," « EMEW!!! * ** DieGené kßuugsbebö - ) ätbki .“ aiif “aa) " ' V ökeätli un elfter “Géüéß XW! ,xjvkéstké'ÉékkékÜL-ék“ «„ „ , k „. TUN . s . ?'dié Nétbmm öl“ evabso abu:- die den . des nuterUehMrs“ bon vépsusükkuug“ weitxrer Rücklage» § 16 bezeichneten Ge eUfacbaften ertbxist ,ist. dIÉrf erst erfol?" steit-Kleknbakkxu'dukä Sie'Géke'hml' un . o.. 'W-rven-xsou *bévéMikitärl-éhör'd I| FUBU ZI ? affensinb. mn Erneuerungsfonbs bann xe Wellis “abzusehen. weux dem der genehmiJende-n „Behörde der Eintrag im andelSreg _ Isk , M an olgeüöé“*Bebkbgukgen zuÜkuiisxfeu' “ s - “sÜeiue--Fahriausiüeise “ck 'anli e ck UF | erechtiaungs- erselbe eine uach ihrem Ermessen ausreichende Höhe gewiexen ist. “D e Zeit des Eintrags ist von er [ teren, in der wesentliäxen Erweiterung oder e'nderun desu . „, , _ _ _ “!)-„Gleise. * * ' _ ' * „„ckck-senza,“ sd dienen diese“ leeabeuiteim u “. 2 (Anl. 2) erlangt hat. _ * Gene] migungßurkunde zu vermerken und in der öffentli en Bekanut- andern als derjenigen Behörde .ertbeit worhexi= WIT“. wk! .;. ck , * _ , , a-“Es sind außer der Normalspur uur Spurlveiten fkub von'ven“: zuständi en Bash !: Jie :! als FWkarten und » 11. Der Sp ezial-R es ervefonds dient zur Bestreitung machung anz eben. frühere Genebmi una erfoxgt war, so be ktm! dk" Zuständig! ;» * «„,- ; __ QWWQZ „xx Darkelluns, des „ von o 600 0 “750 und 1 000 u- u ulafsen gezahlten Fahrpreisesgaus ust“? ? Utheten hinüüjtlich des bon Ausgaben, die durch außergewöhnliche Glementar- - Sollte d :! Genehmigung für eine Kleinbahn einer Genossenschaft Bem-ffichtigun es erweiterten odér ver nderten Unternehmens ZF * * _ck" *ez- aus des Kleineiseu euqes !) Sofert't Qéerfrhwelleuoberkau an zeniienv t i'vi b oder mit Namensunterschrtzst YUM. mit dem Dieuftftempel ereignisse und größere Unfälle hervorgerufen Werden. ertbeilt werden, so ist die Genehmigungöurkunde vor ihrer Aus- der Rechtskraf der die Erweiterung oder Aenderung genehmigenden „' __ _ex _ rö'ße- ber Stoßberbiudu 94“ "|ck . soll das Mindeftoewicht der SZie e9 !; ltc “ Soll die Ver ünm est zl; terfeheu. Diesem Fonds find zuzuführen: bändigung an den Unternehmer dem zur übrung des Genossenschafts- Urkunde an den Unternehmer. W - ). im "Maßßabe 1: 50. f der auf das Meter betragen nen , k Beförderung gleigchfalle? ZquZ' e dwderdeu, so gkschkcht die 1) der Betrag der verfallenen, nicht abgehobenea registers zuständigen Gericht mit dem Er nchen um Eintrag in dieses Die Aufsicht über die zum Betriebe mit Maschinenkraft ein e-- Wann sind zu vermerken: der größte zulässige a. Bei eiuerSpurweite box; 0 600 m soll d kl i Muster 2 iudeß unter B ürxti' ier Fahrtausweise uach Dividenden und Zinsen, Register und demnächstiae Rückgabe der Urkunde mitzutbeilen. Erst richte1en Kleinbabnen. soweit fie nicbt cisenbabntechnischer Natur 7 ,' _ , - , ckck- Ué Tkößte zulässige Fahrgescbwindiakeit Krümmungshalbmeffer 30 11,1 betra en er e_nsie diesen Fail an e ebeueuAeex feht gung der daselbst für 2) die Zinsen des Fonds selbst. nach deren Wiedereingang und nach Vermerk des Eintrags auf der- ersol t ebenso, wie die Genehmigung im Einvernehmen mit der vom _ der _. &, die Lange und das Gewicht der Schienen ,] Di li t S it d S i g * F ckckck f g 91 »: erungeu, oder auf Grund von 3) eine aus dem Reinertrage zu eutnehmeude jährliche selben darf die Aushändigung an den Unternehmer und die Veröffent- Min ster der öffentlichen Arbeiten zur Mitwirkung bei der Genehmi- fkk; „ laufende Meter, das Material und das - Kreeu 13)! een pFZ-eertev e ecru ZuxrtxuesuubeiiWei-Üen- zurT'tundetetxYeYehche [ck?“ Mit dem Vermerk „Fracht isi * Rücklage. lichung in dem Amtsblajt stattfinden. una berufenen Eisenbahnbebörde, sofern nicht eine andere Eisenbabnx * der Sthwuleu. ihre Abmessungen und bei 0 03?- !:]! éetrageu :] . . . o u cht unter Gestundeter 5a?! “wer Fm Die Höhe 'der jährlichen Röckingen zum Spezial-Reserve- „ Zu § 17.13) ßebörde zur Auffi t bestimmt wird. Bezügliche Anträ e find von der _ * ' erstktmaen ihre Entfernungen von einander. ' Die Bestimmmkgeu untere und (1 M i t teudautur des stellvrertx? dFrachtgelder sind bei der JU" fonds ist auf Z bis Zo/odeö Reinertragcs zu bemessen. Die Planfeststellung durch den Regierungs-Präfidenten erfolgt im zur Mitwirkung ei der Genehmigung bezeichneten ELfenbabnbebörde «_ Zeichnungen der Betriebsmittel, insbesondere auch für Straßenbahnen * * g en ** ck zur Li uidation u bri e eu endEZeueralstabes der Armee Erreicht der Spezial-Reservefonds den Betrag von 50/0 des Einvernehmen mit der zuständigen Eisenbahnbebörde. an den Minister zu richten, faUs :: die Uebertragun der Aufstcht an “* „ der Bremsvorrichtungen. nebst den zur Erläute- 2) Rollendes Material, die F “ t s iz Mnacn- UU leiben zu diesem Zwecke Anlagekavitals. so können für die Dauer dieses Bestandes Im allgemeinen hat die Planfeststellung erst nach der eine andere Eisenbahnbehörde aa Lage der Verbätniffe für zweck- :uxg erforderlichen Beschreibungen. jedoch nur in ". Fiir Bahnen mit Liner Spurweit „ 0 600 HändxthrdaruKulwiseb ( Uster 2) 523111, Frachtbriefe in den weitere Rücklagen unterbleiben. Genehmigung u erfolgen. Sofern indessen in einzelnen mäßi erachtet. solchen Fällen, in welchen Betriebsmittel ver- sollen Lokomotiven und Wa ened onti “ b m 8) Dios T xen “Z' “59 d .' Die Genehmigungsbehörden stud ermächtigt, von der FällenZweckmä igkeitsgriinde gegen dies Verfahren sprechen. I)ie eisenbahntechnische Vkaufsicbtigung ker Kleinbabnen mit „„zu werden „gen, die von den vorbezeichneten sein daß fie Krümmun eu vonn 30e1r12ngll-ge aut Kleinbah u Fü .;er en duin Ferusvrechxmrichtunaen der Pflicht zur Ansammlung eines Spezial-Reservefouds Tanz die Ertheilung der Genehmigung nicht von vornherein be- Maschinenbetries wird von der Eisenbahnbehörde selbständig obne Betriebs-Vorsthrifteu abweichen oder für Welche auftkandslos durchfahrex? können a messer lungen ['I; t n? e:; zu r Talieirhen militaristhen Mitthei- zu befreien. wenn und so lange die Erreickmng se nes denklich erscheint und der Unternehmer nichttt1iderspricht, Mitwirkung des Rcßierungs-(Polizei-)Präfidenten gehandhabt. Sie nicht entweder bereits audersveitig genehmigtk 1). Es sind nur eiuflanschi e Räder, u v r w d bahndienst Yk“ ser lens, sowe * b e Erfordernisse des Eisen- „Zwecks durch die Zugehörigkeit zu einem für zuverlässig können die Genehmigungöbehörden die Planfeststellung der beschränkt fich auf die Ueberwachung des Betriebes im engeren Sinne, Zeiihuungen vorliegen oder vorhandene Muster o. Die Betriebsmittel der 5.18 ahnen mizt 0 FooetxueÉ. falle erfole d? zu 2311 'sen. ilJm Mobilmachuugs- UUd Kriegs- erachteten Versickjerungsumeruehmcn gewährleistet ist. Genehmigung vorangehen lassen oder die erstere gleichzeitig welcher die betriebsfichere Unterhaltung der Bahnanlage und der Be- cks maßgebend in allen ihren Einzelheiten be- weite sollen eutrale Buffer in ei, 3 pur- 9) DkimtB “sei Uthe tomgen k!?stenfrei. " 111. Die Anordnungen über die Höhe der Rücklagen mit der Vorbereitung der Genehmigung vornehmen. Der triebSmittel und die sichere und ordnun Omäßige Durchführung der “ck„“ werden können. - 0 300 bis 03340 m über Schien verb Hk h? von behörde inlit'xzte chuungen.T Militärvxrwaltung, Militcxx- zum Erneuerungs- und zum Spezial-Rcservefonbs (Nr. [ Baubeginn darf erst gestattet werden. wenn Genehmigung Züge begreift. Bei Ausübung dieser Auf 1cht muß sich die zuständige t. eichnuugeu von Kreuzungen mit Eisenbahnen, die hälteu , eno er an e er- auch füé die P:“? xanspoätß i ruppenthetl gelten sinngemaß und 11) sind einem besonderen Regulative vorzubehalten, und Planfeststellung, gleichgültig in welcher Reihenfolge. Behörde stets gegenwärtig halten, das;, worauf eingangs dieser An- den: Gesetze vom 3. November 1838 unterstehen. ck Das L*adegewicht der Wa en in Kis s Vorstehend “"B“ iu" ? SÜWUWPPM- welches in Zeiträumen von fünf Jahren einer Nachprüfung stattgefunden haben. weisung hingewiesen ist, Anforderungen an die Unternehmer, welche sowie von Anschlüssen an solche Eisenbahnen, und gedrückt soll durch 500 thgeiléa si osramm au - Genehmi un : est mmuugen zu §9 gelten auch fiir die binfikhtlich der Zweckmäßigkeit der bisherigen Sätze, beim Anträge auf Entbindung von der Vorgängigen Planfestseßung die Rucksicht auf die Betriebsficherveit nicht nothwendig erbeiscbt, zw-Ör, liitcth “Yer Anisführuug„ daß die hierzu er- 3) Vahuhoféeinrichtungen r e n. rungen dßs 1?" txxtekxßßxéslkckxdeenr élkulxkaeztcchiegretöetxdés tAicubdes- Erneuerungsfonds auch hinsichtlich der Beschaffungsiverthe sind dem Minister der öffentlichen Arbeiten so vorbereitet vorzulegen, unbedingt zu Vermeiden smd. ! . ' . , e ' . , 7 “ . . " for er e euehm gung des Ministers der öffent Sofern die Kleinbahuen an andere Bahnen auschlteßen der vorgedachten Bahnen. r e e ZZalzrctttterdzetxhÜtirsitel-Kvieeirfle'ekx.kämwnkfnwélecfh?afifthxrelznalZlTerer daß “MMW Entscheidung MZF? ;???an kann (vgléLHriqukäFx udn? 31111? anrTZZT' lsxittxxl ::?HuthletkäkZhFZ
lichen Arbeiten eingeholt werden kann. und i U b d W .. Die Beibriu gun g von Bauzeichnungeu fiir _ c n e ergang _er agen nicht angangig ist- find zweck- „ ZU § 10-10) fünfjährigen Periode vorgenommen sind, erst für die nächst- Die Erlaubnis; zur Eröffnung des Betriebes erfolgt auf Grund Minister der öffentlitbeu rbeiten erlassenen. als Anlage entxpreckxende Vorrtrhtungen zum UMUWM herzustellen. Der Bxsitmmunqszw-ck der dem Güterverkehr dienenden Klein: ' folgende Periode in Betracht. einer örtlichen Prüfung der Bahn durch die zur Genebmi ung zu- (Anl. 3) dieser Ausfühmngs-Amveisuug bei efügten Be- triebsvorschristen vom 13. August 1898. deren unehaltun
Brücken. Ueber- und Unterführungen, Dur lä e, . , - . . Drehscheiben. Weichen u, s. w. darf bis zu?: Öse, b 4) Sofern es fich lediglich um dte Eriveiterung eines bahnen und das Uierber b::heiligte öffentliche Interesse werden nur ls. Der Erneuerungssonds und der Spezial-Reserve- ständige Behörde, also bei Bahnen, welche mit Maschinen raft be- ginn der Bauausführung ausgesetzt werden. estehenden Bahnunternehmeus handelt, kann die Bcibehal- dann "in vollem „Umfanxze gewahrt, wenn ren Absendern und fonds sind soivohl von einander. als auch von anderen Fonds trieben werden sollen, durch den Regierungs-Präsidenten in Gemein- seitens der Unternehmer und ihres Personals ausschließli Ob einzelne Zeichnungen dura) Beschreibungen tung der bisherigen Spurweite und des bisherigen Srbieuxn- Empfangern erhebktwer (Hutermengen die Möglichksit der Anlage von des Unternehmens g'etreunt zu verwalten, schaft mit der zuständigen Eisenbahnbehöxde. -- Ueber das Ergebnis; durch die Aufsichtsbehörden mittels der diesen gegen die ersetzt werden können, bleibt dem Ermessen der gewichts für die Ermeiterungsftrecke auch dann genehmrgt AnskhlUßJleksM zur :rletchterten Anbringung und Abholung ihrer Die zu jenen Fonds zu vereinnahmcudcn Beträge sind, der Prüfung ist ein Protokoll aufzunkbmen. . Unternehmer zustehenden Zwangsmittel zu sichern ist. Bei Genehmigungsbehörden überlassen. Es darf hierbei Herden, iveun beides den Bestimmungen zu 1a. und b. Ftachtgutek Légeben in. sofern sie nicht sofort zur Verwendung gelangen. in Werth- Zu § 20.17) Straßenbahnen hat die Ordnung des Betriebes, soweit W :: cht entspricht, Der Vorbehalt dcr Verpflichtung der Unkkrnebmer von Klein- papieren, welche bei dcr Reichsbank beleihbar sind, zins- Sowohl bei der ihrer Einstellung in den Betrieb vorberYbe-nden, dabei weiterer Bestimmungen bedarf. als in der Genehmigung gegeben sind. im Wege der Polizeiverorduuug zu erfolgen,
jedoch die Rücksicht auf das Vorhanden eiu beweis- -
kräftigen Materials fiir die Gestalt unds Beschaffeu- G 5) Falls im iibxigen ausnahmsweise aus besonderen baHnen, auf welchen GüterVerke-hr stattfinden soll, zur Gkstattung von tragend anzulegen. wie auch bei dkn späteren periodischen Prüfungen der Ltkkkbs-
heit der genehmigter: Anlagen nicht aus dem Auge rüuden eine Abwejchuug von den vorstehenden Vestjm. Privamnsckdlußbabnen bei dcr Genebmtgung muß daher die Réggl s. Ist der Unternehmer bereits durch das Gesellschafts- maschinen find diejenigen Vorschriften gleichmäßig zu beachten, welche durch deren Strafsanktion auch das pflichtmäßige Verhalten b jewsilig für die entsprechenden Prüfungen der auf Nebeneisenbabnen der Unternehmer und des Betriebspcrsouals firher zu
gelassen werden. mun?eu fiir nothwendig erachtet werden sollte, ist an den ildkn- NUK aus ganz blsondkken Gründen ersch:int es gkrecbtfertigt, statut oder sonst privatrechtlich (z. B. durch Vorträge Mik zur VLUWLUDUUJ kommsnden Betriebßrnaschinen gelten. stellen ist.
2) für Bahnen, welche zum Betriebe mit Masckjinenkrast PZM ster dxr öffentlichen Arbeiten. behufs der im Ginber- WW" Abstand, zU "LÖMM- wie z- B. für solche Babnc'n w 1 dem Staate. der Provin oder dem Kreise über die Ge- fmndniß unt dem Herrn Kriegs-Minifter zu treffenden Gut- mit dc'm Cutkrgnungsx-Lchte oder dem R9chte zur BMWULJZÖY: währung von Beihilfen Todor die Gestellung von Grund Die Bestimmungen der von dem Minister für Handel Polizeiverorduungcu und andere polizeiliche Bestimmungen und Gewerbe am 15. März 1897 erlassenen Antveisung, über den Bstrieb auf den zum Betriebe mit Maschinenkraft einge-
eingerichtet, aber als Straßenbahnen im Sinne der Gin- - leitung und der AusfüvruugsaUWeisuug zu §§ :; und 22 scheidung Bericht zu erstatten. lkch€k WSIS ausgestattet zu sain, vornchmlich Privatzwxcken des Unter. und Boden) zur Ansammlung zweckdienlirher und aus- betreffend die Genehmigung und Untersuchung der Dampf- richtsten Kleinbabnen find nicht obne die Zustimmung der Eisenbahn-
auf Grund besonderer Polizeivorsckjristen betrtebcn werden 6) Ob Außerdem ausnahmsweise für einzelne Klein- "CUWW- zusléicb aber aueh "kbenkki dem öffkntlé 'n Vek reichender Rückla cfouds verpflichtet, so genügt es. durch
sollen: ' klabneu besondere -- und dann ebenfallsin die Genehmigungs- dir"?" bkstlka find. M r ehr zu die Genehmigunxsurkunde die Aufrechterhaltuuq dicser kessel, haben für das Verfahren bei Genehmigung und Be- behörde zu erlassen. Im Falle der Vkrsagung der Zustimmung ist
a. ein Lage- und Höhenplau; ._rkunde aufzunehmende- Anforderungen an die Leistungs- , , ZU §_ 11-11) Verpflichtung für die Dauer der Genehmigung sicher zu aufficbtigung der Dampfkessel in den Betriebsmasrhinen der die Entscheidung des Ministers der öffentlichen „Arbeiten einzuholen.
b. Zeichnungen der Schienen und Weichen; fahigkeit der Anlagen zu stellen sind, wird im Einver- Ebenso wrrd bet der GMCHMlgung von Kleinbahnén jsglichr Art stellen und ihre Befolgung zu übertvachcn. Kleinbahneu zufolge des Z 20 kelxne Giiltigkeit. Sofern zum Erlasse derartiger Verordnungen eme dem Regierungs- ::
o. Umgrenzung des lichten Raumes, sowie der größten ständniß mit dem Herrn Kriegs-M-iuistcr bestimmt. dem Unkkknkak dic Véspflickytung zur Ausführung der Bahn und 1/1. Kommunalverbände sind als Unternehmer von Präfidekitkn untergeordnete Behörde zuständig sein sol1te, i_st diese an- zuweisen, sich vor dem Erlasse derselben feines Einverstandniffes zu
zu(ässjgen Breiten- und Höheumaße der Betriebs- 3, Be . l , zur Aufrscbterbaltung des ordnungsmäßigen Betriebes wä rend der Kleinba nen von den vorstehenden Verpflichtungen zur Der Fahrplan und kie Beförderungsvrcise für Personen und für mittel; folgenden ÉTYZIMZTZeYUstFebeTZebeYKetéteVY-lpsffidZLttuYaéx; Dauer der Gsnlbmigyng aufkrlegt werden müffen, sofernbnach der Bildungh von Rücklagefonds befreit (§ 12 des Gesetzes), Gütar sind mindestens in einem öffentlichen Blatt:, welches in der versichern. Auch für dies Eanerständniß bedarf es der Zustimmung
(l. Zeichnungen der Betriebsmittel u. s. w„ . sofern durch die Genehmigungs-Urkunde allkn fiir den Betrieb g 't WMW VLB 9621Lhmla€11d_kn Bébörde nicht etwa die Bahn für das unbeschadet jedoch der von Kommunalaufsichtschen oder Gknkbmigungs-Urkunde zu diesem Zwack: zu bkstimmen ist, zur Kenntni der Eisenbahnbehörde. nicht der Fan vorliegt, wie er in 1 unter 9 vor- mechanischen Motoren eingerichteten Kleinbahnen aufm: öffentlcche Verkehrsmtcresse obne Werth sein sollte. Diese Annahme bci Gewährung von Unterstützungen seitens des Staat:? des Publikums zu bringen. Außerdem hat die Veröffentlichung dur Ju Bedürfnißfäklen können die örtlichen Polizeibxhörden stehend be eichnct ift. erlegen, mit Ausnahme derj eui g en wclchcledi 1ichftädtisZp wzrd namcrztlich in den gm Schlusse der Anwcisung zu § 10 be. oder der Provinzen etwa getroffenen Anordnungen bezw. Aushang in den dam Beförderunssve-rkehr gewidmeten Räumen, und innerhalb ihrer Zuständigkeit Angestellten des äußeren Hinfi tlic]; der Bauzeichnungen gilt das am Straßenbahnen sind oder nicht mchr als :! Gtheiud b . ke z§lchn3tm FaÜen Play grerfen können, Zweifel in dieser Richtung Vereinbarungen. zwar dkeVeröffentlichunß des Fahrplan:; und der Personalbeförderungs- Betriebsdienstcs der Klembahneu (J 4 Nr. 3 des Geseßeö) Schluß fiir 1 Vermerkte. berühren und der Regel nach nur der Pcrsonenbeföred-rcztr c WW" gb,“ (“"ck M Betrcff solcbér Bahnen entsch, welcbe, z. B. In § 13.17) preise in dkn Personen ahnhöfen, Wartehallen u. s. w., der Güter- nach Prüfung ihrsr Befähigung und Zuverläsfi keit fiir die 3) für andere Bahnen: in einzelnen Wagen dienen. rung Drahtsetlvabxen naxb AuSßckotspunkth, lediglich Vkrßnüguanzwkcksn Ob ein? Genehmigung danernd oder auf Zsit zu erthkilen ist, bsfördkrungspreise in den für die Güterbcförderung bestimmten Ge- Dauer der betreffenden Beschäftigung durch usfertiguug a. ein_ Lageplan; 1) Die Kleinbahncn sind nach Maßgabe ihrer Leist s Yrenmn' und obne .Hxlfe des EntEignungsrcckzts und ohne Bemaßung bleibt dem vflichtmäßigcn Ermcffkn dyr zur Gcnebmégnng zuständigcn bäude»: oder Räumen stattzufinden. von jederzeit widerruflichen Bcftallungs-Urkuudeu unter b. Ze1chnungeu der Schienen und Weichen; fähigkeit im Frieden und im Kriege verpflichtet Milkytg' ' Off€1111lch€r_Wkge hergesxellt Werdkn sollen. In derartiakén FäULn ist Bkbörd: fkc'lgtsWllt. Jm aUgcmsinen wixd daöci davcn auSngshen Zu § 22.19) Abnahme des Staatsdienereides die Rechte und Pflichten o. [ die vorstehend unter 29 und a anfgesührteu transporte aller Art __ während des Krie svcéhÄt ;“? daher sorgfalttg zu Lkwagen, ob die öffentlichen Jthrkffén den Vor) sein, daf; xine Gsnehmi una ohne zeitliche Begrenzung nicht zu er- Die Aufficht über die Kleinbahnen steht, sow:it fie nicht eisen- von Polizei-Gxekutivbeamten für den Bereich der bahn- g “ " ff“ b?balt dEr Bau- und BltriebeTickot erheischen. tbkile'n ist, w::m öffentli e Wege benußt werden. Auch bei Anlégung babntechnifcher Natur ist, mit Aus::ahme des zu § 3 am Schluffe polizeilichen Geschäfte übertragen. Hierbei sind selbstver-
41- ! Vorlagen. - .. _ auch Privatgut für die Militarbertvaltung - zu befördern. Die Höhe der in dem Abs. 2 und 3 erwäbnten G:?[dstrafen ist eines eigenen Babnkörvers ist eine Genehmigung ohne zeitliche Be- ständlich die für die Bestallung vou Polizei-Gxekutivbeamteu maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Auch
In finanziekler Beziehung gilt es, zu prüfen ob der Unternehmer 2) Werden Akkueichuugen von den fiir die An - "_
die Mittel ur er tellun :“ * - „ , _ _ . . nahme. nach dem Grad:, m welchem das öffentli : nter: :: . ren un in dsr R:- 81 nicht, viélmehr nur dann zu ertheilcn, wenn 15) § 17 des Geseßes lautet: , gese lichzuchffigY Lsßeise bßsxßrffYTZYrdZÄFd TFFYÉIZYIWY- ZLF YYFZFZTFMYTtFHx-MCYQFJKUYZYFUMÖdÖTZBZFrquug stande und Betriebe der Bahn bctheiligt icslZ, Zu benxseffech1 YT YZ Lic zwirgtk3schccftlichen JVerbc'jltniff: des Unternshmsns :s erfocdsrlich „H 17. finden, Was die Vorbedingungen für die Vestallung, den auf lagSmäßigen Vollendung und Ausrü'stung der Bahn genügen Das Verkehrs im Intereffe ber Ausführußj von' ZHUYZYU messung erfolgtzryeckmäßig nach bsstimmten Prozentendes Anlagekapitals. erscbkinen 1affen und öffentliche Jntereffcn nicht entgegen stkben. Mit dém Bau von Bahnen, Welck): für den Betrieb mit Umfang der Befugnisse, sowie die Handhabung des Dienstes letztere kann nur auf Grund einks Kostenanschlags geprüft werden i'velcber transporteu erforderlich so unterliegen dißselben 1 Ei a?“ Eine Geldstrafe tm Betrage von 10 0/0 des Anlagekapitals ist als die Bei B::neffung der Dauer einer zeitlich begrenzten Genehmigung Maschinenkraft bestimmt find, darf erst begonnen wcrden, nachdem der anlangt, die Vorschriften im J 47 Abs. 2 bis 5, § 49 Abs. ]. daher in der quc-l zu erfordern ist. In welcher Weise di:: eneb- salle der Vereinbarung, zWischen der absendenve MMU??? “ außerste (Grenze anzusehen, deren U:»berschrexitung selbst durch erhebliche ist außer auf den Zeitpunkt etwaiger ErWLrbsrechte (§ 6) darauf zu Bauvlan durch die genehmigende Behörde in folgender Weise fest- und 2, § 50 Abs. 1 und § 52 der Babuorduunq fiir die migende Bebörd: sich die Ueberzeugun von dem Vorbandxnseix? oder behörde und Bahnverwaltung Die für die Betrni bssi ar- öffentltcbe Interesskn nicht gerechtfertigt wird. sehen, daß die: Dauer der Gcnebmi ung ausreichend genug bemessen gesteljt morden ist: Nebeneisenbahneu Deutschlands vom 5. Juli 1892 (R.-G.- der Möglichkeit der Beschaffung des nlagekapitals Vkrschaffen will heit getroffenen allgemeinen Bthimmun cn djj 7 Zi dcher- DM, um“"ehmernUkbcnbahttähnlficherKleinbahnen * wird, um dem Unternehmen die I) öglicbkeit der Amortisation des 1) Der Planfeststellung werden die bei der Genehmigung vor- Bl. S. 76-1) analoge Ausveudung. bleibt ihrem pflichtmäßigen Ermessen überlaffen. , nicht berührt weiden. 9 r ck “ UW (vgl. Emleitung und zu § 3) ist durch die Genehmigungs. Anlagekapitals zu gewähren- läufig getroffen?" Fkskskßunßkn zu Grunde Ile- In §§ 23/24 20)
ZU § 7_7) Vkil?) Lassen sich im Mobilmachunqs- uud Kriegsfalle die 3223"dreegIFUftYRzlLZU-MY stIH'xxxlktssßcB ?eirbIHUfriechter(bTa1tuug A ck f" d' 571 b b FU § 24-22?“ ?ck 6 Hi schtlich d s Gut 8213):z?r)§anwZFHdBFilc-TYZnfiYaZYUdlz? YZFYLYLSGÉFJWÉ'VYZ Das Erlöschen und die Zurücknahuie einer Genehmigung ist von
* * . , , ," - - , crec cncn- . :: ur t:?«wreacun norsrungn n: e - -- 5 -- - - „
Dre Ergamung der Zustimmung des Unterhaltunaspflrchtrgen rst “Maus“?“ “ick“ m“ “'*'" ZÜKM des öffentlichen rungsfour-s, sonne - neben dem nach den jelveiligetxnlxxä. Fahrplans und der Beförderungsprcise kann im wesentlichen nur der zulegen. Zeit und Ort der Offenlsgung ist ortsüblich bekannt zu YYYYWMWM Behörde m dem Regterm'gs AWUW “kannt
ganz in das pflichtmäßkge Ermessen der zuständigen Behörde gesteÜt Verkehrs bewältigen, so ist die Militärverwaltuug bcrcch- delsrechtlichcn Vorschrift ' ** ' " ' ' * * , . - . .. cn für Aktien e el] ' . d d s a dcm Bötrtcbe der Ba n b: tkMdcn :) cmtl: ('n Ver- machen. FF YTUTFLÉFF elresYtzethktnerindc-YI ÉFFZLSZLJSMMÉZH ?kltnngffen- YFU?»TIL,JÉJJYÜKTLJ"TFMLLZU FZZUZYUYYIMFZZ maudjtgescUschastcn anAktjen erfordexrxlisrhesnckijtleatxtxZidesFcTr-xxx- Öbrxintceßcssesndcn Maßstab abgeben. b s (* .ff ck Während dieser Zeit kann jeder Betbeilkgte im Umfange seines Bevor wo:: der AYfiZtZYekZZJTr ZZLaJÖZYestseßung der dort er- :! ran , a fich ' fonds - einen Speziachservefouds nach Maßgabe der Was den Fahrplan betrifft, soerfordcrtdas öffentlrche SicherheitS- Interesses Einwendungen LSM den Plan erbebsn. AUch der VW wähnten FristBeschluß gefaßtwird, ist außer dem Wegeunterbaltungs-
' , Be chräukun , “ "' _ . , „ vielmehr auch darauf zu erstrecken, ob nun; Lage des Falles aus- ders Züge d& Veremfachunq UUd vollstandige Aussetzung folgenden Bestimmungen zu bilden: interessc in jedem Fal]: die Festsetzung der höchsten zulasfigen Ge- stand des Gememde- oder utsblurks hat das Recht, Einwendungen pflichtigen auch die Wege-Polizeibehörde zu hören.
reichender Anlaß vorliegt zwangsweise in das Verfügungsrecht des öffcmlichen Verkehrs anzuordnen und einen 1 Der Er ' ' “ " ' ' ' - k . . * -- . - ncuerungsfouds dient ur B ck: 1 dt keit der u :, wel e die ur Nebenelsknbahnen stattba te zu erbebkn, welche sich auf dre Nichkun9 des Unternehmens oder anf Unterhaltungsy ichttgen etnzugreifen. Das; dabei auch dte Letstungs- besonderen Mclitarfahrplan einzuführen. Kosten der regelmäßig wiederkehrendenz Grußßtrechxxg :I L).)kxxxmaglgrcnze "ZA:: übxrsckyckxeiten dafarf. Im übrigcn ist nach d'en Anla sn der in Ö 18 dieses Geseßes edachtcn Art beziehen. ZU § 27-2") _ _ Hiejenige SteÜe, bei welcher sol e Einwendungen schriftlich ein- Li: t beim Erlöschen oder bei der Zurucknabme der Genebmtgung
äbigkeit und uoerläsfigkeit des Unternehmers in Betracht kommen 4) Die Kleinbahn-Verwaltuugen sind im Mobilmachungs- Ob " ' . , erbaues und der Betriebsmittel. ]) d B altni en eines eden emelnen alles u erm: en, ob muß, bedarf der Erwabnung mcht. FÜUFZWFUTUZUYWIKJÜcihZoYerIséoltelianlbuFd ihrdziur Her- Es sind jedoch hjemms von den Betriebsmitteln uur hkxsxcsxxnchxkkclka dFrrbZahlffund der 1Zeit sätÉmtlich oderz einzelnsesr Züge zureichen oder mündlich zu Xrowkoll zu gebcn find, ist zu bezéichnen. wkgen nterbrechung des'Vaues und des Betriebes der Fall vor, daß u § 88) und § 9. a “M cnliches die Kosten ganzer Lokomotiven und Wagen, von den Ober- weitere Anordnungen bei dsr Genehmigung zu treffen snd. ird 3) Nack) Ablauf der rist (Nr. 2 Absatz 1) find die gegen den über den Verfall und dre Verwrndung von Geldstrafen Entscheidung
3 ., Bebufs Sicherung der Interessen der Reicbs-Post- und Tele- Material berzugeben. Die denmachftige Entschädigung baumatcrialien da e en au di " t ' 1) b b () it d 't d Ablau lan erhobenen Einwendungén in einem nötbigenfalls an Ort und zu treffen ist, so ist von der Aufsichtsbehörde dem Minister der öffent- g g ck e Kosten einzelner Stücke MMM hM M a gcse M“ f f er Ze: raum, nacb affen f YxcUe durcb eixxen Beauftragten abzubaltenden Termin, zu dem der lichen Arbeiten darüber Bericht zu erstatten, an Welchen geeignetenfalls
rapbenverwaltung (§ 8 Abs. 2 und § 9) ist mit der zuständi en “"e“ “ck fin“ Mäß "“ck """em'precheUW B**Mmmuusen zu bestreiten. Der Era ein e; „ », :: " ' : : „t : d R [ etw : : 9 f “ * ner Theile vou Betriebs w": “bo ePrufung LMU cken hL, n er ege auf a re Jahre Unternehmer und die Betheiligten (Nr. 2 Absatz 2) vorgeladen Vorschläge über die Verwendung oerfaklener Geldstrafen im Sinne
aiserlicben Ober-Poitdirektion in Verbindung zu treten. der Militär ' * isenbahn ' Ordnung, Theil 111)“ und des mitteln (Sicdcrohre u. . w um an ' b Gesetzes über die Kriegslejftungen vom 13. Juni 1873 triebsfouds erfolgen. s ) s? f Rechnung des Ve- 3" YYYskittbeilung aller Tarife, Fabrpkäne und allxr etwa zu er- werden müssen und Sachverständige zugezogen werden können, zu dieses Gesetzes zu knüpfen find. BeiBabnen, txelcbe mix Maschinen- kraft betrieben werden, haben die ngierungs-Prafidenten tbren Bericht
Im nteresse der Landesvertheidigung (J 8 Abs. 1 und J 9) ist Folgendes zu bombten: HYPthéelr'tlchZ1Ta-Z MFZgKeerüsTTYLx-tlxygdich Yrixgeren In den Erueueruugsfonds fließen: laffknden BltriebSreglements an die Aufsichtsbehörde wird bei jeder erörtern. „ . , , Zu § 8 Abs. 1. 5) Die Militärverwaltun ist im ',').*km;ilger ck“"“W- 1) der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Genekomigung vorzubebalten sein, um diese Behörde zur Erledigung 4) Nach Beendigung der Verhandlungen wird über die erhobenen zunachst der eisenbabnt€chnkschxn Behörde MÜIUWÜM- damit d'ese *" Die dem Autrage auf Ertheilung der Genehmigung in Kriegsfalle bercrhti t dc Bgtri !) _ o machunJ und Materialien, ibrsr Aufgabe in den Stand zu soßen. Einwendun en beschlossen und erfolat danach die Feststeüung des der Lage ist, fich auch threr!etts zur Sacbe zu äußern. “Msskher Hiufzkhöt)bxiizldafügeudetzvumerlagen (Ausstihrungs- sckauplaß oder in gd-esseuuNäße egeleeztxftreuaZZeiT'i-Yhn sieelxivéjj? ?; diie Zinsxnddes Fonds selbst, , ?] ä i u LFZLA) k [YlTUes [HWY der ZZFJLFÉ Y FY" Errichtung und Unterhaltung der am- an zu 11 , wenn ahnen li ii ene au cu Brutto-B t ' bsi . Mit “ "S "d "" d r M M "" Surunde an Einen "eme mrr very e ' (g e khn [tig ob mit zu übernehmen. Das bei der Uebernahme und Betriebs- nehmende jährliche Rückle rte c nuahmen zu ent Untkrnei'3mexr,r welchebr nikFT LJne deer in § 16 [Zezeigchncten GLseÜschaften Der Beschluß wird dem Unternehmer und den Betheiligten zu- 90) §§ 23 und 24 des Geseßes lauten:
me-hmtis en Motoren oder mit erden u [- tr ib d a ?- Pf z e e en e) in führung sowie bei der Rückgabe maßgebende Verfahren Die Höhe dieser Jahresrücklagen ist unter Berückfi „ ist, muß auch die Vkröffentlickpung der Gcnehmigung 1" dem AMW“ gestellt" - § 23" ffg (Absatz 1) bedarf Ls ntcht, Wenn eine Plan- Die Genehmigung kann durch Beschlu der Aufficbtsbebörde für schrift festseßung zum ere der E""WWF stattfindet. ' erloschen erklärt werden, wenn die Ausfü rung der Bahn oder die a
ejungen angelegt werden, bezw. sich den äußeren Werk t ' en rich et ftch naeh der Instruktion, betreffend Krieksbetrieb tigung der bcsouderxu Verhältuj e und Bedürfnisse dés blatt: derjenigen Regierung, in deren Bezirke die Bahn belkßen ist, D“ FeststeUun Wenn aus der beabfichtk ten bnanla e Nachtbeile oder erbeb- Eröffnung des Betriebes nicht innerhalb der in der Genehmigung be-
D „j., . . FMM»: der «HMT? ekt ei .. .
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::" ZYLYLULZ (TWK: osereUFULrnÉTtFe'ii-uéxeix: (Lie? ZWnYYYeYÜl? ]??? Eisenbahnen (Militär-C' seubahu- einzelnen Unternehmens auf: veranlaßt werdkn. Von jeder ertbeilten Genehmigung ist ' ::.-"Y.?UZZÉZZMY“Ééßkxkßäxkxkxxx":kxw„W513: „z.KYian-TÜTYZFMZTZIs::2:::;3::::::*:::e:::dch„33z “' HLTT/“ÉLYZLYTTM “"LETI“IK“'L3ff§7-:I: KMWLMTL- WW" MM" W v“ WWW“ :,che,*«xe,lästx::nsen dex,b:m%ar:en,é:und:;,:;r :“:Zes,::e:tli::n stimmten oder der verlängerte" :““ “folgt- “*:-„:„kb“.„““““,A.:hche,Z*-ch “KB.,“ "" Veam-oswme-Mh '"§" Ws= ::schWffch'-schß „„,b,§„ W" "“W““ “ “ck“ *“ ““"“"- :::::::ä::::::: :::"...:::-::W*?"Tubk-«X' „::: :: :::: :: :::“: ::: :::: ::: :::-:::“:- : :::.:«:::"::mka:..::::::d ::::,:e::::::"d:“:: “M MMM": Ws „. BW ,. Wb nn,:emebxtex
rkundigungen auzu- Wird das Unternehmen nicht mit DampgfmaWiKTLeßs-Fx: gä-xzung ugnd Abänderung durcb Feststellung des Bauplan,:s (§§ 17 6) § 19 des Geseßes lautet. 19 YTFMZWÖTMLFUSYÜYYlegenden Verpfl chtungen in wesent rcber Be
7 . d . ' ) § 7 des (Gesetzes lautet. § 7 korbeuIiiusYTLEFÉfrTZedtxjnuteOrffßÉFtT: :?:"JeYZJM" ist dabei dem in anderer Wcisx (z' B. elektrisch) betrieben, so haben und 18). Zur Eröffnung des Betriebes bedarf es der Erlaubni der zur Er- Die Zustimmun der Unterbaltur'tgspflichti en kann ergänzt werden: |., Ii) IKZ? Militärtransport wird mit einem :*xon der zu. YHUGÉTZUZYLFMFYÜDM den Rücklagesaß o. von Fall zu 13) § 14 des Geseves lautet: theilung der_Genebmigunq zuständige? Behörde. Dix rlaubniß ist ") § 26 des Geseßes [MWH 26 sWthmeknaltxxrvde odTTtbeeiirltigtdenist, WWW" JZIZÉMFI an A?;nAusFetheclzecltt'Ygeferügten Ausweis versehen, _____„_ Im Interesse des öffentlichen1§erkebrs ist bei der Genehmigung YstYFtsanje-dZ:?xfxrxgekxeßikxkxxlérekalätdseixrdZJau- und BStrjebsgenehmlgung die LeticrYlJYUUWUIZFZYYTÜUY ?FXWÉFUYVFÉ, MWF? YTQZYZYTYEF,AFTFZTanXFfiFFFWUdL an den Minister &. ZHZZYÜSMZZYZUTLYYÉM in der Anlage bei. 10) § ]0__ des Gcseßes lautet: YrdYuLxÉeiÉdzcxjßstTÉlZFredZYÉFstÜsYÉY TZZQTnsWOdFeZYT. 17) § 20 des Geseves lautet: 20 Sjchechejitß soweit fie führ den UFSÜÖJÜM ZweckitnjzzÉ ini vnsWhYk ' . ,- „ " “ 10. „ - ' „ ' „ - , eraus : e en. an e s an erwe er ere n arun sowextfieine Staidtgemeinde oder cm Kxeis betbetligt m, »»; 1)" (YZFTYÉYT “ZFUWWWZUUH sowie Urlgubs- Bei der Genehmigung von Zsahncn, anf welchen die Befördkrung ' raume. 5" bezeichnen, "“ck deren Ablauf dtese Feststellungen JLPkak Die VetriebSmaschmet: find vor ihrer Einstellung in den Betxieb FYUÉTgeunteébaltngßpfliehti e die9 Wahl, die Wiederherstenunä3 des ;; chchÖUZckKUM dmebxkkkiKkeise beruhtenden WP [“*"de Für die bei ihnen ür PYR- die Z:"; Zivilbehörden Von Gütern flatsfinden soll, kann vorbébalten werden den anter- und wtkderbolt w??? MMK)!" d b l k f" i bi d und nach Vornahme erheblxcyer Aenderungen, aFerdem aber zeitwetlig früheren Zustandes, nötbige'n ua:? unter Beseitigung in den Weg ein- Ärschl ßedsu ies Bezrksau9schUffes, im ubrigen datos dienen oder beuzrmubt u e Meir:i __e stung komman- nehme; jederzeit zur Gestattung der Einführung von A*nschlußgleisen V“)" der F'sf“ ""I S?, e" Fabrp “" “"ndur EFZG," “ ißt der Prüfung durch dix zur ersenbabntechntsckden ufficht über dieBabn ebauter Theile der Bahnanlage, oder gegen angemeffene Ent- Durch deen (xk äketzunrsebß?§?l§u§sd t A [ efertiqt sind), ? tarpersouen aus“ für d?" Privatverkebr anzuhalten. Art und Ort der Eimübrung Ge"ebéign"TZTTFÜYVIZYKL kaum “ Lesehen wer eU- eserZ€ ' zuständige Behörde (F 22) zu unterwerfen. chädigung den Uebergang der leßteren in sein Eigentbum zu ver- we “ zugleich überg die "Ich § 6 an F uräe; uFscb uß d:?1 Rechts- 0. rachtbriese. unterliegt der Gensbmigung der eisenbabntechnifchen Aufficbtsbkbörde. raukaTnFeststeuuY der Beförderungspreise steht innerhalb eines bei 18) § 21 des Gesetzes lautet: langen. '*spchbe entschieden en n erne mer geste ten An- Auf Grund d er arti g er Ausweis e erfolgt die Beförde- Die Behörde (§_ 3) hat n-zangels Jütlicber Vereinbarung der der Genebmi un gfestzuseßenden Zeitraumes yon mindestens fünf ' ' 2], Macht der Unterbalxungspflichtige von_ dem ersteren Rechte „ * rung zu den Sätzen des Militärtarifs, im Frieden gegen Interessenten Hauch M Verhältmsse des Bahnunternehmens "Nd dks Jahren nach Fer Eröffnung des Bahnbetriebes dem Unternehmer frei. Der aHrplan und die Beförderungspreise sowie die Aenderungen GÉÜWUÖ- W M das Etgenthum deri IUMckIelaffZ'?" Ibbeile der » 8 :.. «.:.. “"*“- wfor-ioe Baarveamnah „„ Kriege aua- Sendung ::: “:::-::: :::“:Zx“:::::„:: ::::d::::.e“““": :*"sb:“:d“" :“ Das asvannr «,s». anstehende Recht «enembmuna derselben :.:, «._.. Einführung : ..,-„ck bekannt :::-„"- Bab::la::::„::: ::::WW:“:„:::::::b:.:. .:: „„ rung ener n agen zu Beförderungsprkise erstreckt sich ledi lich auf den Höchstbetrag der- Die angesetzten Beförderungsprei e haben gleichmaßtg fur alle festse en, vor deren Ablauf der Unterhaltungspflichtige nicbt bereéßtigt
8. der ahrgelder - Vor Ertbeilung der Genebmi un ist die u tä di W ' . ' ' leastende Vergütung vorbehaltli des Re tswe s t . -- " ' 9 9 s s " Ns egkvol'zei mMobtlmackxungsfall sind die zum Heere einberufenen ck ck ge feszuseven LFZLZUIYFZÜ'MZLsF-TgMFzYkguYYedYZSAMFZIMF ÜZZsM PersYZ1äoßdinxer§31n§erA ÖéfeöM-JanWee,n§elche nicht unter Erfüllun ist- d e Wiederberstellang des früheren Zustandes zu verlangen-
Bebörde und, wenn die Eisenbabnanlaqe sich dem Bereich einer Festung Personen mit Ausnahme der im O i , t 11 . * FFxferFie FmMJZFnJTsti'xtmÉFFxZZnFißb?:???'derJT? sxxkeseFelFaLe :hneütLösuanvxubTahßkarsken zu befördefFZ-crIitngtfaetYF-Krex ) § U des Gescßes [(FULL]; zu nehmen. der gleichen Bedingungen jedermann zu gute kommen, find unzulässig. „) § 27 des Geseßes lautet: - e ng : : erg ung r e ou er geregelt. Bei der Genehmj un it die A' t d 6 14 - 19 22 d s Ge es lautet: * YSWFWF'Babn sich dem Bereich einer Rekcbs-Telegrapbenanlage “"___"" L?Hsediethanbqtlxungf ?gnx FZVxederbeeliTHY NLFÜZY YYTstJHM ) § 16 des Geseves [MM. 16. R) Zscbtl'c; d ? f"ll dW. G [) i sb din d G ?bi und t:)newelewäirXteFZeYtYKF YZF ZFI * ??ZFYYFUH HJ 11 ert, so ist die zuständige Telegrapbénbebörde vor der Genehmigung 9) § 9 des Gesetzes lautet" n" , kct 5x :) g , vorzu re en. Die Genehmigung, welcbe für eine Aktien esel1schaft, eine Kom- ü_ 1 _ t er r u ung er ene m Yung e Hun en un ene_m gun _n „ . Fur dae Ausfubru d r B d . ' it di : Ge 5 lt ed Klein a n der u t der die fur die us ubrung dkk ' ab" 0de di? fkkstüWäß? Erh nung n? ? ahn un für die Eröffnung des Be manditgefeüschaft auf Aktien oder eine Gesel] (haft mtt beschränkter der Vor1chr s en i ese se e s i Tn Behörkye unterworÉé Bei oder die AuYeäotekbaÜUUYUdks Betriebes bestimmten Geldstra'en ver-
ju hören. - triebes kann eine it t il t" di Frs es geseßt und die Erlegung von Geldstrafen Haftung behufs Eintragung in das Handelöregister (Artikel 210 für ihre Genebm Kung jewe 9 us an ? "SWF des Rechtweges der Mini'Ler der
9. Soll das Gleis einer dem Gesetze über die Eisenbahnunter- Au er den durch die voliéeilichen Rückfichten (§ 4) ' “ gebotenen für den (111 der N tt lt ' “ “ “ * . " b it i k t ei i tete Ba nen t t auen, ents tibet unter F :ck enha ung derselben, sowie Sicherhettsstellung Abfaß 2 Nr. 4, Arttkel 176 Absaß 8 Nr. 4 des Deutschen Handels den fur den Ben e m Mas nen ra ngerch n h s eb f rbeiten. Dieser be MZR 13ka fdxebVerwöndZemg Mb? un en e ru eren 11 rue men,
nternehmungen in dem betreffenden Landei-
aebmungen vom 3. November 1838 unterworfenen Etsenbabn ekreuzt Verpfli tungen find in der Genehmigung zugleich diejenigen zu be- hierfür gefordert Werden. FseYuM, § 8 Nr. 4 des Rerggeseßes Vom 20, April 1892 _- die eisenbahnteckpnische Aufsicht der zur Mitwirkun bei der Ge- MYLIFE; Le tere Und zu
, ' i b u n Eienba nbebörde u, ofern ni t der Minister ndigt worden ist tritt erst m nehm un? cr fe en s ufslcht eirTer !mderen isenbabnbebörde anderenfalls äbn icber
„Werden, so darf auch in den ällen, in denen die Eisenbahn ebörde stimmen, welchen der Unternehmer im Jntere : der Landesver- Auch können (Geldstrafen und Sicherheitsstellung zur Sicherung . S. 477 _) außgeb theils zu verwenden.
**,-im übrigen nicht mitwirkt (§ ' die Genehmigung nur im Einver theidigun und der Reichs Postverwaltun ' W . . , - - g in Gem ßbett dcs § 42 zu der Aufrechterhaltung des ordnun smä i tib s W" * ' d ' d 5 e ti :- Arbeiten die ßanniß mit der leßteren ertheklt werden. genügen at. Dauer der Genehmigung vorgeseher? werßdFrxn Be r e e ahrend der realitsxxnxzkéefiZÖrvan der Nachweis der Eintragung in das Han els üFerträZ. ck n