1935 / 216 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Sep 1935 18:00:01 GMT) scan diff

ReichZ- und Sjaatöanzeiger Nr. 216 vom 16. Septembee' 1935.

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keit der von derselben Macht geforderten „Nichteinm:schungs- politik“. (Sehr gut!)

Da wir belehrt durch unsere eigene und, wie wir feststellen können, aucö durch die Erfahrungen anderer Staaten, von Pro- testen und Vorstellungen in Moskau niehts erwarten, stud wir entschlossen, der bolschewi'stisckwn _Re- volutionsheße in Deutschlgud mtt dep 'wtrk- samen Waffen der nationalsoziwlxsttsclxen Aufklärung entgegenzutreten. Der „Partertgg'durfte ke7ncn ZWeifel darüber gelassen haben, daß der Nattoyalsozmljstnus, soxveit es sich um den Versuch des Mostau-Volscl3ervtsmus handelt, WM in Deuts land Fus; zu fassen oder Dentsclzland m eme

Devolution zu treiben, dieser Absuht zmd solehen Versyxhete auf das gxündlichstc das Haudjverk legen wird. (BraVo nnd sturm:scher BENNY.)

Weiter müssen wir feststellen, daß es sieh hier Wie ßbuall um fast ausschließlich jüdisch e E [ em e n t e handelt "dre als Träger dieser Völkerverheßung und Volker- z e r s e 3 u n g in Erscheinung treien. .

Die Beleidigung der deutschetx Flagge - dle dnxch eine Erklärung der aerikanischézt Regierung als solche in lovaxstcr Weile behoben wurde - ist eme Jllustr ation der Einstellung des Judentums,. selbß in beamteter Eigeuß'ckzaft, Teutkchland gegenüber u_ud eme wtrlungsvolle Be- stätigung für die Richtigkeit uztserer natiqnal- sozialistischen Gesesgebung„ dre von vornherein ab- ziclt, ähnliche Vorfälle in unserer „deutschen Verivaltung und Rechtsprechung vorbeugend zumunterbnzden und auf keinen Fall auf-Lommen zu lassen. (Stürmxjcbcr Bexfall.) .

Sollte aber eine Weitere 1111terstrcichung_der Richtigkeit, dieser unser Auffassung erforderlich sein, dann wtrd diese retchltxl)_ge- geben durch die erneute Boykottheße, die_das1ud1fche Element gegen Deutschland soeben wieder m Gang rekt.

Diese internakionale Unruhe der Welt sckxeitzt letder auch im Judentum in Deutschland die Auffassung'erweckt zu haben, daß nunmehr vielleicht die Zeit _gzkymmen set, den deut- schen Nationaliutereffen im Reiche die zudtschen bemerklzar ent-

genzuftellen. Aus zahllosen Orten wurd gms das hefttgsxe'ge- lagt über das provozierende Vorgehen _emzekner Angehortger dieses Volkes, das in der auffälligen Häusxmg un? der Uebexexn- stimmung des Inhaltes der Anzeichen au! eme gennffe Planmaßtg- keit der Handlungen schließen läßt. ' .

Dieses Verhalten steigerte fich_bis zu Demonstrationen, dre in einem Berliner Kino gegen emu] an sub lxzrxuloseu auß- ländisthen Film ftattfanden, durch den sul) aber die ]udjschen Krech gestöxt glaubéen. " .

Soll dicxcs Vorgehen nicht zu sehr eutschlofjenen, im exnzelneu nieht überfehbareu Abwehraktiouen der emYotteu Bevolkerung fiihren. bleibt nur der Weg einer gesehltzhen Regelun_g des Problems übrig. (Bravorufe uud Wudeklatsckxu). Dre deut5che Reichsregierung ist dabei beherrsclxt von derxt Gedanken, durch eine einmalige säkulare Losung vtelletcht doch eine Ebene schaffen zu können, auf der es. dem_deutstl)en' Polke möglich wird, ein erträgliches Verhältnts zum xudt- schen Volke finden zu können. _ _ .

Sollte sich diese Hoffnung nicht erfüllen, dre tnuerdeutszhe Md izxs'exnaxionale jüdlsckye Hehe ihren Fortgang nehmen, Wtrd eéne neue Ueberprüfung der Lage stattfmden.

Ick) s:!xlage nun dem Reichstag die Nnuahme Hex Gcseße vor, dée Jhnen Paréeigcnosse Reichstagspräfident Gormg verlesen Wird. - .

Das erste und zweite Gesel; tragen eine Dankesschztld au d1_e VLMgnng ab, unter deren S*:meol Deutschlatjd_ dxe Freihett zurückgewonnen "hat (Bravo und Händeklatschen),'mdem _es _das Programm der Nationalfozialistischen Partei in emem mchngen Punkt erfüllt. _

- Das dritte ist der Versuch der gesehltchetz Regelung emes Problems, das im Falle des abermalige'n Seheetexns dann durch Geleß zur endgüliigen Lökung der Natronalsyzmltstischen Parte! iibertragen Werden müßte. Hinter allen dtex Geseßen steht dze Ikationalsozialifti§che Partei und mit ihr und hmter _thr d1e deutsche Nation. (Stürmische: Beifall, Bravo- uud Heol-Rufe.) ' Ick) bitte Sie, die Geseße anzunehmen! , _

Der Führer spricht nur kurz, aber seme Foxmulterungen sind Meder yon kristallener Klarheit. Er fmdet_mmntenlangen, sich immer wleder von neuem wiederholendexl Be1f9l1, als e'_c_ der Emvörnng des ganzen deutschen Volkes uber die. uncrhorteu R3ch2§1riiche Litémcns im Mcmelgebiet AueZdruck gtth. Als er erklärt, daß die Reichsflagge nur die Flagge„sem konne, unter deren Symbol Deutschland die Freihett zuruckgemonnen habe, bkicht ein minutenlanger Jubel ans,

Reichstagspräsident Göring

begründet dann die Vom Führer angekündigten drei Gesetze, und zxxxor daS Reichsklaqgeugeseß, das Reicldsbürgergeseh und das Reichsgeseß zum Schulze des deutschen Bluies nnd der“ deutsthen Elne. Er (ijlzrte aus;

Mein Führer! Männer des ReichslagS!

So grundlegend die Ausfühzuugeu des F ü h r e r s und Reichskanzlers soebexx gewesen smd, fo b e d_ e u - tend sind die_Geseßesantrage,_d1e Ihnen vorliegen. Wir stehen heute am Abschluße1ne_r ersten 21,1!!- ha uperiode. Der Reichsparteitag der Fretheit brm dtekes deutlich und klar dem deutscherxVolke und der ganzen lt zum Ausdruck. Und so sollen auch dte heuligen_Geseße Mark- kt eine sein am Abschluß dieser ersten Perwde und sie sollen Grundlagen sein zum Aufbau der zweiten und weiteren. . _ , .

“In ihrer Wichtigkeit gehören diese Gesetze, kme v1ellexcht kerne anderen, auf den Reich§parteitag der _Frethext.' Tarnm aueh std_td wix so bejoxxders dankbar, daß _der Rexchswg dtese Geseße 51er, 111 dieser Stadt Und zu diesem Zettpnnkt'besck)l1eße1z kann. _Er'n Volk muß seine Freiheit nach außen gedvmnen. Dtese Jruhett, nach außen kann aber nur gewonnen Zverden, Wenn das Volk v_on tunen heraus auch seine eigene Frühen gestaltet hat. Wir mssen, daß unsere änßere Freiehit durch das rundlegeyde (Heseß vom 16. März des Jahres, durch das Deu chlqn-d jvteder seme Wehr- holzeit ,znrückgeWomwn hat, daß daDUrcs) dre Freyheit nach außen esichert Worden ist, denn die neue Wehr gara1111ert_ebcnso_ dte

reiheit wie sie den ineden garanUeet, denn nur nn Fneden elbst kann sich auch diese Freiheit austrken. Aber diese wieder- ewonuene Freéheit braucht auch ein ayßeres Zeichen und exn außeres SYmbol. Und so wie 1de Zett und )edes System 111 der Vergangenheit das ihnen arte1gene Symbol «habt haben, so ist es selbstverständlich, daß das Deutsche eich, das unter nailonalsoztalrstischer Führung Wieder zur Ehre und zur Freiheit zurückge1nnden hat, . auch ein sichtbar artetgenes SYmbol haben muß, daß auch über diesem neuen Deutsehen Rei das Feldzeichen stehen muß„ das dieses Reich a [ein erst geschaffen hat. (Bexfall.) .

Ich glaube, wir Deutécben sind1den'1 Schtcksal dankbax, als diejes Schicksal in einem Augenbltck ttefster Not und tjefsxer SchmachundSchande jeneJahne Sehwarz-Weiß-Rot em- rollte, Weil diese Farben und Well dtese Fahne nicht Wehen durften über einem Deutschland der_ Schmach und Schande. Denn dieses Symbol, denn dtese Flagge SYWarz-Wei Rot War einst gegründet wvrden und entstanden als S egesze chen des damals geeinten Reiehes." Als im Spiegelsaal van Versailles das Deutsche Rerch Herkundet Wurde, da Wurde anch 11n1er dem Donner der (Hefckéuße dtefe neue Fahne entrollt. Sie wehie über einem Deut chlan d der

“diese Flagge kerabgewürdigt

'- u müssen (Zustimmung.) Diejenigen aber, ' “_ ?vieder glaubten, daß sie das Recht auf jene alte ruhmrerche Flagge

Arbeit, über einem Deutschland des Glanzes, atze!) über einem Deutschland, das den Frieden stets etß ers eh nt hat. Mit jener Fahne in den Farben Schwaxz-Wei Rot sind für uns Deutsche Ruhmestaten, qnd smd für uns Deutsche auch ewige Dankessthuld veremt, Und darum gerade danken wir auch dem Schittsal, das?) diese Fahne, diese Flagge nicht über dem entarteten Deutschlan wehen dur te.

Und wir Waren dankbar, daß dicses.Deutschland d'e'c «chmach nnd Schande sick) ebenfalls seine artclgene'FlaYge 11) QLTY da- maligen Sy tem gegeben hat, und dq'ß die ru mretche Farbe Scl;1varz-Wei =Rot gestrichen Wurde und uber dem Deutschland der Systemzeit die Farbe der dreifa en Internationale Wohle: der roten, unter der Dcuischland zertört Wurde, der gelben, unter Welcher Deutschland ausgepOWert und auSgewycLJert Wurde, und der schwarzen, die stets mit der roten Hand m Han-d gegangen war, (Beifall.) .

Die alte Flagge, sie ist in Ehren eingerollt wor de n. Sie gehört einem vergangenen Deutschland der Ehre an. Aber unter den allen Farben mtt_ ernem-xneuen Symbol begann der Kampf um die neue Fret- heit. Die Achtung, die wir vor der alten Flagge SchWarz-Weiß-Rot haben, zwinßt uns zu verhtn- dern und zu verhüten, daß diese Farben und werden zu einem Parteiwimpe unter dem» ich als Steg'eszeichen die Reaktiofnll verborgen ält! (Stürmrfcher, laug- a altender Bei a .) .

nhWenn nach der nationalsozialtflisxhen-Revo- lation, nach ihrem Durchbruch und ihrem Steg uberhatxpt wieder die Flagge Schwar'z-Wetß-Rot gehtßt werden konnte, dann nur deZhalb, xvetl dteses Zeich _en den Sieg errungen. hatte und dte Vorausseßung _dafur schuf. (Beifall.) Mit am so größerer Empörxmg mußten mr feststellen, daß nun diese alte ruhmreiche Flagge beuußt wurde, um sich darunter zu verbergen,daß sie den

Feigen und Bequemen die Möglichkeit gab, ihre Wahre Ge-

' i t all 11 deutli dem neuen Staat gegenüber zeigen smnung n ck z ck die gerade immer die haben scheinbar vergessen, daß es der Frontsoldat Adolf Hitler gewesen ist, der die schwarz-weiß-rote Kokarde wtetxer aus dem Schmutz herausgezogen hat und ste von neuem dem Volke schenkte. (Beifall.)

Unser Führer ist es getoeseu, der die Farben SchWarz-Weiß-Rot wieder rein und wieder ehr- lich gemacht hat. Das Hakenk'reuz,aber wurde zum Feldzeichen, unter dem stel) dle aktivsten, die revolutionären Kämpfer (_ammeln konnten. So wie der N-Utionalsozi-alisUtus gleick e111em_Ma net_ aus dem dents-chen Volk beraquog, Was an Sta [ nnd Etxen „armney War, so War es unée'c Felxdzeicl)en, nnter Welchem fich dtese Kampfer sammelten, unter Welchem sie kämpften, sochten und zahlre1che auch gestorben sind, Wir wünschen nrcht, daß Schwarz- Weiß-RotweiterzumfetgenKoznpromißentehrt Wird. Wir erinnern uns noch, wie mun nn Vergangenen Syßem die uns heiligen Farben Scharz-Wejß-Rot dadurch herabdegrq- dierie daß man ste seiner ext als natronales 'Fetgen-blatt_Wr _dxe demokratisckp-p-azifisti'sch-e loße zu seßeg glauhte. WU: aher Wollen nicét dasselbe Um an Kompromissen, 1v1r_ Wollen “FFM denen, [die ejvig zu eigheit -u1rd K-onzpromrffen nex_en, dre Mog- lichkeit geben, das kenkr-eU-z in dre Öchwavz-Wexcé-xote qugge ?inein-zuwßen und damit knndzutun, da Ye n'ach 'etden tten önnen, und so ihre Wahre Gesmnung um lerchter zu verbergen (Br-avo-Ruf-e und Zustimmung). ' '

Wir Wollen uns aber heute, gerade heute am Retchspartex- tag der Freiheit, dock) onl auch zurückertunern au die Schwere des Kamp es der vergangenen Jahre. Wir Wollen vor allem “daran denken, daß es einst- malig um die EntZ-he'idnug z'wtschen zwei Flaggen ging und da dtese Entscbetdung grunhlegend rvar für Sein oder Nickxtsein unseres Volkes und Vielletcht in seiner ferneren Bedeut'un auch um" Sein odex Nichtfein aller kultivterten Volker. Zwet Flaggen waren es, die leßten Endes in Deutschland um die Freiheit rungen: ein blutrotes Tuch, tn dem einen der Sowjetftetm in dem anderen aber leuchtend das Sonnenzeichen des Hakenkreuzes.

Männer des Reichstages, die Sie diesen Kampf mltgenxacht hatten, die Sie wissen, Worum die Entschexdnng 91119, Sie W1ssen es auch und das Volk Weiß es: Hätte ]eue rote Jlaxxge mit dem Sowjetstern gesiegt, daun ware Deutschland untergegangen tm Blu,trausch des BolsclzewiSmns (sehr richtig). Danken Zott Gott und der Vorsehung, daß unser Jeldzetchen siegte, denn damit ging für Deutschlgud das Wunder ausderVolksmerdungunddamttseinerRettung für alle Zeiten. ' ,

Wir dürfen nicht vergessen, daß in der Entschetduxag dteses Feldzeichen immer wieder die Schwachen stark machte, Wir wollen nicht vergeffen,daß,(olangeunserFührerunserFeld- zeichen, das Hakenkreuz, mit den alten ruhm- reichen Farben in seiner Faust hielt, er damit auch das deutsche Schicksal in seiner Fgust gehal- ten hat. Daö Hakenkreuz ist für uns em heili es Symbol geloorden, das Symbol um _das umser ganze nen und Fühlen ging, unter dem nur gelttten -,be_n, unxer dem mir gefarbten haben, Opfer brachten und schlxeßltch zun) Segen des deutschen Volkes auch gestegt haben._ Da? Zetchen k? 1th aber auch noch mehr gewordey m d1esem Kamp. Denn dieses Zeichen War uns auch ern Symbol un- seres Kampfes für unsere arteigene Rasse, es War uns ein Zeichen des Kampfes gegen_ dte Juden als Rüssenzerstörex. Und deshalb ck es ganz selbstverständli , da Wenn m Zyknnst _dt_ese Flagge Über Deutschland w- 11 so , kem Jude DWses helltge Jexchen hissen darf (Beifall). Die neue Flagge soll aber auch der Weltklar machen,daß Deutschlandfürimmer und für alleBeEfngkeit unter dem Hakenkreuz

eenWird("ia. ' , [)Wer diese Flagge kränkt, beleidzgt" die Nation. Wir haben mit Bedauern festgestellt, was sul] kurzlich in Amerika ereignet hat, und Wir bedauern das ameri- kanische Volk darum daß es gezwungen wardeiner fol en Ver- unglimp ung zuzuse en. Wir selbst. aber erklaren frei, wir in die er Tat lediglich den Ausfluß sahen, daß ein frecher Jude in seinem abgrundtiefen Haß uns niemals zu beleidigen vermag (lebhafte Zu-

stimmung).

Der Sieg des Hakenkreuzes gab uns die E re und gab uns auch die Wehre wieder. D e Wehrmacht sehnt sich nach dem Zeichen, unter dem sie wiedererktand. Ohne daß der Sieg errungen Werden wäre durch den Kampf und die Opfer und den .Einsah der braunen Bataill-xne, kein Schiff, kein neues Flugzeug wäre möglich gewesen (Betfall und Zusnmmung). Das Hakenkreu ist darum iir uns alle Zeiten das Symbol der reiheit, un es ![t deshalb nurzwangs- läufig, das; heute am Parteitag der Freihut auch dieses Symbol der Freiheit errithtet wird. So wie wir aber die Freiheit nach außen klar und undentig festgestellt haben und in diesen Tagen feierten, so wissen wir, daß wir sie nur erringen konnten und behalten werisdienö wenn wir auch nach innen (rei- g e w o t d e n n .

Die e Freebell nach innen galt es vielleichtost schwerer zu er- ringen. fSie ist aber möglich, und darum werden heute aueh

gepachtet hätten,

die Grundsäß heit im Inner

e festgelegt werden, die ne den; denn diesed

" für allemal stabil Freiheit kommt aus und nur durch ie Reinheit der Rasse

Freiheit auch für ewig behauptet werden.

Gott hat die Rassen geschaffen. Er wollte nichts Gleiches, und wir Weisen es deshalb wert von uns, wenn man versucht, mit jeyen Mitteln dcese Raffenreinheit umzufälschen in eine Gleich- hett. Wtr haben erlebt, was es heißt, wenn ein Volk nach den Gesetzen, den artfremden und naturwidrigen Gesehen einer Gleich- hett leben muß, Denn diese Gleichheit gibt es nicht,

Wir'haben uns nie zu ihr bekannt und deshalb müssen wir fie '

aueh in unserm Gesetzen grundsäßüth ablehnen und müssen uns bekennen zu jener Reinheit der Rasse, die von der Vorsehung und der Natur bestimmt ge- w e s e n i st.

Es ist ein Bekenntnis zu den Kräften und S_egnungen germanisch-nordischen Geistes. Wir wrssen, daß die Blutsünde die Erbsünde eines Volkes ist. Wir selbst, da? derztsahe Volk, haben schwer an dieser Erbsünde leiden müssen, Wer wtffen, daß die letzte Wurzel allen Zerfalls Deutschlands aus dieser Erbsünde leßten Endes kam. Wir müssen daher Wieder ver- suchen, Anschluß zzz gewinnen au die Geschlechterreiheu aus grauer Vorzett.._Es tft furWahr die Rettung in leßter Stunde gewesen, und hatte uns Gott und die Vorsehung den

“Führer nicht geschenkté so wäre aus der Erb-

ünde, aus dem Verfal Deutschland nie wieder emporgeftiegen,(Beif«l1.) * * '

Wer aber noch im ZWeifel darüber ist, daß das deutsche Volk, und zwar gerade das Volk in _seinen breitesten Schichten, nicht artver-dorben, sontdern gesund in seinem Kerne ist, der konnte das heute erleben, wenn er in die Augen der Hunderttausende sah, die m Retl) und 'Glt-ed heute an ihrem Führer vorbeiziehen durften. Das nyar Remheit der Rasse, Was dort im Gleichschritt vorbei- marschterte. U13?) es ist Pflicht einer jeden Regierung und es ist vor_ allem Pfltcht des Volkes selbst, dafür zu sorgen, daß diele Reinhett der Rasse nie wieder angekränkelt und Verdorben Werden kann.

Diese Geseke, Männer des Reichstages, sind dem Volke ein neuer BeWeis, daß Führer und Partei unerschütter- lich festhalten an den Grundlagen unseres P a r t e i p r o g r a m m s (Bravo, Beifall). Darum sollen die neuen Geseke heute am Parteitag der Freiheit für immer die Freiheit nach innen und außen sichern als Grundlage für den

ufftzeg unseres Volkes. “ch verlese deshalb jetzt die Gesetzes- anträge, die eingebracht WorYen sind von der Nattonalsozialistischen

raktion, die Anträge Hitler, Göring, Heß, Dr. ?rick und Genossen.

er Reichstag Wolle beschließen, folgenden" Ge eßeßentWürfen die verfaffnngSmaßige Zustimmung zu geben:

Das Reichsflaggengesetz.

Der Reichstag hat einsiimmig das folgende Geseß beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1. Die Reichsfarben find schwarz-weiß-rot.

Artikel 2. Die Reichs- und Nationalflagge ist die Haken- kreuzflagge. Sie ist zugleich Handelsflagge.

Artikel 3. Der Führer und Reithskanzler bestimmt die Form der Reichskriegsflagge uitd der Reichsdienftflagge.

Artikel 4. Der Reichsminister des Innern erläßt, soweit nicht die Zuskändigkeit des Reichskrtegsministers gegeben ist, die zur Durchführung und Ergänzung dieses Geseßes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Artikel 5. Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ,

Nürnberg, 15. September 1935.

Der Führer und Reichskanzler. Der Reichsminister des Innern.

Der Reithskriegsmiuifter und Oberbefehlßhaber der Wehrmacht.

- Das Reichsvürgergestß.

Der Reichstag hat einstimmig das folgende Geseß beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1. (13: Staatsangehöriger ist, wer dem Schußverband des Deut- schen eiches angehört und ihm dafür besonders verpfllchiet ist. (2) Die Staatsangehörigkeit wird nach den Vorschriften des Reichs- und Staatsangehörigkeitßgesehes erworben.

§ 20 (1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deuxschen oder artverWaudten Blutes, der durch sein Verhalten bewetst, daß er gejxxdillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich u tenen. z (2) Das Reithsbürgerrecht wird durch Verleihung des Reichs- büxgerbrieses erworben. , (3) Der Reichßbürger ist der alleimge Trager der vollen poli- tischen Rechte nach Maßgabe der Geseke. § 3. R Der Reichsmiuikter des Innern erläßt im Einvernehmen xxxii dem Stellvertreter des Führers die zur Durchfühung und Ergan- zung des Geseßes erforderlichen. Rechts- und Verwaltungsvot- schriften.

Nürnberg, 15. September 1935.

Der Führer und Reichskanzler. Der Reichsminister des Innern.

Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre.

Dur run en von der Erkenntnis da die Reinheit des deutschenYlutegs die Vorausseßung fiir ßen ortbestand Yes deu!- then Volkes ist, und beseelt von dem _unbeugsamen Walen, k" !)eutsche Ration für alle Zukunft zu stchern, hat der Retlhsta? einstimmig das folgende Geseß beschlossen, das hiermit verbinde wird:

10 ' (1) Eheschließungen Wischkn Juden und Staatsangehörtgek

sehlo senei EY" slinddemckjttihgl' scsxuekxfiwxun sie zur Umgehung diee eees m uZan ge ven n. G s ?2) Die Nichtigkeitsklsage kann nur der Staatsanlvalt erheben.

!

s 2“ . i, Au ere licher Verkehr zjvischen Juden und Staatsangek)izr gen ,deußschelzae oder artverwandten Blutes ist verboten.

9 3- t-

uden dür en weibliehe Staatöaugehörlge deutschen oder ar ,

veerudten Bllfttes unter 45 Jahren nicht in ihrem Haushalt be schäftigeu.

4. . Z) Juden ist das Hissen er Reichs: und Nationalflagge und das

i be ve [- te .“ (LJigZ'aTeTeK 1192117121; ndaerTing der jüdischen Farben 90“ t t. * stat eDie Austibuug dieser Befugnis steht unter staatlichem SÜW“

deufxtheu oder“ artverwandten Blutes sind „verboten. Trotzdem 0; -

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 216 vom 16. September 19:35.

§ 5,

(1) Wer dem Verbot des § 1 zuwiderhandelt, wird mit Zucht- haus [ZestDrastM * d d B b td §

(2 “er ann, er em er o es 2 zuwider andelt, wird

mit Gefangnis oder txtit Zuchthaus bestraft. h

(3) Wer den Bestnnmungen der §§ 3 oder 4 zuwiderhandelt,

wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldtra e oder mit einer dteser Strafen bestraft. s f

§ 60 Der Reichöminister ßes Innern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Fahrers und dem Reichsminister der Justiz

die zur Durchführuug und Ergänzung des Ge e es er orderli n Rechts- und Vertvaltungsvorschriften. f che

§7.

Das Geseß tritt am Tage ua der Verkündun , 3 edo erst am 1. Januar 1936 in Krusch g § i ck

Nürnberg, 15. September 1935.

Der Führer und Reichskanzler. .Der Reichsminister des Innern. Der Reichsminister der Justiz. Der Stellvertreter des Führers.

Alle Geseke werden von den Männern des Deutschen Reichs- tags einstimmig angenommen.

Die Annahme wixd- vom ganzen Haus mit einem u n b e - schretblithen, minutenlang dauernden Jubel, Heilrufen und Verfallklatschen begrüßt.

Reichstagspräfident Göring hielt darauf folgende Ansprache:

Indem _Sie, meine Herren Abgeordneten, durch Erheben von den Sißen dtesen GeseßeSanträgen Hitler, Göring, He , Dr. Frick und Genossen Ihre Zustimmung gegeben, stelle ich iermit fest, daß alle dret „Ges eße , wie nicht anders zu erwarten, gemäß der neuen Geschaft§ordnung, einstimmig angenommen sind.

Meiu'Führ'er! Mit" dieser Annahme dürfen Wir Ihnen gletchzuttg, wenn uberhaupt möglich, den Dank ab- st'attenx den heute das deutsche Volk empfindet fiir dtese'sakularenGeseße,die Sie dem Volk für sein Glück 11de seme Zuktxnft geschenkt haben. Wir vermögen den Dank, mein Fxxlzrer, mcht m Worten_anszusprechen, wir vermögen auch nicht unsere Treue und Zuneigung zu Ihnen durch Worte zu doku- mezztaeren. Alles was an Dank, an Liebe und an Fluuhendem Vertrauen zu Ihnen da ist, mein

uhrer, das ist Ihnen heute aus Hundert- tausenden von Augen entgeg Ein ganzes Volk,.eiye ganze Nation fühlt sich heute stgrk uud glücklrth, weil in Ihnen diesem Volke urcht nur der Fuhrer, weil in Ihnen dem Volke auchder Retter erstanden ist. (Stürmiséher Beifall.)

, MZnuer des Reixhstags, Sie aber bitte ich, sich des Ernstes dtescr Stunde und ferner ungeheuren Bedeutung beWußt zu sein. Bedenken Ste, Jahrtausende alte Sehnfuckzt der Deutschen ist durch den Führer zur Wirklichkeit gewsyrden:EinVolk,eiuReich,equiihrer. Und daruber unsere Flagge, unser Feldzeichen, unserHakenkreuz. _

„Unser'em Führer, dem Retter und Schöpfer S1eg-Hetl,Sieg-Heil,Sieg-Heil!

Die _Sißung ist geschloffey.

Als sich der erneute Beifallsorkan gelegt hat, tritt

der Führer

an die Brüstung der Empore und richtet an das Hans fxolgende Schlußrvorte: '

Meine Herren Abgeordneten!

Sie haben jest einem Gesch zugestimmt, deffen Be- deutung erst nach vielen Jahrhundertenim ganzen Umjang erkannt Werden wird. Sorgen Sie dafür, daß dte Nalzon selbst den Weg des Geseßes nicht verläßt! Sorgen Sie dafur, daß unser .Volk selbst den Weg des Geseßes wandelt! Syrgeu Sie dafür, daß dieses Gesetz geadelt wtrd dureh die unerhörtesteDiszipliudes ganzen deutschen Volkes, fiir das und für die Sie ver- antwortlichsind.

WÄHLEN das Haus das Horst-Weffel-Lied anstimmt, Verläßt der Fuhrer und mit ihm die Reichsregierung den Sißungssaal.

engeleuchiet.

Die neuen Gesetze.

Der Reichstag hat in seiner denhvürdigen Sißuug auf_ dem siebxyten Reichsparteitag drei Staatsgrnndgeseße von höchster polmsther Bedeutung besehloffen.

Durch das Reichsflaggengesek wird die siegreiche Lakeukreuzflagge zur alleinigen Reichs- und Nationalflagge des niken Reiches erhoben.

Dnas Reichsbür'gergeseß [Kt den Begriff der Stqats- “Ugehorigkeit und die Gruudsäße des eichsbiirgerrethts im Smne des uationalsozialististhen Programms endgültig fest. D'a s Reich§hürgerrecht wird fortan der Inbegriff der höchsten und ehrenvollfteu Verantwortung

skeain, die den Volkégenosseu anvertraut werden nn,

Jm engsten Zusammenhang mit diesem Geseß steht das dritte, das Gesch Zum Schuß des deutsehen Blutes x_rnd dxr deutschen Ehre. Indem dieses Geseß den im Rexchs- burgxkgeses festgelegten Begriff der Staatsangehörigkeit semen Vesttmmungen zugrundegelegt, vermeidet es, getreu _dem 'vom Fuhrer wiederholt ausgesprochenen Grundfaß uatioualsoztalisttfzher Staatspolitik, Einmischung in die inneren Angelegenhexten anderer Staaten.

Der Führer über Bedeutung der neuen Gesetze.

" Am Sonntagabend- "“ck der ReichstaJSsiYung, „hatte der Fuhxer eine Reihe leitender PersönliÉkeiten «„Partet aus allen G;?tetelndTeutschlands zu einer Abs iedöfeier m den Deutschen

92 (1 en.

, Bei diesem Zusammensein sprath der Führer den veraniwort- Wen, Leitern der Reichsparteitagorganisatiou seinen Dank aus fUr die geleistete Arbeit und nahm die Gele nde“ wah?- d i e 2 Ldeutung der neu erlassenen Ge eke zu un_ter- str.? 1 ch e n und daraus inzukveiseu, daß diese naxionalsoziauftische „Gelkßgebung die einz ge Möglichkeit eroffne, mit Zen :I Deutschland lebenden Juden in ein ertrag- t(hes Verhältnis zu kommen.

D Der Führer betonte insbesondere, daß d e n I u d e n in .'.Uifßhlynd nach diesen Gesehen Möglichkeiten ihres wolklschen E-igenlebens auf allen Gebieten erö fnet

Ürdkn, wie e bisher in keinem anderen Lande zu verzei nen Q'e'k Jm H nblick daraus erneUerte der Führer den Befehl für b." Partei, jede Ein elaktion gegen Juden, wle

'shek. zu nnterla sen.

Dritte Verordnung zur Aenderung der Richtlinien für die Devisenbewirtschastung. Vom 12. September 1935.

_Auf Grund von § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Devisen- beW1rtschaftung Vom 4. Februar 1935 (Reichsgeseßbl. ] S. 106) Werden im Einvernehmen mit dem ReichswirtschaftSminister, demstReichsminister der Finanzen und dem Reicthinister für Ernahrung und Landwirtschaft die Richtlinien für die Devisen- hewirtschastung vom 4. Februar 1935 (Reichsgeseßbl. ] S. 119) m der Fassung der Ersten und ZWeiten Verordnung zur Aenderung der Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung und der Ergänzungsverordnung zur ZWeiten Verordnung zur Aenderung der Richtlinien für die Devisenbewirtschaftnng vom 25. Februar 1935, 15. Mai 1935 und 21. Mai 1935 (Reichsgeseßbl. ] S. 282, 513, 552, 605, 682) mit Wirknng vom 1. Oktober 1935 wie folgt geändert:

1, Im „Abschnitt,! Nr. 1 sind hinler der Begriffsbestimmung „TemsexxYeseß“ folgende Vegrijfsbestimmungen einzufügen: „Durchfu rungYVerordpunq: _dte Dur führUngZVerordmmg um Gesetz uber die DevisenbeWirts aftung vom 4. Fe- ruar 1935; *

waxite DurchführungZVerordnun : die fahrungsverordnung zum Ge ekz bervirtschaftung vom 24. Juli 1935;“„

Ferner sind im Abschnitt 1 Nr. 1 an entsprechender Sjelle

folgende Begriffsbestimmungen einzufügen:

„Aszeiguan Erfßllung eines Teich einer Verbindlichkeit aus der arenetnfuhr duxch Bezahlung von Nebenkosten desselben WarengTeZschafts fur Rechnung des ausländischen Glaulngers oder *_ erWendung eines Teils einer Forderung aus_ der Warenemcßxhr zux Bezahlung von Nebenkosten de51e1ben Warenges afts für eigene Rexhnung;

Schiffsagenten: inländische S_chiffsmakler, inländische Schiffs- cxgenlen und 1olche 1xxlandische Niederlassungen aus- lgndtscher See- 1x_nd _anenschiffahrtsreedereien„ die wie em Sch1ffsagent fur dtese tätig sind;

SYiffsbedürfniss-e: zux Wxsrüstung eines Schiffes notjvendiJe ebensmrttel, Antrtebstoffe (Bunkerkohle, Oele und derg .)

xmd _sonstige Gegenstände sowie Ausbesserungsarbeiten und ahnltche Aufivendungen;

Spexrforderxxxxgen: "Fordexungen eines Ausländers gegen eznen Jnlanher, uber dre xxuf Grund des Devisengewßes, etnex Durchfquungsr-orschrtst oder des Vorbehalts einer Tebxsenjtelle ( 18" Abs. 1 des Devisengeseßes) nur mit Genehmxgung Verfugj Werden darf;

TilgungZTperrgukaen: Kredits errguthaben, die durch eine regelmaßtge T119ung nach Ab chnitt 117 Nr. 46 Abs. 1 zu c:) entstanden smd; .

2. Im Abschnitt 1 erhält die Begriffsbcstimmung „Kredilsperr- guthaben“ folgende Fassung:

„Kredits errguthaben: Sperrgutbaben, die durch eine Kredit- rzxckza lunguxxczch Ahjchmtt 17 Nr. 43 oder 45 Abs, 2, durch eme regelmaxztge Ttlgun_ nach Abschnitt 17 Nr, 46 AHF, 1 zu e) oder dte nach den § 16, 17, 18 Abs. 1 des Devixen- geseßes entstand_e_n smd, soWeit die Sperrgntbaben nicht unter den Begriff AuZWanderunnguthaben fallen;“.

8. Im Abschnitt 1 Nr. 1 sind in der Begriffs-bestimmung

,Spediteure“ die Worte „sokvie solche Vertreter ausländischer

SchtffFrtsuyternehmungen, die vor dem 1. Oktober 1934

enze a_ gememe GeneAmxgung nach Abschnitt 111 Nr. 28 der

Rtchtlmxen vom 23. . uni 1932 besessen haben“ zu streichen. 4. Im Abjchnitt 1 Nr. 8 ist als», Abs. 2 anzufügen: „(2) Unwirksam Fefoordene DevisenerWerbsgenehmigungen (DevisenerWerbsbe cheinigungen) sind an die Stelle, die sie ausgestellt hat, zurückzugeben.“. 5. Ahschnitt [ Nr. 12 wird wie folgt geändert: Jm Abs, 2 Satz 1 sind die Worte „sowie folgende mit dem emzelnen Einfuhrgeschäft unmittelbar zusammenhängende Nebenkosten der Wareneinfuhr, soweit diese im Kaufpreis nicht enkhalten sind: an AuZländer LTU zahlende Transportkosten, ZahlungHVerbindlichkeiten aus ransportv-ersicherungen und an Ausländer zu zahlende Einkaufsprovisionen“ zu streichen. Jm Abs. 3 ist als Unterabsaß c:) einzufügen: „c) ür 'die mit der Warenein-fu-hr in Verbindung stehenden e-benkoste1t,-so1veit sie im K-sufpreis nicht enthalten und erstmalig nach dem 30. September 1935 fällig ge- Worden sind;“.

6. Abschnitt 1 Nr. 29 AbZ. 2 erhält folgende Sätze 6 bis 8: “„Bei genehmigungs edürfttgen Verrechnungen genügt es, Wenn jeweils nach Ausgleichung der beiderseitigen Rech- nungsposten die Gesamtsumme der Verpflichtungen, die durch Verrechnung getilgt Worden sind, von dem Höchst- betrag abgeschrieben wird. SoWeit nichts anderes be timmt ift, unterliegen die Verrechnungen ni t den Vors riften über private Verrechnungs„eschafte. ertrauenswürdigen In?abern allgemeiner Geye migungen, die einen besonders um angreichen Kontokorrentverkehr mit ausländischen Ymen haben, kann gestattet Werden, genehmigungs-

ürftige Verrechnungen von rderungen und Verbind- lichkeiten, auf die sich die Gene migung bezieht, ohne An- rechnung auf den öchstbetra und dementsxrechend ohne AbZchreilzung von em betre fenden Höchst etrag vorzu- ne men.“

7. AbsKnitt [ Nr. 33 Abs. 2 erhält fol-genden Say 3: r. 29 Abs. 2 gilt entsprechend.

8, Im Ab chnitt 11 Nr. 4 ist folgender Abs. 3 anzufü_en: „(Z) r Inhaber einer Genehmigung nach Ab. 1 oder einer allgemeinen Genehmigung, die zu Ka a-Usance- geschäften berechtigt, at'das Kaffa-Usance eschaft in der Weise durchzuführen, die angefallenen evisen an die Reichsbank oder eitze Devisenhank ge en Reichsmark ver- kauft und die bendttgten Devisen glei zeiti gegen Reichs- mark "erworben Werden. Die Frei abebeTcheinigung der Reichsbank (vgl. Abschnitt 1 Nr. 9) it hier ei vorzulegen.“ 9. Abschnitt 11 Nr, 5 Abs. 1 erhält folgenden Salz 2: Die Genehmßgun tft 'edoch erforderliF, Wenn der Gläu- ßiger ein inlän "(Les reditinstttut ist. . _ 10. Ab chnit-t 11" Nr. 9 zu b) erhält fol ende assung: „Tb) die Stundung, someit nicht mkIt ilk Lie ins- oder Til- ungsbedingungen zuungunsten es S_ uldners abge- andert Werden und der Zinssaß die jeweils von der Reichsstelle Yar _Devijenbewsttschaftung festgejehte ange- messene mcht ubersteigt;“. 11. Im A*bschnitt 1,1 find hinter Nr. 14 als Nr. 144 und 1413 einzufügen: .

14 4. OlYte Genehmigung nach § 11 des „Depasengese'ßes kann ein nländer Retchsmarkzahlungen be: e_znem mlan- dischen ReYytsammlt oder Notar u treuen Handen unter der Vorausseßnnß hinterlegen, da der RechtZanrvalt oder Notar unverzügtch Hje “_ ur hlung des Reichsmark- betrages an einen auSlan chen erechttgten oder n Hessen Gunten an dritte Personen erforderltche _Gene m1gung nac? uchi und den Betrag, alls die Ge1xehmrgxtng„„versalgt wir, aleald an den zu lenden Inlandex zuruckzal)_t. 1413. Eine Genehmig-u „nach § 11 des Devtsenge-sevesntst

„nicht erforderlich ur fuhrung- der Stenerab !*.gsbetrage

vaeite

Turck)- über die

Devisen-

, s..-

von inländischen inki'mfren eines nyslé'ndcrs. :

S.3

12. Im Abschnitt ][ Nr, 21 ist inter den Worten emenüb AUSländern h_aben“ einzufügeZ: „g ') er

„oder sonsttge Werxe besttzen, die nur mit Genehmignng

erWorbeanerden dUrfen oder über die nur mit Genehmi-

gung verplgt werden darf“. Als Salz 2 ist anzufügen:

„L_Zeu_n Ueber ang von Vermögenswerten einer Kapital- ejel11chaft au Grnn-d des gemmnten Gesetzes besteht keine nbtetungT-pflickU nach § 1 der Durchführungsverordmmg,“

18. Im Abschnitt 11 ist hinter Nr, 27 als Nr, 274 einzufügen: „27 14. Genehmignngen zur Versendung oder Ueberbxin-

ung von Zahl1tn_§mitteln, Wertpapieren, Gold- oder * delmetalletz bete Ugen nicht zur Vcrsendnng ode." Ueber- brxngnng d1ese1§ Texte im aufgegebenen Gepäck oder in (Hut_e1*n des Eksenbahn- und sonstigen LandfrachtVerkehrs sowie des Sce- xmd LuftfrachtVerkehrs ins Ausland oder (1133 dem Julqnd in die badistlxn Zoll-ansschlnßgeßicte, es set denn, daß stch aus dem (“)enelxmixxnngézbescheid a11§drück- [uh etlvas anderes ergibt und die Versendung in solchen Gutern erfolqt, die nach zollamtlicher Nachschau Von einer Zollstelle Verschlossen Worden sind.“

14. Hm Alyschnitt ]] Nr. 28 zu b) ist folgender Saß 2 anzu-

ngen:

„Nr. 27.4 gilt entsprechend,“.

15. Im Abschnitt 11 Nr, 37 ist am Ende anzufügen:

„S) für Preisnachlässe nach Abschluß des KaufverTrages, Lojveit diese Moßnahmen nach kaufmännischen Grund- äßen, insbesondere unter dem (Hesi tspunkt der Auf- rechterhaltung der Wettcherbeä igkeit gegenüber ausländischen Wettbelverbem, gerekhtfertigt sind.“.

Ferner ist folgender Abs. 2 anzufügen:

„(2) Als Verfügung nach § 9 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 14

des „devisengeseßes gilt es nicht, Wenn zweifelhaft ge-

qudenc Forderungen gegen Ausländer, ohne daß ein aus- drücklicher Verzicht oder Erlaß vorliegt, ganz oder teil-

Weise abgeschrieben Werden,“.

16. Abschnitt 11 Nr. 40 zu 5) erhält folgende Faffnng:

„b) die Stundung, soWeit nicht mit ihr die Zins- oder Til- " gungsbedingnngen zmmgUnsten des Schuldners al)-

geändert merhen und der Zinssa die jeweils von der Reichsstelle für Devisenbewirtscha tung festgesetzte Höhe nicht übersteigt;“.

17. Km Abschnitt 11 Nr. 43 Abs, 2 Saß 1 sind hinter der kammer „(§ 28 Abs. 3 des DevisengeseYeS)“ die Worte , eines

ReiseverkehrSabkommens (Vgl. Nr. 80 Abs. 2) oder einer Zur Mitnahme Von inländischen Scheidemj'mzen berechtigen- en Einzel- oder allgemeinen Genehmigung“ einzufügen. Ab!chnitt ][ Nr. 43 Abs. 2 Saß 3 und 4 erhalten folgende Fa sung:

„Die Erklärungen müssen den umgelvechselten Betrag in Ziffern und Buchstaben, den Tag der Umrvechslung, den amen und die genaue Anschrift dieser Personen sowie die Angabe enthalten, ob der umgeWechselte Beira auf Grund einer Dringlichkeitsbescheinigung, eines eisevcxkehrs- abkommens oder einer zur Mitnahme von inländischen Scheidemünzen berechtigendcn Einzel- oder allgemeinen GenehmigunY ins Ausland überbracht Worden ist; ste müssen von en Reisenden, Welche die Scheidemünzen um- gervechselt haben, unterschrieben sein. Die Kreditinstitute und Reisebüros müssen sich den Reisepaß dieser Personen Vorlegen lassen und dessen Nummer und Ausstellungsstelle auf der Erklärung vermerken.“.

18. Im Abschnitt 11 Nr. 44 ist folgender Saß 2 anzufügen: „Die Erklärung der Annahme an Erfüllungs Statt hat dahin zu lauten, daß die Zahlung auf Sperrkonto in voller Höhe des NennWertes, bei Fremdwährun sverbindlichkeiten um- gerechnet zum amtlichen Berliner ittelkurs der betreffen- den Währung an dem der Zahlung vorangehenden Werk- tag, als Erfüllung der Forderung angenommen wird.“.

19. AÖZÉMÜU 11 Nr. 55 wird wie folgt geändert:

Ab. 1 zu 5) erhält folgende Fassung:

„b) zur Bezahlung von Leistungen an Inländer, die im Zusammenhan mit der Entstehung oder Verrvaltung des Sperrgut abens oder anderer esperrter Ver- mögenSWerte des Kontoinhabers geFchuldet Werden (Z B. Gerichts- und AnWaltskosten, Bankprovisionen,

epotgebühren). Als gesperrte VermögenZWerte im Sinne dieser Vorschrift gelten auch solche Werte, durch deren Veräußerung ein Sperrguthaben oder eine son- stige Sperrforderung entsteht;“. Im Abs. 2 zu c) ist an Stelle des Wortes „Betriebskosten“ zu seHen „VertriebZkosten/l 20, Abkchnitt 11 Nr. 80 Wird wie folgt geändert: Ab . 2 erhält folgende,. Fassung:

„(2) Einer DringlichkeitHbMeini ung WFK AIs, ] bedarf

es nicht, someit neben der * itna me von eises ecks, Kre-

ditbriefen oder anderen Zahlungsmitteln dre iMahme eines Weiteren ReichH'markbetrages über die Freigrenze

Fnaus in inländischen Scheidemünzen oder au-Zländischen eld'sorten nach den u den einzelnen Reiseverkehrsabkom-

men ergangenen Voréchristen der Reichsstelle für Devisen-

bewirtschaftung zugelassen ist.“. Als Ab. 4 ist anzufügen:

,(4) «jn den Fällen der Abs. 1 und 2 gilt Nr. 274 ent-

fprechend.“,

21. Im Abschnitt 111 ist hinter Nr. 1 einzufügen:

„Zu § 34 des Deviseugeseßes 1 4. Beauftva en die in§ 34 des Devisengeseßes genannten auskunftsbere tigten Stellen Bedienstete ihrer Behörde oder anderer ehördcn mit der Einholung von AnZkünften, so sind diese Personen mit einem allgemeinen AuZlveis oder einem schriftlichen Einelauxtrag zu versehen, aus denen ich ihre Befngnis zur inZo un der Auskünfte ergibt. Bei christlichen Auskunftserxu en is? auf den allgemeinen Aus-

" Weiß oder den Einzelau trag Bezug zu nehmen.“.

22. Im Absthnitt 111 it hinter Nr. 10 als Nr. 10.“- einzufügen: „104, Den Prä identcn der Landesfinanzämtcr ka1m_ eine allgemeine Gene migung erte'xlt Werden, die Befried1gnng von Stcuerfordernngen inlandischer Ahgalzenberechtigter aus dem inländischen Vermögen auslqndijcher Steuer- [chuldnerÉu betreiben. Die Vollstreckung tn „Sperrguthaben r*[t auf rund dieser allgemeinen Genehmthmg nur zu- lasig, wenn es fich mn dte in Ajbschmtt ]] _r. 53 AR. 1 außgeführten Sperrguth-aben handelt. Soryetx die allge-

me ne Genehmi ung rei t, bedar der auslandrsche Schuld- ner und der in andtfche rittschu ner keiner Gerzehnngqng zur Leistnng. Die Präsvdenten der Landerinanzawtex smd ermächtigt, die allgemewe Genehnztgung auf dae chnen nachgeordneten Steuerbehörden zu ubertragen.“.

23. Im 17. Abschnitt, 1. Unterabschn-itx (Waren- und Dienst- leistungsverkehr) erhält die Usbersckgraft vor Nr. 1 bis 12 die Fassung „Wareneinfuhr“.

24. Fm Abschnitt 1? Nr. 1 Abs. 1 ist zwischen den Worten „zur *ezahlung eingeführter Waren“ und „erteilen“ einzufügen:

k,?nschließlich der WM im Kaufpreis enthaltenen Neben-

9 ten“.

25. Abschnitt 117 Nr. 2 erhält folgewde Fassung:

Z. Die Erteilung von allgemeinen GeneLZn-igungen und mseigenehmsgungen für die' Bezahlung 1: in Berkin-