» DMW?“ “eichs -Anzeiger “
und
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
Ber Bezugspxeis beträgt vierteljährlich 44“. 50 „93. Alle Poß-A'ußalteu nehmen Benellung an; für Berlin außer den Poß-Anlialten auth die Expedition Rs., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern 140an 25 H.
Iusertiousprei- für den Kaum einer Drurkzeile 30 „_5. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Keirhs-aneigers uud Königlül] preußischen Staats-queigers Berlin ZW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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M 169.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zu der von Seiner Königlichen Hoheit dem Fütsten von ohenzollern beschlossenen Verleihung von Dekorationen _. des ürstlich Hohenzollern'schen Haus-Ordcns Allerhochst-
i re Genehmigung zu ertheilen, und zwar“.
des Ehrenkreuzes erster Klasse:
an den Königlich sächsischen Kammerherrn von Haugk, Hof-Marschali Seiner Königlichen „Hoheit des Prinzen Georg von Sachsen;
des Ehren : Kommenthurkreuzes (Klasse 112):
an den Königlich sächsischen Gencral-Major v on S t ie g liß, Kommandeur der 1. Infanterie-Brigade Nr. 45;
des Ehrenkreuzes dritter Klasse:
. an den Königli sächsischen Rittmeister (Grafen Wil- dtng von Königs rück, persönlichen Adjutanten Seiner Kömglichen Hoheit des Prinz-xn Georg von Sachsen,
an den Pfarrer und Vorstand des St. Iosephö-Krankcn- hauses in Potsdam Zende,
an den Eisenbahn-StatioUSvorstehcr Winterfeld auf Bahnhof Friedrichstraße in Berlin;
der goldenen Ehren-Medaille:
an den Haushofmeister Henne,
an den Kalkulator im Hof-Marschallamt Funcke,
an den Kammerdiener Hofmann und
an den Wachtmeister im Marstall Bäseler, sämmtlich im Dienst Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Georg von Sachsen;
der silbernen Verdienst:Medaille:
' „an den Kßtxiglick) sächsischen Vizc:Feldwebe1 Riedel vom Schuhen- (Füßluxr-SRegiment Prinz Georg Nr. 108, an den Laken elschläger, an den Leibkutscher Hübner, an den Reitknecht Müller, leßtere drei ebenfalls im Dienst Seiner Königlichen Hohcit des Prinzen Georg von Sachsen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
. dem Kantonal-Arzt Heinrich Scenes in Rohrbach den Charakter als Kaiserlicher Sanitäts-Rath zu verleihen.
Bei dem Kaiserlichen (chundbciLSamt ist der Dr. Walter Busse zum technischen HilfSarbeiter ernannt worden.
Der Konstruktions- Seokretäp in der Kaiserlichen Marine Ludwig ist zum Konstruktronszerehner ernannt worden.
Bekanntmachung.
DiePostverbindungen vom Festlande nach denNordsee- Inseln Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, iekeroog und „Wangeroog gestaLten fich in der Zeit vom 1. is 16. August, Me folgt: 1. Nach Borkum. 1) Von Leer nach Borkum mittels Dampfschiffs in etwa Stunden: am 1., 2., Z., 4., 5., 11. und 14. August 8,15, ferner am 1., 4., 5. und 7 August 4,15, und am 6. und 8 bis 16. August 2,30. STL) dVon Emden nach Borkum mittels Dampfschiffs in etnm un en: am 1. August 9,0, 11,0, 3,0, am 2. August 9,0, 3,0, am 3. August 9,0, 12,0, 3,0, am 4. August 90, 3,0, am 5. August 9,0, 1,0, 3,0, am 6. August 9,0. 3,0, am 7. Äugust 9,0, 3,0, am 8. August 7,30, 9,0, 5,0, am 9. August 9,0, 3.0, am 10. August 7,30, 9,0, 3,0, am 11. August 9,0, 3,0, a 12. August 7,30, 9,0, 3,0, am 13. August 9.1), 3,0, am 14. Augu 9,0, am 15. August 9,0, 11,0, 3,0, am 16. August 9,0, 3,0. I i!- “ u
11. Nac? 'É. ZK! Norddeich nach Juit mikkels Dantpfscbiffs in etwa e'
1 S . .
am 1. August 11,0, am 2. August 11,0, am 3. August 11,30, am 4. August 11,0, am 5. Au ust 11,0, am 6. August 12,0 am 7- Angus!!! 12,30, 4,45, am 8. ugust 1,0, 4,45, am 9. Augusk 5,0, am 10. ugust 3,0, 6,42, am 11. August 7,15, 6,42, am 12. August 7.45, 6,42 am 13. August 8,0, 7.12, am 14. August 10,30, 8,2, am 15. Augnß 10.45, am 16. August 11,0.
111. Nach Norderney. 1 SF? Norddeich nacb Norderney mittels Dampfschiffs in eWa n e:
am 1. August 6,30, 8,15, 11,0, 3,0, 7,2, am 2. August 7,0. 8,15- 110, 3,0, „3.2, am 3.August 8,15, 11,0, 3,0', 4,45, 8,2, am 4. Auaust „..ck, 845,11 , 2,03 5,0, 8,2, am 5. August 6,0, 9,0 11,0, 5,0, am 6. August 6,15, 11,0, 2,0* 4,15, 6.44, am 7. August 6,45, 36.110, 4,45, 7,2, am 8. Augusk 6,45, 7,45. 11,0, 4,0, 5,0* 7,2. ."x, . . uguß 6,45, 8,0. 11,30, 2,0*, 50, 7,2, am 10. 5skugust .“ . 8,15, 12,0, 2,0“, 5,0, 7,2, am 11. Äugust 6,45, 8,15, 10,30,
* .;.“ „
Berlin, Mittwoch, den 20. Juli, Abends.
2,0', 5,0, 7,2, am 12. August 6,45, 8,15, 10,30, 4,0, 5,0", 7,2, am 13. August 6,45, 8,15, 11,0, 4,30, 5,0*, 7,2, am 14. Au ust 7,0, 8,15, 11,0 5,30, 7,2, am 15. August 6,30, 8,15, 11,0, 2,45, „2, am 16. Au nét 7,0, 8,15, 11,0, 3,0, 7,12
* abrten werden postseitig nicht benußt.
17. Nach Baltrum. _ Von Dornum (Ostfriesland) nacb Baltrum über NeSmerfiel Ytttutelds Privat-Personenfubrwerks bezw. Fährschiffs in etwa zwei
11 en:
am 1. August 10,0, am 2. August 11,0, am 3. August 11,15, am 4. August 12,0, am 5. August 12,45, am 6. August 1,30, am 8. August 2,30, am 9. August 3,0, am ]0. August 4,0, am 11. August 5,0, am 12. August 6,30, am 13. August 7,30, am 15. August 9,30, am 16. August 10,30.
7. Nach Langeoog.
Von „Esens (Ostfriesland) Bhf. nach Langeoog über Bens erstel mittels Privatpersonenfuhrwerks bezw. Dampfschiffs in etwa lä Stunden:
am 1. August 7,40, am 2. August 9,25, am 3. August 10,0, am 4. August 11,15, am 5. August 11,40, am 6. August 12,30, am 7. August 1,0, am 8. August 2,20, am 9. August 2.25, am 10, August 2,40, am 11. August 40, am 12. Auaust 5,2, 6,12, am 13. August 6,5, 7,22, am 14.21uguft 7.15, am 15. August 8,20, am 16. August 9,0.
71. Nach Spiekeroog.
Bon Esens (Ostfriesland) Bhf. nach Spiekeroog über Neu- barltngersiel mtttels PrivatpersonenfubrWErks bezw. Fährschiffs in WW 22 Stunden:
am 1. August 9,15, am 2. August 10,15, am 3. August 11,0, am 4. August 11,45, am 5. August 12,0, am 6. August 1,0, am 7. August 2.0, am 8. August 2,45 am 9. August 3,45, am 10. August 4,15, am 11. August 4,45, am 12. August 5,42. am 13.August 6,45, am 14. August 7,45, am 15. August 8,45, am 16. August 9,30.
711. Nach Wan eroog und Spiekeroog.
Von Karolinensiel FHarle) nach Wangeroog und Spiakeroog mitt71s Dampfschiffs in etwa 1 bez. 2 Stunden:
am 1. August 11,20, am 2. August 12,20, am 3. A1: ust 1,15, am 4. August 2,15, am 5. August 2,50, am 6. August ,30, am 7. August 4,10, am 8. An ust 4,40, am 9. August 5,0, am 10. A::guft 6,5, am 11. August 7,2 ( is Wangeroog). am 12. August 7,30, am 13. August 9,0, am 14. August 10,10, am 15. August 11,10, am 16. August 11,50.
Wegen der Vexbindungen vom 17. August ab bleibt weitere Be- kanntmachung vorbehalten.
Oldenburg (Grhzgtb.), den 15. Juli 1898.
Katscrliche Obar-Postdirektkon. Starklof.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben AUergnädigst geruht:
auf Grund des § 28 des LandesverwaltungSgeseßes vom 30. Juli 1883 (Gesc :Samml. S. 195)
den RegierungöNath von Wilmowski in Liegni? zum Stellvertreter des chierungs-Präfidenten im BezirkSaus chuffe zu Liegniß, abgesehen vom Vorstße,
den Regierungs-Affeffor Hiersemenzel in Minden zum ISNt'elldvetxrtreter des ersten Mitgliedes des BézirkSausschuffe-z in
m n,
den Regierungs-Rath Hartog in Gumbinnen zum Stell- vertreter des zweiten Mitgliedes dcs BczirkSauSschusses in (Gumbinnen,
den RegierungS-Affessor ])r. Schmidt-Scharff in Marienwerder zum Stellvertreter des zweitcn Mitgliedes des Bezirksausschusses in Marienwerder und
den Regierungs-Rath Schals in Münster um Stell- vertreter des ersten Mitgliedes des Bezitksaus7chuffes ,in Münster, unter Enthebung des Regierungs=Raths ])r. W e dd 1 g e von diesem Amte,
auf die Dauer ihres Hauptamis am Siße des Bezirks- ausschusscs zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den LandeS-Bauinspekioren Kappelhoff in Torgau und Eichhorn in Mühlhausen i. Th. den Charakter als Baurath zu verleihen, sowie „ ' ' die von den städttschen Kollcgten zu Lmden getroffene Wahl des Gerichts:; TZsessors Lodemann in Hannover zum
Syndikus der Stadt inden zu bestätigen.
Privilegium
wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihe- [cheine der Provinz Schleswig -Holstein im Betrage von 6000000 «46
Wir With elm, von Gottes Gnaden König von Preußen :c.
Nachdem die Vertretung der Provinz Schleswig-Holstein auf dem rovinzial-Landtage am 18. Mai 1897 und 18. Februar 1898 be- chlossen bat, die zur Ausführung von Anstalts-Neu- und (**ßrj'veitexrungs-i auten in Anlaß des Gesehes voin 11. Juli 1891 sowie zur Unter- ftüßung des Wege- und Kleinbabnbaues . und zur alben- tilgung erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu bei affen, wollen Wir der Provinz auf den Anita der Prov mia!"- vertretung, zu diesem Zwecke auf jeden “Inhaber utende, mit Link-
1898.
scheinen versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleibescbeine im Betrage von 6000000 „46. ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldnerin etwas zu erinnern gefunden bat, in Gemäßbeit des § 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 und der Verordnung vom 17. September 1867 ((G.-S. S. 1518) zur Ausstellung von Anleibescbeinen zum Betraße von 6000 000 „74, in Buchstaben „Sechs MiÜionen Mark“, welche 11 folgenden Abschnitten:
1250000 „44 zu 5000 „46,
2500000 .“ zu 2000 „46,
2000000 ck zu 1000 .“,
200000 0-4 zu 500 „ji,
50000 „16 zu 200 „M,
zusammen 6000000015 "
naeh dem anliegenden Muster auézufertigen, mit 3 bis 40/0 jährlich zu verzinsen und mittels freihändigen Ankaufs oder Verloosung mit ein und einem halben Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleibescbeinen von demjenigen Jahre ab zu tilgen find, ryelcbe's auf die VeranSgabung der Anleibescheine folgt, durcb, gegenwärttaes Privilegium Unsere landeSberrlicbe Genehmigun ertbetlen. Die Ertbeilung erfolgt mit rer rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihefcheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigentbums verpflichtet zu sein.
Durch vorstebeuves Privile ium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritjer ertbeilen, wird Für die Befriedigung der Inhaber der Anleibescheine eine Gswäbrleistung seitens des Staats nicht über- nommen.
Urkundlich un1er Un erer Höchsteigenbändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen nfiegel.
Gegeben Travemünde, an Bord M. Y. „Hobenzoüern“, den
2. Juli 1898. (11.8) Wilhelm 15. von Miquel. Freiherr von der Recke.
Provinz Schleßwig-Holstein. Anleibescbein derTérovinz Schleöwig-Holstein, . . . te Außgabe, uchstabe ...... Nr ....... , über ..... „Fü
, _ eichswäbrung. Außgeferttat in Gemaßbeit des landesoerrlicben Privilegiums vom 2. Juli 1898 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig vom . . . ten ........ 189 . ., Nr ....... , eite ..... , und Gesxß-Sammlung für 189 . ., Seite . . . ., laufende Nr.. . . .)
Auf Grund der Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Provin- zial-Landtages vom 18. Mai 1897 und vom 18. Februar 1898 wegen Aufnahme einer Anleihe von 6000 000 .“ bekennt KZ der Provinzial- Auefchuß namens der Provinz durch diese, für jeden nbaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlebns- schuld von ..... Mark, welche an die Provinz baar gezahlt worden und mit . . . . Prozxnt jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 6000000 „14 erfolgt mittels Ankaufs oder Verloo'ung der Anleihescbeine binnen längstens 38 Jahren nach Begehung der Anleibescbeine aus einem Tilgun s- stocke, welcher mit ein und einem halben Prozent des Kapitals jäßr- lich unter Z4wachs der Zinsen von den getilgten Anleibescbeinen ge- bildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monat April jkden Jahres. Der Provinz bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Til- aungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf be- findliche Anleibescheine axxf einmal zu kündigen. “
Die durch die verstarkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben- faÜs dem Tilgungsstocke zu.
Die außgeloosten, sowie die gekündigten Anleibescbeine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll öffentlich bekannt gemacht. Dieke Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor- dem Zahlungstermine in dem „Deutslheu Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger“, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu SchleSwig, der „Nord-Ostsee-Zeitung“, der „Kieler Zeitung“ der „Flens- burger Norddeutschen Zeitung" und den „Altonaer Nakbricßten“. Gebt eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Provinzial- vertretnng mit Genehmigung des Ober-Präfidenten ein anderes Blatt
"bestimmt. Im Falle der Ttlgung durcb Ankauf von Anleibescheinen
ist der Betrag der angekauften Anleihescbeine alsbald nach dem An- kauf in gleickoer Weise bekannt zu machen.
Bis zu dem Taae, an welchem das Kapital zu entricbfen ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Axril und am 1. Oktober, von heute an erecbnet, mit . . . . Prozent j brlich verzinst.
Die nozablung der Zinsen und des Kapitals erfol t ge enbloße Rück abe der [ällig gewordenen Zinlscbeine beziehungswe se !) e es An- leihe cheins be der Provinzial-Hauvtkaffe zu Kiel, undzwar an nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden eit. zur Empfananabme des Kapitals ein ereicbten Anteibe cheine find auch die dazu gehörigen Zin6schelne der ßpäteren Fällineitstemine zurück- zuliefern. Für die fehlenden insscbeine xcvird der etrag vom Kapital abgezogen. Die gekündi ten apitalbetrage, welcbe innerhalb dreißig Jahren na dem Rü zahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die ianerba !) vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres“, in_ welchem sie fäuig geworden, ni t erhobenen insen verjähren zu , Gunsten der Provinz. Das Au gebot und d e Ktaftloserkläruyg verlorener oder verni tete: Anleihescbeine erfolgt nach VYihrift dw §§ 838 und sf. der ivilprozeßordnung für das Deutsch?; vom 30. Januar 1877 (ReichS-Ges.-Bl. S.83), “beziehungsmi “: n §20 des Ausführungs eseves zur Deutschen Zivilprozeßordnuna vom 24. Mär1„1879 &eseß-Samml. S. 281). = „
Zinsscheine önnen weder auf eboten, noch für kraftlos erklärt werden, doch soll . dem xnigen, we ken Verluft voa IWW vor Ablauf der viexj brigen Veri bum t. bei der verwaltung anmeldet und den ftattgeba ten Bembdeka “ dur? Vorzekqnngl de! Anleibe'scbeins oder son in g ab mt dart ut, na Ab auf der VujabrungSfrkß der as der und bis dab nicht vorgekommenen Zinkstbeine gegen Q
gezahlt werden- ;