1888 / 212 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Aug 1888 18:00:01 GMT) scan diff

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.Alle Poft-Jnstalten nehmen Beßemmg au;

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) Rs., Wilhelmstraße Nr. 32. Fx Einzelne Kammern koaeu 25 ck.

Da; eL'Kbonnemeut beträgt viertoljährlich 4 ..“ 50 „5. für Berlin außer den poß-Jnßaken muh die Expedition )

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öniglich Preußischer Staats? - Anzeiger.

Insertion-preis fär-Zen Kaum einer Drmkzeile 30 „3. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Bemühen Reiths-Ruzeigers

und Königlich preußischen StaatS-Inzeigetz

Berlin Ts., Wilhelmstraße Nr. 32.

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M 212.

Deutsches Reick).

Die Nummer 35 des Reichs=GeserlattT welche von heute ab zur Au2gabe gelangx, enthält unter Nr. 1821 die Veroxdnung über die Zuständi keit der Reichsbehörden zur Aquührung deS Geseßes, betre end die Rechisverhältniffe der Reuhsbeamten, vom 31. März 1873. Vom 7. August 1888; und unter Nr. 1822 die Bekannimaäzung, betr'effend dieErweiterung der Estungsanlagen von Magdeburg. Vom 16. August1888. erlin, den 20. August 1888. Kaiserliches Post-Zeitungstx. Didden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben AÜergnängft geruht:

_ dem bei. der Provinzial:Steuerdirektion in Altona an: ge)tel]t_en RegwrquS-Rath Lingner die zum Zweck des Ein: mtv?- m hambuxgää)? Dienste, sowie dem bei der Provinzial- Stenerdirektwn m Kassel angesteÜten Negiernngs-Rath Funck die zum ZWLck des Eintritxs in bremische Dienste, nachgesuchte Entlassung aus dem preuß1sch€n Staatsdienst zu evtheilen;

den NegierungH-Affeffor Dittrich zu Liegniß zum Stel!- verkreter des Regierungs-Präsidenten im Bezirkßausschuß zu Liedgniß auf die Dauer seines Hauptamts am Siß des leßteren, un

den bisherigen GeZeimen StaatE-ArKivar beim“ Geheimen Staats-Archiv, Archiv: ath und Profe or Dr. Ma * Lud- wig Eduard Lehmann zu Berlin zum ordentlichen rofessor in der philosophischen Fakultät der Universttät Marburg zu ernennen; ferner

in Folge der von der Stadtverordneten:Versammlung zu MüWéxm a. Rhein ekroffenen Wiederwahl den Bürgermeister Skeinkopé daje1bt in Reicher Eigenschaft für eine fernere lesdauer von 311351? Jahren zu besiäügen.

P r i v il e g i u m wegen Ausfertigung auf den JnHaber laUtenderKreis-

Anlcihéscheine des Kreises Schwerin (1. W. im Betrage von 180000 „FH

Wi: W i l h e l m , von Gottes Gnaden König von Preußen xc. Nacbdkm die Kreisstände des KreiscZ Schwerin a. W. auf dem Kreistage am 15. März 1888 beschlox7ln haben, die zur Deckung älterer Kreisschulden, sowie zur Bestreitung der Grunderwkrbskosten für die Eisenbahn von Meseritz n_ach Rokietnica und der an die Stadt Schwerén a. W. zu den Kosten der Pflasterung dcs Kommu- nikajicnsweges von Schwerin nach“ Morrn zu gewährenken Bethülfe erforderlichen Mittel im Wege emer ?ltxlxibe zu beschaffen, wollén Wir auf den Antrag der gedachten Kretsßande, _ ' ' zu diesem Zweck auf jedenInHaber lautende, Mkt'stsÖem'en versehene, Seüens der Gläubiger unkündbare Anleihescheme nn Betrage von 180000 „M aussteÜen zu dürfen, ka fich Hiergcgcn weder im Interesse der G1 äubiger noch der Schuldner Etwas zu etinnem gcfunden hat, in Gemäßbeit des §. 2 des (Hefe es vom 17.,Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum e- trage von 180000 „M, in Buchstaben ,Cinhundert und achtzigtauscnd Mark“, welche in folgenden Abschnitten: 100000 „ki zu 2000 „M 60000 „, 1000 . 20000 . . 500 .

zusammen 180000 „4!- . „_ _ nach dem anliegenden Muster auszufertigen, unt vxer Prozxnt 1abrltch zu verzinssn und nach dem feßgestellten Tilgungsplqn mtxtelsZBer- loosnngjäbrlicb, vom Schluß des Jahres 1889 ab mxt zwetdretvtertel Prozent von 34 650 „sé, mit einem einviertel Prozent vyn 83500261 und mit einem Prozent des Restbetragks von 111 850 „Fk jahr11ch, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schu1dbetrag§n,zu ttlgen_find, durcb, gegenwärtiaes Privilegium Unsere landesherrbche GZnehmtgun extbejlen. Tte (Fatbeihmcx1 erfolgt mit der rechtlichen erkung, da em jeder Inhaber dieqer nleibescbeine die daraus hervorgegangenen NSM? geltend ,zwmachen 11er t ist, ohne zu dem Nachwäse der Ueber- tragung des Etgentbums verp icbtet zu sein. , DUkÄWrstehmdes Privilegium, welches Wik vorbehaltltch der Rechte Drztter ertheilen, wird für die Befriedigung der Irxbabex der AnlUbescbeme eine Gewährleistung Seitens des Staats mcbt uber- nommen. , Urkundlich unter Unserer Höckxsteigenbändigen Unterschrift und belßedrucl'tem Königlichen Infiegel. Gegeben Peterhof, den 23. Juli 1888. (1-„8.) Wilhelm 12.

von Scholz. Herrfurth.

Regierungsbezirk Posen. Anleihefchßin des Kreises Schwarm a. W„- _ . . „te Außgabe, Buchstabe . „_ Nr. . . . uber ....... Mark Retchswabrung. ' _ Außgefertigt in Gemäéheit des landxsherrlichey Privtle rums vom 23. Juli 1888 (Amtsb att der Königltchen Regierung zu ofen vom . . . ten ..... 1888 Nr. . . Seite . . und Geseß-Samm- lung für 1888 Seite . . . laufende Nr. . . .). _ _ _ Auf Grund dcs unterm 23. Juli 1888 Aüerbocbst genebmtgien Kreistagsbescbluffes vom 15. März 1888 wegen Aufnahme eme:

Provinz Posen.

Berlin, Monfag, d

Schuld, von 180000 „44 bekennt eh die kreisständische Finanz- Kommtsfion des Kreises Scbköerin a. . Namens des Kreises durch dtesen, für jeden Inhaber gültigen, Seitens des Gläubigers unkünd- baren AnlelhescHein zu einer Darlebnsschuldx von ..... Mark, nZelcbfe an den' Kreis baar gezahlt worden und mit vier Prozent jabrltch zu verzmsen ist. -

Die Rückzahlung der .ganzen Schuld von 180000 „kk erfolgt nach Maßggbe Hes genehmigten Tilgungsplanes mittelst Verloosung der Anletbxsckyetne zn den Jahren 1889 ins spätestens 1929 einschließlich aus emem Ttlgungsstock, Welcher mit NW von 34 650 „M, mit 1x 0/0 von 3,3 500 „FQ und mit 10/0 des Restbetrages von 111850 „46; jahrlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schu1dbetragen, gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monat Juni jeden Jahres. Dem Kreise bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken, oder auch sämmtliche noch in) Umlauf befindliche AnleibesÖeine auf einmal zu kündigen, indes; mcht aber als zum 1. Januar 1894.

Die durch die Verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben- falls dem Tilgungsstock zu.

Die ayßgeloosten, sowie die gekündigten Anleihe (heine Werchn unjer Bezexcbnung ihrer Buchstaben, Nummern und eträge, sowie "des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll; öffentltcb bekannt gemacht. Diese Bkkanntmachung erfolgt fechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermin in dem „Deutschen Reich?- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger“ und im Krets- blatt des Schwckriner Kreisks. Gebt cines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von den Kreisständen mit Genehmigung der Königlichen Regierung in Pos_en ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, wo 1olchergefta1tdas Kapital zu entrichten

ist, wird es in halb'ährlickßen Terminen, am 2.Januarundau11.Ju1i, von heute än gerecbxnet, mit vier Prozent jährlich verzinst.

Die AuSzahkung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bxoße Rückgabe der fälTig gewordenen Zinsscbeine, bezw. dteses Anleihe- scheines bei der Kreés-Kommunalkasse zu Schwerin a. W.,“ sowie bei der Deutschen Genossensebafksbank von Sörgel, Parrisius u. Co. und dem Bankhaus? von . Salomon" „“o'r in Berlin, und zwar auch in der nach vm -Eintrékt des inägkeitstermins folgxnden Zeit. Mit dem zur Empfangnabme des Kapitals eingeretchten Anleibescbein find auch di? dazu gehörigen , Zinsscheine „der jpäteren Fälligkeitstermine zurückzulicfern. Für dle fehlenden Zrys- scheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gefun- digten Kapitalbeträge. welche innkrhalb “dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermin nicht erhoben werden, owie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem fie fäüig gewordkn, nicbt erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. Das Aufgebol und die KranloSerkläruug verlorener oder ver- nichkexer Anleibescheine erfolgk nach Vorschrift der §§. 838 ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877_(Re1chs-_Geschblatt Seife 83), HeziehungSweise nacb §. 20 des Außfubrungßgewtzes zur Deutjchen walvrozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesenyammlung Seite 281).

ZinsschUne können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch sol] Qemjenigen, jyelcher den Verlust von Zinsscbe'men vor Ablauf der vierjaHrigen Verjabrungsfrist bej der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Befiß' der stscheine durch Vor- zeigun des Anleibescbeines oder sonst m glaubhafter Weise darthut,

nach bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscbeine gegen Quitkung ausgezahlt

werden.

Mit diesem Anleiheschein find halbjäbrige Zins'scheinx bis zum Schluß des Jahres 1898 ausgegeben, die ferneren stscheme werden für fünfjährige Zeiträume ausgcgeben werpen. Dxe AuSgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bet der Kre1s-Kommunalkaffe in Schwerin a. W, oder der Deutschen Genoffenschqftsbank von Sörgel, Parrifius u. Co. oder dem Bankbause „von Emzl Saxompn _]uxxwr in Berlin gegen Ablieferung der, der alterqumsschemrethe' bange- druckten Anweisung. Beim Verlust der Anwetsung erfolgt dre Aus- bändigun der neuen Zinsscheinretbe ap_ dm Jnhabex des Anlethe- scheines, ?ofern deffen Vorzeigung xecbtzetttg geschehen xst.

Zur Sicherung der Hierdurch emgegangeyen Verpfltchtungen haftet dcr Kreis mit seinem Vermögen und mti seiner Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unFer unserer Unterschrift ertheilt. ,

Schwerin (1. W., den . . ten ........ 1888.

(Siegel des Landratbs.) , Die kreisständische Fmanz-Kommjsfion. Anmerkung. Die Unterschriften find eigenhändig zu voÜziehen.

Regierungsbezirk Posen. i n s s ck ein 3 K'TRSÉZ W .A . d Anleibecbeine des rei es werin a. .,.. e uSga e, FuchsYbe. . Nrs. . . . über . . . . Mark zu vier Prozent Zinsen über “M

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen desjen Rückgabe in der Zeit vom 2. Januar (be_zw. 1. Juli), 18 . . ab die Zmsen des vorbenannten Anleibescbeines fur _das Halbjahr vom . ., ten . . . . . bis . . . ten .......... mtt . . . . . bet der Krets- Kommunalkafie zu Schwerin a. W. oder der Deutschen Genoffeq- schaftsbank von Sörgel, Parrifius u. Co. oder dem Bankhause Emrl Salomon junior in Berlin.

Schwerin a. W., den . .,ten . ; ..... 18 . .

Die kreisständtscbe Fmanz-Kommtffion. '

Dieser Zinsscbein ist un ültig, wenn deffey Geldbetrag „nicht innerhalb vier Jahren nach A 1an des Kalenderjahres der Falltgkett erhoben wird.

Anmerkung. Die Namenßunterschristen der kreissfändischen Finanz-Kommisfion können mit Lettern ,oder Facfimileftemveln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mtt der eigenhändigen Namens- unterschrift eines Kontrolbeamten versehen' werden.

Provinz Posen.

1888.

Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen. A n w e i s u n g

zum Kreiß-Anleibeschein des Kreises Schwerin (1. W., . . . te Ausszabe, Buchstczbe . . . Nr. . . . über . . . .“ Der Inhaber dieser Anwetsung empfängt gegen deren Rückgabe zit dem obigen Anleibescheine die . . . te Reihe von ZinsscHeinen für die zehn Jahre 18 . . bis 19 . . bei der Kreis-Kommunalkaffe zu Schwerin a. W., der Deukscben Genossenschaftsbank von Sörgel, Parrifius u. Co. odfer dem Bankbausx Emil Salomonjaniorin Berlin, sofern nicht rechtzeing von dem aks 1olchen fich ausweisenden Inhaber des Anleibescbeines dagegen Widerspruä) erhoben wird.

Schwerin a. W., den . . ten ...... 18 . . Die kreisständische Finanz-Kommisfion.

' Anmerkung. Die Namenöunterscbristen der Mitglieder der ktetöständiscben Fmanz - Kommisfion können mit Lettern oder Facfimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der ergenbäpdigen Namenßunterscbrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Die Anwetsung tst zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite zmter den beiden leisten Zinsscbeinen mit davon abweichenden Lettern m nachstehender Art abzudrucken:

. . . ter Zinsschein.

. . . ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Bekanntmachung.

"51an der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeken und .

An Ste_Ue deS Ge eimen Regierungs-Raths von [ und des Regtexungs-Rat )s Freiherrn von Hodenberg zu n stud der Landmhter Reichensperger zum Vorsitzenden und der Landrichter Eßweiler zum steÜvertretenden Vorsißenden der _an Gxund der UnfaUverxicherungSgeseHe in Köln errichteten Sch1ed§ger1cht_e: 1) für dze f_ür Stgatßrechnung verwalteten Eisenbahnen

un Dxrekttonsbezrrk Köln (rechtsrheinisch), 2) für dze f'ür Stgatßrechnung verwalteten Eisenbahnen

tm Dtrekttoxxsbeztrk Köln (linkSrheinisch), Z) für den BLZer 111 der Privatbahn-Berustenoffenschaft ernannt worden. Berlin, den 14. August 1888.

Der Minister der öLentlichen Arbeiten. Jm Au rage: Gleim.

Ministerium „dex geistlichen, Unterrichts- und Med1z1nal=Angelegenheitew

Dem ordent'licben Lehrer Karl Vfw? am Gymnasium zu Waldenburg ck der Tikel „Oberlehrer“ eigelegt worden.

Bekanntmachung.

Ju, den diesjährigen Entlaffungßprüfungen an dem evangehschen Gyuoernanten-Jnstitut und dem evan elischen Lehrennnen-Semmar zu Droyßig bei Zeiß haben das eugniß - der Befähigung erlangt:

1, als Gouvernanten und für das Lehramt

an höheren Mädchenschu1em

1) Helene Beitmann zu Lyck,

2) A g n e s Vramb 6 er zu Nteder-Ingelheim a. Rhein, Großherzogthum Hessen,

3) Eltsabeth Hey d em ann zu Eberswalde, Kreis Oberbarnim, 4 Minna Höpfner zu Weimar, 5 (H ertrud Karnstädt zu Lüneburg, 8 Elisabeth vo n Keisenb exg zu (Hera, Fürstenthum

]. L., 7 Gertrud Knoch zu Jnowrazlaw, 8 Klara Pißer zu Berlin, 9) Gertrud Prellwiß zu Königsberg i. Fr., 10) Anna Reichelt zu Krequurg Oberschle. und

11) Martha Schaumslan zu Naselwiß bei Zobten a. B., Kreis Schweidmß;

11. für das Lehramt an Volksschulen:

1) Anna zu Hunteburg, Kreis Wittlage,

2) Hermine Dieckerhoff zu Aplerbeck, Kreis Hörde,

3) Marie Jahnke zu Solingen, 4) da Jancke zu Letschin, Kreis Lebus, ' ßkH nna von KulLSza zu Marggrabowa, Krers

*? 9,

d6) Konstanze Lennemann zu Annen, Kreis Dort- mun ,

7 Luise Massalien zu Sorau-N.-L.,

8 Elisabet Reichert zu Köpenick Kreis Teltow,

9 Martha eisener zu GarH a. ., Kreis Randow,

10 Klara Resagk zu Kriebau, Kreis Sorau,

11T Martha Rudorf zu Elbing,

Reuß

12 Luise S ubert zu Kalbe a. S., 13 Anna S umacher zu Berlin, _ 14) Dora Stege zu Düfténgdorf, Krexs Herford,