1935 / 281 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Dec 1935 18:00:01 GMT) scan diff

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tZanzeiger.

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einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecber: ]"!"5 Bergmann 7573. 9

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r. 281 Reich?,bankgirotontd

s Inhalt des amtlichen Teiles. , Deutsches Reich. '

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Bekanntmachung über die 'Um)aßsteuerumrechnungssäße auf

1 51130193me für die Umsäße im. Monat November 1935.

Vc-i'annimachung des Reichsministers der Finanzen über Ve-

? 1110111111112)1111313111190 für die Bewertung von gärtnerischem

[;Vermöaen. Vom 27. November 1935.

1,1110 Byrordnung zum Aufbau der Sozialversicherung (Rück- !a-jcn der Krm1ken0e1sicherung). Vom 30. November 1935.

TiWHxichsindexziffer für die LebenShaltungH-kosten im November ..(A

Die ;“énderzifker der GroßhandelSpreise vom 27. November 1935.

Deutsches Reich.

* Bekanntmachung übeé [)en-Londoner Goldpreis

)emäß F" 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung 'der Wertberechnung von Hypotheken und [on'p'ti-Fen Ansprüchen, die „auf Feingold (Goldmark) [ lauten (Reichsges'eßbl. [ S. 569).

' M| *.*-01100n21, Goldpreis beträgt am 2. Dezember 1935

1111" eine Unze Feingosd ........ = 141 811 0 (1,

in dontscbe Währung nach dem Berliner Mittel- „..--

kurs für ein englisches Pfund vom 2. De- ..“-““ ;ember 1935 mit 211111112275 umgerechnet = RM“'8ch5388, 1111 sm (Hmmm Feingold demnach . . . 571101100 54,3990, tn dentkchk Währung umgerechnet. ./,„-c“'“= RM 2,78228- Vorlin, den 2. Dezember 1933/ Statistische Abteilung der Reichsbank.

Dr. Döring.

Bekanntmachung.

Tw nmTalxsteuerumreckxnnngssäße auf Reichsmark ur die Umsätze im Monat November 1935 werden auf 11015 0011 § 5 Abmß ]. Saß 2 des Umsaßsteuergeseßes vom

Oktober 1934 (Reich6gesexzbl.l S. 942) in Verbindung 11 „B 40 der Durchführungsbestimmungen zum Umsaß- 011011101013 vom 17. Oktober 1934 (Reich?:geseßbl. [ S. 947) 110 101411 festgesetzt:

Einheit

_1 fund 100 apierpesos 100 Belga(=500Frcs.) 100 Milreis 100 Lewa 1 DoÜar 100 Kronen 100 Gulden 100 Ktonen 100 Mark 100 Francs 100 Drachmen 1 Pfund Sterling 100 Gulden '“ Kronen 100 Lire 1001 en 100 inar 100 Lat 100-Litas “500; rancs 1005. ronen 100 Schilling 100 lotv 100 skudos 100 Lei 100 Kronen 100 ranken Spanien 100 eseten Ts„chechoslowakei 100 onen Turkei 1 fund Ungarn 100 5 enth Uruguay 1 eso VereinYte Staaten _ 1, ollar von merika

. Die Festseßung 'der Umrechnuögssäße für“ die nicht in 91th 5anxerten ausländischen ZahlungSmtttel erfolgt- etwa am

RM

12,56 67,88 42,04 14,09 3,05 2,46 54,71 46,85 68,00 5,40 16,39 2,36 12,26 168,69 54,95 20,19 71,42 5,65 81,00 41,65 52,55 61,52 49,00 46,85 ., 11,11 2,49 63,16 80,72 33,96 10,28 1,98 73,42 1,12 2,49

_ 1 15.311 ÉZtaat

4_.

[ Aegyvtsn ; Athmien Belgien Prak'ilien Bulgarien Canada Dänemark Dgnstg (F"land . öxtnnland , Frankreich (Hueckenland Großbritannien Holland “Féland (Jtanen ;apan Jugoslawien Lettland Litauen Luxemburg Norwegen Oesterreich Polen Yortugal umänien weden S weiz

1-k SOWQQWPRWS

;_;-11.4“ “;;-;(»;-

Verlin, den 2. Dezetüber 1935.

' Der Reichsminister dex Fiyanzem 'I. A.: Hedding. *

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Anzeigenpreis für den Raum einer fünf es altenen 3 mm

55 mm breiten Zeile 1,10 M, 9 p boLen und 92 mm breiten .

Berlin 877. 68, Wilhelmstraße 32. seitig beschriebenen: Papier völlk druckreif einzusenden, insbesondere ist darin quch anzugeben, welche unterstmhen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgebochn 1„verden sollen. - Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Emruckungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

einer ßreigespaltenen 3 nun ho en und Anzetgen nimmt an die Anzeigensteae AUe Druckaufträge find auf ein-

eile 1,85 M

orte etwa durch Fettdruck (einmal

(„“

Berlin, Montag, den 2. Dezember, abends

Bekanntmachung. Vom 27. November 1935.

Betrifft: Bewertungsstüß unkte für die Bewertung von gärtneris em Vermögen.

Auf Grund des § 27 Absaß 1 Saß 3 in Verbindung mit § 18 der Durchführungsbestimmungen zum Reichs- beWertungsgcseß vom 2. Februar 1935 (Reichs eseßbl. [ S. 81) wird daxauf hingewiesen, daß im Rei SZteuerblatt 1935 HY Nr. 76 vom 3. Dezember 1935 eine ntscheidung dxs Rei Sministers der Finanzen über Beivertungsstüßpunkte fur die BeWertung von gärtnerischem Vermögen bekannt- gegeben wird.

Berlin, den 27. November 1935.

Der Reichswinister der Finanzen. J. A.: Hedding.

„Elfte Verordnung zum Aufbau der Sozialversicherung (Rücklagen der Krankenversicherung). Vom 30. November 1935.

Auf Grund des Abschnitts 7 des Gekeßes über den Aufbau der Sozialbersicherung vom 5. Jui 1934 (Reichs- geseßbl. ] S. 577) wird im Einvernehmen mit dem Reichs- minister de _--J7tnern und dem Reichsminister der Finanzen

,folgegdos,“ erordnet: „,.-„“““ - Artikel].

Aenderung von Vorschriften der ReichsverfiZherungsordnung. An die Stelle des Z; 364 der. Reichsversicherungsordnnng treten folgende Vorschriften: § 364

(1) Jede Krankenkasse soll eine Rücklage im Betrage mindestens einer Zjveimonatsausgabe nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre haben (Rücklagcsoll). Die Rücklage besteht in einem Guthaben &Rücklageguthaben) bei dem für die Kranken- kasse zuständigen -räger der KrankenVersicherung für Gemein- schaftSaufÉaben (Träger der Gemeinschaftsaufqaben).

(2) olange das Rücklagesoll nicht vorhanden ist, hat die Kasse zur Auffüllung der Rücklage jährlich mindestens eins vom Hundert des im Voranschlag vorgesehenen Beitragseinnahmesolls - abzuführen (Auffüllungssoll), soweit nicht der Träger der Gemein- schaftsaufgaben in besonderen Fällen eine Abkoetchung gestattet.

(3) Der Rei Zarbeitsminiter kann die Höhe und die Be- ücklage- und des Auffüllungssolls ändern.

§ 364 a.

Der Trä er der Gemeinschaftsaufgaben verWaltet die Rück- lagen gemein?am als ein Sondervermögen der Krankenversiche- rung (Gesamtrücklage).

§ 364 b.

(1) Die im Laufe eines Jahres entstehenden Kapitalerträge und die aus Veräußerungen erWachsen-den GeWinne der Gesamt- rücklage Werden gegen die Kosten der RücklageverWaltung und die aus Veräußerungen entstehenden Verluste ausgeglichen; der Unterschied wird auf die beteiligten Kassen nach der Höhe ihres Rücklage uthabens im Jahrssdurchschnitt umgelegt.

(2) rgibt sich nach Abs. 1 ein Ueberschuß, so wird er den Kassen, die ik»: Rück1agesoll erfüllt Haben, voll ausgezahlt. Ist das Rücklage oll noch nicht erfüllt, 0 wird ein über vier vom Hunxdert des Rücklagegut?abens hinausgehender Ueberschuß nicht ausgezahlt, sondern gutge ckrieben; von *dem hiernach noch auszu- zahlenden Ueberkchuß Wtrd das Auffüllungssoll einbehalten.

(3) Er ibt ich MY Abs. 1 ein Fehlbetrag, so wird er den Rücklagegut aben der . assen zur Last geschrieben.

(4) WertänderunJen der Gesamtrück'lage aus nicht veräußerten Vermö ensteilen Wer en auf die beteiligten Kassen nach der Höhe ihres ücklage uthabens im Jahresdurchschnitt umgelegt und auf die einzelnen ücklageguthaben verbucht. .

(5) Das Reichsversicherungsamt kann Näheres besttmmen.

§-364 0. _ (1) Die Kasse kann über ihr Rücklageguthaben bis zur Hö?e

rechnungsart des

des Rücklagesolls nur zur Deckung außergewöhnlichen Geldbedar s“

verfügen; die Verfügung bedarf der Zusttmmung des Trä ers der Gememschaft§auf§abew Nach Erschöpxun des Guthabens ann die Kasse von dem rä?“ der Gemein cha iLaufgaben ein Darlehn aus der Gesamtrück age erhalten, das *mit eins vom Huwdert über dem Reichsbankdtskont zu verin en Y. (2) SoWeit das Rücklageguthaben as ücklagesol! übersteigt, darf die Kasse darüber frei verfugen. *

Artikel 2. Uebergangsvorschriften.

(1) Zur Vibdung des Rücklageguxhabens führt die Kasse die Bestände an Geld und Wertpapieren, die am 31. De ember 1934 zu ihrer Rücklage Yhörten, bis zum Betrage des" ücklagejolls (Artikel 1) an den räger der GemeinschaftSaufgaben ab; dteser ann auch andere Vermögenswerte annehmen. _

(2) Für die Berechnung des Rückkageguthabens sind Wert- papiere mit dem Werte des letzten Börsenta es des Jahres 1934 anzuseßen; Kaßitalerträge, Gewinne und _ert'7teigerungen seit

die em Tage" ge en zu unsren, Verluste und' Wertminderungen zu Laken der*Gesamtrü lage. ' - ' - _

.. 757,1 . ' :..-»I 49,11 “.?-J„

.-1'22,9 (1913/14 =

:) Postscheckkonto: Berlin 41821 1935

Artikel 3. D Schlußvorschrift. er Reichsarbeitsmini'ter kan D " ' . ordnung Näheres bestimmxn. 11 zur urchfuhrung dteser Ver Berlin, den 30. November 1935.

Der Reichsarbeitsminister. In Vertretung des Staatssekretärs: Rettig.

_ Die Reichsindexziffer _ für dre ,Lebenshaltungswsten im November 1935. Die Reichsindexziffer ür die Lebenshaltun skosten tellt sich fur den DurchsWF)" Les _;Monats üNovemeer 1935saux ' ; 10 11.“ g en'ber dem Vormona (122,8) leicht, nnz 0,1 %, ge1tiegen. eg Dre anex tffer für Exyährgng hat sich um 0,3 % auf 119,9 und dre ndexztffer fu'r Herzung und Beleuchtung um 0,2% auf 127,1 _erhoht. Dre Judexzifseru für die übrigen Bedarfsgruppxn smd 11111)er oder ganz unverändert geblieben: eZ betrugen „dre Jndexztfsern für Bekleidung 118,3 (_ 0,1 %), fur „Y-erschtedenés“ 141,0 (+ 0,1 %), für Wohnung 121,3 (unvecxandeZt). " nner 011) der Gruppe Ernährung haben ich die rei e fu'x Jalbßleisch, HammelfßischUS inken, Wur1t, Spec?5 unsd Kase erhoht, dag'e en smd hte reise für Gemüse und Kartoffeln rm Rel sdurchschmtt noch etWas zurückgegangen. Berlin, den 30. November 1935.

Statistisches Reichsamt.

? ...-_....

Die Judexziffer der Großhandesspreife Vom 27. November 1935.

Ver- änderung in VH

1913 = 100

***1935 19. Nov. ) 27 Nov.

Indexgruvpen

[. Agrarstoffe. 1. Pflanzltche Nabrungémittel . . 111, 2. Schlachtvieb ........ 92,3 3. Viebemeugnisse . 110,3 4. Futtermittel ........

4 ;

1

)

104,8 1

Agrarstoffe zusammen . . . 1

|

1

111,5 92,0 110,5 104,8 104,7 5. Kolonialwaren 84,2 11. Judustrieüe Rohstoffe und Halbmaren.

. Kohle ........... . Eijenrobstoffe un0_Eisen . . . Metalle (außer Eiken) . .

Textilien ...... . . : .

115,2 102,4 51,3 87,4 61,8 101,4 65,3 87,4 12,0 101,7 11 1,2

92,7

*D'»-Qe*-c:

. Häute und Leder . . . . . Chemikalien') . . . . .

(. Künstliche Düngemittel . . . Kraftöle und Schmierstoffe . . . Kautschuk . . PapierhalbWaren und Papier . . Baustoffe

Industrielle Rohstoffe und Halbtvaren zusammen . .

111. Industrielle Fertig-

waren.

. Produktionßmitte] ...... Konsumgüter ........ Industrielle Fertigwaren zu- sammen . . . . Gesamtindex. .

*) Monatsdurchschnitt Oktober.

Die für dcxn 27. November berechnete Jndexziffer der Großhmxdels retse “P gegenüber der Vorwoche unverändert. Auch dre «ndexzt fern der Hauptgruppen zeigen keine Änderung.

" Jm einzelnext ist__unter den Agrarstoffen neben einer Er- ho'hung der Pthe fur Vraugerste und Käse ein Weiterer Ruck ang der Kgl erpreise zu erWähnen.

n,-den Markten der industriellen Rohstoffe und Halb- Waren smd Von den Nichteisenmetallen vor allem „Zinn, da- neben aber auch Kupfer, Kupferbleche und Blei, im Preise esu,nken." An den TextierZst-offmärkten haben sich die r_etse fgr _BaumWollgarn er öht, während “die Hauspreise Wxtter r'ucklafufiJXWaren. In der Gruppe Häute und Leder w__trkte stch em ückgang der Preise für ausländische Rinds- ha-ute aus; die PreciZe für Oberleder haben zum Teil Weiter a_ngezogx'n. Die lei )te Steigerung der Indexziffer für künst- ltche_ Dungemittel ist durch die Haisonmäßige Erhöhung der Pxetse für_ ThomaZmohl (Erm'ä igung der Frühbezu svet- gytun , dte durch den saisonmäßxgen Rückgang der Freise ZU: *alidüngemitt-el' nicht ausgeglichen Wurde, bedingt. nter den Baustoffen sind Kantholz (Berlin) und Lcinölfirnis im" Preis gestiegen._ Berlin, den 30. November 1933. Statistisches Reichsamt.

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113,1 124,0

119,3 103,0

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