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Menschenpocken snd im PrenzlowschenKreise noch nicht ganz unterdrückt; es werden noch mehrerePockenkranke, sowohl in der Stadt Prenzlow, als auch in einigen Dörfern des Kreises, angetxoffen.
111. Pommern.- S cettin. Unter den im Monat Januar d. 3. statt gehabcenKrankheiten war di? katarrha- [jsche Dispoficion mic Hitmeigung“zum nerveusen Cha- rakter entschieOen vorherrschend. ;.Nasern und Schar, [achfieber dauerten im Randowschen und Anklamschen Kreise noch immer fort, von Letzterem aus waren fie auch nach dem Uakermündeschen Kreise gelangt. drei Ortschaften des Kamminer Kreises War. gleichfallß das Scharlachfieber ausgebrochen. Ein nervöses Fieber raffte in Rosenow, Naugardcer Kreises, mehrere Mit- glieder einer Familie fort , daß auch dieserhalb polizei- liche Einschreétungen nöchig wurden. Am nothwendig- sten aber wurden diese wegen der Menschenblatrern, deren Entßehung und Verbreitung im Ranßowschen uud Uekerun'mdschenKreise die Aufmerksamkeit der Re- gierung erregte. _ Jm hiesigen Milica'irlazarethe, wo fick) solche [)ÖLl' zuerst gezeigt und von auswärcix-„en Re- krucen eingebracht sein sollen, smd bis jetzt drei Sol- daxen O_arau ;geÉorben, und noch jeßc hängt die Pocken- tafel an deln eparatxingange. Außer des P?ilitairs wurden drei Personen von den Menschenblacßern in dreien Privathäusern ergriffen, wie? ist Unausgemittklc geklicben. Zwei dieser Civil.-Pe“rsonen smd an dieser uns ganz fremd gewoxdenen Krankheiggeftdrben. Außer- dem smd am hiefigen Orte zwei Diensk'mäQchen an vé'r- dächtigcn Varioloiden erkrankt, welche sbforx, auf Ver- fügung der Verwaltungs; Behörde, in die in einar Un- besuchten Gegend hiesiger Stadt eingea'tchnée taine-Anscalc gebracht, wurdon.„_Zur Verhütung Verbreitung der Pockmkrankheic „smd seit U ' _ hiesigenOrteZwangsiwpfuugexk ngéordnet. Jm Ua ww- schen Und Uekermündesch'w K*kcis"e,_sw"ol)in die “Men'kkmß portért sind, erkrankten-UÜ.Muige.“ Keiner Wau ge,- skorben, und die weitere ijsbr'eitung*“-Wrch die lobens; werthe Thätigkeit der Landxärblichen Behörden, so wis durch die nicht minder unermüdliche Sorgfalt der Kreis
Z"" 3--
'Scerblichkeit von
Medicinal-Beamten verhütet worden. -- Zn eixxjge Dörfern des Amxs Ueckermünde und besonders in Mey eroberg und Schladerndorf: herrschen sehr bösartige Kju derkrankhciten, an welchen in diesen beiden Dörfer in Zeit von 4 Wochen über 30 Kinder gestorben smd, Scrat sund. Eigentliche Epidemieen sind zur Zeit ni herrschend. Zwar “haben die Rötheln und das Scha lachfieber fich noch an mehreren Orten gezeigt, jedo nicht häufiger wie im Monat D'ecember, und so gu artig, daß “viele Patienten dagegen keine Arzneimitr brauchen. - Von dem Schariachßeber werden übrige jelzt mehr Erwachsene als Kinder 'eßgriffen. -- Vo Lx'lzteren find einige auf Wittar und in der Nähe T Stadt Bergen an demselben gestorben. ENU dem Ei trirte der Kälte im abgewichenen Januar haben d' "Krankheiten immer mehr den katarrhalisch:rheumatts entzündlichen Charakter angenommen. ' Husten Schnupfen waren häufig, nicht selten mit leichten e zütrdlichen Zufälle" der Respirationswerkzeuge verbund Zn Greifswald und in der Umgegend dieser Sta kamen auch nicht selten Anginen, Entzkmdungen d Unterleibes, besonders aber der Leber, vor.- Die Kro kenzahl war jedoch im Ganzen nicht bedeutend, und keinem Belange.
(Sehluj'; folß'kQ
t “ .
Königliche Schauspiele.
lFreitag, 10. März, Im Schauspielhäuse. Z' Ersten'male: „ Alexander und Darius,“ Trauerspiel
. 5 Abtheilungen, von Herrn v. Ucchcrilz.
,._ Z!„dieser Vorstellung bleiben die bereits gekauft mit O .itcwoch bezeichneten Schauspielhaus-Biü gültig, auch werden die noch zu verkaufenden Bil] ebenfalls mit Mi-ctwoch bezeichnet sein. Sonnabend, 11. März. bende Büder.“ Hierauf: „ Der Diener zweier Horan, Lustspiel in 2 Acheilungen, nä'ch Goldoni, von Schröd
«Nachrichten.
PLK-Üi'„,odische Blätter.
Mittl)ei_lungen zur Beförderu-ng» der Si- ch e r [) e t t s p f l e g 9. Herausgegeben PM!, Polizeirath (Merker. Berl. gr. 4. ' :'-
Be-itr_äge, zur Erleichterung der p'raktische-n Po/ltzet: Herausgegeben" von Ebendemselben. Verl. gr." *-
Da der Schutz der persönlichen und bürgerlichen Freiheit an dtexAufrechtlmZtun-g der gesetzlichen Ordnung geknüpft fü, so muste es von 12 “em Hauptaugc'nmork des Staats sein, die- )cmgen Persozwn, welche die Öffentliche'Ordnung durch Ueber- txctupg dex Gesetze gkfährden, zur Strafe zu ziehen und Über sxxe Une mogltchst strenge und genaue Cowtrollc zu Halten, um Yoxkehrungen gegen fortgeseßtes qefc-tzwidrigos Verhalten zu x_xxeffen, _Dtx Erretchung dicses Zweckes iy? mit nmnkichfacißn Ochwtcrtgketten verknüpft. Die Bekanntmachunqsn znr Ermit- telungene dex Thäter vorgefallner Verbrechen M13 Hubhaftweri Yung fluchttgcr Y_erbreckUr durch dieöffentlichenB1ärter sind 121 Deutschland :chchränkungen unterworfen, welche den Erfolg ungemein sch1vachem und sind hänffg nicht von denjeuigcn
UMÜÜUÖM ZU MEMM- wélche dem Zwecke der Bekanntmachung
sogar xntgegenwirken können. In Deutschland findet fick) kein offentltches Blatt, "MMS allgemein zur Verbreitung amtlicher
Nachrichten dient; nur wenig Behördensénd im Stande,- größcre Zahl dicser Blätter zu valtxn, und selbst für di: Fall “ist*die Aussuchung und Auffindung von den die cvcrhcitspflege betreffenden Bekanntmachungen unter den v“ arifgeü andern Artikeln mit einem zu großen Aufwande Zeit und L))?ühe verknüpft; Daher war' der Regel 11 dic'Kenntnißnahme derselben" auf die Bezirke Und Provin der Länder, in denen sie erlassén wurden, beschränkt, undx fehlten ihrem Zweck, während sie dcm Verbrecher («| du ihre Publicität leicht“ Gelegenheit verschafften, durch Maßreg ihnen eUtgegcnzuwirken, -
Diesen Mänchn suchte der Herausgeber der Mittheilun zm" Befördcrxmg dsr Sicherheitspflege durch Begründung fes Blattes abzuvslfen; cr bestimmte es zn einer Znsamm stellung aller der Nachrichtcn und Aufschlüsc', welche auf Mittelung vorgefallncr Verbrechen, der flüciytigen- und heru sämveifmdsxa TL,;ätcr und der P?ittel, welche zur Gegcnwirkü gemeinschädlfchcr Umtriede_ gqrtchtet sind, etw: gegenseitige Commumkatton sämmtlicher Sicherheits-“ hörden Dentschlands zn eröffn-xn, welche allein zur Erreich" dcs vorgssteckten Zweckes führen konnte. Die Vkate1'icn
Inhaltes sind schr zweckmäßig, in folgende A"bsch11ittegeor)dx11 IQ
Jm Schauspic1hause: „L .
und suchte dada
_ Für angohendc Praktiker. Von W.
1825.
Vorgefallene Verbrechen. abcllarisck) c Naokpwei-sungen sieckbrieflick) Verfolgter; der des Lmndcs Verwicsencn; von angeblich verloren ge- gangsncn chätimations-Doknmcntcn. z';sf-(:l)rlich ere Nachrichten Über gefährliche Verbre- "cher und verdächtige Vagabonden. nfragen Über verhaftete Personen zur Crwifkclung ilu'cr Wahren Vcrhältn_i)'sck. .enacl)richtignngcn Odn-'entk0mmenen öffentli-
che11Siege_ln. enachrtcbttgungcn dcr Bekau11tmachungen, wel-
Die Absicht, dem umgehenden Praktiker eincn Leitfaden zum'grkmdlickwn Studium ch Preußischen Recbtö zu gsbcn, verbunden mét der Hoffnnng, daf? dnrch da:“; vorlicgende 28071“ der Auskok; zu cinér xml,» wisscnsämftlichen Bearbeitung diesss Rcéxts, «(s die («M* verflossmc Zcit gewährt hat, cm:“?gcven köwnts, (zar ken Vcrf. dsr Éixxlcicunq znfoxge zur öffexxtlichn Bkkänmxmaézx:11g seincr Arbcit Vsranlaßt. „'Das Bedürftüt": ci- ncr sOlTZMn Art der B::arbeitung deö Prouß. "Rechts i:? offen- bar vorhaUdcn, und 51115 Diesem GcsWt-Zpunkte goxvinnt das vorstehende Werk ein al-lgkmeincs Jntercffe. Die seit Enmng- tion des Preuß. Landresdts zn dessen Erlc'mtérung und Com-
che dnrch E:"rcicUng des Zweckes als erledigt zu bctrach- Twentimmg erschieneneanrke cntyielxxn cnkwcdcr nur AnQüge,
ten sénd. '
Es leuchkst ein, wie fehr die Ucbersécbk und das ?:"!tffi'ndcn jéden Bekanntmachung crlct'Ötm-t wird, tmd die einzelnon
rägc selbst beweisen, das: seit dem Jahre 1819, wo das
tt zmrst erschien, daffelbc cixke fast allgemein? TheilnaOmc
[len Staaten Deutschlands gewonnen vat, so wie dcnn auc!)
ckJweckmäßigkckit durä) dic, höhern Orts in den Ocstreichi
,Säck)sischen, Hesßscben, BrannschweigisMn, .Hm111övcrischen,
in den K. Preußischen Staaten zur Beförderung desselben
nchen Verordnungen anerkannt wordsn ist.
So viel mm (mä) hierdurch für die Erreichung dos chk-
gethan isi, so läßt sick) dOck) cine voUßändige Erreichng
[den erst dann «warten, wcnn sämmtliche Sick)erl)cits-
örden Dcutsablands sick) diesem Institute anschlteßen, und
cine ganz allgcmcinc, von den obersrén Staatsbcbörden nstigte Verbreitung die Controlle über sämmflt'che Länder tfchlands erßrcckt wird. Wir wünschen, daß dieser Zett
t bald civtrcten möchte.. ..
Eine allgemeinere Tendenz findet sick) in dom ac] 2. auf.-
hrten Blatte, xvekches mehr eine miktclbare Einwirkung
die Beförderung 'der polizeilichen Vammlkxnxg bechckt. enthält Beiträge aus allen Zweigen dcrselbcn nach folgen-
Rubriken : „
Praktisébe Vorgävge, ,
a.A1tfsäl39, Abs-cbriftcn erstattéter Bcrichke:c., wi» dieF T*.)äter vorgefallncr. Verbrechcn ermittelt worden sind; wie die Entlarvung von verschmilzten Verbrechern, professionirten Herumtreibern 2c. gelungen ist. Be11achrjchtigungen, auf Weichem Wege und durch welche J,)Zaßrcgeln die Einfktdrung und' Anwendung solcher polizeilichen geweinnükzigon Anordnungen. und Einrichtxmgcn, denen besondere Schwierigkeiten entge- gcnscanden, erfolgt ist.
„Aoußcrungm und Ansichten,
3. welche Gesetze für diesen oder jenen grdßern gomein- mäßigen Zweck wünschenswert!) sind,
1). welche Hinderniss der Attsführung bestimmter poli'zei- licher (Hosctze und Anordnungen entgegenstehen,
c:. auf welchem Wege sie am leichtcßen auSgeféthrt wer- den können. '
1. Anfragen und Beantwortxmg, - MTM Gesche, Verordnungen und Beskimmungen in Bctrcffcinos bestimmten Gegenstandes vorhandcnsénd.
". Polizei - Gescßgébung. , Mittheilung der polizeilichen Vcrordnungcn m den deutschen , und besonders wichtigen Verordnungen in den Europäischen Ländern. ,
den Aufsäßen ergicbt sch) die darm Vorbexrsch'ende, oft
(mute Tendenz, das; die polizeilichen Ei11rtcht1_u1ge11 über-
t nur die Sicherxmg der bürgerlichen Frcthett des Ein-
11 bezwecken, und das; die riéqtige Anffgffgng dieser An-
allcin die richtige Beurtheilung dicser Jnftttxxte, so wie
Göschtspuwkt gewährt, aus welchem der POUZFÉ- Beamte
Stellung selbst betrachten sVU- Für Ws?" tft ZMUWÜ
5 Blatt bcstimmt, welches als ein Maikel dcr nähern
bindung den Beamten “untcr sick)- des Altöta1tsches ihrer
hrungen und N??immgcn, der Erläutcrt-mg der MMW- polixeilichenAnstalten, der Anleitung zu emer zweckmäßig-
Ausübung des Dienstes und Darstellung passender Bei-
e einem gefühlten Bedürfnisse begegnet-
IuriSPrudenz. URLÖkSgeschäfkén überhaupt- krägen tnsbesondere, nach Pro
und den Ver- :tßisck)emRechte. Bornemann, As-
(effor bei dem Lbcr-Landcsgcricht zit Stettin. Berlin
'„odcr sie bczweckten die Zusammenskellxmg dcr muern Gesetze 0?» eine exsgctiscjxe, an die Folgeordnung dsr einzslnen Bc- ßtmmnngm dcs GcseßdncHJ sclbsk geknkxpfke Erklärtmg, und sekbß dicjswigcn, welche mcbr darauf gcxéäpték waren, den in- nern Zusmmnx-Udang dcr Gesch durch Anfsfndnng der Princi- pien,__wclc1)s die Redaktiom dcffclbsn leitetcn, darzustellcn, T):- * wegtcrt séck) tn dcn cngern Schranksn specieller Lchcn, zu de“ ren N:!ffafftmg umd DnrckWkingung sie mehr oder wenéger fck)ätzbm'e Beiträge lieferten. Hänffg hörte man fcibkk die An- sicht auI“sprcchcn, daß eine Anfüexlnng der Lehren dcs Land- rechks nach einem dnrchgreifsnden System 11icht wohl f()nnljcv sei, das; man sick) bognü'gen müsse, die specicUcn, durck) formolie Bencxmung im GescrzbnäW selbst geschicdcncn LcOrcn abgesM- dert zu erklären, wobei dße ITiäztung auf da?; züUäTM „licgoude praktische Intcrcffe der Interpretation der einzelnen gc*s=:é3[ichon Beßimn'mngen Behnfs dcrAnwcndung anf cinen vorlich'ndcn concreten Fall allcin den vichtigen Gefahts ,mkr gewähre. Die Um-ichtigk„9it diescr Ansicht Hat der _Vcrf.-durch die von ik-m gelieferte Arbeit binreécycnd dargetl)an.oCs.läßt sick) zwar jenes »m- mittelbare praktisck)e,Jntercsse mit dcm von ihm eingcsäzlggemon Weg der Einwixkung für das VerstäUdniß der EcseZe: dmné) Auf- stelltmg vorck] emeäxen Principicn, HcrL-rikrmg derspccéellsns) N'- scw'ifte c rknge Beobäckzlxmg dcr'Fokgwrdnun'g émGsscészckze ;undMQx-uig dcs Zusammeyhangcs der vcrschécdenenLchrcn [;ck-;ck“ * “icht verewigen, allein dadxxkck) diesch11schaum1g des „Sv 4'11 seinen Nerzw Ungewalkein das richtige Vsr- ständnis; dexGeTctzs und die „ **gl' kxit einer, richtégen exegeé ti4"chén Er ' g für den Comment r, sclbst gegeben wird, so kann an ur auf erfolgung di'cxe (Wegs derjenige, Welchsr des Verständnisses der Geskße bedarf, zu einem Sclssftthätigcn WKÖ Wiffcnd'en werdcn, während er som? mtr das aus fremden (Sch» idm “:))?itgetlyialte zu dem nächsten und unnütkelbarstcn GobrauWe erhält. Andre Vorwürfe, wclche dcr wissenschaft- lichern Bearbritung des Rcchtsa häuß'g gomackyt zn werdcn päcqon, namentlich der zu consequcnten Verfolgung" bestimmter Anst'xhken, dekAufstelltT-ng von' nyl'egründetenHypothescn, eincr spikzséndigM. LxB?! * Zart“ tt: ,häuffgcm Verfehlen des Näch'tliegMFM, “ ichx Ik?! zu vermeiden sein, allein ste entspringen mr! aus einer Erkenntniß & [)05Wri0rj, nicht einer & yrjwrj, amsallc'rxvqnigsten aber ist zn fürchten, daß sie der theoretischén Bcarbeitnng des Preuß. Rechts gemacht werden dürften, da diese'évkllig in den Händen von Praktikern“ bleiben wird. Völlixyfrei hiervon ist iMbesondcre der Verf. des vor- liegenden Werkes geblicben, deffeu Inhalt nur mit wenig Wor- ten hier angedeutot werden kann, während die genauere Prü- fung dcn ftreygkktisckzen Blättern überlaffen bleiben muß. Das Vcrßäx1d71iß des positiven Gesetzes beruht anf der richtigen Crkenntniß dcr Quellcn, aus denen es geschöpft wurde; die “Entstehungsart eines RechtSbnches bedingt daher zugleich die Schwjerigkeitcn- seines Vcrsrändniffcs, giebt indeffcn zugleich die Weise der Ueberwindnng diescr Schwierigkcitcn mx d:_e Hand. Der Verf. vchisr in dieser Rückflcht an das “Studt- um des Justiniancischen Rechts , an:“- welchem dic IT9d_aktor-c11 dcs Landrecht?) die hauptsächlichstewOR-atcrien schöpfte", 10dann, wexm in ihnen keine genügende Erklärung gefunden würde, auf die von dcn Römischen abweichenden Bestémznnnxzen des de_ut; schcn RWI und auf ältere Preuß. Spscmlgexeße, evdxtch, Wenn aus!; diese keinen Aufschluß geben, auf selbsßändtgeZ Nachdenken. In dem zweiten Abschnitte der_leettung en_t_-_ wickelt dcr Verf. als nothwendige Vorkenntmffe den Bcgrtn des dinglichen und persönlichen RcchtcH den allgemeinen Grund der Entstehung und die Vcrschiedcnhetten Yetder unter Ver- gleich1mg der Römischen unk? Deutschen Annchten. Dqs Werk selbsk-zcrfällt in 2 Hauptthctle, von denon der erste die a-slge-x meinen Grundsätze der Recht§gefchäfte behandelt, und m_ 4 Kapitel: Begriff und Einthcxlnng- 1vcsentltche Bestandtheile, Nebenbestimmunch bci chxvtsgeschäften, uud VTängel_der :)TcäU-chsäthe, mit versthtcdcncn Unterabtbctlungen zcxsällt.
Jm Verlage bei T. H. Riemann.
.Der zweite Hauptthcil dandclt von den „Verträgen msbe-