses für ihr Ge- treide freistrbe, Wsnn sie dies für die anzustellenden Versuche verwenden laffrn wolie; dann aber ist das Kornhaus, ohne diese Hauptgenoffen- schaft irritrr zu brfragen, Liner anderen Grnoffenscbaft gegeben worden. Wundsrbar ist doch, daß in cinrr Provinz die Eisenbabn-Direktionen sofort dir Briträge für di? Landwirtbsäoaftskammern leisten, in einer andcren Provinz aber sich wrigein. Wir müssen nun wegen jedes cinzrlnrn Direktionsbezirks die- Klage führen. Da müßte doch von dem Minister Einbeitlichksit herbeigeführt werden. st _ Minister fiir Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer-
ein:
Ich bin nicht in der Lage, Auskunft darüber zu gebrn, weshalb einzelne (Eisrnbahn-Direktionen die Frage, ob Beitragsverpflickptung besteht, in das Verwaltungsstreitverfabren gebracht haben. Ich kann nur wiedcrbolt mittbeilen, daß meinerseits Verhandlungen mit dem Herrn Arbcits-Minister nach der Richtung eingeleitet sind, um mög- lichst einheitlich die Beitragspflicht dcs Eisenbabn-Fiskus zu den Kosten der landwirtbsckpaftlichen Kammern za ordnen. Diese Verhandlungen schweben noch, Werden aber Voraussichtlich zu eincm Herrn von Kliding befriedigrnden Ergebniß führen.
Vizr-Präsident des Staats-Minifteriums, Finanz-Minifter Dr. von Miquel:
An und für sich würde ja für jede einzelne Gemeinde nacb meiner Ansiéot der Grundsteuerreinrrtrag am besten bei der Katasterverwal- tung zu erfahren sein. Das würde“ nur da einige Schwierigkeiten haben, wo die Grundstücke in verschiedrnen Gemeinden bezw. über den Kreis hinaus liegen. Es mag dabrr am einfachsten geschehen durch die Zusammrnfummierung bei der Ergänzungssteuer. Ick kann nur Herrn von Kliizing sagen: an die Finanzderwaltung sind in dieser Beziehung übrrbaupt noch keine Anträge gekommen. Wir würden ja [;;-rn erwägen, ob sich das mit den Bestimmungen über die Ergänxungs- steuer, bezw. dercn Geheimhaltung verträgt. Vorläufig sehe ich kein erhebliches Hinderniß in der Sache und wir Werden, sowie die An- träge an uns kommen, die Frage prüfen und eine Entscheidung treffen. Ich hoffe, daß das schließlich dazu führen wird, der Landwirtbscbafts- kammer die Sache zu erleichtern. Herr von Klißing hat selbst zu meiner Freude schon anerkannt, daß die Kosten, die hierdurch etwa erwachsen sollten, von der Landwirtbsckpaftskammer getragen werden müßten.
Ministerial-Direktor 1)r. Thiel: Die Hau tgenoffenscbaft hat das Schreiben der landwirtbscbaftlichen Verwa tung dahin miß- verstanden, daß ihr das Kornhaus ganz in Verwaltung ge eben werde. DaVon konnte keine Rede sein. Dagegen sollte ihr en Theil des Kornbauses für ihre Zwecke vermietbet werden. Hoffentlich gelingt
es, eine Eimgun zwi'schen der Hauptgenoffenéchaft und dem land- wirtbschaftlichen ebrin titut, welches das Korn aus verwaltet, herbei-
zuführen.