Königlich Prenßis r Staats - Anzeiger.
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für Berlin außer den Poll-Injiiilten muh die Expedition
3"., Wilhelmstraße Nr. 32.
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des Beutsrheu Keiths-queigers imd Königlich preußischen MaatS-queiger- Berlin 81% Wilhelmstraße Nr. 32.
.MY175.
Seine Majestät der/König haben Allergnädigsi geruhi:
dem General:Direktor der Schlesischen Feuerversicherungs- Gesellschaft Ribbeck zu Breslau den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,
dem Förster a. D. Vierguß u Kappeln im Kreise Schleswig, bisher in Sören im Lan kreise Kiel, den „König- lichen Kronen-Orden vierter Klasse,
dem emeritierten Lehrer und Lüfter Läseche zu acke- busch im Kreise Salzwedel, bisher in Hagenau des elben „Kreises, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern,
dem Gemeinde-Vorsteher Schönborn zu Zugkleibe im Kreise Sorau, dem Gießermeister Ernst Bartels zu Magde- bur , dem Lokomotivführer a. D. Brügge zu Nord- hau en, dem Eisenbahn-Weichensteller a. D. Rüngeling zu Niederscheden im Kreis? Münden, dem Babnwärter a. D. Stunß zu Bovenden im Landkreise Gottingen, dem Eisenbahn-Bremser a. D. Baumeister zu Schwerte im Kreise Hörde, dem herrschaftlichen Kutscher Friedrich Meiß zu Rippen im Kreise Heiligenbeil, dcn (Hutskämmerern Karl Barann zu SaUSgörken im Kreise Rastenburg und Karl Brandt zu Weißdorf desselben K_reises, dxm Wirihfchaftsvogi Ernst Hen chke zu Friedrichshof im Krei e Krossen, dem Wirthschaftsschaffer Karl Nitsche zu faffendorf im Kreise Reichenbach, dem Schä er Johann Schiller zu Lagowiß im Kreise Meseriß, dem aurergesciien Wilhelm alkenberg zu Anklam, dem Gartenvorarbeiter Bernard olthaus zu Velen im Kreise Borken, dem Vor- arbeiter Christoph Czemper zu Weißdorf im Kreise Rasten- burg und den Arbeitern Karl Gellendin zu Siretense im Kreike Anklam und Jakob Wenßcl zu Blesewiß desselben Krei es das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie
dem Eisenbahn-Stationsverwalter Otto Weise zu Kol- bißow im Kreise Randow die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
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Seine Majestät der König haben AUergnädigst geruhi:
den nachbsnannien Offizieren 2c. die Erlaubniß_ zur An-
legung der ihnen verliehenen nichipreußifchen Insignien zu ertheilen, und zwar:
der Kommandeur-Jnsignien zweiter Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus :Ordens Albrecht's des Bären:
dem Oberst:Lieutenant 5. D. Greverus, Kommandeur des Landwehrbezirks Bernburg,
dem Major 3. D. Bock von Wülfingen, Kommandeur des Landwebrbezitks Dessau, _
dem Major Kunéen im Jnfanterie-Regiment Fürst Leopold von Anhalt:Dcs au (1. Magdeburgisches) Nr. 26,
dem Major von Harimann-Krey und
dem Maxor von Wyszecki,
beide im Anhaltischen JnfanterixRegiment Nr. 93;
der Ritter-Insignien erster Klasse desselben Ordens: dem aupimann Weller im Anhaliischen Infanterie- Regimeni r. 93; der Riiier-Inßignien weiter Klasse desfe ben Or ens: dem Premier-Licutenant von Röder und
dem Premier-Lieutenant von Fuchs, beide in demselben Regiment;
der silbernen Verdienst-Medaille desselben Ordens: dem eldwebel Diese und dem izyFeldwebcl und Bataillons-Tambour Lehmann, beide in demselben Regiment;
ferner: des Ritterkreuzes zweiter KlaYe des Königlich schwedischen Schwert- rdens: dem Prunier-Lieutenant eiherrn von Troschke im Magdeburgischen Husaren-R ent Nr. 10; sowie der Ritter-Jni nien des Königlich siamei en welßgen Elephanten-Ordens: sich
dem Jmptmcinn von Kameke, :x 19. suites des „Königin ÖM udT: arde-Grenadier-Regiments Nr. 3 und Plaßmaxor n o am.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
In den nächsten Monaten werden Noten der Rei 9- „bank zu 1000 und zu 100 ck zur Aussabe gelangen, we che M “von den in unseren Bekanntmachungen vom 9. Oktober
1895, 9. Januar 1896 und 11. April 1896 näher beschriebenen Reichsbanknoten durch folgende Merkmale unterscheiden: 1 Die Noten find vom_1. Juli 1898 datiert.
„ 2 Der Pflanzenfaserstreifcn ist links vom Ausfertigungs- datum statt wie bisher rechts davon aZJebracht und bei den Noten zu 1000976 grün, bei denen zu 1 «fl: roth gefärbt.
3) Die Noten tragen außer dem bisherigen Wasserzeichen noch ein zweites, welches abwechselnd einen der großen Buck)- staben des lateinischen Alphabets zeigt.
Berlin, den 26. Juli 1898. Reichsbank-Direktorium. ])r. Kock). von Klißing.
Bekanntmachung.
Aus Anlaß der bevorstehenden militärischen Herbstübungen wird auf die Wichtigkeit der Anwendunq richtiger und deut- licher Aufschriften bei den Manöver:Postsendungen hin- ewiefen. Zur enauen Aufschrift gehören: Famttienname möglichst auch orname), Dienstgrad und Truppentheil- Regiment, Batailion, Kompagnie, Eskadron, Batterie,Kolonne u. s. w. -- und fiir _ewöhnlich der ständige Garnisonort, ein- iretendenfalis mit dem usa e „odxr nachzusenden.“ Die Angabe eines Marschquartiers emp eblt sich_ nur dann, wenn es genau bekannt und wenn vorauSzuehen ist, daß die Sendung so zeitig an dem anJTedebenen BcstimmungSort eintreffen wird, daß fie vor dem * eitermarsch in Emblxang genommen werden kann und daß die Abholung von der8 oft auch mit Sicherheit zu erwarten ist. Da der Stab des Re iments und die einzelnen Bataillone 2c. ihre Postsachen n vielen Fällen bei verschiedenen Postanstalien in Emp ang nehmen, so ist „eine genaue und richtiqe Aufschrit bei den an Offiziere erichteten Manöver-Postsendungen ebenso, wie bei den Mann chaftssendungen unentbehrlich. Durch mangelhafte oder ungenaue Anfertigung der Aufschriften wird die Ueber- kunft der Sendungen oft schr erheblich verzögert. Érur Ver- meidung von Auslaffuzi en in der Aufschrift und zur höbun der Deutlichkeit empfte lt fick) die Verwendung von Brie- umschlägen mit entsprechendem Vordruck.
Berlin (ck., den 25. Juli 1898. Kaiserliche Ober-Postdirektion. I. V.: Bennezet.
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Das in Bill Qua bei Newcastle on Tyne aus Stahl neu erbaute Dampfschif? „HelioS“ von 433,13 Registertons Netio:Raumgehalt hat durch dxn Uebergang in das ausschließ- liche Eigenthum der DamyxschtffaßrtS-Gesellschakt „Neptun“ in Bremen bas Recht zur Fu rung er deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches die Eigenthümerin Bremen zum Zeimathshafen gewählt hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in
cwcastle on Tyne unser dem 13. Juli d. I. ein Flaggen- attest ertheilt worden.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Ailergnädigst geruht:
den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Ernst Beling in Breslau um ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der ortigen Universität zu ernennen.
Ministerium der gleiftlichen, Unterrichts- und Medizina -Angelegenheiten.
Königliche Friedrich-Wilhelms-Universität.
„ekanntmachung.
Die wird zur danbaren Erinnerung an ihren erhabenen Stifter Konig Friedrich Wil“ elm 111. am 3. Augu b. I., Mittags 1 Uhr, .in der ula eine Ge- dächtni cHeier begehen.
Die nFeladenen werden ergebenst ersucht, die ihnen zu- gestellten Ein aßkarten am Ein ange vorzuzeigen.
Berlin, den 27. uli 1 .
Der ektor der Universität. Schmoller.
Königliche Bibliothek.
Tn der Woche vom 1. bis einschl. 6. A ust findet nach FW eerußungs-O bie Zurücklie erun sämmt- i er aus der Köni li , liothek entliehenen BÜZ“ _siatt. A e, welche olche ' ' in den habe:), werden , aufgefordert, .in den ck) (Sbisa Uhr) ckckck-
1Z9Z.
zulieHern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alp abetischex OrdnunIdeer Namen der Entleiher: von .4 bis Z am ontag und Dienstag, „ 1 bis 12 am Mittwoch und Donnerstag, „ 8 bis I am Freitag und Sonnabend.
Berlin, den 25. Juli 1898.
Die General-Verwaliung. W i im a nns.
Königliche Universitäts-Bibliothek. Bekanntmachung.
_ Die reglemenWmäßige Zurücklieferung aller aus der UmversttätSBibliothek entliehenen Bücher findet in der Zeit vom 8. bis 10. August d. 3. statt.
Berlin, den 26. Juli 1898.
Der Direktor. I. V.: Grä s el.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Es ist zur Anzeige gelangt, _daß in einzelnen Landes- theilen noch lange Yk nach „Beendigung des Krammetsvogel- fanges bis in den inter Hinein die mit Beeren verkehenen Dohnen aufgesteilt bleiben, Lind daß auf dieFe Weie ein- heimische Singvogel, welche mcht zu den Zugvogeln gehören, in großer Zahl efaiFen worden.
Da ein soléßes 5 erhalten auch bei dem Krammetbvogel-
ieraus Veranlassung, im Interesse des Vogelichußes zu estimmen, daß den Beamten der Staatsforstverwal: tung, welchen die Anlxgun von Dohnenstrichen in Staats- waldungen estattet mird vergl. § 65 Nr. 5 der Dienst- instruktton ür die Könißlich preußi chen Förster vom 23. Oktober 1868 , aufzug? en ist, die ohnen nur während der für den Dro eifan freigegebenen Zeit fängisch u halten. Nach Ablauf dieser Zett smd entweder die Do nen ab- zunehmen oder die Schlingen an denselben aUSzuziehen oder ganz zu entfernen.
Zn JagdZachtverträge, welche den Pächter außnahms- weis e zuin rammetSvogelfang in einer StaatSrvalbung bx rechtigen, ist fortan eine gleichartige Vorschrift aufzunehmen. Auch ist darin im Mangel anberweiter Bestimmungen anzuordnen, daß der Krammetsvo elfang nicht über den 31. Dezember Hinaus aUSgedchnt wer en darf (vergl. § 8 des Reichs eseses vom 22. März 1888, betreYend den Schuß von Vögeln?
Die Beachtung dieser 5 orschriften ist zu überwachen.
Berlin, den 13. Juli 1898.
Der Minister für Landwirihschaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: Schulß. An Lämmtliche Königliche Regierungen mit AUSnahme erjenigen zu Aurich und Sigmaringen.
Abschrift lasse ich Ihnen zur gefälliger: Kenntnißnahme und mit dem Ersuchen ergebenst zugehen, n eeignet erscheinender Weise darauf hinwrrken zu wollen, daß glei artige Anordnungen im Interesse des Vogelschußes buch "r Gemeinde- 2c. und Pridvatwaldungen im dortigen egierungsbezirk getroffen wer en. Berlin, den 13. Juli 1898. Der Minister für Landwirthschafi, Domänen und Forsten.
A : Im...".irxse
Hang in Staatswaldungen vorkommen soll, so nehme ich
An sämmtliche Herren Regierungs-Prästdenten.
der Ersten Beilage Fkk: heuti en Nummer des „ und taats-Anzei era“ wer eine usammenstellung für den Januar: ril-Termin 1898 diirch die Rentenbanken erzielten Resultate und eine U chi der seit
und aUSgeloosten entenbriefe veröffentlicht.
Die Personal-Veräuberun en in der Armee ze. befinden sich in der Ersten Bei age.
der Rentenbanken bis um 1. Apri 1898 ausgegeben:":
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