schen Obligationen aus Landesschulden preußischen UrsprUUgs geleistet hat, nach geführte!!! Nachweis, daß die betreffende Rxgierung die in jolchen-Obli- .gatiouen bcsteUren Cautionen, welche dem Ursprynge nach ihr angehören, den Preußischen Unterthanen berichtige; * oder: 13, so weit die Forderungen nach der Eingangs cr- wähuten AUerhöchske-x Kabinets-Oroce vom 31. Januar d. I. erst jetzt preußischer Seits übernommen smd, na- Mentlicl): '
1) “penüons-Rückstände, [i_e mögen fich auf frühere Preußische Bewilligungen, oder auf denRei-Hs- Depucations- Schluß vom Jahre 1803, oder auf Bewilligungen der ehemaligen weftpyälischcnRegjc- rung gründen, und an Civrl- oder Malicaxr- Per- sonen verliehen worden sein; -
2) rückständige unverzinsiiche Forderungen aus der Central) Vermaltung dec weßphälischen Regiermrg, sie mögen die Civil- over IIDclatair-Verwaicung be- treffen, und es mögen darüber von derselben bereits Bous ereheilt sem, oder nicht, rücküchcltch der lekz- tern insonderheit die Gehalts. Rückstände der Cen- tral CtvikBeamten, des Mtlicatrs, Und der Gens- d'armer'ie, so wie Gesandtschaftskosten, und An- spküäw "aus Lieferungs- und Mtlicatr-Verpßegungs. Geschäften ;
3) Dcpostten Kapitalien, insofern ste unter den oben zu 4. 3. bemerkten frühem Unerhöchsten Bestim- mungen nécht schon begriffen smd, uud
4) rückständige Zinsen von verzinslichen bereits berich- tigten Kapitaltcn, namemlich Überhaupt von ur- sprünglich Preußischen, schon vor dem Kriege von
1806 vorhandenen Landesschuldeu aus Documenten,
die nicht in weftphäljsche Reichs-Odligationen um-
skschrieben worden, insbexondere von verzinslichen
Schulden aufgehobener Klöster und Stifler, UW
von den auf diesseitigen Domainengebafteten Dar;
lehnen, so wie von den in die AmortisationOKasse oder den Staats-Scmxxz. erhobenen gerlchtlichen De- positen und von den Cautions-Summcn; „ bei ihr, der unterzeichneten Liquidations-Commisston, mit Beifügung der erforderltchenZaskcficacorien anzumclden, und zwar ohne Unterschied, ob die Anmeldung schon früher bei irgend einer Behörde erfolxn ist, oder nicht.
. Zu dieser Anmeldung wird, der Allerhöchsten Be“ fttmnmng gemäß, eine Frist bis spätestens ÖM Ersten des Vkonats November des laufenden Jahres 1827, festgesetzt, mit der Verwarnung, daß diejenigen Interessenten, die fich innerhalb dieser Fasst nichc mél- den, _mic aljen ihren diesfälltgen Ansprüchen an die Preußcsche Regierung für immer und ohne weiteres als präcludirc werden abgewiesen werden.
Zur Yorbeugung etwaniger Zweifal wird hierbei noch ausdrucklach bemerkt,“ daß nicht nach dem Tage, un- ter welchem dée Liquidation ausgestellt oder abqesandr wyrden, sonyern nach dem Tage des Eingangz dérselben bet der Ltqurdations Commission entschieden werden kann, ob währenh der Präclusw-Frist liquidirt worden, und daß daher jeder Ltquidant sorgfältig zu beachten hat, ob nsch „dem gewöhnlschen Pofi'enlauf die Ltqaidation aucb werkltch_vor Ablauf jener Frist zu Stendal in der Alt: FTF bet der Ltquidatéons-Commission eingegangen sein . Da“ nach der Allerhöchsten Be immun von d Ltqmdatton uny Festseßung ausgeschlkssen bletgbcn sollch
a, für ]eßr und vor endlicher Auseinan.
derseßung mit den übrigen, hierbeibe-
312 '
Franks, mithin namentlich aus den hierzu
hörenden Obligationen ]..jcc, 11.3
2) die Forderungen aus aUen von der Westpbä] Regierung über rückständige Zinsen ausgef- Bons, so wie Zinsen-Räckstände aus Westphäl
und diesen" gleichgele
Reichs : O_bligacionen, Wesxphälijchcn Verbriefungen überhaupt;
schen und Zobanniter-Ordens; 1). gänzlich und für immer;
so:: des ehemaligen Königs von Westphalen Wesiphäléjktzen Orden;
Westphälischen Regierung ohne Encschädiung hoben worden;
so sind Liquidationen über dergleichen Anspküch? läfftg, und werden daher, wenn ste widerErwarte
bleiben.
' qu dagegen die in Vorstehendem unter 13. spectel aufgeführter: liquidationsfähigen Ans
che an annkreich durch den Pariser Frieden 30. Ma: 1814 und durch die Separat- Conve vom 20. November 1815 festgestellten Grund
gelassen werden, Welche auf einem in verbino
;_ici)d vor dem 31. October 1813, „zu erfüllen gew m ;
Unterthanen sein,
Nachsolger pamaliger Inhaber tha116.Ergce1!ä)afc geworden sein. 3) Dre Forderungen für Lieferungen zur Milit
mit jener Ut
welche durch die von dem französischen Malik
Kötügt'eich Westphalen Und dem damaligen fra". sischen Gouvernement geschlossenen Convention
waren“, gerd außerdem für den einzeltrenF.1U-“ ausdrtackltches Zahlungs Versprechen, oder ein M'
sen werden kann.
4) Die Vcrtficatéon der Gehalts- Rückstände westpk)
lischer Mtltrair- Personen und der Gcnsd'armer kann nur daxck) Voclegunq des Sold; livrcc gesch
' . theiligten Regikrunqen, 1) dre Forderungen aus den drei Westphäliscben Zwangs: anlechen von resyeccjye 20., 10., und 5 Millionen
ebxn bemerkter Bedingung, für liquidationsfähi erklärt worten sind.
5) Verwaltungs Rückstände, über welche die Mstphä'
3), Ansprüche an die ehemaligen Bestßungen des
1) alle Ansprüche an die Civil-Liste und an die 2) die Rückstände aus den Einkünften von ehem
) alle Ansprüche aus Lieferungen zur Mélitair pflegung, die fich nicht auf Contracte gründen 4) alle Entschädigunzs-Ansprüche wegen des Be von Rechten, die durch allgemeine Maaßrege
eingereicht werden sollten, ohne alle Berücksicht“
betriffc, so wird den Liquidancen, in Gemäßhei Kömgl. AUerhöchften Bestimmungen, Folgendes zu Beachtung bemerklich gemacht:
1) Zu Uebereinstimmung mit den für Prévat-An'
können nu; solche Forderungen zur Liquidation
Form erf-Jlgten Versprechen beruhen, und be vor Auflökung dcs Königreichs Westphalen, nam
2) die Liquidanten müssen entweder jeßc Preuß]
. oder solchen Staaten angehök welcbe nacht bei Reguliruug dcr westphälischenC txalVerhälcne'sse bethetligt sind; auch müffcn, emen, wie die andern, schon am 31. Oct.1813 * ' haber der Forderungen gewesen, oder durch Crvg
Verpflegung müssen sch auf deshalb geschloff Kontrakte grÜnOen, dccjenigen Forderungen a
Gouvernement in Magdeburg gekclzehenen R:.“qu tionetr,__ Beyufs dcr Bekleidung, Verpfirgungu Ka]_erntruug derxortigen Garnison, desgleichen . Err-chttzng und Erhaltung der Militair Hospit- yerazrlaßc worden, smd nur in so weit zu der sachtegeu, als ste nach den zwischen dem etzemali
den weskpvältschen StaatzKaffen zur Last gefaU“
trakcs Verhältniß comoeexncer Behörden nachgew'k“
hen,.inqdem nur dikse Rückstände 0er westpl)älischk Malccaors und Gerasd'armerie, uud zwor nur unte
sprungs ausgegeben hat, können von den Berechri ten nur durch Produktion“ der Bons und der Be fügung der westphäljscven Behörde, dieselben zugefertigc worden,
ckck: derjenigen Einnehmer, von welchen sie diese den erhalten haben, verificirt werden.
tac in der Art erfolgen, daß -
schon Skschehem den vollen Betrag, dem westphälischen Schuldenwesen
derungm rhalten.
chließléch werden dieLiqyidanten noch darauf auf am gemacht,
n
- fe zu .“1 und 13 zu allegiren ist;
ehrere Forderungen umfaßt, zunächst nach den ein- elnen ForIerUngen, dann nach der:,verschiedenen athegorien, wozu die Forderungen gehören, und uletzc im Gonzen auszuwerfen find, und insbe- ondere - daß, außer den die Forderungen selbst begründen- en Belägen, in allen Fällen, wo es auf den Nax!)- eis der Berechtigung zum Anspruch, namentlecl) Uch nach dem UncerthanenVerhältniß, ankommt,- ie erforderlicher: Legitimationen in gehöriger Form cigebracht werden müssen.
enoal, den 29. März 1827. . |Öche Liquidations-Commission für den Preußxschen il an der Central- Schuld des ehemaligen Kdmg-
. _ l . reichs Weftpha en SchUlzo
4
[.
1
!
n g e kom me n: Se. Excell. der Staats-Minißkk- von Keller, von Steven bei Erfurt. “ baereist: Se. Excel]. der Staatsminister, Graf lvenslebeu, naa) Erxleben. er Graf zu Stolberg-Wsrnigerode, nach W. *
er General=Major „und Kommandeur der 5. Land- rigade, von Ru dolphé, nach Frankfurt a. 0. er Geheime Legations- Rath, diesseitige außeror- )e Gesandte uud bevollmächtigte Minister am Königl.
ritcanischen Hofe, Kammerherr von Bülow, 'ondon.
ZéitungS-NachrWten.
Ausland.
aris, 26. März. Seine Majestäthabetz, wegen leichten Unfalls von Podagra, gestern keme Cour n
1
orgestern hat die Pairskammer ihre Kommission küfnng des Preßgesekzes ernannt. Sie besteht
1
[ische Regierung Bons ohne Bezeichnung des Ur-
nsomic ihnen in Ermangelung der lehrern aber durch Atteste auf den Grund der Bü-
Die Berichtigung der als richtig anerkannten und feßgesehten Forderungen wird in Staats; Schuld- 4 an. Scheinen na"ch dem Nennwertö, oder nach Bemano. njß der Umstände und näherer Bestimmung, durch Uebernahme auf den Provinzial-Staats-SCHUWU"
die Preußischen Unterthanen, wie bisher auch -) diejemge'n Fremden aber, welche keinem, der bei
betheiligten Staaten angehören, zwei Fünfjajheile ihrer For-
daß in ihren Liquidationen bei jeder Forderung ie Kategorie derselben nach gegenwärtigem Auf-
daß die Beträge des Liquidats, insofern dasselbe
313
Grafen v. Bastard, dem Herzoge vön Brissac- dem Uh“ g, dé Herzog von Montesqujou, dem Herzogs „von Levts „, und dem Herzogs vod Broglie. Der Vicomte von Chateaubriand und der Graf “Mols“ hatten; zwar erst“ rer 67, und -lchterer 63 Stimmen erhalten, da aber 86 Stimmm zur Majorjcät erforderlich waren, wurden ste [, nicht gewählt. -- Die Kammer nahm an denjsxlbetr Tag?
das von der Deputirten-Kammer abgeänderte Gesetz-
den-Sklavenbanoel betreffend, mit 154 StTmmen "gegen“
kel des Forstgeseßes angenommen worden. .
Fünfpcocenttge Rente 99 Fx. 35. C. "- Dretproc- 70 Fr. 20 C. “ - *
London, 24. März. Vorgestern sprach der Graf v. Malmesbury im Oberhause von der Noth der Woll- händler; der Preis der Wolle sei11SUerdit1gs von 16 auf 8 Pence gefallen; 1824 habe die fremde Einfuhr „19 Mil]. Pfd. Sterk; 1825: 22 Mill.; 1826: 43 Mal]. betragen: in Denkschjano gebe man fich alle mdglcche Mühe zur Beförderung der Wolle; und die AuösUhF' - aus C'ngland habe abgenommen. Er forderte daher ““ nen Bericht Über die WOU-Einfuhr von 1800 bis 1822- mit Nennung der verschiedenen Länder, über den WATT) der_ von 1810 bis 1826 eingeführtenWoUe und über dax Menge der von 1821 bis 1826 ausgeführten Bcitcischen langen Wolle. Dae *Vethandluugen des Oberhauses am 20., so wie die beider Häuser des Parlaments am 21., waren von keinem für das Ausland erhebtichen Interesse. IMU"- cet'hause hatte sich am 20. keine hinlänglich Zahl von Mecgltedern eingefunden und fand daher keineVerbaUd“ Lung [kart. Hier und in der Umgegend sollen über 50,000 Kin- der Unterricht in- den Sonntagsschulen erhalten. _kec größtenthetls von Privatleuten freiwiUig ertheilc wtrd. Unter letztern befindet sich auch einer der Bankdireccoren. _ Die Manufacturisren in Bradford haben ße!) genö- tbigt gesehen, den Arbeitslohn der Weber um 6 PM“ täglich zu vermindern. Brüssel, 27. März. Zu der Nachc vom 20. auf den 21. d. M. ist zu Obichc curch die Gewalt der Ge- _wässer der sehr angeschwollenen Maas ein Deéchbkuch von 70 bis 80 Ellen Breite entstanden; ein großer Theil der Ländereien zwischen dieser Gemeine und der Gemeine von Grevenbrichc wurde alsbald unter Wasser gesetzt. Nach den schleunigst von den W.1fferbau-Beam- ten angestellten Untersuchungen steht indes zu verhOffM- daß man die Lücke dcs Damms schnell wieder wurde ausfüllen können. Auch in verschiedenen anderen Ge- genden hat die Maas durch Ueberschwemmuygen dem Landbau bedeutenden Schaden zugefügt. Aus Genc lauten die neuesten Nachrichten über den Stand der Gewässer fortdauernd beruhigend; leßkere smd überall im Sinken. Mehrere Stadtviertel VM Gent, welche mehr oder minder unter „Wasser gestandey hatten, sind bereits davon befreit, und mehrere Fabri- ken, welche ihre Arbeiten hatten einßellen müssen, haben olche wiederum begqnnen. _ . „ s Vorgestern Nacht ging ein Ocskerrecchtschsk Kabe- nets- Course:" mic Depeschen von chn hier durch nach London. . St. Petersburg, 24. März. Aus .Konßant't- novel erfahren wir, daß der GeheiMe Rath v. Rabeaud- pierre am 11. Februar in Bujukdere eingetroffen ask Ul! am 20. desselben Monats seine erste Zusoxmmeukun!t m“ d m Reis C cndi e abc hat. . e Der GeTeral-Ztéutenanc vom Genie-Cokps- WCaxbm nier, ist zum Dtrekcor des Departements .der Maark"?- baucen und der Collegienratk) Lazareff, beam Collegeum der auswärtigen Angelegenheiten, zum Scaarsrath er- nannt worden. “
Grafen Porralés, dem „Baron Portal, dem-
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Zu der Deputérten-Kammer find bereits 76 Arti».
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