1935 / 301 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Dec 1935 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 301 vom 27. Dezember 1935.

Bestätigung der Aufsichtsbehörde, soiocii nicht die Iicichsrcgier1111g benannt hat. ,I 8.

(1) Der erste Vcirat ist spätestens zum 31. Miirz 1936 zu bilden. . (2) Bis 5111“ Bildung des ersten Beirats gilt VU" bisherige Anfsicbtsrnt als Beirat.

§ 9.

(1) Die Saßnng der Ersaßkassc bestimmt die Zahl der Mit- glicdér, die in den Beirat zu berufen smd. „_

(2) Tie „» 16 bis 19, 21 bis 23 11111) 24 Abs. 1 der Funften Vcroydnng 511111 *.)lnfban dcr Sozialverstcherung gelten entsprechend. § 10,

Der Leiter der Ersatzkasse kann in allen Angelegenheiten seines Llnfgabenbcrcichs dcn R-at des Beirats einholen.

€* 11.

Die Grnn-dsiilzc fiir die Verivaltung nnd Anlegung dqs Ver- mögens dcr Ersaykgsfc sowib fiir die Ueberivachung ber Leistnngs- empfänger einschließlich Rrankcnobd111111g hat der Ysttcr dem Bei- rat 5111" Beratung borznlcgcn.

__ _ Z 12. (1) Besckzliimc iibcr 11) den Erlaß dcr Saßimg, der allgemeinen Versicherungs- bcdingUngcn, dcr Krankenbrdnnng sowie deren Ab- ('1'11dc1'1111g,__ b:) die ?l11flo11mg dcr Ersatzkasse bedürfen der Znstinnnnng des Beirats. Wil'd s_i2 Verweigert, so kann sie “ans Antrag des Leiters Von der Ausstchtsbcyorbe er- sciit Werden. § 13.

(2) Ueber die Genehniigniig des Rcck111111Ys11bscblnsscs einer

Ersaykassc [1111 der Beirat 511 1101616073011; 5" 12 Satz 2 gilt. Artikel 4. Z 14.

Vom 1, April 1936 ab wird die Aufsicht iibex Eksaßbasscn dxr 5111711101111011'111101'1111g filr L_)lrbcitcr dWck) das Bers1chcr1111qsi111tt, 111 dessen Bezirk diE Ersabki1mc ihren 5113 _ixat, Und _dtc 211111169 uber Ersuickusscn dcr 31“1*(111fc11bc1*11chc111111] 111,1" ?l11gc1iclltc durcb ben Leiter der Roi(1181101'116161'111111sa111111t fur 9110191121110 (insgcubt. S11111cit jedoch die Vorschriften der §§ 5 bis 12 dxcjcr Vcrordnnng odcr sonstige gsicizliclw Vbrscbriftcn cine “.)/2101111111119; dcr Ans- sicL11511€11örbc l)i11sikl)ilicl) des Leiters, 4181 der BlldilllgUÖLZ Vet- rats 11118 bei dcr Umgestnltnng ÖR“ «1115111111, der Berngbcrnngs- 110511111111151911 nnd der Q1'11111211111'111111119 Vorschcn, s.").d pie nenen AnfiicbtsbcbördNi 1111011 1111111 1. „Januar 1936 ab z1111a11d1g.

§ 15.

Sbibcit 111111) dcm Goscb über die Y_canfsigbtignng der pxibatkn Vcrsicbc11111115111ite1'1icb111111ige11 und Y_a111'pc11'kajxxn odbr der «711131th öffentliche Bcka1111111111cl)1111§1_011 bbrgc)chr1€bcn md, habén sie (111 im Rciclosarbcitsblatt 311 crwlgcn.

,I 16.

Gegcn cine Entscbcibnng d_c_s L-citexs dex Reichsversichernngs- (111111111 fiir :)lngcstcllte als „L_l_11f11cl)tsbcl_)lorbe ist Beschwexde 911 das R114151181'sicl)cr11iigs«1111t znlamg. 3111 ubrigen gelten die §§ 1792, 1794 bis 1797, 1801 der Ncici)chr)1chernngsbrdnnng.

Artikel 5.

§ 17.

(1) Zbivcii fiir Stréiiigkciten aus _dem Versickwrungsvertrage dio Z111'tii1idigkcit der ordentlichen GKrrckUe bwigescben ist, treten an ihre Ztcllc 130111 1. April 1936 ab die Bchö1den der Reichswer- sick1cr1111g. _

(2) Fiir Ztrcitigksitén ans dcm Versickzcrnngsbcrtrag, in denen die Klage, dcr Giitcantrag oder das ())esnch um Erlaß cines Zah- lnngsbcchs 1101“ dcm 1. April 1936 eingegangen sind, bleiben dio OLDLUTÜCÜLU Gerichte 511116111119.

Artikel 6.

H 18, 503, Z 510, § 514, § 515 der Reichsversicberungsordnnn-g

.* 110611 wc . f g €* 19. § 504 7.121: Rcici1sbéi'sicbi'rungsbrdnung erhiilt folgeUde Fassnng:

„Ter Veitiitt Vc1“sicbcr1111gspflichtiger darf von der Be- iciliqmtg an andeken ('))esLllsckWftcn oder Vereinigungen nur abbä11gig _qcnmcht Werden, Wenn die Satzung eine solche Bc'tcilignng fiir alle Mitglieder schon am 1. Januar 1936 vorgesehen bat.

*.*1111 iibriabn diirfen diE Mitglieder nicht zu Handlnngen odcr U11t21111s1'1111ge11 Verpflicbtct WcrdLn, die den Ziveck der 6111111111110 nicbt beriihrcn.“

Z 20. dcr Neiclxsborsicbernngsbrdmmg erhiilt folgende Fassung:

„(301161211 Versichernngspflick)tige zu dem Personen- erisc, 1111 den die Ersatzkasse nach ihrer Satzung errichtet ist, so darf ihnen, vorbehaltlich des ,I 504 Abs. 1, der Bei- tritt nicbt versagt, insbesondere nicbt von ihrem Lebens- alter odcr Gesundheitszustand abhängig gemacht Werden.

Dio Ersatzkasse kann Versickxcrungspflichtige zuriick- wciikn, die sick) 511111 Bcitritt mcldsn und ihr aus einer friibcron Mitgliedschaft Beitriige scbulden oder aus einer (111501211 Versicherung Anspruch mindestens auf die Leistun- gen ihrér Kasse haben.“

„5 21. § 506 dsr ?)ioicbsbcrsickwr1111asord1111ng erhält folgéndc Fassung:

„Hat die Ersavkassc spätestens seit dkm ]. Januar 1911 dic: Bciträgc Versick1or1tngspflichtiger nnch dcm Lebensalter beim Boitritt abgestuft, so kann sie diese Stufen beibehalten Utld mit Zustimmung der ?lnfsichtsbebörde ändern. Je- dbcl) darf die böcbstc Stnfc die niedrigste nicht um mshr als 05 ,11111 bczeicixnctcn Tage der Fall War, und höchstens Um die Hiilfte übersteigen.

("51110 Loistnnqcn darf die Ersatzkasse nicht nach dem Lebensalter odcr (515601111100itsznstandc der Vcitretcnden ab- sinfcn.“

§ 22. ?; 507 Abs. 2 nnd 3 der Rcicl)sycrsicbcrnngsordnung erhalten fol- gende Fassnnq:

„Versicbc'rnngspflicksiqen diirfen die Leistungen nur im (110161811 Umfang wie bei den Krankenkassen („8 225) gekürzt Werden. Die Ersavkassc hat für sie Line Krankenordnung („ck“ 3179101 1) zu erlassen; sic bedarf der Gcnehmignng dcr Ll11fsicbtsbcbördc.

Dic Ersatzkasse kann fiir Vcrsickwrungspflickstige, die 111111 der Bcircinng nacb H 517 keinen Gebrauch machen, das .11'1111111'1190111 11111 ein Viertel des Grundlohns (Abs. 1) er-

höhen.“ ,I 23.

_ „Ju „8 50721 Abs. 1 der Reichsversicbcrnttgsordnung treten an 'die Stelle der Wort?: „Der Verein“ die Worte „Die Ersatzkasse“ und im Abs. 2 1111 dw Stelle der Worte: „dem Verein“ die Worte

„der Ersatzkasse“. § 24. Ju § 508 Satz 1 der Rcichsbcrsickwrungsordnnng treten an

ihrén Angehörigen“ die Worte: „Die Ersatzkasse darf ihren Mit- gliedern und deren Angehörigen“. _ § 25. Die Reichsversickxerungsordnung erhält fßl enden § 508 a: „Die versicherungspflichtigen Mitglte er der Ersaßkasse, die von dem Recht des § 517 Gebrauch gemacht haben, haben beim Ausscheiden Wegen Errverbslostgkett Anspruch nach § 214.“ § 26.

(1) In § 509 Abs. 1 der Reichsversichernngsordnung treten an die Stelle der Worte: „des Vereins“ die Worte: „der Ersa?- kasse“ und im Abs. 3 an die Stelle der Worte: „der Verein“ dre Worte: „die Ersatzkasse“. "

(2) § 509 Abs. 4 der Reichsversicherungsordnung,fallt weg.

§ 27.

In § 511 der Reichsversicherungsordnunq treten iin Ab, 1 an die Stelle der Worte: „Der Verein“ die orte: „D1e_Er a - kasse“ und im Abs. 2 an die Stelle der Worte: „der Verein“ die Worte: „die Ersatzkasse“. „_ Dem § 511 wird folgender Abs, 3 angefugt: „Fiir Beitragsriickstände gelten § 28, § 29 Abs. 1, 2.“ § 28.

§ 512 der Reickstersiclierungsordnung erhält folgende Fassung:

„Sie darf Mitglieder, die ihr bereits zweiJahre an- chören, nicht deshalb ausschließen, Weil sie aus einer Ge- Lellschaft oder Vereinigung austreten oder ausgeschlossen Werden. Schließt ([ie aus solchem Grunde ein Mitglied vor Ablauf von zivei «abren ans, so muß sie ihm mindestens das etwa gezahlte Eintrittsgeld erstatten.“

§ 29.

In § 513 der Reichsvcrsick)ernngsordnnng treten an die Stelle der Worte: „der Verein“ die „Worte: „die Ersaßkasse“.

§ 30.

§ 516 der Reicl)sversicbcrungsordnu11g erhält folgende Fassung:

„Wenn eine Eksaßkasse den Voraussetzungen der Zu- lassung oder den Vorschriften der §§ 504 bis 513 nicht oder oder nicht mehr entspricht, auch tibi) Aufforderung ihrer Aufsichtsbehörde diesem Mangel nicht in der gesetzten, min- destens sechswöchigen Frist abhilft, so wird ihre Zulassung widerrufen. Der Widerruf erfolgt durch das Reichsveé- sicherungsamt; dessen Entscheidnng ist endgültig.

Die Zulassung wird auch widcrrufen, 11.181111 der durch die Satzung bestimmte Bezirk oder der Krßis der Per'sonen " erweitert wird, die von der Ersnßkasse aufgenommen werden " diirfen, oder Wenn die Ersaßkasse gegen die Vom Reichs- arbcitsministsr erlassenen Richtlinien über die Werbung von Mitgliedern verstößt,

Der Widerruf wird im Reichsarbeitsblatt veröffent-

licht.“ § 31.

Abs. 1 erhält folgenden Zusatz:

„Solange dem Arbeitgkbcr die Benachrichtigung der Ersatzkasse nicbt zugegangen ist und er auch sonst keine Kenntnis von dem Ansicheidcn erlangt hat, ist er zur Zahlung v_on Beiträgen an die gsseßliche Krankenkasse nicht

verpflichtet.“ § 32.

Dem § 521 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„Die Ersatzkasse hat beim Ausscheiden ni tkranken- versichernngspflicbtiger Mitglieder, die der Ar ettsloien- versick)er11ngspflick)t unterliegen, den Arbeitgeber binnen einer Woche 511 benachrichtigen.“

§ 33.

In § 148 Abs. 2 des Gesetzes iiber Arbeitsvermittlung nnd Arbeitslosenbersicbernng treten (111 die Stelle der Sätze 2 Und 3 folgende Sätze 2 bis 4:

„Bei ErsatzkaZen der Krankenversickwrung fiir Ange- stellte tritt an die «telle des Leiters der Reichsversicherungs- anstalt fiir Angestkllto das Versicherungsamt, das für den Sitz der Ersatzkasse znständig ist. Hat eine Ersatzkasse der K*ra11k2nbersick12r11ng fiir Angestellte oder für Arbeiter Yveigstellen, so ist das Vcrsichernngsamt des Sitzes der (Weigstülle zuständig. Sojveit das nach Satz 2 oder 3 zuständige Versichernngsamt nicht selbst Aufsichtsbehörde ist, hat es Von allen erbeblicbcren Anständen in der Ge- schäftsführung der Ersatzkasse deren Aufsick)tsbel)örde Mit- teilung zu machen.“

Artikel 7.

§ 34.

Alle zur Ausfiihrung der Vorschriften der §§ 3, 4 erforder- lichen Beschlüsse oblieJen, aucb Wenn nach Gesetz oder Satzung bisher ein anderes „rgan zuständig War, ausschließlich dem Vorstand, der mit Stimmenmehrheit entxcheidet, oder nach dem 1. Januar 1936 dem Leiter der Ersaßkase.

§ 35.

(1) Für die zur Durchfiihrung dieser Verordnung erforder- lichen Entscheidungen der Aufsich1sbehörde nach den §§ 3 und 4 ist das Reichsaufsichtsamt fiir Privatdersickxerung bis zum 31. März 1936 auch dann zuständig, Wenn nach den Vorschriften des Gesetzes Über die Beaufsichtigung der pribaten Versicherungs- unternehmungen und Bausparkassen die Zuständigkeit einer anderen Stelle gegeben wäre.

(2) Die zur anchführung dieser Verordnung erforderlichen Entscheidungen des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherun er- folgen im Wege der Verfügung und bedürfen keiner Veröf?ent- lichung. -

§ 36. .

Die ive en der Aenderung des Geschäftsbereichs und des PersoneUkreiJes erforderlichen Trennungen, Uebertragungen, Uebernahmen Von Versicherungsbcständen oder Teilen von ihnen sowie der zugehörigen Rücklagen und VermögensWerte erfol en auf Grund bon Richtlinien, die das Reichsaufsichtsamt 5?iir Privatversicherung mit Zustimmung des Reichswirtschafts- und des ReichSarbeitSministers erläßt. Die Richtlinien sind im Reichsarbeitsblatt zu veröffentlichen. ,

Artikel 8.

§ 37.

(1) Der Reichsarbeitsminister kann beim Zusammenschluß von Ersatzkassen die Übernehmende Ersaßkasse Weiter zulassen.

(2) Er kann ferner anordnen, daß eine Ersaßkasse, deren Mitgliederbeftand nicht nur vorübergehend Weniger als fünf- tausend beträgt, mit einer anderen Ersaßkafse zu vereinigen ist. Wegen der Zulassung der verbleibenden Ersatzkasse gilt Abs. 1 entsprechend. Die Durchführung der Anordnun des Reichs- arbeitSministers oblie t der Aufsichtsbehörde; bei Érsaßkassen der Krankenversicherung LZiiic Arbeiter bestimmt der Reichsarbeits- minister die zuständige Aufsichtsbehörde. '

Artikel 9.

§ 38.

Das Gesetz über die Zulassung von Ersatzkassen der Kranken- versicherung vom 5. Dezember 1933 (ReichSgeseßbl. [ S. 1037)

S.4

. ck § 39.-

Aus Anlaß der Umgestaltun versicherung 36) erheben Rei , Länder, Gemeinden und Ge- meindeverbände keine "Steuern und Gebühren. Das ilt Nieht Fiir die Umsa „steuer, GrunderWerbsteuer (einschlieJJick) ZU- chläJe) und fiir ie Wertzuwachssteuer, oWeit im Zusammenhang mit er Umgestaltung Gegenstände auf ritte übertragen Werden,

§ 40.

Der Reichsarbeitsminister kann zur Durchführung dieser Ver- ordnungd Rechtsveroridnungen und Veriva[tungsbestimmungen er- lassen; iese können sich auch auf die Rücklagen der Ersaßkassßn beziehen. _ Berlin, den' 24.'Deze1nber 1935. Der Reichsarbeitsminister. J." V.: Dr. Krohn."

Bekanntmachtmg [(l) 82 der Ueberwachungsstelle für un_'edle Metalle vom 24. Dezember - 1935, betr. Kurspreise fiir ,unedle Metalle.

1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Ueber- ivachnngsstelle fü1; unedle Metalle Vom 24. Juli 1935, betr. Richtpreise fiir unedle Metalle (Deutscher Reichsanzciger Nr. 171 vom 25. Juli 1935), Werden für die nachstehend auf- geführten Mctallklassen an Stelle der in den Bekanntmachun- gen [(1' 75 vom 10, Dezember 1935 (Deutscher Reichsanzeiger

1935 (Deutscher Reichsanzciger Nr. 296 vom 19. Dezsmber 1935) und [(1) 80 vom 20. Dezember 1935 (Deutscher Reichs- anzeiger Nr. 298 vom 21. Dezember 1935) festgesetzten Kurs- preise die folgenden Kursprcise festgeseßt:

Kupfer (Klassengruppe 17111):

Kupfer, nicht legiert (Klasse 1711114) . . . RM 49,50 bis 51,50

Zinn (Klassengrnppe xx): Zinn, nick)t legiert (Klasse )(2( 4) . . . . RM 256,_ bis 276,_ Banka-Zinn in Blöcken . . . 279,_ 289-

Misthzinn (K*laffe )()T Z) . o e d o o a o 256," 276,_ " je 100 leg Zn-analt

RM 20,_ bis 21,_ je 100 [(Z Rest-Jnl1alt

Lötzinn (Klajse M])) . . . . . . . . . RM 256,- bis 276,- je 100 kg Zu-Jnhalt RM 20,_- bis 21,_ je 100 kg Rest-Jnhalt.

2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Vér- öffentlichung im Deutschen Reichsimzeiger in Kraft. Berlin, dcn 24. Dezember 1935.

Der „Reichsbeauftragte für unedle Metalle. S t i n n e r.

Preußen.

Bekanntmachung.

Die Neulose zur 4. Klasse der 46. PreußiscH-Süddeutschen (272. Preußischen) Klassenlotterie sind nach den §§ 6 und 13 des Lottericplans unter Vorlegung des Vorklaffenloses und Entrichtung des Einsaybetrages spätestens bis Donnerstag, den 2. Januar 1936, 18 Uhr, bei Vermeidun des Verlustes des Anspruchs bei den zuständigen Lotterie- innehmern zu entmbm-m.

Die Ziehung der 4. Klasse 46/272. Lotterie beginnt Mitt- woch, den 8. Januar 1936, 8 Uhr, im Ziehungssaal des Lot- teriegebäudes, Viktoriastr. 29.

Berlin, den 27. Dezember 1935.

Der Präsident der Preußisch-Süddeutscben Staatslotterie. v. D a zu r.

Nichtamtliches.

Deutsches Reick).

Berlin verla sen. Während seiner Abroesenbeit sind Mit teilungen an die Gesandtschaft _ äußere Anschrift: General konsulat von Haiti, Berlin-Tempelhof, Hobenzollernkorso 6 _ mittels unpersönliche-r Schreiben, zu richten.

Nummer 36 des Reichsarbeitsblatts vom 25. Dezember 1932 hat folgenden Inhalt: Teil [. Amtlicher Teil. „11. Arbeit- vermittlung, Arbeitsbeschaffung", “.)-lrb1'.itsdienst,„A11be1'tsloscnhllfe Gesetze, Verordnungen," Erlasse“: Anordnung uber dte'Beband lung geseÉlicher Feiertage in der verstärktxn Kurzarbeitexunter Yußung,“ om 11. Dezember 1935. _ Hilfe fur Tiefbauarbmter be *erdienstausfall in der Weihnachts- und Neuxayrste- 111. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohnpvlitik. Ge eße, Verorh nungen, Erlaffe: Vekanntma ung einer Anordnung, betr._dl Einsendsmg der Listen “der in er“ Deutschen Lederwiirepz Nerf;- Sporkartikel- und Ausrüstun'gs'industrienin Heimarbeit Veskhas tigtkn“. _ Dritte Vervkbnung “zur Durchfuhrung des Geseßes ube die Heimarbeit, Vom 18. Dezember 1935. _ 17. VersorguM UU" Fiiksokge,"Gese e, Vervrdnungen,“ Exlas'se: Kleinrentnerhilfe. ,Kleinrentnerhilxe und Kleinrentnerfursorge.

Teil11.Nichtamtlicher Teil, Streit- und„Zwetfels frageü dt dei: Kleimentnerhilfe. Von Gerichtsassessor Dx. 1111, Wolf gang Spallek, Reichs- und Preußiches Arbeitsmimstextgm. Das S innstoffgeseß. Von Neißel, inisterialrat im- Reichs- U" Preußi chen Arbeitsminissterium. _ Die Maßna men zur_VLr minderung der Arbeitslo igkeit in Baden seit der éachtergrelflln- Von Hermann Nickles, Mannheim. _ Sozialpolitisches'aixs de' Auslande, Die „Jrontzulage“ in der französikchen thegsokfer versor un . Von , Meßger, Regierungsoberin pektor tm Rex und ten ischen Arbeitsministerium. _ Abrechnung _d_er R21 't anstalt !für den Monat Oktober 1935. _ So ialpoltitsche ZU schriften chan. _ Bücherbesprechungen und eranzeigen.

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

VerantWortlich für Schriftleitung,Anzeigenteil und für den Verlag Präsident Dr. Schla nge in Potsdam; Druck der Preußischen Druckerei- und Verlags-Aktiengesenschaf' Berlin. Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen

die Stelle der Worte: „Der Verein darf seinen Mitgliedern und

tritt außer Kraft.

(und zwei Zentvalhandel-Zregisterbeilagen.)

Nr. 289 vom 11. Dezember 1935), !(!) 79 vom 18. DLZLMbLk "

* auf 74 % der früheren Höch tmenqe angelangt. In den zu

Der Geéandte 13011 Haiti Constantin Fouchard ba“

E...... zum Deutschen Reichsa

) k. 301

f

Erste Beilage

f Verflin, Freitag, den 27. Dezember

nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

" Y

Verkehrswesen.

Seegüterverkehr der UnteWeferhäfen im November 1985.

Der Gesamtgüterumschlag der UnterWeserhäfen im Seeverkehr ;

im Iibbember 1935nmit 615 791 t um 39 392 t oder 6,0 % unter ober.§„10he.*, Der Guterempfang gin von 261 940 t im Oktober , 254 (109 t im November oder um 2, % zurück, und der Güter- "and sank von 393 243 t im Oktober auf 361 182 t im November ;, oder um 8,2 % ab. Das Novemberergebnis 1934 ivurde im pfang etWas (_ 8349 t), __ im Versand aber stark (_ 7082 t) („schritten. Der_GesamtJUterumschlaJ der Bremischen Häfen „9111111520 041t tm O_kto er auf 516 281 im November 1935 '.11z111'11ck. Hier War eme nicht unerhebliY Schrum fung des „(1111qu Guterempfangs von 231 709t im ktober an 208 908t November ausschlaggebendnfür die Abnahme des Gesamtum- ags. „Der Umfang des seejvartigen Güterempjangs der Bremi- „Hgien og daZegen nach einem sehr ungüntigen Oktober- 1111118 1m bvem_ er 1935 ettvas an; er blieb a er immer noch (er dem bisherigen Monatsdurchsthnitt dieses Jahres weit

ck.

Handelsteil.

.“eWeltgewinnung an Roheisen und Rohstahl im Jahre 1935.

Die Wirtschaftgrup-pe Eisen schaffende anutrie in die der ret11__deutsc_k_)er Eisen:, und Stabl-Jndustriellser“,übergeführt rden 111, Veroffentltcht m der Zeit chrift „Stahl und Eisen“ die .stebane Zusarxtmenstellung ihrer vorläufigen Ermittlun en rdÉZ Weltg-ew_1nnung von „Rohstahl unld Roheisen in en en .iahren. _Dte Gesamt eWrnnung des Evdballs an Rohstahl “von 827 Mill. t 1111 Ja rx 1934 auf 98,2 Mill. t oder um „7, gestiegen. „Nachdem die Weltivirt-schaftskrise die Gasamt- 1111111119 1932 bis quf 42 % des im Jahre 1929 erreichten Höchst- 11an ,der, Weltgetvmnung 'hatte sinken lassen, ist die Gesamt- ,11g1mg im Jahre 1935 Wieder auf 80,4 % der früheren Höchst- -1nn1111g des Erzdb-alls gekommen. Ver leichsWeise ist die“ Ent- ungkder RbheiiezigeMnnamg des Erd alls urückgsblieben; sie 1111éiz5627,9 Ysltlilégt im Juby?xz 1934 auf 73,3 P?ill. t in 1935 oder ' ,. en. m er ci u " " - 1111111119 von 1929 War die GFes ck 8 der fruheren Hochst

. amter en un im » 1: 19 111139; Mill.toderauf40% z 9 9 «M e 32

efallen; sie ist im Ja. re 1935

opa gehörigen Eisen- unid St-ahlländern ein [. Sow'et- [anbs ist tm „Jahre 1935 mit 56,7 Mill. t IZsLstabl- 111113 Mill. t Roheisenerzeugung gegen 1934 eine Zunahme der ugu11§1ßum 14 % b ,w. *12 % zu beobackyten. Unter den euro- ck_1en Qanxdexn ragt er Anstieg der thschen und der sowjet- YnäééwmunßuhsFvoanW h b * ereuro- m_ eit a ei (1, en ihre Ro ta [ ewinnun 932,7 au_f 41,3 Mill. i_und_chre RoheisenerznguY von 21,5 „7,0 M1ll._t erhoht.-H1er smd al-so Steigerungen von 26 bis 1,111 verzeichnen. Diese Zunahme ist in erster Linie auf die _1n1gten,Staaten von Nordamerika zuriickzufüßeren, »die ihre [tahlgewinnung von 26,6 auf 34,4 Und ihre oheisengeWm- VW 16,4 auf 21,8 Mil]. t, also um 29 bis 33 %, erhöht haben, Zeichi'n, Welcheit Gruß) der Wiedergesundung die amerikanische 11-"1111d St-abltwdustr.te"err21cht hat. Unter allen Eis-en- und ilwnbern der Welt fuhren nach wie vor die Vereinigten tLU bon Novdamerrka m1t34,4 Mill. t Rohstahl und 21,8 Mill. nenORohxt-sen. Dann folgt Deytschland, das größte Eisenlan-d opas, Mit 16,4 bzw. 12,8 Mill. t Rohstahl- und Roheisen- ;q1111g. An dritter Stelle ,der Welt' steht Sowjet-Rußland mit N10. 1 Robstahl und 12,5 Mill. t Roheisen. An. vierter Stelle -1 (_15roßbr1tannten [emen Platz ein mit 10,2 Mill. t Roh- , 111111 6.5 Mill. t Roheisen, _An fünfter Stelle folgt Frankreich mit 9111.1Rohstahl und 5,8 M10. tRoheisen. Ansccbster Stellefol t 11_i*1nscbl. Korea_ und Mandscbukuo mit 4,5 Mill. t RohstaZl 7,1 Mtll. [ Nviheisen; Japan hat schon vor mehreren Jahren [ien den Rang abgelgufen, has, im Jahre 1935 an iebenter thW Welt stehend, xe 3 Mill. t Rohstahl und Roheiken aus- _»12 a te'Stelle halt Italien, mit 2,2 Mill. t Rohstahl und lll. 1 Ro eisen._ Dagegen verzeichnet Luxemburg "2 1,8 Mill.t „tahlZnn/d Roheisenerzeugimg. Von Ländern, ive che *die Ein- k?n„xoxmen-Erzeylßung u-berscbreiten, ist noch die Tschecho- "91 mtt 1,2 M1 . t Rohstahl unid Vritisch-Jnldien zu er- dßp, desseii RohersepgeWmnung an 1% Mill. t herangekommen tlllftß, wahren-d seine Stahlerzeuigung knapp 1 Mill. t beträgt. divmt von,1 Mill. t stehendann Polen, Schweden soWi-e *a. Jn_Wett2rem Abstand folgen Spanien mit über 500 000 t ' “?sterreich Mit rund 370 000 t. Rohsbahl. Die übrigen Lämder 'pas, Wie. Ungary, Ru'mamen, Jugoslawien, NorWegen, [yd und die Schweiz, errixtchen zusammen no nicht 1 Mill. t. [WII? Z?! Fit denAklftinelxen aÉßßreuropäi chen Ei-sen- awd , enen U ra ten, ii (1 rika r ' - ' ko nnd Brasilien zu rechnen sinid. f und China soMe

Der Stand der Reifenverhandlungen.

** l_uß einer Marktkonvention für Kraftfahr- reifen. _ BiSkzer ergebniswse Verhand- lungen der Fahrradreifenerzeuger.

Die Verhandlungen über den beabsicbti , ' _ gten Zu ammen [11 'aYrrad„_re1fenfabr1ken auf Grund seine?, Fiat? „Hako, der fzxr das Jahr 1936 auf einer ge eniiber der ahr- L_nkonbentton 1935 ettvas abgeänderten rnndla e ersol en 1x1d,b1sh„er noch ohne Er ebms geblieben. Der Öerkauf er ül1ctfe_n it danach ab 1. anuar 1936 frei und vertragslos. rwcr die reisfestseßuxtg und Marktordnung von Kraft- dze11greifxn smd die Verhandlungen abge chlossen. Dem “121011 Fabriken dem Reichswirtsckzaftsminissterium vorge- 1. L*crtxagsentwurf w1trde entsprochen. Der neuen Kon- n geboren fol ende Firmen an: Continental Gummi-Werke (111110ver, „De a-Pnenmatik G. m. b. H. Berlin, Deuts e p _Gummt-Com. AG, Hanau/Main, Deutsche Michelin . Zilk AG, Matyz-Karlsruhe, GummiWerke Fulda AG, -_ )éetleer Gummnverke AG, München, Harbnr er Gummi- - abrik, P ömx AG, Harburg, undEnglebert Co. G. m. e_“,tlackben. er ZWaanbetschluZ von drei Firmen, nämlich hl_l1-Werke AG, Sgnd a bei öchst/Odenwald, Hutchinson, , (1111, und„Gumm1Werk orWerk & Sohn, Barmen, Wurde ];11 31. Marz ,1936 ertagt. Das Reichswirtscha tsministe- at den beteiligten Firmen anheim getellt, im ege freier

'",dxungen eine Eimgun erbeizufil ren. Es at aber 591111 den obengenannten cZW? Firmen empfohlen, Zbschlüsse

Neue Bestimmungen über den Reiseverkehr nach der SchWeiz.

Der Leiter der Reichsstelle fiir Devisenbewirt cha tun at dur RE. Nr. 235/35 D. St. _ Ue. St. den RE. Nr? 23f1/35JIY). St. Z Ue. St. abgeändert.

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Verlinek Staatstheater.

Sonnabend, den 28. Dezember.

Staatsxxekex:h Boheme. Musikalische Leitung: Blech. Beginn: r.

SrhausYZelZch: Egmont. Trauerspiel von Goethe. Beginn:

Staatstheater _ Kleines Haus: Z w ei H e r r e n a u s B e ro na.

Komödie von Shakespeare. Beginn: 20 Uhr.

mit „Wirkung über den 31. März 1936 hinaus ni t u täti en dFMxeeisZYtdeahkch[auffend wliirden, daß dezartiJeYleckzlüssegim'

, no erorerienw s- . .. erklärt Werden müßten. ck Z ang Asch uffes fur nichtig

Die Preisindexziffer der „Metallwirtschaft, Metalltviffenschaft, Metalltechnik“.

Die Preisindexzif er der „Metallwirt a t Metallwi en

Metalltechnik“ stellte Fick) am 23. DezemLxhr f1935 auf 5 T4 YFZ; 507 am 18. Dezember (Durchschnitt 1909/13 : 100), fiel al 0 um 0, % der Ziffer vom_ 18, Dezember. “Kür die einzelnen Yxetalle ivurdext nach dem Preis tande vom 23. Dezember folgende Ein el- YFZYZYFK Zrexhijiötö ((EZ-Fr §7,5 (;]m 18. Dezember 37,6), Élei

' m , , , inn 4,3 74,8 , Alnminiu (160), N1cée182,8 (82,8), Antimon 123,9 (124,8), M MM

Bestimmungen über die Weiterführung von ASKJ im Verkehr mit Frau im ersten Halbjahr 1936. '

Der Leiter der Reichsstelle für DevisenbeWirtschaftung hat durch RE. Nr. 234/35 D.St. 104/35 [Le.St. AUWeisungen für die Weiterführung der ASKJ im Verkehr mit Iran fiir das erste Halbjahr 1936 herausgegeben. *

_..-

Deutsch-belgische Wirtschaftsvereinbarungen.

Aussthluß auch der Zahlung in deutschen Scheidemünzen.

Zwischen der deutschen urid der bel i en Re ierun it i VerembarunF iiber die Einfubr von DiZixszémittelng der I r.s36e2n4é Absatz 2 des eutschen Zolltari s im Zeitraum Vom 1. Januar 1936 bis 31. Dezember 1940 angschlossen Wordart. Die Vereinbarung Wird in den nachsten Tagen im Reichsgeseßblatt veröffentlicht.

erner haben beide Regierungen eine Ergänzung des zwischen _Deutchlgnd und der Velgrsch-Luxcmburgisckyen Wirtfckxaftsunion 1111 Julr abneschloßsenen thlungsabkommcns dahingehend vcr- embart, daß 111“ Za lungen 1,111 Warenberkehr zWischen Deutschland und der Bel 1sch-Luxemburg11chen Wirtschaftsunion nicht nur 'die ahlung 1x: * eichsmarknoten, [sondern auch die Zahlung in deut- chen, Sch21demunzen ausgeich offen ist. Zahlun in deutschen etdemunzen kann lediglich im Rahmen der ür den kleinen Grenzverkehr d'u-rckz die deutschen DevisenVUrschri ten j'eWeils zu- gelassenen Erleichterungen vorgenommen Werden.

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10115 7111'1n 1112111111 111111101 911111, 1111511211! ][11'1111111021' 1199111111111], 011511211111113011111 dvutlcnon 0110111,- 1111531121111: 7111111411115 1211111191011!

Berliner Börse am 27. Dezember. ' Angebot überwiegt.

Die Umsaßtätigkeit an der Berliner Börse nach den .ei-er- tagen Yar Msder „nur sebr gering. Vereinzelt bemerkte manzzw-ar etivqs Nachfrage, jedoch uberWog Von Anfang an AbgabMeigunq, d1e rm Zusammenhang stan? mit Abgab-kn der Kulisse im Hinblick q-uf de_n bxporstehenben _Ultimo. Im Verlauf der „Börse érqabsn LitLatseisleeixechMrtevß klee RüÉgcjnge, und die Tendenz wär als

-va er zu ezei nen. * ie unluti e Stimmun “el "*

zum Schluß des Verkehrs an. s g ;; hl t 515

Unter den Montanpapieren ergaben sich Rück än 2 bis 11 1% %. So namentlichin Hoesch (_ 1%) und ign Kibeinstazhl (_ 1%). Um Bruchteile eines Prozentes bröckelten Harpener uwßMannesmann ab. Kleine Kauflust bemerkte man in“ Nieder- lausißer K?hlen (+ 1%), ferner in Eintracht (+ %) und unter den untiotrerten Kaltpapieren in Wintsrsball (+ 1%). Von den vartablen qutpapieren gingen Westeregeln um 2% zurück. 3. G. ,Farben brockelterx ab, sonjt lagen Koksiverke und Rütgers um'xe &, Deutsche Erdol um 1 % niedriger. Unter den Elektro-

apieren fand der Rnckgqng der Siemens-Aktie um 2% %

eaclgtung. Sonst ergabezt slch in Elektrowersorgun swerten meist abbxockelnde Kurse. Bei TeckunZskänfen der Kulisse Waren

Desmuer Gas uin % % erholt. «onst verdienen noch Bemberg und Holzmann (xe _ 1) Erwähnung.

. Am Kassgmarkt War die Tendenz schlVächLk. „Zn Renten waren die Kurie rtretst knapp gehalten. Tagesgeld steUte sich unverändert auf _3 b1s 3% %, vereinzelt auch darunter. Am intßrnationalen _DevUenxnarkt lag das engltiche Pfund Weiter fest und 'tLllte sich in Berlin an 12,28 (12,27%), der Dollar behielt den akten Kurs Von 2,488 RM.

Bekanntmachung der Konversionskaffe für deutsche Anstands7chuldem

Unter Bezugnahme auf Abschnitt .4 Ziff. 7 der von der Kon- versionskasse für deutsche Auslandsschulden am 8. Juli 1935 ver- öffentlichten „Vorschriften über die Verivendung der fiir Anleihen bei der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden einge- zahlten Tilgungsbeträge“ wird bekanntgegeben, daß die Giiltig- keitsdauer dieser Vorschriften bis zum 30. Juni 1936 mit der Maß- gabe verlängert wird, daß der leßte Saß unter Ziff. 5 „Serien- bonds“ folgende Fassung erhält: Die Verwendung der Guthaben fiir ZWLcke, für die nach den Devisenbestimmungen Kreditfperr- "gutbaben auf Grund eines bei der zuständigen Devisenstelle einzu- reichenden Antrags dem ursprünglichen Gläwbiger, nicht aber späteren Eriverbern freigegeben w-erden, ist nur gegen Abgabe eines ?lffidavits an die Konversionskaffe fiir de11tsche Auslands- schulden über den Besitz der Bonds am 1. Juli 1935 zulässig. Dieser Stichtag gilt nicht für bereits bor dsm 31. Dezember 1935 fällige Bonds; fiir die Verivendung fiir Reisezwecke bleibt es je- doch auch fiir diese Bonds bei dem Stichtag.

Wirtschaft des AuZlandes.

Jnnerfranzosische Etsenberhandlungen.

Pgris, 24. M*éem-ber. Bei den Vorbespreckiungen iiber die Neugruitbnng des Französischen Stahlwerksverbandes 0.8.17, War auch bestblossxn Worden, das VLrbälmis zwischen dem französischen Gxoß- und Rlcinhandcl in Eisanar-en 11-311 zu gestalten, 111211 die Huttendepots dem reinen Handel durch starke Preishcrabseyung eme schädliche Konkurrenz machtM, welcher der Kleinhandel nicht nachkbriimen konnte. Jm allgemeinen beabsichtigt man, das ganze franzostscbe Staatsgebiet in zehn Abteilungen einznteilen, inner- halb Welcher die Kundschaft zwischcn dLn großen Hüttcndepots und den. Kleinhändlern aufgeteilt ioüvde. Das dreiköpfige S- ieds- gericht, Welches die ErZeugunqs- und ?lbsaßregelung bon Ro eisen mid Stahl durcb'uf_übren bat, wird auch diese Frage regeln musßen, Weil die Éerjchiedenheit der thteresicn eine andere Lösung kaum ermöglicht.

Französisch-sotvjetrusfische Verhandlungen über Verlängerung des Wirtschaftöabkommens.

Paris, 24. Dezember. Tas französiscb-sowjetrussisckxe Wirtv schaftSabkommen läuft nack) zweijähriger Tauer am 11. Januar 1936 ab, nachdem es bereits im Vergangenen Jahr auf 12 Monate verlängert Worden War. Ta für eine erneute Verlängerung Verhandlungen notivendig sind, um den Wirtschaftsaustausch beider Länder für das Jahr 1936 festzulegen, hat sich der Vor- sißende der sowjetritssische11 Handelsberiretunq in Paris. Dotvgalewski, am Montag in das französische Wirtschaftsministe- rium begeben, Wo er eine längere Unterredung mit dem Direktor für Wirtschaftsabkommen hatte. Die Verhandlungen sollen sofort nach den Fei-e-rtagen fortgestßt 111215211

WirtschaftSabkommen zwischen Frankreich und der bekgisch-luxemburgischen „Zollunion.

Paris, 24. Dezember. Zwischen Frankreich und der belgisch- luxemburgischen Zollunion ist am Montag ein Abkommen unter- zeichnet ivordeix, Wodgrch si die drei Länder auch fiir das kbm- mewbe Jahr e111e„Re„1he au Gegenseitigkeit bcrnbendcr Sonder- vergunstigungen cmraumcn und gleichzeitig das Laird1x1irtschafts- abkommen vom 9. 111. _1934 verlängern, durch das Fvankreich dic zugelassenen landivtrqchaftlichen Erzeugnisse wesentlich er- Wettert bat.

Italienische Auöfuhrverbote.

Mailand, 24. Dezembkr. Die italienische Regierung hat die Ausfuhr von Wolle, Wollabfällen, Kastanienholz und Tannin 511111 Gerben verboten. Zugleich Werden einschneidende Abänderungen des Zolltarifs vorgenoman, besonders für Wein, V11u11111111ilga1'11c, Stickereien, Wasserzähler, Metallfarben, Zucker und Honig.

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