Deutscher Reichs-Anzeiger Königlich Preußifther Staats-Anzeig
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Insertiouspreis für den Kaum einer Dcutkzeile 30 45.
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Berlin Rs., Wilhelmstraße Nr. 32,
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Se. Mäjestäk der König haben AÜergnädigft geruht:
dem Ober=RegierungL-Rath 3. D. von der Mosel zu
“Aachen den Rothen Adler:Orden zweUer Klasse mtt Etxhenlarxb; dem Rittmeister a.D. Lehmann zu Breslau, [Usher xm Schlesischen Train-Bataillon Nr. 6, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Realschul-Direktor a. D., Profeffor G o 23) el zu Homburg v. d. H., den Königlichen Kronen-Orden drrtter Klaffr; dem pensionirlen MaterialiewVerwalter und Bahnhofs- Aufseher Volck zu Frankfurt a. M. den Kömglichen Kronen- Orden vierter Klasse; dem Hauptlehrer und Hausinspekfor Heh el am reformirten Waisenhause zu Kaffel _Und den Lehrern Karser zu Roßbach im Oberwefterwald-Krei1e und Rüster zu Leubus im Kreise Wohlau den Adler der Inhaber des Könzglichen Hauß-Ordenß von Hohenzollern; sowäe dem RegterungsBoten a. D. Weinar zu Vreßlau und dem Regierungs=Hauptkaffe11:Diener a. D. Umlauf ehendaselbft das AÜgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Verordnung
“über die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur,
Ausführung des Geseßes, betreffend die Rechts- verhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873.
Vom 7.“ August 1888.
Wir W i l h e 1 m, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 24: _ . versrdnen "im Namen des Neichs, auf Grund des F. 159 des Geseßes, betreffend die RechtSverhältnisse der Rei sheamten. vom 31. März 1873 (Reichs-Geseßbl. S. 61), wax. folgt:
Das dsr Verordnung vom 23. November 1874, betreffend die Zuständigkeit der Reiéhxphehörden zur Außjührung des Ge- setze?- vom 3181161731873, beigegebene Verzeühniß (Reichs- Geseßhl. S. 136) w'rrd naä) Maßgabe des: anliegenden Ver- zeichnisses erZ'c'sz. _
Urkund11ch unter Unserer Höchsterkzenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiege.
Gegeben Berlin, den 7. August 1888.
(1-.§.) Wilhelm. von Boetticher.
Verzeichniß der Reichsbehörden.
11. Höhere, der obersten Reichsbehörde unmittel- bar untergeordnete Neichsbehörden und Vorsteher solcher Behörden.
(Geseß vom 31, März 1873, §§. 81, 85, 139, 151, 153.) 2c.
0. Verwaltung der Kaiserlichen Marine. a. Für das Disziplinarverfahren (Geseß vom 31. März 1873, §§. 81, 85) sind zuständig: 1) die Chefs der Marine:Stationen der Ostsee und der Nordsee, . 2 die Chefs von Flotten und (Hes wadern, 3 der Inspecteur der Marine-Arti erie, 4 der .;nspecteur des Torpedowesens, 5 die Werften und die Ober-Werftdirektoren, 6) der Direktor des Bildungswesens der Marine, 7) die Deutsche Seewarte und der Direktor der Deutschen Seewarte, 8) die Intendanturen der Marine-Stationen der Ostsee und der Nordsee und die MarinxJntendanten.
b. Für_das Verfahren beiDefekten und bei der Verfolgung vermögenSrechtlicher Ansprüche (Geseß vom 31. März 1873, §§. 139, 151, 153)
find zuständig:
1) die Chefs der Marine-Stationen der Ostsee und der Nordyee, 2) dje Werften, 3 dre Jntendanturen der MarinxStationen der Ostsee und
Nordsee. 117. Unmittelbar vorgeseßte Behörden beziehungs-
weise Beamte. (Geseß vom 31. März 1873, §§. 53, 146.) 2c.
]3- Verwaltung der Kaiserlichen Marine. 3- Für die ausschließlich unter Militärbefehls- habern stehen den Marinebeamten sMd zuständig: die Commandeure der Matrosen: und Werft-Divifionen,
des Seebataiklons, der Schiffsjungen:Abthei1ung, der Matrosenartillerie:Abtheilungen, der Torpedo-Ahthet-
Berlin, Dienstag, du 21: August, Abends.
lungén und der Abtheilun en der Matrosen:Divifionen, sowie die Führer der Hal batailxone ders Seebataillons.
b. Aaßerdem fungirexr (112 ' unmiktelbare Vor- geseßte der ihnrn untergebenen Beamfen:
1) die Chefs von Flottiüen und Divifionen, sowie die ChefS außerheimisther Stationen", 2 die Kommandanten S. M. Schiffe und Fahrzeuge, 3 der Vorstand des Observatoriums in Wilhelmshaven, 4 der Vorstand des Chronometer-Observatoriums in Kiel, 5) die 'Hafenkapitäns, 6) die Vermessungsdirigenten, 7) der Lootsen:Commandeur an der Jade, 8) der evangelische Marine=Ober-Pfarrer, 9) dis Vorstände der ArtiÜeriedepots, 10) die Vorstände der Minendepots, 11) der Vorstand des Torpedodepots, 12 die Direktoren der Werften, 13) die Zafenbaukommisftonen, 14) die orftände der Ka 8 : und Magazinverwaltungen, sowie der Llunahmeämter der ersten, 15 der Rendant der Kassen- und Oekonomieverwaltung der Bi dungsanstalten der Kaiserlichen Marine, 16) die Vorstände der Garnisonbauverwaltungen, 17) die Vorstände der Stationskaffen, 18) die Vorstände der Bekleidungsämter,
19) die Rendanten der Magazinverwaltungen der Be- kleidungsämter,
20 die Vorstände der Verpflegungsämter,
21 die Vorstände der Garnisonverwaltungen,
22 die Chefärzte der MarinNLazarethe.
. , “___
Bekanntmachung,
betreffend die Erweiterung derFestungsanlagen von Magdeburg.
Vom 16. August 1888.
'Auf Grund des §. 35 des Geseheß, betreffend die Be- schränkungen des Grundeißenthums in der Umgebung von Frsiungen, vom 21. Dezem er 1871 (Reichs-Geseßhl. S. 459) wrrd bekannt gemacht, daß eine Verstärkung der Fortslinie der Festung Magdeburg durch Anlage von neuen Werken, sowie eine Erweiterung der Rayons dieser Festung in Außficht genommen ist.
Berlin, den 16. August 1888. Der Reichskanzler. In Vertretung: pon Boetticher.
Bekanntmachung.
Die Postverhindungen nach "den Badeorten auf den Inseln Föhr (Wyk) und Sykt (Keitum, Westerland) „gestalten fich während der Monate August und Septembér d. I„ 11116 fokgt:
- „1. NachFöhr (Wyk): _
1) Von Husum nach Föhr täglich mittels der Dampfxchiffe „Nordfriesland“, ,Nordsee“ _und ,Wyk-Föhr“.
Bei Benutzun des Ei enhahnzu es 6 Uhr 15 Min. Vorm. ays amburg, Klosterthor (ab erlin, Lehrter Bahnhyf, 11 Uhr 15 Mm. hands,)ch ist Wyk (Föhr) noch am Tage der Ahrahrf aus Hamburg
zu erret en. ,
Die Schiffe Werdrn postseitig nur zur Beförderung von Brtef- sendungen henuyt. _ „
Dauer der Ueberfahrt ab Humm ungefahr 3 Stunden.
2) Ueber Dagebüll nach Föhr:
1. Von Niebüll nach DMrhüll:
v.. Mittels des täglich um 6 Uhr 35 in. „Vorm. und 1 Uhr 30 Min. Nachm. bezw. zum Anschluß an das Schlff'nacb Wyk( öhr), jedoch spätestens 5 Uhr 30 Min., Nachm._ von Nrebüll qhge enden Privat-Pérsonenfuhrwerks, welches [ZT Dagehull 8 Uhr 20 Mm. Vorm, und .; Uhr 15 Min. Nachw., spatestens 7 Uhr 15 Mm. Nachm. eintri t.
b. Mittels besonderen, täglich zWLiZnal verkehrenden Privat-
ersonenfuhrwerks von RiebüÜ nach Dagebull zum_ u„nmittelbaren An- chluß an die nach Wyk (Föhr) fahrenden Danxpfjchrffe.
Die Verbindung unter 8. Mrd zur Beforderung von Phstsen- dungen Zeder Art, die unter 1) nur zur Beförderung von Briefsen- dun en enu t.
g L]]. Von Dagebüll__n_ach va( öhr) zweimal täglich miktels des Dampmchtffes .Skep an'. " Abgang vom Eintritk dec Fluth abhängig. Dauer der Uehexfahrt Ungefahr Stunden.
Am 22. August, 6., 20. Septenzber fan die erste ahrt, von DagebüU nach Wyk (Föhr) aus. Die Beförderung erfolgt mtttels Segel chiffes bei beiden Fahrten axn_ 17. Septrmber,
it den Schiffen Werden Poyt1endungen jeder Art befördert.
11- 13. Nach Sy1t(Keitum, Westerland) über Hoyer: * Von Tondern nach Hoyer:
a. Mittels des täglich zweimal _ 6 Uhr 45 Min. Vorm. und
1 Uhr 50 Min.Nachm. - von Tondern abgehenden Privat-Yersonen-
fuhrwerks. Das um 1 Uhr 50 Min. Nachm. ahfahrende Uhrwerk
schließt an den um 8 Uhr 25 Mm. Vorm. aus amhurg (Kloster-
thor) in der Richtung nach Tondern ahgehcnden -isenhahnzug (aus Berlin 11 Uhr 15 Min. Abends) an.
b, Mittels hesondrren Privat-Personenfuhrtverks, we1ches täglich
1ZZZ-
zwämak zwischen Tondcrn und Hoyer zum unmittekharen Anschluß an die von Hoher nach Sylt fahrenden Schiffe verkehrt.
Die mik & bezeichnete Verbindung wird zur Beförderung von Postsendungen jeder Art, die unter 1) angegebene nur zur Beförderung von Briefsendungen benutzt.
Von Hoyer nach Sth miüe1s der Dampfschiffe ,Sylt“ und .Westerland“ täglich zweimal. Beförderung von Postsendungen jeder Art. Der Abgang der Schiffe ist vom Einmtt der Flutb abhängig. Dauer der Ueherfahrt etwa 2 Stunden. Am 22. August, 6, 25. bis Ende September fäÜt die zweite Fahrt aus.
An den Tagen vom 20. his 21., 23. his 31. August, 1. his 5.,- 8. bis 13„ 20. bis 28. September ist Sylt bei der Abfahrt mit dem Eisenhahnzuge 6 Uhr 15 Min., früh aus Hamburg (ab Berlin, Lehrter Bahnhof, 11 Uhr 15 Min. Nachts) noch am Tage der Ab- fahrt aus Hamburg, bezw. in der darauf folgenden Nacht u erreichen.
An den Tagen vom 25. bis 31. August, 1. bis Z., 0. his 19„ 29., 30. September werden zum Anschluß an den um 9 Uhr 59Min. Abends von Hamburg (Klosterthor) abgehenden Schnellzug Extrazüge von Tingleff nach Tondern (Ankunft in Tondern 2 Uhr 48 Min. früh), am 20., 21. September solche zum Anschluß an den Zug 6 Uhr 15 Min. früh aus Hamburg _(Kkosterthor), in Tondern 12 Uhr 39 Min. Mittags, am 23. Augu1t, ?„ 8. September Extra- züge zum Anschluß an den Zug 5 Uhr 55 Min. Nachm. aus Ham- burg (Klosterthor) (in Tondern 12 Uhr 15 Min. Nachts) a'vgelaffen YF??? zum Anschluß an die von Hoyer nach Sylt abgehenden
[ e.
0. Dampfschiffsverbindung zwischen Föhr und Sy1t.
Zwischen Wyk (Föhr) Und dem Anlegeplaß Munkmarsch auf Sylt findet täglich em unmtttelbarer Verkehr mittels der Dampfschiffe „Nordfrieskand“ und „Wyk-Föhr“ statt. Dieselben fahren an folgen- den Tagen: am 26., 28, 30. August, 2„ 11„ 13., 16., 27. Sep- tember yon Wyk (Föhr) aus, am 20., 27., 29. August, 1., Z., 12., 15., 17„ 24.„ 30. September von Munkmarsch aus täglick) zweimal. Die Jahrzeit beträgt ungefähr 23 Stunden.
rel, den 17. August_1888. _
Der Kaimliche Oher-Postdirektor.' In Vertretung: Perrsitzky.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Vergräthe, Affefforen Des Coudres zu Kassel, Württenberger zu Hannover, Degenhardt zu Obern- ktrchen, ])r. Diesterweg zu Köln und Ribbentrop zu Goslar zu OberBergräthen zu ernennen; sowie gemäß der von der wahlberechtigten Bürgerschaft Z)" Wandsbek Ixizetroffen'xn Wahl, den Ober-Bürgermeifter a. . Eduard auch m Kassel als Bürgermeister der Stadt
-Wand§bek auf die geseßli e zwö1fjährige Amtsdauer zu be-
stätigen und demselben zug eich für dieses; Amt den Titel als „OherBürgermexfter“ zu verleihen.
Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den Provxnzral-Landtag der Provinz Ostpreußen zum 26. September 1). I. nach der Stadt Königsberg zu berufen.
Des Königs Majestät haben die Vereinigung der Stadtgemeinden A[t- und Neu-Tirschtiegel, im Regierungsbezirk Posen, zu einer Stadtgemeinde mit dem Namen „Tirschtiegel“ unter Festsehung des Zeitpunktes der Ausführung dieser Vereinigung auf den 1. Oktober 1). I. zu genehmigen geruht.
Ministerium für Land-wirthschaft, Domänen und Forsten.
Dem Ersten ordentlichen Lehrer an der Landwirthschafts- und Handelsschule zu Flensburg, Dr. Bernhard Ulrich, ist der Titel „Oberlehrer“ verliehen worden.
Bekanntmachung.
Dem Carl Müller, geboren zu Meggen, Kreis Olpe, ist nach bestandrner Prüfung unterm 9. August 1)- I, die Berechtigung zur selbständigen Ausführung von Markscheiderarbeiten für den Umfang der preußischen Staaten ertheilt worden, und hat fich derselbe zu Hofstede hei Bochum als Markscbeider niedergelassen. .
Dortmund, den 17, August 1888,
Königliches Ober-Bergamt. Runge.
Angekommen: Se. Excellenz der Staatssekretär des Reichs-Justizamts, ])1'. von Schelling; Se. Excellenz der Vorsißende der Kommfsfion zur
Ausarbeitung des Entwurfs eines bürgerü'chen Gesehbuchs, Wirkliche Geheime Rath 1)r. Pap e. ,