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Fawn 1211 ); ware, r,.m _ we,liche Pesonenwecken
!! 2 männlkckxe "we _en chronischer Coca n- - Berkon wegen chron17chen Cbloralmißbrauchs
:Pferde- und Rindviebbeftand in Württemberg - am 12119111 1898.
Um die EntsYädiÜungen für das zur Bekämpfung von Vieh- Hmßtn auf Folizeili e nordnuna getödtete oder an der Seuche ge- , _ Akne Vce umxulegen, läßt rie württembergisépe Regierung all- “'“*§Thxlich am 31. März in Sder Gemeinde durch den Gemeindepfleger
)! Bestand an ferden, seln, Maultbieren, Mauleseln und Rind- vieb feststeüen. ungommen von der Aufnahme find Thiere, welche “ * - dcm Reich, den Einzelstaaten oder wylche zu dM landesherrlichen Ge-
»ftüten gehören, sowie das in „Schlachtoiebböfzn oder in öffentlichen
lacbtbäusern- aufaesteklte Sckolacbtvieb. In den „Miltbcxlyngen des Königlichen Statistischsn andesamts' wird das Ecgebnrß der Aufnahme Vom 31. März 1898, unter Vergleichung mit détjsnigen des Vorjahres, mitgztbeilt. Eine Vergleichung mit der all emeincn Viebzäblung vom 1. Dezkmber 1897, 111211511 den ganzen, a so nicht bloß den umlagepflichtigen; Vikbbkstélud crsaßte, mußte deßbalb und wegen des verschiedenen Zahltermins unterlassen warden.
Der Gesamnnbestand an umlagexflichtigen Pferden mit 102 554 Stück bat gegen das Vorjahr um 1823 Stück zugenommen, und zwar am stärksten im Neckarkreis (+ 615 Stück). d?111111"1ch1t 1111 Iagstkreis (+ 554 Stück). 11191an Donaukreis (383 Stück) und Schivarzwaldkreis (271 OTÜck) folgen.
Der umlagkvßichtige Rindviebbestand Von 966 304 Stück zeigt dagegen im Vergleich mit dem der beiden Vorjabxe_ 6111: bxträcht- liche Abnahme -- erheblich stärker in 1181 Wssthaüte d-s Landes (Ncckar- und Schwarzwaldkreis) als in der Oythälste. C:) betrug
nämlich: der Stand (1111 31. März dieAbnabme 1898 1897 1896 von 1897 auf 1898 Stück Stück Stück STück 0/0 177472 184886 186845 7394 4,0 204705 211112 216997 6407 3,0 Jagstkreis . 257897 259 835 280264 1938 0,7 Donaukreis . . . . . 326230 329257 332821 3027 09 Württemberg . . . 966304 985070 996927187156 1,9 Diese Abnahme düxfte zu Link?!!! bxträchtlicben Tbkil [):-mnlaßt worden sein durch die Maul- und Klauenskuckya infolge dchn 1v€11iz1er Kälbkr zur Aufz11cht 1111111111th und «ck aaO" Furcht Vor Ansti'ckang weniqec Handelsvie'b gckau't Wurde; 101131111 durch die zur Untxr- drückung der Seuche Uktroffsnen Sp-*rrt11c1ß113.19111, indem 11er die Dauer der Sverte das VWL) nicbt 111115811 Matkt 11-3511111111112111611 konnte und die Futfervvrrätbs «1119636511 1131111811, was zur Folge batte, daß nacb Aufhö-kn dcr Sverre an SKU? des 1181811111111 Visb-Z Wegen Mangéls an Futter kein Visi) LÖUJLstSUÖ werden konnte; Endlich durch die quantitativ und qualitativ gerinßwsrtbigs (1911111111111- erme des Vorige" Jahres, sodaß 1111 Frübjab'c d. J. 9111 130111511- gehender Futterman11€l lintmt und F*r rsgslmäßig 1111 8111611 Fcüb- jahr Nfolgendz Akstoß 5011 Viel) in dicskm Jahre 11118115 tm FCÖruar und März erfolgte.
im Kreis
Nsckarkreis . . Schwarzwaldkceis
Zur Arbeitkrbewegung.
_ Aus Glauchau 119111) ßer „D. W.“ 1-311'1110111111'11, daß 1111111111- 116)? Ackeitsr der KOMMUÖLU Möbelfabrik 111 Hajnsbcrg wegen LohNkürzung die 2115211 niederg-xisgt haben.
GesundheitZWesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.
Ja der Woche vom 14. bis 20. Au,;ust d. J. 1111111111 dsr “Wc- sunddeitsstand 11115 (1111; dic Sté'kk'ÜCkaLjL 111 24911111 1111111 fo 1111111111], wie in ker vorangegan1111€n WWW Dis Ste'111111hkxitsz1ffär stie'g (vw Tausénd und Jahr ÖSTLÖUU) 11111" 26.1. DW 10 1711611711111 116- steigkxte Sterblichkkit war 21111 Folcxe 561 111151116115 11051111 T?MPSratUk dkr Luft, die in der BerichtSwocbs 11011121111th (das THkrmomLtcr stieg wiederholt Übkk 309 C., 11111 17. 219131111 sogar (1111 32,00 ().). (Es kam infolge djSs-Ik byéß-Zn TU]? 61116 5131911161111 größxra Zahl von Darmkrankheiten 111111 Vmschkin, die auch in 312 FäUen zam Tods 511111111. Dis 1111618611 disser Gestmb-nkn 111111711 Kinder 1111111 2 Jab-e'n. Jm (532411ku 111115811 111 der Woch? 867 Persomn, Urn 17811111 500 1111 211181 unter 1 Jahre waren. Die Ve1beiligu1111 ch Säuglinßsalters an der Stkrblichkkit war cine gestsigerte; 13011 j? 10 000 (811111105116111 starben in Berlin, aufs Jahr bcréchnet. 150 Säuglings. Dix 111111"th Todexfälle 011 Darmkrankheitxn wurden 0115 171111 Stralausr 11111“ dk111S111111da111-r Viertel, der Oranicnvurßer Vorstadt und aus 11111 W:“dl-inN glmsldet. Akute Entzündungen der*.*ltbn1u111180111ane181111811 5111111611 eine kl-Zine 2113111151116; TodsSfäUc 1111 Influenza find nicht zar Meldung aekommen. -- Von den (111113165 Jukkktionßkrankbsiten blieben Erkrankungkn (111 Typhus sklten; anch Erkrankungen
11 .M'Ü'Mr 819, „1111 a “*.-ry « Za!) ' 0911011113119 “an Nkndbett ber“eran 6 bekan t.. axüge Entzündungen des Zeugewé es 1 der Haut waren elfen; eine Erkrankunkß an Genickstarte kam zur Mittheilung. Recht häufig gelangten rkrankungen an Keuchhusten. die auch in 18 Fällen zum Tode führten, zur arztlichen Beobachtung. Dagegen kamen rheuma- tische Beschwerden aller Art, besonders akute GelenkrbeumatisMen, seltener zur ärztlichen Behandlung.
Verdingnngen im Auslande.
Serbien.
16. September. Dirxktkon der Strafanstalt 111 Risch: Münd- lich: Verdingung behufs Lieferung Von 10010111 Leinewand für Be- kleidungßznoecke. .
17 Skptember. Ebendaselbst: 600 111 Klside1stoff (Szukno).
7. September. M1111är-Bekleidunaöamt inBelqrad: Mündliche Verdingung behufs Lieferung von 80 00) Stück Sebubscbnallen, 500 [(g Holznägel, 400 ](Z' Sch11sterkleister, 900 1chZ Bündkl Späne. Muster und B(ÖÜUZUNgLn 111 der Kanzlei obige'n Amts. Kaution 20 0/11.
NorWege 11.
21. Septembkr, 71.11): Nachmittags. Staatsbaönen, Christiania: Liefc-rung von 67 GüWrwagen für breite Spur. Angebote in ge- 1chloff1nem Briefumschlag mit 15111: Auffchr1f1: ,Godßvogne“ werden 1111 1-9 'peditisnskomtor dsr Eisenbahnvkrwaltung, Jernbanewrvet 8/9, Chris 11111111, entgegkngknommcn. Z21chnu11gen und Bkdingungen 111.1 Komwr des Di:?ktors rkr MasMnen-Abtdeüung, Zbanda.
Verkehrs-Anstalten.
Jn Stettin swd 0162119611611 im Freihafen sowoit gefördert, daß dcrsclbe am 1. Oktobcr Tem Vkrkehr übkrgcbxn 116117811 kann.
Vrem-n, 30.5Iluguft (W. T. V.) Norddeutkcb-r Lloyd. Dampfer „Prinz- Heinrich“, 1). Ost-Aficn kommend, 29. Aug. in Colombo angekommen. „Aller“. 11. 1111-11) York 11811, 29 Ang. Adds. RLise 1). (Gibraltar 11. New York, „Karlsruhe“, v. Australien kommeknd, 29. 211111. RLise V.G€11ua 11. BMUKK fo.tg€scht.
*- 31. August. (W. T. B) Dnmpfcr „TraVe“, v. New York kOMMLnd, 30.521119. Vm. Sciljy, „Trtar“. 1). Brasilien 1111111116111), 30. Aua. Nn. Vlissmgsn pais'uut, „Kaiser W ilbelm 11.“ 29. AUg. Nachts Rsise 1). (5311117111111 11. 211?ka1 forfgss- „Akkus . 51119“. 11 Vrasilisn bi'st., 30. Aug. Mr.;s. DoVer pasfisrt. „Wittekind“, 1.1. La Plaja kommcvd, und „".Nünchen“. 1). Baltimore kommknd. 30. 211111. Vm. a. d. Wkscér 11111167. „Prinz- YÜTsJSnT Luitpoid“, 11. AustraLien 5111, 3021111231116. Ousssant pa 1:11.
Hamburg, 30. August. 1253. T. B.) .Hamb11r11 - Amerika- Linik. Wumvfkr „Preforia“, 11011 Now Yo1k kommsnd, bat beute_Nach1n. Lizard 1111711711.
London, 30.211111ust. (W. T. B.) Union-Linie. Dampfer „Goorkha“ ist auf dcr Hsimreist 1181118 17011 Madeira ab- 1129111111211. _
Rotterdam, 30. YU.1Ust. (W. T V.) Holland-Amerika- Links. DamMer „Wcrksndam“ “tft 13011 Rotterdam 111st€r11 Vormittag in New York", D. „Maasdank“ 11011 le Yo1k 1781112 Vormittag in Rotterdam (11-111010111111111
Theater und Musik.
Lessing-Tbeatßr.
(35286111 Abend fand die [11518 Vorste11111111 unter ker Dirkktion Or. Oécar Vim ntbaks statt. Als Abscbikdsvorstellung 1115111116 man das 111518 R-vert 0111111“de Tbcatkrs, „Jm weißen Röß'l“, 11:13 den scheidenden Tbsaterkiter und Gustav Kakelbura zu V:“rfasfsrn 11111, 1111525111111611111111'5 fl€111e§Lustspicl „Ahn Seid". Die béédsn Stücke 161111911 die Direktionstbätigkxit Bl.-11111'11tk)a1's natürlich 1111131 c1schövfk11d ch1rakxeris1€19n: dcnn nnter ssinér 8111111111 smd auf diksé'r Bühne? zahlrkiche Stökké inländislbkr 111111 (111915115111591 2112101911, die s1ch in- 5111111111 1111?) im Skil 111» Mit 111111 6111.111d13r 111118171"ch1'1131It1, zur Aufführung gelangt. Jm Gawzcn 111111591cknsn dtcsc Stücke? abcr trkffend 1111- Stimmung, 111? O1. 211111111211th als Theatarlcéiker bc'i dcr Wahl der 11111111611118110111 Säcke beorzugw. “3311? Düistkllé'k, 11111012 111 bkiken Stücken, 511111111313 11581" in dkm 1111181, 111111135171le Male mitgewnkt 111111811, 1111111211 ihre Aufgaben 111176111 mit 591011c€1cm (Eifer 11115 11111 7191111111391" Freudigkkit durcb. Dic .DE-1111 119511111111), Waldow, Sckönfew. 3111111 11111) kik Damen Elfingcr 11115 Jägkr Übkr- boten fick) fast („1411111611111 111 111 Trcffliäokcit 11)r1*r Lcistmngxn 11115 konnkcn 111111) NUM 'Ilktscblüssm. 11811 Dirkktor in 15161 31.711118, Vor dem Bsifall spx11kcnden Publikum erscheinen. In einkr 11111911 Rnwracbe erkjärte dcr ScbciO-xnde, daß Tr 11013 1111 1151ij11111». dcr Direktionszcif kein 111111161 Mann sli, sonde-rn als Tbkalsxdfcbfk'r 111151) Ost 11 T-en1P1-bl1ku1n 111 iprkch9n [)offk. S1) (1177190111! Dcr Ylbschikks-Abe*1-d, DSM 111 se1118111 1111111111 Wer- laufs jkde webmütdige St1111111111111 16111 11111), 9111111 frölzl1chk11 Absch111s1 auf 1191 Bühne, Bis 5911 0811 Frkundkn 11110 Bcre'bre111 ch Dichtcrs und Direktors 11111 Bluxrxen 111111 511111151111 1“:1'ch JlsÖMÖÖckt 11111153.
, , U, -- Ferkel in nennen 1:- ' er 1133.
m "“O-811.1 Uthen Opernbause'" gelangk morgen auf "AÜUYMey. Äofebl Lorving's kquscbe Oper „Zar und kmmermayn“ zur Aufführung. Dre Beseßun lautet: Peter Gryße: Hexr Hoffmann; Marie: Fr ulein Dietrich; Iwanow:_' Herr Lteban; van Bett: Herr Knüpfer: Cbäteauneuf: Herr ,Pbtlivp; Wittwe Brown: Frau SÜumann-Heink. „Kaveu- meist?3 (**-Tzu er ?dxirégiertz 17713 kom111UeI-[nt nxrsBths für das Parquet zum er au. nana r. - ' i ie er or“tellun wird im Königlichen Opernhause die Saison eröffnet. ' g 4, Im Königxichen 'Schauspielbause wird moraen Karl Ntemann's Lustsp1el „W1e die Alten sungen“ gegeben. Die Rolle der Annalise spielt, Frau Franziska Ellmenreich als (Gast.
Fräulein Louise Dumont tritt morgen zum ersten Male im Deutschen Tbxater wtever auf, und zwar als Heroyias 111 Sudermann's hibl1schem Drama „Fohanned“.
_ Das Schtllerkaxeater «öffnet morgen die diesjährige Spiel- zekt unt der ersten Auffahrung von Shakespeare's Tragödie „Hamlet“.
Vom 1. Septcmber ab wird aucb auf der Bühne des Lessing- Tbeaters dern Hkryorraf der Schauspieler keine Folge mehr gk1eist€t werden. Dre neue Direktion hat im Einwernebmen m1t dcnselhen_ sich zu dieser Neuerung entschlosssn, 11111 der fie dem Versprel des Königlichkn Schauspielhauses und dss Dkutschsn Theatsrs fylgk. Es wezdkn hinfort also auch im Lesfing-Tßsater nur die schgusvtklerischen (Haste nnd die Autoren oder in deren Vernetung der Dtrektor oper der Regisseur aufdsn Wunsch des Publikums vor dem Vorhang 618513111611. - Die morgige (Erstaufführung dcs Sboksspeare'schen Dramas „König HLinrich der Fünfte“ bkginnt um 7.1 Uhr. In den HagptrollynFnd beschäftigt dis erren Bonn, Klein, ©111be1y,LeiSner, Pfetl, SÖOr-Feld, Waldow, Fernand, Halm, Nissel, Paaav nnd die Damm Z).)karte Nksykr, Meta Jäger, Maria Ciscnhut, T1Uy Waldegg, Lore Jona.
Dtrsktor Sigmund Lautsnburg eröffnkt am Sonnakend, den 10. Septemblr, das Residenz-Tbeafer nacb voklendeter Ne'_1111esta_lt1111g 11111 den' S1ückcn ,Früblinßswenke“, einem Akt von Alsrrd Halm, 11115 „E1fer1uc51“ (311101150), Lustspiel in drei Akten you"?,llkxandre Biswn 111.1) 2111018116 Lecle1q11e, dcutfcb 11011 Max Schonqu. „_
„Dux regelnmßigen'_Orgel-Konzerte des Professors Dr. H. Retman 11, 111 dkbeaUÉl-f Wilbsxlm - G85ächt111ßkirche nsbmcn 1110111211 Meder 1 ren 11 an ; 16 11111611 an 'ede (' , 2111811513 6 Uhr, statt. J 7 1 m Donn Mag
111". OIcar Blumenthal hat bei seinem Ausscheiden aus der Direkxto'n dcs L€1fi11g:Tbkakcrs dcr „.Ge'nossenscbaft deut1cher Bübnkn- an11€1101111€:“ 1117 11)1_Ln_P111s11*-116w11'os taufc-nd Z).)kark, dsr .,Plnfions- 1111111111 dLUtscker Sch11ftrtcüer 111111 Jonrnalisteu“ glkicbfaüs tauwnd Mark 11111) der 11cuhegr1'1ndetkn „1111121stüxz11nggfasse für hilfsbkdürftige Schau- spieler“ su1115und1rt Mark überwwscn.
Mannigfaltiges.
Die Grundsteinlegung 511 dem (Echiterungsbau dc's Mtfjtonsbauskg 11'1 Mifsiovsakséllschaft 25111111 1 fand, dEr „811111711. 211111. Ztg." zufokgs, am Montag Nach111ittags 5 Uhr im B€11c111 ktklkk Gästé'. stan ZU]! Erweiterung der V111s'10119155t1gkeit fol] 7:11 Zub! ker Zözänge des Hauscs aaf 48 61116111 1136113111, 3118-11-11 111116151111911111 dcr 9161151111 erf01dkrlich ist, 1181 als 11'11'stankigks zM1st-Zckigks HIUS 11111 brei'kr Front 111 _al€1ch€r_F[ucht 11111 19111 alten Hause 111 dc'r GWrgknfitcHstraße 7kklch1€t 111110. Dkk *.*-16110111 soll aufzkr 81116111 911O11ar-1atmktkrgroßkn Lt'lkrjaal 290111111119 für _24 Zöglinße, für die Mi1110112111111kktvrcn, 1ür 24,111th 11111) Peerg-c für Hétmfeorsndö Misfionaré cntbakcn, a11ch Play. fur 2111 Kinderheim gewähren.
“OiZ dcutscbc Uhren-Ilußstelsang i11 dkr „Urania“ (Tawbsmßraßk') 1111111 111 5111 nächsten T111c11 cine int1'rrssante Be- rctchLrung 1111151121. Jm J11311-1605 wurde 1räml1ch 111 Grknz- ban'en ("mc 1116111111115111? Wassäubr gksk11égt, dis für das Klostkr der (8111111110311?! 111 1.13.1111 bkstimmt 113111". Dicsk Uhr ist dkn 5871111111911Sch115uhr€11 ähnlich AUS 18111 111191611 'Géfäß fließt Wass.r 11_c1_ch 19111 1111111111 1111?) _tri1t als EPrinYstradl 111117, bis das 09616_G1s11ß 11116111 ist. .Darauf 11115 d111ch 1111101115111 51113 11111816 6981511111 5.15 [7199161111111111111'11 11115 "111511109 511 Vmgam; 111115 111116 1111111)th111. 81111 Isranlasjnng dks ©8071!!an 91911111111192-9111159, Pxo11'1113113 916111153111 11:111OL 111111 diefe interessante Wasseruhr Von der 5101111111151" 1711571191111? 1111 117111111118 111 Höbr bsi Grknzvausen noch ein- mal a11g€fcrt1gt.
Troxp Jö, 30. Augnst. (W. T. B.) „Dkk Dampfer „Fritbjoff", wclcbsy dre "311111111116 haltc, die Wcllmann- Expsdition rns Pölareßs zu 10016", ist 0161“er z::räckgsfklst, 111115517111 lk dic" (8113611111011 1111 Kap Teambrff. dcr Sükfvixzc dsr Hall-Jnsel (Franz JNk-„pkstJnY «111611115 an 81111?) 11611131 11111. Auf dem RückMge traf dsr „Fkttöjon“ 018 !chw_ed1schs Na1bor1t-(nyxditton auf König Karls- L111d (111. Alle “.)Tach1011717u11gk11 11ach Andrée waren ergxbnißws.
(Fortseßung dcs Nichtamtlickwn in der Zweiten Bcilagc.)
- MM M________
Wetterbericht vom 31. August, 81111r Morgens.
; Wstter.
1 Wind. ; 1 1
Stakioncn.
in 0 Celsius 7
Bar. auf 0 (Gr. 11 d Meeressp red. in Miüim Tkmeratur . 5 ““ C. = 4 9 R.
1-* “©
ursacht 1111 der Kutschen Nordsce stürmische Böen 11118 1111211111176; Rich1una; am höchsten ist 1161 Luft- druck vorm Kanal.
Deutsche Seewarte. Königliche Opern-Tbeater
Belmuüet. . W 4§bedeck1
'*'] 03 V
zurückzugeben.
Aberdeen . , NW 6 halb bed. Christiansund -- W 411111211211 Kopenhagen . 750 SW 6]Regen Stockholm . * 4“bedeckt Waranda . 755 4 be1'ter t.Petersburg 757 ] Regen
Cork,Oueens- town . . . 768 3 slder. . . . 758 6 vlt . . . . 748 8 Zamburg . . 753 SW 6 winemünde 755 SSW 6bedeckt NeufabrWasser 758 SSW Lbedeckt Memel“ . . . 755 SW 411101719 3 4 5 4 5 2
**]R] („" Q." c,: :O
A .p- p.-
Zimmermann.
beiter Alber! Lorßina-
halb bed. bchckt Dunst
arks . . . . 764 SSW halb bed. ünster Wstf, 757 W bedeckt
KarlSrube. . 764 SW bedeckt
- Wiesbaden . 762 SW
München . . 766 SW balb bed.
Chemniß . . 76! "SSW bedeckt
Berlin'
bedeckt Niemann.
. . . 757 SSW 5wolkig Wien . . . . 764 SW 2bedeckt Breslau . . . 762 SW 2 bedeckt
[e d'Aix . . 768 W 3 bedeckt Z 764 stil] beiter 762 still wolkenlos
' Uebersitbt der Witterung.
p-éd-a-“Ij-Qp-IUZ-u k-éj-ij-ip-dj-öp-cd-i 1-11-4
Feels
FZZ
Anfang 71- Uhr.
Kömglrche §chausptele Donnerstag: Opérn- baus. Auf Aüexböcbsten Befehl: Zar und Komische Over in 3 Aktkn von Y_Y_ Anfang 8 Uhr. *- Das Abonne- methluistbaYZc-bobex. tUSZZr die Plätze des s1911111188 in er 6 ver üg. ie permanent re eroiern'n, j „ 11 an 7 _ Dienst- und Freivläxae haben kkine (Süljigkeit. Die Heinr ck A s g 7 Uhr Billets für den [. Rang und das Parquet werken Heinrich. nur unter der Bedingung Verkauft, daß die Damkn in außaescbnittenen Kleidern, die Herren in Frack und wsßer Binde erkcbeinen. - Die BMW tragen die Bkzetchnung „Reservesa 6/98“.
Schauspielhaus. Alten sungen. Lustspiel in 4 Aufzügen von Karl (Fürstin Annalise: Frau Franziska Eamenreich, als Gast.) Anfang 715 Uhr.
Freitag: Opernhaus. 160. Vorstellung. Der
ZEW. Romantische Oper in 3 Akten von Carl aria von Weber. Dichtung von Friedrich
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Verantwortlicher Redakteur: I. V.: von Bojanowski in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Vu druckerei und Verlags- Anstalt Berlin ZW., Wi elmstraße Nr. 32.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).
zum Deutschen Reichs-Llnz
„ML" 206.
Königreich Preußen. Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
AusführunZTS-Anweisung zu dem Geseße über leinbahnen und Privat- anschlußbahnen vom 28. Juli 18921)
(Ges.-Samn1l. Seife 225 ff. und Eisenb.-Verordn.-Bl. Seife 245 ff.).
Das Gefeß über Kleinbabnen und Privatanschlußbabnen bezweckt, “durcb fésté und zwakmäßige Ordnung der RechtSverbältniffe der be- zeichneten Bahnen die Entwickelung dieser wichtigen VerkehrSmittel zu fördern. Es beschränkt demzufolge die Einwirkung der Organe des Staates bei der Genehmiaung von Unterncthungen der bezeichneten Art, „sowie bei der Aufsicht über dieselben auf das geringste Maß dessen, was für die Sicherung der yon ibnerx wahrzunehmenden öffent- lichen Interessen nothwendig ist, und gewahrt den Unternehmungen innerhalb der hiernach gezogenen Grenzen VoÜe Bewegunqsfreibeit.
Die mit der Ausführung des Geseßes betrauten Behörden (§ 3) Werden sich bei der Wahrnehmung ihrer Obliegsnheiten diese Abficht 118 Geseßgebers gegenwärtig zu halten und demzufolge in der Ein- wirkung auf den Bau und den Betrieb der bezeichneten Bahnen nicbt über das Maß dessen binauSzugeben haben, was zur Wahrung der ihnen anwertrauten öffentlicben Interessen, namentlich der in den §§ 4 und 45 aufgeführten Polizeilichen Jntersffen, nothwendig ist. Neben rer Vkrmeidung unnötbixzer und lästi er Eingriffe in die Be- wegungsfréibeit des Verkehrszw-e ges Werden ck die mit der Staats- auffichr betrautcn Behörden die Förderung desselben aber auch durch entgegenkommende und insbesondere 1a che Erledigung der ihnen ob- liegenden Geschäfte angelegkn sein zu la en haben. “
Unter den zum Betriebe mit Maskbinenkrast ein- gerichteten Kleinbahuen sind nach ihrer Zweckbestimmung und Ausdehnung zwei Klaffer: zu unterscheiden. Die eine umfaßt die städtisckxen Straßenbahnen und solche Unter- nehmungen, welche trotz der Verbindung von Nachbarorten infolge ihrer hauptsächlichen Bestimmung für den Personen- verkehr und ihrer baulichen und Betriebscinrichtuu en einen den städtischen Straßenbahnen ähnlichcn Chara ter haben. Der ztvciten Klasse sind diejenigext Kleinbahnen zu- zurechnen. Welche dariiber hinaus den Personen- und Güter- verkehr von Ort zu Ort vermitteln und fich nach ihrer Aus- dehnung, Anlage und Einrichtung der Bedeutung der nach dem Gesetze über die Gisenbahnunternehmuugeu vom 3. No- vember 1838 konzessionierten Nebeneisenbabneu nähern (nebenbahnähnlichc Kleinbahncn). Ueber die Durchführung der Trennung und die verschiedene Behandlung dieser beiden Gruppen von Kleinbahnen wird in den nachfolgenden Ausführungen zu §§ 3. 5, 11, 22 und 32 das Nähere bestimmt.
Jndkm zur Vermeidung Von Wiederholungen im übrigen auf das Geses, seine Begründung und die Verhandlungen in den beiden Häusern dss Landtages sowie darauf hingewiesen wird, daß die außerhalb der bisherigen allgemeinen Außführungsauweisuug vom 22. August 1892 getroffenen Bestimmungen in Gel- tung bleiben, soweit sie nicht in Nachstehendcm abgeändert werden. sei im einzelnen Folgendes bemerkt:
u § 1. 2)
Bebufs Bezeichnung derjknigen Eisenbahnbkbörde, Welche bei der Genehmigung mitzuwirksn hat, ist Von allen zunächst bei dem örtlich zuständigen Regierungs - Präsidenten bezw. dem Polizei-Präsidentcn in Berlin anzubringenden Anträgen auf Genehmigung, wesentliche Aenderung oder Erweiterung einer zum Betriebe mit Maschinenkrast bestimmtkn Bahn (§ 3 Nr. 1) sowie auf Einführung des Maschinenbstriebxs auf einer anderen Bahn (§ 3 Nr. 2) dem Minister der öffentlichen Arbeiten Anzeige zu erstatten. Bebufs Prüfung der Frage, ob eine solche Bahn dem Gesetze über die Eisknbahnunternebmungeu Vom 3. Nowember 1838 zu unterstellen ist, ist bki der Erstattung der Anzeige aucb hierüber unter Beibringung der zur Beurtheilung dienlicben Unterlagen zu berichten. _
Ebenso ist von anderen Anträgen auf Genshmigung einer Klein- bahn, soweit es fich nicht um Pferdebabnen innerhalb städtischer Straßen handelt, dem Minister der öffentlichen Arbeiten Anzeige zu erstatten. Während jedoch bei einer für den Betrieb mit Maschmen- kraft bestimmten Bahn dem GenehmigunJSVerfabren nicht Fortgang zu gebcn ist, bevor nicht die Entkcbließung des Ministers der öffcnt- lichen Arbeiten vorliegt, ist in dem leßtgedackpten FaUe dem Ver- fahren Fortgang zu geben, sofern nicht außnahmsweife die zur (Ge- ncbmigung zuständige Behörde die Anwendung des (Hkseßcs über die Eisenbabnuntcrnebmungen Vom 3. November 1838 für angezkigt oder doch wenigstens für fraglich erachtet und hierüber die Entschließung des Ministers der öffentlichen Arbeiten einholt.
Die Anzeige von Anträgen wegen wesentlicher Aende- rungen oder Erweiterungen der den sämmtlichen Be- stimmungen dcs Kleinbahugeseßes unterworfenen Bahnen mit Maschinenbetricb hat zu unterbleiben, wenn die Bahn über das Weickobild eines Gemeindebezirks nicht hinaus- geht und eine Verbindung mit anderen Bahnen uicht statt- finden soll, die bei der Genehmigung mitwirkeude Eisenbahn- behörde auch bereits bestimmt ist.
Von den hiernach vorgeschriebenen Anzeigen ift seitens der Regierungs-Präsideuten bezw. des Polizci-Präsideuten in Berlin zugleich eine Abschrift dem Kriegs-Miuifter vor- zulegen, wenn es sich um Kleinbabuen mit Maschinenbetrieb handelt, die über das Weichbild eines Gemeindebezirks hinaus hergestellt werden sollen:
a. östlich der Linie Danzig-Dirschau-Schueide- mühl-Poscu_Breslau-Odcrberg-
b. westlich des linken Rheinufers.
e. in einem Küstenkreise, . „
(|. in den sonstigen Greuzkretsen und denselben gleich- gestellten Gebieten,
s. auch außerhalb dieser Grenzen, sofern sie zwei oder mehrere Haupt- oder Nebenbahnen unmittelbar oder im Zusammenhange mit anderen Kleinbahnen verbinden.
1) Die Abweichungen gegen die Anweisungen vom 22. August 1892 und 19. November 1892 sind mit Außnabme der neuen Betriebs- Vorschriften (Anl. 3) durch fetten Druck hervorgehoben. *
21) § 1 des Geseßes lautet:
Kleinbabnen find die dem öffentlichen Verkehre dienenden Eisen- bahnen, welcbe wegen ihrer geringen Bedeutuq für den al] emeinen Eisenbahnverkehr dem Gesc e über die E17enbabnunterne mungen vom 3. November 1838 (Geäß-Samml. S. 505) nicht unterlie en.
Insbesondere find Kleinbahnen der Regel nach solche Ba nen, Welche bauptsäcbli den örtlichen Verkehr innerhalb eines Gemeinde- bezirks oder benacb arter Gemeindebezirke vermitteln, sowie Bahnen, welche nicht mit Lokomotiven betrieben werden.
Ob die Vorausseßung für die AnWendbarkeit des Gese eZ vom 3. November 1838 vorliegt, entscheidet auf'Anrufen der Bet etligten das Staats-Ministerium.
(HrsZéVeilage _ _ . eiger und Königlich Preußischen Staats-Anzejger, ; 1898.
Berlin, Mittwock), den 31. §«'lugust '
Sofern der Antrag auf Genehmigung, Erweiterung oder Ver- änderung einer Kleinbahn aus dem Grunde abgelehnt wird, weil die ngn dem Geseße Vom 3. Nowember 1838 zu untersteÜen sein wurde, ist in Nr Verfügung der Grund hierfür an- zugeben und zugleich zu bemerken, daß ein etwaiger An- trag auf Entscheidung des Staats - Ministeriums bei den?; verfügenden Regierungs - räfidenten binnen einer ange- rxwsen festzuseßenden Frist einzure chen sei. Geht ein solcher Anjrag ern, so ist Von dem Regierungs-Präfidenten Bericht an den Minister der öffenjlichen Arbeiten zu erstatten.
Zu § 2- 3)
Die Genehmigung für das Unternehmen ist dem Antragsteller für seine Person zu ertbeilen. Ist der Antragsteller eine physische Person, so wird indeß in der Regel yichts entgegenstehen, die Genehmigung auch auf die Erben und sonsttgen Rechtönachfolger unter der Voraus- setzung zu erstrecken, daß gegen die Person der leßteren als Betriebs- unternebmer sich nicht etwa Bedenken ergeben soÜten (Ausländer, Staatsbxamte u. s. „w.). Ist der Unternehmer ein Ausländer, so ist bet der Genebmtgung Vorzuschreiben, daß er im JulandeDomizil mit'der,Wirkung zu nehmen hat, das: er von demselben aus re el- mäßtg dre Verträge mjt den dexn Reiche Angehörigen abzufchlie en und wegen aller aus fernen Geschaften mit solchen entstehenden Ver- bindlichkeiten bei den Gerichten des betreffenden Orts Recht zu
nehmen hat. 11 § 3.4)
Wenn auch der Regierungs-Präfident nach Außen für die Er- tbeilungt der Genehmigung aÜein zuständig ist, so ift doch in der Genehmtgungs-Urkunde txud deren Nachträgen dis'enige Eisenbahn- bebörde zu bezetchnen, mrt Deren Einvernehmen die enebmigung er- tbeilt wird, damit der Unternehmer weiß, welche Eisenbahnbebörde für das Unternehmen bestelLt ist.
Vor Ertheilung der Genehmigung ist seitens der Ge- nehmigungsbehördeu, in Zweifelsfällen nach Anrufung des Ministers der öffentlichen Arbeiten, darüber Entscheidung Zu treffen und in der Geuehmiguugs - Urkunde zum Aus-
rucke zu bringen. in Welche der beiden Klassen von Klein- bahnen - Straßenbahnen oder nebenbahuähuliche Klein- bahuen - das betreffende Unternehmen eiuzureibeu ist (vgl. Einleitung Abs, 3 und zu W 5, 11, 22 und 32).
Als Kunststraßen find anzusehen:
a. für den Geltungsbereich des Gese?es vom 20. Juni 1887 (G.-S. S. 301) die im § 12 da elbst näher bezeichneten Kunststraßen ;
. für die Provinz Hannover: die Chauffeen und Landstraßen;
. für Schleswig-Holstein mit Aanabme des Kreises Herzog- tbum Lauerxburg: die in der Unterhaltung der Provinz be- findlichen Haupt- und Neben-Landstraßen und die in der Unterhaltung der Kreise befindlichen auSgebauten Neben- Landstra-Zen ;
„für die rovinz Hcffen-Naffau: die vormali en Staats- straßen, die Provinzial-Distrikts- und chaus erten Ver- bindungsstraßen, sowie die Landwege;
0. für die Hobenzoüernschn Lande: die Landstraßen;
k. für den Kreis Herzogtbum Lauenburg: die Landstraßen.
Welche Kunststraßen als städtische Straßen in der Unterhaltung und Verwaltung von Stadtkreisen stehen, ist eine Tbatfra L, Welche für jeden Fal] besonders zu entscheiden ist. Es empfiehlt fi indefjen, mit den städtischen Behörden der einen Stadtkreis bildenden Stadte alsbald in Verhandlung zu treten und eine Verständigung darüber herbeizuführen, betreffs welcher Theile von Kunststraßen dre Zuständig- keit der Regierungs-Präfidenten auszuschließen sein wird. Für den Fall von Meinungßverschiedenheifen ist unsere Entscheidung einzuholen.
Es wird fich empfehlen, in denieni en Fällen, in denen eine Bahn öffentliche Wege berührt, Flüsse über7chreiten mußy oder sonst nicht ganz einfache Bauverhältniffe vorliegen, bei der rüfung des Ge- nehmigungßgesucbes fich technischen Beiratbes zu bedienen (Königliche, Provinzial-, Kreis- oder städtische Baubeamte u. s. w.).
Die hierdurch erwach1enden haaren Auslagen fallen, wie alle baaren Auslagen in dem Genehmigungsverfabren, dem Unternehmer zur Last; andere Kosten find demselben dagegen nicht aufzuerlegen,
11 dem Schlußsatz im dritten Absatz ist zu bemerken, daß bei dem ebergang vom Betrieb mit Maschinenkraft zu einem anderen Betriebe zwar zur Genehmigun der Regierungs-Präfident im Ein- Vernebmen mit der EisenbahnbeYörde zuständi bleibt, daß aber yon der Rechtskraft der Genehmigung ab die Auf 11171 auf diejenige Be- hörde übergeht, welche zur Ertbeilung der enebmigung zuständil? gewesen wäre, wsnn die Bahn von vornherein nicht für den Betrie mit Maschinenkraft bestimmt gewesen wäre.
3) § 2 des Geseßes lautet: § 2.
Zur Herstellung und zum Betriebe einer Kleinbahn bedarf es der Genehmigung der zuständi en Behörde. Dasselbe gilt für wesentliche Erweiterungen oder son tige wesentliche Aenderungen des Unter- nehmens, der Anlage oder des Betriebes. Diese Genehmigung ist zu versagen wenn die Erweiterung oder Aenderung die Unterordnung des Unterneßmens unter das Geseß vom 3. November 1838 bedingt.
4) § 3 des Gesetzes lautet: § 3.
Zur Ertbeilung der Genehmigung ist zuständig:
1) Wenn der Betrieb ganz oder theilweise mit Maschinenkraft beab chtigt wird: der Regierung-Präfident, für den Stadtkreis Berlin der olizei-Präfident, im.Einvernebmen mit der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten bezeichneten Eisenbahnbebörde;
2) in allen übrigen Fällen, und zwar: _
&. sofern Kunststraßen, welche nicht als stadtische Straßen in der Unterhaltung und Verwaltung von Stadtfreisen teben, benußt oder von der Bahn mehrere Kreije 9er nicht preußiscbeLandestbeile berührt werden sollen : der Regterungs- Präsident, im ersten Falle für den Stadtkreis Berlin der Polizei-Präfident, "
1). sofern mehrere Polizeibezirke desselben Landkreises berubrt werden: der Landratb,
0. sofern das Unternehmen innerhalb eines Polizeibezirks ver- bleibt: die Orts-Polizeibebörde.
Wenn die zum Betriebe mit Maschinenkraft einzurichtende Bahn die Bezirke mehrerer Landespolizeibebörden berührt, oder in dem Fall der Nr. 28. die betreffenden Kreise nicht in demselben Regierungs- bezirke liegen, bezeichnet der Ober-Präfident, fans je'qoch die Landes- polizeibezirke beziehungSWeise Krei e verschiedenen Provmzen an ebören, oder Berlin betheiligt ist, der inister der öffentlichen Arbe ten im Einvernehmen mit dem Minister des Innern die zuständige Behörde.
Die Zuständigkeit zur Genehmigung von wesentlichen ErWeite- rungen oder sonstigen wesentliehen Aenderungen des Unternehmens, der Anlage und des Betriebes regelt fich so, als ob das Unternehmen in der nunmehr geplanten Art neu zu genehmigen wäre. Iedo bleibt zur Genehmigung von Aenderungen des Betriebes der in bsa 1 Nr. 1 erwähnten Unternehmun en diejenige Behörde zuständig, We che die Genehmigung zum Bau un Betriebe ertheilt bat.
Zu § 4-5)
Die Nummern 1 bis 4 bszeiebnen disjenigen Punkte, auf welche fick; die polizeiliche Prüfung überhaupt nur erstrecken darf; es ist aber nicht nothwendig, daß alle dort aufgeführten Punkte zum Gegenstande Jlizeilicher Festseßung gemacht werden; insbesondere ist es durch die
estimmungen des § 4 der genehmißenden Y_ehörde keineöwe s zur Pflicht gemacht, bezüglich aller dortse bst erwahnten Punkte 11 den Genehmigungen Vorschriften oder Auflagen oder Vorbehalte zu machen, viexmebr wird in jedem einzelnen Falle zu prüfen sein, ob und wie wett zur WahruF der betbeiligten öffentlichen Interessen Vorschriften zu machen oder edingungen zu stelLen sein werden.
Ueber das, was nach Lage des einzelnen Faaes um!) dem pflicht- mäßigen Ermessen der Behörde zur Sicherung der betbeiligten öffent- lichen Interessen nothtvendig ist, darf in keinem Falle binaußgegan 11 werden. Insbesondere hat die Prüfung der Baupl lediglich nach dem Gesichtspunkte dieser Sicherun zu ee- folgen; abgesehen hiervon sind technische Verb erungex nicht zu fordern.
Sofern die von dem Unternehmer beigebrachten Unterla en seines Gesuches (Pläne vom Bau und Betriebe u. s. w.) die er?]orderliche Prufung im einzelnen noch 111cht gestatten, kann dieselbe und dem- entspxechend die Stellung Von Bedingungen und Auflagen bis zur Ausfuhrung dss Baues und des Betriebes vorbehalten werden.
Was die Bedeutung der Nr. 3 anlangt, so ist zunächst die Be- zechnung „im äußeren BetriebSdienste“ enger als das, was in der Etßenbabn-Verwaltung unter „äußerem Dienste“ verstanden wird. Wahrend die leßtgedachte Bezeichnung das gesammte mit dem Publikum in Berührung kommende Personal zum Unterschiede von dem Bureau- personal umfaßt, wird als im äußeren Betriebshienst stehend nur das Personal zu verstehen sein, Welches mit der Beförderung oder Babu- unterbaltung unmittelbar zu thun bat (Lokomotivführer Heizer, Zugführer, Schaffner, Kutscher, Babnmeister, das mit der Aöfertigung der Zuge betraute Personal 11. s. w.).
Dxr Aquruck „technische“ Zuverlässigkeit ist gleichbedeutend mit Zuherlasfigkeit in Bezug auf die Berufspflicht.
, Endlich wird bei der Genehmigung selbstderständlich nur zu be- sttmmen sein, ob, i_nwiefern und in welcher Weise eine vorgängi e Prüfung der techn11chen Befähigung vorzunehmen ist, oder ob, we dies bei Pferdebabnen angängig sein wird, lediglich die Entfernung tecshrßischisxicht befähigter oder nicht zuwerläsfiger Bediensteten vor- zu 6 en
Die bei der Genehmigung allgemein vorgeschriebene Prüfung wird bezüglich der emzelnen Bediensteten in jedem Falle besonders zu erfolgen haben.
Den Kleinbahnunternehmern kann es überlassen werden. Prüfungsvorskhriften ausschließlich für das Personal des äußeren Betriebsdienftes zu eutsversen und der Aufsichts- behörde zur Genehmigung vorzulegen. Die auf Grund solcher enehmigten Vorschriften unter qeeigueter Kontrole der Au fichtsbehörde eprüfteu Bediensteten find alsdann auch in anderen Aus chtsbezirkeu und bei anderen Klein- bahueu bis zu ihrer Beanstandung aus bestimmten Anlässen als technisch befähigt und zuverlässig für dieselbe Dienß- verxßxhtung im Sinne des § 4 Nr. 3 des Gesehes zu era en.
Bedingungen und Vorbehalte, an welche die Genehmigung ge- knüpft wird, sind stets in die Genehmigungöurkunde selbst aufzu- nehmen, sodaß aus derselben in Verbindung mit dem Geseß Maß und Art der dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen mit Sicherheit erhellt.
Von Vorbehalten, wonach der Unternehmer sich von vornherein etivai en Anforderungen hinfichtlich der Er- weiteruug oder enderung des Unternehmens info!?e der späteren Verkehrsentwickelung zu unterwerfen hat. | ab-
zusehen. Zu § 5. 5)
Die in technischer Hinsicht beizufügeuden Unterlagen haben lediglich den Zweck, die nach § 4 Nr. 1 erforderliche Prüfung zu ermöglichen. Sie sind dekhalb nur so wei: zu erfordern, als es für diese Prüfung geboten ist.
Welcher Unterlagen es bedarf. muß für jeden Fall er- ;:Zeffeu werden. In der Regel werden nicht entbehrt werden
nnen:
1) für Bahnen, welche zum Betriebe mit Maslhiuen- kraft eingerichtet und welche als nebenbahuähnliche Klein- bahnen (vgl. Einleitung und zu §§ 3 und 22) nach den Betriebsvorsrhristen vom 13. August 1898 betrieben werden sollen:
a. eine Ueberfichtskarte, in welcher der Babuzug mit kräftiger rother Linie unter Kenntlichmachung der Haltepläße und der kilometrischeu Längen-Ginthei- lung einzutragen ist. Zu den Uebersichtskarten können Geueralstabökarteu, Kreiskarteu. Meßtistb- blätter. Bergwerkskarten sowie andere geeignete- im Buchhandel erhältliche Karten vertoeudet werden. Lage- und Höhenpläne. aus welchen die Längen der geraden und gekrümmten Strecken. die Krün- mungshalbmeffer, die Haltepläße, die Höhen- und Neigungsverhältniffe. sowie alle diejenigen Anlagen ersehen werden können, welche für die Festsetzung der Lage der Bahn. ihren Bau und zukünftigen Betrieb im öffentlichen Interesse oder dem des de- nachbarten Eigenthums in Frage kommen können oder welehe fiir das Unternehmen selbst von Be- deutung find.
Fiir den Lage- und Höhenplan ist ein Maßstab von mindestens 1 : 10 000 für die Längen, der 10- bis 20 fache Maßstab für die Höhen zu wählen. Führt die Bahn durlb schwieriges Gelände. durcb Dörfer, Städte. an Bächen und Flüssen entlang oder über diese hinkoeg, sowie auf eigenem Bahn- körper. so ist der größere Maßstab 1 : 2500 oder 1 : 2000, unter Umständen auch 1 : 1000 in. Anwendung zu bringen.
5) § 4 des Geseßes lautet:
Die Genehmigung wird auf Grund vorgänLiger polizeilicher Prüfung ertbeilt. Diese Prüfun beschränkt sich an 1) die betriebsficbere Bes affenbeit der Baba und der Be- triebSmittel, , 2) den Schutz gegen schädliche Einwirkungen der Anlage und 3) 37 1238773728118 1) 3 1111111 » 1 d eenee ungun uveraeernem äußeren BetriebSdieth anzustellenden Bedßensteten 4) die Wahrung der Interessen des öffentlichen Verkehrs.
5) § 5 des Gesetzes lautet: 5 * Dem Anfrage auf Ertbeilung' der Genebmi ung stud die m_“
Beurtheilung des Unternehmens in technischer und nanzieller erforderlichen Unterlagen, insbesondere ein Bauplan, beizufügen.