1828 / 315 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 22 Nov 1828 18:00:01 GMT) scan diff

Monarchcn aTT-ßk'élMlß des Staats-Ratl)es_ zu öFentlichen Amts-Verrichtungcn berufen werden,-oder iolcixe Staatsdie- ner, denen der König cinen ]encr Titel als Belohnung für ihre Dienstleistungen crtheilt, oder 10lche„endltcl), denen der ONonarcl), selbst wenn sie nicht mehr activ find, den von tl?- nen geführten Titel beläßt. Sobald ein Staatsrathz Requez- “tcnmcister oder Auditor zu östenclichen „Amts-„Verrichtuzig-cn außerhalb des Staats-Raths berufen wn'd, „hört er aus, im ordentlichen Dienste zu seyn. Kein Mitglied des _Sraats- Raths kann anders als durch eine, von dem (Großsiegelbe- wahrer contrasignirte Köniql. _Verordnniig entlassen „werden. Ist Letzteres der Fall, so behält der Cntlassene reip. “den Rang und Titel eines EMen-Staatsraths, Ehren-“REqUEtCTZ- meisters oder Ehren-Auditors. - Die Staatsräthe, Reque- tenmeister imd Auditoren im ordentlichen Dienste wcrdenKin 4 Ausschüsse getheilt, nämlich: 1) der Ai161cl)iix; fÜl' 311]th- Utld- Streitsachen; 2) der fiir das Kriegs,- und Seewejeir; 3) der für innere und Handels-_Angelcgenheiteu; 4) der Fi- natiz-Ilusschuß. Der erstere bejteht aus 12 Stgatsräthen, 18 Requkztenmeistern, 5 Auditoren erster mid 7 zweiter Klasse; der zweite, aus 6 Staatsrätlirn, 8 Reqiié4k8111U2t|8r114§2 An- ditoren erster, und 4 zweiter Klasse; der dritte, aus 6 Staats“- rätl)en, 8 Requétenmeistern, 4 Auditoren erster und 5 zwei- ter Klasse; der vierte, aus 4 Staatsräthen, 6 Requétenmei- stern, 1 Auditor erster und 2 zweiter Klasse. Der Staats- Ratl) kann mir berathschlagen, wenn die Hälfte plus einer“» von denen Mitgliedern, die eine berathende Stimme haben, zugegen ist. Ein jeder Gesetz; oder Verordmmgs-Eutwnrf, welcher die Staats-Verwaltung betrifft und in einem der Ausschüsse vorbereitet worden ist, muß. hernach in einer Ge- neral-Versammlut'ig, in Gegenwart sämmtlicher Ausschüsse und Minister-Staats-Secretaire, zur Berathung kommen. Nur sobald dieses geschehen , dürfen die' Verordnungen im ,Eing'ange die Worte: „Nach Anhörung Unsers Staats,- Raths“ fiihren. Alle Bestimmunaen, die durch die gegen- wärtige Verordnung nicbt aufgelloben werden, bleiben in Kraft.“ _ Dies ist der Haupt-Jnhalt der ersten Verordnung. Die zweite Verordnung vom 12. Nov. enthält die, in der ersten erwähnte Liske sämmtlicher Mitglieder des Staats- _Raths, und zwar 1) Staatsräthe im ordentlichen Dienste: Die Marquis von Saint-Géry und von Tambon; die Grafen Béreuger, von Argout, Du Hamel, von Kergqriou, von Tournon, v'on *Coötlosquet', vou L'overdo, von Floirac und Alex. von Laborde; die Vicom- tesIurien und von 'Saint-Chamans; die» Barons von Ballainvillierä, Cuvier, von Gerando, Fa- vard de Langlade, Hély d'Oyssel, von Fréville, Héron de Villefosse und Lepellecier d'Aulnay; die Rit- ter Delamalle, Allent und von Brevannes; dic .Herreuvon Blaire und Ferd. von Berthier, der Abbé: von la Chapelle und die Herren Zaequinot-Pamye- lune, Bertin Devaux, Amy, Maillard, Salvandy, Villemain und Agier.*) 2) Staatsräthe im außerordent- lichen Dienste, die an den Arbeiten der Ausschüsse und den Berathungen. des Staats-Raths Theil haben. “Es sind deren 23, unter andern der Erzbischof von Bordeaux, die Bischöfe von Autun und von Straßburg , die Barons Zangiacomi und Mounier,acht General-Dirertoren, worunter auch der Tar.- quis von Vaulchier, ferner der Contre-Admiral Halgaii, der Graf von Charencey u. A. Z) Staats-Räthe im außer- ordentlichen Dienste. Es sind deren_'78; die bekannteren darunter sind: Der erste Präsident des Cassationshofes, Ba- ron _enrion de Pansey; der Graf Reinhart, Gesandter beim eutschen Bundestage; der „Baron von Mareuil, Ge- sandter bei den vereinigten Staaten; der Präfekt Graf von Chabrol, der Baron Dudon, die Herren Royer-Collard, Ra- vez, Esmangart, Präfekt des Nieder-Rheins, Delavau“ imd Franchet, der Marquis von Forbin des Issarts , die Pairs, Barons Segiiier, von Barante, von Frénilly und Vicomte vdn Castelbamr', der Fürst von Broglie, Herr von Sy- rteys de qurinhac, der Vice-Admiral von ngUy, der Baron FLUMW und Andere. 4) Requétenmeisier im ordent- lichen DWD; es sind deren 30. 5) Requétenmeister iin außerordentlichexi Diensie, mit der Befugniß, an den Arbei- ten ,der AUssckWffe [Md den Berathurtgen des Staats-Raths Thetl JL,! UchMZU= 8- 6) Requétenmeister im außerordentli- chM DléUske: 08, worunter die bekannteren die Pairs, Gra- fen Borssy d'Anglas, von Gourgues, von Breteuil, von Susi), von German) und von Toequeville, der General-Ad-

*) Jm (Harzen 34, wor-on diejenigen 24 deren Namen mit gesperrter Schxtft gkdeÄYÜUd/„der ersten Verordnung zufolge, m den Aussckmffeq beschaftigt jmd, die anderen 10 aber nur an den Bcrathungcn m plano Theil nehmen.

vocat Colomb, etwa 20 Präfekten u, s. w: 7) EhrenSt Räche: 20. 8) Chren-Requétenmcister: 19. - Die dric

Verordnung, ebenfalls vom 12. November, verfügt die .,

Versekzung und Entlassung von 25 Präfekten.

sind worden: der Präfekt des Gard, Hr. Planelli lette; der Präfekt der Drome, Herr Cotton; der der Charente, Hr. vonAuberjon; der Präfekt der Vaucluse v. Ltmairac, und der Präfekt des Doubs, Hr. Milon deayée Zu anderen Functionen sind berufen worden: Hr. v, Floi

Pensto :

Präfekt der Aisne; Hr. Locard, Präfekt der Jndre; von Freslon, Präfekt der IJTayenne; Hr. von Lantiv ,.

fekt der niedcrn Alpen, und Hr. von Anderic, Präiekt Var. Neu eingetreten sind: der Deputirte Hr. Duma lach, als Präfekt der Iirdennen; der Cx-Prc'ifekt, Hr, Lasrours, als Präfekt der Drome; der C'x-Präfckt,Hr„

Talleyrand , als Präfekt der Niisvre; der Ex-Präfeßc,

von Lezai), alö Präfekt des Loir und Cher; der Deputi Hr. von Preißler, als Präfekt des Gers; der C'x-P'räf „Hr. Dumartroy, als Präfekt der obern Garonne; Hl“. Léxzardii-re, als Präfekt der Mayenne; der Requétentmi Hr. von Finneron d'Ardeuil, als Präfekt des Bar, und Cx-Unterpräfekt, Hr. von Lcstrade, als Präfekt der Lozixri Die Übrigen vorgegangenen Veränderungen sind bloßer setzungen mehrerer _Präfct'te von einem Departement in andere.

Mittelsk zweier anderer Verordnungen vom 1“ d. “M. wird der Marquis von Vaulchier , bisherigerG ral-Posi-Dirertor, zum General-Zoll-Director, und dag der bisherige General-Zoll-Director, Baron von Villene an jenes Stelle zum General-Post-Direetor ernannt.

Noch enthält der Monitenr eine se chsie Verord vom 12ten d. M., wodurch bei dem P?itiisrerium des In eine Gesiüc-Verwaltungs-Commisfion niedergesekzt wird, aus 10 Mitgliedern, mit Einschluß des Präsidenten, besr soll, _und deren Verrichtungen unentgeldlicl) sind. Zum“ sidenten ist der Pair und General-Lieutenant , Herzog C'scars, ernannt worden; die übrigen 9 Mitglieders. aus drei Stabs-Offizieren, den drei ältesten General-Ge Znspectoren und drei solchen Eigenthümern bestehen, die am meisten mit der Pferde-Zuchc beschäftigen.

Endlich wird durch eine siebente Verordnung Staatsratl), Ritter Faure, an die Stelle des verstorb Herrn, Vallée, zum Rath beim Cassations-Hofe ernannt.

Als einen Commentar zu allen diesen Veränderun enthält der Moniteur einen dem Anscheine nach aus am licher „Quelle gefloffenen Aufsatz, dessen Würtheilung ri;- auf morgen vorbehalten.

Auch einen dritten und le-ßten- Artikel des Meiiig des Chambres iiber die Schrift des Herrn vouSai Chamans werden wir nachträglich liefern.

Der gestrige Constitutionnel enthält einen Aal den man als den Vorläufer jener verschiedenen Vcrordn gen betrachten darf: .

Man hat endlich“, heißt es darin , „der öffentli Nieinung und der Nothwendigkeic nachgegeben. DasM

.sterium isi entschlossen, nicht länger unthätig zu blei-

Jn dem letzten Minister - Rathe hat man sich„iiber die dem Verwaltungs - Personale unumgänglich tiöthigen Aen rungen endlich geeinigt. .Das OITinisierium, dessen und Unentshloffenheit bisher alleWelt in Erstaunen se: verdient heute unser ganzes Lob. O)?öge es dasselben zuriickweiien , da es ihm von Freunden der constitutionr Monarchie gespendet wird; möge es vor Allem den gem Entschluß von der rechten Seite betrachten. Den Weins" und Bedürfniffen Frankreichs gehorchen , wie die Mini solches thun , heißt nicht nachgeben , sondern handeln.“

_ .Die G az. deFra n re bringt heute dem KönigeihrenD" fÜr ihre Freisprechung von einer Anklage dar, die, wie sie sagt,» von Denjenigen herriihre, welche fortwährend bemüht wären- treuesten Vertheidiger des Königs zu verläumden 1111sz schuldtgen. Im Angesicht der ganzen Welt, fährt sie [9 bezb'UIZU wir C'wr. Majestät unsre Liebe, und erklären [ i_md öffeiitlick), daß so lange nur noch ein Hauch des W m. UNS :|, er zum Dienste des Königs angewendet Mk“ wrrd. *- Demnächsk spricht sie auch ihre “Dankbarkelk gen ihre Richter aus, die die Absichten der Gazette JU "' digen gewußt hätten, und eben so dankt sie ihrem berkd. Vertheidiger, der alle die Thatsachen , welche Leidenskhal und Interesse:: verfälscht imd verdunkelt hätten , wieder rechteen Lichte dargestellt habe. -* Sie versichert sodanti, sorgfaltiger Prtifung ihres bisherigen Verhaltens mir im mehr Gründe gefimden zu haben, sich deshalb zU belob' „Ein- anderes Tribmial“ (so schließr sie) „das der Zulu nämlich, wird das Urtheil, welches UNS"- frei gesprock)?“

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n. Dieses_ wird zugleich die Handlungen, welche wir [t, die Gefahren, welche wu: _vezrichnet, die Point? Fehler wir getadelt haben , in' ihrem rechten Liehte M„ und vor diesem strengen_ Tribunale können unjrre ckck? nicht für zxu-scwvack) ersimden werden.“ '

us der Vertheidigungs ,- Rede des Herrn-Hennequm, aten der Gazette de Franre heben wrr Folgendes Nachdem dertelbe _zii beweiteii veriucl)t,_ daßder an- ldigte Artikel nur. gelehehetie Dinge. erzahle, fahrt er Es jsc nicht tidtyig, sich in eme trete Aitseiiiatiderjetzung ;scn, um zu beweiien , daß; unter der; vierzig angeschuldigten fünf und zwanzig dcr treuen Wiedergabe tio_tortjtl)_er chen gewidmet jmd., Thatmchen, die unter uiiiern Liti- orgjngcn und ]ekzt m dcis Gebiet der (Geschiclyte Zehd- ie Gaz etre hat iiber die Hatidliingen des Ti)tiiii1ce_riiin1s ,xl)eil aiisZejprocl)en, das wol): Gegenstand einer Wider,- . seyn, aber nie Veranlassung zu einem Criminal-Pro- ben konnte. Dal; man den Ctufiuß, welchen die MOM 5;Angelegeiihriteti vorgegangctie Veränderung neuerdings mokratischen Principien gegeoen hat, ohne Unriihe de; 11 kann, ist mir begreiflich. Aber» warum geht man cr Sicherheit zur Undankbarkeit Über, warum vergilt rathschläge mit Anklagen? Dies smd, „meme Herren, gemeinen die Betrachttiiigen, welehe Mich, zu-der Be,- “ng berechtigen, daß die Gazette in dem Artikel voni (1, nur von ihrem Rechte Gebrauch gemacht , und dax;

“je Grund-Principien der repräsentativen“Staaten ver; »

und die Freiheit der Presse geläugnet hat, indem man Blatt mit Beschlag belegte und gerichtlich verfolgte. ge es, meine Herren, und die öffentliche Meinung hat e Urtheil iiber diesen Prozeß gefällt, inan hat sich ge- rt, daß das OJTinisterium, _die Neuheit 1einer Entstehung ineVerpfiichcungen vergeffetid, mit der ersten aller ös- )en Freiheiten den Krieg. began_n; wan- konnte „die un- igeHast und diese reizbare Empfindlichkeit sich mir rZugend des Ministeriums erklßren, dax; sich noch unter dem Pfeilregen der Oppoxition abgehärtet hat. aber die Freunde der .?inifter am meister! bctrirbte, die Anklage in einer Hinsicht einen gehätsigeii Chri- anuahm. Der“ Artikel vom 5. Aug. ist nur die Wie-

_ mg der in beiden Kammern von der Minoritäc aus,-

)enen Ansichten. Die Meinung der Minorität will lso durch richterliche Verurtheiluug brandmarken, und dies ist weder Französisch, noch parlamentaritcl). Man

- an Männern rächen, deren Rathschlägen zu folgen t1échkden Muth hat, man glaubt sie vielleicht einzu- eru, und Vekstl-cl)k außer der Freiheit der Presse aiich rRednerbühne in Fesseln zu schlagen. Cs leuchtet ein, daß das Ministeriuni, bei diesem Wunsche sich an .keinung zu rächen, die in den Spalten eines Joiir- nicht mehr von der parlawentarischen Uiiverlctzbarkeit izt wird, kein scharfes Urtheil in der Wahl des inrri- en Artikels bewiesen hat. Jener Artikel vom 5. An- [imir 'der matte Ausdruck dessen, was die Gazette cr Eröffnung der Kammern geäußert hat, es ist die hren einfachjien Ausdruck zurückgeführte Lehre dictes mls, es ist ein in dem Grade mwerfänglicher Artikel, rsogar von Uebelwollenden iibersehen worden war, und an auf die Nachricht, diese Nummer der Gazette sey 'seschl'ag belegt worden, mit der angestrengtesten Auf- amkcit die Stelle der Zeitung suchen mußte, wodurch ?inisterium sich so stark verletzt fand. Man war unichliii- ob man den Aufsaß unter der Rubrik Paris, oder den ck über die gesetzliche Ordnung, oder die Arialyse einer Broschüre (der Cottuschen) dafiir ansehen sollte, nicht weil diese Artikel als strafbar erschienen, sondern weil demselben Geiste und Style gescHrieben, völlig gleiche te hatten, von dem JNinifterium in Anspruch genommen *l'deU. - Die von der Attilage gestriite Frage ist fol- Etithält der Artikel vom 5. "Iliignsr die Merkmale 111 4ten Artikel des Gesexzes vom 25. März 18:22 be,- etcn Vergehens, oder Mit ariderrn Worten, hat derselbe Haß und zur Verachtung gegen die Regierung des Kii,- Mtgernsen?“ - Der Verthridiger geht nun in eine M)? Utitrrsticl)img der Disriission des geiiannten Gr- „M drr Deputirteti-Kammer eiii, woraus hervorgeht, daß M ?lmeiidrment der von der Kammer ernannten Com- " in dem Gesetze iiber die Schriften, welchc Haß mid chtung gegen die Regieritiig zu erregen beabsichtigeii, rere“ Beurtheilung der Haiidlmigeii dcs *))?inisteritims ',IksUgt worden sey. Darauf folgre der Advokat den .nexi Paragraphen des angeschiildigten Artikels urid im,- 'I") ihk“? Rechtfertigung, Von der Tl)rom-Rede begin- Mlgte et: „Dcr Griimdsax der :iiiiiix'i'ericilrii Vrrmit-

wortlicheit fiihrt auf die unwiderlegdare Fc*l_:.;ei'i1iiq, daß die Minister nicht ohne Einsatz; auf die ?[dfaffxiiig der Rede seyn können, welche der Kdiiig bei der Ci'dsfiiiiiig der „Ram- mern halten soll. Wie kann wohl die u::vcräntwortlicize Gewalt sich vor den Rath]"chläge:1 imd Bitten der verant- wortlichen M'nister verschließen“.é Wie Zimmer: die *))iinisier an leinen; so feierlichen Aussprache der Principien ohne Ai:- thril ]ryn? Einem netten »))?misteriiim kommt es dann vor- nehmlich darauf an, grchn Einfluß auszuübeii; es steht gerade dann_auf dem entscheioenden Punkte [eiiier Existenz, es handelt sich [tir dasselbe darum, der Nation ZU erklären, ob es aiif dem Wege der Verwaltung, an deren Stekie es getreten, fortgehen, oder eine tleiic Bahn brechen wiii. Wie könnte der I)iouarii), ohne umgerecht zu seyn, dcn Mixiixtcrn das Recht verweigern, an der Abfaffmigeiner Rede, für deren Worte sie künftig haften sollen, Theil zu nehmen? *))Jan maß entweder die Verantwortlichk'eit der “I?.?Fitiixier l.;:ith, oder anerkennen, daß, der politischen Ordiiiiiig grmäxi, die Tyt'on-Rede das Werk des »))Tiiiisieriiims ist, und als |“olches der Censur unterliegen kann.“ _ Nachdem der vertheiri- gende 'Zlddoi'at iii aytilitiirr Weise die andern Paragrrwden des angescl)iildigtrn Artikels diii'cl)gegaiige:i, ergrixf der Kö- nigliche Hr. Advokat Cl)ampai1l)et das Wort, um dan-“iiiwiirf zu machen, daß man allerdings die Hatidluiigen der I)iiiiißer deurtheilcn UNO radeln kdinie, aber nicht den Charakter die- ser Steuerm'anner des Staatsschiffes durch eiiie Anschuldigiiiiq brandmart'en iiiiisse, wclche selbst auf den Souvcrain zuriick"- fallen würde. - Herr Henneqiiin machte eiiie kurze Erwide- rung. „So lange“ (sagte er) „die Engel keine Portefeuillcs iibertrehmen, so lange werden die Minister auch Fehler ma,- chen„ und es muß erlaiibt seyn, sie zu bezeichnen und der Weisheit des I)ionarMn zu erthüllrn. Die Könige von Fraiikreick) haben nicht wie die ',)[siatischcn Herrscher uschig, nächtliche Wanderimgen zu machen, um die Voli'H-VITrinung kennen zu lernen, sie erfahren dieselbe diirck) die Preßfreihcit. Die lebhaften Discussioiien der periodischen Presse sind ih- rem Interesse, wie dem der Zeitgeschichte gemäß. Sie sollen nicht bloß den erthum der Besiegten darthtm, sondern auch den Siegern die Wahrheit sagen, und das Staatsschiff in den Hafen geleiten.“ Nach einer Berathung von zwanzig Minuten sprach das Tribunal die Freisprechung des verant- wortlichen Redacteurs der Gazette, Herrn Aubry, aus. Der Courrier franixais äußert fick) iiber den Pro,- zeß der Gazette de France in folgender Art: „Die Frei- sprechung dcr Gazette ist eine neue Bürgschaft, welehe die Tribunale fÜr das Recht der freien Rede und der freien Beurtheilung der Regierung gegeben haben. Die Gazette, welche unaufhörlich die Freiheit der Presse als eine Feindin der Monarchie und der Religion anklagte, hat sich nun ge- nötl)igt gesehen, ihre Lehren zu verläiignen, Und sich mit den Principien, welche sie unaufhörlich angriff, zu decken. Diese Art von Widersprüchen kostet der Parthei, fiir die sie sick) be- kennt, wenig; sie kommen häufig bei ihr vor. Als der öffentliche Uiiterrici)t in den Händen der Jesiiiten war, vercheidigte jene Parthei mit der größten Heftigkeit das alleinige Recht derselben dazu; jetzt, da die Universitiit il)r gesetzliches Recht wieder erlangt hat, fordert sie allgemeine unbegränzte Frei,- heit des Unterrichts. Was für eine Berechnung das Mi- nisterium zu den Schritten gegen die Gazette bewogen hat, ist schwer zu begreifen. Wie kam: man seinen“ heftigen Angriff auf das Organ des Villdle'sckwn »))?iiristerimns mit seiner Nachsicht gegen die Anhänger deffeiben »))?inisteriimw ziisainmeureimen? Schaden etwa die täglichen heftigen Deklatimtiowen der Ca,- zette dem jetzigen OJTinisterium? machen sie ihm die öffent- liche Meinung abwendig? Keineswegs, sie erregen niir Un- willen imd Ekel, weiter iiichts! Nur dadiircl), daß sie in al; len Zweigen der Verwaltung "Anklänge fiiiden, nur dadurch, daß die immer thätigen “Liscnten des alten Ministeriiims

*die Worte der Gazette jeden Abend treiili-cl) wiederholen,

werden sie gefährlich. Gerade gegen diese ist zu verfahren; was hilft es, die Gazette zu verfolgen, während man dieje- nigen aufrecHt erhiilt, welche sie, gleick) eiiiem Orakel nm Rath fragen. Das Gegentheil davon wäre gerade das Rerhte gewesen; mati tniißte, 11111 Frankreich von dieren Andi_ängjeln des jrsrritischeii DeSporisiiiiis zii besrcien, die G5azette1chreien lassen, so viel sie wollte. Liber dazu gehört CUT[*(l/Ils-Ä'cnl)lklk, und die hat das »))?inisteritim nicht. Wir stehen iiiziiirt*_iiorl) unter Herrn von Viliixle's Verwaltimg, Ut;tcr_ der_zyerrjciwst der Priester, und Alles, was wir bei dem Weciiiejl gewon- nen haben, ist, daß die National-LSclwld [TM 4 Millionen Fr. qewachsen ist, und die kleinen Semitiarirn eiiie Ddtation ron „1,2(20,000 Fr. erhalten haben.“ _ Die Quotidienne, welche die leßten Bek.i:'.tixina_riyixn,» gen "rei; Moxiiteiirs iiber den allmähligeii Brittitt d.»; Ci*„;l'l