vertrautes Pfand treu bew ren. , Möge die Versammlung den vorkiegenden Geseßenfwu , wel er durchaus im Interesse des Landes liege, annehmen.“ (Le hafter Beifall in beiden Centren.) ,
Nach dem S [uffe der Rede des Präsidenten Thiers erfolgte darauf die Anna me der Einleitung zu dem Geseßentwurf der Dreißiger-Kommisfion mit 475 gegen 199 Stimmen.
LandtagsaAngelegeuheiteu.
Berlin, 5. März. In der gestrigen Sißun. des H auZTes der Abgeordneten warde zunächst §, 5 des Geießes, die e- form der Klassensteuer rc. betreffend, (Befreiungen von der Klaffensteuer) diskutirt. Hierzu lagen folgende zwei Amende- ments vor: 1) das rein redaktionelle des Grafen v.Win13ingerode: statt „Offiziere, Aerzte und Beamten des Heeres und der Ma- rine“ zu selZen „Offiziere des Heeres und der Marine, Aerzte und Beamte der Militär: und Marine-Verwaltung“; 2) des Abg. v, Kamele, in der [„jtt. 1). auch die Personen „nach voli- endetcm 60. Jahre“ für klaffensteuerfrei zu erklären.
Nach dem Abg. v. Kameke nahm der Finanz-thster (Cachauien das Wort: _ _
. emeHerrer]! Ick) Werde ür den HerrnRegierungs-Kommissarms um die Erlaubniß bitten, na dem i WngL Worte gesagt haben Werde, die nähere Beleuchtung des von der_tx Herrn Vorredner gestrÜten Amedements zu übernehmen. Ick rrgrxtse_perfi)'nlich nur das Wort in Bezug auf zwei Punkte, einmal e_rklare ich die Behauptung, das die Regierung außerhalb der Kommrssion m_ em Paktum Mit den vrrscbiedenen Parteien oder _mit einigen Parteien des Hauses grireten ei und daß dadurch das ©6188 311 Stand? grkommen wäre, fur ab- olut unwabr, und ich fordere 1edes Mitglied der Kdmmission xder dieses Hauses (ruf, das von Vrrba dungen, die ich _mtt ihm gefuhrt babe wegen die1es Gesetzes, Weiß da*über die Mittheilung zu machen. Das ist der eine Punkt. Der ziveiie Junkt ist der,_ daß _der Herr Libgeordnrte jetzt "behauptet, was cru gestern bereits irrigerWLise, Wenn ich recht verstanden habe, Seitensßdes Herrn Abgedrdxictcn „bon Goikbrrg grscheben ist, daß ich die Herren gleichsam verdächtigt [_)_atte, ilren Wählern gegetzubcr u. s. w. Ich bitte, de_n stenographr1chen Örricht, der in die1em Vlugrnblickc seinem wesentiichrn analte nach, glaube ich, in Verschiedenen Zeitungrn abgedruckt ist, naclxzufehcn, ob ich nicht olgendes grfcxgt babe. Ich habe ausge uhrt, Wenn man die inge auf die Spitze triebe, so Wurde man _so weit gehen können, zu sagen, die Macht der Krone wwd einge!" ränkt, eingrengi, Wenn überhaupt irgend eine Steuer, die nach irt. 109 der Verfassung forierbobrn Werden darf, erlasérn wird. Ich habe gesagt, wenn man die1e Tbeorie so Weittrei en würde. dann wiirde es der StaatSregierung benommen sein, in emen Steuererlaß, wie er ja in diesem Hauje noch vdr wenigen Tagen auc!) Von der konservativen Partei sehr [)erÉicb _geivnnscht wvrden ist, u wiiiigen. Ich habe dann_ferner am chlu dieses Passus gesagt,_c§_o Weit wiirde doch Wohl Niemgnd geben Wo en, Niemand, auch_ m t der .?)err Vorredner, auch nicht die erren von der rechten Seite des „Hau es, um eincn solchen _Saß aufzu teÜen, u_nd ich habe dann hinzu- gefii i, wenigstens dann_n1cht, wenn rr vor Minen Wä?[ern crfcbemi. Die en Saß babe- ich nicbt auSgefprocben in Bezug au die Herren, Welche opponiri babetz und ich _bitte auch nachzusehen, daß ich in dieser Finsicbt _kem Wort 1x: dem ?tenographischen Bericht geändcrt ha c. Dic1en Saß _[)abe_1ch im Ailgemeinen ausgesprochen und bei diesem Salze bietbe 1ch _quch vollständig strhen, denn, meine Herren, Wenn das Land 1eme Vertreter _l)ieri)er schickt, Wenn die Staatsregierung_fa ?, wir glauben, auf diese Sieuer ber- zichten zu können, wenn em ?Fmanz-Minister, dem Sie doch, laube 1ch, bis zum heutigen Tage mxbt vorwerfen können, daß er ni t mit Vorsicht zu Werke gcggngetx set, Ihnen die Erklärung giebt: ich stehe mit meiner Person _daiür rm, daß der Staat diese Stcurr entbehren kann, dann glaube 1ch in der Tl)a_t nicht, daß irgend Jemand, der vor seine Wähler Er_itt, in der _nge sxm wird, zu brbxupten, ich treibe meine Theorie w wi'it,_daß ich die Steuer dock) beibehaifen wil], troxz- dem daß die StaatSregu-rung _fie erlassen will.
Das ist der Satz, den ich gestern _ außgesprochen habe und bei dem ich in jedem Worte heute stehen bleibe.
Demnächst erklärte der Regierungs-Kommiffar Gef). Finanz- ratk) Rhode: _
Meine_Herren_! Was zunachst das Amendement des rn. Abg. Grafen von Winßmgerdde _zu 1111769113. 8 des §. 5 betrifft, 0 erkennt die StaatSregierung darm eme redaktionelle Verbesserung und empfiehlt Ihnen dessen Anna me; dage _en kann iYNnicht die Annahme des Amendements von amekc be unvorien. eine Herren! Die beste- henden Bestimmungen Wegen der Klassensteuerbefreiungen der Perso- nen unter 16 und uber 60_Jal)ren, stehen mehr im Wesentlichen Zu- sammenhange m1t dem 1eßigen Grundsaxz der Klassensteuerveranlagung, Wonach dieseibe nach de_n Grsaxnrxiwrrhaltnissen und der durch diese bcdingten bewnderen Leistungsfahigkeit der_Pfsichtigen zu erfolgen bai. Dieses Prinzip soll_nqch dem Eniwurf be1etttgt werden und an dessen Stekle soll_ das Prinzip der Scha ung nach dem Einkommen treten. Damit ware es nicht vereinbar, te Steuerpflicht noch ferner auf eine bestimmte _AltcrEgrenzZ 311 beschr§nken, sondern fie muß der Regel nach mrt dem eines felbstandigen Einkommens eintreten. Wenn die Staatsregierunq troßdem em_e NuSnabmebestimmung zu Gun- sten derxemgrn _ Personen eintreten lassen will, Welche noch nicht achtzebnjcxhrig und den ersten drei Klassensteuerstufen nach der Regierungsvorlage_ angehörtg find, so estatte ich mir in dieser _Berzrehung u_nachst zu bemerken, da die _Wirkung dieser Bestimmung mri ucksicht auf die dem Entwurfe entwrechende Erhebung der Klassensteuer nach Haushaltungen nur zwei Kategorien von Persoxten zu Stattetx kommen kann, einmal denjenigen Pcr1onen, welche, wie es gerade in den unteren Schichten der Bevölkerung der Fall zu sexm p cgi, schon bald nach _er Entlassung aus der Schule das elterliche aus veriaffen, um selbstandig durch körperii 9 Arbeit ihren Unterhalt zu gewmnrn; und_ferncr solchen elternlosen 3 ersoncn, die ein Einkommen a_us emcm kleinen Grund- oder Kapital esiße be- thn dessen Rente o_“xt kaum zu de_n Kosten der Erzirbung auSrci i.
i Étaatöre terung Zak gegiaubt, m schonender Berüäfichtignng die er Bevölkerungs lassen die beéeichnete ,AuMahme fortbesteben zu lassen, Welche fich drtrmach nur an Personen mit e_irxem Einkommen bis zu 250 Tle._ bezieht; Ihre Kommission hat _dte1e Bestimmung in dop- pelter Weise modifiztrt, sie hat einmal die_(§3renze des steuerfreien Alters zurßckverlezzt aufdas sech§zehtxteLebeys1al)r, während die Staats- regierung m Beruckfichtzgung eines_1m vorigen Jahre in diesem Hause geaußerten Wunsches die steuerfreie Grenze arif das achtzehnte Jahr aus edehnt hatte, und sie hat ferner die Bestimmung auf diejenigen éexioneu beschränkt, _deren Einkommew fich höchsiens auf 220 Tllr.
elauft. Ich darf lediglich Ihrer Erwagung anheimstelien, ob Sie den strengeren Grundsgß Ihrer Kommtsfiqn adoptiren wollen.
Was _nun die bisherige Steuerbefrxtun vo_n Personen über 60 Jahre_betrrfft so_verbalt es fich mit die1er esttxnmung anz anders ass mit der_Befremng der noch nicht fechSzehnjährtgen Perionen. Die erstere Bestimmuxig bezte t sich nur auf die Unterstusfe 1a, in welcher bekanntlich jetzt eme Kop steuer erhoben wird, dergetalt, daß, wenn zu_ der betreffender Haushaltqu noch ein zweites steuerpflichtiges Mit- glied gehört, dieses mrt einer Kopfsteuer von 15 Sgr. heran- gezogen wird ungeachtet der Befreiung des überfechözi jährigen Hauß?altungsvorstandes. Nun soll die Kopfstruer nach dreizem Ent- wurf ailen, es [011 der Saß von 15_Sgr. beieiti t werden und der Steuerfaß von einem Thaler, der bisher lediglicZ auf die Einzel- steuernden der Unterstufe 11). Anwendung fand, ortan sowohl von Haushaltungen als von Einzelsterxernden der kunftigen ersten Stufe, also von Personen mit einem Einkommen von 140-220 Thlr. ,er- hoben werden. _ _
Die Bßstimmung _wegen der Befreiung ixbsrsechzigjähriger Per- sonen, m die1es Gesetz ubertragen, würde also 111 doppelter Beziehung
eine weitere Wirkung haben als bisher; eixtmal würden danach ganze Haushaltungen befreit werden, während bisher die Bestimmun nur die Befreiung emzelxjer Personen besteuerter Haushaltungen zur Folge gehabt hat, und außerdem wü_rde sie eine röxzcre Zahl von Per onen umfassen, als früher, namentlich auch dieiemgen Pflichtigen der bis- herigen Stufen_1b. und 2, welche in Folge der Normirung des Ein- kommcxnkaßes f_ur die erste Siqfe künftig?in in diese übertreten werden. Aus die en Grunden, und damrt die Aus älle ge en den Normalbetrag nicht ohne Grund vermehrt werden, kann ich hnen nur empfehlen., das Amendement des Herrn Abg. v._ Kamcke abzulehnen.
_ Der Abg. v. „Kamele kam später auf das vom Finanz- Minister gebraurhte Wort „UUWahr“ zuriick. Hieran knüpfte der FirtZFnz-Mintster nach dem Abg. v. Hennig folgende Be- me 11 : -
MZne Herren! Mir ist es nicht recht verständkick), wie der Herr Ab eordnete von Katpeke in dem Ausdrucke, daß eine Thatsache un- Wa r sei, etwa_s Beleidigendes hat finden können. Das kann ich ver- sichern, daß mxr die Absicht, etWas Beleidigendes zu sagen, völli fern gelegen hat. er der Thatsache x_nuß ich aber natürlich stehen b eiben.
Dann, metrie Herren, habe 1ch,_ da atx diesen Punkt Werth ge- legt wird, mir irgend eme der heutigen Zei ngen kommen [YM und ich Wunsche nunmehr mit Bezug auf das, was gestern drr _ err Ab- geordnete vmx Gottberg gesagt hatte,_ um; die Erlaubniß bitten zu dürfen, das; 1 das, was ich gestern 111 dieser Beziehung gesagt habe, mri em Paar orten vorlese. Ich habe ge]tern gesagt; -
' Nach den Wahrnehmungey, die_ ich 111 der Kommission gemacht, m_cb den Versicherungen, die mir gegeben worden, daß, die Kom- misfipnßmttgltcder si gleichsam aks die Mandatare größerer Verenztgun en betta teten, babe_ ick) annehmen müssen daß dre S ala, xtgmentlick) fur die beiden untern Stufen, aui exmem Komprdtmß der ent e_genßehenden Meinungxn beruZt.
Wird dadurch nicht Aich beétatig, was ich vörbin gesagt abe?
_ Der §. 913. lautet:
„Soweit nach de.:n bestrhenden Bestimmungen in Siadi- und Landgxmemdew das BurgerreÖt, beziehentlich das Stimm- und Wahk- recht m Gememde-Angelegrnbeiien an die Bedingung eines jährlichen Kiassensxezierbetrageß von 3 ren). 4 Thlrn. geknüpft ist, tritt bis zur andertveitrgen geseßiicbrtz Regelung des Gemeindemablrechts an die Stelle der genannten SaSe der Stufensatz von 2 Thlrn. Klasxensteurr. Orts-Statuten, welche das Wahlrecht a_n einen höheren Klas ensteurr- saß als den_ Betrazz v_on _4 Tblrn. knüpfen, verlieren mit dem 1. Ja- nuar 1874 ihre Gultigkew; Wo solche Ortsstatuten nach bestehenden Kommunaxordnungrn zulasiig find, kann das Wablrrcht durck) neue_Ort-Z1tatuten von der Vrranlagung zur 2. bis 8. Steuerstufe ab- hängig gemacht Werden.“
Der_ Regxerrmgß - Kommissar, Geheimer Ober - Regierungs- Rath R1bbech, erklarte hierüber:
_ Meine Herren! Der von_ Ihrer Kommission vorgeschlagene §. 913. scblirßt dock) nach dem Uriberie der StaatSrc-gierung eine nicht uner- hebliche Aenderung __des Gememdewabirechts in sirh. Die Königiichc Staatörrgierung bali es deshalb für nicht empfehlenswrrtl), diesen Pankl bet Gelegrnbert _des borlte enden Geseßes andrrweit legislativ zg rrgultren. Dre Regierung era tet es vielmek-r für das Richtigrre, dieie_Reg_e1ung durch e_mcn besonderen Akt der Gemeinde-Geseßgebnng O_erbeizufuhren, _und einen so_lcben legislativen Akt vorzus ,lagen, hat drr_R_egierung sich bereit erklart und macht fich wiederhot dazu an- bei1ch1g. Der vorgeschlagene §. 913. beabfiéhiigi an Stelle desKlaffrn- Wucrfaßrs von 4 Tl)lr_-, der bisher 111 einem großen Theile der
Marchio den Census fur das Gemeindeivahlrecbt bildctr, den neuen Klassenxteuersaß von 2 Thlrn. _zu substituiren. Es ist aber die neue 2 Ts)aler-Klassensteuerstqfe rnit der bisher bestandenen 4 Thaler- Steuerstufe durchaus nicht auf eme Linie zu stellen, _ auch wenn drr Emkommenösatz drr neuen 2 Tbaler-Stcuerstufe mit 220 Thlr. bis 300 “.Wir, den E111k_om1nenssaxz_ der alten 4 Thaler-Sicuerstufe von 200-250_T[)1r. _erretcht._ Es Ut allerdings richtig, das; die neue _Sieuerjkala emen nicht geringen Theil derjenigen Cenfiten, die bis ],eßi chr 4 T_haler-Steuexstur (zugehörten, namentlich solche Steuer- piltchtige, dre__ von fesr estimmten Geldbe'ziigen aliein lebten, Wie _namenilch _ kleine Beamte, Penfiynäre, Rentiers und dergleichen, m dre _nrne _ 2 _Thaler - Stufe binaufzirlxn wird. Aber ebensw unzweifelhaft 1st es, meine Herren, und nach dem KommUfidnsbrricht von der _ Majorität der Kommission anerkannt, _daß die neue Steuerskam in Verbindung mit drn_ Grundsaßen des _neuen Gcseßes auch eine nicht geringe Zahl der- ]emgcn Steuerpflichtigen, die nach_den Grundsäßen des bisherigen Klasiensteuergrseßrs nur zu den drei untersten Klaslsensteuerstufcn ein- geschaßt waren, die de_mzufolge der Stufe von 4 T)al„ern Steuer mit dem entsprechenden _Emkommen von 200_250 Tbaler'n 'nicht gleich- gesteiit waren, m dre xteue 2 _Tkxalerstufe bin auf iehen wird. So- nni, meine Herren, trifft das_xemge, was 111 dem Zimn1nissionsbcricht gls Mbtiv_ zu_dem_ bier vorgejchlagrnen §. 913. hervorgeboben worden ist, daß n_am[ich etn_e (S_rweiterung des kommunalen Wahlrechts durch §. 913. nicht [)xrbeigefuhrt Werdrn würde, nicht zu. Eine Erweite- rung _des Gemxmdewahlrechts _erd allerdings herbeigeführt Werden, und fur Verschiedene Landestheile in sebr erheblichem Maße. Das, memr Herren, _find Verhaitxixsfe die einer reifticheren Prufung und Erwaguyg bedurfen. Es laßt :ck so rasch und ohne eine eingehen- dere Erortcrung des GÉZexistandcs durch die Provinzialbel)örden ni t ubeYehen, TU_WL[chLU eise sick) kgnxtig in den kommunalen Wii)- lerf affen die_ Elrmentg anderiveitig zusammenseßrn und mischen Werden; es lqßt mch mcht tm Voraus übersehen, Welche Um- gestaltrxngcn m Folge dessen das Gemeindewablrecht, diese wesentlichste Grundlage der ganzen kommunalen erwaltun , durch ._ den neu vorgeschlagenen §. 913. möglicherweije erfalki- ren Wird. Dqs, meme Herrerz, zu prufen, und die daraus sich ergebende gesetzliche RemedUr n_a[)er zu Erwägen, ist Aufgabe der Gemeindegewßgxbung. Es Wird der Gemeindegefeßgebung nament- lich aucb dix Erwagupg zufallen, ob es sich empfiehlt, die neue Ve- fttmmung 10, ch ste hier vor efchlagexi tst mittelst durchgängiger Herabießung de_s 4 Tbinteuer aßes aus 2 Thlr. zu treffen, oder ob mchi eme_versch1edenarttgr Behandlung der “rage, je nach der Ver- schiedenheit der Landestheile, jr nacb der erschiedenheit der Stadt- und and ememden, rcxtbsam Ut. Die meeindcgeseßgebung wird zu- gleich 111 __ e_tracht zu ziehen habeti, ob nicht da81enige Minimum der Lersturxgsfahigert des Einzelnen fyr die Gemeinde, welches der Grieß- geber m den funf Yer Jahren Mit dem Einkommen von 200 Tblrn. oder dem eptspre enden K[a_[sensteuersaß_ von 4 Tbkrn. vor Augen gehabt [ck91 ]eßi nach de_n veranderten Zeti-, Preis- und Einkommens- Verhaltmsien m drnx Emkommeusgß von 300 Thlrn. den prägnanten AuSdryck erhaltxn wurde; Niles dies find Erwägungen, die ein Weite- re_s, _tteferes Emgehrn m die Sache durchaus bedxngen, und darum bit) ich beauftragt, tm Namen der Königlichen StaatSregierung die L_Zitie Wiederholt auszixsprecben, daß dieser Gegenstand von dem vor- liegendxn Grieß auSge1chieden und der Gemeindngxeßgebung die Rege- lung dieses_ Punktcs_ vorbehalten werde, in dem ertrauen, daß die StcxatSregierung, Wie fie dies bereits erklärt hat, in der nächstkn eit dgruber_eme weitere Vorlage der Landesvertretung machen wird. ck bitte Siedaher, den §. 98, wie ihn Jhre Kommission vorgeschlagen hat, abzulehnen.
_ Zu §. 10_ (Organe_ für die Einschäßun ) äußerte der Regieruygß-Kommrffar Geheimer Finanz-Rath R ode:
_ Meme Herren; DZYAmendenxent von Kameke ält die Staats- regierung Weder f_ur nothtg noch fur ziveckmäßig. [lerdings ist der Ausdruck „Gemein_dev_orstand“, Wie er fich ießt im „10 des Gefeßes befindex, kerri fur all_e Falle zutreffender, in der Znaris it er aber alle Zeit dczhm ausgelegt worden, da?) wo eine ko e ialis e Behorde als Gemeindevorstand fungirt, der *orfiß in der eranla- Mygs-Kommiffion 1_ncht dem ganzen Vorstande, sondern nur einem
ttgltede _desfelben ubertragen worden ist. Wenn man jetzt an SteÜe des Gememdxyorftgndes den_ Gemeindevorsteher fe t, so würde das der Frage pra1udtztrrn, ob m alben ?älien der er te Vorfivende der koÜegtalischen Gemeindebehörde die ritung der Arbeiten der Ge-
meinde-Einschäßungskommisfion übernehmen soll.
Es kann unter
Umstßuden weckmiißig fein, dieses Amt nicht dem ersten Vorsißenden, also tt_l groSen Stadteu dem Ober-Bürgermeister Ju übertra en, son- dern U." an eres Mitglied des Gemeindevorstandes amit zu etrauen. Aus diesem Grunde Wurde es fich empfehlen, es bei dem bestehenden Ausdrucke zu belassen. ' .
Was ferner das Amendement' des Herrn Abgeordneten Weber betxi t , so nimmt die Slantßrcgieruxtg kemen An; stand, _dem1el en zuzustimmen. Ste eßt dabei _voraus, daß durch die Fassungdcs Amendements die einheitliche Leitung de_r Ar- bxrten _der_ Emscbaizungs - Kommission nicht auSgeschlossen i_st, -m_dem diese _embeitltcbeLettun? unter allrn Umständen uötbig sem Wurde, um die erforderliche G ei zu sichern. _
Im Allgemeinen würde ich es aber Ihrer Erwägung empfehlev, ob ntcht_ der ganze §. 10 aus dem Gesetz xortzulassen wäre. Er repxoduztrt zmn grdßen Theil Bestimknungen, ie jeßt schon in dem Gejeß vom 1. Mai1851 entbglten und hier ganz unverändert _wieder- gegeben_find. Den neuen Bestimmungen des Paragraphen liegt da- gegen die Absicht zu Gr_unde_, das formelle Verfahren zur Einschäßurzs der Klassen teuer durch ahnliche Bestimmungen zu regeln, wie sie fur das Vcrfawen ziir Veranlagung der klassifizirten Einkommensteuer bestehrn._ Nun wurde die StaatSregierung glauben, daß es den Vor-
g verdiene, diese formellen Vorscbriftcn dem In truktwnöwege zu uberlassen. Ginge die Absicht nur dahin, den __rund1aß außzu- sprechen, daß _rdes lästige Eindringen in die Verhaltnisse der _Em- ko_mmens_tcuerp ichtigen_ z_u verxneiden ist, so würde es vorzuziehrn [em, diesen Satz einsach_ m das Grieß aufzunelmen, die ubrigen vorgciéhla Znen Bestmzmungen aber hier fortzulgsicn. Meme Zerren, das E1ns_)aßungSg_eschaff in den Gemeinden, 19Weii es dir
lassensteuer bririfft, vollzieht sicb in der That nicht so, wie es hier vdrausgrseßt Wird, nicht in der Art, das; der Gemeindevorstand über die Y_estß- und Einkommens -Verhältnisse der Pflichtigen möglichst voklstandig'e Nachricht_en einzieht, dann sein Gutachten der Komxnisjion vorlegt," das; demnäxhjt die Kommission dicses _Gutachtcn Prüft und auf Grund der Prufung sodann formelle Vorjchläge in Betreff der zu veraxilagxnden Sfeuerstufen macht. A(lrs das, meine Herren, gilt wdbi fur d1e_ Vrranlagung dcr Einkommensteui'r, aber nicht gkeich- 1na_t;tg_fur dre Yeratzlagung der Klassrnstcuer. Nun bitte ich ,Die, meme .Herren, iiberdies zu erwägen, daß der Gemeindevertretung schon durch. die bev_orste[)rnde Abänderung der Vcranlagungskritericn Lilie uygemem [ckw1rr_tgeAuf beerwacbicn wird. Es würde nicht gcrathensein die Schimertgkerien die er Aufgabe noch dadurch zu vermehren, da 1th qndere Fyrmen fiir die G_€fchäftsfü[)rung der Gemeindr-Kom- mrssarien aufgestellt werden. Außerdem ist in dem 2. Alinea des F. _10 davon die R.?ds- daß die Vorsißrnden und Mitglikder der Ein- 1chaßungs xKomnmfidnen zur Gebeimbaltnng der Vermögens- und Emkouxxnewsverhäitmsje_ der S_teurrpflichiigen berbmldctx sein sollen. Ich Weiß nicbt, wre drew Bestimmung mit der Vorschrift des §... 13 1.11. :1 zu verrmbaren rst, Wonach die Steuerrollcn im Anfange jedes Zahnd bekannt gemacht Werden sollen. Nach §. 6 der Instruktion über die Veranlagung _ztxr Klassensteuer vom 8. Mai1851 soiien die Massenstxuer-Roiirn dte1emgen thatsächlichcn Grundlagen enthaiten, Welche fur die Veranlagung zu dem betreffenden" Klassensteuergeieße
,zu__er[)alten sxin, dic_K[a_ssenstcu_crrolle wird Wahrscheinlich noch in großerem Untsange ww bisher diejerigkn Angaben enthalten müssen, auf welche sich die Frststriinng dcs K[asfe:nsteuerfaßes “gründet. Meinc .Herren, Wenn _nun auf_ New, durch die jährliche Bekanntmachung dér St_cuerroücn die Vcrn_w'grn§_= und EinkommenSverbältnisse dcr Steuer- pflichitgen _allrn Grmemdemrtgliedern vor Augén gelegt wrrdrn, so ver- mag 1_ch__mch_i einzusehen, weshalb die Miiglicdc'r der Cinichäßnngs- koanan 111 dieser Beziehung zur Grhrimbalmng verbundm sein sollen. Nach allcdrm durften die m Rede stehenden Vorschriften des §. 10 der Kommxsfionövvrlagc_ einer sachgrmäßen Erledigung der Kiassensteuerveraniagung ebcr hmdrrlicb als förderlich irin, daher ich J[)n-n_nur anbrimstclien kann, den ganzen §. 10 drr Kommissions- Beschluss zu streichen. *
_ Zu §. 13. (Bekanntmachung der Steuerrolken) hatte der Abg. Graf von WmHingrrode beantragt, die Worte (die Be- kanntmachung drr SteuerroÜen erfolgt) „das erste Mal in einer angemessenen Frist nach Verkündigung dieses Geseßes“ zu streichen. Der Yxiannte Regierungs-Kommissar erkkärte: '
O eme_ Hrrren! Ick) Würde ancn empfehlen, die von dem Herrn Grafrn Wintzingerode; vorgeschiagenc Abändcrung im erstrn Says des §. 13 anzunehmen, fur den Jai], daß Sie sich überhaupt für die An- nabme dieses Paragraphen Entcbetden sollten; prinzipalitrr bitte ich ab_er drmgrnd, diesen ganzen * aragraphen abzulehnen. Er stimmt Wortlich mit dcm §. 13 des Gejeßrs vom 1. Mai 1851 überein und ist. hier nur zu _dem Zwecke auf etwmmcn wwrden, um als Rahmen für die uxtter 111111. 0; Absatz" etngefchobene Bestimmung zu dtenrn, wonach die BezirkSregtcrungen befugt se_m sollen, iixlxhen Klalssensteucrpflicl)» Jen, WSU)? durch agßergewöhnliche UngliickSsälle in i)rem Nahrungs- 11andr zuruckgescßi smd, _eixien Erla bis zym _balbjäbrigrn Betrage _drr Klßssrnsteuer zu brwrlltgrp. Diese; Vor1christ befindet fiel) in dcr Allerbbchst vollzogenen Geschafköanwci1ung fur die Regierungen vom 31. Dezember 1825 und bildet dort einen Theii derjenigen Bestim- mungen, welche die d_en_ Regierungrn und deren Finanz-Abtbeilungcn, sowic denz man(zZ-thfter m Bezug auf_ die Stundung und den Er- [a der dire irn ' feuern _zustrhcndrtx Befugnisse re“ eln. Nun ist “in J rer Kommission, *fo_ viel 1ck Weiß, fiir die An nahme dieser fbr- JWÜM Bestimmungen m drxn Gesetzentwnrse nur der Grund an efü)rt wvrden, daß es chckmaßig set, die in Bezug auf die Flassen- steuer mittelst versxhiedener _Geseße und Reglements getroffe- nen_ Bestimmungen 111 dem [)trr_ vorliegenden _Gcsrßentwurfe zu verexmgen. Ich glaube_, daß dirsxr Zweckmäßigkeithrund nicht _ufriffi, drgn eme allgemeine Kodifikation sämmtlicher Bestimmungen uber die .Klassrnfteuewtst gar x_ucht _beabsiÖii k, und es würde daher an sich m_cbi nothwendig _sen), m diesem Ge eßcniwurfe_ noch andere a_uf die Klassensteuxr bezugltche Bextimmungrn von umtreitiger (Hül- ttgkctt zu reyroduzxren. Aber, meme Herren, die Atxfnabme der ge- dachten Bestimmung 111 diesen Paragrapbcn hat außerdem das Be- denken, dat; mm Nr Zweifel ent_steht, ob die übrigen auf die Stun- dung x_md den _Eriaß der Klassen teuer bezüglichrn Bestimmungen jener Geschaftsqnweisung rioch for'tgeseßte Geltung brhalten soUen, während dieser _spezteÜrn_Best_rmmung hier eine neue und selbständige gescßliche S9x1_ktwn_erti)eilt wird. Ich würde daher gkauben, daß es nicht zwcck- rtZaßtlngre, ste zu erneuern und Sie bitten, den ganzen Paragraphen a zu € nen.
_ Zu §. 14 (Reklamationen) bemerkte derselbe Regie- run, S-Kommissar: _ eine Herren. Ick) kann anknüpfend an das, was der Herr Berrthrstatfer eben “gesagt hat, Ihnen auch nur dringend (mem fehlen, das mendement des Herrn Scharqweber ab-ulchnen- Jch itte zu bcrücksthi en, daß diejenigen Ausfalls, ivcche durch Reklamationen
und Re ur e entstehen, nicht der_Sxaatskasse_ ur Last falisn, sondern von sämmtlichrtx Klassensteuerpfltchtigen zu u ertragen nd; es wird alfo sehr darauf ankommen, daß bet Entscheidung der eflamationcn
und Rekurse das Interesse dersammtlichen Klassenstcuerpflichti en des Staatxs wax rgenommen“ Wird, zu we_lchct_n Zwecke gewi' keine Ächörde "o Jerxgnet iii, als das_ inatiz-Mlmstrrmm. Man önnte auch Bx enkcn tragen, _den Be tr Zregternn en, wie Ihre Kommi1fion vorge- schlagewbat, die Enis [dung der equmationen in denjenigen äÜen Fi entziehen, wo eme Memungsvers-btedenbeit zwischen der reis- eUamakronZ-Kommisfion ,und der inanzYlbtheilung der Bezirks- regierun _obwaltxt. Ncchp dem Vor cblage der Kommifion soll in olch_en Fallen _mcht d_as _lenum de_r Brzirksregierung, ondern die xzirks- ommiffion fur die klassifizirte Eiykommcnsteuer entscheiden. Die Staatsrrgierung glaubt war emen entjchiedenen Widerspruch da- egen, .namcntltch aus dem _runde uicht erheben zu sollen, Weil das nteresje der_Staatskaffe, Mr_gefagf, bei der Entscheidung der Re- _klamgttonen m Fvlge der Kontingentirung nicbt wesentlich betbeiligt ist; m der SaY jelbst _erscheint es aber nicht zweifelhaft, daß die Kompetenz -der eztrkSre-gjerungen das rückfichtlich der Reklamationen
obwallende Interesse sämmtlicher Klassensteuerpflichiigen in höherem
Maße wahren würde, als die Kompetenz der Be irkökommisfionen f_ür die klasfifizirte Einkommensteuer. Ihnen nur auemyfehlen, das Arnendemeut des Herrn Abg. Scharn-
weber abzusehen.
leßten Salze der 1.111. ck. die Worte _eingescha_ltet werden so_llen „inner- halb der vorangegebenen Frist“, damit kann ich mtchnur einverstanden *etklären. “
klärte der Regierun s-Kommissar:
chmäßigkeit bei der Veranlagung der Steuer . Herrn Abg. Grafen
_Er
maßgebend geroescn find. Diese Vorschrift wird in Zukunft aufrecht“
Unter allen mständen kann ich
Es ist dann noch ein Amendement eingebracht, wonach in dem
_ Zu §. 15 (Erhebungs- undVeranlagungSgebühren) er-
muß Sie dringend bitten, den Antrag des inßingerode auf St_reichyng dieses_ Paragraphen anzunehmen und es einstweilen bei den bisherigen Bestrmmtxngen des Geeßes vom 1. Mai 1851 über die_ den Gemeinden zu beimlirqenden Zebungs- und VeranlagungsZGebubren bewenden zu lafserx._ Der §, 15 in der von Ihrer Kommission vorgesxhlagenen Fassung Ut ver- anla t worden durch die von vielcn_Gemcn_1den an das Hohe Haus geri teten Petitionen, “in welchen eme Erhohung der den ZHememden gegenwärtig zustehenden Veranlagungsx und Hebungögebuhr von 4 rozeni . beziehungSweise in den westlichen und neuen Provinzen der Yeraulagungßgebühr von 1 Prozenr beantragt wird, aus dem Grunde, weil diese Gebühr nicht binretcbe, um dre Au-Zgaben, Welche den Gemeinden durch die Veranl_agung der Klassenftruer erwachsen, zu decken. Anscheinend liegt_ der Mehrzahl diese]: Beschwerden cin Jrrtbum zum Grunde;_ es 1st_not_hWendig, demelben im Voraus zu berichtigen. Die Gemeinden 1_chei_nen davon_ auszu- eben. daß das Grieß vom 1. Mai 1851 beabsichtigt habe, eme voll- ?tändig UUSreichende Vergütung für dj_e Dtcnstle_tstur_1gen und Ge- schäfte zu gewalren, Welche den Gcmcm_dcn_bms1chtlich der Beran- "l'agung der Klasiensteuer obliegen. Das ist nicht der_FJll. Die be- zügiiche Bestimmung des . 15 des Geseßes_lc_1utet wvrtiickx :
Die für die rbcbun zu beerllgeuden Gebuhren, (zus welchen auch alle Nebenkoigien de_r Vercxniagung fur Papier, Druckformnlare u. a. m. zu bestreiten, _dursxn den_Betrag4von vier Prozent der eingezogenen Struer _mcht ubcrsteigen._
Der ZWeck geht also nicht dahin, für die VrrgnlagJ-tng eizze _aus- reichende Gebühr, etwa eine Art von Gehalt ftir die bezuglichen Dienstleistungen zu gewähren, sondern [edtglrch dahin, diE baaren Nus- iagen zu erstatten, Wclcbedcn Gemeinden durch Beraniagung rrwaghjrn, in äbnlicber Wci1e, wie den Mitgliedern der Emsckxaßungskomnmnon für die Einkommensteuer auch nur die Critczttung ilzrer bagren Aus- lagen in dcr orm von Diäten und Re11e__ko1tcn gewahrt wird. Nun mug es ja ri tig sein, daß in _ei_nze_lnen_“al]cn der gegenwartige geieß- iicbe Prozentsatz auch ur volbtändrgrn _ eckun der baaren Y_uölagen des Veranlagungs-GesZäfts nichr hinreicht. _u eincr echhopfepden Beurtheilun dieser Frage fehlt es aber Fiir Zeit an dem er ordevltchen Material. FJS kommt hinzu, daß die A anderungen das_Geseßes vom 1. Mai 1851, 1176161)? nach dem Vorliegenden Entwurfr Eintreten soilet), eine wrientliche Vereinfachung der den Gcmemden _11) Bezug (_m__f dre Veranlagung der Klassensteuer obliegenden Gescharte [)erbeifubrrn werden. Es wird insbesondere die Kontrolle der Ab- qnd Zugange in Folge der Bestimmung, wonach aÜe Persqnen von Weniger gls 140 Tblr. Einkommen ganz von der Steuer befreri Wrrdrn soklen, einfacher werden, die UeberWeisungen von Pflichtigen Seitens einer (Hememde_an die andere und die Gemeinden hierdurch erWachsenden Potokojren Werden sick) vermindern. _ _ _ _
Alles dies, meinesFrrren, spricht dafur, vorlaufig von einer Aenderung des jetzt brstebcnden roxentsatzes abzu_se_i)en _und der _Staaißregtcrung zunächst die Weitere Erwagung nacb dre1er Richtung bm zu ubcrlaffrn.
Ich habe bereits in der Kommission Namens_ drr Siaatßregic- rung Weitere Ermitxelung-n über den Gegxnstandgn Aussicht gxsteiit und füge hinzu, daß die StaatSregicrung nicht verfehlen Wird, MLR“- sustate demnächst dem Hohen ?auic vv_rzul_egen. Ju kemxm Gaile würde die StaatSregierung fich a cr damii cmvrrstanderx erklaren kön- nen, daß schon-jeßt die eventuelle Gewährung emrs hobrren Prozent- saßes in der Weist gesetzlich in Aussicht gesteilt wird, wr? es 111 dem leßten Salze des §. 15_ „.der Kommissions-Beschluffe vdrge1ch1agen ist, Wonach höhere Vergütigungen für Erhebung oder Veranlagung der Steuer, als 3 respektive 1 Prozent durch den_Staatöhaixsbalts-Etai festgestellt werden können. Meine Herren! ZFH bitte zu e_rxvagen, _Mche Konsequenzen dies_e Bestimmung haben wurde. Es_ [ck_ßt fick) a rnit Sickwrheii vorauUeben, daß in _Foige d'_rselben allxabrliche za)_lreiche Beschwerden von Grmeindcn theils cm die Siaqtsrrgrerung, theils 411 Mitglieder dieses Hohen Hauses ".)?de grr1chtct_ _werdcn. wvrm Über den unzureichenden Betrag der bisherigen_Vergui1gun_g Klage gx- führt und ein böhrrcr Betrag beansprucht Wird. Es Wurde drrs m
M-ine Herren! I
hinauf zu rücken. Der Finanz-Minister _stebt diescn Ermäßigungen mit dem Wunsche entgegen, daß mczn fie in möglichst engen Gregzen kalten U11") 2; am liebsten würde es ihm sem, wenn mat) darauf aa - ich ve i tete _ Weniger [ieb, Wenn man fi_ch auf die erste Stu e der Ein ommensteuer beschränkt. In gUenFaÜet) Wird er auf das Votum, das dieses Hohe Haus schließlich fa t, die gebuhrende Ruck- ficht nehmen. _ _ In der Diskussion über den Geseßentwurs, betreffend dte Aufhebung der Ma l- und _Schkachtfteuer nahm _der Finanz-Minifter zu . 5 (Berlin betreffend) nach dem Abg. Techom das Wort: _ _ _
Meine Herren! Mein Ressort ist zivar bei diesem Paragrqpbcn nur in sekundärer Linie betheiligt, aber [ck Haike mich doch nach _den Ausführungen, die ich hier vernommen habs, fur verpfiichtct, Einiges
anla un geben, so oft die Bewiaigung der agi _die Kosten der Ver- anlaxsunx? und Erbebung der Klassensteuer bezugliche AusJabepofitron dcs Staatshaushalts-Etats zur Verhandlung gelangte.
Es kommt hinzu, meme .Herren, das; die Feststellung des Nox- malbetranes der Klafsensteuer in der Vorausseßun erfolgt 1st_, daß die Kosten für Erhebung und Veranlagung der .Kla ensteuer nicht mehr
als 4 Prozent der Jst-Einnabme betragen. _Die _StaatSreg:_eru_ng würde sich also nicht damit einverstanden erklaren konnen, da eme Bestimmung in das Geseß aufgeqommen wurde_,_ welche den_ ctrqg der fraglichen GebüLren vollständig ungewrß laßt, ol)ne_ gleichzeitig eine entiprecbende Er öhung des Normalbetrages der Klasjensteuer m Ausficht zu nehmen. _ __ _ _ _ _ _ ' Aus diesen Gründen „geht meme Bitte prinzipgliter da[)m, das Amendement des Grafen von Winßingxrode guf Streichung des §Yara- YZYYFFUÉZUCYYZYYFY HFFYÜÜÖ wurde eme andere Fassung dieses von dem, WKW gesagt Wochn YF- ZU widerliegben. „ d K “ss " - ' ' ommi arirn er e ierun a en 111 er ommi ron Wa? das Amendrment des HLF?) LelJe'nv'ÉKrauYFe YYNLTZP ZFUW iibercFllenur denjensigen Standpunixt veriretin könnerx, den die Staats- Fieiiii? HiiriemndxriiinéibléonétraFI iißjie Absatz des vyrgefchlagencn §_ 15 IYFEUYZUDLernZTsYYZrFZFaZW YZZYU1FaZTTiLanYÜZZchYY ?;iizreitchedlaZLciZMÉideilre YZYYYWYoJFeFZLHdLYZHZlZTZ*eZYYrZus1_WZZFT wir sind von dem damaligen VorscFlage m keinem Punkte zuruckge- , " 1851 der neue nur aus dem erstext bsaß bcstehende §. 15 irJte. Dann würde aber nicht minder wie nach der von Ihrer Kommxsyton vorgeschlagenen Fasksung eine Lücke itz der Geseßgebuyg entstrben, denn der §. 15 des beste)enden Gesetzes trifft gajzzailgenxeme Bestimmwngen über die Hebegebiibren, bezieht sich also mit auf d1e_Steuerempfanger in den Westlichen und neuen Provinzen, weichen die _Erhébung de_r Klassensteucr fiir eine Vergütigung von Z%_ubertragen ist. WM11_S18 das _Amendemxni v. Kamxkx annehmen, wiirde es demnach (111 1e_der Bestimmung uber die dtc1en S_teuerempfangern zu zahlende Gebuhr großen Schwierigkeiten zu kämpfen hab?", MW und,_ meine HM,?"- fehlen. . . Wenn man sich dieses Ausdrucks „Schivlertgkeiien“ bedient, d1nn_ bikie _" ZU §' 20- Weicher dle Einkommensteuerskala aufstelik, ich nicht zu vrrgrffen, das; darunter nicht die Mgbcwaltrmg fur die nahm der Finanz-Minister CMUPHUUiSU nach dem AÖI- Blan- Erhebung Verstandey ist, sondern das;? verstanden Ut die JiOthLUdig- kenburq das Wort: keit, zu einer großen Zabl von _5) ahnungcn und Exekutwnen zu M*eine Herren! Wenn ich die möglichen Erträge einer Einkom- sthreifxn, _dczß es sich aiw recht eigentl_rc1)_ um das Wohl und Wehe mensteuer im preux'ziicl)en SWW il) [)Vch glaubte veranschiagew zu dcr Einge1cs1enen [)andelk. Dies? Schwiertgiciixn wurden, Wenn 63 können, wie es der Herr Vorredner gethan hat, _so wurd? ich nicht dem Hohen Hausr__ gcfaiicw batte, drn vorxgbrrgcw (Heseßcniwurs säumen, mit tief eingreifenden Maßregeln hinfichtlich_der Emkommen- anzunel)1nen,_ erheblich _gemmderi wwrdrn 1em ,_ indem dirscm steuer das Hobo Haus zu beheliigen, ich würde es fur gcboten erJCb- Gesetzentwurf das Prinzip zit Grunde 1919, _lec die zur L_].ntcrsrufr ten, die Zeit nicht Verstreichen zu lassen, um hier Wesentlich Abbulfe gehörigen Klassenstz'uerpflicbtigen von_ dte!cr_ Oirnrr zu ['Likkaz, Bei zu schaffen. Aber, meine Herren, ich glaube, das; die Annahme _des der Vorlage_ m_ diesem Jahre bat _die Regicrung, um den Wunscbmx Herrn Vorrrdncrs auf großen Täuschungen beruht. Ich _krnne nicht des Hohen anukes _331 cnt1prrchcn, _]rne_Grund[agc vcriaisrn und al» die Elemente seiner Zusammensteliung, und es fällt schwer, im Augen- Maßstab fur die STCULrPfilchf rm Einkommen von wemgstcch 140 blicke, Wo man eine solche Zahl aussprechen Hört, auch gleich genau Tbalcrn zg Grunde Jclegt._ Nach diesem Einkommen Wird in den eine andere Zal)[ ihr gegenüber stelien zu können; aber nach- ailen großen Stadteil _vwklrnhb eme e_ben w_große ZZR zur Kiassrnsteucr Wahrnehmungrn, die die FinanzverWaltung zu machen in_der_ Lage zu veranlagen 18111, als Wie es [191 unbcrandrrter Jortdaurr des_KlaffN_1- Wesen 1st, wird unbedingt zugegeben Werden müssen, daß wir zur steuergcsrlzeZ der Fal! gewcsrn sein _wurde, cm:: ggnz erstaunlich groge eit eine durchaus voiikomm'eue Veraniagung der Emkom- Zabi. “,'[ur _dcr anderrn Se_1te,_memc_Hrr1_:en, Wird nach dem GZich mensteuer nicbt haben, ich glaube, man wird sie aucb so gewxsstn Stadien „daß Privilegmm cmgrraumi, unter grwxsscn „zor- [ciébt niemals finden; das; wir aber von Jahr zu Jahr auIieYungcn die ©chlachtjterxer als K_orwrnunalstrnyr noch beibehaltep besser gelernt haben, den QueÜen des Einkommens nackyzu- zu durfc'n. Es l_zandrlt sick) dgbei UZ _ der That _um rm Pri- gebrn, _ meine Herren! Ich nehme Ihr Lachen als ein _brifäiitgxs vichmzn, welches fur drr (_mdcrcn_Qteurrpsltchtigezi durchaus m_kbf obne auf _, und da["; in Folge dessen die Steuer anicbnlick) gestiegxn Ut, Belasttgungcn ist, uxid dirjemerrvilrgnim grgcqubcr _11t dcr Borscblag liegt auf der Hand. Sie beläuft fich gcgenwärtig nicht ausm aur ??_maibt wdrdcn, daß sochrn iwfadien, OLS cbe_n m dre1en apaxtrn Brr- den Betrag von 7 MiÜionen Thaler, den der Staatshaushalis-Etai )altmsscn sub bcßndrn,_dxe VcrwfÜrhtung auscrlrgt wcrdcn 1011, aus für das Jahr 1873 nachweisen wird, es ist ]a zur Emkommensteyrr auch veranlagt der Betrag, der m den mabl: nnd scblgcbtstc-uerpfiicb- tigen Städten mit je 20 Thawrn fur den Emkommcnjteurrpfiich_tigen rrstattet wird und der für da_s Jahr 1873 mehr als eine Mcliion Thaler ausmachen wird, so da]; in dir Tbat cme_Veranlagu_ng zu mehr als 8 MiÜioUHZHaYLr iJnddßrsem Jiugéiblicke iéon m Tdi? d “*" n ionar ic etc . n 6 en meme erren, cr an er _ __ _ __ _ __ __ YZYf'iiiYingY prakcihische VOHrschläge nicthekniipstZvorden sind, da xs auf die un_1cr_st_9n O_chiÖtcn der Vevolicrung i_tarkcr drnckk sick) nicht um Amendements handelt, die zu dem Gescxzentwurf in als _ zu _wumchen 111, und daß d1c1er __ starkere Drugk Vorschlag gebracht werdrn, so, glaube ich, können wir diese zur ert von 10 großen Korporationkn gemildert ivcrdrn mochte dadurch, daß
mehr akademiicbe Unterbaiiung verlassen. _ , _ man den .ratiriicben Llnibrik auf die städtischen Jntraden übernimmt; Gestatten Sie mir daggen, daß ich Jbre Aufmerkmmkeir noch
dabei soll es der Kommune freigelassen werden, ob fie etw.1_ neben der auf eine praktiche Frage richie. In der Kommission _ist brliebt__wor- Schlachtsteuer noch andere Kommunal-Jntraden glauben hoher bcran- den,_ binfichtli der Einkommensteuer eine unter gew1sfen Umstanden
ziehen zu _miissen,_ oder nicht._ Wepn zum _bequwrsentlicb ent ege_n- ulä1figc Ermäßigung für die erste und zwrite Strifr der Eixzkornmcy- gehalten wwd, dat; die Stcuersrrrbrri fur dlésé Schichten der Wol- iteuer zu beschließen. Es wird damit die Ermäßigung moglich fur
Ycrung irichdcn großen (ZZR? de? Zuzug JLTWÜliiidZ be_rn_ic[)ren_ch1;o_iirdx,
u d'r . äl'te ailer Einkommenstcuerpf(ichiigrn, und es [)andeit 10 wrll [ zwar drm 5_ LMU rn, _as m1g_rreg w_11_, m [) ern m e_n - 1sicclséezbri dliefeHin TYori [age um einen nicht unerheblichen Struererlaß. argentreirn, als cinch 1ch v_crmetden mochte, die1cn Zuzug zu erleich- Nun begreife ick) sFr Wohl, das; in dem gegonwärtigen Zritpunkte, tern; daß aber bZim Heranzwbrn nach drr S_tadt Yerim der Umstand, wo die Preise aller Ding? in die Höhe gegangen find, fich die ob man eine hoch tkns_ZWSl_T[)(l[Lk ]abr[1che Exquissicixer z11_ent- Empfindung rege macht, die Grrnzc der- Steurrpflichtigcn, bei denen richten hat oder nr 1, emrn jebr wesentlichen Einfluß ungern wurdr,
treten. Der Vorschlag der Regierung war nux1_ in_Bezicbun arif den gegenwärtigen §. 5, nichk_ dahin gerisbtet, “sur die Stad? erlm ein eptionelles Verhältniß eintreten _zu lassrz], sonderw der Vorschlag der 5 egierung bon damals dahin gerichtet, fur_alie drexemgxn Staedte, die eine Bevölkerung von mehr als 100,000 Emwobnerxr zablen, eme solche Bestimmung, wie fie hier von dcr Kommmfion Fur die Stadt Berlin vorgesthiagen ist, einixeten zu _lassen. _ __ _
Die Regierung War und Ut davon ubcrzeugt, dczß die (_szrebuyg _der Klassensteuer in den untersten Stufen m dcn großen Stadtc'n mir 1c[)r
dem ihnen zu iibcrrvei1rndcn Ertrag? drr _Scbiacbtsteuer denjenigen Theil zu crsrßrn, drr auf den klassemfrucrpsitchttgcn_ Tbeck der_beidcn untcrsten Steuerstufen failcn wiirdr. Es hardcii sich 1a dabci nicht um cin Geschrnk an drn Sinai, xs wiirde Fick) 11111: dxrum b_x_1:1dr[n, das; ein gewisser Theii drr 1xädii1che_n Bevolkerung 13111 der direkten Besteuerung nicbi belajici Wurde, _ und es [gge dexn Gedanke zn Grundr, daß die Srbiachtcusr immerhin
jedem Jahre zu unerquiéklichrn Debatten in diesem Hohen Hause Ver-
Inseratén-Expedition deH Deutsrhen Reich5-Iinzeigrr5
Berlin, "Wilhelm-Straße Nr. 32.
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. Steckbrief. In der Uniersuchunqssache 0011er Heinrich, 11. 82.
* 73, 111. it der Kneckt Friedrickx Wilhelm Heinrick) durcb Erkennt-
niß vom 3. Mai 1870 wegen einfacher Diebstahls zu einem Monat Gefängni' und Untersagung der Ausübrxng der bürgerlichen _Ebren- rechte aufß ein Jahr rochtskräftig vrrurtheixt worden und bat six!) der Strafvollftreckung entzogen. Es wird ermcht, auf den rc. Heinrich, der fich Vor ungefähr einem Jahre tn Sorau befand, zu_v_tg1[tren, denselben im Befreiungsfaile festzunehmcn 1111de alien bei ihm fich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelt Transxwrts a_n die nächste preußische Gerichtsbebörde ziir _Strakvo streckxmg abzulrrfern. Berlin, den 24. Februar 1873. KömgltchZs Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputatioxx 111. fur Verbrexbrn m_id „Ver ehen. Signalement. Der Knecht Friedrich Wilbxlrn Heinrich 1st 21 abre aki, am 5. März 1851 in Obermednitz, Kreis Sagan, geboren, evan- gelischer Religion circa 5 Fuß groß,“ bat dunkelblonde Haar?, graue Augen, dunkle Lugenbrauen, rundes Kum, _starkx Nase, gxwohnlr en Mund, ovale Gefichtsbildung, gesunde, Gesichtsrarbe, schief este te Zähne, ist kleiner und unterseßter Gestalt, ixricht d_te dcutsche prache und hat als bsiondere_Kennzetchcu: eine er sewgroße Narbe auf der Unterlippe, Welche die1clbe etwas abstehend erhalt.
Handels-Negister.
QandelSregißer
des Köni lithenStadtgexithts zu, Berlin. In unser GeseM _aftsreJikster 1st eingetragen;
(301. 1. Laufende r. 4289.
(301. 2. irma der “Ge eliichaft:
augesellscha t Iohanniötbal.
(301. 3. Siß der GY? schaft: R chr“ [ lt esilmd Ges n'a; ft 001.4. esveränie er e_a:
Dic Geselischait ist eine AktiengeieÜsYaft..
Das notariell .verlautbarte Statut vom 2». Februgr 1873 befindet fich -in begsaubigter Form Blatt 3 bis 15 des Beilaßeban- des Nr. 427 zum (Hesellschaftöregiftcr. Gegenstand des Unternennens ist, in Berlin und Kopenick, sowie den angrenzenden Bemarkzmgen Wohnhäuser mit kleineren und mittleren Wohnungen zu errichten, überhaupt aber Ankauf von Areal, Parzelltrung des _angekauften Grund und Bodens, Bebauung mit Straßen und Wobnbausern, Ye- P [anzuns und Wiederverkauf der Parzrklen oder bebauten Grundstucke ( . 2), insonderheit der Erwerb des wascben Berlin und Köpenick be- legenen Freigutes Johannisthal. (§. 9)
* . e und Unteru unis-Sa en.
und Königlich Preußischen Staats-Anzrigers: ; TITYYMM i ck 3 ck
3. Konkurse, Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.
4. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 26.
eine Berücksichtigung besonderer Verhältnisse eintreten darf, eiwaöhöber erlaube ici, mir meinerseitS zn bezwcifcln.
. O effentltck er Anz eigeB * Inserate nimmt an die' antorisirir Annoncen- Expedition vonJJ
Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hainburg, Frank- von “d'"entlicben Payieren furt a.“ Nl" BreSlau' Halle, ang' Wlen' Munchen, IndusiiielieEtablissements, Fabriken und Groß- Nürnberg, Straßburg, Zurich und Stuttgart.
handel. R Versckyiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen.
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w,
99.49."
In Unser GesellickyaftSrrgistrr, wofelbst Unter Nr. 2983 die Hicsige Aktiengcfellsthast in Firma: __ _ !!?terliner Aktien-Societats-Vrauerei Vermerkt te,t,i eingetragen: _ _ sNack) dem in beglaubigter Form im BeilagcbandNr. 134 Seite 35 und 36 zum Geselljck)af16rcgistcr bcfindltchc_n_ Br- scblussr des Aufsichtßrathcs vom 19. Februar 1873 Ut die Erhöhung des Grundkapitgls um 130,000 Thlr. durch 1300 neue Juhabcr-Aktien Über “19 100 Tbir. erfolgt. '
In unser Grsrllsibafi-Zregistrr, wofelbst unter Nr. 3246 die btcsige M*iengeseliickyast tn Firma: _ Lan?ermer_b und Vau-Verein auf Actieu vrrmerkt rbk, it ein e ragen: _ _ sDcr Direktxior Robert Roienbxrg ist am _1. Marz 1873 aus dem Vorstandc dcr Gescüschast auSge1ch1edcn und der _1)r. Albert Jausel zu Charlottenburg zum Vorstand der Gewü- schafr gewählt wvrden.
Jn unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 5625 die hiesige
andiun in Firma: H J Heynemann & Cohn
Die Dauer des Unternehmens ist auf eine bestimmte Zerx nicht be ränkt. (§. 3.1 _ _
scHDW Grundkapital der Geieklxcbafi betragi 400,000 Thlr. und zerfällt in 2000 Aktien, jede Aktw zu 200 Thlr. (§. 5.)
Die Aktien smd Jnhabcr-Aktien. (§. 8.) _ _
Die öffentlichcn Bekanntmachungen der Ge1eÜschaft erfolgen durck):
die Berliner Börsenzeitung, die Nationalzeitzmg, “ die Vossisabe Zeitung. (§. 4.)
Die. Gcneralversammlun en werden durch den _Vorfißrnden des Aufsichtßratses berufen. Die ckanntmachizng_muß mindestens 7_To.ge vor dcm an“ craumtc1127Termine in den Ge1eÜ1ckaftsblattcrn veroffent- li t ein. . 25, . _
ck ss:)ie TÉFrnserklärwrigen und Bekanntmachungen drs Arifncksts- ratbes find mit den- Worten „Bgugesciischaft beaunisthal unter Beifügung des Namens des Vorsitzenden oder de1sen Stellvertreters oder emes Mitgliedes zu unterzeichnen. (§. 15.)_ _ _
Der Vorstand besteht aus einem oder atis zivei Mikgliedrxn. (Z. 10.)
Alle Urkunden nnd Erklärungen des _Borstandes fi_nd_fur die Ge- seÜscbaft verbindlich, wenn sie mir der Firwia der Gc1eÜ7chaft „Bau- geseÜschast JVHMUMHUF sÖm-dt TFN? der_JZrsYndachqucxinerPJKLF vermerkt stebt it eiUgetragen*
* an er rl reer, -;:* , . _ __ _ Ziiieeiitt, ZZ YZYecxssuntersckzriit zwéirr Mitglieder des Vorstandes Der aufxnaxn Robert Heynemann _zu VerlFiQn nt m das oder cines Mitgliedes und eines Prokuristen od-r endlich JWLler Pro- „ ZandengUchast des Krilwmaxns .Herrncßnn eiZneFZcmn _zu kuristen versehen smd. (§. 13.) erlm als Handel-desi 1chaf er einge re en un 16 un er
' ' ' * ' ' d bis eri en ("irma Heynemann & Cobrx fdrtgefülwte JonastYeYYiinéuelmger Vorstand rst der Baumeister Conrad Paul HTndelsZUeiilichaii unter Nr. 4290 des [GesclUchaftSregisters
Eingetragen zufolge Verfügung vom 3. März 1873 am selbigen eingetragen.
Tage . . . Die GejeÜschafter dcr hierielbst unter der Firma (Akten über das GeselischaftZregistcr. Beilageband Nr. 427. eyuemaun & Co Seite 27).
in am 1. März 1873 begrnndcten Handelsgesekiscbaft find die Kaufleute 1) ermann Heynemann, ' 2) obert _eynemann, beide )ier. _ _ Dies ist in unser Gesell1chaftsrcgister unter Nr. 4290 eingetragen worden. In unser GesiÜsäÉftSregister, wvseibst unter Nr. 131 die hiesige
d ls e eil" aft in irma: Han e gs "h ' L. S. Violet
J an n e r , Sekretär.
JZ uni? GHseYWfÉsregifter, wofelbst unter Nr. 2882 die l)ie-_ te 21 ien eri], (: in irma: sg k _gl „ sDentsthte Bank, Aktien-Gesellsthaft,
t t “t ' (1 en: _ vermFiack;Heijsirisbccißxitebigiir orm im Brilageband Nr. 127 Seite 135 bis 149 um Geseiischa Sregiter befindlichenBes'chlussen der General- verÉaRmxungSTortnt22.b ebriZart 1873 smd die §§. 4, 18, 19, 27, 37 vermerkt sth_ it cingetraan; E _ V ___ B __ _st aus der un es an 5 (1 IM" er. .. - . er an mann onis mi w n er 111 1 _
Die Firma: „Deutsibe BUUk'AÜiMZGkftÜi-äjaft“ M l":; FandengeieUichaft außgeschiedrn. ZOLL" Kaufmanrx Loms „Deutsllje Bank quard Violet setzt das, _andengeschast gnter unbekanderter Firma fort. Vergleiche ir. 7272 des Firmenregisters.
abgeändert.
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