Reichs: “1111-13 Staatsanzeiger, Nr. 180 vom _,5. Aygust 1935. S. 2
urteilter in einer Heil- oder Pflegea11stal_x_„i[t -1_11cht*_uber- nommen jvorden; bei solchen Personen W155 és stcl) btelfacl) um Kranke handcl11,bdcrbcn Entlassung besser dem BMW!- _tun IWL überlassen [ci t. _ __ * g(12)g§ 611 Nr. 2 entspricht dem fruheren 42 Abs. „2- Danach durfte, Wenn eine Person" des Béurla btenstandes während der Bcurlnubun Wegen einer stxafbaron andlung der im § MAN. 2 Nr. 2 es geltenden I.]ZCtGB. bcchtckmctczt Art (Diebstahl, Unterschlagung, Rmtb, Erpressung, _-).)L[)[0rc_t, Betrug, 17171111dc11fälscb1tng) Vcr11rtcilt'_1bokbc1111101)"c'm chou- deres Verfahren des Militärgericbts znr EntsMtdmtg dqrxtbcr angeordnet Werden, ob auf Tie11stcnt_la_ss1111g (gcgen Offtzxrc) oder auf Degradation (gegen Unteroff151erc) zn“ erkennc11__1varc. § 37 Abs. 2 Nr. 2 des Entwurfs enthält mtßor dcn erwahnten Straftaten auch die s on im § 373 Nr. 2 bes. geltenden MStGB. angefiihrten «traftaten (Bcsrß 11011 Drebcsjverkzong und Untreue). Tas Vorfahren 51110155 Entschctdyyg ubvr Dien tcntlassung odcr Degradation wird in dcr 9.12111101'st1'af-_ geri tsordmtng gcrégcltwcrdon. ' * _ _" * “ (13) Nach dem Enttvnrf treten bct chrpflwhttgcn dcs Beurlaubtenstandes, die gemäß § 6 11 Nr. 1 vergrtctlt 111015011 sind, folgende Ebrenstrafcn von Rechts Wegen 0111:
521 Zuchthaus: bei allen Dicnstgradcn Verlust der Webrwiirdigkcit (§ 31 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1); beim Vcrlnst der bürgerlichen Ehrenrccbte: U) boi ÖffiZicrcn stets Vcrlnst dcr Webrwijrdigkcit (,L 31 Abs. 2 Nr. 1 des Entwurfs ; _ b) bci Unteroffizieren und annscbafch, Wenn dw „Dauer des Verlustes 3 Jahre Überstetgt, Verlust der Webrwürdigkcit (§ 31 Abs. 1), sonst _thn1tc111101s1111g (§ 37 Abs, 1 Nr. 1 des Enthrfs), m1t dcr bet Unter- offizieren Degradation von Rechts Wegen verbnndcn ist (§ 39 Abs. 1 des Ent1vu1'fs);
_ bei SicherungsverWahrung und Entmannung: bei alLen Dienstgraden VLrlust der Webrwiirdigkcit (§ 313); bei Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemtcr: &) bei Offizieren Dicnstenklassnng (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 des Entivurxs); _ b) bei Unterbf izieren und Mann cbaften Dthstenf- lassung (§ 37 Abs. 1 Nr. 3 des ntWUrfs) m1t _der *bei Unteroffizieren bon Rechts Wegen Degradatwn Verbunden ist (§ 39 Abs. 1 des EntWUrfs);
bei Unterbringung in einer Tri11kerbeilansta[t, einer Ent- ziebungsanstalt oder einem Arbeitshaus oder Untersagung dcr Berufsausübung:
a) bei Ofßiéiercn Verlust der Webrwürdigkeit (5 31 Abs. 2 r. 2 des EntrvanZ in Verbindung mrt § 37 Abs. 1 Nr. 4 des EntWUr H); _
b) bei Unteroffizieren und Mannschaften Dr_erxstent- lassung (§ 37 Abs. 1 Nr. 4 des Entwur s) mrt her bei Unteroffizieren von Rechts Wegen ..».egradatxou verbunden ist (§ 39 Abs. 1 des EntMtrfs);
bei Gefängnis von längerer als einjähriger Dauer Wegen
„ einer vorsaßlick) begangenen Tat: _ :.
a) bei Offizieren Dienstentlassung (§ 34 Abs. 1 Nr. 2
des Entkvurfs in Vsrbindung mjt § 37 _Abs. 1 N82
_ _ dLs EntwÜer); _“ * ' .“ ,- 7;'„Z);:*,*,', *.-1(;1.. b) bei Unterbf.
bci Unteroffizixeren bon Reebts Wegen, ngra- __datibn Vorbundsn ist (§ 39 Abs. 1 des (11111511er). ,
ZuNrn. 19 bis 25.
(1) Die Nrn. 19 bis 25 enthalten dis Aenderungen, die die Veränderte Webrverfassung für die Bestimmungen des geTtenden MStGB. 11er die militärischen Eanstrafen be- dingt. Tas geltende MSLGB. enthält, abgesehsn von dcn SondLrbestimmungen in §§ 62 Abs. 2, 74, 78,81 "Abs, 1, 82, 83, 87, 106, 1105 Abs 2, 128, 131, 132, 133 Abs. 2, 134 Abs. 1, 135 Abs. 1, 137, 139, 140, 144 2151“. 1, in den §§ 37 bis 39 Bestimmungen über Tienstentlaffung gegen Unter- offiziere und Mann cbaftcn. Die Dienstentlassnng ge en diese War dcm MSW . vom 20. Juni 1872 unbekannt. «ie it durch § 44 des Webrchßcs vom 21. März 1921 an „die «telle der friibcrsn Ehrensjtrafe der Versoßung in die Weite Klasse des Sol.dUtenstands gcseßt Worden. VLi einer Webr- macht, die Zick) auf der Grundlage freiwilliger Verpflicbtung zu einer 12jä ri cn Ticnstzeit aufbaute, War es be'rtxctba'r, oft sogar erwün cht, Mannschaften (1115 der Webrmacht aus- scheiden zu können, die Wegen bestimmter Verurteilungen, selbst bei geringen Sterén, für eine kleine B2111fswchrmacht nicht mehr geeignet Erschienen. Ti? B2stimm1m en passen aber nicht für eine Wehrmacht, die sich auf der a gemcinen gescßlichen Wehrpflicht aufbaut, ("'n einer solchen W651:- macbt muß die Erfüllung der 876511531311 Wehrpflicht an erster Stelle stehen. Es muß ausgeßchloffen sein, daß Mannschaften durcb absichtlicbes Bßgebcn bon Straftaten die Auflösnn des Dienstberhältni ses herbsifi'tbren 151111611 (Vgl. §§ 69, 95 * bs. 1 Nr. 4 MStG .). Fiir Mannschaften darf Dionstentlnssung als Folge dcr Verurteilung nur noch 111 Frage kommen, Wenn sie Strastn erlitten haben, die ihr Verbleiben im aktiben Wehrdienst ausschließen. Tas Zilt für die Fälle des § 37 Abs. 1 des Entrourfs (v [. § 1 Abs. 15 und g und §23 Abs. 15 und (: dés W8)rgescßés). Weqen Nichtiibernabme der in § 37 3 Nr.“1 des gkltenden MStG . entZaltener Unter; bringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt sie 6 die Beqrün; dung zu Nr. 18 Abs. 11 am Schluß. In anderen Fällcn darf es „für Mannschaften keine Strafe der Tienstcxntlassung als Folge 5011 Verurtßikung geb0n; sie müssen in solchen Fällen“ nach StrafverbüßunJZ ihre aktive Disnstpflicht yok! erfÜTlen. „Z 37 Ab. 1 des 11ther sieht deshalb nur be- stimmte schWere Fä 3 Vor, in denen gegen Mannsckmftén auf Dienstentlaffung erkannt Werden muß; es soll aber keine Fälle mehr geben, in denen gegen Mannschaften auf Dienstent- [assung erkannt werden kann.
(2) Anders liegt die Sache bei den Unteroffizieren. Für diase sieht, abgesehen von den Sonderbestimmungen in §§ 38, 62 Abs. 2, 74, 78, 81 Abs. 1, 82, 83, 85 Ab . 2, 87, 106, 110 a Abs, 2, 114 Abs. 2, 117, 119 Abs. 1, 122 s. 2 und 3, 128, 131, 132, 133 Abs. 2, 134 Abs. 1, 135 Abs. 1, 137, 139, 140, 144 Abs. 1, § 37 Abs, 2 des Enthrfs vor, daß gegen sie auf Dienstentkassung erkannt Werden bann, Wenn sie mit Gsfängnis von mehr als chinndbierzY Taan bestraft jvorden sind, auch Wenn die Verurteilung ni )t Wegßn einm: borsäß-
lich begangenen Tat erfolgt" rst, sbfern nicht nach § 37 Abs. FLF Nr. 2 auf Tienstentlassung erkannt Werden muß,; ferner bei, einer Veruxteilung Wegen _der _im § 372151 2 "Nr. 2 des Ent-
7"'e“ignet, in der“" Wehrmacht wens): verwendet zu Wer
' .*01 0, daß die Degradation, d. l). dxr Rücktritt in 11611 “Stand
;kannt Werden, WO gegen Unteroffiziere _Degradation ge ist. Z 34 Abs. 1 Nr. 2 des Enthrfs führt dementsprechend
* 1191511131185“ 2115157515125? 71 stant“ -* lassung (§- 3 *-N137.*1“-N1§ 2 613 Ethé'fZYÉt 41-11“
1wu1fs .aufgcfiihxjén StrafÜxcn, di„ßnach NUJUUÜ * Volks- **
1111 nun" als e tchrcnd gelten, endli _wegcn _wre cholfen RZYM Jarl)" §U13 MStGB. Unterofmcre, die na den erwähnten Sonderbestimmun en odxr nge?) 37 Abs. 2 des Entrvurfs bcrurteilt Worden ind, smd tn aller ReJcl unge- " 7 F" MZ auck) im Mann“cka tstand nach Degradation. ux egra- dierte Unt18120xfizsicre ist in __dcr “Wehrmacht ketn Plgß. „Z 39 Abs. 1 des Etttijrfs besttmmt deshalb als notlvendxge
Jer gW'Zanktschaftcjt, ohne 111éitcres von Rechts Wegen m1t_ dex Tiénstetttlassung eintreten soll.. * '
_ Bei dieser Regelun Waren die §§ 40 und 41 des gel- tenden MStGB. Über Legradatwn _als besonders u erk_c_n- nende“ Ebrenstrafe zu streichen. SoWett das geltende * StGB. den Ausdruck Togradation in Sonderb6st1m1mmgen MxrvendU (§§ 75, 114 Abs. 2, 117, 119, 122), War 61: durch Dtenstent-
„lassung zu ersetzen. Durch besonderen" Strafa11s1pr'ucl)“w11d_
klin ti, T6_U1datiotl nur noch zu Verhängen sein gegen Unter- offizfiLZ-Z ch Bcurlaubtenstandes nack) § 611 Nr. 2 des Ent- WUrfs. .
(3) Die Neufassung der Bestimmungen über e.".Oiertstent- lassung gcgen 1,lnt_e1éoffizicre und Mannschaften bedmgt au__ch Aenderung der Bestimmungen des geltenden MStGB. sur Offiziere über Entfernung aus dem Heexe oder dsr Marme (Verlust der Webrwürdigkcit) und über Drenstentlassung, Nach „8 31 Abs, 2 Nr. 2 des geltenden MStGB. muß, bon der Sonderbßstimnmng des §81 Abs.2 abgesehep,gegenOfftz1ere auf Entfernung aus dem Heer:- oder der Marme eykannt Werden, 1119 gegen Untcroffiziere oder Mannschaften D1ent2ntlassung gcbotcu ist. Hier ist unter Dicnstentkaffung nur 16 Dreyst- cntlaffnng nach dem geltenden MStGV. zu vxrsteben, mcbt auch die Fälle, in denen nach" dem Enthrf Dwnstxntlasßxmg an die'Stelle von Degradation getreten ist. Da dte Be 11m- mun en für Q fizicry iiber Entfernung aus dem Heere oder der 2 011110 ni t Verschärft Werden 2011911, mußte § 31 Abs. 2 Nr. 2 des geltendcn MStGB. ,eän ert 113e_rde_n. Es__mußten für den Bereich des § 31 Abs. .. Nr. 2 dtejemgen Falle aus- goscbaltet Werden, in denen nack) dem geltynden Recht gegen Unteroffizicxc nur Degradation, nicht Dtcnstentlafsung ge- boten ist (§§ 40 Ab. 1 Nr. 1, 75, 122 2151, 2). § 312151 2 Nr. 2 des Entwurs führt dementsprechend nur dtcxemgen Fälle auf, in denen auch nach dem geltenden MStGB. gegen Unteroffiziere Dienstentlassung (nicht Degradatton) ge- boten ist, '
(4) Nach § 31 Abs. Zdes geltenden MStGB. kann gegen Offiziere auf Entfernun aus dem Heere oder der ngme erkannt Werden in allen Fällen, in denen__?ze_g211 UnterFftFexe oder Mannfcha ten Diententlassun-g zula fzg 1st. Au tese Bestimmun so für Ofiziere ni t Nrsckgaxftperdey. §31 Abs. 3 des (3311th s fü rt desbal nm: dtexemgen Falle auf, in denen auch 1111) dem geltenden MSZGB. ge_g_e_n Unter- offiziere Dienstentlasung (nicht Degradatwn) zula1srg tst.
- (5) Nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 des geltenden MStGB. muß, von» den Sonderbestimmungen der §§ 80, 97 Ab]. 4, 112, 122
Abs. 2 abgesehen, gegen Offiziere auf Dienstentlaffun?) _er- 0 en
nur diejenigen älle auf, in denen nach dem geltenden Recht
gelténd'e'mx Recht gegen"
'ziere auf wüxdjgkeit er an-nt Werden. ,
(6) § 34 Abs, 2 Nr. 2 des Enthr 3 führt diejextigen Fälle auf, in denen nach geltendem MSt 'B. sowohl Dtenft- entlassung wie auch DegraÖation zulässig ist. Sorbett es 111 de_n Fällen des § 31 Abs. 3 des Entnmrfs nicbt fur not1vcndtg gshalten wird, auf Verlust der Webrwürdigkcit zu erkennen, kann, wie schon nach geltendem Recht, nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 auf Dienstsntlassung erkannt Werden.
(7) Nach J 114 Abs. 2, 117, 119, 122 Abs. 3 des ge!- tendkn MSW . kann, von den Vsstimmungen in §§ 101 Abs. 1, 118, 142, 147 Abs. 1, 147 a, 150 Abs. 1 qbgcs'eben, gegen Offiziere auf D'ienstentlaffung, gcgen Unteroff1z1ere aux Degradation erkannt Werden. Diese Bestimmungen sind durch 512 Nrn. 23 und 24 des Entrourfs dahin geändert Wordxn, daß gegen Unteroffiziere auf Dienstentlassung erkannt Wkrden“ kann. Auch egén Offiziere kann in diesen Fällen,an Dienst- cntlassung er annt Werden (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 des Enthrs-Z).
(8) Nach § 122 Abs. 2 des geltenden MStGB. muß in den dort vorgesehenen Fällen gegen Offiziere 'auf Dienstentlassung und gegen Unterofiziere auf De radation erkannt Werden. Nr. 25 des 0311ther ändert-dieße Bestimmung dahin, daß gegen Unteroffiziere auf Dienstentlasung __erkannt w§rde11 muß. Auch gegen Offi iere muß in die en Fallen auf Dtenst- entlassung erkannt Wer en (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 des Entwurfs?)
(9) „Mm übrigen bestimmt Nr. 21 des EntWUrfs für; die- jenigen Äorschriften des eltenden MStGV., die dis Drenst- entlassung gegen Unteroniziere „und Mannschaften“ behan- deln, daß die Worte „und Mannschaften“ Überall dort ge- strichen Werden, wo Dicnstentlassung gegen Mannschaften nicht mehr in Frage kommen soll. Nr. 22 ordnet Stretcbnng des überlesY gew-zrdenen vorletzten Satzes des § 75 des geltenden 10523. an und erseßt das Wort Degradation im leßten Saß durkk) Dienstentlassung. ,
(10) Nach § 39 Abs. 1 des eltenden MStGB. hat die Dienstentlassung gegen Unteroffgk-iere und Mannschaften neben dsm Verlust der Dienstste e den dauernden Verlust der Orden und Ehrenzeichen von Rechts wegcn ur Folge. Gegen Mannschaften wird, soWeit nicht § 37 Abs. des Ent- WUrfs in Frage kommt, nicht mehr auf Dienstentlassung zu erkennen sein. Da auch die Wiedereinführung der Ehren- str__afe der zxoeiten Klasse des Soldatenstandes ckth 111: Er- nmgnng steht, würde die Bestimmun? des § 39 bsz. 1 des ILÜLUÖLU MS'tGV. fast ausschlie ich die Unteroffiziere treffen. Das erscheint nicht vertret ker. In den Fällen, in _dexten nsben dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Dtenstentlnssnng erkannt Werden mu (§ 37 Abs. 1 Nr, 1 des EntwurFs), tritt Verlust der Wür en, Titel„ Orden und Ehrenzetchey von Rechts Wegen ein (§ 33 RStGB.) Weiter zu gehen, [regt kein unabkoetsbares Bedürfnis vor. Die Ab- erkennung der Fähigkeit, öffentliche Aemter zu bekleiden, bat
nac! § 35 RSt zeicsexx zur Folge, auch nicht, die Verurteilung zu Gefängnis von langerer als einjähriger Dauer, zu einer der im Z 37 Abs. 1_Nr. 4 des Entwurfs aufgeführten Maßnahmen oder
wegen. einer ,der im § 3742151" 2 Nr. 2 dcs*Ent1vurfs bor-'
. gesehenen Straftaten.. DaSgleiche gilt für denEntxvuxf eines
Degradationkxx-ixxxt'sbt,;“.DZLUÜMUIJW „ „81299er " ist*“, In“ den»-:'*-a113m-Spsck und _ .,“aridarenk “Fälkeü', 111 ?Zexkeanuck) 11111?) , **Unteroffizaexe„D'_' “' ' '
Taff" n 511515116111" §" 312151 2 211.2..- “des (5511ther , muß gegen Sf?) 25
erlust der Webr- _'
-. B. nicht den VerTust der Orden und Ehren-
“D 11 en,- tr' gese buchs,-de1_: bey, Verx st er Würden, Titel, OLdIt-tchüns? Yenze?ch_en “nur" als Folge FLY chMrstcn Ehren-
-“*str*c"1fcn dék'Aechtung (§ 395 Abs.'3)'und“ der Ebrloserklärung
a'hi kext (§ 400€. § 39 Abs. 1 5822 E11th fs [)at dahc): den
er ust der*.-Or en und *Ehrenzetxhen als Folge ber Ehren- strafe der Dienstentlafsung nicht ubernommen. Dws rst u_r_n so mehr vertretbar, als auch die Dtenstentlassgng gegen Ofst- ziere nicht den Verlust der Orden und Ehrenzercben zur Folge
F 397, vorsisht, ntcht aber neben dem rlust der Amts-
- - 1,51 (§ -35-MS1(3B.). --
_(Vér'öfféntlicht "vom Reichskriegsminister.)
' Die Jubexziffer der Großhandelspreise vom 81. Juli 1935.
“ “_ 1913 = 100 _ er. ' Indéxg'ruppen _ _ 1935 «??derung - “ 24.251111 31.3101, " OH
[. Agrarstoffé. , ; _, _ 1. _ flanzlicbe Nahrungémktlel 116,4 116,2 2. «chlachwieb . . . . . . 87,5 _ 88,0 3. Vieberzeutgnlisse . . _. . . FZZ? 555,5 ' ' t | o ' . . . , ! , 4 Futtermr e 104__ 1042
84,5 84,6
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OOOKOO j-Lk-kk-IPM[U
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- Agrarswffe zusammen . 5.“ Kolonialwaren 11. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. . Kohle ......... . Eisenrobfwffe unh, Eisen . . Metalle (außer (6311611) . . Textilien. . . . . . . . ?äute und Leder . . . . FcébeXlikZlienDz) . ._t._. . “ün i e üngemi e . _ . Kraft- und Schmierstoffe . _87,7 87,7 . Kautschuk . . “. . . . ._ 10,8 11,2 . PapierbalbWaren und Papter . 101,4 101,4 . Baustvffe . . . . . . . . . 110,4 110,4 Jndustrieüe Rohstoffe und Halbtvaren zusammen_ . . 91,0 91,0 111. Industrielle Ferng- waren. 17. roduklionßmittel . . . . . . 113,0 113,0 18- VUsUJnY'lYSjÜ.F. eti- o o . ;“ 123,9 123,9 11 u re e er waren-zu- J famjnen . . . g' . . . . 119,2 119,2 Gesamtindex . o o o c o 102,2 102,2
*
113,6 113,6
102,4 102,3 47,6 47,6 82,8 82,9 58,8 58,8
101,1 101,1 64,7 64,7 .
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1) Monatsdnrcbsébnitt Juni.
Die für den 31. Juli bereYnete (“ndexziffxr der Groß- handekspreise ist gegenuber der 011110 e unberandert. Auch die Jndexziffern der Hauptgruppen zergen kaum Aenderungen.
Im einzelnen waren in der Gruppe pflanzliche Nah- rungsmittel PreisrückgängecHür neu? S e1sekartyffeln, Hopfxn und Speiseerbsen zu verzei nen; dte __ ucker verse _haben_s1ch leicht erhöht. In der Fn-dexLiffer f111: S_ lachtv__18h Wtrkte .si ein Weitere?- Anzie en er Prerlse fm: Kalber und
ÜS Weine aus; die Preise für Schafe agen etwas niedriger
alsjn der 2802wa e.,Untep den-„Viehexzeugniffen habenpor _ W851? Prekésnsezogen- “FF,“. , In der. ÜWJUÉ?'fiFé'UNkcljkéÜefrmx-talké“.*.ÜM'ÜYZÜRYM „'*'Rürkgcingbék _ ' éiFe f r Kupfer und KupfexhalYfabrtkafé-eme Erhöhung der' Preise für Blei und ka "gegenuber; ;An, den Märkten der Textilrohstoffe sind Prerserholxungen fur Baum- wOlle und Robseide und ein Weiterer Ruckgang der Hanf- preise zu erjvähnen. Berlin, den 3. August 1935. Statistisches Reichsamt.
_ Bekanntmachung. _
Auf Grund der 2. Verordm'm 3111: Durchführung des Geseßes vom 16. Juni 1933 zur ekampfung der chtlage der Vinnenscbiffabrt, aßte der rachtenausschuß Berlm m der Sißung vom 13. «Funk 1935 olgenden Beschluß: _ _
„Das Liegegeld nach dem Binnenschiffahrthéséß Wird fcstgeseßt in Höhe eines Zuschlages von 50% zum gesetzlichen Saß. . _ _ Der Beschluß tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.“, ,' __ , . Vorstehender Eklaß ist von mix bestätigt. _ _ Berlin, den 2. August 1935. “ * _ Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg. * Wasserbaudirektion Kurmark. .
V e r o r d n u n g iiber allgeMein erlaubte Lösch- und Ladepläßejm Bezirke des Landesfinanzamts Nordmark. L_
Auf Grund der Verordnung des Reichsministers dev Finanzen vom 6. Oktober 1928 (Reichsministermlblatt S. 578 wird gemäß § 89 des VereinSzollgxseßes Vom 1. Jult 186 (Bundesgessßblatt Seite 317) hiermrt verordnet:
Im Hafen von Friedrichskoog Werden die festen Kai- anlagen zu beiden Seiten des Hafens als allgemem erlaubte“ Lösch- und Ladepläße zugelassen. “
Kiel, den 2. August 1935. Der Präsident des Landesfinanzamts Nordmark." I. V.: Hampe.
Anordnung.
» Jm Einvernehmen mit dem Landesbauernführex' be- stimme ich, daß die Anordnung des Reichs- und ,Preußt chen Ministers für Ernährungimd Landtvirtschaft über den ieh- großmarkt und die Marktgemeinschaft für Schlachtviehverwer- tung (Marktvereinigung) Saarbrücken vom 25. Juni 1935 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 146) am 10. August 1935 m Kraft tritt. _
Saarbrückeü, den _3. August 1935 _ , Der Reichskommissar. für- die' Rückgliederung des, Saarlandes.
J.“ B.; Jun_g.“_-
**
* vom 26.
" exngetxagen. '“
41-1.- Mxlm, de:; 3. AugußYjßßäQ) ?
- Marktorte:
. Ochsen:
' Schweine:1)a1 51,0- 82
Bekanntmaäj ung.
Die am 3. Augüst aus 5 ebene Numm * 6 d ** = geseßblatts Teil 11 enthält: g 9 er 3 es Reuhs
Bekgnntmachu'ng über das nternationale Uebereink 1111116 3111: Bekampfuanes Mädchenhan, els„' Vom 15. Juki 1935.o n
Bekanntma ung uber 512 Wirksamkeit der Auslief-erun s- ahrede aus d-em__Internat1onalen U-ebcreinkbmm-en zur 5e- kampfung des dechcxtbandels. Vom 15; Juli 1935. keit YÜLÜYLZZFYY uijxchdie pcie LTLahl “der Staatsangehörig-
__ __ z:1 en em 3111 ' :
.Republtk „Boltv1en. Vom122. Imi 1935. schen RMH Md _de_r 'komeXazYMÉTéeyn 5le bend GeÉungsbeveicb der Genfev Ab-
1ne11un- es ' l' ' Daan). Vom 24. uli 193535 _ __ ech1e16chts (Rattfckatron fur
__ekanntmachng“ u der dem cF*nternéj1101101211 USÖereinkomY- men uber den Eisen Uhnfrachtverkehr be'1gefügt-en Liste. Vom,
27. Jukli 1935, . ? *anntmachun um - . über den FM 3 Jnternatmnalen
gien un-d reiborxd KnuffahrtsischZfY (Ratifikation durch Bel-
apan). Vom 29. Juli 19
Umfang: 34 Bogen. Verkaufspreis: “0,15 RM, Postversen-'
dungSg-ebühren: 0,03 N fßr ein Stück bei Voreinsenbung. Berlin U27 40, den 5. August-1935." Reichsverlagsamt. Dr. H u b r i ck).
P re u "73 e n. Handelsvérbot. ' * -
__ - "Dein Viehbändker Willy Abra am,“. eb“. 27.“Okwb 1: 188“ m Schenk[engsfeld, ist dnrch VerfiYgunggvdm'25. JmTi 1935
_- ]. T.. _ die Ausübung des ?aYdels mit“ Gege1tständén'des' €
täglkshe'ät Bedarfs einschließlich Vieh- Und erischhandels „(Wegen Unzuverlä i keit ür d s _ . „ :sagt Wordem ssg ) f “ ganz? Rßtxbsgebtet unter. * Hersfeld (HessM-NassaU), den 24, 31:11 1935. Der Landrat. I. V.: SeeligetF
„“___"-“** *
"NichtaMtsicbes. , Deutsches Rekch-' * ' “ Der König!? NorWegische Gesandte A. Scheel 15 nach
Berlin 'urückgeke rt und“ at die'Le't Wieder Zbernommen. h ' *“ __tung der Gesan tschc1ft
' “Bekanntmachung. ' "'
* * In Ergänzung der Bekanntmachung der aüdelsvertb - tung der ZdFSIlYYM Deutschland im Reich§anéeiger Nr. 1782 ur :
41:1 6. Tschernjak, Samson, Leiter der n'. orther'WaltuÜ der Handelsvertretung de_y "UdSSR. in ZIék3e1xxjtsck)land„„WUK
Handelsvértretung eé UdSSR.
euxschand, Rechtsabteilung. ' * ' “
'Uebereinkommen'
_,“ 1 - _“ '1-*.,_'*„* "(_*-*,Ö*'1_'j_" “ ,I ,1*,-;'.*-cio*813§1xt115ck 573711117111"; . . t D
_ .Nr..31de soeben crscbie
Scharnhorststr-aße 4, zu beziehen.
Inhalt: Allgemeine Verwaltungs,achen: Ernennun eben Reichs. - _ von Prufzengnisscn für Lichtspiekvorfübrer. - KomulatwLZen: Exequaturerteilun en und Erlöschen von Exe- _ un _en. -- Pekarxntma ung Über die Aewberung der Allgememen :en_s_t-Jn1truktxon zum Konsulat eseß. _ Medi 110l- un*d__Ve_terinar1vesen: Bekanntmachung 11?) 1115 der Zur dte Ableistung des sozialkn Beruf
Direktoren
tigkeitSerklärung
quaturert-ei
didaten lage [. --
des Warenverzeichniss
beim Rechnungshof des Deut
Steuer- und Zo [
sorgungsMs-en: Anerkennung der Vorprüfungen.
s Reichkmiuisteriaxblatts vom 3. August 1935 ' nen und vom RetchZberlags-amt, Berlin NW 4
er ein Verzei _ _ _ shalxbja-brs der Kan- er Vharmazre m 'Fra (* kommenden Apotheken -- Bei-
weJen: Verordnung über Aenderung es zum Zolltarif. _- Berichtigung. -- Ver-
Die Abwrackprämie für Kraftbroschken kommt.
Maßnahmen zur Bekämpfung der Notlage
_“ "Tex" Reichsverkehrsm1nister bat fMÜUÉMUUstLr eine des 5 raftdros
im Reick)sg
Die Verordnn
beteiligten verständige1 Vorschläge
Berkehrötvesen.
des Kraftdroschkengewerbes.
eseyblatt verkündet wird.
Stélxen zustande gekommen. 1aus1chnß des Treuhänders der
Verordnung besagt folgendes:
Kraftdrofchkennnternehmern, die zum 1. Oktober d. J. aus dem Gßwerbe ausftheiden, kann eine einmalige Ent aus RetchSmUteln geWährt 1132135611. Voraussetzung ist, daß der Krafxdroschkenunt_'ernebMer das GeWerbe seit ?) 561121111. Die Höhe 'der Entschädi . Drosck)kennntcrnebmer fr e 1 w il * obibm die
durch Besch
“* willi em A der “onderklasse (bes
biszum
* zuständigen
Anika,
11scheiden Erhält der
inzel eiten alle erforderlichen
sck)äd_iq1_mg für freiwillig Ausscheidende nicht „1712105511.
lll ein Broschkcnbesiher, dem die Weitere _GeMrbe-Z versagt wird, eine Entf * mnerhalb c
ibm _dte end
bei der Pobzeibebörde stellen. _ _ Wenn die .be-_rla'sstgkeit oder ungenügender Si ket_t_ des Betriebes versagt Worden ist.
kckxadigung beträgt die Hälfte der SäHe, die b
geWäbrt,
cheiden quährt Werden.
Mit der Neukmxchsionierunq des gesamten Kraftdroschken- *afxeMrbes Werden d1e Voraussetzungey Wegfallen, unter denen
_ _ l_tzern eme laufende Beihilfe aus n_._bew_1lk1gt _Lvordey 1s_t„ Die Beihilfe wstd daher mit kaxx ;,“I.Z.„,xx_11é?_orxxßéé Yass KraftßröschkengeWerbe * . u U11 17 ““auf' étg' __ n 'FÜYMFL-ehep kbnben: und nich?. fenden Unterstußungen 5115 "öffentlichen Mitteln
ei-nerzeit den Kraftdroschkenbes RUTHZMiUe
erd so 111
- mebx bon lau abhangtq sein,
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f
Schlachtviehpreise an deutschenMärkten in. der" Woche vom 29. Juli bis 3. August 1935. " Durchfch11ittsvreise für 50 kg Lebendgxwicht in RM.
zusammen mit dem Reichs- „Verbrd11ung_ zur Bekämpfung der Notlage chkenge1vcrbcs“ erlas1en, die in dM nächsten Tagen
ng ist nach eingehenden Beratungen mit allen Die von einem Sach- _ Y_rbeit ausgearbeiLeten smd dabei- Weitgehend berückstchtigt Worden.
schädiqnng
em 1. Januar 1934 ung r_1chtet sich danach, ob der _ __ Fg smn Gejverbe ausübt oder Konzessron _fur die Kvettxre Ausübnng des Gewerbes [nf, der zustandigen Be orde Versagt wird. Bei frei- roscbkenbestßer in den Orten __ ondcrs 16111811 Orten) 3000 RM für die erste _Krgftdroscbkc, Fur die zweite und ede Weitere erhält er außerdkm xc 500 RM. .]11 Orten der Ort?- lasse 14 (415125 2500 (400) RM, 111 allen ubrigén Orten 2000 (350) scheiben 'und eme Entschädigung erhalten will, MUL sich spätestens 31- 21 u__qus_t 1935 bei dLr für den Qroschkenverkehr Vollzetbeborbe _melden und einen entsprechenden _ stélsen. Dte ortltchen Organisationen des Reichs- bcrban_es _des KraÉtfabr ejverbes Werden den DrYchkenbesißern . uber 'die nähersn * teilen, *Jn' Orten unter 50 000 EinWobnern wir
RM“. Wer freiwillig aus-
uskünfte er- d eine Ent-
_ - usübung des chädigung erhalten, so mu er itxes Monats, von dem Tage an gerechnet, an gnltige Versaqnng mitgeteilt Worden ist, einen Antrag Eine Entschädigung Wird nicht Genehmigung Wegen mangelnder cherheit und Leistungsfähig- Die Höhe_ der Ent- er freiwilltgem Aus-
kfurt
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Magdeburg
__Bulley: 42, ' _ - | 40,5 “ * “* ' 417 * “ _ “* 738,5 39,0 _ "_ _, , . „ __
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1935 Juli [ August
" *8.-_13.
15.420. 22-27. 129. 7.--3. 8.
Ochsen, voufteiscbi é * * 4 " 1“ *0-10' . .*“ 0 Na,] „' o '
Kßbe, voÜfleisckpigegW ) _- , * 15.
Kaldenmittlereéb) .“ ... - . . . *. . . 15 *, 20 kx (()),- .o. .' o . o , o . ,a" . 15 '
“Schweine, ? 100-
I 40,1 “37,1
Bezeichnung derSchlacbtwertklasssn siehe Monatsübersicht in 221.156 vom 8.
Berlin, den 3. August 1936, «»
50,5 , 50,0 _
„40,1 40,0 40,0 37,1 36,4 36,5 , 50,7 _ 52,5 53,8 . 50,8 ,* 51,8 52,2
_Juli- 1935. -- 1) 3 1 - Fette Specksauen. ' ' 1511811111551 Reichsamx,
' „ReWs- vnd Eiaa'tsanzeiger Nr. 180 vom 5. August 1935. s. 3
|| Handelöteil.
Berliner Börse am 5. August.
Braunkohlenwerte“ ziemlich seft -- sonst wenig Kurs-
veränderungen.
In der Gesamtstimmung an der Berliner Börse ist zu BS- ginn der neuen Woche eine Veränderung nicht eingetreten. Nach wie vor ist das Geschäft sehr klein, und es ergaben sich mangels besonderer Anregungen gegenübcr Sonnabend kaum Veränderte Kurse. Nur Braunkohlenaktien, unter denen besonders Bubiag durch feste Haltung auffielen, fanden wieder Interesse. Die Um- säße 1110an aber auch hier nicht groß, und die stärkeren Gewinne Waren infolge der vorhandenen M-atSrialknappbeit eingetreten. Im Verlauf der Börse Ergaben sich mitunter kleine Besserungen. Die Tendenz War von Anfang an freundlich, die Stimmutxg j6doch, bon Wenigen AuZnabmen abgesehen, bis zum Schluß des Verkehrs ziemlich lustlos.
Am Markt der MontanWerte hatte nur Mansfeld (plus Y sowie Stablberein (plus %) einige Kursverän-derungen aufzu- Misen. Unter BraunkohanpapiLren fielen wiederum Bubiag (plus 2%) durch feste Haltung auf. Sonst bestand nock) Nachfrage für Ilse (plus 1) und Niederlausißer Kohlen (plus 34). Kali und Chemische Werte Waren unverändert und teilWeise bis zu 34 %; gebessert. Von den unnotierten Kalipapieren Waren in Winters- hall (plus 1%) etWas größere Umsäße zu bemerken. Am E(ektw- markt hat die Kauflust für A. E. G. Wieder zugenommen (plus 34).- Sonst lagen noch Gesfürel % %,böher, wiihrend Accumulatoren 1% niedriger einsetzten. Unter Großbankaktken bröckelten' im variablen Verkehr Reichsbank um 34 % uwd im Kassaverkehr Deutsche Bank und Dresdner Bank ebenfaÜs um je % % ab.
Sonst War die Kursentwickxung am Kassamarkt nicht ganz" einheitlich. Renten lagen ruhig und unverändert. Am Tages- geldm-arkt macht die Erleichterung Fortschritte und der Satz steklte sich auf 3% bis 3% % teilweise auch darunter, Am inter- nationalen Devisenmarkt Waren die Veränderungen nur gsring- füg-ig. In Berlin Wurden sonwhl der Dollar als auch das englische Pfund unverändert notiert und zwar 2,478 bzw!- 12,28% RM.
Konversionskafse für deutsche Anstandssckzulden. Ausweis per :31. Juli 1935. Aktiva.
orderunqen ge en die Rei shank in Rei Omar? RM F UNd Valuta go " e . . 0cho . ! e ' . -ch' . t 187 655 855,95 Sonstige Forderungen . . . . . . . . . . . . 1145083597 AUlagén 'e'-oo-oo'ooo do-- .181052328,52 * 315015902044 „ „ ., .Pasfiba. ""._""'""'"'._*""" „_SéuxdsMinelo ' j“,*' 14 o 1- o o . o,j;*1=o-.o- 42 617 540,“ 441, Stef!inngcbquerscbraibungen . _'._„_ _.“. . . 2050626787 Sonstige Verpßichtungen . . . . . . . '. . .. . . 316935212517 538015902044
10 Jahre Deutsche Rentenbank-Kredieanstalt.
Die DeuY'ckZe Rentenbank-Kr_editanstalt blickt heute auf_ein ebrxjäbriges e1tcben zurück, Am 5. August 1925 nahm sie 157; äxrgkeit auf Grund eines Reichsgeseßes vom18. Jul: 1925 aux. Vezchaffung und Gewährung von Krediten für Zwecke der deut- schen Landwirtschaft in allen ibxen 111219611 Waren ihr als Auf- Kabe gestellt. Außerordentlich Nüxzk Ls unb Wertvoües ist von er Anstalt seit ihrer Gründung fur ke deutsche Volkswirtscha_[_1, insonderheit für die dsutscbe Landwirtschaft geleistet wvrden. J 1: Wirken auf dem Gebiete des landWirtschaftbchen Personalkredits, des Realkredits, der Siedlung und an ihren sonstigen Arbeits- gebietetx wird auch künftig nicht miw er nußbvingend für das Ganze xein als ,es bisher der Fall War.
Preise und Löhne.
Tie nationalsozialistische Wirtschaftspolitik batbon Anfang an den Grundsatz aufgestellt, Preise und Lohnsäße stabil zu halten, um der Ilrbeitsbeschaffung eine größtmögliche Turck)- schlagskraft zu Verleihen. Zu der Preispolitik kam es dabei auf dreierlei an, auf die Verhinderung eines Preisauftriebs, auf die Erzielung eines günstigen Prci-defügcs, auf die Erbaskung der internationalen WettbeWcrbsfähigkeit der deutschen Exporteure. Um die Stabilität des Preisspiegéls zu geWäbrleistcn, war dcn Auftriebstendcnzen entgegenzutreten, die ,sich alsbald nach Einsatz der Arbeitsbeschaffu11gSpolitik zu WIEN begannen. Von April 1933, der Zeit des tiefsten Preisstandes, bis zum Herbst 1934 stieg laut „Wirtschaft un-d Statistik“ die Jn-dexziffer der Groß- handelsproise um etwa 10 %. Die Ursache lag großenteils bei den Preisen der landwirtsckmftlickxen Erzéugnisso, die im Zuge der Bauernpolitik des Reichsernäbrungsministers heraufgesexzt Worden Waren, um das MißVLrbältnis zu den Preisen der Indu- strieerzeugnisse zu überwindsn; die Indexziffer der Agrarstoffe erhöhte sich in dieser Zeit um nahezu 25 %. Aber auch die Preise der industrieüen Rohstoffe, Halb- und Fertigtvaren Waren "im Durchschnitt um 6 bis 795 gestiegen. Zoittveise schien es, als ob die zum Preisauftrieb drängenden Momente die Oberhand gewännen. Die gesamte Preiögestalfung Wurde daher im Herbst 1934 einer einheitlichen UcberWachung durch den Preiskommissar unterstellt mit dem Ergebnis, daß die Indexziffer der Groß- handelspreise und die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungs- kosten seit Januar 1935 nahezu unberändcrt blieben,
Das Ziel der Lohnpolitik War, von Erhöhungen der Tarif- [obnsähe abzusehen nnd dadurck) eincn nachteiligen Kostenauftricb zu vermeiden, gleichzeitig aber das Arbeitseinkommen der Ge- folgschaften durch verlängerte Arbeitszeit und erhöhte Bc- schäftigung zu heben. Jm Verfolg dieser Politik blieben die Tariflöhne im ganzen unverändert. Nur selten Wurde von der Generallinie abgewichen, um besonderen Notständen Rechnung
zu tragen.