1827 / 99 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 28 Apr 1827 18:00:01 GMT) scan diff

' schen Obligationen aus Landesschulden preußischen Ursprungs geleistet hat, nach geführtem Nachweis, daß die betreffende Regixrung die in _solchen Obli- gationen besreUcen Cautionen, welche dem Urspr'ange nach ihr angehören", dtn Preußischen Uncerthanen berichtige;

oder:

13, so weic-die Forderungen nach der Eingang:! er- wähnten Allerhöchsken Kabinets-Ordre vom 31. Januar d. I. erst jetzt preußtsxher Seits übernommen sind, ua- naemlich:

1) Penfions-Räckstände,' se mögen fich auf frühere Preußische BeavéiUigungen, oder auf den Reichs- Deputations- Schluß vom Jahre 1803, oder auf

„wailjigungen der ehemaligen wescpyälischen Regie- rung gründen, und an Civlls oder Mxlitair-Pér- ,sonen verliehen worden „sein; _

«Z) rückständiqé' u“nverzinsliche Forderungen aus der „„ Central- Verwaltung der westphälischen RegierUUg, sie mögen die Civil; oder kilttair-Verwalcung be- treffen, und es mögen darüber von derselben bereits

Bons ertheilt sein, oder nicht, rückstchekich der leh-

tern insonderheit die Gehalts- Rückstände der Cen-

tral Civil-Beamten, des Militairs, und der Gens- d'armerie, so wie GesandtWankosten , ,und Am sprüche aus Léoferuags- und Militajr-Verpfiegungs-

Geschäften ;

3) DepofitenKapitalien, insofern fie unter den oben zu 11. Z. bemerkten frühem Anerhdchsten Bestim- mungen nicht schon begriffen sind, und

4) rückständige Zinsen von verziztslichen bereits berich- tigten Kapitalien, namentlich überhaupt von ur- sprünglich Preußischen, schon vor dem Kriege von

1806 vorhandenen Landesschulden aus Docummten, *

die yichc in jveftphälische Reichs-Obligationen um- geschrieben worden, insbesondere von verzinslichen Schulden aufgehobener Klöster und Stifter, und von den auf diesseitigen'Domainen gebaseecen Dar- lehncn, so wie von den in die Amorctsacians-Kasse oder den “Staats-Sctwß erhobenen gerichtlichen De- positen und von den Caucions-Summen; bei ihr“, der unterzeichnetéu Liquidationstommisséon, mic Beifügung der erforderlichenZußtßcacorien anzumelden, Und zwar ohne Unterschied, ob die Anmeldung schon früher bei irgend einer Behörde erfolgt (sk, oder nicht.

Zu dieser Anmeldung wird, der Allerhöchsken Be- stimmung gemäß, eine Frist bis spätestens den' Ersten des Monats November des laufenden Jahres 1827, festgesetzt, mit der Verwarnung, daß diejenigen Interessenten, die fich innerhalb'dieser Frist nicht mel- den, mit allen ihren diesfächen Ansprüchen an die Preußtsche Regierung für immer und ohne weiteres als präcludirc werden abgewiesen werden.

Zur Vorbeugung etwaniger Zweifel wird hierbei noch ausdrückltch bemerkt, daß njchc nach dem Tage, un- ter welchem dke Liquidation ausgestellt oder abgesandt worden, sondern _nach dem Tage des Eingangs derselben bei der Liquidations-Commiffton entschieden werden kann„ ob während der Präclusw-Frist liquidirt worden, und daß daher jeder Ltquidant sorgfältig zu beachten hat, ob nach dem gewöhulachen Pofi'enlauf die Liquidation auch wirklich vor Ablauf jener Frist zu Stendal in der Alt- tknark bei der chuidations-Commission eingegangen sein ann. . Da nach der Allerhöchsten Bestimmung von der Liquidation und Festsetzung ausgeschlossen bleiben sollen,

3. für jetzt und vor endlicher Auseinan- dersetzung mit den übrigen, hierbeibe- theéligten Regierungen:

1) die Forderungen aus den drei Wcskphälischen Zwangs- anleihen von rszysckiys 20., 10., und 5 Millionen

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Franks, mithin namentlich aus den hierzu w- renden Obligationen L-icc. ck.; * 2) die F'örderungm aus allen von der Westpbäl Regierung über rückständige Zinsen ausggfe Bons, so wie Zinsen-Rückstände aus Westphz Reichs-Ohligacionen, und diesen glejchge|t Westxhälidchen Verbriefungen überhaupt; 3) An|prüche an die ehemaligen Besatzungen des schen und Zohanuiter-Ordens; b. gänzlich und für immer: 1) alle Ansprüche an die Civil-Liske und an dj: [on des ehemaligen Königs von Westphalen; 2) die. Rückstände (128 den Einkünften von che. Westphäljschen Orden; "

3) alle Ansprüche aus Lieferungen zur Militair-

pflegung, die sich nicht auf Contracte gründen;

4) alle Entschädigungs-Ansprüche wegen des V;

von Rewcen, die durch allgemeine Maaßregeu Westphälischxn Regierung ohneLFucsohädiguuz gehoben worden; _

so nnd-Liquidattonen über dergleichen Ansprüche

lässig, Und werden daher, wenn sie wider Erwarten

eingereichc werden sollten, o.k«.e alle Berückstche'

bleiben. .

Was dagegen die inxVorskehendem unter1

,]3. speciel aufgeführten liquidationsfähégen Anm“-

crifft, so wird den Liquidanten, in GemäßheécderU'

Allerhöchsken Bestimmungen, Folgendes zu ihrer'-

tung bemerkiich gemacht:

1) In Uébereikftimmung mit den für Privat-

sprücbe an Frankreich durch den Pariser Frieden 30. Mai 1814und durch die Separat-Conv vom 20.“November 1815 festgestellten Grun können nur solche Forderungen zur Le'qnidati gelassen werden, welche auf einem in verbin Form'erfolgten Versprechen beruhen, und b vor Auflösung des Königreichs Westphalen, na :_ich vor dem 31. October 1813, zu erfüllen ge md ;

2) die Liquidanten müssen entweder jeßtPre Unterthauen sein, oder ]olchen Staaten ang welche nicht bei Regulirung der westphälischen tral-Verhälcnisse bethsiligc sind; auch müsse- einen, wie die andern, schon am 31. October Inhaber der Forderungen gewesen, oder durch gang Nachfolger damaliger Inhaber mit jener te-rthans - Eigenschaft geworden sein.

3) Dee" Forderungen für Lieferangen zur Mil Verpfiegung müssen fich auf deshalb gesch]! Kontrakte gründen, diejenigen Forderungen welche durch die von dem sranzöfischen Mil Gouvernement in Magdeburg geschehene" Rc tionen, Behu-fs der Bekleidung,- Verpflegu"! Kasernirung der dortigen Garnison, desgleiche

fichtigen, als fie nach den zwischen dem ehem Königreich Westphalen Und dem damaligen fk fischen Gouvernement geschlossenen Convenri_ den weftphälischen Staats- Kassen zur Last 9“ waren, Und außerdem für den einzelnenF!l ausdrückliches ZahLungsVersprechen, oder ein trakts-Vsrhältmß competenter Behörden nach sen werden kann.

4) Die Veqfication der Gehalts-Rückstände wtst lischer Militaér-Persouen und der GStjsd'akm_ kann nur durch Vorlesung des Sold : ltvret 9,4] hen, indem nur diese Rücküände der weftodU'k' Militaire und Gensd'armerée, und zwar nurlZ eben bemerkter Bedingung, für liquidationsk erklärt worden find.

5) Verwaltungs-Rkt-Fskände, über welche die West

Errichtung und Erhaltung der Militair-Hosp' - veranlaßt worden, sind nur in so weit zub .

cher derjenigen Einnehmer», von welchen sie diese den erhalten haben, verificirt werden.

6) Die Berichtigung der als richtig anerkannten und festgesetzten Forderungen wird in Staats, Schuld- Freudensbezeigungen wegen der Zurüchnahme des Preß- Scheinen nach dem Nennwercb, oder nach Bewand- geseßes, unangenehme Vorfälle stattgefunden. DéeFem

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lische Regierung Bons ohne Bezeichnung des Urx ventarien “des Mobiliars der Miniskerien zu““deln; sprungs ausgegeben hat, können "MN" Berechtég- übrigens schlug sie die Annahme des Gesehes vor.

ten nur durch Produktion der Bons und der Ver- fügung der westpbälischen Behhrde, womit ihnen putirten Royer-Collard, an die Stelle des verstorbenen dieselben zugefercégt worden, m Ermangelung der Marquis von Laplace, zu ihrem Mitgliede gewählt. Es letztern aber durch Atteste auf den Grund der Bü.- waren 26 Mitglieder gegenwärtig, die sich gleich bei der

Vorgestern.- hat die französlsci): Akademie den De-

l- ersten Abstimmung einthjg für Herrn Royer- Collard erklärten * Den 17. und 18. Abends haben bei Gelegenheit der

niß der Umstände und erer Bsmmmung, durch ster mehrerer Häuser deé Straße St. Denis und ande- Uebernahme auf den Pc inzial-Staacs-Schulden- rer, die nicht erleuchtet waren, “sind eingeworfen, und

Etat in der Art erfolgen, daß

schon geschehen, den volleä Betrag, b) diejenigen Fremden aber, welche keinem der be

derungen erhalten.

rksam gemaeht,

die Kateqorie derselben nach gegenwärtigem Auf :ufe zu 44 und 13 zu aUegiren „ist;

sondere

beigebracht werden müssen. Stendal, den 29. März 1827.„

reichs Westphalen. Schulz.

Angekommen. Der General-Major und Kom-

ile U., von Wicc-stock.

Durchgereisk. Der Kaisers. Russische Feldjäger fonow, als Kourier von St. Petersburg nach tis.

Zeitungs - Nachrichten.

Ausland.

Paris, 21. April. Vorgestern hat die Pairs- mmer den vierten Titel des Mtlitairstrafgeseßbuchech cher von den Verfügungen hinstcdtlech der Pairs han- , die in der Armee dienen, und vermöge dessen ?Pairs der Gerichtsbarkeit der Kriegsgcrichte unter- xdnet sein, und folglich thres Vorrechte, nur von der “'s-Kammer gerichtct zu werden, verlustig gehn soll- mit 120 Stimmen gegen 56 verworfen.

In der Deputircen- Kammer wurde der Commis- sbßkiclxc über das Gesch, betreffend die endliche Sultrung 'der Rechnungen für das Jahr 1825, ange, t. Die Commtsfion nahm hieraus Veranlassung, Vermehrung der'Ausgaben unserer Gesandtschaften, ' d“Central Verwaltung des “)J-*inkscriums der gets

en Angelegenheiten, wie auch den Mangel von Zu 1

_ tersuchung eingeleitet. ! : Gestern Abend dränq_te sich _die Menge in bey La-

dem weftphälischen Schuldenwesén betheiligtexk den des Buchändlers Sautelet, 'Place de la BzzuÉse, “„ Staaten-Pngehören, zwei Fünftheile ihrer For- um eine „C'legie-Über das Gejeß ker Gerechcigkeit 'Und-',.

der Rede“ ((Jomyjainks sur 13 ]0i (16 juzkich Lr

eines Archivs: „Der todtgeborne Entwurf,“ von Carl

) daß in ihren Liq'uidationen bei jeder Forderung Lesage. Beide Werkchen find ja dem Format in 32 ge-

druckt„ welches das Preßgeseß verbannen wollte. Der junge Advokat, Hr. Blanchet, führt in Havre

) daß die Beträge des Liquidats, insofern dasselbe "och immer seinen sonderbaren Proceß gegen den Hrn. mehrere Forderungen umfaßt, zunächst nach den ein- Boyer, Präfident der Republik Hayti, fort, er verlangt zelne" Forderungen, dann nach den verschiedenen bekanntlich 150,000 F:". für die Abfassung eines bürger- Kathegorien, wozu die Forderungen gehören, UW lichen Gesetzbuchs, die ihm der Präsident aufgetragen zuletzt im Ganzen auszuwerfen smd, und insbe- haben soll. Die Republik Hayti hat in Havre viele

Waaren liegen; auf diese hat Hr. Blanchec Beschlag

*) daß, außer den die-Forderungen selbst begründen- gelegt, und nun wird am 2. Mai über die Gültigkeit den Belägen, in allen Fällen, wo es auf den Rach- desselben vor Gericht debattir-c werden. Die Vorfrase weis der Berechtigung zum Anspruch, namentlich jst die Competenz. ' '

auch nach dem Unterthanen Verhältniß, ankommt, die erforderlichen Legisimationen in gehöriger Form nun auch unsere übrigen Agenten in Südamerika den

Außer dem Hrn. Martin, Agent in' Mexico, sollen

Titel von Cousuln Unter Königlicher Ernennung erhal- ten. Die Traktat: werden hoffentlich nachfolgen. Wir

nigléche Léquidations-Connntssion für den'Preußischen glauben indessen, sagt die hiesige Handelszeitung, daß thtil an der Central-Schuld des ehemaltgen König- für den Augendltck keine Ermnnung eines Gsueralcon-

suis au8gefertigc werde, sondern daß einer der Ag?"- ten, dessen Amtsverricbtungen wahrnehmen wird. So zum Beispiel ist Hr. Martin mir dieser Befuguiß in Veracruz und Hr. Martigny in Bogota ernannt; und in Buenos-Ayres beßndec stel) auch ein'Consul mic glei-

ndeur der 2ten Garde - Landwehr - Brigade, v o n chen Befugnissen-

Fünfvroceutige Nénte 100 Fr. 40 C. -- DreipkW 71 Fr. 15 C.

Lon don, 17. April. Hr. Canning, der jeßttäglick) bei Sr. Maj. Audienz bat, erhielt gestern Besucsje von dem Muzcsr ok T116 ROW, Sir John Copley, von den Ministern Robinson, Huskisson und Wynn, ferner von Sir N. Tindal, dem General-SoUicicor, dem Viscount Granvtlle, den Grafen Morley, Gomer UndCarlésle und Lord Seaford, desgleichen auch von dem schwedischen und dem Hannöverschen Gesandten, so wie er Tages vorher von dem porcu'giefiscben, dem niederländiseben, dem neapolitanischen, dem spanischen und dem sardini- schen Gesandten besucht worden war. Am Sonnabend besuchte ihn der rufftsche Gesandte, und der portugies- sche Gesandte hatte selbigen Tages Geschäfte im aus- wärtiacn Amro.

Ueber die Ernennung des Herzogs von Clarenc: zum Gxoß-Aömiral und das Abtreten dcs Lord Mel- vllic äußert stet) derCourier folgendermaßsn: Wir wün

*chen dem Lond.: Glück zu [nem wichtigen Ercianiffe

welches -- indem das Publikum der ausgezeiämeten Otenstc gedenkt, die der verewigte Herzoq vßn York,

Qeffx'll Hinscheiden wir beklagen, dcm Kdnr.: und dmx Lanede gclcjstcr vat -- ohne Zweifel das lebhaft-ste Vcc

gnügen erregen wird, und welches als eine Anwendung

. zwei Personen durch Feuerwerke'und durch Flintenschüssé _ a) die Preußischen Unterthanm, Wk? basher “"ck verwundet worden. Es ist bereits eine gerithcU-Ye 11-11-

Ü'3m0uk) zu kaufen. Der “Verfasser ist ein Buchdrucker." Schléeßlich werden die Liquidanten ""ck darauf aus* - Eben so ging es im Palaiöroyal mit dem Verkauf